bet
SehSrdliche Anzeigeu«
geordnet:
10983B
zu belegen.
strafe anzuwenden ist.
[10992B
II. Klaffe
ca.
I. Wird eine andere als die gesetzliche Miele (RMG. § 1) vereinbart, so ist die Höhe des Mietzinses von dem Vermietei- binnen zwei Wochen nach dem Abschluß bei- Vereinbarung dem städtischen Wohnungsamt nach den von diesem zu erlassenden näheren Bestimmungen auf vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen ; Mietzinsvereinbarungen, die in der -Zeit vom l.Iuli 1922 bis zur Veröffentlichung dieser Anordnungen getroffen worden sind, sind binnen zwei Wochen, von der Veröffentlichung der Anordnungen an gerechnet, anzuzeigen.
Art. 13 ADO.
II. Jeder Vermieter hat binnen vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Anordnungen dem städtischen Wofr° irungsamt nach den von diesem zu erlassenden näheren Bestimmungen auf vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen, was ihm über die Höhe der das Haus betreffenden Friedensmiete (Mietzeit ab l.Huli 1914) bekannt ist.
III. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht in Absatz I und II werden nach § 23 RMG. mit Geldstrafe bis 100 000 Mark oder mit Haft bestraft.
§2.
Art. 2 Ms. 2 ADO.
Der Wert der bei Berechnung der Grundmiete von der -Friedensmiete ab» zurechnenden Nebenleistungen (Artikel 2 Absatz 2 AVO.) wird im Streitfälle von dem städtischen Mieteinigungsamt auf Antvag eines Streitteiles endgültig festgesetzt.
des Hauses zur Bescheinigung der, Gießen, den 21. Dezember 1922. Kenntnisnahme vorzulegen. Die Der-s Der Oberbürgermeister. J.V.:l)r. Rosenberg.
in Losen werden.
SFstm.
58 „
152 „
291 „
323 „ HO „ 6 „
2. Für Wäsche: jährlich 10 Prvz. des Wertes, der sich aus dein Mittel des seinerzeitigen Anschafsungswertes und jetzigen Derkaufswertes ergibt, sowie den Kosten an Arbeitslohn und Waschmitteln für das Waschen.
3. Für Licht und Heizung: die nachweislichen Selbstkosten.
4. Kür Bedienung im Monat: Betrag des zehnstündigen ortsüblichen Lohns einer Putzfrau für den ersten und ben Betrag des fünfstündigen Lohnes für den zweiten und jeden folgenden Raum.
5. Für Verpflegung kann zu den Selbstkosten ein Verdienstzuschlag bis zu 20 Prvz. berechnet toerben.
§9.
Vorstehende Anordnungen treten mit Wirkung vom 1. Juli 1922 in Kraft.
Gießen, den 16. Aovbr. 1922.
Der Oberbürgermeister. 3. D.: Dr. Seib.
3. Srnatentiifl der HerzungSar Sammelheftung und Warm
AMlNWW m Mm des IMsllllekeWskM.
Vom 16. November 1922.
Auf Grund des Neichsmietengesetzes (RMG.) vom 24. März 1922 und der Hessischen Ausführung^ - Verordnung (ADO.) vom 13. Juni 1922 wird für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes an-
Sämtliches Holz ist auf gearbeitet, sowie - mit Ausnahme der Derbstangen — ent, rindet. Das Stammholz ist ohne Rinde gemesten und, soweit erforderlich, an die Abfuhrwege gerückt,- die Derbstangen sind sämtlich mit Rinde gemessen und liegen an den Abfuhrwegen.
Loseverzeichnis und Dersteigerungs- bedinaungen können gegen Einsendung von 40 Mark von hier bezogen werden.
Die Versteigerung findet am Freitag, dem 5. Januar 1923, vormittags 10'' Uhr beginnend, in der hiesigen Gastwirtschaft „Liebiashöhe" (Straßenbahn rote Linie, Endpunkt) statt.
Wegen Besichtigung des Holzes wen5e man sich an die obengenannten Förster. Nähere Auskunft erteilt auch die Oberförsterei Gießen. 10965B
fvrgung.
4. Kanalaufbrüche, Beseitigung unter» irdischer Nohrbrüche, Freimachung verstopfter oder verwurzelter Kanalrvhre, Erneuerung von Klosettschüsseln und Spülkasten, Waschkesseln. Ausgußbecken und Wassersteinen, Sinüästen.
5. Erneuerung der Herde und Oefen, der Gas». Wasser-, Elektrizitäts» oder Klingelleitungen und der Blitzableiter.
6. Beseitigung von Hausschwamm, Erneuerung von Balkenlagen und Fußböden, Erneuerung bar Fußsteig-- beläge, Hofbefestigung, Einfriedigung.
7. Alle größeren Erd-, Pflasterer-,
„ Hl.
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Fichtenderbstangen I.
„ II.
sprechender Vermerk einzutragen. Die Anzeige ist den derzeitigen Mietern des Hauses zur Bescheinigung der
Bekanntmachung.
Anter Bezugnahme auf die Anordnung des Oberbürgermeisters zur Aus- fuhrung des Neichsmietengesetzes vom 16. November 1922 werden alle Vermieter von Wohnungen aufge- fvrdert, späte ft ens am 19. Januar 192 3 dem Städt. Wohnungsamt, Asterweg 25, anzuzeigen, was ihnen über die Höhe der Friedensmieten der Wohnungen bekannt ist. Die Friedensmiete ist die Miele, die für die mit dem 1. Juli 19 14 beginnende Mietzeit zu zahlen war. Gleichgültig ist es, ob die Miete im voraus — also am 1. Juli — ober nachträglich — etwa am 1. Oktober für das vorhergehende Vierteljahr — gezahlt werden mußte. Zu der Anzeige ist der vorgeschriebene Vordruck zu verwenden. Abdrücke sind im Stadthaus Dergstr. 20 (Auskunstsstelle), Stadthaus Gartenstr. 2 (Zimmer 9) und int Städt. Wohnungsamt, Asterweg 25 (Zimmer 1) erhältlich. Wenn einem Vermieter die Friedensmiete einer oder mehrerer Wohnungen nicht bekannt ist, so ist gleichwohl die Anzeige zu erstatten und in dem Vordruck ein ent-
Dampf, Preßluft usw. Die nachweis- lichen Kosten sind anteilig auf die Benutzer umzulegen.
III. 3m Streitfälle entscheidet das städtische Mieteinigungsamt enbgüüig über die Umlegung.
§4.
I. Zu den laufenden 3nstandsetzungs-- arbeiten gefroren nicht:
1. Die in § 5 bezeichneten großen In- ftandsehungsarbeiten. *
2. Ausputzen. Verkitten und Schwärzen der Oefen und Herde, die Unterhaltung der den Mietern überlassenen Gärten und der Sicherungen innerhalb der Wohnung, die hinter dem Zähler sitzen.
Die bezeichneten Arbeiten hat der Mieter auf seine Kosten ausführen zu lassen.
II. Der Festsetzung des Zuschlags für laufende 3nstandsehungsarbeiten ist die Annahme zugrunde gelegt, daß vollständige Herstellung erforderlich ist bei: 1. Kücheit nach 8 Jahren.
2. Wohn- und Schlafzimmern nach 14 Jahren.
3. Fluren,Aborten..Badezimmern, Speisekammern nach 15 wahren.
III. Die Instandsetzungsarbeiten sind m allen Wohnungen gleichmäßig, ent- fpr^hend der Höhe der Instandsetzungszuschlage, für jede Wohnung auszuführen.
§5.
Art. 5 ADO.
Ms große Instandsetzungsarbeiten SIten außer den in tz 5 des NMG. und rt 5 ADO. aufgeführten Arbeiten fol--
1. Erneuerung und teilweises -Umdecken des Daches, Erneuerung der Dachrinnen und Abfallrohre, Neu verputz und Anstrich des Hauses,oder einer Hausfront — sowie Erneuerung bet Schindel-, Bretter- und Ziegelbrklei- düng — und die damit verbundenen Maurer-, Zimmerer-, Klempner-, Schreiner- und Weihbinderarbeiten und Erneuerung der Schornsteinköpfe.
2 Verkitten und Qlnftreicfren sämtliche«: Fenster und Läden sowie ihre Erneuerung.
Maurer-, Steinbauer-. Zimmerer- imd Schreinerarbeiten, die zur Erh.fl- > tung des baulichen Zustandes des ganzen Anwesens erforderlich sind.
8 6.
Art. 6 ADO.
I. Die Instandsetzungsstelle wird gebildet:
a) von dem jeweiligen Leiter des Stadt - bauamts ober seinem Stellvertreter ober einem von dem Oberbürgermeister bestimmten beamteten Hochbaufachmann als Vorsitzenden.
d) einem Vermieter als Beisitzer, c) einem Mieter als Beisitzer.
Der Oberbürgermeister bestimmt aus von den Mieter- und Vermieter-Organisationen einzureichenden Vorschlagslisten von je 24 Mietern bzw. Vermietern je 8 Mieter- und Vermieterbeifiher. Die Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen wird durch das Los festgestellt: die nähere Regelung trifft der Oberbürgermeister. Die Instandsetzungsstelle wird dem städtischen Mieteinigungsamt angegliedert: die laufenden Geschäfte außerhalb der Sitzung führt der Vorsitzende.
H. Die Instandsetzungsstelle hat die im 8 7 Abs s, Sah 4 des RMG. vorgesehene Entscheidung zu treffen.
Art. 14 ADO.
HL Die gemäß § 8 RMG. der Gemeindebehörde zustehenden Befugnisse werden durch das Stadtbauamt (Bau- polizeiamt) ausgeübt.
§7.
Art. 7 ADO.
J. Gemäß Beschluß der Stadtverord- neten-Dersammlung vom 1. Dezember 1922 werden für Häuser mit weniger als drei Mietwohnungen Hauskonten nicht eingerichtet. Die Mieter haben in diesen Fällen bei Zahlung der gesetzlichen Miete den Zuschlag für große Instandsehungsarbeiden an den Vermieter zu zahlen.
II. Die Einrichtung und Verwendung .des Hauskontvs ist durch Ortssatzung geregelt.
8 8.
Art. 11 ADO.
I. 'Die Untermiete setzt sich zusammen aus:
1. dem monatlichen Mietwert für den leeren Raum unter Derücffichtigung seiner Lage und baulichen Ausstattung, seines Flächeninhalts und des Mietwertes der ganzen Wohnung,
2. Zuschlägen für HeberlafTimg von Sin- richtungsgegenständen, Licht, Heizung, Bedienung usw.
II. Für die Berechnung der unter l 2 genannten Zuschläge werden folgende Richtlinien festgesetzt:
1. Für Einr ich tung sgegenstände: jährllch 5 Prvz. des Wertes, der sich aus dem Mittel des seinerzeitigen Anschaffungswertes und des jetzigen Der- kaufswertes der Gegenstände ergibt.
Gießen, den 21. Dezember 1922.
Theaterbauverein.
______Der Oberbürgermeister._______
Bekanntmachung.
Betr.. Vergnügungssteuer.
Es liegt Veranlagung vor, auf die Einhaltung des 8 4 der Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 4. März 1922 hinzuweisen, wonach jede steuerpflichtige Veranstaltung, wie Tanz, Konzerte, Vorttäge, Theater-Vorstellungen usw., mindestens 1—2 Tage vor der Veranstaltung bei der Vergnügungs- fteuerftetfe — Stadthaus Bergstraße 20, Zimmer Nr. 13 — anzumelden ist. Zu dieser Anmeldung ist neben dem veranstaltenden Verein usw. auch der Inhaber des Lokals verpflichtet. Letzterer darf dann erst die Abhaltung einer steuerpflichtigen Veranstaltung zulasten, nachdem ihm die von der Vergnügungssteuer» stelle ausgestellte Anmelde-Bescheini-- gung vorgelegt worden ist, auch haftet er neben dem Veranstalter für den Eingang der Steuer. Für versäumte Anmeldungen wird nach § 14 6er erwähnten Ortssatzung ein Zuschlag von 25 °/„ erhoben, falls nicht die nach § 24 angedrvhte Geld-
§ 1. 10 979B
Art.l ADO.
Gießen, den 21. Dezember 1922.
Der Oberbürgermeister; Keller.
Brotmarkenaus^abe.
Donnerstag, den 28., und Freitag, den 29. Dezember 1922, findet in den bekannten Brotmarkenbezirken die Ausgabe der Brotkarten für die Zeit vom 1. Januar bis 1. April 1923 statt, und zwar für die Bezugsberechtigten mit den Anfangsbuchstaben
A-K Donnerstag, den 28. Dezember
L - Z Freitag, den 29. Dezember von vormittags 8-12 Uhr und nachmittags 2-6 Uhr.
Der Bezirk 4 ist von Asterweg 9 nach Turmhaus am Brand verlegt worden.
Ausgabe nur an Erwachsene und Kinder nicht unter 14 Jahren. Nicht rechtzeitig abgeholte Brotmarken können von Dienstag, den 2. Januar 1923, Asterweg 9, Zimmer 4, gegen eine Gebühr von Mk. 5, - in Empfang genommen werden. 10964B
Gießen, den 18. Dezember 1922.
Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt.)
Bekanntmachung.
§3.
Art. 4 ADO.
I. Unter die Betriebskosten fallen: Grundsteuern, Brandversicherungsbei- rrage, Haftpflichtversicherung, Wasserschadenversicherung, Kanalgebühren und Verwaltungskosten: ferner alle sonstigen öffentlichen Abgaben und Gebühren, die auf dem Hausgrundstück ruhen und ausschließlich von dem Vermieter erhoben werden.
II. In den Betriebskosten sind nicht enthalten:
1. Wvhmmgsbauabgabe und Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr.
2. Wassergeld. Dieses wird auf die Hausparteien in der Höhe der nachgewie- fenen Kosten nach der Kopfzahl und - der Zafrl der Räume der Wohnungen nm gelegt; dabei ist der Wasierver- 1 brauch für Tierhaltung, Badeeinrich- hingen, für Gärten und gewerbliche * Betriebe besonders zu berücksichttgen. $ 3. Schvrnfteinfegergebühren. Diese werden entsprechend der Höhe der Miete für die einzelnen Wohnungen umgelegt.
4. Treppenbeleuchtung. Diese ist von den Mietern auf eigene Kosten zu bewirken. Bei Vorhandensein gemein- schafllicher Treppenbeleuchtung sind 'die Kosten anteilig von allen Haus- Parteien zu tragen.
5. Spiegelglasversicherung, Aufzüge, Abgabe von Wasserkraft, Ewktrizität,
NutzhoIzversteigemng der Stadt Gießen.
Aus den Waldungen der Stabt Gießen, und zwar aus den Forstwarteien Gießen 1 (Förster Brück, Rödgen)
„ II ( „ Arft, ForsthausHochwart) n HI ( „ Geisel, Gießen)
soll nachverzeichnetes Bauholz ' “ ' öffentlich meistbietend versteigert Fichtenstämme
Mieter werden noch daraus h^n^ewiesen, daß eine baldige und richtige Erstattung der Anzeige wegen Festsetzung der Miete in ihrem eigenen Interesse liegt.
Ein Vermieter, der die ihm obliegende Anzeige vorsätzlich nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu hunderttausend Mark oder mit Haft bestraft.
Gießen, den 19. Dezember 1922.
Städtisches Wohnungsamt.
Bekanntmachung.
Stadttheater.
Betr.: Theater-Abonnement.
Die Einlösung der II.Hälfte des Theater- Abonnements für die Spielzeit 1922/23 geschieht an folgenden Tagen an der Kaffe des Stadttheaters (Eingang Neuen Bäue) von 10 bis 1 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags.
Für das Freitag-Abonnement: Am 28. und 29. Dezember 1922, und zwar für Sperrsitz und Logen am 28. Dezember, für 1. und II. Rang am 29. Dezember 1922.
Für das Dienstag-Abonnement: Am 2. und 3. Januar 1923, und zwar für Sperrsitz und Logen am 2. Januar, für
I. und II. Rang am 3. Januar 1923.
Für das Mittwoch-Abonnement: Am 4. und 5. Januar 1923 und zwar für Sperrsitz und Logen am 4. Januar, für
I. und II. Rang am 5. Januar 1923.
Die zu diesen Terminen nicht abgeholten Abonnements können dann noch a.d.Tages- kaffe des Stadttheaters entgegengenommen werden. Letztere befindet sich an den oben angegebenen Tagen im Vestibül de? Stadttheaters. (Haupteingang von der Süd- anlage) Die fortgeschrittene Geldentwertung zwingt uns, die seitherigen Abonnementspreise mit einem Zuschlag von 200 %
Bekanntmachung.
Betr.: Errichtung einer ZwangS- Innung der Wagnermeister deS Kreises Gießen.
Nachdem Anttag auf Errichtung einer Zwangsinnung der Wagnermeister des Kreises Gießen gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirk das Wagnermeister- handwerk betreiben, auf, mir in der Zeit vom 20. Dezember 1922 bis 3. Januar 1923 mündlich ober schriftlich mitzuteilen, ob sie sich für ober gegen die Errichtung aussprechen.
Die Abgabe der mündlichen Grllärung kann während des angegebenen Zeitraumes an Wochentagen von 9—12 Uhr vormittags * in den Dienfträumen des Kreisamts Gießen, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Die Abgabe einer Aeutzerung ist auch für die Handwerker erforderlich, die den Anttag auf Errichtung einer Zwangsinnung gestellt haben.
Nach Ablauf des obigen Zeitraumes eingehende Aeuherungen, sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen laffen, ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben un- berücksichttgt. 10962B
Gießen, den 14. Dezember 1922.
Der Kommissar: Kling. Referendar.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 20. Dezember 1922.
Der Oberbürgermeister: I. V.: Or. Fr ey.
Mk. ww fielen Liebigftratze 16. Teleph. 2054. Kostenlose Arbeitsoermittelung und Be- russberatung für beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Krieaerwaiseu und Kriegs- beschadtglenklnder.
CS können eingestellt werden:
r. bei hiesigen Arbeitgebern:
Lehrlinge: 1 Friseur. 1 Backer, 1 Maler und Weissbinder, 2 Lackierer, 1 Ein- rabmer, 2 Schmiede, 2 Gartner, ein Buchbinder, 1 Schuhmacher, 1 Glaser, 1 Metzger.
b.bei auswärtigen Arbeitgeber«: zwei landw. Knech e >n. Hauer, 1 verheirateter .Knecht mit alteren Kindern, 1 Schneider, 5 Metallsormer, 1 Autogenschweißer, 1 Spengler und Installateur, 3 Dreher, 2 Schlosser.
ES suchen Arbeit: Schriftsetzer, Buchdrucker. 1 Schreiner, Kaufleute, Schreiber und Rersende, Backer, Hausburschen und Ausläuier, Maschinenschlosser, ein Maschinen - Ingenieur, Bauschlosser, Schuhmacher, l><rankenvfleger, ISaitler, 1 Kondt'vr, Bäcker u. Metzger, 1 Müller, 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 Buchbinder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, 1 Koch, mehrere Anstreicher, 3 Weißbinder, ein landio. Verwalter.
Lehrlinge: 1 Kaufmann, 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 1 Mechaniker, 1 Schneider, 3 Elekiromonteure, ein Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner de-gl.
Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegengenouimen.
Weibliche Abteilung:
Es können eingestellt werden:
e. bei diesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Laufsrauen und -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Jllletnmädchen. 2 einfache Stutzen, eine Köchin, 3 Waschfrauen, 1 Verkäuferin, 1 Zimmermädchen.
b. bei auswärtigen Arbeitgeber«: 3 landw. Dienstmädchen, Dienstmädchen, Hausmädchen. Zimmermädchen, Allein' nmbdien, 1 Köchln, 1 Stütze.
ES tuchen Arbeit: 2 Büglerinnen, Kontoristinnen, 2 Flickerinnen, 3 Verkäuferinnen, 2 Haushälterinnen, einige Lauffrauen, auch für Nachmittaasbe- schäf iauna, Mädchen für tagsüber, 1 Waschfrau, 4 Fabrikarbeiterinnen.
Die Berufsberatung und ArbeitS- Vermittlung für Musiker findet Dienstag, Donnerstag und Samstag von 10 bis 14 Ubr statt. 10995B
Bekanntmachung.
1. Die Dienststunden des Grund- buchamts-Land sind festgesetzt wie folgt:
Jeden Dienstag, vormittags 8'/, bis
12 Ubr, für die Orte:
Allendorf an der Lahn, Allendvrf an der Lumda, Alten-Buseck, Beuern, Climbach, Daubringen, Heibertshaufen, Lang-Göns, Leihgestern, Mainzlar, Oppenrod. Treis an der Lumda, Wieseck.
Jeden Mittwoch, vormittags 81/a bis
12 Ahr, für die Orte:
Albach, Garbeilteich, Großen - Linden, Haufen, Klein-Linden. Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberq-Friedelhausen, Steinbach, Watzenborn-Steinberg, Ober- fteinberg.
Jeden Donnerstag, vormittags 87, bis 12 Ähr, für die Orte:
Annerod. Bersrod mit Winnerod. Burkhardsfelden. Grohen-Buseck, Reiskirchen, Rödgen, Trohe, Grüningen, Lollar.
2. Die Dienststunden deS Grund- buchamts Gietzen-Stadt:
Jeden Dienstag, Mittwoch und Freitag, vormittags 9 bis 12 Ahr, für die Stadt Gießen und Schiffenberg.
An dem Tage unmittelbar nach Weihnachten, Ostern und Pfingsten finden keine Amtstage statt. 10926B
Gießen, den 14. Dezember 1922.
Hessisches Amtsgericht.
Jagdverpachtung.
Sonnabend, den 13. Januar 1923, soll in der Wohnung des Unterzeichneten, mittags um 12Hfrr, die Interessenten-Feld- und -Waldjagd der Gemeinde Lingelbäch öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die Bedingungen werden im Termin bekanntgegeben.
Lingelbäch, den 21. Dezember 1922. Der Iagdvorsteher.
Heerdt. 10961V
> Eine Dose Schuhpotx Nigrin
levreid
z. Weihnachtsfest macht der Hausfrau viel Vergnügen, denn etwas besseres gibt es ______________________________nicht.
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. A wurde freute bezüglich der Firma Hamburger Engroslager, Alexander Salomon u. Co. Meßen eingetragen: Die offene Handels- gesellfchaft ist in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Dieselbecha4^m 1. Januar 1922 begonnen. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Arthur Dreh- fuß in Gießen. Es sind 6 Kommandittsten vorhanden. Dem Kaufmann Emil Freund in Gießen ist Prokura erteilt Die Firma ist geändert in Modehaus Salomon Kommanditgesellschaft, Gießen.
Gießen, den 15. Dezember 1922.
10976 B Hessisches Amtsgericht.________
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. B wurde heute bezüglich der Spar- und Darlehenskasse, Akttengesellschaft zu Steinbach eingetragen: Für den verstorbenen Direttor Haas ist Jakob Krämer 11. In Steinbach zum Direttor gewählt. Als Konttolleur ist Otto Gerhard, als weiteres Vorstandsmitglied Ernst Karl Balser von Steinbach bestellt 109758
Gießen, den 20. Dezember 1922.
_________Hessisches Amtsgericht__
Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ward« heute bei der Landwirtschaftlichen Bezugsund Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. zu Rieder-Bessingen folgendes eingetragen:
Die Satzungen sind geändert. Die Haftsumme beträgt jetzt 500 Mark, lt Beschluß der Generalversammlung vom 9. November 1922. ' 11007D
Lich, den 21. Dezember 1922.
_________Hessisches Amtsgericht_______
Holzsubmission.
Die Gemeinde Geilshausen verkauft im Wege schriftlichen Angebots nachverzeichnetes Holz:
KieferN'Schnittholz 2. Kl. 6 St 5,95 fm
ii » 3. „ 5 „ 3,92 „
KieferiuStämme 3. „ 25 „ 27,49 „
„ t> 4. „ 83 , 72,21 „
„ „ 5. „ 199 „ 109,11 „
Angebote find verschlossen nach Sortiment und Klassen mit der Aufschrift „Holz, submission" bis zum Mittwoch, den 27. Dezember, nachmittags 3 Uhr, auf der unter zeichneten Bürgermeisterei einzureichen, woselbst in Anwesenheit der erschienenen Bieter die Eröffnung erfolgt Die Verkaufs« bedrngungen werden vor der Eröffnung bekanntgegeben. Nähere Auskunft erteilt Förster Wallenfels.
Geilshausen, 18. Dezember 1922.
Hessische Bürgermeist erei Geilshausen. ____________Wagner.______10904V Brennholzversteigenmg.
Mittwoch, den 3. Januar 1923, von vormittags H Ahr an werden in der Gastwirtschaft Ronthaler zu Langd aus der Försterei Langd, Forstort Hupp 12 (Webersrain), versteigert:
Knüppel Rm. 11 Buche, 14 Siche, 5 Weichholz.
Stammreisig Rm. 380 Buche, 15G Eiche, 20 Weichholz.
Nähere Auskunft erteilt Herr Förster Büttner zu Langd. — Das Holz beliebe man vorher anzusehen. Es sitzt unmittelbar an der Hungen-Schottener Straße.
Gichelsdorf, den 22. Dezember 1922.
Hess. Oberförsterei Eichelsdorf. 11005V Bechtel.
Kicfern-- Stammholz-Berkauf«
Aus dem Gemeindewald Fellingshausen wird nachstehendes Stammholz auf dem Submissionsweg verkauft: Los 1: Echnittstämme, 11 Stück, 5—10 m lang, 34—37 cm mittL Durchm. . . . — 7,17 fm Los 2: Schnittstämme, 8 Stück, 5—12 m lang, 31—41cm mittL Durchm. . . . — 5,89 „ LoS 3: Stämme, 76 St., 6—18 m lang, 23—41 cm mittl.
Durchm........— 45,02 #
Los 4: Stämme, 37 öt, 4—20 m lang. 23—30 cm mitte Durchm........— 26,98 „
Los 5: Stämme, 85 St., 8—18 m lang, 15—22 cm mitte Durchm........— 33,55 „
Zusammen 118,61 fm
Schriftliche Angebote sind auf jedes einzelne Los pro Festtneter bis zum 30. Dezember 1922, mittags 12 Uhr, mit der Aufschrift „Holzsubmission" auf der Bürgermeisterei zu Fellingshausen. Post Rodheim a. d. Bieber, einzureichen. Die Oeffnung der Angebote erfolgt am gleichen Tage, mittags IV, Ubr, in der Wirtschaft des Philipp Weber V. Zahlung mit ’/. beim Zuschlag, der Rest bis zum 1. Februar 1923.
Auskunft erteilt Förster Wagner in Rodheim a. d. Bieber. Bedingungen können auf der Bürgermeisterei eingesehen werden.
Fellingshausen, den 21. Dezember 1922 Der Bürgermeister.
Muth. 10000D


