Ausgabe 
31.5.1922
 
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Nr. 126

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Mittwoch, 31 Mai 1922

Erstes Blatt

172. Fahrgang

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohnejede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höbe für Anzeigen v 34 mm Breite örtlich 120 Pf, auswärts 150 Pf.; für Reklame. Anzeigen van 70 mm Breite 450Pf. Bei Platz- Vorschrift 20Aufichlag. Hauptschriftleiter: Ang. Goetz. Verantwortlich für Politik: Slug. Goetz; für den übrigen Teil: Karl Walther; für den Anzeigenteil: Hans Beck, sämtlich in Dietzen.

GietzeimAnzeiger

General-Anzeiger für Gberhesfen

Druck und Verlag: Brühl'sche Univ.-Vuch- und Zteindruckerei R. Lange. ZchnsUeltung, Geschäftsstelle und Druckerei: Zchulstratze 7.

Englands Abhängigkeit vom Weltmarkt.

Del der Zusammenkunft des Obersten Ra- 'teS der Derbandsländer in Cannes, Anfang Januar dieses Jahres, ebenso wie in Genua, hat der englische Ministerpräsident deutlich darauf hingewesen, daß England den wirklichen Weltfrieden braucht, weil seine Existenz mit dem friedlichen und blühenden Handelsverkehr der Nationen un­trennbar verbunden sei. Alle brennenden hei­mischen Nöte, ungeheure Arbeitslosigkeit, drückende Steuern, darniederliegende Schiff­fahrt, schlechter Geschäftsgang in Handel und Industrie usw. hätten ihren letzten und tief­sten Grund in dem Darniederliegen des in­ternationalen Handels. Auf den militärischen Zerstörungskrieg müsse endlich der friedliche, wirtschaftliche Wiederaufbau der Welt folgen, müsse der weltwirtschaftliche Organismus zu neuem Leben erweckt werden, damit sich die einzelnen Glieder von den furchtbaren Folgen des Krieges zu erholen vermöchten. Das war die immer wiederkehrende Grundmelodie der Ausführungen von Lloyd George. Unfc im gleichen Tone antwortete das Echo von jen­seits des Kanals. Die Jahresabschlüsse der englischen Handels- und Industrieunterneh­mungen zeigten ein betrübendes Bild unerhör­ten Gewinnrückganges. Kein Wunder also, wenn die Freundschaft mit den auf andere Ziele eingestellten Franzosen einen erheblichen Rist bekam.

In welch hohem Grade die englische Bevölkerung vom Bezüge fremder Waren abhängig ist, zeigt mit außer­ordentlicher Klarheit eine kürzlich vom briti­schen Landwirtschaftsministerium veröffent­lichte Aebersicht über den B e r b r au ch pflanzlicher und tierischer Nah­rungsmittel in England im Jahre 1921 nach der Herkunft der betreffenden Lebens­rnittel:

Ort:

Weizen......

Gerste......

Haler.......

Butter......

Käse.......

Rind- u. Kalbfleisch . . Hammel, u. Lammfleisch Schweinefleisch . . .

In allen unentbehrlichen Lebensmitteln ist also England in seiner Versorgung vorwie­gend von fremden Zufuhren abhängig. In Wirklichkeit ist diese Abhängigkeit noch weit größer als die Aufstellung ergibt, wenn man die größtenteils geringere Güte der heimischen Erzeugnisse gegenüber den frenrden in Rech­nung stellt. Man hat berechnet, daß das eng­lische Volk vier Tage der Woche von Erzeugnissen des Auslandes lebt. Vertieft und vervollständigt wird dieser Ein­druck von der Gebundenheit Englands durch die notwendige Einbeziehung per übrigen le­benswichtigen Einfuhrwaren, so der Kolonial- produkte, der Textilrohstoffe usw. ES ist also keine besonders tiefe Weisheit, die Lloyd Ge­orge der Welt verkündet, wenn er richtig und nüchtern für die Herstellung eines endlichen Weltfriedens eintritt, denn wie so oft im eng­lischen Handeln, decken sich Humanität und Ge­schäftsinteresse aufs Beste. Anders der Fran­zose! Auch er kann selbstverständlich im Zeit­alter der Weltwirtschaft nicht mehr ohne den Warenaustausch mit anderen Völkern leben, aber seine Gebundenheit in dieser Hinsicht ist doch eine sehr viel geringere: Frankreichs Bo­den kann seine Bevölkerung restlos selbst er­nähren So ringen nationalwirtschaftliches und weltwirtschaftliches Prinzip um die Herrschaft. Welches auf die Dauer Sieger bleiben wird, kann nicht zweifelhaft sein, denn die allge­meine Entwicklung liegt unbestreitbar in der Richtung wachsender internationaler Wirt­schaftsverflechtung !

S2S h eigener dem Au.. englifdjen t «prob o/o land %

7149 000 23 77

2162 000

64

36

3 464 000

88

12

290 000

43

57

187 000

26

74

1 210000

54

47

520 000

40

60

630 000

48

52

Eine Note

der Votschasterkonferenz.

Neue Forderungen der Entente.

Berlin, 30. Mai. (WTB.) Dem deut­schen Botschafter in Paris ist vom Präsi- denten der Dotschafterkonferenz folgende 'Note übergeben worden:

Herr Botschafter! Artikel 4 3 des Ver­trages von Versailles bestimmt, daß die Beibehaltung aller materiellen Vorkehrungen für die Mobilmachung auf dem linken Alfer des Rheines und westlich einer 50 Km. östlich dieses Stromes verlaufenden Linie untersagt ist. Die alliierten Regierungen haben prüfen lassen, welche Maßnahmen passenderweise auf das

rheinische Eisenbahnnetz

in Beobachtung des genannten Artikels anzu­wenden sind, um dieses

Eisenbahnnetz zu entmilitarisieren,

ohne indessen irgendwie seine gegenwärtige wirt-l schaftliche Ausbeute zu beeinträchtigen. Bon diesen Maßnahmen sind diejenigen, welche auf deins rechten Rheinufer im Gebiet der neutralisierten nicht besetzten Zone zu verwirklichen sind, der deutschen Regierung durch General Rollet, dem Vorsitzenden der interalliierten Militär-Kontroll­kommission, bekanntgegeben worden. Ihre Aus­führung ist im Gange. In den besetzten Gebieten haben die alliierten Regierungen in Verfolg der angestellten Untersuchungen beschlossen, die Eisen­bahneinrichtungen in zwei Kategorien zu Nassifi- zieren: (

1. Augenblicklich im Bau begriffene Einrichtungen. Unter den augenblicklich in Ausführung besindlichen Arbeiten im rheinischen Eisenbahnnetz betreffen gewisse solche Einrichtun­gen (neue Linien, Verdoppelungen, Vervierfach­ungen von Strecken usw.), deren Programm mili­tärischen Zwecken entspricht, ohne Vorteile in wirtschaftlicher Hinsicht zu bieten. Die alliierten Regierungen fordern die deutsche Regierung auf, diese Arbeiten unverzüglich und endgültig ein­zustellen. (6. Anl. 2.)

2. Bestehende Einrichtungen. In dem bestehenden rheinischen Eisenbahnnetz finden sich zahlreiche Einrichtungen, die zu einem rein strategischen Zweck geschaffen wurden, aber keiner­lei wirtschaftliches Interesse bieten. Ihre Bei­behaltung läßt sich nach der Räumung des rheinischen Gebietes seitens der alliierten Truppen nicht mehr rechtfer­tigen. Die alliierten Regierungen verlangen deshalb, daß die in Rede stehenden Einrichtungen in dem Augenblick, in dem die alliierten Trup­pen die besetzten Gebiete räumen, zerstört oder so abgeändert werden, daß sie ihren militärischen Charakter verlieren (f. Anl. 2) Sie fordern dem- enlsprechend die deutsche Regierung auf, ab heute d i e notwendigen grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen. Die obigen Ent­scheidungen sind von den alliierten Regierungen nach eingehender Prüfung der Frage gefällt worden. Die vollständige Anwendung des Art. 43 würde ihnen erlaubt haben, zahlreichere und bedeutendere Zerstörungen zu verlangen. Aber sie haben in ausgedehntestem Maße den wirt­schaftlichen Bedürfnissen der rheinischen Gebiete Rechnung getragen. Sie haben sich bemüht, dem rheinischen Eisenbahnnetz seine ganze kommerzielle Ausbeute zu erhaben. äleberdies wird die Ein­stellung der in Ausführung betroffenen Arbeiten Deutschland gestatten, sehr bedeutende Summen zu sparen, die für ihre Vollendung vorgesehen sind, und so dazu beitragen, seine finanzielle Lage zu bessern.' Ich habe die Ehre, Ew. Eizellenh im Namen der Dvtschast:rt0nferenz zu bitten, die obigen Entscheidungen gütigst zur Kenntnis ihrer Regierung bringen zu wollen und ihr dabei anzudeuten, daß die alliierten Mächte sich für berechtigt halten, auf eine rasche Aus­führung ihrer Entscheidungen zu zahlen. Ge­nehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

lgez.) Poincare.

Der Note sind zwei Anlagen angcschlvs- sen. Anlage 1 bezeichnet die zur Zeit in Ausführung begriffenen Arbeiten, leenfofortigeEinstellung verlangt wird. Hierunter find vier Ei e rbahn.inie.r ausgeführt: 1. Der Bau der zweigleisigen Strecke Hamborn - Geldern ist einzustellen; 2. die zweigleisige Strecke OsterathHolzheimLiblarD .r.nau bart nur ein Geleise bekommen; 3. die Strecke AachenDüren - Köln darf mir stoischem Llachen und Düren vier- gleisig werden; 4. die Strecke TrierEhrang Koblenz darf nur zwischen Trier und Ehrang vier Geleife erhalten.

In der A n la g e 2 werden unter vier Punk­ten die bereits bestehenden Anlagen aufgeführt, deren Zerstörung oder Abän­derung im Augenblick der Räumung des be­setzten Gebotes zu bewerkstelligen ist. Hiernach sind: 1. die stra'egischen zweigleisigen Strecken RemagenHil rs heimLos heim und Bad MünsterHomburg, sowie die Gabelung Hilles­heim- GerolsteinLommersweller eingleisig zu machen, 2. die militärischen Zwecken dienenden Verbindungen der Strecken GeldernWesel. Gel­dernCleve, ErpelRema, en und Sinzig- Dodendorf zu zerstören, desgleichen die Verbin­dungsstrecken HohenreinOb. rahn stein, Rädes- heimOckenheim und ObernheimStaudernheim (Rheinbrücken bleiben erhalten), 3. zahlreiche in der Unterlage au'gefü'irtc und Haupt fachlich für militärische Zwecke gebaute Einrichtungen, wie militärische Bahnsteige, Ausladerampen, Ver­pflegungsstellen usw. zu zerstören, 4. dir in einer weiteren Sinteranlage aufgeführten Einrichtungen zur Wiederverproviantrerl'.ng, wie Devots, Mu­nitionsparks usw. gleichfalls zu zerstören.

Wie das Wolffbureau hört, unteri.-gt die Rote gegenwärtig der Prüfung der zu­ständigen Stellen. Es tonn aber letzt schon gesagt werden, daß diese Forderungen, welche übrigens Kosten in einer zur Zeit nicht zu über­sehenden Höhe verursachen würden, sedenfalls zum großen Tell imArtikei'4 3des Friedens­vertrages keine Stühe finden.

Sitzungen der Reparationskommission und des Anlciheausschusses.

Paris, 31. Mai. (WTB.) Wie der Petit P a r i s i e n mitteil, tritt die Re­parationskommission heute vormit­tag Vjll Mr zu einer sachlichen Prü­fung derdeutschenAntwortnote zu­sammen. Der internationaleAnleihe- I a u s s ch u h hält nach der eingetretenen Pause heute nachmittag 4 Ähr wieder eine Sit­zung ab.

Der Wortlaut der

Berlin, 30. Mai. (Wolfs.) Die der Reparationskommission am 29. Mai durch die deutsche Kriegslastenkommiifion in Paris übergebene Rote hat folgenden Wortlaut.

Unter Bezugnahme auf Ihre Rote vom 9. Rlai 1922 und die Besprechungen, welche in­zwischen lisn Paris stattgefunden haben, beehrt sich die deutsche Regierung, in der Qlnlage den Plan Über die

Einnahmen und Ausgaben des Reiches im Rechnungsjahr 1922 mitzuteilen, der auf Grund eingehender Nachprüfung gemäß der Note der Reparationskommission vom 21. März 1922 und der erwähnten Note der deutschen Regie­rung vom 9. Mai 1922 aufgestellt ist. Die Er­höhung der Einnahmen gegenüber dem zurzeit dem Deutschen Reichstage vorliegenden Haushaltsplan beruht auf der erneuten Schätzung der deutschen Steuern ein­schließlich lc5 Steuerkom pro misses un er Berücksichtigung des in letzter Zeit ermittelten Aufkommens des vorangegangenen Jahres und der seit der letzten Schätzung fortgeschrittenen Geldentwertung. Zu den Ausgaben wird fol­gendes bemerkt: Die Zuschüsse für die Betriebs­verwaltungen sind beseitigt. Für die Lebens­mittelverbilligung sind für 1922 nur noch 950 Millionen gegenüber 17,2 Milliarden QHart in 1921 vorgesehen. Jin übrigen sind die Subventionen und Subsidien. soweit es die Rück­sicht auf bestehende Verpflichtungen und die Mög­lichkeit einer Aenderung der Organisation zulietz, weggcfatleii und weitere Streichungen bei den Ausgabe-Ansätzen vorgenommen worden. Aus diese Weise sind im Haushalt für 1922 gegen­über 1921 Ausgaben im Betrage von 24,5 Mil­liarden abgesetzt. Bei den außerordentlichen Haushalten der allgemeinen Reichsverwaltung und bei den Betriebsverwaltungen sind, wie die Schluhbemerkung zu dem anliegenden Plan ergibt, gegenüber den Ansätzen des Etats Ersparnisse In Höhe von mindestens 3 Milliarden Mark in Aussicht genommen . Die Erzie'ung weiterer Er­sparnisse innerhalb der Reichsverwaltung ist in die Wege geleitet. Um die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu sichern, hat die deutsche Regierung neuerdings den Beschluß ge­faßt, im Reichs; inanzministerium einen besonderen Kommissar zu bestellen.

Schwebende Schuld:

Die deutsche Regierung ist entschlossen, sich aufs eifrigste zu bemühen, jedes weitere An­wachsen der schwebenden Schuld zu verhindern. Sie ist jedoch überzeugt, daß unter den gegen­wärtigen finanziellen Verhältnissen solche An­strengungen nicht durchgeführt werden können, wenn Deutschland nicht

ausreichende Anlerstützung im Wege einer äußeren Anleihe

erhält. Vorausgesetzt, daß diese Unterstützung binnen angemessener Frist verfügt wird, unter­nimmt es die deutsche Regierung, sich mit der Angelegenheit auf folgender Grundlage zu be­fassen:

1. Der Stand der schwebenden Schuld vorn 31. März gilt von jetzt ab als der normale Höchstbetrag; 2. wenn am 30. Juni oder am letzten Tage eines der folgenden Monate der Be­trag der schwebenden Schuld den normalen Höchst­betrag überschreitet, werden Schritte getan, um sicherzustellen, daß die Ueberschreitung innerhalb der folgenden drei Monate zurückgezahlt wird, und zwar entweder mit Hilfe von Eingängen, welche die Ausgaben in drei Monaten überfleigen, soweit solche Eingänge verfügbar sein sollten, oder durch Aufnahme von Krediten auf andere Weise als bei der Reichsbank und in einer Form, die nicht die Inflation erhöht. Wenn trotz dieser Schritte der Betrag der schwebenden Schuld am Ende der drei Monate noch den normalen Höchstbetrag überschreitet, wird die deutsche Re­gierung alsbald Vorschläge für den Ausbau des Steuersystems einbringen und alles tun, um ihre Annahme im Wege der deutschen Gesetzgebung zu erreichen, mit dem Ziele, daß noch in dem jeweils laufenden Rechnungsjahr oder, wenn davon über die Hälfte abgelaufen ist. binnen sechs Monaten ein Betrag beschafft wird, welcher nicht geringer ist als die bereits vorhandene und jede bis Ende des Rechnungs­jahres voraussichtlich noch weiter entstehende äleberschreitung.

Das vorstehende Verfahren unterliegt bis auf weiteres folgenden Maßgaben: a) Solange keine Eingänge aus auswärtigen Anleihen zur Ver­fügung stehen, um die von der deutschen Regierung in Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf Grund be*6 Vertrages von Versailles seit dem 1. April in aus­ländischen Zahlungsmitteln zu leistenden Zahlun­gen zu decken, wird für die Feststellung, ob und inwieweit eine Ueberschreitung des normalen Höchstbetrages vvrliegt, der Betrag in Höhe des Papiermark-Gegenwertes der vorläufig auf diese IDeise nicht gedeckten Gesamtheit der genannten Zahlungen dem Stande der schwebenden Schuld vom 31. Mai hinzugerechnet; b) Alle Eingänge aus auswärtigen Anleihen sollen zur völligen Rückzahlung dieses zum normalen Höchstbetrage hinzugerechneten Betrages verwandt werden und zwar mit Vorrang vor allen anderen Verwen­dungszwecken, vorbehaltlich der auf Grund des Vertrages von Dersallles in ausländischen Zah­lungsmitteln zu begleichenden Verbindlichkeiten und solcher anderen Lasten, hinsichtlich deren die

NeparaLionsnote.

Reparationskommission auf Erfuchcn der deutschen Regierung chre Zustimmung besonders erteilt.

Nachprüfungen:

Auf der Grundlage des Schreibens, das die Reparationskommiision am 21 März 1922 an den Reichskanzler richtete, erklärt sich die deutsche Re­gierung grundsätzlich mit den in diesem Schreiben vorgesehenen Nachprüfungen einverstanden. Sie geht dabei davon aus, daß diese Nachprüfungen die Souveränität Deutschlands nicht antastrn den geregelten Gang der Verwaltung nicht stören und in die durch das Steuergeheimnis geschützten Dermögensverhältnflse und Angelegenheiten der einzelnen Steuer pslichligen nicht eindr'.ngen dürfen. Was die Einnahmen anlangt, so wird die deutsche Regierung dem Garantiekomitee ohne Verzögerung alle gesetzlichen ober re.ziemen- tarischen Bestimmungen mitteilen. Sie wird mit dem Garantiekomitee über die Maßnahmen zur Anwendung der Steuertarisge'etzgebnng ins Be­nehmen treten und ihm alle notwendigen Erleich­terungen zur Nachprüfung ihrer Ausführung ge­währen. Was die Ausgaben anlangt, fo muß die deutsche Regierung darauf Hinweisen, daß es in Deutschland bereits eine Prüfung des Aus­gabendienstes gibt, die dazu dient, Elatsüberfchre'- tungen zu verhüten. Sie ist bereit, die Wirksamkeit dieser Prüfung soweit wie irgend erforderlich zu verstärken. Die deutsche Regierung wird dem Ga­rantiekomitee jede Möglich! it geben, sich über die Wirksamkeit der geübten Prüfung zu vergewissern. Heber die Einzelheiten der oben bezeichneten Nach­prüfungen wird die deutsche Regierung mit dem Garantiekomitee ins Benehmen treten.

Kapitalflucht:

Im Hinblick auf die starke Inanspruchnahme der Reichsregierung, insbesondere durch die Vor­bereitung und Verabschiedung des Dteuerkompro- misses, sowie auf die sich anschließende wochen­lange Behinderung mehrerer ihrer Mitglieder durch die Verhandlungen der Konferenz von Genua war es der Reichsregierung nicht möglich, die Frage neuer Vorschläge über die Maßnahmen zur Rückführung des geflüchteten Kapitals und zur .Bekämpfung der Kapitalflucht abschließend zu klären. Sie ist aber mit der Reparationskom- mifsion darin einig, daß alles getan werden muh. um baß angegebene Ziel zu erreichen. Mit Rück­sicht auf die zu erwartende Gestaltung der Ver­hältnisse mißt die deutsche Regierung der Rück­führung der geflüchteten Kapitalien besondere Be­deutung bei. Sie wird alle erforderlichen Maß­nahmen ergreifen, um die Rückführung i m W e g e einer äußeren oder inneren Anleihe zu erreichen. Im übrigen erklärt sich die deutsche Regierung bereit, über die Einzelheiten der Be­kämpfung der Kapitalflucht mit dem (Garantie» fomitee ins Benehmen zu treten und auf Grund dieser Erörterung die Maßnahmen zu treffen, die geeignet erscheinen, die Kapitalflucht zu verhin­dern. Die deutsche Regierung wird der Repara- rationskommission das Programm für die oben erwähnten Maßnahmen noch mitteUen. Die Auto­nomie der Reichsbank und deren volle Unab- bängigfeit gegenüber der deutschen Regierung ist durch Gesetz vom 26. Mai sichergestellt.

Statistik:

Die deutsche Regierung hat angeordnet, daß die statistischen Veröffentlichungen wieder auf der Basis der Vorkriegszeit erfolgen; sie wird dcm Darantiekomitee ihre Aufzeichnungen über den gegenwärtigen Stand dieser Veröffentlichungen mittcilen und schlägt vor, die auf dem Gebiete der Statistll liegenden Fragen mit dem Garantie­komitee im einzelnen zu erörtern.

Bei Abgabe der vorstehenden Eckklärung geht die deutsche Regierung davon aus, daß die R^>a- rativnskommisfion die in ihrer Entscheidung vom 21. März 1922 für 1922 vorgesehene Regelung der Reparationsleistungen nunmehr für endgültig erklären wird. (gez.) Dr. Wirth.

In den Anlagen zur Nc-te werden Mitteilun­gen über die Einnahmen und Ausgaben für 1922 gemacht. In der Schluhbemerkung h ißt es:

Die Reichsregierung hat geprüft, inwieweit noch während des Rechnungsjahres 1922 Erspar­nisse erhielt werden können. Dies wird bei der allgemeinen Reichsverwaltung insoweit der Fall fein . als durch die Verabschiedung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung die Ausgaben für die Erwerbslosenversicherung ermäßigt wer­den, a>enn nicht etwa eine Verärgerung der wirt­schaftlichen Verhältnisse zu einer Vermehrung der Erwerbslosen führen sollte. Bei der Eisenbahn­verwaltung ist in Aussicht genommen worden, daß durch äußerste Einschränkung der geplanten Bauten und Beschaffungen 3 Milliarden gespart werden.

Anschließend an die Note gehen der Repa» rationskommissivn noch Mitteilungen über den Zwangsanleihe-Gesehenttvurf zu.

Aeutzerun^en der Pariser Presse.

Paris, 31. Mai. (WTB.'» Zur deutsche-, Note an die Reparationskommission schreibt der Hl a 11 n, es scheine, daß die Aniwort auf die auswärtigen Bankiers, die heute ihre Beratungen toieber aufnehmen würden, einen guten Eindruck gemacht habe. Sie hätten darin einen Beweis des guten Willens erblickt, aber sie dürften nicht vergessen, daß, wenn das Berliner Kabinett zu diesen Versiche­rungen gelangt sei. dies immerhin erst ein­fache Versprechungen seien, die einfach und allein aus Furcht vor Sanktionen gegeben seien. Wenn es ine Absicht der Bankier.'