Ausgabe 
23.12.1922
 
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bet

SehSrdliche Anzeigeu«

geordnet:

10983B

zu belegen.

strafe anzuwenden ist.

[10992B

II. Klaffe

ca.

I. Wird eine andere als die gesetz­liche Miele (RMG. § 1) vereinbart, so ist die Höhe des Mietzinses von dem Vermietei- binnen zwei Wochen nach dem Abschluß bei- Vereinbarung dem städti­schen Wohnungsamt nach den von diesem zu erlassenden näheren Bestimmungen auf vorgeschriebenem Vordruck anzu­zeigen ; Mietzinsvereinbarungen, die in der -Zeit vom l.Iuli 1922 bis zur Ver­öffentlichung dieser Anordnungen ge­troffen worden sind, sind binnen zwei Wochen, von der Veröffentlichung der Anordnungen an gerechnet, anzuzeigen.

Art. 13 ADO.

II. Jeder Vermieter hat binnen vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Anordnungen dem städtischen Wofr° irungsamt nach den von diesem zu er­lassenden näheren Bestimmungen auf vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen, was ihm über die Höhe der das Haus betreffenden Friedensmiete (Mietzeit ab l.Huli 1914) bekannt ist.

III. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht in Absatz I und II werden nach § 23 RMG. mit Geldstrafe bis 100 000 Mark oder mit Haft bestraft.

§2.

Art. 2 Ms. 2 ADO.

Der Wert der bei Berechnung der Grundmiete von der -Friedensmiete ab» zurechnenden Nebenleistungen (Artikel 2 Absatz 2 AVO.) wird im Streitfälle von dem städtischen Mieteinigungsamt auf Antvag eines Streitteiles endgültig fest­gesetzt.

des Hauses zur Bescheinigung der, Gießen, den 21. Dezember 1922. Kenntnisnahme vorzulegen. Die Der-s Der Oberbürgermeister. J.V.:l)r. Rosenberg.

in Losen werden.

SFstm.

58

152

291

323 HO 6

2. Für Wäsche: jährlich 10 Prvz. des Wertes, der sich aus dein Mittel des seinerzeitigen Anschafsungswertes und jetzigen Derkaufswertes ergibt, sowie den Kosten an Arbeitslohn und Waschmitteln für das Waschen.

3. Für Licht und Heizung: die nachweis­lichen Selbstkosten.

4. Kür Bedienung im Monat: Betrag des zehnstündigen ortsüblichen Lohns einer Putzfrau für den ersten und ben Betrag des fünfstündigen Lohnes für den zweiten und jeden folgenden Raum.

5. Für Verpflegung kann zu den Selbst­kosten ein Verdienstzuschlag bis zu 20 Prvz. berechnet toerben.

§9.

Vorstehende Anordnungen treten mit Wirkung vom 1. Juli 1922 in Kraft.

Gießen, den 16. Aovbr. 1922.

Der Oberbürgermeister. 3. D.: Dr. Seib.

3. Srnatentiifl der HerzungSar Sammelheftung und Warm

AMlNWW m Mm des IMsllllekeWskM.

Vom 16. November 1922.

Auf Grund des Neichsmietengesetzes (RMG.) vom 24. März 1922 und der Hessischen Ausführung^ - Verordnung (ADO.) vom 13. Juni 1922 wird für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes an-

Sämtliches Holz ist auf gearbeitet, sowie - mit Ausnahme der Derbstangen ent, rindet. Das Stammholz ist ohne Rinde gemesten und, soweit erforderlich, an die Abfuhrwege gerückt,- die Derbstangen sind sämtlich mit Rinde gemessen und liegen an den Abfuhrwegen.

Loseverzeichnis und Dersteigerungs- bedinaungen können gegen Einsendung von 40 Mark von hier bezogen werden.

Die Versteigerung findet am Freitag, dem 5. Januar 1923, vormittags 10'' Uhr beginnend, in der hiesigen Gastwirtschaft Liebiashöhe" (Straßenbahn rote Linie, Endpunkt) statt.

Wegen Besichtigung des Holzes wen5e man sich an die obengenannten Förster. Nähere Auskunft erteilt auch die Ober­försterei Gießen. 10965B

fvrgung.

4. Kanalaufbrüche, Beseitigung unter» irdischer Nohrbrüche, Freimachung ver­stopfter oder verwurzelter Kanalrvhre, Erneuerung von Klosettschüsseln und Spülkasten, Waschkesseln. Ausgußbecken und Wassersteinen, Sinüästen.

5. Erneuerung der Herde und Oefen, der Gas». Wasser-, Elektrizitäts» oder Klingelleitungen und der Blitzableiter.

6. Beseitigung von Hausschwamm, Er­neuerung von Balkenlagen und Fuß­böden, Erneuerung bar Fußsteig-- beläge, Hofbefestigung, Einfriedigung.

7. Alle größeren Erd-, Pflasterer-,

Hl.

IV.

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Vb

Fichtenderbstangen I.

II.

sprechender Vermerk einzutragen. Die Anzeige ist den derzeitigen Mietern des Hauses zur Bescheinigung der

Bekanntmachung.

Anter Bezugnahme auf die Anord­nung des Oberbürgermeisters zur Aus- fuhrung des Neichsmietengesetzes vom 16. November 1922 werden alle Ver­mieter von Wohnungen aufge- fvrdert, späte ft ens am 19. Ja­nuar 192 3 dem Städt. Wohnungs­amt, Asterweg 25, anzuzeigen, was ihnen über die Höhe der Friedens­mieten der Wohnungen bekannt ist. Die Friedensmiete ist die Miele, die für die mit dem 1. Juli 19 14 beginnende Mietzeit zu zahlen war. Gleichgültig ist es, ob die Miete im voraus also am 1. Juli ober nachträglich etwa am 1. Oktober für das vorhergehende Vierteljahr gezahlt werden mußte. Zu der Anzeige ist der vorgeschriebene Vor­druck zu verwenden. Abdrücke sind im Stadthaus Dergstr. 20 (Auskunstsstelle), Stadthaus Gartenstr. 2 (Zimmer 9) und int Städt. Wohnungsamt, Asterweg 25 (Zimmer 1) erhältlich. Wenn einem Ver­mieter die Friedensmiete einer oder mehrerer Wohnungen nicht bekannt ist, so ist gleichwohl die Anzeige zu er­statten und in dem Vordruck ein ent-

Dampf, Preßluft usw. Die nachweis- lichen Kosten sind anteilig auf die Be­nutzer umzulegen.

III. 3m Streitfälle entscheidet das städtische Mieteinigungsamt enbgüüig über die Umlegung.

§4.

I. Zu den laufenden 3nstandsetzungs-- arbeiten gefroren nicht:

1. Die in § 5 bezeichneten großen In- ftandsehungsarbeiten. *

2. Ausputzen. Verkitten und Schwärzen der Oefen und Herde, die Unterhal­tung der den Mietern überlassenen Gärten und der Sicherungen innerhalb der Wohnung, die hinter dem Zähler sitzen.

Die bezeichneten Arbeiten hat der Mieter auf seine Kosten ausführen zu lassen.

II. Der Festsetzung des Zuschlags für laufende 3nstandsehungsarbeiten ist die Annahme zugrunde gelegt, daß voll­ständige Herstellung erforderlich ist bei: 1. Kücheit nach 8 Jahren.

2. Wohn- und Schlafzimmern nach 14 Jahren.

3. Fluren,Aborten..Badezimmern, Speise­kammern nach 15 wahren.

III. Die Instandsetzungsarbeiten sind m allen Wohnungen gleichmäßig, ent- fpr^hend der Höhe der Instandsetzungs­zuschlage, für jede Wohnung auszu­führen.

§5.

Art. 5 ADO.

Ms große Instandsetzungsarbeiten SIten außer den in tz 5 des NMG. und rt 5 ADO. aufgeführten Arbeiten fol--

1. Erneuerung und teilweises -Umdecken des Daches, Erneuerung der Dach­rinnen und Abfallrohre, Neu verputz und Anstrich des Hauses,oder einer Hausfront sowie Erneuerung bet Schindel-, Bretter- und Ziegelbrklei- düng und die damit verbundenen Maurer-, Zimmerer-, Klempner-, Schreiner- und Weihbinderarbeiten und Erneuerung der Schornsteinköpfe.

2 Verkitten und Qlnftreicfren sämtliche«: Fenster und Läden sowie ihre Er­neuerung.

Maurer-, Steinbauer-. Zimmerer- imd Schreinerarbeiten, die zur Erh.fl- > tung des baulichen Zustandes des ganzen Anwesens erforderlich sind.

8 6.

Art. 6 ADO.

I. Die Instandsetzungsstelle wird ge­bildet:

a) von dem jeweiligen Leiter des Stadt - bauamts ober seinem Stellvertreter ober einem von dem Oberbürgermeister bestimmten beamteten Hochbaufach­mann als Vorsitzenden.

d) einem Vermieter als Beisitzer, c) einem Mieter als Beisitzer.

Der Oberbürgermeister bestimmt aus von den Mieter- und Vermieter-Organi­sationen einzureichenden Vorschlagslisten von je 24 Mietern bzw. Vermietern je 8 Mieter- und Vermieterbeifiher. Die Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzun­gen wird durch das Los festgestellt: die nähere Regelung trifft der Oberbürger­meister. Die Instandsetzungsstelle wird dem städtischen Mieteinigungsamt ange­gliedert: die laufenden Geschäfte außer­halb der Sitzung führt der Vorsitzende.

H. Die Instandsetzungsstelle hat die im 8 7 Abs s, Sah 4 des RMG. vorge­sehene Entscheidung zu treffen.

Art. 14 ADO.

HL Die gemäß § 8 RMG. der Ge­meindebehörde zustehenden Befugnisse werden durch das Stadtbauamt (Bau- polizeiamt) ausgeübt.

§7.

Art. 7 ADO.

J. Gemäß Beschluß der Stadtverord- neten-Dersammlung vom 1. Dezember 1922 werden für Häuser mit weniger als drei Mietwohnungen Hauskonten nicht eingerichtet. Die Mieter haben in diesen Fällen bei Zahlung der gesetz­lichen Miete den Zuschlag für große Instandsehungsarbeiden an den Vermie­ter zu zahlen.

II. Die Einrichtung und Verwendung .des Hauskontvs ist durch Ortssatzung geregelt.

8 8.

Art. 11 ADO.

I. 'Die Untermiete setzt sich zusammen aus:

1. dem monatlichen Mietwert für den leeren Raum unter Derücffichtigung seiner Lage und baulichen Ausstat­tung, seines Flächeninhalts und des Mietwertes der ganzen Wohnung,

2. Zuschlägen für HeberlafTimg von Sin- richtungsgegenständen, Licht, Heizung, Bedienung usw.

II. Für die Berechnung der unter l 2 genannten Zuschläge werden folgende Richtlinien festgesetzt:

1. Für Einr ich tung sgegenstände: jährllch 5 Prvz. des Wertes, der sich aus dem Mittel des seinerzeitigen Anschaf­fungswertes und des jetzigen Der- kaufswertes der Gegenstände ergibt.

Gießen, den 21. Dezember 1922.

Theaterbauverein.

______Der Oberbürgermeister._______

Bekanntmachung.

Betr.. Vergnügungssteuer.

Es liegt Veranlagung vor, auf die Einhaltung des 8 4 der Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 4. März 1922 hinzuweisen, wonach jede steuerpflichtige Veranstaltung, wie Tanz, Konzerte, Vorttäge, Theater-Vorstellun­gen usw., mindestens 12 Tage vor der Veranstaltung bei der Vergnügungs- fteuerftetfe Stadthaus Bergstraße 20, Zimmer Nr. 13 anzumelden ist. Zu dieser Anmeldung ist neben dem veranstal­tenden Verein usw. auch der Inhaber des Lokals verpflichtet. Letzterer darf dann erst die Abhaltung einer steuerpflich­tigen Veranstaltung zulasten, nachdem ihm die von der Vergnügungssteuer» stelle ausgestellte Anmelde-Bescheini-- gung vorgelegt worden ist, auch haftet er neben dem Veranstalter für den Eingang der Steuer. Für versäumte An­meldungen wird nach § 14 6er erwähnten Ortssatzung ein Zuschlag von 25 °/ erhoben, falls nicht die nach § 24 angedrvhte Geld-

§ 1. 10 979B

Art.l ADO.

Gießen, den 21. Dezember 1922.

Der Oberbürgermeister; Keller.

Brotmarkenaus^abe.

Donnerstag, den 28., und Freitag, den 29. Dezember 1922, findet in den be­kannten Brotmarkenbezirken die Ausgabe der Brotkarten für die Zeit vom 1. Januar bis 1. April 1923 statt, und zwar für die Bezugsberechtigten mit den Anfangsbuch­staben

A-K Donnerstag, den 28. Dezember

L - Z Freitag, den 29. Dezember von vormittags 8-12 Uhr und nachmittags 2-6 Uhr.

Der Bezirk 4 ist von Asterweg 9 nach Turmhaus am Brand verlegt worden.

Ausgabe nur an Erwachsene und Kinder nicht unter 14 Jahren. Nicht rechtzeitig ab­geholte Brotmarken können von Dienstag, den 2. Januar 1923, Asterweg 9, Zimmer 4, gegen eine Gebühr von Mk. 5, - in Emp­fang genommen werden. 10964B

Gießen, den 18. Dezember 1922.

Der Oberbürgermeister (Lebensmittelamt.)

Bekanntmachung.

§3.

Art. 4 ADO.

I. Unter die Betriebskosten fallen: Grundsteuern, Brandversicherungsbei- rrage, Haftpflichtversicherung, Wasser­schadenversicherung, Kanalgebühren und Verwaltungskosten: ferner alle sonstigen öffentlichen Abgaben und Gebühren, die auf dem Hausgrundstück ruhen und aus­schließlich von dem Vermieter erhoben werden.

II. In den Betriebskosten sind nicht enthalten:

1. Wvhmmgsbauabgabe und Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr.

2. Wassergeld. Dieses wird auf die Haus­parteien in der Höhe der nachgewie- fenen Kosten nach der Kopfzahl und - der Zafrl der Räume der Wohnungen nm gelegt; dabei ist der Wasierver- 1 brauch für Tierhaltung, Badeeinrich- hingen, für Gärten und gewerbliche * Betriebe besonders zu berücksichttgen. $ 3. Schvrnfteinfegergebühren. Diese wer­den entsprechend der Höhe der Miete für die einzelnen Wohnungen um­gelegt.

4. Treppenbeleuchtung. Diese ist von den Mietern auf eigene Kosten zu be­wirken. Bei Vorhandensein gemein- schafllicher Treppenbeleuchtung sind 'die Kosten anteilig von allen Haus- Parteien zu tragen.

5. Spiegelglasversicherung, Aufzüge, Ab­gabe von Wasserkraft, Ewktrizität,

NutzhoIzversteigemng der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stabt Gießen, und zwar aus den Forstwarteien Gießen 1 (Förster Brück, Rödgen)

II ( Arft, ForsthausHochwart) n HI ( Geisel, Gießen)

soll nachverzeichnetes Bauholz ' ' öffentlich meistbietend versteigert Fichtenstämme

Mieter werden noch daraus h^n^ewiesen, daß eine baldige und richtige Erstattung der Anzeige wegen Festsetzung der Miete in ihrem eigenen Interesse liegt.

Ein Vermieter, der die ihm ob­liegende Anzeige vorsätzlich nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu hunderttausend Mark oder mit Haft bestraft.

Gießen, den 19. Dezember 1922.

Städtisches Wohnungsamt.

Bekanntmachung.

Stadttheater.

Betr.: Theater-Abonnement.

Die Einlösung der II.Hälfte des Theater- Abonnements für die Spielzeit 1922/23 ge­schieht an folgenden Tagen an der Kaffe des Stadttheaters (Eingang Neuen Bäue) von 10 bis 1 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags.

Für das Freitag-Abonnement: Am 28. und 29. Dezember 1922, und zwar für Sperrsitz und Logen am 28. Dezember, für 1. und II. Rang am 29. Dezember 1922.

Für das Dienstag-Abonnement: Am 2. und 3. Januar 1923, und zwar für Sperrsitz und Logen am 2. Januar, für

I. und II. Rang am 3. Januar 1923.

Für das Mittwoch-Abonnement: Am 4. und 5. Januar 1923 und zwar für Sperrsitz und Logen am 4. Januar, für

I. und II. Rang am 5. Januar 1923.

Die zu diesen Terminen nicht abgeholten Abonnements können dann noch a.d.Tages- kaffe des Stadttheaters entgegengenommen werden. Letztere befindet sich an den oben angegebenen Tagen im Vestibül de? Stadt­theaters. (Haupteingang von der Süd- anlage) Die fortgeschrittene Geldentwer­tung zwingt uns, die seitherigen Abonne­mentspreise mit einem Zuschlag von 200 %

Bekanntmachung.

Betr.: Errichtung einer ZwangS- Innung der Wagnermeister deS Kreises Gießen.

Nachdem Anttag auf Errichtung einer Zwangsinnung der Wagnermeister des Kreises Gießen gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirk das Wagnermeister- handwerk betreiben, auf, mir in der Zeit vom 20. Dezember 1922 bis 3. Januar 1923 mündlich ober schriftlich mitzuteilen, ob sie sich für ober gegen die Errichtung aussprechen.

Die Abgabe der mündlichen Grllärung kann während des angegebenen Zeit­raumes an Wochentagen von 912 Uhr vormittags * in den Dienfträumen des Kreisamts Gießen, Zimmer Nr. 1, er­folgen. Die Abgabe einer Aeutzerung ist auch für die Handwerker erforderlich, die den Anttag auf Errichtung einer Zwangs­innung gestellt haben.

Nach Ablauf des obigen Zeitraumes eingehende Aeuherungen, sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen laffen, ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben un- berücksichttgt. 10962B

Gießen, den 14. Dezember 1922.

Der Kommissar: Kling. Referendar.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 20. Dezember 1922.

Der Oberbürgermeister: I. V.: Or. Fr ey.

Mk. ww fielen Liebigftratze 16. Teleph. 2054. Kostenlose Arbeitsoermittelung und Be- russberatung für beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Krieaerwaiseu und Kriegs- beschadtglenklnder.

CS können eingestellt werden:

r. bei hiesigen Arbeitgebern:

Lehrlinge: 1 Friseur. 1 Backer, 1 Maler und Weissbinder, 2 Lackierer, 1 Ein- rabmer, 2 Schmiede, 2 Gartner, ein Buchbinder, 1 Schuhmacher, 1 Glaser, 1 Metzger.

b.bei auswärtigen Arbeitgeber«: zwei landw. Knech e >n. Hauer, 1 verheirateter .Knecht mit alteren Kindern, 1 Schneider, 5 Metallsormer, 1 Autogenschweißer, 1 Spengler und Installateur, 3 Dreher, 2 Schlosser.

ES suchen Arbeit: Schriftsetzer, Buch­drucker. 1 Schreiner, Kaufleute, Schrei­ber und Rersende, Backer, Hausburschen und Ausläuier, Maschinenschlosser, ein Maschinen - Ingenieur, Bauschlosser, Schuhmacher, l><rankenvfleger, ISaitler, 1 Kondt'vr, Bäcker u. Metzger, 1 Müller, 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 Buchbinder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, 1 Koch, mehrere Anstreicher, 3 Weißbinder, ein landio. Verwalter.

Lehrlinge: 1 Kaufmann, 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 1 Mechaniker, 1 Schneider, 3 Elekiromonteure, ein Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner de-gl.

Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegengenouimen.

Weibliche Abteilung:

Es können eingestellt werden:

e. bei diesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Laufsrauen und -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Jllletnmädchen. 2 einfache Stutzen, eine Köchin, 3 Waschfrauen, 1 Verkäuferin, 1 Zimmermädchen.

b. bei auswärtigen Arbeitgeber«: 3 landw. Dienstmädchen, Dienstmädchen, Hausmädchen. Zimmermädchen, Allein' nmbdien, 1 Köchln, 1 Stütze.

ES tuchen Arbeit: 2 Büglerinnen, Kon­toristinnen, 2 Flickerinnen, 3 Ver­käuferinnen, 2 Haushälterinnen, einige Lauffrauen, auch für Nachmittaasbe- schäf iauna, Mädchen für tagsüber, 1 Waschfrau, 4 Fabrikarbeiterinnen.

Die Berufsberatung und ArbeitS- Vermittlung für Musiker findet Diens­tag, Donnerstag und Samstag von 10 bis 14 Ubr statt. 10995B

Bekanntmachung.

1. Die Dienststunden des Grund- buchamts-Land sind festgesetzt wie folgt:

Jeden Dienstag, vormittags 8'/, bis

12 Ubr, für die Orte:

Allendorf an der Lahn, Allendvrf an der Lumda, Alten-Buseck, Beuern, Climbach, Daubringen, Heibertshaufen, Lang-Göns, Leihgestern, Mainzlar, Oppenrod. Treis an der Lumda, Wieseck.

Jeden Mittwoch, vormittags 81/a bis

12 Ahr, für die Orte:

Albach, Garbeilteich, Großen - Linden, Haufen, Klein-Linden. Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberq-Friedelhausen, Steinbach, Watzenborn-Steinberg, Ober- fteinberg.

Jeden Donnerstag, vormittags 87, bis 12 Ähr, für die Orte:

Annerod. Bersrod mit Winnerod. Burk­hardsfelden. Grohen-Buseck, Reiskirchen, Rödgen, Trohe, Grüningen, Lollar.

2. Die Dienststunden deS Grund- buchamts Gietzen-Stadt:

Jeden Dienstag, Mittwoch und Frei­tag, vormittags 9 bis 12 Ahr, für die Stadt Gießen und Schiffenberg.

An dem Tage unmittelbar nach Weih­nachten, Ostern und Pfingsten finden keine Amtstage statt. 10926B

Gießen, den 14. Dezember 1922.

Hessisches Amtsgericht.

Jagdverpachtung.

Sonnabend, den 13. Januar 1923, soll in der Wohnung des Unterzeichneten, mittags um 12Hfrr, die Interessenten-Feld- und -Waldjagd der Gemeinde Lingelbäch öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die Bedingungen werden im Termin be­kanntgegeben.

Lingelbäch, den 21. Dezember 1922. Der Iagdvorsteher.

Heerdt. 10961V

> Eine Dose Schuhpotx Nigrin

levreid

z. Weihnachts­fest macht der Hausfrau viel Vergnügen, denn etwas besseres gibt es ______________________________nicht.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A wurde freute bezüglich der Firma Hamburger Engroslager, Alexander Salomon u. Co. Meßen eingetragen: Die offene Handels- gesellfchaft ist in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Dieselbecha4^m 1. Januar 1922 begonnen. Persönlich haftender Ge­sellschafter ist der Kaufmann Arthur Dreh- fuß in Gießen. Es sind 6 Kommandittsten vorhanden. Dem Kaufmann Emil Freund in Gießen ist Prokura erteilt Die Firma ist geändert in Modehaus Salomon Kommanditgesellschaft, Gießen.

Gießen, den 15. Dezember 1922.

10976 B Hessisches Amtsgericht.________

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. B wurde heute bezüglich der Spar- und Darlehens­kasse, Akttengesellschaft zu Steinbach ein­getragen: Für den verstorbenen Direttor Haas ist Jakob Krämer 11. In Steinbach zum Direttor gewählt. Als Konttolleur ist Otto Gerhard, als weiteres Vorstands­mitglied Ernst Karl Balser von Steinbach bestellt 109758

Gießen, den 20. Dezember 1922.

_________Hessisches Amtsgericht__

Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ward« heute bei der Landwirtschaftlichen Bezugs­und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. zu Rieder-Bessingen folgendes eingetragen:

Die Satzungen sind geändert. Die Haft­summe beträgt jetzt 500 Mark, lt Beschluß der Generalversammlung vom 9. Novem­ber 1922. ' 11007D

Lich, den 21. Dezember 1922.

_________Hessisches Amtsgericht_______

Holzsubmission.

Die Gemeinde Geilshausen verkauft im Wege schriftlichen Angebots nachver­zeichnetes Holz:

KieferN'Schnittholz 2. Kl. 6 St 5,95 fm

ii » 3. 5 3,92

KieferiuStämme 3. 25 27,49

t> 4. 83 , 72,21

5. 199 109,11

Angebote find verschlossen nach Sorti­ment und Klassen mit der AufschriftHolz, submission" bis zum Mittwoch, den 27. De­zember, nachmittags 3 Uhr, auf der unter zeichneten Bürgermeisterei einzureichen, wo­selbst in Anwesenheit der erschienenen Bieter die Eröffnung erfolgt Die Verkaufs« bedrngungen werden vor der Eröffnung bekanntgegeben. Nähere Auskunft erteilt Förster Wallenfels.

Geilshausen, 18. Dezember 1922.

Hessische Bürgermeist erei Geilshausen. ____________Wagner.______10904V Brennholzversteigenmg.

Mittwoch, den 3. Januar 1923, von vormittags H Ahr an werden in der Gastwirtschaft Ronthaler zu Langd aus der Försterei Langd, Forstort Hupp 12 (Webersrain), versteigert:

Knüppel Rm. 11 Buche, 14 Siche, 5 Weichholz.

Stammreisig Rm. 380 Buche, 15G Eiche, 20 Weichholz.

Nähere Auskunft erteilt Herr Förster Büttner zu Langd. Das Holz beliebe man vorher anzusehen. Es sitzt unmittel­bar an der Hungen-Schottener Straße.

Gichelsdorf, den 22. Dezember 1922.

Hess. Oberförsterei Eichelsdorf. 11005V Bechtel.

Kicfern-- Stammholz-Berkauf«

Aus dem Gemeindewald Fellings­hausen wird nachstehendes Stammholz auf dem Submissionsweg verkauft: Los 1: Echnittstämme, 11 Stück, 510 m lang, 3437 cm mittL Durchm. . . . 7,17 fm Los 2: Schnittstämme, 8 Stück, 512 m lang, 3141cm mittL Durchm. . . . 5,89 LoS 3: Stämme, 76 St., 618 m lang, 2341 cm mittl.

Durchm........ 45,02 #

Los 4: Stämme, 37 öt, 420 m lang. 2330 cm mitte Durchm........ 26,98

Los 5: Stämme, 85 St., 818 m lang, 1522 cm mitte Durchm........ 33,55

Zusammen 118,61 fm

Schriftliche Angebote sind auf jedes einzelne Los pro Festtneter bis zum 30. Dezember 1922, mittags 12 Uhr, mit der AufschriftHolzsubmission" auf der Bürgermeisterei zu Fellingshausen. Post Rodheim a. d. Bieber, einzureichen. Die Oeffnung der Angebote erfolgt am gleichen Tage, mittags IV, Ubr, in der Wirtschaft des Philipp Weber V. Zahlung mit/. beim Zuschlag, der Rest bis zum 1. Februar 1923.

Auskunft erteilt Förster Wagner in Rodheim a. d. Bieber. Bedingungen können auf der Bürgermeisterei eingesehen werden.

Fellingshausen, den 21. Dezember 1922 Der Bürgermeister.

Muth. 10000D