Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)
Kr. (84 Zweites Blatt
Neue Vorschriften zur Besteuerung des Arbeitslohnes.
Dom Finanzamt Gießen wird uns geschrieben:
Die für öle verein sochteDe st euerung desArbeitslohns erlassenen Vorschriften sind durch Beschluß des Reichstags wesentlich geändert worben. Diese Aenderungen treten mit Wirkung vom 1. August 1922 mit der Maßgabe in Kraft, daß die darin vorgesehenen Ermäßigungen nach § 46 Abs. 2,6, bei jeder Lohirzahlinig für den in der Zeit nach dem 31. Juli 1922 gezahlten und nach dem 31. Juli fällig gewordenen Arbeitslohn ein treten. Zum Zwecke der Aufklärung werden folgende Beispiele angeführt:
1. Bei einem verheirateten Steuerpflichtigen mit drei minderjährigen Kindern ohne eigenes Arbeitseinkommen sind infolge des Hinzutretens von einem mittellosen Angehörigen und einem min» derjährigen Kind gemäß § 50 Abs. 2 EStG, die von der Gemeindebehörde festgesetzten Iahres- ermäßigungen von 120 4~180 4* 120 + 180 4- 180 4- 180 — 960 Mk. abweichend auf 240 4~ 540 4~ 240 4- 360 4- 360 4- 360 4- 360 4- 360 = 2820 Mk. festgesetzt worden. In diesem Falle hat der Ar» Zeitgeber bei jeder nach dem 31. 3uli 1922 erfolgenden Lohnzahlung für einen nach dem 31.Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn den Steuerabzug wie folgt vorzunehmen. Bezieht z. B. der Steuerpflichtige einen Wochenlohn von 750 Mk., so ist nach dem 31. Juli 1922 für den nach dem 31. Juli 1922 fällig gewordenen Wochenarbeitslohn kein Betrag einzubehalten, da die Wochen» ermäßigungen von (9,60 -j- 21,60 4- 9,60 4- 5 mal 19,20) — 136,80 Mk. den einzubehaltenden Betrag von 75 Mk. (6. i. 10 v. H. des Arbeitslohns) übersteigen.
2. Hinsichtlich der Aichtberücksichtigung minderjähriger über 17 Iahre alter Kinder mit eigenem ^Arbeitseinkommen bei der Vornahme des Steuerabzugs von dem Arbeitslohn des Haushaltungs- Vorstandes verbleibt es bei den bisherigen Vorschriften.
3. Soweit Anträgen auf Erhöhung des Betrages von 540 Mk. jährlich zur Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 Ar. 1—7 zulässigen Abzüge von den Finanzämtern bis zu dem Betrage von 1080 Mk. jährlich bisher stattgegeben worden ist, tritt vom 1. August 1922 ab an Stelle des Monatsbetrages dieser erhöht zugelaffenen Ermäßigung ein Monatsbetrag von 90 Mk. Soweit ein höherer Betrag als 1080 Mk. jährlich (= 10800 Mk. jährliche Werbungskosten) zur Berücksichtigung beim Steuerabzug zugelaflen worden ist, ist der der jährlichen Erhöhung entsprechende Monatsbetrag an Stelle des Monatsbetrages von 90 Mk. zu berücksichtigen.
4. Bei einem ledigen Steuerpflichttgen, auf dessen Steuerbuch eine Ermäßigung von 120 Mk. und eine solche von 180 Mk. zur Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 Ar. 1—7 zulässigen Abzüge eingetragen ist, tritt vom 1. August 1922 ab an Stelle des der Iahresermähigung von 120 Mk. ent- sprechenden Moncttsbetrages von 10 Mk. ein solcher von 40 Mark und an Stelle das der Iahresermähigung von 180 Mk. entsprechenden Monatsbetruges von 15 Mk. ein solcher von 90 Mark. Bei einem Arbeitslohn von wöchentlich 800 Mk. sind demnach bei jeder Lohnzahlung nach dem 31. Juli 1922 von einem nach dem 31. Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn einzubehalten: 80 Mk. (d. i. 10 v. H. von 800 Mk.) — (9,60 Mk. d. i. der Wochensatz bei einer Monatsermäßigung von 40 Mk. -j- 21,60 Mark d. i. der Wochensah bei einer Monats- ermähigung von 90 Mk.) — 31.20 Mk. — 48,80 Mark abgerundet auf 48 Mk.
5. Bei einem kinderlos verheirateten Steuerpflichttgen, auf dessen Steuerbuche eine Iahresgesamtermähi- gung von 120 Mk. für ihn selbst, 120 Mk. für die zu seiner Haushaltung zählende Eheftau und 180 Mk. zur Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 -7 zulässigen Abzüge aufgeführt ist, tritt vom 1. August 1922 ab an Stelle des den Iahresermäßigungen von 120 Mk. entsprechenden Monatsbetrages von je 10 Mk. ein solcher von je 40 Mk. und an Stelle des der Iahresermähigung von 180 Mk. entsprechenden Monatsbetrogs von 15 Mk. ein solcher von 90 Mk. Angenommen, der Steueipslichttge hat einen Monatsarbeitslohn von 4000 Mk.. so smd bei jeder Lohnzahlung nach dem 31. Juli 1922 von einem nach dem 31. Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn einzubehalten: 400 Mk. id. i. 10 v. H. von 4000 Mk.) - (40 Mk., d. i. der Monatssah für den Steuerpflichttgen, 4- 40 Mk., d. i. der Monatssatz für die Eheftau, + 90 Mk., d i der Monatssatz für die Abzüge nach § 13) = 170 Mk. = 230 Mk.
Persönliches von Jakob Vurckhardt.
(Zu seinem 25. Todestage, 8. August.)
Wenn man dem 19. Jahrhundert den Beinamen des Historischen beigelegt Hal, so rechtfertigt sich das hauptsächlich dadurch, daß es einige Geschichtsschreiber allerersten Ranges hervor- aebvacht hat. ihner diesen Geistern, deren Blick das Vergangene mit Sehergabe durchschaute und zu neuem Leben gestaltete steht neben Ranke Jakob Burckharötan erster Stelle. Der „Entdecker der Renaissance", der durch seine meisterhafte Kulturgeschichte dieser Zeit seine eigene Epoche auf das reichste befruchtet, gilt längst nicht mehr als einfacher Geschichtsschreiber und Kunsthistoriker, sondern er ist selbst als eine „weltgeschichtliche Persönlichkeit" erkannt, deren Werke klassische Geltung besitzen. In dem Vierteljahrhundert, das jetzt seit seinem Tode vergangen ist, haben wir diesen genialen Denker und Schöpfer eigentlich erst recht kennen gelernt, während er sich vorher scheu hinter feinen Arbeiten verborgen und zuletzt ganz geschwiegen hatte. Die Veröffentlichungen aus seinem Nachlaß haben schon fast einen gröberen Umfang als alles, was er selbst herauSgegeben hat, und es verlohnt sich wahrlich, alle Vorträge, die er gehalten hat, die Aachschriften seiner Vorlesungen, selbst Gelegenheitsaufsätze von ihm herauszugeben, beim aus jeder Zeile spricht die ursprüngliche Persönlichkeit und der große, in die Tiefe schauende Blick. Der spröde Zauber des Menschen Vurckhardt aber ist uns durch seinen Briefwechsel erschlossen worden, durch den jugendlich-romantischen und doch schon so überlegen selbständigen schriftlichen Derckehr mit dem Ehepaar Kinkel, durch den wissenschaftlichen Meinungsaustausch mit einer verwandten Äatur, wie Heinrich von Geymüller, durch die fast väter-
6. Bei einem verheftateten Steuerpflichttgen mit drei minderjährigen Kindern im Alter von nicht mehr als 17 Jahren mit eigenem Arbeitseinkommen oder drei minderjährigen Kindern ohne eigenes Arbeitseinkommen sind auf dem Steuerbuche von der Gemeindebehörde folgende Iahresermäßigungen aufgeführt: 120 Mk. für den Steuerpflichttgen selbst, 180 Mk. zur Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 Ar. 1—7 zulässigen Abzüge. 120 Mk. für die Eheftau und 3x180 Mi. für die drei minderjährigen Kinder, demnach zusam-uen 960 Mark. Bei einem Tagelohn von 175 Mk. sind von dem Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung nach dem 31. Juli 1922 von einem nach dem 31. Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn einzubehalten: 17,50 Mk. (d. i. 10 v.H. von 175 Mk.) — (1,60 Mk., d. i. der Tagessatz für den Steuerpflichtigen selbst, 4- 3,60 Mk., d. i. der Tagessah des Pauschsahes zur Abgeltung der Abzüge nach § 13, + 1,60 Mk., d. i. der Tagessah für die Eheftau, 4- 3x3,20 — 9,60 Mk., d. i. der Tagessah für die drei Kinder, — 16,40 Mk.) — 1,10 Mk., — abgerundet auf 1 Mk.
_Steht die Eheftau selbst in einem Arbeitsver- hältnis, so ist an Stelle der auf ihrem Steuerbuch vermerkten Iahresgesamtermähigung von 120 Mk. und 180 Mk. zur Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 Ar. 1—7 zulässigen Abzüge vom 1. August 1922 ab bei einer monatlichen Lohnzahlung eine Ermäßigung von 40 Mk. -ft 90 Mk., bei kürzeren Lohnzahlungsperioden der entsprechende, aus der Tabelle zu entnehmende Teilbetrag zu berücksichttgen. Bezieht z. B. die Eheftau einen Arbeitslohn von monatlich 1200 Mark, so kommt ein Steuerabzug nicht in Frage, da die Ermäßigungen (40 Mk. der Monatssah für den Steuerpflichttgen selbst 4- 90 Mk. d. i. der Monatsbetrag des Pauschsahes zur Abgeltung der nach § 13 Abs. 1 Ar. 1—7 zu» lässigen Abzüge) — zu 130 Mk. den einzubehaltenden Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohnes von 120 Mk. Übersteigen
Das gleiche gilt von der auf dem Steuerbuche der Kinder mit eigenem Arbeitseinkommen vermerkten Iahresgesamtermäßigung von 120 4- 180 Mark. Auch an deren Stelle hat der Arbeitgeber ab 1. August 1922 bei monatlicher Lohnzahlung eine Ermäßigung von 40 ft 90 Mk. bei kürzeren Lohnzahlungsperioden den entsprechenden aus der Tabelle zu entnehmenden Teilbeftag zu berücksichttgen. Steht z.B. das Kind im Wochenlohn und beziehreinen Wochenlohn von 400 Ml, so sind bei jeder nach dem 31. Juli 1922 erfolgenden Lohnzahlung von einem nach dem 31. Juli 1922 fällig gewordenen Arbeitslohn einzubehalten: 40 Mk. (d. i. 10 v.H. von 400 Mk.) — (9,60 Mark d. i. der Wochensah des der früheren Monatsermäßigung von 10 Mk. nunmehr entsprechenden Monatsbetrages von 40 Mk. ft 21,60 Mark d. i. der Wochensah des der früheren Monatsermäßigung von 15 Mk. nunmehr ent- sprechenden Monatsbetrages von 90 Mk.) — 31,20 Mark — 8,80 Mk., abgerundet auf 8 Mk.
Eine Berichttgung der Steuerbücher durch Zahlenänderung von feiten der Gemeindebehörden, Finanzämter oder Arbeitgeber kommt nicht in Frage'
Der Schiffenberg.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
Gießen, 6. Aug.
In Ar. 180 des Gießener Anzeigers vom 3. August hat nun auch der verehrliche Vorsitzende des Bürgervereins, Herr Valentin Müller, zu der Frage des Schiftenberges Stellung genommen. Ich hoffe gerne, daß seine Einwendungen und meine heutigen Ausführungen zur weiteren Klärung der Angelegenheit beitragen werden, und danke zunächst dafür, daß auch Herr Müller meine guten Absichten nicht in Zweifel ziehen will.
Leider aber muh ich feststellen, daß die sonst so treffenden Gedankengänge des Herrn Müllers) die von warmem Gemüt u echtem Gemeinschaftsgeist zeugen, auf irrtümlichen Voraussetzungen beruhen. Von einer Zuchtviehstation ist ja gar keine Rede, so daß die Schlußfolgerungen, die von dieser Annahme ausgehen, von vorrcherein hinfällig sind. Anderseits will ich gerne einräumen, daß solch falsche Voraussetzungen leicht aufkommen können, da der Begriff „T i e r z u ch t i n st i t u t" in Hessen noch vollkommen neu ist. Ich wiederhole, was ich vor kurzem schon schrieb: Aicht ein einziges gutes altes Recht soll den Bürgern von Gießen entwunden werden, und kein Schatten soll auf den schonen Schiffen berg fallen! Wenn die Gießener Bürgerschaft sich erst darüber klar ist, wie die ganzen Pläne gemeint sind, dann wird sie sich auch völlig beruhigen.
lichen Briefe an den Architekten Allioth und erst kürzlich durch die wundervollen Freundschasts- episteln an Friedrich von Preen. Eine Figur von Kellerscher Eigenart, die sich auch mit Kellerscher Dichterkraft und Originalität auszudrücken wußte, steht in dem „alten Köbi" vor uns, dem Basler Professor, der sich immer mehr auf sich selbst zurückzog, sich nur noch in feiner Lehrtätigkeit ausgab, sammelte und arbeitete, aber das Veröffentlichen unterließ. Vurckhardt vereinigte in sich die seltene Harnwnie von schlichter Einfachheit und stolz unnahbarer Würde. Er fühlte sich als Bürger einer freien Stadt und lebte gern unter dem Volk, sich gegen Gesellschaft und Eleganz sorgfältig abschließend. Als Bode ihn zum erstenmal besuchte, fand er einen Mann in Hemdsärmeln vor der Tür sitzen, den er für einen Handwerker hielt und der ihn auf die Frage nach dem Professor Vurckhardt in dessen Wohnung geleitete, sich die Jacke anzog und als der Gesuchte vorstellte. Diese Liebe zum naiven Volkstum trieb ihn auch immer wieder nach Italien und lieh ihn nur dort ganz glücklich fein. Er nennt die Italiener einmal die „Erstgeborenen von Europa" und seufzt nur immer wieder darüber, daß ihn das viele Sehen von Kunsteindrücken am rechten Genuß des Lebens hindere.
Als die Zeiten dahin waren, da er — selbst ein Stück Lazzaroni — zum „Cicerone" aller Fremden in Italien geworden u d so recht aus der ilmtoelt seine Werke schaffen konnte, da lebte der Professor still für sich hin, mit einer seinen Weinzunge begabt, die besten Gewächse der ilmgegenb auffuchend und abends im Klavierspiel in die t»ine Welt der Musik flüchtend. „Von »abends 8 -Uhr an, da ich meine Feder auswische," schreibt er einmal an Preen, „lese ich nicht mehr, sondern musiziere, was für mich ein ganz unbedingtes Lebensbedürfnis geworden ist: in die Kneipe gehe ich erst um 9 il&r und nur etwa
Die Pläne! Ein Tierzuchtinstitut hat mit einer Zuchtviehstativn nicht das geringste zu tun! In einem Tierzuchtinstitut sollen Studien gemacht werden über Vererbung, Ernährungseinflüsse, Wirkung intensiver Bewegung auf Formen und Leistung der Tiere, Inzuchterscheinungen. Kreuzungen und andere biologische Fragen. Dazu bedarf es in erster Linie kleiner Versuchstiere, Hühner, Gänse, Enten, Kaninchen, Meerschweinchen, auch einiger Schweine, Ziegen und Schafe, während sich die Haltung der größeren landwirtschaftlichen Nutztiere aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mehr viel weiter ausdeh- non läßt. Es bedarf eines Laboratoriums und einiger Zimmer, während im übrigen die Gebäude auf dem Schiffenberg völlig ausreichend sind, und die Gastwirtschaft in der alten Form weitergeführl werden soll. Aeubauten, die Befürchtungen im Sinne von Aatur- und Heimatschuh Hervorrufen könnten, sind nicht geplant, und der häßliche Schornstein, der das liebliche Bild des Schiffenberges verhöhnt, wird hoffentlich abgebaut werden.
Wird der Schiffenberg leiden, wenn wir seinen landwirtschaftlichen Betrieb derart ausgestalten, wie es der einzelne Private naturgemäß niemals tun kann? Wenn auf der herrlichen Höhe ein kleiner Haustiergarten erblüht, an dem auch die Kinder ihre Freude haben werden? Wenn die gesteigerte Erzeugung von Lebensmitteln auch auf die Gastwirtschaft wohltätig zurückwirkt? Und wird eine verfeinerte Gasthofkuftur, die wir doch auch alle schätzen, der Stadt Gießen nicht zur Ehre gereichen? Ich achte den Konservatismus Herrn Müllers, der den Aeuerungen zunächst mit leisem Mißtrauen begegnet, aber es kann ja auch die Regierung in Darmstadt dafür Sicherheit bieten, daß der Betrieb der Gastwirtschaft unversehrt bleibt und daß Sperrungsmahnahmen infolge von Seuchen nicht anders als wie von jeher angewandt werden.
In der Frage der Eignung des Schiffenbergs für meine Zwecke hat sich Herr Müller als Nicht- sachmann bekannt — mit seltenem Freimut, der in den heutigen Zeiten besonders wohltuend wirkt, und der in vornehmer Form dem Fachwissen Anerkennung ausspricht. Es mag ihm deshalb zur Beruhigung dienen, daß die Fachleute der Regierung und der Universität Gießen gerade den Schiffenberg als sehr geeignet betrachten. In den Fragen des Wassers und der elektrischen Kraft werden wir doch wohl eher die Besserung der Verhältnisse herbeiführen, als es em privater Pächter tun könnte, und die Beiriebsorganlsation (Weide, Ackerland ufto.) wird dem Fachmann feine grpfeen Schwierigkeiten bereiten.
Ein geschickter Appell an den gequälten Steuerzahler von heute wird seine Wirkung gewiß nicht verfehlen. Da es sich hier aber nicht um eine Zuchtviehstation, sondern um ein wissenschaftliches Institut handelt, so leuchtet wohl ohne weiteres ein, daß ein großer Aeubau im Wiesecktale viel höhere Ausgaben verursachen würde, als wenn das Instttut in vorhandene Räume gelegt und mit einer leistungsfähigen Gutswirtschaft verknüpft werden kann. All diese Dinge sind von den Fachleuten selbstverständlich eingehend und gewissenhaft geprüft worden, bevor man sich zur Wahl des Schiffenberges entschloß.
Freilich: Darin scheint auch mir ein Fehler zu liegen, daß der Gutsbetrieb und die Gastwirtschaft getrennt verpachtet werden sollen. Der Unfrieden, den Herr Müller befürchtet, tonnte bei solcher Gestaltung der Dinge nur dadurch unmöglich gemacht werden, daß beide Pächter guten Willen zur Eintracht, Taktgefühl und die notige Lebensfeinheit besitzen. Es wird deshalb auch auf die Person des künftigen Wirtes ankommen, ob das harmonische Zusammenwirken von Gut und Gastwirffchaft erreicht werden kann. Cs würde meines Erachtens psychologisch richtiger sein, wenn der ganze Schiffenberg dem Tierzuchtinstitut der Universität übergeben und von diesem ein Unterpächter für die Gastwirtschaft eingesetzt wird. Dann will ich gern die Gewähr dafür übernehmen, daß die Gastwirtschaft den vollen Beifall der Gießener Bürgerschaft findet. Quod deus bene vortat!
Die Kriegsjahre sollten das deutsche Volk doch nun endlich gelehrt haben, daß die Rolle der Landwirtschaft in unserem Gesamtleben zu gering geschäht wurde. An dem beispiellosen Zusammenbruch des alten starken Staatswesens ist mit in erster Linie doch die Tatsache schuld, daß die deutsche Landwirtschaft den Riesenaufgaben nicht gewachsen sein konnte, die der einseitig gewordene Industriestaat ihr stellte. Wir kommen nicht eher aus dem wirtschaftlichen Elend heraus, bis wir auch die Landwirtschaft durch Hebung ihrer Technik und Wirtschaftsführung gleichsam indu-
drei Abende in der Woche, sonst bleibe ich an meinem Klavier." Den Ehrgeiz ftüherer Zeiten hat er längst abgetan; er erwähnt einmal den großen Plan, den er hatte, daß er nämlich nach ferner wundervollen Darstellung Konstantins des Großen eine Reche solcher kulturgeschichtlichen Schilderungen verfassen wollte, von denen die Kultur der Renaissance nur das Schlußbild fein sollte „Aun bin ich aber auch ohnedies mit andern Tätigkeiten alt geworden und habe doch immer zu leben gehabt," meint er resigniert. „Bücher schreibe ich keine mehr; es gibt deren ohnehin genug, und die Arbeit daran ist eine der größten Knechtschaften, die man erdenken farm. Ich bin aber froh, wenn andere Gutes schreiben, und zittere bei den Ausgezeichneten, sie möchten die Vollendung ihrer Werke nicht mehr erleben." „Den Nachtarbeitern lasse ich ihren Ruhm und ihre ruinierten Aerven und schlechte Verdauung," meint er ein ander Mal, „bei mir ist alles noch in Ordnung. Auch kommt es mir bisweilen vor, als seien für die speziell germanische Welt noch solche Krisen im Anzug, daß auch die berühmtesten viri doctissimi darob mit all ihren Büchern obskur werden könnten." Der tiefe Pessimismus des alten Vurckhardt spricht aus solchen Worten, zugleich aber auch seine für ihn verhängnisvolle Sehergabe, mit der er eine männliche Kassandra — die kommende Katastrophe der deutschen Welt voraussah. Mit tiefstem Mißtrauen und einer aus Liebe geborenen Angst betrachtete er die Entwicklung im neuen Deutschen Reich, erkannte wie kaum ein anderer den ungeheuren Abgrund, der sich zwischen der Geisteskültur der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und dem wirtschaftlichen Materialismus der zweiten aufgetan hatte. Ihm, dem Darsteller der Renaissance, war doch alle Machtpolitik aufs tiefste zuwider, und er bekannte sich zu dem Wort des allen Schlosser: „Die Macht
Dienstag, 8. August (922
ftrialifieren und sie zu höherer Leistung erheben. Dazu, ihr Steuerzahler, braucht es Bildung. Bei- spiel, Beratung! In diesem Sinne werden auch Tier.uchtinstitute und Musterwirtschaften ins Leben gerufen, und was sie an Aufwand erheischen, wird sich hundertfach zugunsten des gesamten steuerblutenden Volkes bezahlt machen, wenn sich die landwirtschaftliche Erzeugungskraft hebt und uns die Einfuhr von Lebensmitteln verringert. Möchte man doch begreifen und fühlen, daß ohne weitsichtige Förderung der landwirtschaftlichen Bildung die Aährkraft unseres Bodens nicht erhöht werden kann! ilnb möchte der mittelalterliche Geist, der in der Anwendung der Wissenschaft auf das „profane" Erwerbsleben eine geistige Betätigung geringerer Stufe erblickt, auch in Deutschland endlich verschwinden! Erschwere man doch der Landwirtschaftswissenschaft in den dunkelsten Tagen deutscher Geschichte chre Tätigkeit nicht! Mehr Licht!
Dr. H. K r a e m e r.
Aus Stabt und Land.
Gießen, den 8. Aug. 1922.
** Die Galgenfrist des Aotgel- d e s. Am 24. Juli hat der Reichsfincmzminl- ster das am 17. Juli vom Reichstag angenommene Gesetz über die Außerkurssetzung und die Einlösung des Notgeldes unterzeichnet. Mit diesem Tage also ist das Gesetz in Kraft getreten. Danach muß spätestens am 2 4. Oktober alles Notgeld außer Kurs gesetzt und eingelöst sein. Neues darf nicht mehr in der Zwischenzeit ausgegeben werden. Notgeld ist nach dem Gesetz als Ersatzgeld, sei es in Marken oder Münzen, in Scheinen oder sonstigen Urkunden, ausgegeben. Es muh alles am 24. Oktober außer Verkehr gesetzt sein, ohne Rücksicht auf die ihm etwa darüber hinaus verliehene Gültigkeit, ohne Rücksicht aus Art und Inhalt der aus der Urkunde ersichtlichen Verpflichtung. Vom 24. Oktober ab darf kein anderes als die gesetzlichen Zahlungsmittel eine auf einen Geldbetrag lautende Prägung oder Aufschrift, oder Geldbetrags-Aufdruck tragen.
Kreis Alsfeld.
0. Alsfeld, 6. Aug. 24 Schüler und Schülerinnen der Alsfelder Oberrealschule und der Höheren Bürger- (Mädchen-) Schule unternahmen während der diesjährigen Sommerferien eine Schülerfahrt über Hannover-Hamburg nach der Nordseeinsel Sylt. Der Aufenthalt in dem dorttgen Hamburger Iugendferienlager Puan Klent dauerte vierzehn Tage. Die Führung lag in den Händen von Reallehrer Dotter. Die Schüler haben nunmehr chre mitgebrachten Reiseandenken in einer kleinen, aber lehrreichen Ausstellung in der Oberrealschule niedergelegt.
U!Wtndhausen,7. Aug. Verschiedene Landwirte machen sich die seit Ostern in unserem Dorfe angebrachte elektrische Lichtvorrichtung (aus der Zentrale Wölfersheim) für chren Betrieb zunutze. Sie lassen sich Elektromvtvre Herrichten, womit sie Futtermaschinen, Schrotmaschinen. Sägewerke usw. verbinden lassen.
Kreis Schotten.
□ Laubach, 6. Aug. Die ßau6acf)cr „Zugendgemeinschaft" feierte gestern abend auf dem RamSberg die Weihe ihres Banners. Ein gewaltiges „Bergfeuer" loderte auf; ernst und feierlich erklangen die erhebenden Gesänge zum nächtlichen Himmel empor. Als willkommene Gäste waren Vertreter der Gaue Hessen und Nassau erschienen. Der heutige Tag galt vornehmlich fröhlichem Beisammensein und munteren. Ausflügen in die reizvolle Umgebung unseres Städtchens.
.□ Meiches, 7. Aug. Seit einigen Wochen hat man hier begonnen, den Anschluß an die elektrische Zentrale Wölfersheim zu legen. Man sieht eifrige Arbeit an der Anlage des elektrischen Lichts in unserem Dorfe. Bis Weihnachten hofft man bei uns die ersehnte neue Beleuchtung durchgeführt zu sehen.
ist an sich böse." In seinen „Weltgeschichtlichen Betrachtungen", einer der höchsten Offenbarungen, die je von einem historischen Geiste der Welt geschenkt worden sind, bezeichnet er als die Grundlagen der „modernen Kultur" die Gleichheitsbestrebungen und die Machtbestrebungen, und er hat mit einer Eindringlichkeit, die uns heute erst recht klar wird, die Krisen geschildert, die aus diesen gegensätzlichen Strömungen entstehen mußten.
Siebe n hu ndertjabrfeier der ältesten Münchener Kirche. Aus München wird uns geschrieben: St. Peter ist die älteste und volkstümlichste aller Münchener Kirchen, solange St. Peter steht, singt der Münchener Volksmund, stirbt die alte Münchener Gemütlichkeit nicht aus. Diese alte ehrwürdige St. Peter- Kirche feierte in diesen Tagen ihr siebenhundert- jähriges Bestehen. An Stelle einer Keinen 1181 erbauten Kapelle wurde 1222 hier ein spätroma- nisches Gotteshaus errichtet. Lange jedoch hat der romanische Urbau nicht bestanden, schon Mitteilungen vom Ende des 13. Jahrhunderts berichten von einem „Neupau". Wiederholte Brände haben einen fast völligen Wiederaufbau notig gemacht. So machte die Peterkirche einen ard)V tektonischen Wandel durch alle Dausttle durch bis zur Renaissance, aus der der heutige Dau hn wesentlichen stammt, während der Rokokoschmuck des Kircheninnern vom Anfang des 18. Jahr» Hunderts herrührt. Nur die Grundmauern und der Turmmusterbau sind letzte Ueberrefte au8 der Zeit der Gründung. Baugefchichtlich ist St. Peter die interessanteste Kirche Münchens, keine zweite Münchener Kirche kann sich rühmen, alle Stile kirchlicher Baukunst an sich erlebt zu haben.
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