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Behördliche Anzeigen

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Das Gesamt-Mieleinigungsamt bst Stadt Dieben hat in feiner Sitzung vom 3. Februar 1522 für künftige Entscheidungen über Mietpreis- festsehung folgende Richtlinien beschlossen:

§ 1. Mietpreis.

I. Der Ertrag eines Gebäudes an Miete soll lährlich 83/t Proz. des Steuertoertes (Orts­gerichtstaxe) 1913/14 betragen Hierin ist die Ver­gütung für Verzinsung des angelegten Kapitals, für Betriebskosten (insb. Kanalgebühr, Schorn­steinfegergebühren, öffentliche Abgaben uslv.) und für Außenreparatucen enthalten. DaZ Wassergeld wird regelmäßig nach der Kopfzahl der Miet­parteien und der Zahl der Räume anteilmäßig verteilt: es ist gegen Vorlage der Wassergeld­rechnungen zu entrichten.

II. Bei besonders starker Inanspruchnahme der Mieträume durch gewerbliche oder sonstig« Befriste kann ein Zuschlag bis zu 1/. Proz. des Steuerwertes gewährt werden.

§ 2. Zuschlag für Wohnungs-Instendhaltuna.

I. Für die innere Instandhaltung der Woh­nungen soll ein Zuschlag von l3/< Proz. des Steuerwertes 1913/14 jährlich gezahlt werden, die Zahlung hat anteilmäßig entsprechend den Fälligkeitsterminen der Mietzahlung zu erfolgen.

II. Die von jedem Mieter eingehenden Be­träge dürfen nur für dessen Wohnung verwandt werden. Der Vermieter hat auf Verlange des Mieters zum Schlüsse jedes Kalenderjahres die Verwendung der vereinnahmten Beträge nachzu- weisen und zu belegen. Soweit der Zuschlag für Wohnungsinstandhaltung in einem Kalenderjahr nicht verbraucht wird, kann er im nächsten Ka­lenderjahr Verwendung finden oder bei beider­seitigem Einverständnis an der zu zahlenden Miete in Abzug gebracht werden.

III. Falls vor Inkrafttreten dieser Bestim­mungen bereits anderweite Vereinbarungen über dieVornahme vonArbeiten zur Wohnungöinstand- haltung getroffen sind, behält es bei diesem sein Bewenderr Sofern jedoch der hiernach von dem Mreter zu zahlende Betrag unter denr gemäß Absatz I berechneten Betrag bleibt, kann der Ver­mieter entsprechende Erhöhung verlangen. Für die Verwendung des Mehrbetrages gilt das in Absatz II Bestimmte.

§ 3. Grundsteuer.

I. Falls für das Rechnungsjahr 1921 von dem Hessischen Staate oder der Stadt Gießen die

zu zahlende Grundsteuer durch Anforderung von Rachtragszielen erhöht wird, ist der Mehrbetrag an Grundsteuer von den Hausbewohnern nach dem Verhältnis der für sie angesetzten Mietwerte aufzubringen.

II. Sofern die für das Rechnungsiahr 1922 von dem Hessischen Staate und der Stadt Gießen festzusehend« Grundsteuer den für das Rechnungs­jahr 1921 (ohne Rachtragsziele) festgesetzten Be­trag übersteigt, ist der Mehrbetrag von den Haus­bewohnern nach dem Verhältnis der für sie an- gesehten Mietwerte aufzubringen. Die zu zahlen­den Beträge sind anteilmäßig entsprechend der Fälligkeit der Mietzahlungen zu entrichten.

III Ein Ersah der erhöhten Grundsteuer nach Absatz! und II kommt nur insoweit m Frage, als der Berechnung der Grundsteuer der Steuer­wert 1913/14 zugrunde gelegt ist.

8 4. Besondere Nebenleistungrn des Mieters.

I Zu den Kosten des HauSbesihers an Schornsteinfegergebühren zahlt jeder Mieter einen jährlichen Beitrag von 12 Mark. Die Zahlung hat anteilmäßig zu den Fälligkeitsterminen der Miete zu erfolgen.

II Kleinere Reparaturen in der Wohnung des Mieters soll dieser bis zum Gesamtbeträge von 50 Mark im Jahr bezahlen. Darüber hmaus- geheiide Aufwendungen sind gemäß § 2 zu ver­rechnen.

§ 5. Abweichungen.

Das Mieteinigungsamt wird vorstehende Be­stimmungen in der Regel zur Anwendung bringen. Abweichungen in besonders gelagerten Fällen bleiben ausdrücklich dem Ermessen des Mieteinigungsamtes Vorbehalten.

§ 6. Inkrafttreten.

Vorstehende Bestimmungen sollen mit Wir­kung vom 1. April 1922 Anwendung finden.

Gießen, den 7. Februar 1922. 13438

Städtisches Mieteinigungsamt.

Der Vorsitzende: Dr. Seid.

Bekanutinachung.

Im Anschluß an vorstehend« Richtlinien wer­den folgende Bestimmungen wiederholt in Erinne­rung gebracht:

I. Anträge auf Festsetzung von Miete oder Rebengebühren sind auf dem vorgeschriebenen Vordruck, erhältlich bei der Druckerei Christ, Wehsteinstrahe 38, zu stellen: eine Bescheinigung des Finanzamts über die Höh« des Steuerwerts 1913/14 oder des Ortsgerichts über die Schätzung 1913/14 ist beizufügen. Die Anträge nebst Be­scheinigung sind von dem Antragsteller den Mie­tern, bei denen eine Erhöhung beantragt wird, ausgefüllt zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Mieter haben durch Unterschrift auf dem Vordruck die Kenntnisnahme zu bescheinigen. Ein­

wendungen gegen Mietpreiserhöhungsanträge sind umgehend von den Mietern bei dem Miet­einigungsamt schriftlich vorzubringen.

II. Kündigungs anträge sind unter ern- gehender Begründung und Beifügung je einer Abschrift für jeden in Frage Fommenben Antrags­gegner einzureichen.

III. Bei Richtbeachtung dieser Vorschriften werden die Anträge zur Vervollständigung zu­rückgegeben.

Gießen, den 8. Februar 1922.

Städtisches Mieteinigungsamt.

__________Der Vorsitzende: Dr. Seib.__________

Vervingnng.

Die Ausführung von nachstehenden Arbeiten, Lieferungen und Fuhrleistungen zum Neubau einer Iählerwerkstail mit Montagehalle und 3 Wohnungen in der Gisselbergerstraße sollen vergeben werden.

1. Erd. und Maurerarbeiten

2. Steinmetzarbeiten

3. Trägerlieferung

4. Anfuhr von 150 000 Ziegelsteinen.

Die Unterlagen können vormittags von 7,11 bis 7,1 Uhr auf dem Stadtbauamt eingesehen oder von dort, soweit der Vorrat reicht, gegen eine Gebühr von Mk. 10.- zu 1, Mk. 3.- zu 2, Mk. 2. zu 3 und Mk. 2.- zu 4 bezogen werden.

Angebote sind bis zum 22. d. M., vormittags 11 Uhr, auf dem Stadtbauamt mit entsprechender Aufschrift einzureichen, woselbst auch die Eröffnung der Angebote im Beisein der etwa erschienenen Bieter zu genanntem Zeitpunkt stattfindet.

Marburg, den 7. Februar 1922.

____________Stadtbauamt. Köster.________1348D

BekarnttMHchnng.

In unser Handelsregister Abt. B wurde heute eingetragen: Die Firma Julius Nattmann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gießen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Vertrieb von Zigarrenfabrikaten und andere einschlägige Geschäfte. Das Stammkapital beträgt 100000 Mk. Heinrich Nau in Gießen ist alleiniger Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag ist am 29. Septeinber 1921 und 9. Januar 1922 errichtet. Werden 2 Geschäftsführer bestellt, so ist zur Zeichnung der Firma und zur Ver­tretung der Gesellschaft die Unterschrift beider Ge­schäftsführer erforderlich. Don den Gesellschaftern sind auf die Stammeinlagen folgende Sacheinlagen gemacht: von Frau Marie Pfaff Geschäftsutensilien, Fertigfabrikate und Rohmaterialien zum Preise von 18750 Mk., von Julius Oskar Nattmann und Gertrud Nattmann das gleiche zum Preise von je 28125 Mk. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deut­schen Reichsanzeiger.

Gießen, den 25. Januar 1922. 1334B

Hessisches Amtsgericht.

Warnung!

In letzterer Zeit machen sich in hiesiger Gegend die fliegenden Stoffhändler wieder bemerkbar. Bei den angebotenen Herrenstoffen handelt es sich meistens um minderwertige Qualitäten, für welche jeder beliebige hohe Preis gefordert und leider auch bezahlt wird und die sich bei den heutigen hohen Anfertigungs- Kosten zur Verarbeitung in keiner Weise eignen.

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2lus diesem Grunde muffen es die Mitglieder der unterzeich­neten verbände von heute an ablehnen, derartige minderwertige Stoffe in ihren Werkstätten zu verarbeiten. 1353D

Wir raten dem Publikum, diese Händler in keiner Weise zu unterstützen, da sie dem Käufer keinerlei Vorteil zu bieten vermögen. Ganz anders liegt die Sache, wenn man sich beim Stoffeinkauf an ein ortsansäffiges reelles Geschäft, an einen Schneidermeister wendet. Dann hat man volle Gewähr für fachmännische Beratung und gute Bedienung; denn diese Gewerbetreibenden sind aufs beste bestrebt, ihre Kundschaft zufriedenzustellen und sie sich zu erhalten.

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Freitag, 10« Februar 1922, abends 8 Uhr» in der Neuen Aula

Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, unsere Mitglieder von dem Ableben un­seres akt. Mitgliedes der Jugend-Abteil.

Willy Hassemer

geziemend in Kenntnis zu setzen.

Nm zahlreiche Beteiligung, besonders der Jugendlichen, bei der am Freitag, 10. d.M., stattfindenden Beerdigung wird gebeten.

Beteln fflt Betnegungslpiele Sieben.

1344v

5. Vortragsabend s

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Holzabgave.

Aus der Waldung der Gemeinde Leihgestern sollen auf dem Wege des schriftlichen Angebots nach­stehende Holzarten abgegeben werden:

2 Lichen-Stämme

9, 4,5 Rm. Fichten-Nutzknüppel (3 Mtr. lang).

1

8 2

5, 296

6, 615

7, 569

8, 657

Fichten-Stamm Fichten-Stämme

4. Kl.

3.

4. 5a 5b

Derbstang. 1.

1

1

Los 1, 2, 3, 4,

= 0,81 Fstm.

= 0,65

= 6,56

= 1,06 ,, = 56,92 = 57,41

= 54,60 = 59,92

Die Angebote sind getrennt nach Losen für den Festmeter bis längstens den 16. Februar l. Is., nachm. 2 Uhr, bei der unterzeichneten Stelle einzu­reichen, wo die Oeffnung der Angebote erfolgt. Das Holz ist mit Rinde gemessen. Juschlagsfrist 8 Tage. Bedingungen werden vor Oeffnung der Angebote bekanntgegeben. 1333D

Leihgestern, den 7. Februar 1922.

Bürgermeisterei Leihgestern.

Fichten-Stamncholz.

Die Gemeinde Königsberg verkauft 129 Fest- meter Fichten-Stammholz auf dem Submiffionswege. Die Derkaufsbedingungen liegen zur Einsicht der Interessenten auf der Bürgermeisterei offen. Die Einreichung der Offerten hat bis zum 20. Februar, vormittags 11 Uhr, auf der Bürgermeisterei zu er­folgen mit der AufschriftSubmission auf Fichten- Stammholz". Die Oeffnung der Offerten erfolgt am gleichen Tage mittags 12 Uhr auf dem Rathaus. Das Holz lagert im Todmal, Distrikt 11. Die da­zwischen liegenden Stämme, welche blau numeriert sind, werden nicht verkauft. Nähere Auskunft bei Förster Wagner in Rodheim.

Los 1. 106 Stück von Nr. 109 bis einschl. Nr. 258 zirka 45 Fstm. 2.-4. Klaffe.

Los 2. 96 Stück von Nr. 259 bis einschl. Nr. 408 zirka 42 Fstm. 2.-4. Klaffe.

Los 3. 86 Stück von Nr. 409 bis einschl. Nr. 526 zirka 40 Fstm. 2.-4. Klaffe.

Los 4. 26 Rm. Kiesern-Nutzsch. u. Knüppel (2 m lg.).

Angebote sind einzeln abzugeben. 1338D

Königsberg, den 7. Februar 1922.

Der Bürgermeister. Lepper.

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16. Februar, 8 Uhr abends, im Johannessaal ein

Vortrag .

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oder wer gibt Grabstück ab? Schriftl. Angeb. mit Größe und Preis unt. 425 an d. Gießener Anzeiger.

SamStag. den 11. Fe bruar, abends 8 Ubr: gemütliches

Beisammensein auf der Karlsruhe.

1347v Der Vorstand.

SamStag, den 11.2.22, 7'/r Uhr:

JsgenöBeffiMltw

(Hahnefeld).

Erscheinen sämtlichem Jugendlichen ist Pflicht. S/5 Ubr:

SmeVbeO SkselW.

1345 Der Vorstand.

i! 10. II. 9 Uhr. KonL r>.wwi 1® ! 6r.r so­dann Generalvers. der

W.- n. W.-Kasse. 1337v

Stadttheater

Leitung: H. Stolsgoettar.

Freitaa, 10. Februar: 17. Freuaa-Abou.-Vorsl.

Beter Brauer.

Anfang 7, Ende 98A Uhr.