um 135 M7 BertürV au hoben, bah or ctncn goOenoi Anhänger mV Dtamcmten für 1350 Mk verkocht h-jbe, ohne die mrchprecjzende Umsatz- steuer an iXts Reich abzusühren. Da seine 'Ix- hcmpwng. das; nicht er, sondern sein Bruder den Anhängei gcfoufi und weiterverkruft habe, nicht widerlegt werden konnte, mußte er frei- gesprochen werden.
Ebenso wurde ein Althändter von hier, dem zur Last gelegt irur, einen gestohlenen Anz ig in Kenntnis dieses Umstandes seines Vorteils wegen angelaiart zu haben, mangels ausreichen» den Beweises von der Anklage der Hehlerei sreigesp rochen.
Erne Geldstrafe von 60 TRI. erhält ein Viehhändler von Gr.vßen-Buseck, weil er eine Kuh gekauft hatte, ohne sie in sein Kontrollbuch eingetragen zu haben.
Ein Landwirt und Händler von Lang- Göns wird zu einer Geldstrafe von 100 Mart verurteilt, weil er das Gewerbe als Fruchthändler ausgeübt hat, ohne im Besitz der erforderlichen Grotzhandels- erlaubnis zu fein.
Wegen Sachbeschädigung erhält ein Dentist cus Dudweiler, der tm hiesigen Land- gerichtsgefängniö ein Fenster und einen Sih beschädigt ha t, 2 Wochen Gefängni»s.
Ein Wagner- und ein Schlossergelelle aus Beuern wurden wegen Körperverletzung $u je 15 0 Mark Geldstrafe verurteilt.
3n der- Rächt zum 1. März l. Hs. erbrachen ein Schuhmacher aus Frankfurt a. M. und ein Hilfsarbeiter aus Dortmund, die angeblich auf der Fahrt von Ludwigshafen nach Hamburg waren, ein Selterswasserhäuschen auf dem Oswalbsgarten und stahlen aus ihm Ehokvlade und Zigaretten im Werte von etwa 4000 Marl. Einen Teil ihrer Deute gaben sie auf dem hiesigen Bahnhof als Handgepäck auf, während sie mit den anderen Sachen nad) Kassel weiterfuhren, wo sie bet dem Versuche, sie zu veräußern, festgenommen wurden. Der eine Dieb hatte die Unvorsichtigkeit, auf dem Tatort eine auf seinen Damen ausgestellte Steuerkarte zurüctzulassen. Zn der Vorhalle des hiesigen Bahnhofs verlausten sie etwa um V?4 Uhr morgens an einen Buchbinder von Krofdorf sächs grobe Tafeln Chvkolade für zusammen 10 Mark und gaben fttjen noch 2 kleine Tafeln dazu. Der bereits mehrfach wegen Diebstahls vor- befroaftc Schuhmacher aus Franffurt a. M. tx$ sich im strafrechtlichen Rückfall befindet, wurde
zu 2 Zähren Zu ch t hau s. der Hilfsarbeiter, der erst 18 Zähre alt und erst einmal wegen Diebstahls vorbestraft ist. zu 6 Monaten Gefängnis und der Buchbinder wegen Hehlerei aus Grund des Gesetzes vom 21. 12. 21 an Stelle der verwirkten Gefängnisstra-se von drei Tagen M einer Geldstrafe von 150 Mt. verurteilt.
Die P r i v a t kl a. g e emes Schlossers von hier gegen einen hiesigen Metzger und Wirt wegen Beleidigung und Körpcrver- ketzung endete damit, das; der letztere zwar des ihm zur Last gelegten Vergehens für schuldig befunden, jedoch gemäß 199 und 223 St.G.D. für straffrei erklärt wurde, weil Belet- bigungen auf der Stelle mit Beleidigungen inb Körperverletzungen erwidert worden waren. Die Kosten tourben dem Privatklager zur Last gelegt.
Ein Schreiner von Treis a. Lda. hatte den dortigen 'Bürgermeister tm htesigen Amtsgerichtsgebäude beleidigt. Heute nahm er ine Beleidigung mit dem Ausdruck des Beda lerns z i- rück und übernahm sämtliche Kosten.
Ein früherer Lehrer aus Eisenach wurde wegen Beleidigung eines hiesigen Kaufmanns zu 5 0 0 Mark Geldstrafe verurteilt. Da er trotz Anordnung seines persönlichen Erscheinens in entern früheren Termin unentschuldigt aus- geblieben war. war er zur heutigen Verhandlung durch einen Polizeiwachtmeister aas Eisenach vorgcführt worben.
Gerichtssaal.
Kunst und Kartoffeln.
* Frankfurt a. M., 27. April. Stern Lebensmittelamt wurden im Vorjahr von dem früheren Kun st Historiker Dr. von Wachen- d o r f in Quedlinburg 50 000 Zentner Kartoffeln zum Kauf angeboten. Dr. v. W. erhielt wegen Kettenhandels und unerlaubten Großhandels einen Strafbefehl über 5000 Mark, gegen den er Einspruch erhob. Sein Verteidiger machte in der Verhandlung vor dem Schöffengericht geltend, daß sich der Angeklagte damals bei der Sächsischen Handelsgesellschaft befunden habe, die mit Likören. Fetten usw. handelt. Da eine Grvßhandelserlaubnis mit Kartoffeln nicht bestand, so habe er, als ihm von dritter Seite das Angebot erfolgte, lediglich als Vermittler auftreten wollen. Das Gericht war der Ansicht, daß auch der Agent strafbar sei.
Kettenhandel wurde nicht angenommen, dagegen unerlaubter Großhandel Der Angeklagte erhielt 1500 Mari Geldstrafe. Wenn oa5 Geschäft zustandcgeronnnen wäre. Dann hätte der Angeklagte 75 000 Mark verdient.
*
]l Marburg, 26. April. Das Schwur- g c n i ch i verurteilte heute die ledige Dienstmagd Kath. Ebert aus Aiederbeisheim wegen Tötung ihres neugeborenen Kindes zu 2 Jahren und 2 Monaten Gefängnis.
Kirche und Lchrrie.
* Londorf, 27. April. Die für nächsten Samstag und Sonntag angekündigten Weister- bilder-Andachten können erst am 20. und 21. Mai stattfinden.
Landwirtschaft.
11 M a rbu r g. 26. April. Gestern wurde hier die Landwirtschaftliche Haus- Ha l t u n g s s ch u l c für Frauen eröffnet. Sie untersteht der Leitung deS Landwirtschaftsschul- direktors Schlicht und zählt 20 Schülerinnen. Als Vertreter der Kasseler Landwirtschaftskammer war der Dezernent für das landwirtschaftliche Schulwesen, Dr. Senter aus Kassel, zu der Eröffnungsfeier erschienen.
Kirchliche Nachrichten.
Israel.Aeligionsgemeinde Gottesdienst in der Synagoge (Südanlage). Samstag, den 29. April 1922. Vorabd. 7.30. Morg 8 30. Abds. 7.50 u. 8.30 Uhr.
Aus dem Amtsverkünvigungsblatt.
** Das Amtsverkündigungsblatt Ar. 57 vom 27. April enthält! Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Errichtung von Beschwerdestellen in Dachteinigungsfachen. Förderung des Obstbaues. — Bekämpfung der Echnakenplagc. — Erkrankung der Gemeindehebamme zu Stangenrod. — Dienstnachrichten. — Feldbcreinigung Heuchelheim.
Errichtung von Beschwerdestellen in Pachteinigungssachen. Der Provin- zialcmsschuh der Provinz Ob«Hessen hat zu Beisitzern der Beschwerdestelle in Pachteinigungs
sachen für die Provinz Oberhessen bestellt I Aus den Kreisen der Verpachte»- 1. Graf Wilhelm zu Solms-Laubach. Arnsburg bei Lich. 2. Landwirt und Muhlenbesitzer Schudt, Görbesheim lPost Friedberg). 3. Landwirt Heinrich Kläger, Ober- Hörgern. 4. Landwirt Fritz Fenchel, Griedel. 5. Landwirt Heinrich Heister. Hain-Gründau. II. Aus den Kreisen der Pächter! 1. Oäkonomie- rat Hensel m Dotzelrod. 2 Landwirt Gustav Äeul, Petterweil. 3. Landwirt Heinrich Schneider I., Utphe (Post Berstadt). 4. Landwirt Franz Happ, Seipelsdorf. 5. Georg Hakobi, Birklar. Als Stellvertreter werden bestellt: I. Aus den Kreisen der Verpächter: 1. Kammerdirektor Birnbaum, Lcrubach. 2. Landwirt Fritz Heuser III., Rieder-Weisel. 3. Gastwirt und Lwidwirt Ferdinand Pfannstiehl, Ulrichstein. 4. Landwirt Wilhelm Reitz I., Echzell. 5. Altbürgermeister Waul. Ossenheim bei Friedberg. II. Aus den Kreisen der Pächter: 1. Gutspächter Weiß zu Hof-Graß bei Hungen. 2. Pächter Gvttmann in Gießen 3. Emil Hensel, Rodheim v. d. H. 4. Äari Henzel, Obbornhofen. 5. Rudolf Phillppi, Friedberg-Fauerbach.
3n den Gemeinden Eckartshausen und Langenbergheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperrmahnahmen sind angeordnet. 3n Treisbach, Wetter und Amönau (Kreis Warburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrvchen 3n der Gemeinde Niederkleen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Sperrmah- nahmen sind aufgehoben.
Landwirt Heinrich Zimmer, Landwirt Heimlich Klös III. und Arbeiter Johannes Schroder IV. von Rieder-Bessingen wurden zu Feld- geschworenen der Gemeinde Rieder-Bessingen bestellt und von dem KreiSamt Gießen ver- ps lichtel.: • '•
Ohne dah ein ungünstiger Einstich sich geltend machte.konnte Herz- und Nervenleidenden Kaffee Hag, der coffeinsreie Bohnenkaffee, monote lang in starken Aufgüssen verabreicht werden. Dr. med. o. Soltenftm
(Deutsche Aerztezeitung) 411'1
Behördliche Anzeigen
BekmrutMschmrg.
Betrifft! Aenderung der Ortssatzung für den städtischen Schlachthvf in Gießen vom 29. März 1910.
Aus Beschluß der Stadtverordneten-Der- ’anrmlung vom 20. Januar 1922, nach Anhörung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern vom 6. April 1922 zu Rr. M. d. 3. II 2776 wird auf Grund der Bestimmungen in Art. 15 der Städtevrd- rnntg die Ortssatzung für den städtischen Schlachthof in .Gießen vom 29. März 1910 hinsichtlich der Gebührensätze wie folgt ergänzt.
j. Zu § 1 „Schlachtgebühren".
Außer den im § 1 aufgeführten Sch lacht- gebühren ist ehre Ausgleichsgebühr zu entrichten, deren Höhe je nach Höhe des Fehlbetrags im Vovcrnschlaa für die Einnahmen und Ausgaben des Schlachthofes von der Schlachthofdeputation festzusetzen und vom Ministerium des 3nnern zu genehmigen ist.
Vorläufig wird diese Gebühr für jedes Pfund Fleisch auf 50 Pf. festgesetzt, und zwar für Großvieh, Schweine, Pferde, ohne Rücksicht, ob es sich um Schlachtungen im hiesigen Schlachthos oder von auswärts eingeführtem Fleisch handelt.
(Sine Verwiegung von Kleinvieh findet nicht statt, die Abgabe (Ausgleichsgebühr) erfolgt nach einem Durchschnittsgewicht, das für Kälber mit 25 kg, für Hämmel, Schafe und Ziegen mit je 20 kg angenommen wird Ferkel, Zicklein und Lämmer sind von der Gebühr ausgenommen.
S)ie Erhebung des Zuschlags geschieht aus Grund der amtlichen Feststellung des Schlacht- gewichts für Großvieh, Schweine und Pferde. (WiegeschetM durch die Kasie des Ächlachthofs unmittelbar nach beenbeter Schlachtung oder Gewichtsfeststellung. )
Die vorgenannten Gebühren kommen ab 1. Wai 1922 zur Erhebung.
Gießen, den 25. April 1922. 4171B
Der Oberbürgermeister. 3. V.: Klingsp o r.
76.25 Mk. f.
d. Ztr.
d. Ztr.
86.95 Mk. f. d. Ztr.
88.55 Mk. f. d. Ztr.
Fettstückkvhlen Fettnustkohlen Fettkohlen, meliert Etznuhkohlen Anthrazit
76.25 Mk. f. d. Ztr.
95.95 Mk f. d. Ztr.
Bekanntmachung^
3nsolge Erhöhung der Zechenpreise für Kohlen und Koks sind die Höchstpreise durch Beschluß der städtischen Brennstoffdeputation vom 27. April 1922 auf Grund der Vorschriften des §117 bet Ausführungsbestimmungen zum Gesetz Uber Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. Wärz 1919 mit Wirkung vom 28. April 1922 wie folgt festgesetzt.
_.t - - 107.30 Mk. f.d. Ztr.
Stfvrm- u. Steinkvhsenbriketts 97.35 Mk. s b Ztr » ^^^enbriketts 47.20 Mk. f. b. Ztr'
Sechen-oks, grob 99.80 Mk. f. b. Ztr.
n- 111.10 Mk. f.d. Ztr.
, ^Vorstehende Preise verstehen sich ab Eisenbahnwagen m Fuhren bis vor das Haus des o ■ ^gervlah des Kohlenhändlers
für bar Zentner etnschs Warenumsahsteuer ,r Le Zuschläge für ßieferung frei Keller usw. bleiben bestehen. 41«rr
Gießen, den 28. April 1922
Der Oberbürgermeister (Brennstoffamt).
Bekanntmachung.
Aus der Heichelheim'schen Stiftung (Stiftung der (Erben des verstorbenen Aron Heichelheim) sind am 19. Juni 1922 4500 Mark in 6 Gaben non 750 Mark je zur Hälfte an israelitische und christliche in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige 7famflicn ober Personen zu vergeben.
Meldungen werden bei dem städtischen Wohlfahrtsamt, Gartenstraße Nr. 2, Zimmer Nr. 14, bis einschließlich *5. Moi 1922 entgegengenommen. 1174B Gießen, den 25. April 1922.
Der Oberbürgermeister. (Wohlfahrtsamt.) Dr. Frey
Bekanntmachung.
Dorauszech lungert auf die Einkommensteuer imb Kirchimst euer für 1922.
1. Auf Grund § 42 des Einkommensteuergesetzes haben die Steuerpfsichtigen für das Kalenderjahr (Steuerjahr) 1922
am 15. Mai 1 92 2, 1 5. August 1 922 und 15. R ovember 1922
Vorauszahlungen auf dic Einkommensteuer in Höhe von je einem Viertel der zuletzt festgestellten Steuerschuld zu entrichten. Diese Vorauszahlungen betragen gegenwärtig je ein Viertel der im Steuerbescheid 1920 festgesetzten Zahreseinkommensteuer. Rach Empfang des in diesem Jahre noch zu erwartenden Steuerbescheids 1921 sind für die Vorauszahlungen die darin festgesetzten Beträge maßgebend.
Lohn-undGehaltsempfängern, die dem Steuerabzugsverfahren unterliegen, werden die nach dem Steuerbescheid 1920 zu leistenden Vorauszahlungen an Einkommensteuer von dem zuständigen Finanzamt gestundet, und zwar
3) den Lohn- und Gehaltsempfängern, deren steuerbares Entkommen im Kalenderjahre 1921 nur aus Arbeitslohn (Gehalt) bestanden und 24 000 Mk. nicht überstiegen hat, in voller Höhe:
b) den Lohn- und Gehastsempfängern, deren steuerbares Einkommen im Kalenderjahre 1921 nicht mehr als 24 000 Mk. betrug und aus Arbeitslohn (Gehalt) und sonst tgem Einkommmen von mehr als 600 Mk. bestand, in Höhe des Betrags, der 10 v. H. des sonstigen Einkommens übersteigt:
c) den Lohn- und Gehaltsempfängern, deren steuerbares Einkommen im Kalenderjahr 192 1 24000 Mk. überstiegen hat, in Höhe von 10 v. H des Arbeitslohns (Gcchalts). Die Stundung der Vorauszahlungen erfolgt von Amts wegen, soweit den Finanzämtern die Voraussetzungen hierfür bekannt sind. 3n allen anderen Fallen ist entsprechender Antrag bet dem Finanzamt zu stellen.
2. Alle Steuerpflichtigen, so auch alle Lohn- und Gehaltsempfänger, die einen Einkommen- steuerbescheid für 1920 erhalten haben, haben außerdem an den oben genannten Zahlterminen für das Kalenderjahr 1922 Vorauszahlungen an Kirchensteuern (Kultussteuern), und zwar in Höhe von je einem Viertel des im Steuerbescheid 1920 festgesetzten Zahreskirchensteuerbetrags zu leisten.
Rach Empfang des Steuerbescheids für 1921 oder eines besonderen Anfvrderungszettels für Kirchensteuern bemessen sich die Vorauszahlungen nach den tm Steuerbescheid bzw. Anforderungszettel angegebenen Beträgen.
3 Die zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Kirchensteuer sind in bar oder durch Uebertocifung zu entrichten, Steuermarken und die int Ileberweisungsverfahren ein- behaltenen Steuerbeträge dürfen hierauf nicht angerechnet werben.
4. Die Steuerpflichtigen werden hiermit cmf- gefvrdert, die schuldigen Vorauszahlimgen anEin- kommen- und Kirchensteuer unter Vorlage des Steuerbescheids 1920 bzw. 1921 an £tc zuständige Hebestelle bis zu den eingangs genannten Fälligkeitsterminen bar oder durch Uebertoetfung zu entrichten, andernfalls Mahnung und Beitreibung erfolgt. 41356
Gießen. Butzbach. Grünberg, Hungen, den 26 April 1922.
_____Die Finanzämter._______________
Bekanntmachung.
Im Fahrplan der Straßenbahn treten ab 28. ds. Mts. folgende Aenderungen ein:
Role Linie:
Marktplatz ab 6.07 norm., Schützenhaus an 6.17 norm., Schützenhaus ab 6.20 norm., Bahnhof an 6.37 norm.
Der bisherige Wagen 6.22 norm, ab Marktplatz zum Schützenhaus und 6,35 norm, ab Schützenhaus zum Bahnhof fällt aus.
Grüne Linie:
Bahnhof ab 5 52 norm , Wiesecker Weg an 6.06 norm., Wiesecker Weg ab 6.07 om m., Bahnhof an 6.20 norm.
Dießen, den 27. April 1922. 4164B
Direktion der Elektrizitätswerk" und Straßenbahn
Mr Stadt Gießen
Vergebung von Bauarbeiter
Für dic Erbauung eines 'Beamtenhauses in Ridda sollen die nachbenannten Rohbauarbeiten und Lieferungen auf Grund des Ministerialerlasses vom 16. Zum 1893 und dessen Ergänzungen, vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung, im öffentlichen Wettbewerb vergeben werden:
1. Erd- und Maurerarbeit., 2- Sternhauer- arbert, 3. Zimmerarbeit, 4. Eisenlleferung, 5. Giwbschlosserarbeit, 6. Dachdeckerarbeit, 7. Spenglerarbeit, 8. Dlitzableiteronlage.
Angebotsvord rucke werden — soweit der Vorrat reicht — zum Selbstkostenpreis auf unserem Amt abgegeben. Am Dienstag, dem 2. Mai d. Z, können bic Verdingungsunterlagen auf der Bürgermeisterei Ridda von 9—11 ilpr vormittags und von 1—2 Uljr nachmittags eingesehen werden.
Die Angebote, einschl. der verlangten Proben und Musterstücke, sind portofrei, verschlossen und mit der entsprechenden Aufschrift versehen, bis zum Donnerstag, dem 4. Mai ds. Zs., vormittags II1/2 Uhr, bei unserem Amt einzureichen, wo sie im Beisein erschienener Bewerber geöffnet werden.
Zuschlagsfrist 14 Tage. 4150D
Büd ing c n, den 24. April 1922.
Hessisches Hochbauamt. Frey.
Stadt. Arbeitsamt Gießen
Liebigftraße 16, Teleph, 2054.
Cs können eingestellt werden:
a. bei hiesigen Arbeitgebern: zwei ProvisionS' reisende, 3 Schneider, 1 Photograph, mehrere Former, 2 Sleinhauer, 1 Metzger.
Lehrlinge: 3 Friseure, 1 Kaufmann, 1 Glaser. 1 Lackierer, 1 Uhrmacher, 1 Photograph, 1 Gärti ner, 1 Polsterer, 2Bitderrabmertmacher, 1 Stetn- bildhauer, 1 Steinbauer, 1 Dachdecker, 4 Bäcker, 1 Metzger, 2 Spengler und Installateure, 1 Buchbinder, 2 Schriftsetzer, 1 Stukkateur, 2 Wagner, 2 Schmiede, 1 Wagen- und Autoschlosser, 1 Kellner, 1 Schuhmacher, 1 Weißbinder, 1 Schreiner.
b. bei anSwärtigen Arbeitgebern: 2 Steinmetze, 10 Hauer, 4 Former, 1 Steinbildhauer, 3 Elfendreher, 1 Autogenschweißer, 1 landwirtschaftlicher Eleve, 2 Schneider, 1 Sattler, 1 Schmied, 1 Tapezier und Polsterer, 1 Friseur. 2 Zigarren- u. Wickelmacher, mehrere Weißbinder u. Anstreicher, mehrere Maurer.
Lehrlinge: 1 Glaser, 1 Schreiner, 2 Friseure, ein Schlosser, 1 Kellner, 1 Spengler u. Installateur, 1 Zrgarrensortierer.
ES suchen Arbeit: Kaufleute. Schreiber und Neisende, Backer, Hausburschen und Ausläufer, Maschinenschlosser, Bauschlosser, Weißbinder, Schuhmacher, 1 verh. lcmdw. Knecht, 1 Kranken- pfteger, 1 Sattler, 1 Polsterer, Bäcker und Metzger, mehrere Kellner, 1 jling. Schmied, 2 Buchbinder, Mechaniker, 1 Wagner, 1 Schäfer, 1 Gärtner, 1 Müller, 1 Installateur und Spengler, ein Monteur, Maswinisten und Heizer, 1 Berwalter, 1 Schleifer, 2 Kraftfahrer, Bauhilfsarbeiter, Erdarbeiter.
Lehrlinge: 3 Elektromonteure, 1 Elektrotechniker, 2 Schuhmacher, 3 Autoschlosser, 2 Maschinenschlosser, 1 Schreiner, 1 Mechaniker, 2 Kaufleute, 2 Schlosser, 1 Metzger.
Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegengenommen.
Weibliche Abteilung.
Es können eingestellt werden:
n. bei diesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffranen und -mädchen für einzelne Tage, ti'ichtlge Alleinmädchen, 2 Klfchen- müdchen, 2 Lehrmädchen, 1 Köchin.
b. bei auswärtige« Arbeitgebern: 2 landwirtschaftliche Dtenstmädchen, Dienstmädchen, Allein- mädchen, Zimmermädchen, Küchenmädchen, aroet Haushälterinnen, 2 Serniersräulein, 1 Köchin für Hotel.
Es suchen Arbeit: 2 Berkäuferinnen, 3 Waschfrauen, einige Lauffrauen, auch für ^Lachmittags- beschästtgung, Mädchen f. tagsüber, 2Büglerinnen, 1 Schneiderin als Beihilfe zu Schneiderin, zwei Verkäuserinnenlehrmädchen, 1 Flickerin, 1 Kontoristin.
Tie Berufsberatung und Arbeits Bermitt lung sür Musiker ftnbet werktags von 10 bis 12 Ubr statt. 4173B
NO M VrkUllholMßchttMg.
Dienstag, ben 2. Mai, vormittags 9 Ul)r beginnenb. werden in den Distrikten Ober- unb Riederseilbach Abteilungen 3, 5, '6, 8, 9. 12, 15, 16, 20 versteigert:
Stämme: Buche: 1,57 Fstm. 3. Kl., 0,68 Fstm. 4. Kl: Birke: 0.10 Fstm 6. Kl.: Derbst a n g e n: 0,51 Fstm. Eiche 1. Kl., 38,78 Fstm Fichte 1. Kl., 21,27 Fstm. Fichte 2. Kl.: Reis ft an gen: 7,05 Fstm Fichte 1 Kl. Ferner an Brennholz: Scheiter Rm.. 20 Buche, 7Eiche. Knüppel Rm: 1 Buche, 37 Hainbuche, 164 Eiche, 2 Lärche, 1 Fichte: Reisig Rm.: 348 Buche, 186 Hainbuche, 259 Eiche, 6 Lärche: Stöcke Rm: 42 Buche, 17 Eiche, 2 Lärche, 8 Fichte.
Das Holz wolle man vorher besichtigen, weit dasselbe im einzelnen nicht vorgezeigt wird. Die blau durchstrichen en Rummern werden nicht aus geboten. Beginn der Versteigerung tm Distrikt Oberfeilbach für die Abteilungen 3, 5, 6 auf bei Schneise zwischen 5 unb 6; das übrige Holz in ben Abteilungen Rieberseilbach 8, 9, 12, 15, 16, 20 wird am Pslanzgarten versteigert.
Mehr als 6 Rm. Scheiter unb Knüppel werden an den einzelnen Steigerer nicht abgegeben.
Zusammenkunft: Aus dem Vizinalweg Alten-Duseck—Treis, am Kreuzungspunkt der Wege.
Herr Förster Wagner zu Grohen-Bufeck unb der Llnterzeichnete geben auf Wunsch wettere Auskunft. 416OD
TreiS a. b. Lda , den 27. April 1922
Hess. Oberförsterei Treis.
Schneider.
L
Dienstag, den 9. Mai, vormittags 9 Uhr, werden im Saale des „Deutschen Kaiser" zu Als selb aus verschiedenen Distrikten der Försterei Elbenrod versteigert:
Stämme: 2 Eichen 4. Kl. — 1,12 Fstm.. 9 Kiefern (Schnittholz) >2. Kl. — 12,54 Fstm;
65 Kiefern (Schnittholz) 3. Kl. — 71,69 Fstm.
1 Kiefer (Bauholz) 3. Kl. ---1,66 Fstm ,' 78 desgl. 4. Kl. -- 63,09 Fstm.: 304 desgl. 5. Kl. = 174,51 Fstm.: 1 Fichte 5a Kl. — 0,72 Fstm.; 1 Fichte 5b Kl. - 0,37 Fstm.
Nutzknüppel: 3 Nm. Lärche (2 Mir. lang).
II.
Donnerstag, den 11. Mai, vormittags 9 Uhr, daselbst aus den Distrikten Vordere Steinfürst 2, 6, Hintere Steinfürst 3,8,9, 13, Esp 5 und oerschiebene der Försterei Eudorf:
Stämme: 2 Eichen 1. Kl. — 2,24 Fstm., 10 Eichen 2. Kl. — 10,37 Fstm., 7 Eichen 3. Kl. = 6,78 Fstm , 2 Lichen 4. Kl. — 1,39 Fstm., 11 Eichen 5. Kl. = 6,72 Fstm., 15 Eichen 6. Kl. = 6,84 Fstm., 2 Buchen ). Kl. 2,06 Fstm., 4 Buchen 2. Kl. = 4,13 Fstm , 5 Buchen 3. Kl. = 2,74 Fstm., 2 Kiefern 2. Kl. — 1,98 Fstm., 10 Kiefern 3. Kl. — 7,90 Fstm., 22 Kiefern 4. tzl. --- 14,87 Fstm., 65 Kiefern 5. Kl. = 29,63 Fstm., 1 Fichte 2. Kl. = 4,22 Fstm , 1 Fichte 3. Kl. = 1,03 Fstm., 7 Fichten 4. Kl. --- 5,97 Fstm., 6 Fichten 5a-Kl. 3,11 Fstm., 22 Fichten 5b-Kl. --- 5,87Fstm., 2 Lärchen 2. Kl. — 4,02 Fstm., 2 Lärchen 3. Kl 2,06 Fstm., 3 Lärchen 4. Kl. --- 2,48 Fstm., 6 Lärchen 5. Kl - 3,26 Fstm.
Derbstangen: 7 Lichen 1. Kl. = 0,34 Fstm, 2 Lichen 2. Kl. — 0,06 Fstm., 9 Fichten 1. Kl = 1,18 Fstm., 26 Fichten 2. Kl. ==. 1Z6 Fstm.
Neisstangen: 850 Fichten-Dohnenstangen.
Tfutzschetter: 2 Rm. Eichen, gespalten.
Nutzknüppel: 24 Nm Lichen-Gottenpfosten (2 m lang), 1 Rm. Lärchen, 3 Rm. Fichten (3 m lang)
Nutzreiser: 337 Rm. Fichten-Schichthaufen.
Nähere Auskunft zu I. durch Herrn Förster Lotz in Elbenrod, zu II. durch Herrn Förster Suttner in Eifa, sowie durch die unterzeichnete Stelle.
Alsfeld, den 24. April 1922. 4134D
Oberförfterei Eudorf. Schaefer.


