Nr. 153
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Zrettag, 9. Juni 1922
172. Jahrgang
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SietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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-lbschaffung der Todesstrafe?''
Die LtSführungen des Herrn Professors Ißiftcrmaicr in seiner am 7. b. Mts. erfolgten Duplik aus meine Replik vom I.Huni können nicht unwidersprochen bleiben. Für Professor 71t., den Kenner der eine Bibliothek füllenden Literatur über die Todesstrafe, hätte es bei seinen ersten Ausführungen zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder mit Hinweis auf das umstrittene Problem sich der Stellungnahme zu enthalten, oder, wenn er einmal die Frage vor der Öffentlichkeit erörtern wollte, seine Ansicht gründlich und eingehend zu belegen. Statt dessen hat er, in autori- tativ-apodiltisch-suggestiver Weise seine Ansicht nicht begründet, sondern er cathedra verkündet, hat seine Meinung als sittliche eingeführt und kurzweg von der angeblich erfahrungsgemähen Wertlosigkeit der Todesstrafe gesprochen. So war es. was ihm entgangen zu sein scheint, in erster Linie die von ihm gewählte Methode, die die Äritit auslösen muhte, und auch heute muh ich zunächst meinem Befremden über die Methode Ausdruck verleihen. Professor M. behauptet nachdem er Hunächst aus die angebliche Ecfühlsmäbigseit meiner Ausführungen hingewiesen hat auch ich batte mich „berufen aus a priori hingestelltc, absolute, daher offenbar des Beweises nicht bedürs- fenbe tfoll heihen bedürftige» Anschauungen". Diese den Mittelpunkt der Erörterung verschiebende. unrichtige Zusammenfassung war nur so zu bewerkstelligen, daß von mir gebrauchte Ausdrücke aus gänzlich verschiedenen Zusammenhängen ausgerupft 'nid anejnanderqekopvelt wurden. Meine keineswegs flrif'L'? >, sondern durchaus verstandes- mähigen kritischen Auslührungen gipfelten erstens in dem "n.n+roeri, daß das die Todesstrafe fordernde Rechlsbewusttsein des Bolkes nicht, wie Proscsso, T.t. behaupt et. auf Rachsucht beruht, sondern aus Gerechtigkeitssinn, mithin aus sittlichem Boden. Wei'er habe ich nicht gefühlsmähig. sondern mit verslandesmähiq-psychologischer 'Begründung und keineswegs mit apriorisch-absoluter Behauptung gezeigt, worauf die Wirksamkeit der .'.odesstrnfc allerorts beruht. Wenn nun gar an diese unmögliche Zusammenfassung, die dartun soll, als hatte auch ich nicht begründet, sondern apodik- lisch behauptet, der mir wie anderen unverständliche. durch nichts begründete Schluß geknüpft wird, hierin zeige sich, „daß diese Strafe die Entwicklung der Gesellschaft zu einem Zustand, der uns immer mehr befriedigt, hemmt" so ist das eine Wiederholung der bekannten Taktik: die eigne Ansicht als die sittlich-fortschrittliche, die der Gegner als die unsichttlich-rcaktionäre einzuführen. Verstärkt wird diese Suggestion, wenn am Schluß die Gegner der Todesstrafe mit den Gegnern der, mit keiner neuzeitlichen Strafart irgendwie verwandten Folter als Kämpfer für Freiheit und Licht zusammengenannt werden. Danach ist cs offenbar: auf der einen Seile Kultur und Humanität, auf der anderen Dunkelheit und Barbarei.
Wenn Pros. 71t. im Gegensatz zum Volks- empsindcn wie zu den bedeutendsten Gelehrten, die sich fast durchweg für die Beibehaltung der Todesstrafe ausgesprochen haben, die „heutigen Sittlichkcitsgrundlähe" anders wersteht, so ist darüber an sich nich's zu sagen. Aber seltsam erschein, es im Munde eines Rechtsqelehrten, wenn er dies scheint Pros. M. doch sage,, zu wollen die degrisslichc Unterscheidung des Mords vom Todschlag als zu unsichrer bezeichnet, um für Mord schwerste Strafe zu verhängen. Danach bat es fast den Anschein dies wäre folgerichtig als wolle Pros. M. die begriffliche Scheidung zwischen Mord und Todschlag aufgeben und die Tötungsverbrechen unter den gleichen Begriff zufammenzufafsen was doch unbestritten den Rück! all in längst überlebte Rechtszustände, in Unsicherheit und Willkür bedeuten mühte. Tatsächlich besteht zwischen überlegter, vorbedachter, lallblütiger (über die Fassung ist hier nicht zu streiten) Tötung, d. h Mord, und der Tötung aus Affekt (Totschlag) schon in der Theorie ein scharf umrittener Unterschied, der sich auch in den meisten Fällen der Praxis und namentlich bei den gefährlichsten Mordtaten einwandfrei bqrtun läßt. In Iweifelsfällen gilt natürlich der Satz: „in dubio pro reo — im Zweifel für den Beschuldig- tcn“. Hätte Herr Prof. M. zur Ergänzung seiner Literaturkenntnifse den vor dem Schwurgericht hier verhandelten groben Mordprozessen beiwohnen wollen, so hätte sich ihm die Lieberzeugung aufdrängen müssen, dah sich Mord und Totschlag zweifelsfrei unterscheiden lassen, dah es sehr wohl gelingt, die wahrhaft schweren Fälle klar, unter Ausschaltung des Zufalls, leidenschaftslos und ohne unbestimmtes Gefühl zu erkennen und mit gerechten Maßstäben zu messen.
Wenn — um mir einige Fälle aus unsrer Provinz herauszugreifen ein Mensch seinem vertrauensvoll neben ihm schlafenden CB an bergen offen mit einem Stein den Schädel zermalmt, um ihn feiner Barschaft zu berauben, wenn ein Mensch aus Raubgier Echtlicherweile in ein Haus cin- brichi und den erwachenden Hausherrn mit einem zu diesem^ Zweck bereitgehaltenen Tranchiermesser wie ein Tier abschlachtet, wenn ein Mensch auf offener Landstraße einen harmlosen Radfahrer mit der Frage nach dem Weg anhält und den freundlich Auskunft Gebenden mit einer bereitgehaltcncn Pistole nicderschietzt und beraubt, wenn — um den kürzlich verhandelten Heüxüberger Mordsall her- anzuziehen — ein Mensch sich mit einem Karabiner auf den AnstcMd legt und friedliche Wanderer wie R-chböcke abschichd und ausraubt — so sind das alles Falle, in denen hie ^leberlegung tote die
*) Vergl. die vorhergehenden Aufsätze in Ar. 127 llvd 131 Anzeigers".
gemeinen Beweggründe, b. h. das Fehlen mildern- ber Mmftänbe klar und unzweideutig zutage treten Schandtaten, für die das Volksbewußtsein die, zugleich der Sicherung und Abschreckung dienende, einzig gerechte Sühne fordert nicht aus Rache, sondern nach objektivem, auf dem Verlangen nach ausgleichender Sühne oder Vergeltung beruhenden Gerechtigkeitsbedürfnis, das nichts weniger als ein Unflates Empfinden ist. Wobei noch zu bcmcrlcn wäre, dah alles Recht letzten Endes im Rechtsgefühl wurzelt, und dah der Gefehestenner ohne lebendiges Rechtsgefühl für die Rechtsfindung und Rechtsgestaltung nichts bedeutet. Dieses Rechtsgefühl ist übrigens häufig selbst im Rechtsbrecher wirksam: die meisten Mörder betrachten, wie auch in der Literatur sestaestellt, die gegen sie verhängte Todesstrafe selbst als gerecht.
Richtig ist, baf} ein Fehlurteil bei Anwendung der Todesstrafe nicht mehr gutzumachen wäre. Dieser von Holzendorff übernommene Einwand beweist zuviel und darum nichts. Wenn ein Unschuldige! fein Leben oder auch nur die besten Jahre seines Lebens im Zuchthaus verbracht hat, so ist dass ebenfalls durch nichts wieder gutzumachen. Mögliche schwere Folgen fehlerhaf- tenGebrauchs einer Einrichtung tonnen niemals deren Beseitigung, sondern nuv äußerste Vorsicht bei ihrer Anwendung rechtfertigen. Tatsächlich ist, soweit ich sehen kann, mjndestens im letzten Menschenalter in Deutschland nicht ein einziger Fall der Hinrichtung eines Unschuldigen, d. h. eines Menschen, der die Tat nicht begangen hätte, bekannt worden. Und gerade die „gewaltigen Fortschritte der Psychologie und Pst>chiatrie" machen es heute mit hinlänglicher Sicherheit möglich, die st rasrechtliche Verantwortlichkeit eines Rechts- btechers festzustellen. Daß aber in allen wichtigen Fällen der Geisteszustand des Täters durch geschulte Llerzte auf das peinlichste untersucht wird, ist auch dem Laien bekannt.
Erfreulich ist, daß Professor Qli. seine apodik- liichc Behauptung von der „Wertlosigkeit" der Todesstrafe stark eingeschränkt hat: er bezeichnet sie nur noch als entbehrlich. Aber gerade seine Auszählung der Staaten ohne Todesstrafe, darunter meist tfeine Schweizer Kantone, die Republik San Marino mit zehntausend Einwohnern, „hochkultivierte Staaten" wie Brasilien, Venezuela und Ecuador, ein paar nordamerikanische Bundesstaaten, in denen man die abgeschaffte Todes
strafe durch Lynchjustiz wirksam zu ersetzen sucht, stützen die Angabe, dah die groben .Kulturstaaten durch Jahrhunderte hindurch den THorb mit bem Tode bestraft haben und noch bestrafen. Daß und weshalb das hierdurch erzeugte Gefamtbewusttsein aller Völler von der Furchtbarkeit des Mordes überall wirkt, glaube ich in meinen letzten Ausführungen gezeigt zu haben.
Den Ausspruch: „Die Herren Mörder mögen beginnen" angeführt zu haben, möchte ich fast bedauern. Prof. 71t hat die geistvoll-ironischen Worte zu trockener und anfechtbarer Interpretation benutzt: der geistreiche Urheber des Satzes, der bei seinen gleichgearteten Kollegen für die feingeschliffene treffsichere Wendung auf Ver ständnis rechnen durfte, hat die Möglichkeit einer derartigen Auslegungsmethode gewiß nicht geahnt.
Tliag man über die Abschaffung der Todesstrafe in einer ferneren, hoffentlich glücklicheren Zukunft denken wie man wolle, zweierlei bleibt für die kommenden Beratungen zu wünschen. Möge von den gefühlsmäßigen Gründen, die nach dem ausgezeichneten Gutachten des Professors Finger auf dem «31. Deutschen Zuristentag gerade bei den Gegnern der Todesstrafe nachzuweisen sind, wenigstens der eine Wegfällen, ber die Todesstrafe ablehnt in Konsequen-. eines politischen Parteiprogramms. Im Kampfe .der Untertanen gegen eine absolute unkontrollierie Staatsgewalt spielte auch die Forderung der Abschaffung der Todesstrafe eine grobe Rolle, und diese, übrigens auf nachweisbar irrigen Voraussetzungen beruhende Forderung ist trotz der veränderten Umstände von vielen gewöhn heits- rnäßig beibehalten worden.
Möhe vor allem im Volks fl a a t nicht vorbeigegangen werden an der Ueberzeugung des Volkes. Sie liegt, um mit Professor Kahl zu reden, auf dem Markte, sie ist zu llnden in der Presse und der S?itcrafu •. fie deckt sich mit der Ueberzeugung der bedeutendsten Gelehrten, und sie ist heule, nachdem wir dank Der eingetretenen Verwilderung Bluttaten von unerhörter 3ab( und Graufigkeit erleben muhten, stärker als je. Zur vollkommenen Rechtfertigung der Todesstrafe genügt aber, um mit dem groben Rechtslehrer La banb zu reden, d i e volkstümliche !Rechtsanschauung allein.
Staatsanwalt Dr. Eckert.
zufehen. wenigstens seine Zahlungen für eine Reihe ron Jahren vermindere. Es sei nicht wahrscheinlich. dah dieser Plan angenommen werde, andere wieder hätten für
eine kleine Anleibe von etwa einer Milliarde , Dollar Marimum
plädiert, die wenigstens Deutschland ‘.m einige 3af;rc Ruhe bringen würde Endlich sei aber r ergeschlagen worden, dah der Anleitzeausfchuß sich nicht trennen solle, ohne wenigstens in theoretischer Form die Bedingungen für eine Mobilisierung der deutschen Schuld du-ch eine internationale Kreditoperation fest.rule-.en Das nennt das Platt eine Art
Pazifismus des ReparationSvroolen'S zum Gebrauch der EyefS der alliierten Regierungen. Aber dieser Pazifismus rii auch oas Testament des Anleiheausschusses, und da> Blatt hofft, entgegen der Obstruktion der französischen Politiker, dah der Ausschuh dadurch ein praktisches und belebendes Weri hinterlasse.
Deutsche Besprechungen über die politische Lnge.
Berlin. 9. Zuni Wir die blätter mit- teilen, ist der R e i ch s nr i n i st e r des A e u - Hern D v. Rabenau gestern abend nach Stuttgart ab gereift, wo auch'der Reichskanzler Dr. Wirth cingclroffen ist. Die ..Deutsche Allgemeine Zeitung" nimmt an, dah eine Aus- spiache des Reichskanzlers und des Rrictzsauho,!* Ministers über wichtige-clltuelle Fragen :*ee auhen- unb innenpolitischen Lage stattsiaden wird. Auch der badische ö 1 j_a t 0 p r ä sident wird, wir 1 "is Blatt tert, in otuttgji 1 anwesend in. <' ?-• Be'chslanzlcr wird vor i"ssich,!lich am irret-.j Gl'cnb nach Berlin zurückkehren
.Nrcdikverftatrdluttge,» itt Wiev.
Wien, 8. Juni. lWTB ) Amtlich rnrrb verlauf bart: x{ur Fortsetzung der Verwandlungen über dir Kredite ist der englische Fmanzdese giertc Hilton P 0 ung wieder in Wien cingr troffen. Er crffatfelc vo'-mittags in einer meir• stündigen ilntcrretning, der auch Minister des Aeußc-ren Dr. Gründe rger und Finanzmi- nister Segur beiwohnten dem Bindeskanzler Bericht. P 0 u n g ist vorläufig als alleiniger 'T^rtreter der britisch-amerikanischen Finanz- gruppe, mit der die 'Verhandlungen geführt oer- den, erschienen: andere Delegierte (UcrOat nach Mahgabe des Fortschreitens der Vephandlungen Nachfolgen.
Zn der heutigen Besprechung ist bereits der gesamte Fragenkomplex, von dessen Erledigung die Entschcidung in der Kreditfrage ab hangt, durchgesprochen und auch die Methode fcflgolegt worden, nach der die weiteren finanziellen Verland tun gen ovrgenommcn werden sollen. Der Bundeskanzler berichtete hierüber in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses des Rationalrates. Auhcrdem ist für die Abendstunden ein aufer' ordentlicherMinj st errat cintenifen a>or den. Die Tesprechung zwischen V 0 u u g und den zur Führung der Verhandlungen berufenen c^te> len werden morgen fortgesetzt.
Pariser Vudgctverhandl«ne;ett.
Paris, 9. Zuni. (WTV.) Der Finanz- a u s s ch u h der Kammer hat gestern m An- ttvfentrit des Plinisterpräsidenten, e'-üianz Ministers und des Ministers für die bereiten Gebiete über den Ausgleich 0 es Budgets 1 5. mrdcll Der Ausscomh beauftragt" feinen Cvneralberrchtcrflatter, ihm in kürzester Frist Vor- ' Ic lag. zur Herbeiführung des B-dgetsgleichge- ,1'.c! ts aus?uarb.!ten. Er beschlost fernee, bi.' Regierung au,^.ufordern, cinenE onderausschuh ein^usehen, um eine tiefgef? :noe Reform in d r Verwaltung herbei'uführmi. Zn der, Debatte ft ll der Berichterstatter B 0 g a n 2 w s k t auf die Cefährlichkeit der Anleihepolitic hrage- iriden haben. Ministerpräsident PoincarL l abe Erklärt, das sei ihm wohl belanni und cv wolle nech einmal der Herabsetzung der Ausgaben zustimmen und auch jedem Vorschläge der Cinnahmeerhöhuag, i*cn der Finanz- aueschuh unterbreiten könne. Qtat bem „Zournal", soll Poincare hinsichllich der Frage der internationalen Anleihe erklärt haben, die Delegierten der Reparationskonimission, die der Erwriterung des Mandats des Anleiheausschuisrs zugestimmt hätten, hätten noch keineswegs die Herabsetzung der deutschen Schuld angenommen.
Paris, 9. Zuni. IW TB.) 3m gestrigen Ministerral gab Finanzminister d e Last e y r i e von feiner Absicht Kenntnis, demnächst eine neue Anleihe Les Credit Aatio- n a l aufzulegen.
Frankreichs Vertreter im Haag.
Paris, 8. Juni. (Havas.> Die S)i • vaSagentur glaubt zu wissen, falls Frankreich an den Verhandlungen im Haag lellnehmen werde, werde der französische Gesandte im Haag, Ben 0 ist, Frankreich be» den Vorverhandlungen vom 15. bis 25. Juni vertreten.
Starkes Vertrauensvotum für die italienische Regierung.
Rom, 8. 5uni. (WTB.) Dis Kammer hat mit 209 gegen 67 Stimmen eine Tagesordnung angenommen, in der die Auhenpoliti? dxp Regierung gebilligt wipd.
Der Beschluß der Reparationskommission
Londoner und Pariser Stimmen.
21 uf dem Wege zn einem Zrompromisi?
London, 8. Juni. (WTB.) Der Pariser Berichterstatter der „Time s" schreibt, zum ersten .Male sei in ber Reparationskommission in einer wirklich erstklassigen Frage ein Mehrheitsbeschluß gefafjt worden. Die Stellung Belgiens sei äuherst heikel gewesen. Man hoffe, dah-
die Bankiers zu einem Kompromiß kommen werden, dah die Gesamtschuld Deutschlands nicht angetastet werden solle. Dagegen solle die Bezahlung während eines Zeitraumes von zwanzig Zähren suspendiert werden. Wenn diese Mittel angcwendet würden, so sei es wahrscheinlich, dah Frankreich keine weiteren Einwendungen mache. Dieser Zwischen-all habe gezeigt, dah eine Herabsetzung der französischen Forderung ohne gleichzeitige Kompensation nicht stattfinden könne. Ein etwaiger Bericht der Bankiers werde vielleicht eine allgemeine Debatte auslosen, die
zu einer größeren Konferenz führen könne. Es stehe nicht fest, dah unter den augenblicklichen ilmftänöcn eine Anleihe möglich sei. Es würden vielleicht die ernstesten Einwendungen besteben gegen eine Teilbehandlung eines Problems, das durchaus ein Ganzes bilde. Vieles müsse noch getan werden, wie auch der „Temps" bemerkt. Die deutsche Anleihe müsse angefehen wvrden als volle Regelung der internationalen Schuld.
Der Par iser Berichterstatter der „M 0 r n i n g P 0 st" schreibt, der gegen die Franzosen angenommene Beschluh ber Reparationskommission betreffend die Erweiterung des Mandats des Bankierausschusses habe in Paris ilefcerrafdntng hervorgeru'en anstatt Bestürzung. Dieser Beschluß bedeute einen weiteren Schritt auf dem Wege der Herabsetzung der französischen Forderung an Deutschland: das sei in jedem Falle die in französischen parlamentarischen Kreisen vorherrschende Ansicht, und Poincare und de Laste yrie seien durchaus dieser Meinung. Man erkenne, dah eine wirkliche Gefahr bestehe, die Frankreich in eine Lage hineinmanövrieren werde, in ber ein Druck auf Frankreich ausgeübt werden Birne, eine weitere Herabsetzung der Reparationen anzunehmen.
Das ,D a i l Y C h r 0 n i c I e“ übt in einem Leitartikel Kritik an der Haltung dep franzosilchen Regierung gegerdi-er dem Bankier ausschuh. Es sei unverständlich, dah die Franzosen den unerfüllbaren Reparationstraum dcn Reparativnen selbst vorzögen.
Der Plan deS DankiersausschusseS sei der einzige vorhandene Weg, um den deutschen Finanzen wieder auf die Beine ^u helfen, und zugleich das einzige Mittel, um für Frankreich felbst m beträchtlichem Umfange CExngüö ,u fcctrmmcn. Diese Bankiers, die die einsluhreichsten Körperfchasten von FinanzleutLN und Sachverständigen verträten, die bic Welt auf
weise, interessiere nicht wie Politiker die Frag,», was Deutschland »osse zahlen zu können, foa- dem, 'was Deutschland in Wirklichkeit zahlen könne. Das sei nicht eine Politik des Rech'S oder Anrechts, sondern eine solche der barten Wirtlichkeit, die allein in Bargeld umgeseht lver- dcn könne. Die Haltung der Franzosen sei vielleicht patriotisch, aber jedenfalls nicht geschäfts- llug. Wenn dies so weitcrgehe, Bane di» öe»d = sche Anleihe nicht verwirilicht werden und Deutschland werde nicht in ber Lage sein, die Verpfli/ch- tung, seinen Rotenumlauf einzuschränken, aus- zusühren. Deutschland werde dazu getrieben werden, auss Geratewohl Kunstgriffe anzuwenden, um sich ausländisch: Kredite zur Dezaylung unbestimmter Reparationen zu fichern.
Paris, 9. Zuni. (WTB.) Die Mvr^en- presse gtcubt berichten zu tönreen,. dah sich im internationalen Anlerheausschut; gesternzwei Strömungen geltend gemacht hätten. Es zeige sich eine Tendenz, tfnrir vollkommener Anerkennung der 5d>mieiig*citciu dir sich Gugenblictlid) ber Emittiemng einer rnler- nationalen Anleihe entgegenftelkn, die Zu/lunll dadurch Dor^ubereiten, dah Empfehlungen vofi- liten Charakters ausgearbeitet werden füllen. Die andere Tendenz, die nach dem „Petit Parisien" vorgeherrscht haben soll und für die auch Morgan eintritt, sei, man müsse, damit der Mih- crfclg nicht offenbar werde, einen Bericht vor- bereitem, um di: Bedingungen fest?.ulegen, unter denen später eine Anleihe burchgcführt werden könne. Das Blatt sagt, es bestehe allo dieHokf- nur.g, dah der Bericht, den der Ausschuh aus- arbeite, wenn auch wenig ermutigend für die ^Gegenwart sei, doch nützlich sei für die Zutunst. Obzwar die Z^owperrfierung eines Teiles der d rutschen Schulden mit den interalliierten Kricgsfchu den h.mte unmöglich erscheine und Morgan dies bet 'bem augenblicklichen Stande der öffentlichen Meirrung in Amerika nicht empfehlen forme, so werde doch wenigstens der Bericht des Anleiheausschusfes vielleicht den
Weg zur Regelung
einer internationalen Abrechnung ebnen. Der „Petit Parisien" fügt nvch hinzu. allcrbin^ müsse man willen, welche Haltung Deutschland entnehme. Alle Anstrengungen. die im Augenblick in Paris unternommen würden, würden vergeblich sein, wenn, rote aus Berlin eingetroffenen Rachrichüen dies befürchten ließen, die deutsche öffentliche Meinung. wenigstens der einflußreichste Teil, jeder Anleihe scinülich gefilmt wäre Man wehre iich, dies an-unchmen: denn Deutschland würbe durch eine derartige Haltung, oder wenn es aus den augenblicklichen Schwierigkeiten das Argument herleiten werde, um feine am 31. Mai übernommenen Verpflichtungen in Frage zu stellen, wieder dieAeraderSanktioncnundder Zuhilfenahme Zke r Gewalt eröffnen.
Rach dem „Oeuvre" ist auch gestern ün Ausschuß die Ansicht ausgesprochen wovden, man könne eine Kombination Vorschlägen, 1 die, ohne die Gc^anchlchtlb Deutschlands fcrab;


