Ausgabe 
17.7.1922
 
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Deutscher Reichstag.

252. Sitzung vom 15. Juli, nachmittags 2 Llhr.

Ohne Aussprache wird zunächst in allen drei Befangen das Gesetz über die Ersatzpflicht für be- schädigte Reichsbanknoten angenommen.

Das Gesetz über die Metallreserve der pri­vaten Rotenbanken wird nach kurzer Debatte gleichfalls in allen drei Lesungen angenommen.

Ebenso der Antrag der Koalitionsparteien, wonach die Zuständigkeit für die Fragen der Wohlfahrtspflege einschließlich der Armenpflege vom Reichsministerium des Inneren auf das Reichsarbeitsministerium übergeht.

Das Reichskriminalgeseh wird ohne Aussprache dem Rechtsausschuß überwiesen.

Cs folgt die zweite Beratung des Gesetzes über die

Pflichten der Beamten zum Schutze der Republik.

Der Ausschuh hat die Vorlage in manchen Dunkten geändert. Zum Paragraph 10a Absatz 4 ist ein neuer Absatz eingefügt worden, der es den Beamten untersagt, in der Oeffentlichkeit gehässige und aufreizende Reden zu halten und Be­strebungen zu fördern, die auf eine Wiederherstel­lung der Monarchie oder gegen den Bestand der Republik gerichtet sind, oder solche Bestrebungen durch Beschimpfung der Republik zu unterstützen, oder durch die Verächtlichmachung von Personen, die Mitglieder der gegenwärtigen Regierung sind oder einer früheren republikanischen parlamen­tarischen Regierung angehörten.

Der Ausschuß fordert ferner in zwei Tnt- schliehungen, die Prrsvnalreferate in allen Zwei­

gen der RNHSdertdälkutzg nttr solchen D säurten zu übertragen, die sachkundig und zuverlässige Republikaner sind, und im Dienst den Be­hörden keinerlei parteipolitische Propaganda zu betreiben. '

Abg. Schultze- Berlin (Dnt.): Die Vorlage sei zu weitgehend und verstvhe gegen die ver- fassungsmähigen Rechte der Beamten. Ohne die Pflichttreue der höheren Beamten wäre am 9. No- vember 1918 die Aufrechterhaltung des Reiches nicht möglich gewesen. (Widerspruch links.) Die Beamten sollten mundtot gemacht werden.

Abg. Dr. Höf le (Ztr.): Die politische Mei­nungsfreiheit der Beamten werde durch die Aus- schutzsassung nicht unterdrückt. Aber der Beamte müsse sich in der Propaganda seiner der geltenden Staatsform gegnerischen Auffassung größere Zurückhaltung auserlegen als jeder andere Staats­bürger. Die mit dem Schuhe der Republik be­trauten Beamten müßten zuverlässige Republi­kaner sein. Durch die Annahme der Vorlage lege sich das Zentrum für die kommende Revision des Deamtengesetzes keineswegs fest.

Abg. Dr. Scholz (D. Vp.): Das ganze Gesetz ist überflüssig. Das bestehende Beamten­gesetz gibt der Regierung alle Möglichkeiten, die notwendige Disziplin in der Beamtenschaft auf­recht zu erhalten. Deutschland soll, die freieste Republik der Welt sein. Wir fragen:Wohin bist du entschwunden?" Die Ausschußfassung bedeutet eine teilweise Verfassungsänderung, die wir ab­lehnen.

Reichsminister des Innern Dr. Köster: Das Gesetz reicht nicht entfernt an die Maßnahmen der alten Regierung heran. Aber die repudlr- kanischen Beamten dürfen im Dienste nicht gegen

die Republik arbeiten. Vas Gesetz ist eine klare Interpretation frcf.en, was das Reichsdiszipinar- gericht als Pflicht der Beamten feststellt. Die Beamten selbst werden die polttischen Rotwendig- keiten des Gesetzes einsehen. (Beifall links.)

Abg. Dr. Levi (AI. Soz.): Das Gesetz lege nur ausdrücklich die Pflichten fest, die jeder Be­amte auf Grund seiner Beamtenstsllung dem Staate gegenüber zu erfüllen habe. Am 9. Ro- vember sind die monarchistischen höheren Beamten auf den Boden der Republik getreten und wollen von da aus diese Staatsform sabotieren. Auch im Richtertum muß eine gründliche Säuberung erfolgen. 'Die Rotwendigkeit der Staatsraison gilt für die Republik wie für die Monarchie. Die Vorlage ist ein im besten Sinne staatserhal­tendes Gesetz. Im alten System wurde die Ge­sinnungsfreiheit der Beamten wirklich geknebelt. (Sehr richtig links.) Den Ausschußbeschlüssen stim­men wir zu.

Abg. Dr. Deermannn (Dayr. Vp.) prote­stiert dagegen, daß die Beamten verbände zu der Vorlage zu spät gehört worden seien. Rur der sozialdemokratische Allgemeine Deutsche Beamten­bund wäre mit dem Gesetze einverstanden, welches wohlerworbene Rechte der Beamten und die Verfassung verletze.

Abg. Dr. Stein ko Pf (Soz.) widerspricht dem. Roch heute würden republikanische Beamte von monarchistisch gesinnten Vorgesetzten in schlimmster Weise verfolgt. Der Redner wünscht die Wiederherstellung des in der Regierungsvor­lage vorgesehenen Diszjplinarsenats.

Abg. Eichhorn (Kom.): Der Gesetzentwurf geht nicht weit genug. Die reaktionären Beamten

müssen durch wirklich zuverlässige Republckane- erseht werden.

In der Einzelberatung wird § 10a aus dem neuen Gesehausschuß aif Antrag des Zen­trums die Bestimmung gestrichen, daß.den Reichsbeantten auch die Verächtlichmachung 'tzmer früheren republikanischen oder Parlamentarischen Regierung verboten ist. Im übrigen werden d.e Ausschuhbeschlüsse angenommen, ebenso mit schwacher Mehrheit die Entschließung des Aus­schusses. Es folgt die

zweite Beratung

der Novelle zum Einkommensteuergesetz.

Rach den Ausschußbeschlüssen wird der zehn- prozentige Steuersatz auf ein Jahreseinkommen bis zu 100 000 Mk. ausgedehnt. Gehalts- und Lohnempfängern werden abgerechnet monallich 40 Mk. für Mann und Frau. 60 Mk. für jedes Kind und 90 Mk. für Werbungskosten. In der Aussprache äußerte der thüringische Finanzmi­nister Hartmann starke Bedenken gegen die Vorlage. So weitgehende Steuervorlagen bedürf­ten der vorhergehenden Verständigung mit den Ländern. Die Beschlüsse des Ausschusses wurden angenommen. Man trat dann in die zweite Beratung der Novelle zum

Erbschaftssteuergesetz

ein. Im Verlaufe der Debatte wurde bei einer Abstimmung um 9 älhr die Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifelt.

Montag mittag 1 älhr: Notlage der Presse, Reichskriminalgesetz, Steuervorlaoe.

Schluß nach 9 Mr.

Vater,

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Todes-Anzeige.

Sonntag nachmittag l1/, Uhr verschied nach kurzem,

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

C. H. Stückrath.

Gießen, Höchst, Rochester (Amerika),«den 17. Juli 1922.

(Seltersweg 58)

Die Beerdigung findet Mittwoch, den 19. Juli, nachm.

4 Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofs aus statt.

mit Geduld ertragenem Leiden, unser lieber Schwiegervater, Groß- und Urgroßvater

Johann Keßler

im 85. Lebensjahre.

I Verwandten und Bekannten die traurige Mitteilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, heute nachmittag 3 Uhr meine liebe Frau, meine gute Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Maria Lepper geb. Pfeffer

nach längerem, schwerem in Geduld getragenem Leiden, im Alter von 57 Jahren zu sich in die Ewigkeit zu rufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Familie K. Lepper W. Hahn und Familie.

Annerod, Gießen, Reiskirchen, den 15. Juli 1922.

Die Beerdigung findet Dienstag, nachmittags 2 Uhr, vom Trauer­hause aus statt. 07012

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