Ausgabe 
17.3.1922
 
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Behördliche Anzeigen

Ortssatzung betreffend die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der Straften und Fuftsteige und für die Abfuhr von Hauskehricht in der Stadt Gieften.

Auf Grund der Artikel 15 und 193 der Städte- vrdnung vom 8. Huli 1911 wird zufolge Beschlusses der Stadtverordneteir-Bersammlung vom 20. 3a- nuar 1922, nach Anhören des Kreis-Ausschusses, mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 28. Februar 1922 zu Rr. M. d. 3. 4546 für den Bezirk der Stadt Gieften nachstehende Ortssahung erlassen:

8 1.

Die Reinigung des Fahrdammes und der Fuftsteige der innerhalb des Stadtgebiets ge­legenen Straften und Plätze erfolgt nach Maftgabe der folgenden Bestimmungen durch das Stadtbau­amt. Die Reinigung der Fuftsteige von Schnee und Eis, sowie das Bestreuen bei Glatteis liegt nach wie vor den Grundstückseigentümern ob.

§ 2.

Die Reinigung wird in dem den polizeilichen Anforderungen entsprechenden Mafte ausgeführt.

8 3.

Jeder Eigentümer eines bebauten Grund- stückeS oder eines unbebauten an einer Strafte gelegenen Grundstückes oder eines selbständigen Teiles ist verpflichtet

a) für die Reinigung der Straften und der Fuftsteige;

b) für die Abholung von Hauskehricht eine Gebühr zu entrichten.

8 4.

Die Gebühr wird vom Grundstückseigentümer in vier Zielen erhoben. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, von seinen Mietern oder Pächtern die Gebühr anteilsmäftig einzuziehen, doch darf der Anteil 10 Prozent des Miet- oder Pachtzinses jeweils nicht überschreiten. Weigert sich der Mieter oder Pächter, die Gebühr an den Grundstückseigen­tümer zu zahlen, so hat Letzterer die Stadtverwal­tung davon zu benachrichtigen. 3n solchen Fällen wird die Gebühr nach § 13 dieser Satzung durch die Stadt von dem Mieter oder Pächter erhoben.

Sind nicht selbständige Teile weiter vermietet oder weiter verpacytet, so ist der Vermieter oder Verpächter berechtigt, einen entsprechenden Anteil von dem -Untermieter oder Unterpächter zu erheben.

8 5.

Die Gebühr beträgt 10 Prozent des einzelnen Miet- oder Pachtwertes für das Hahr. Dabei ist dec Miet- oder Pachtwert vom 1. Januar 1922 zu Grunde zu legen.

§ 6.

Als Miet- oder Pachtwert gilt, wenn die Räumlichkeiten vermietet sind, der vereinbarte Mietzins unter Anrechnung der etwa im Miet­preis enthaltenen Kosten für Heizung und Be­leuchtung, sowie sonstiger dem Vermieter oder Verpächter zum Vorteil des Mieters oder Päch- l ters obliegenden Leistungen.

Der vereinbarte Miet- ober Pachtzins ist ' nicht maftgebend:

a) wenn er die Gegenleistung für den Gebrauch der mitvermieteten Einrichtung, Möbel und sonstigen beweglichen Gegenstände mit um­faßt;

b) wenn die Höhe deS Miet- oder Pachtzinses von dem Ergebnis eines gewerblichen Un­ternehmens oder von anderen ungewissen Ereignissen abhängig gemacht ist.

8 6.

Wenn

a) auf den vereinbarten Miet- oder Pachtzins die Voraussetzungen des 8 7, Ziffer a und b zutrefsen, oder

b) Räumlichkeiten von dem Eigentümer selbst benutzt oder

c) Räumlichkeiten zur Ruhung oder zum Ge­brauch unentgeltlich überlassen werden, gilt als Miet- oder Pachtwert der ihrer Bestim­

mung, Beschaffenheit und Lage entsprechende orts­übliche Miet- ober Pachttvert, der von bem ©täbt. Wohnungsamt mit Zustimmung ber zuständigen Deputation der Stadtverordneten-Dersammlung festgesetzt wird. Bei Dienstwohnungen ist ber orts­übliche Mietwert in Ansatz zu bringen.

§ 9.

Gebäude und Grundstücke, von denen ein Miet- ober Pachtwert auch nicht nach §8 festzu­stellen ist, unterliegen bennvch der Gebührenpslicht. Als Miet- oder Pachlwert gilt in diesen F llen ber 25. Teil des gemeinen Wertes von Gebäuden ober Grundstücken gleicher ober ähnlicher Grüfte, Lage und Denutzungsart.

§ 10.

Die Grundstückseigentümer, sowie die Mieter und Pächter sind verpflichtet, die auf die Be­messung ber Gebühr sich beziehenden Urkunden ber Stabtverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Die Gebührenpflichtigen werden durch Anforderungs- zettel benachrichtigt, die den Grundstückseigen­tümern zvgestellt werden. Von den Grundstücks­eigentümern wird nach 8 3 dieser Satzung die Gebühr für alle Verpflichtungen in einer Summe eingezogen.

8 H.

Die Gebührenpflicht beginnt für neu hinzu- tretenbe Pflichtige mit Beginn deS auf die Be­nutzung folgenden Monats.

8 12.

Den Abgabepflichtigen steht gegen die Heran­ziehung ^zur Reinigungsgebühr die Beschwerde beim Provinzial-Ausschuft b'nnen einer .Frist von 2 Monaten nach der Zustellung des Ansorde- rungszettels zu. Durch diese Beschwerde wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgehalten. Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, offenbare Här­ten, die bei ber Gebührenerhebung hervortreten, zu beseitigen.

§ 13.

Die Beiträge zur RetnigungSgebühr flnb öffentliche Abgaben und unterliegen der Beitrei­bung im Derwaltungszwangsverfahren.

8 14.

Diese Ortssahung tritt mit dem 1. April 1922 In Kraft und gilt bis zum 31. März 1923.

Gieften, den 16. März 1922. 26708

_____Der Oberbürgermeister: Keller.______

Bekanntmachung.

Die Stadtverordneten-Dersammlung hat in der Sitzung vom 9. d. Mts. beschlossen, die bisher mit Südanlage 16a, 17a und 18a bezeichneten Grundstücke wie folgt, zu bezeichnen:

Südanlage 16a erhalt die Bezeichnung:An ber

Zohcmneskirche" Nr. 4

Südanlage 17a erhalt die Bezeichnung:An der Iohanneskirche" Nr. 5

Südanlage 18a erhalt dis Bezeichnung:An der Iohanneskirche" Nr. 6.

Gieften, den 14. März 1922. 21648

Der Oberbürgermeister. 3. D.: K r e n - i e m

Lieferungsvergebung.

Die Lieferung des Bedarfs an:

1. Fleisch-, Wurst- und Fettwarsn

2. Backwaren

für die Provinzial-Pflegeanstalt Oberhesfen soll für bas Rechnungsjahr 1922 öffentlich vergeben werden.

Angebote sind bis -zum 22. März 1922, vor­mittags 11 Uhr, einzureichen. 26558

Zuschlagsfrist 3 Tage.

Gieften, den 16. März 1922.

Direktion der Provinzial-Pflegeanstalt Oberhessen.

Nutzholz-Versteigerung.

Dienstag, den 21. März, vormittags 9 Uhr, kommt im Gemeindewald Eleeberg, Schuhbezirk Weiperfelden, Distritt Burgberg 1, 2, 5a, Sank- hardtsberg 6a, 9a und 12a nachfolgendes Stangen­holz 1. Qualität zur Versteigerung:

788 Fichten-Stangen 2. Klaffe

5630 3. *

5578 * 4.

8665 n 5. *

2140 6.

Zusammenkunft am Fuftpfad von Espa nach Bodenrod bei Ar. 1.

Cleeberg, den 9. März 1922. 2660V

Der Bürgermeister. Keil.

Stödt. Arbeitsamt Gietzen

Liebigftratze 16, Teleph. 2054.

Es können einneftcflt werden:

a. bei biestgen Arbeitgebern: zwei ProvisionS- reisende, 1 Verkäufer der Lederbranche. 1 Möbel- schreiner, 3 Schneider, 1 Photograph, 1 Schreiner.

Lehrlinge: 3 Friseure, 1 Kaufmann, 1 Glaser, 1 Lackierer, 1 Uhrmacher, 1 Photograph, 1 Gärt- ner, 1 Polsterer, 2 BitderrahmenMncher, 1 Stein- blldhauer. 1 Steinhaner, 1 Dachdecker, 2 Bäcker, 1 Metzger, 1 Spengler und Installateur, 1 Buch­binder, 1 Stukkateur, 1 Wagner.

b. bet answartigen Arbeitgebern: 2 Steinmetze.

10 Hauer und Schlepper, Stukkateure,! jüngerer Svengler, 1 GutSsctmned, 4 Normer, 1 Schäfte- macher. 1 Steinbildhauer, 3 Eisendreher, 1 lanbro. Eleve, 2 Schneider.

Lehrlinge: 1 Glaser, 1 Schreiner, 2 Friseure, ein Schlosser, 1 Kellner.

ES suchen Arbeit: Kaufleute. Schreiber und flfellenbe, Packer, Hansbnrfchen und Ausläufer, Maschinenschloiser. Banschloffer, Maurer, Wein- btnder, Schnhinacher, 1 verh. landwtrisch. Knecht, 1 Krankenvsleger, 1 Sattler, 1 Polsterer, Bäcker und Metzger, mehrere Kellner, 1 jüng. Schmied, 1 Buchbinder, Mechaniker, 1 Wagner, 1 Schäfer, 1 Gäriner, Bergarbeiter, Antoschlosser, 1 Jnstalla- tenr und Svengler, 1 Monteur, Maschinisten und Hetzer. 1 Vermalter, 1 Schleifer, 1 Kraftfahrer, Bauhilfsarbeiter, Erdarbeiter.

Lehrlinge: 1 Elektromonteur, 1 Elektrotechniker, 1 Schnhinacher, 3 Autoschlosser, 2 Maschinen­schlosser. 1 Schreiner. 1 Mechaniker, 1 Schriftsetzer, 2 Kaufleute, 2 Schlaffer, 1 Metzger.

Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen- genonuuen.

Weibliche Abteilung:

Es können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern: Mädchen für tags­über, Dienstmädchen, Lauffranen unb -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Alletnmadchen, 1 Küchen- mädchen, 1 Stütze tiurnelitini, 1 Zimmermädchen, 1 Kochlehrmädchen, 1 Lehrmädchen, 1 Köchin.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 2 landwirt­schaftliche Dienümädcheu, Dienstmädchen. Allein» nuiödieit, Zimmermädchen. Küchenmädchen, eine Haushälterin, 2 Servierfräuleins, 1 Sekretärin, 1 Köchin für Hoiel.

ES ,neben Arbeit: 2 Verkäuferinnen, 3 Wasch­frauen. einige Lauffrauen, auch für NacbmiltimS- befchaftigung, Mädchen f. tagsüber, 2Büglerinnen, 1 Fräulein erteilt französischen Unterricht, eine Schneiderin als Beihilfe bet Herrenschneider, 4 Brrkäuferinnenlehrmädchen, 1 Haushälterin, 1 Flickerin, 1 Kontoristin.

Die Berns-beratung und ArbeitS Vermitt­lung sür Musiker findet werktags von 1<> bis 12 Ubr statt. 26718

Holzversteigerung

des Grast. ForftamkS Laubach.

I. Dienstag, den 21. März, 10 Uhr vonn.» Im GafthauS zur Traube, Laubach, aus Revier Tiergarten, Distrikt Hirtenbachskopf, Hirtenbach, Lampertstor und Süftekopf. Buchen, Rm.: 563 Scheiter, 290 Knüppel, 136 Stöcke, 39 Reiserknüppel, 323 Stammreiser, 261 Astreifer. Blau unter­strichene Rummern werden nicht ausgeboten.

II Mittwoch, den 22. März im Revier Flensungen-Ilsdorf nach Zusammenkunft auf ber KreiSftratze IlsdorfKlein-Eichen, am Wald­eingang von Ilsdorf, um 11 Uhr vormittags: 1 Duchenabschnitt 4. Kl. = 0,27 Fstm., 1 Ahorn- abschnitt 5. Kl. - 0,08 Fstm.: Fichtenderbstangen: 142 Stück = 16,03 Fstm. 1. Kl. (zu Sparren ge­eignet), 203 Stück 14,74 Fstm. 2. Kl., 455 Stück == 19,30 Fstm. 3. Kl.: Fichtenreisstangen 56 Stück 0,72 Fstm.: Bohnenstangen 95 Stück: Ruh­scheiter, Rm.: 4 Buche (Felgenholz). 1,5 Siche: Ruhknüppel, Rm.: 10.9 Eiche, 2 Hainbuche. Brennholz: Scheiter, Rm.: 58 Buche, 18 Ahorn, 12 Eiche und Kirschbaum , Knüppel, Rm.: 78 Buche, 10 Ahorn, 47 Eiche, 33 Aspe, 12 Erle, 15 Radel: Stöcke, Rm.: 13 Buche, 10 Ahorn, 12 Eiche, 3 Kirschbaum, 100 Radel: Reiserknüppel, Rm.: 21 Buche: Astreifer, Rm.: 200 Buche, 14 Ahorn, 224 Eiche, 4 Erle; Aspen- und Fichtenreiser flächen­weise. Das Brennholz wird im Jlsdorfer Wald am Schulpfad auäpeöoten. Händler sind zu beiden Bersteigerungen nicht zugelassen. 2666D

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T. W. Nowack & Sohn, Giehen, Telephon 1673

Carl Kipping, Alsfeld, Telephon 148

Gg. Hill jr., Alsfeld, Telephon 216

Wilhelm Glöfrr, Büdingen, Telephon 22

3. A. Windecker, Friedberg, Telephon 383

C. Stamm Nachf., Inh. Fr. Staubach, Friedberg, Tel. 268 Herm. Keutzer, Lauterbach, Telephon 319

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Holzsubmission

Aus den Waldungen der Gemeinde Nonnenroth

1 St. --- 1,90 Fstm.

Eichen-

i»

*

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Fichten-

ff

zirka

1000

Hessische Bürgermeisterei Nonnenroth. Hoppe.

ft rt

14 38

43 3

9 3

70

1 1

1 1

3 3

n

Krefern-

--- 0,94 = 1,-3 --- 1,37

= 1,11 3,13

--- 0,91 = 0,72 = 12,58 ----25.23 14,93 = 3,98 = 7,34 -- 2,16 =12,75

soll das nachstehend verzeichnete Holz im Submissions. wege verkauft werden:

Buchen-Stämme 2. Klaffe

3.

1.

2.

8.

4.

5.

2.

3.

4.

5.

3.

4.

5a

5b

bis 2000 Bohnenstangen.

Das Holz ist gefallt und mit Rinde" gemessen. Nähere Auskunft erteilt Förster Butteron-Röthgee.

Die Angebote sind, getrennt nach Klaffen und Sortiment, pro Fesimeter bis zum 21. März 1922, nachmittags 2 Uhr, an die unterzeichnete Bürger­meisterei mit der AufschriftHolzsubmission" einzu­reichen, wo alsdann die Eröffnung im Beisein der erschienenen Dieter stattfindet, und die näheren Be­dingungen bekanntgegeben werden.

Nonnenroth, den 15. März 1922. 26370

Nutz- nnö Brmhchvcchikkriinjl.

Freitag, den 24. März d. Is., vormittags von 91/, Uhr ab, werden bei Gastwirt Lenz zu Atzenhain aus den Forstorten Seilbach, Sauplah, Heegberg, Schmidtbusch 2 und 3, Gr. Finkenwald, Streitbatns- kopf, Timmelberg 5, 6, 8. 9, 10, 11 und Igelshain der Försterei Atzenhain versteigert:

Stämme, Eichen: 1 Stück 2. Kl. = 2,06 Fstm. (Schnittholz), 2 Stück 3.Kl. ----- 2,88 Fstm. (Schnittholz), ä Stück 5. Kl. = 1,28 Fstm., 64 Stück 6. Kl.--22 Fstm., 3 Kiefern 4. Kl. = 2 Fstm., Fichten: 4 Stük 3.Kl.--- 8 Fstm., 31 Stück 4. Kl. = 40 Fstm., 23 Stück 5aKl. = 20 Fstm., 12 Stück 5 b Kl. = 6 Fstm., 56 Fichten- derbstangen = 4,7 Fstm., 1 Rm. Eichennutzschett (2 Mtr. lang), 2 Rm. Etchennutzknüppel (2 Mtt. lang), 127 Rm. Fichtennutzreisig (in Schichten).

Ferner Brennholz, Scheiter, Rm.: 58 Buche, 8 Eiche (6 rund), 10 Kiefer, 5 Fichte. Knüppel, Rm.: 15 Buche, 2 Hainbuche, 11 Eiche, 4 Birke, 2 Aspe, 2 Kiefer. 18 Rm. Kiesernknüppelreistg. Reisig,Rm.: 1126 Buche (hiervon 508 Rm. Stammreisig), 146 Eiche, 34 Aeve, Erle. Stocke, Rm.: 94 Buche, 16 Eiche, 22 Kiefer, 137 Fichte. Rur das blau gestrichene Brennholz wird versteigert. Wiederoerkäufer werden zum Mitbieten auf das Brennholz nicht zugelaffen. Auskunft erteilt Herr Förster Scheig, Atzenhain (Post Lumda), sowie die unterzeichnete Stelle.

Grünberg, den 14. Marz 1922.

2673D Hessische Oberförsteret Nieder-Ohmen.

^KWolMrsteigerung.

Dienstag, den 28. März, von vormittags 10 Uhr an, werden im Gasthaus zum Gamdrinus zu Nidda aus sämtlichen Domanialwalddistrikten der Oberförsterei versteigert:

Stämme Fstm.: Eiche 3. Kl. 2 St. = 1,92; 4. Kl. 74 St. = 50,67; 5. Kl. 83 St. --- 37,05; 6. Kl. 261 St. = 78,37. Buche 2. Kl. 2 St. -- 1,51; 3. Kl 1 St. = 1,52. Obstbaum 4. Kl. 1. St. = 0,32; 5. Kl 1 St. = 0,21. Esche 6. Kl. 2 St = 0,50. Erle 4. Kl. 3 St. = 1,61; 6. Kl. 5 St. « 1,01. Klefcrn-Schnittholz Fstm.: 1. Kl. 1 St. = 1,27; 2. Kl. 15 St = 17,23; 3. Kl. 11 St. ----- 9,36. Kiefern - Bauholz Fstm. 3. Kl. 26 St. ---- 18,46; 4 Kl 30 St. = 18,13; 5. Kl. 32 St. -- 19,14; Lärche 3. Kl. 1 St. = 1,04; 5. Kl. 9 St. = 3,63; Fichte 3. Kl. 4 St. ----- 6,53; 4. Kl. 40 St = 41,97; 5a Kl. 112 St. = 86,73; 5b Kl. 180 St. = 59,63. Derb­stangen Fstm.: Eiche 7 St =0,38; Esche 5 St = 0,21; Buche 3 St. --- 0,12; Lärche 12 St. =± 0,59; Fichte 1. Kl. 254 St. = 26,71; 2. Kl. 540 St. = 30,71. Reisstangen Fstm.: Fichte 75 St = 0,70. Rutz- scheiter Rm.: Buche 7,2; Hainbuche 2 (runb); Erle 13 (2 Meter lang). Nuhknüppel Rm.: Hainbuche 1,8; Fichte 16,5 (3 Meter lang). Nutzreistg: Fichte (Schichten) 24 Rm.

Das zu versteigernde Holz ist an der Nummer­stelle mitDrst" bezeichnet. Das Holz ist vorher einzusehen, nachträgliche Beanstandungen werden nicht angenommen. Nähere Auskunst durch die Herren Förster und unterzeichnete Stelle. 2667D

Hessische Oberförsterei Nidda.

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