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Eine weitere Erschwerung der Forderung liegt sodann in der starken Erhöhung. des Kvksanteils auf 720 000 Tonnen gegenüber der früheren Forderung von 638 000 Tonnen, ob­wohl gerade eine erhebliche Herabsetzung der zu liefernden Kvksmengen in Anbetracht der geringen deutschen Kvksvorräte und der durch­aus unzulänglichen Belieferung der deutschen Hüttenindustrie dringend notwendig gewesen wäre.

Die außerordentlich drückende Belastung der deutschen Kohlenwirtschaft hat bereits zu einer verzweifelten Kohlenlage in Deutschland geführt. Es braucht nur auf die fortgesetzt steigende Einfuhr an englischer Kohle mit allen ihren katastrophalen Begleiterscheinun­gen, auf die Notlage der Eisenbahn, der Hüt­tenindustrie, der Das- und Elektrizitätswerke und an die ungenügende Versorgung des Hausbrandes hingewiesen zu werden, die zu ernstlichen Besorgnissen Anlaß gibt. Wäh­rend für Deutschland wiederum eine Kohlen­preiserhöhung zum 1. August eingetreten ist, kündigt man in Frankreich eine Preisermäßi­gung für französische Industriekohle und für deutsche Kohlen an. Frankreich will eben mit allen Mitteln die deutsche Industrie wettbe­werbsunfähig machen. In diesem Sinne sind auch die maßlosen Forderungen der Repara- tivnskommissivn zu bewerten.

Der Reichskvhlenrat hat denn auch aus all diesen Gründen das neue Kohlenrepara­tionsprogramm für unerfüllbar erklärt und die Erwartung ausgesprochen, daß die Reichs­regierung es ablehnt.

Erscheint täglich, avtzer Sonn- Feiertags, m it derSconstagsbeilage: GietzenerFamilienblätler Monatlich« StMgsprefte: Mk. 29.- und Mk. 3.- TrLgerlohn,durch diePost Mk. 32., auch bei Nicht­erscheinen einzelner Num­mern: infolge HSHerer Gewalt.- Fernsprech- Anschlüsse : für die Schrift- leitung 112; für Verlag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Sietzen.

Postscheckkonto: Frankfurt a. M. 11686.

Z. August 1922 Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohnejede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigenv.34mm Brette örtlich 150 Pf., auswärts 180 Pf.; für Reklame- Anzeigen von 70 nun Breite 500 Pf. Bei Platz- Vorschrift 20 °/0 Aufschlag. Hauptschristleiter: Äug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein; für den Anzeigentett: Hans Beck, sämtlich in Gießen.

Ein bedeutsamer Beschluß der Reparationskommisston.

EngTischs Reden zur WLederherstellungssrage.

London, 5. Aug. (Wolff.) In einer libe­ralen Versammlung in Oxford erwiderte As­quith auf die große Parlamentsrede Lloyd Georges über die Wiederherstellungs­frage. Er sagte, Es sei erfreulich, daß Lloyd George jetzt endlich den britischen Steuerzahlern entbedt habe, was diese Steuerzahler vor allem brauchen. Dies sei eine klare Regelung der Wirt­schaftslage Europas. Wer auf dieses Ziel hin­arbeite, der sei der beste Freund des britischen Steuerzahlers. Asquith sagte noch Großbritan­nien sei durch seine Ehre gebunden, die Schulden an die Vereinigten Staaten zu bezahlen. Es sei dazu bereit und ip der Lage. Die Frage der (Staatsmänner sei jetzt, die Wiederherstellungs­frage und die Frage der Schulden vernünftig und enkmültig zu regeln. Wenn das geschehe, werde Amerika seinen Anteil an der wirtschaftlichen Wiederherstellung der Welt nehmen. (Beifall.)

Hierauf hielt Keynes eine Rede, in der er ausführte, er habe nichts an der Dalfournotei auszusehen, vorausgesetzt, daß dies der erste und nicht der letzte Schachzug Großbritanniens fei. Die Rote sei seines Erachtens nicht, tote manche annähmen, an Deutschland, sondern in der Haupt­sache an Frankreich gerichtet, und sie sei eine notwendige Antwort auf die Versuchsballons Poincaräs in derTimes" und anderswo, die darauf hinausgingen, daß England aus alle seine Ansprüche verzichte und dafür nichts erhalten solle. Die unvernünftige Politik der

Die Kohlenförderungen I der Entente.

Deutschland konnte bekanntlich auf die Dauer die ihm auferlegte Ablieferung der sehr -beträchtlichen Kohlenmengen nicht durchführen. ES wandte sich mit dem Ersuchen um Er­mäßigung des Quantums an die Reparations- kvmmission, der gegenüber es die maßlosen und für die deutsche Wirtschaft absolut un- erttäglichen Forderungen klarstellte. Was war der Erfolg? Die Entente verlangt jetzt monat­lich 1 725 000 Tonnen Kohlen einscbl. Koks, gegenüber der früher monatlich zu liefernden Kohlenmenge von 1915 000 Tonnen, so daß, oberflächlich betrachtet, scheinbar eine geringe Ermäßigung des Liefersvlls eingetteten ist. In Wirklichkeit ist diese Ermäßigung zunächst durch den Zusatz illusorisch gemacht, daß, falls sich in den betreffenden drei Monaten die Förderung in den deutschen Revieren ausschließlich Oberschlesiens auf über 8 300 000 Tonnen stellt, von dem Uebevschuß 20 v. H. außer den genannten 1725 000 Ton­nen geliefert werden Müssen. Wenn also die deutsche Kohlenförderung wieder etwa die Höhe der Märzförderung erreicht, so wurde sich die monatlich zu liefernde Kvhlenmenge auf etwa 2 100 000 Tonnen erhöhen und da­mit selbst die frühere Lieferung von 1 915 000 Tonnen um fast 200 000 Tonnen überschreiten. In Wirklichkeit kann also von einer absoluten Ermäßigung der Forderungen nicht gesprochen werden. Der Beschluß der Reparationskvm- mrssion muh vielmehr im Hinblick auf dir Möglichkeit einer Mehrforderung der Entente auf Grund einer vermehrten Förderung un­ter Umständen als eine Verschlechterung der Kohlenfrage für Deutschland angesehen wer­den, die umso unerträglicher sein würde, als Deutschland 77 v. H. der früheren Förderung von Oberschlesien verloren hat. Der Hinweis der Reparativnskvmmission, daß sich für Deutschland die Verhältnisse hinsichtlich des Kohlenbezugs aus Oberschlesieen nicht geän­dert hätten, trägt den Tatsachen ferne Rech­nung. Wir können selbstverständlich die Kohle, ebenso wie wir sie in gesteigertem Maße von England kaufen müssen, auch von Polen kaufen; aber die Markbettäge, die dadurch ins Ausland wandern, gehen der deutschen Wirtschaft verloren und bedeuten überdies eine unprodukttve Ausgabe, da wir auf der anderen Seite die gekaufte Kohle abltefern.

Beraubungen und Ausweisungen in Elsast-Lothringen.

Paris. 6. Aug. (Wolfs.) Das Pressebureau des Oberkommissars von Elsaß- Lo­thringen hat. demMatin" zufolge, gestern abend mitgeteilt, daß nach der Entscheidung vom 5 August die Banken und Finanzinstitute jeder Art in Elsaß-Lvthdingen nicht mehr berechtigt sind, Personen deutscher Staatsange­hörigkeit Wertpapiere und Gelder, die in Banken oder Kreditanstalten niedergelegt sind oder deren Zinsen auszuzahlen, gleichviel zu wel­chem Zeitpunkt die Riederlegung erfolgte. Die Banken und Finanzinstitute von Elsaß-Lothnngen werden als Sequester der besagten Konten und Depots angesehen.

Paris 6. Aug. (Wolff.) Wie dem Oeuvre" aus Straßburg mitgeteilt wird, wurde gestern abend die erste Ausweisungsmaß- na'hme gegen deutsche Staatsangehörige als Ber­ge,tungsmaß rege: angeordnet. SechsDeutsche die zu Gunsten der Politik von Klaus Zorn v o n D u l a ch in einer öffentlichen Versammlung Kundgebungen veranstalt?! haben sollen, wurden ausgetoiesen. Der Berichterstatter des Blat­tes bemerkt hierzu, es scheine, daß die Öffentliche Meinung in ilffrer Mehrheit den gegenüber den deutschen neutralistischen Agitatoren ergriffenen Maßnahmen günftig gesinnt sei.

Die Antwortnote der Reichsregierung an Frankreich.

Berlin. 5. Aug. (Wolff.) Die Antwort­note der Reichsregierung auf die Rote der fran­zösischen Regierung in der Angelegenheit der Ausgleichszahlungen lautet:

Eurer Exzellenz beehre ich mich, den Empfang der Rote vom 1. August zu bestätigen. Die Re­parationskommission Hat auf Eintrag der deutschen Regierung vom 12. Juli auf Gewährung eines Moratoriums für die Reparattoi^zahlungen mit ihrem Schreiben vom 13. Iuli in Aussicht gestellt, daß sie ihre Entscheidung auf diesen Antrag vor dem 15. August treffen und mitteilen wird. Die großbritannische Regierung Hat auf den Antrag der deutschen Regierung vom 114. Iuli aitf Herabsetzung der monatlichen Aus­gleichsraten mit Schreiben vom 2. Juli geant­

wortet. daß sie beabsichttgt. diese Frage bald mit den anderen beteiligten Mächten zu erörtern, um der deutschen Regierung die Antwort im Ramen | der Gesamtheit der beteiligten Mächte zugehen zu lassen. Die belgische Regierung hat auf den gleichen Antrag geantwortet, daß fte sich auf diesen Antrag zu derselben Zeit wie über das Gesuch um das Moratorium für die Reparations- Barzahlungen äußern werde. Eine Absch i t dieser beiden Roten beehre ich mich zur gefälligen Kennt­nis Ew. Exzellenz bei^ufügen. Die deutsche Re­gierung kann danach annehmen, daß bereits vor dem 15. August eine grundsätzliche Regelung der Frage der Ausgleichszahlungen möglich sem wird. Sollte diese Annähme, die sich auf das Schreiben bcr Reparationskommission vom 13. Iuli im Zu­sammenhang mit den erwähnten beiden Roten gründet, nicht zutreffen, so wird die deutsche Regierung ihre vertraglichen Ver­pflichtungen im Rahmen ihrer Lei­tungsfähigkeit zu erfüllen bestrebt sein.

Auf die Frage der Heranziehung der pri­vaten A u s g l e ichs schu ld n er zur srnan- zielten' Abdeckung der Ausglcichsverpflr-ytungen wird die deutsche Regierung in ihrer Aeutzerung zur Sache selbst, die sie sich in ihrer Rote vom 1. August vorbehielt, besonders eingehen. Schon jetzt sei bemerkt, daß ein dem Reichsrat vor­liegender Gesetzentwurf eine Aenderung des Der- rechnungsshstems vorsieht, wonach insbesondere auch die Ausgleichsschuldner stärker a^ls bisher herängezogen werden sollen.

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vrvck nnö Verlag: Vrühl'sche Univ.-Vuch- und Steindruckerei R. Lange. Schristleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstratze 7.

Die neuen französischen ^Sanktionen".

Paris, 5. Aug. (Wolff.) Havas veröffent­licht folgendes (Kommunique:

Da die deutsche Regierung nur eine dilatorische Antwort erteilt hat. hat die fran- z Ö s i s ch e R e g i e r u n g zur Sicherstellung ihrer Ansprüche folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Die Ausgleichsämter in P a r i s und Straßburg werden aufgefordert, bis auf weiteres jede Anerkennung deutscher Forderungen aufzuschieben.

2. Die Ausgleichsämter erhalten Anweisung, ür Rechnung der deutschen Regierung und aas dem Erlös der Liquidationen der deutschen Guter in Frankreich die durch die Urteile des gemischten Schiedsgerichts gewährten Entschäbigungen bis auf weiteres nicht zu bezahlen. Die Wirkungen des ftanzösisch-deutschen Abkommens vom August/September 1921, auf Grund dessen diese von den Ausgleichsämtern in Paris und Straßburg gewährten Zahlungen erfolgten, toer= den auf diese Weise suspendiert, und die deutsche Regierung wird die Urteile, die zu ihren lln= gunften ausgefallen sind und ausfallen werden, aus eigenen Mitteln ausführen müssen.

2. Die Ausgleichsämter in Paris und Straß­burg sind angewiesen worden, jede Rotifika - tivn des Reinerlöses aus der Liqui­da t i o n d eu t s ch e r G ü te r i n Frankreich e i n z u st e l l e n. Diese Maßnahme wird die Ent­schädigung von Deutschen mit in Frankreich liqui­diertem Besitze praktisch unmöglich machen und Deutschland verhindern, Guthaben im Interesse dieser Kategorie seiner Staatsangehörigen zu ver­wenden.

4. Die im Gange befindliche Ausführung des in Baden-Baden geschlossenen Abkommens über die Wiedererstattung von Mobiliar, das von deutschen Eigentümern im Elsaß und in Lothringen zurückgelassen worden ist, wird sus­pendiert.

5. In Elsaß und Lothringen werden sofort Vorkehrungen getroffen, falls diese ver­schiedenen Maßnahmen zur prompten Regelung der Frage nicht ausreichen sollten, diese durch weitere progressive Bestimmungen zu ergänzen.

Das Echo der neuen französischen Gewattmatznahmen.

Poincares Retorsionsmahnahrnen finden in der Berliner Presse einmütig eine ent­rüstete Ablehnung. DieVoss. Ztg." er­klärt, die Maßnahmen ständen im völligen Gegen- ahe zum Geiste be8 Abrechnungsverfahrens, das auf völliger Gegenseitigkeit beruhe. Ser -2d lab an seiger erklärt, Poincars wolle oer Welt beweisen, daß Frankreich sich stark genug fühle, eine Forderungen Deutschland gegenüber gewalt- am durchzusetzen. DerVorwärts" sagt, der neue unerhörte Vertragsbruch reihe sich an die bestehenden Gewaltakte der Besetzung Düsseldorfs, Duisburgs und Ruhrorts und der Einführung der Zollinie zwischen besetztem und unbesetztem Deutschland an. Solange Frankreich vom Poin- carismus besessen sei, könne keine Konferenz helfen, die nicht ihre Beschlüsse gegen Frankreich fasse und durchführe. DieFreiheit" erklärt, dies sei ein it^uer 'Schlag gegen die Valuta, durch den Deutschlands Zahlungsfähigkeit immer mehr zerrüttet werde. DieRote Fahne" meint, die Katastrophe der deutschen Währung, die Zer­rüttung der deutschen Wirtschaft und die wahn­sinnige Teuerung erhielten einen neuen Antrieb. Die 'Welle der Rot ziehe die Lebenshaltung der arbeitenden Massen tiefer als vorher herab. Das Berliner Tageblatt" führt aus, Poin- eare behaupte nicht, daß Deutschland das Recht verletzt habe; dieses Eingeständnis des Zuristen, der keine wirtschaftlichen Zusammenhänge, son­dern nur das Recht anerkenne, müsse man fest- fjalten. Rach derDeutschen Allemei nen Ze i t u n g beginnt Poincare den neuen Feldzug gegen das deutsche Eigentum mit einem flagranten Rechtsbruch.

Keynes sagt noch, die internationale Anleihe könne nicht zustande kommen, und wenn sie zustande Tarne, würde sie eine verhäng­nisvolle Verwirrung anrichten. Der Gedanke, daß der Rest der Welt Deutschland für die Wieder­herstellungszahlungen an Frankreich 100 Prozent seiner flüssigen Ersparnisse leihen würde, sei lln- finn. Im allgemeinen würden 250 bis 500 Mil­lionen Pfund Sterling genannt Die Annahme, daß eine Regierung in der Welt oder alle Re­gierungen zusammen vor dem Bankerott Deutsch- lands im gegenwärtigen Augenblick diesen Geld­betrag von den Kapitalbesitzern der Vollbörsen der Welt erlangen könnten, sei lächerlich.Die höchste Zahl, die mir von einem zuverlässigen Fachmann genannt wurde, wäre 100 Millionen Pfund Sterling. Aber ich glaube, auch diese Zahl, ist noch zu hoch gegriffen. Sie könnte nur auf­gebracht werden, wenn der Anteil von beson­derer Seite, z. D. auf die deutschen Gelder im Auslande, sowie von Deutsch-Amerikanern ein größerer Teil davon, geliefert werden würde. Dies würde aber nur geschehen, wenn gleichzeitig eine für Deutschland sehr vorteilhafte Regelung zu- tanbe käme.

Alliierten während der letzten vier Iahce habe die deutschen Finanzen so rui­niert, daß Deutschland augerchlicklich überhaupt nicht zahlen könne, und es sei sicher, daß für eine kürzere oder längere Zeit nichts übrig bleibe, als ein Moratorium zu gewähren. Pom- care sei anscheinend bereit, die Bonds der Se­rie C zu annullieren, vorausgesetzt, daß Groß­britannien Frankreich seine Schulden erlasse und auf seinen Anteil verzichte. Aber die Bonds der Serie C seien reines Wasser. Die Erörterung einer endgültigen Regelung müsse bis ö um nächsten Jahr verschoben werden, wo nach gehöriger Vorbereitung eine große, Konferenz für das ganze Problem der zwi­schenstaatlichen Schulden abgehalten werden sollte, an der die Vertreter der Vereinigten Staaten teil­nehmen müßten und die vielleicht in W a s h i n g- ton abgehalten werden könnte. Eine internatio­nale Anleihe großen Umfanges sei seines Erach­tens eine ebenso große Illusion wie eine Wieder­herstellung großen Umfangeß. Poincarö und Lloyd George seien durch ihre früheren Ver­sprechungen gebunden. Lloyd Georges Anteil an dieser Sache sei eine wechselnde Periode in seiner Laufbahn. Frankreich könne einem kurzen Mo­ratorium zustimmcn; das sei kein großes Opfer infolge der Politik des Vorrechtes über den baren Betrag, auf den Frankreich in der nahen' Zukunft Anspruch hätte, selbst, falls bie zur Zahlung festgesetzten Summen mir gering feien. Die ganze Lösung der Frage sei nicht Verbind­lichkeit. Der Anspruch auf Pensi onen müsse auf gegeben und die Besetzung bcr Rheingebiete aufgehoben werden. Wenn Frankreich diesen Bedingungen zustimme, so würde es richtig sein, wenn Großbritannien und die an­deren Alliierten ihre Schuld erließen.

Paris. 5. Aug. (WTD.) Zu den unge­ordneten Retorsionsmahnahmenber französischen Regierung schreibt die Havasagenll»^ die getroffenen Maßnahmen seien nicht dazu be-

Heutiger Stand 8es Dollars

10 Tlhr vormittags:

Berlin 760, Frankfurt a. M. 770

Paris. 7. Aug. (WTD.) Die Repara­tionskommission veröffentlicht folgenden Antrag des englischen Delegierten Sir Ivhn Dradbury:Auf Grund der gegenwärtigen Finanzlage Deutschlands und des Zusammenbruchs der Mark ist die Reparcttions- kommisfton der Ansicht, daß als notwendig er­klärt toerber für den Rest des Iah res 1922 alle auf Grund der Verpflichtungen aus dem Friedensvertrage von Deutschland in ausländi- ch en Devisen zu leistenden Barzahlungen zu suspendieren. Die Kommisse.. empfv-t also den alliierten Regierungen, alle Zahlungen auf Grund des Ausgleichsverfahrens zu suspen­dieren unter der Bedingung, daß die von der deutschen Regierung für diese Ope­ration angebotene Summe von mo­natlich 500000 Pfund Sterling an die Reparationskommission abgeführt und von ihr zu einem später zu bestimmenden Zwecke ver­wendet wird."

Wenn die alliierten Regierungen diese Empfeh­lung annehmen, ist die Reparationskommission be­reit, bie Zahlungen zu suspenbieren. bie für das Hahr 1922 von den als Reparationen zu ent­richtenden Summen noch zu be.^chlen sind. Der Betrag der auf diese Weise suspendierten Zah­lungen wird in derselben Weise übertragen wie die durch den Kommissionsspruch vom 21. März ausgeschobene Zahlung. Wegen des dringlichen Charakters der derzeitigen Lage hat die Kommis­sion es nicht für notwendig erachtet, für das neue für 1922 zu gewährende 'M o - ratorium neue Bedingungen zu stel­len. Es wird indessen i n aller Kürze not­wendig sein, den Betrag, der in den Iahren 1923 und 1924 von Deutsch­land zu fordernden Zahlungen zu be­stimmen. Die ganze Frage der für jenen Auf­schub zu stellenden Bedingungen, die not­wendigerweise strenger sein werden als die des lausenden Moratoriums wird als Bestandteil dieser Entschließung in Erwägung gezogen wer­den.

In dieser Sitzung vom 3. August hat die Reparationskommission mit 3 gegen 1 Stimme beschlossen, die Beratung dieses Planes bis nach der Londoner Konferenz aufzugeben.

Ew. Exzellenz bezeichnen die in der Rote vorn 26. 3ult 1922 angeEünbrgten Maßnahmen nun­mehr alsRetorsionsmahnahme n". Rach dem Abkommen vom 10. Iuni 1921 ist bie einzige Rechtsfolge der Richterfüllung der von Deutsch­land übernommenen Verpflichtungen die, daß die beteiligten alliierten Mächte dieses fristlos kündigen können. Die Kündigung hätte die Wirkung, baß die Bestimmungen des Vertrages von Versailles über die Zahlung der jeweiligen Debetsaldän wieder Anwendung finden tour Den. Als Sicherung für den Fall bcr Richtzahlung gibt der Vertrag von Versailles den alliierten Mächten l ediglich ein Pfandrecht an den Erlösen aus der Liquidation des deutschen Eigen­tums. Sinn und Zweck dieser gerade für den »all der Richterfüllung vorgesehenen Bestimmungen würde die Anwendung der für den 5. August 1922 angekündigten Retorsionsmaßnahmen wider­sprechen, zumal für die Zahlung, die überhaupt erst am 15. August fällig rst.

Seit Ew. Exzellenz Rote vom 26. 3uh 19z2 hat sich die wirtschaftliche und finan­zielle Lage Deutschlands weiter außerordentlich verschlechtert. Die Mark ist inzwischen bis auf ein ZweihundertNel ihres Friedenswertes gefuaEen. Die Leistungs- fäljjgleit Deutschlands ist dementsprechend Weller zurückgegangen. Unter diesen Umständen gibt die deutsche Regierung eindringlichst der Erwägung der französischen Regierung anheim, die An­gelegenheit einer nochmaligen Prüfung zu unter­ziehen und ihre Entscheidung bis zu den in der anliegenden englischen und belgischen Rote er­wähnten Verhandlungen der beteiligten alliierten Mächte zurückzustellen. (gez.) Dr. Wirth.