Behördliche Anzeigen
Ortssatzung betreffend die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der Straften und Fuftsteige und für die Abfuhr von Hauskehricht in der Stadt Gieften.
Auf Grund der Artikel 15 und 193 der Städte- vrdnung vom 8. Huli 1911 wird zufolge Beschlusses der Stadtverordneteir-Bersammlung vom 20. 3a- nuar 1922, nach Anhören des Kreis-Ausschusses, mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 28. Februar 1922 zu Rr. M. d. 3. 4546 für den Bezirk der Stadt Gieften nachstehende Ortssahung erlassen:
8 1.
Die Reinigung des Fahrdammes und der Fuftsteige der innerhalb des Stadtgebiets gelegenen Straften und Plätze erfolgt nach Maftgabe der folgenden Bestimmungen durch das Stadtbauamt. Die Reinigung der Fuftsteige von Schnee und Eis, sowie das Bestreuen bei Glatteis liegt nach wie vor den Grundstückseigentümern ob.
§ 2.
Die Reinigung wird in dem den polizeilichen Anforderungen entsprechenden Mafte ausgeführt.
8 3.
Jeder Eigentümer eines bebauten Grund- stückeS oder eines unbebauten an einer Strafte gelegenen Grundstückes oder eines selbständigen Teiles ist verpflichtet
a) für die Reinigung der Straften und der Fuftsteige;
b) für die Abholung von Hauskehricht eine Gebühr zu entrichten.
8 4.
Die Gebühr wird vom Grundstückseigentümer in vier Zielen erhoben. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, von seinen Mietern oder Pächtern die Gebühr anteilsmäftig einzuziehen, doch darf der Anteil 10 Prozent des Miet- oder Pachtzinses jeweils nicht überschreiten. Weigert sich der Mieter oder Pächter, die Gebühr an den Grundstückseigentümer zu zahlen, so hat Letzterer die Stadtverwaltung davon zu benachrichtigen. 3n solchen Fällen wird die Gebühr nach § 13 dieser Satzung durch die Stadt von dem Mieter oder Pächter erhoben.
Sind nicht selbständige Teile weiter vermietet oder weiter verpacytet, so ist der Vermieter oder Verpächter berechtigt, einen entsprechenden Anteil von dem -Untermieter oder Unterpächter zu erheben.
8 5.
Die Gebühr beträgt 10 Prozent des einzelnen Miet- oder Pachtwertes für das Hahr. Dabei ist dec Miet- oder Pachtwert vom 1. Januar 1922 zu Grunde zu legen.
§ 6.
Als Miet- oder Pachtwert gilt, wenn die Räumlichkeiten vermietet sind, der vereinbarte Mietzins unter Anrechnung der etwa im Mietpreis enthaltenen Kosten für Heizung und Beleuchtung, sowie sonstiger dem Vermieter oder Verpächter zum Vorteil des Mieters oder Päch- l ters obliegenden Leistungen.
Der vereinbarte Miet- ober Pachtzins ist ' nicht maftgebend:
a) wenn er die Gegenleistung für den Gebrauch der mitvermieteten Einrichtung, Möbel und sonstigen beweglichen Gegenstände mit umfaßt;
b) wenn die Höhe deS Miet- oder Pachtzinses von dem Ergebnis eines gewerblichen Unternehmens oder von anderen ungewissen Ereignissen abhängig gemacht ist.
8 6.
Wenn
a) auf den vereinbarten Miet- oder Pachtzins die Voraussetzungen des 8 7, Ziffer a und b zutrefsen, oder
b) Räumlichkeiten von dem Eigentümer selbst benutzt oder
c) Räumlichkeiten zur Ruhung oder zum Gebrauch unentgeltlich überlassen werden, gilt als Miet- oder Pachtwert der ihrer Bestim
mung, Beschaffenheit und Lage entsprechende ortsübliche Miet- ober Pachttvert, der von bem ©täbt. Wohnungsamt mit Zustimmung ber zuständigen Deputation der Stadtverordneten-Dersammlung festgesetzt wird. Bei Dienstwohnungen ist ber ortsübliche Mietwert in Ansatz zu bringen.
§ 9.
Gebäude und Grundstücke, von denen ein Miet- ober Pachtwert auch nicht nach §8 festzustellen ist, unterliegen bennvch der Gebührenpslicht. Als Miet- oder Pachlwert gilt in diesen F llen ber 25. Teil des gemeinen Wertes von Gebäuden ober Grundstücken gleicher ober ähnlicher Grüfte, Lage und Denutzungsart.
§ 10.
Die Grundstückseigentümer, sowie die Mieter und Pächter sind verpflichtet, die auf die Bemessung ber Gebühr sich beziehenden Urkunden ber Stabtverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Die Gebührenpflichtigen werden durch Anforderungs- zettel benachrichtigt, die den Grundstückseigentümern zvgestellt werden. Von den Grundstückseigentümern wird nach 8 3 dieser Satzung die Gebühr für alle Verpflichtungen in einer Summe eingezogen.
8 H.
Die Gebührenpflicht beginnt für neu hinzu- tretenbe Pflichtige mit Beginn deS auf die Benutzung folgenden Monats.
8 12.
Den Abgabepflichtigen steht gegen die Heranziehung ^zur Reinigungsgebühr die Beschwerde beim Provinzial-Ausschuft b'nnen einer .Frist von 2 Monaten nach der Zustellung des Ansorde- rungszettels zu. Durch diese Beschwerde wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgehalten. Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, offenbare Härten, die bei ber Gebührenerhebung hervortreten, zu beseitigen.
§ 13.
Die Beiträge zur RetnigungSgebühr flnb öffentliche Abgaben und unterliegen der Beitreibung im Derwaltungszwangsverfahren.
8 14.
Diese Ortssahung tritt mit dem 1. April 1922 In Kraft und gilt bis zum 31. März 1923.
Gieften, den 16. März 1922. 26708
_____Der Oberbürgermeister: Keller.______
Bekanntmachung.
Die Stadtverordneten-Dersammlung hat in der Sitzung vom 9. d. Mts. beschlossen, die bisher mit Südanlage 16a, 17a und 18a bezeichneten Grundstücke wie folgt, zu bezeichnen:
Südanlage 16a erhalt die Bezeichnung: „An ber
Zohcmneskirche" Nr. 4
Südanlage 17a erhalt die Bezeichnung: „An der Iohanneskirche" Nr. 5
Südanlage 18a erhalt dis Bezeichnung: „An der Iohanneskirche" Nr. 6.
Gieften, den 14. März 1922. 21648
Der Oberbürgermeister. 3. D.: K r e n - i e m
Lieferungsvergebung.
Die Lieferung des Bedarfs an:
1. Fleisch-, Wurst- und Fettwarsn
2. Backwaren
für die Provinzial-Pflegeanstalt Oberhesfen soll für bas Rechnungsjahr 1922 öffentlich vergeben werden.
Angebote sind bis -zum 22. März 1922, vormittags 11 Uhr, einzureichen. 26558
Zuschlagsfrist 3 Tage.
Gieften, den 16. März 1922.
Direktion der Provinzial-Pflegeanstalt Oberhessen.
Nutzholz-Versteigerung.
Dienstag, den 21. März, vormittags 9 Uhr, kommt im Gemeindewald Eleeberg, Schuhbezirk Weiperfelden, Distritt Burgberg 1, 2, 5a, Sank- hardtsberg 6a, 9a und 12a nachfolgendes Stangenholz 1. Qualität zur Versteigerung:
788 Fichten-Stangen 2. Klaffe
5630 „ „ 3. *
5578 „ * 4. „
8665 „ n 5. *
2140 „ „ 6. „
Zusammenkunft am Fuftpfad von Espa nach Bodenrod bei Ar. 1.
Cleeberg, den 9. März 1922. 2660V
Der Bürgermeister. Keil.
Stödt. Arbeitsamt Gietzen
Liebigftratze 16, Teleph. 2054.
Es können einneftcflt werden:
a. bei biestgen Arbeitgebern: zwei ProvisionS- reisende, 1 Verkäufer der Lederbranche. 1 Möbel- schreiner, 3 Schneider, 1 Photograph, 1 Schreiner.
Lehrlinge: 3 Friseure, 1 Kaufmann, 1 Glaser, 1 Lackierer, 1 Uhrmacher, 1 Photograph, 1 Gärt- ner, 1 Polsterer, 2 BitderrahmenMncher, 1 Stein- blldhauer. 1 Steinhaner, 1 Dachdecker, 2 Bäcker, 1 Metzger, 1 Spengler und Installateur, 1 Buchbinder, 1 Stukkateur, 1 Wagner.
b. bet answartigen Arbeitgebern: 2 Steinmetze.
10 Hauer und Schlepper, Stukkateure,! jüngerer Svengler, 1 GutSsctmned, 4 Normer, 1 Schäfte- macher. 1 Steinbildhauer, 3 Eisendreher, 1 lanbro. Eleve, 2 Schneider.
Lehrlinge: 1 Glaser, 1 Schreiner, 2 Friseure, ein Schlosser, 1 Kellner.
ES suchen Arbeit: Kaufleute. Schreiber und flfellenbe, Packer, Hansbnrfchen und Ausläufer, Maschinenschloiser. Banschloffer, Maurer, Wein- btnder, Schnhinacher, 1 verh. landwtrisch. Knecht, 1 Krankenvsleger, 1 Sattler, 1 Polsterer, Bäcker und Metzger, mehrere Kellner, 1 jüng. Schmied, 1 Buchbinder, Mechaniker, 1 Wagner, 1 Schäfer, 1 Gäriner, Bergarbeiter, Antoschlosser, 1 Jnstalla- tenr und Svengler, 1 Monteur, Maschinisten und Hetzer. 1 Vermalter, 1 Schleifer, 1 Kraftfahrer, Bauhilfsarbeiter, Erdarbeiter.
Lehrlinge: 1 Elektromonteur, 1 Elektrotechniker, 1 Schnhinacher, 3 Autoschlosser, 2 Maschinenschlosser. 1 Schreiner. 1 Mechaniker, 1 Schriftsetzer, 2 Kaufleute, 2 Schlaffer, 1 Metzger.
Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen- genonuuen.
Weibliche Abteilung:
Es können eingestellt werden:
a. bei hiesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffranen unb -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Alletnmadchen, 1 Küchen- mädchen, 1 Stütze tiurnelitini, 1 Zimmermädchen, 1 Kochlehrmädchen, 1 Lehrmädchen, 1 Köchin.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 2 landwirtschaftliche Dienümädcheu, Dienstmädchen. Allein» nuiödieit, Zimmermädchen. Küchenmädchen, eine Haushälterin, 2 Servierfräuleins, 1 Sekretärin, 1 Köchin für Hoiel.
ES ,neben Arbeit: 2 Verkäuferinnen, 3 Waschfrauen. einige Lauffrauen, auch für NacbmiltimS- befchaftigung, Mädchen f. tagsüber, 2Büglerinnen, 1 Fräulein erteilt französischen Unterricht, eine Schneiderin als Beihilfe bet Herrenschneider, 4 Brrkäuferinnenlehrmädchen, 1 Haushälterin, 1 Flickerin, 1 Kontoristin.
Die Berns-beratung und ArbeitS Vermittlung sür Musiker findet werktags von 1<> bis 12 Ubr statt. 26718
Holzversteigerung
des Grast. ForftamkS Laubach.
I. Dienstag, den 21. März, 10 Uhr vonn.» Im GafthauS zur Traube, Laubach, aus Revier Tiergarten, Distrikt Hirtenbachskopf, Hirtenbach, Lampertstor und Süftekopf. Buchen, Rm.: 563 Scheiter, 290 Knüppel, 136 Stöcke, 39 Reiserknüppel, 323 Stammreiser, 261 Astreifer. Blau unterstrichene Rummern werden nicht ausgeboten.
II Mittwoch, den 22. März im Revier Flensungen-Ilsdorf nach Zusammenkunft auf ber KreiSftratze Ilsdorf—Klein-Eichen, am Waldeingang von Ilsdorf, um 11 Uhr vormittags: 1 Duchenabschnitt 4. Kl. = 0,27 Fstm., 1 Ahorn- abschnitt 5. Kl. - 0,08 Fstm.: Fichtenderbstangen: 142 Stück = 16,03 Fstm. 1. Kl. (zu Sparren geeignet), 203 Stück — 14,74 Fstm. 2. Kl., 455 Stück == 19,30 Fstm. 3. Kl.: Fichtenreisstangen 56 Stück — 0,72 Fstm.: Bohnenstangen 95 Stück: Ruhscheiter, Rm.: 4 Buche (Felgenholz). 1,5 Siche: Ruhknüppel, Rm.: 10.9 Eiche, 2 Hainbuche. — Brennholz: Scheiter, Rm.: 58 Buche, 18 Ahorn, 12 Eiche und Kirschbaum , Knüppel, Rm.: 78 Buche, 10 Ahorn, 47 Eiche, 33 Aspe, 12 Erle, 15 Radel: Stöcke, Rm.: 13 Buche, 10 Ahorn, 12 Eiche, 3 Kirschbaum, 100 Radel: Reiserknüppel, Rm.: 21 Buche: Astreifer, Rm.: 200 Buche, 14 Ahorn, 224 Eiche, 4 Erle; Aspen- und Fichtenreiser flächenweise. Das Brennholz wird im Jlsdorfer Wald am Schulpfad auäpeöoten. Händler sind zu beiden Bersteigerungen nicht zugelassen. 2666D
OÖDQaDDODDDDDDDODODDiDDOOOODODOO NIMM MM »ffiSSÄ wert vie btüül'fdje Ualo.-Vrudem. n L.mz?. Llezea DDDDDDDDODDOODDaaDDOQDaOOaODDDD
Mein Bureau befindet sich ab heute
Südanlage 22
Siegmund Hirsch
Telephon 748
02167
Der Oberhessische Bienenzüchter-Verein e.D. hat uns zur Verteilung an die Imker in Oberhessen 5 Pfd. Bienenzucker per Volk zur Der- fügung gestellt, und findet der Verkauf durch die unienstehend oerzeich. neten Stellen geg. Barzahlung statt. Säcke zum Füllen sind mitzubringen.
C. W. Nowack & Sohn, Gießen.
Verkaufsstellen:
T. W. Nowack & Sohn, Giehen, Telephon 1673
Carl Kipping, Alsfeld, Telephon 148
Gg. Hill jr., Alsfeld, Telephon 216
Wilhelm Glöfrr, Büdingen, Telephon 22
3. A. Windecker, Friedberg, Telephon 383
C. Stamm Nachf., Inh. Fr. Staubach, Friedberg, Tel. 268 Herm. Keutzer, Lauterbach, Telephon 319
Louis Sühel, Schotten, Telephon 48. 2663V
■yr bevor Sie M Schuhe kauten M r besichtigen Sie zuerst die Preise
meiner Qualitätswaren.
Schuhhaus Meyer Gießen, Bahnhofstraße 30 neben Schade & Füllgrabe
Beste Bezugsquelle für dauerhafte gute Schuhwaren zu den A billigsten Preisen.
Beachten Sie meine Sy////;
Schaufenster.
Achtung! Achtung!
Grobe Sendung
Ferkel u. Lauferschweine darunter «in Zuchteber und Zuchtsauen eingerrossen. Wll)
Schwctnebandlung
Adolf Henrichs, heuchelhtim eS;*Ä?n
SAM
(gutes Fulterstrob) abzug.
Weise i toi,
Grabenstr.7.°'»°° Tel. 1313 w-t u.uui.1 ca
Holzsubmission
Aus den Waldungen der Gemeinde Nonnenroth
1 St. --- 1,90 Fstm.
Eichen-
i»
*
i#
Fichten-
ff
zirka
1000
Hessische Bürgermeisterei Nonnenroth. Hoppe.
ft rt
14 38
43 3
9 3
70
1 1
1 1
3 3
n
Krefern-
--- 0,94 = 1,-3 --- 1,37
= 1,11 — 3,13
--- 0,91 = 0,72 = 12,58 ----25.23 —14,93 = 3,98 = 7,34 -- 2,16 =12,75
soll das nachstehend verzeichnete Holz im Submissions. wege verkauft werden:
Buchen-Stämme 2. Klaffe
3.
1.
2.
8.
4.
5.
2.
3.
4.
5.
3.
4.
5a
5b
bis 2000 Bohnenstangen.
Das Holz ist gefallt und mit Rinde" gemessen. Nähere Auskunft erteilt Förster Butteron-Röthgee.
Die Angebote sind, getrennt nach Klaffen und Sortiment, pro Fesimeter bis zum 21. März 1922, nachmittags 2 Uhr, an die unterzeichnete Bürgermeisterei mit der Aufschrift „Holzsubmission" einzureichen, wo alsdann die Eröffnung im Beisein der erschienenen Dieter stattfindet, und die näheren Bedingungen bekanntgegeben werden.
Nonnenroth, den 15. März 1922. 26370
Nutz- nnö Brmhchvcchikkriinjl.
Freitag, den 24. März d. Is., vormittags von 91/, Uhr ab, werden bei Gastwirt Lenz zu Atzenhain aus den Forstorten Seilbach, Sauplah, Heegberg, Schmidtbusch 2 und 3, Gr. Finkenwald, Streitbatns- kopf, Timmelberg 5, 6, 8. 9, 10, 11 und Igelshain der Försterei Atzenhain versteigert:
Stämme, Eichen: 1 Stück 2. Kl. = 2,06 Fstm. (Schnittholz), 2 Stück 3.Kl. ----- 2,88 Fstm. (Schnittholz), ä Stück 5. Kl. = 1,28 Fstm., 64 Stück 6. Kl.--22 Fstm., 3 Kiefern 4. Kl. = 2 Fstm., Fichten: 4 Stük 3.Kl.--- 8 Fstm., 31 Stück 4. Kl. = 40 Fstm., 23 Stück 5aKl. = 20 Fstm., 12 Stück 5 b Kl. = 6 Fstm., 56 Fichten- derbstangen = 4,7 Fstm., 1 Rm. Eichennutzschett (2 Mtr. lang), 2 Rm. Etchennutzknüppel (2 Mtt. lang), 127 Rm. Fichtennutzreisig (in Schichten).
Ferner Brennholz, Scheiter, Rm.: 58 Buche, 8 Eiche (6 rund), 10 Kiefer, 5 Fichte. Knüppel, Rm.: 15 Buche, 2 Hainbuche, 11 Eiche, 4 Birke, 2 Aspe, 2 Kiefer. 18 Rm. Kiesernknüppelreistg. Reisig,Rm.: 1126 Buche (hiervon 508 Rm. Stammreisig), 146 Eiche, 34 Aeve, Erle. Stocke, Rm.: 94 Buche, 16 Eiche, 22 Kiefer, 137 Fichte. Rur das blau gestrichene Brennholz wird versteigert. Wiederoerkäufer werden zum Mitbieten auf das Brennholz nicht zugelaffen. Auskunft erteilt Herr Förster Scheig, Atzenhain (Post Lumda), sowie die unterzeichnete Stelle.
Grünberg, den 14. Marz 1922.
2673D Hessische Oberförsteret Nieder-Ohmen.
^KWolMrsteigerung.
Dienstag, den 28. März, von vormittags 10 Uhr an, werden im Gasthaus zum Gamdrinus zu Nidda aus sämtlichen Domanialwalddistrikten der Oberförsterei versteigert:
Stämme Fstm.: Eiche 3. Kl. 2 St. = 1,92; 4. Kl. 74 St. = 50,67; 5. Kl. 83 St. --- 37,05; 6. Kl. 261 St. = 78,37. Buche 2. Kl. 2 St. -- 1,51; 3. Kl 1 St. = 1,52. Obstbaum 4. Kl. 1. St. = 0,32; 5. Kl 1 St. = 0,21. Esche 6. Kl. 2 St = 0,50. Erle 4. Kl. 3 St. = 1,61; 6. Kl. 5 St. « 1,01. Klefcrn-Schnittholz Fstm.: 1. Kl. 1 St. = 1,27; 2. Kl. 15 St = 17,23; 3. Kl. 11 St. ----- 9,36. Kiefern - Bauholz Fstm. 3. Kl. 26 St. ---- 18,46; 4 Kl 30 St. = 18,13; 5. Kl. 32 St. -- 19,14; Lärche 3. Kl. 1 St. = 1,04; 5. Kl. 9 St. = 3,63; Fichte 3. Kl. 4 St. ----- 6,53; 4. Kl. 40 St = 41,97; 5a Kl. 112 St. = 86,73; 5b Kl. 180 St. = 59,63. Derbstangen Fstm.: Eiche 7 St =0,38; Esche 5 St = 0,21; Buche 3 St. --- 0,12; Lärche 12 St. =± 0,59; Fichte 1. Kl. 254 St. = 26,71; 2. Kl. 540 St. = 30,71. Reisstangen Fstm.: Fichte 75 St = 0,70. Rutz- scheiter Rm.: Buche 7,2; Hainbuche 2 (runb); Erle 13 (2 Meter lang). Nuhknüppel Rm.: Hainbuche 1,8; Fichte 16,5 (3 Meter lang). Nutzreistg: Fichte (Schichten) 24 Rm.
Das zu versteigernde Holz ist an der Nummerstelle mit „Drst" bezeichnet. Das Holz ist vorher einzusehen, nachträgliche Beanstandungen werden nicht angenommen. Nähere Auskunst durch die Herren Förster und unterzeichnete Stelle. 2667D
Hessische Oberförsterei Nidda.
Platin-, Gold- und Silbergegenftänbe Brillanten, Zahngebisse, Uhren kauft stete zu den höchsten Tagespreisen Gg. Koch, Uhrmacher
Mühlstratze 2, nächst der Bahnhofstraße
02114
Jeder Herr
findet bei mir reichhaltige Auswahl in neuen il getragenen Anzügen; auch für korpulente Herren. Für jeben etwas paffendes l Ferner Anzüge für Burschen in allen Gröften. Neue feldgraue Litewken, sowie gebrauchte Röcke mit Westen, wie auch neue und getragene Hosen in allen Farben. Feldgraue Hosen in allen Gröften, ferner schwarze Hosen, geeignet für Eisenbahner.
Preiswert zu verkaufen.
L. Nosenzweig
Herrengarderobehaus, Gieften Seltersweg 58 !., Ting. Ecke Dolksbad Wegen Ersparnis hoher Ladenmiete 1 Treppe.
Ein Versuch dauernde Kundschaft!!
DT Kein Laden! -g»


