Ausgabe 
7.3.1922
 
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Erstes Blatt

172. Jahrgang

Dienstag, 7. März 192

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gberhefsen

vruck »nd Verlag: vrühl'Icht UniD.=Bud). und Steinöruderei H. Sange. Sd)riftleitung, Seschästrftellc und Drutferei: Schulftrahe?.

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Nr. 56

Der Ele^ener Anzeiaer e.'scheint täglich, außer Sonn« und Feiertags. MsnaHlcke Bezugspreise: Mk N.50 emjchl. Träger- Lhn, durch die Dost Mk. 14. - einschl Bestell, gelb, auch bei Nichterschet. rtn einzelner' Nummern infolge höherer Gewalt. ,v rnsprech.Anschlüsse: lurdieSchnftleitung 112; |ur Druckerei, Äerlog >.iiü Geichaftsstelle 51. ?ln'chrif> für Drahtnach- . :d)ten Anzeiger riehen.

yoftfcheäkonlo:

5 ran hurt a. M. 11686.

Jur Annahme des Reichsmietengesetzes.

Don Senator Dehthien, M. d. R.

MU 202 gegen 168 Stimmen hat der Reichs­tag daS Reichsmictengesetz angenommen. Die Deutsche Doltspartei hat einhellig dagegen ge­summt, nachdem der QTbg. Beyl hiev in ihrem Damen folgende Erklärung abgegeben hatte:

DaS Rcichsmirtengesetz verstößt gegen wich­tige Grundsätze unserer Anschauung, indem es das Eigentumsrecht und die Dertragsfreiheit ver­kümmert: es ist nicht geeignet, xur Dehebung der Wohnungsnot beizutragen, sondern wird im Ge­genteil die Quelle dauernden Unfriedens zwischen Mietern und Vermietern fein: das Gesetz bedingt ferner eine außerordentliche Vermehrung behörd­licher Stellen und bureaulratischen Wirkens. Un­tere Anträge auf Ausschaltung der Härten haben feine Mehrheit gefunden. Wir lehnen daher aus allen diesen Gründen das Gesetz ab."

Die Väter dieses Gesetzes werden an ihrem Werke wenig Freude erleben. Zu sehr hat es alle Merkmale des Gewaltsamen, des Gekünstelten; zu leicht stellt es sich die Möglichkeit vor, die naturgegebene Entwicklung von einer unorgani- Ichen ablösen zu lassen. Das Gesetz bricht mit wichtigen Grundsätzen, die bisher den Lebens­beziehungen der Vürger Halt und Stühe gaben: Schutz des Eigentums und freie Dertragsschlie- f"ung; es wird die Wohnungsnot nicht beheben, aber eine Quelle von Unfrieden zwischen Mietern und Vermietern sein. An Stelle der wirtschaft­lichen Vernunft wird der Gcist vom grünen Lisch regieren. Die Zeit wirds lehren.

Das Gesetz läßt einen Schein von Vertrags­freiheit bestehen. Auch künftig haben Vermieter und Mieter das Recht der freien Einigung, jedoch binn die oberste Landesbehörde generell die Rach- Prüfung aller dieser Verträge anvrdnen. Auch die Gemeindebehörde hat das Recht der Ver­tragskontrolle. Man stelle sich vor, welche Riesen­arbeit dadurch den Behörden wieder aufgepackt wird. 3m übrigen kann jeder Dertragsteil jeder­zeit dem anderen erklären, daß die Höhe des Mietzinses nach den Vorschriften des Gesetzes ' rechnet werden soll. Die Erklärung, welche der schriftlichen Form bebarf, hat die Wirkung, daß die gesetzliche Miete vom nächsten gesetzlichen Kündigungstermin ab an die Stelle des verein­barten Mietzinses tritt. 3n Streitfällen ent­scheidet das Mieteinigungsamt. Die Berechnung der gesetzlichrn Miete erfolgt dergestalt, daß zu einer festzusehenden Gmndmiete Zuschläge für Betriebs- und 3nsl andhaltungskosten treten. Grundlage ist die Friedensmiete, welche für die mit dem 1. Juli 1914 beginnende Mietzeit ver­einbart war. Rach Abzug der in dieser Miete enthaltenen Betriebs- und Instandsetzungskosten ergibt sich die Grundmiete. Die regierungsseitige Annahme, daß am 1. Juli 1914 überall normale Mieten vereinbart waren, hat starken Wider­spruch bei den Beratungen gefunden und es ist auf Initiative der Deutschen Volkspartei gelun­gen, die Verewigung eines schweren Anrechtes 'U verhindern. Der Gesetzentwurf enthielt näm­lich folgende Bestimmung: .Der älmstand, daß am 1 Juli 1914 in der Gemeinde ober dem Gemeinde­seile das Angebot von Räumen die Rachfrage überstieg, rechtfertigt eine Erhöhung der Miete nicht." Damit wäre die wichtigste Grundlage für das Verlangen, die Angemessenheit der Frie- bcndmictc nachzuprüfen, ausgeschaltet worden. ES .st, wie gesagt, gelungen, diese Bestimmung zu si reichen.

Bei Bauten, deren Fertigstellung in der Zeit nr.m L3uli 1914 bis 30. Juni 1918 erfolgte, hat das Mietseinigungsamt die Fri^ensmiete in der Höhe sestzusehen, welche den gegen die Friedensmiete erhöhten Baukosten entspricht. Auf Gebäude, welche nach dem l.Iuli 1918 errichtet wurden, finden die Vorschriften des Gesehes keine Anwendung.

Zu der .Grundmiete" treten 1. Zu­schläge für die Htzpothekenzinssteigerung und für die Kosten der Erneuerung der hypothekari­schen Belastung, 2. für die Betriebskosten, 3. für laufende Instairdsetzungsarbeiten. In den Be­triebskosten sind neben den öffentlichen Ab­gaben ufw. auch die Kosten für die Hausver­waltung enthalten. Die Kosten der Heizstoffe für Sammelheizung und Warmwasserversorgung find getrennt zu berechnen. Der Instandfehungs- Zuschlag ist für laufende Reparaturen auch tat­sächlich zu verwenden, und der Vermieter hat der ..Mietervertretung" auf Antrag die Verwendung der Gelder nachzuweifen, eventuell kann eine von der obersten Landesbehörde zu bestimmende Stelle von Amts wegen die sachgemäße Ausführung der Instandsehungsarbeiten durch geeignete Anord­nungen sichern.

Zur Schaffung von Rfitteln fürgroheIn- standsehungsarbeiten ist von den Mie­tern ein weiterer Zuschlag in einem Hun­dertsatz der Grundmiete zu zahlen, der von der obersten Landesbehörde sHtzusetzen ift Dieser Zu­schlag ist von dem Vermieter auf ein für fein Haus besonders einzurichtendes Hauskonto einzu­zahlen und lediglich füc, große Instandfehungs- arbeiten an den Gebäuhen des Vermieters zu verwenden. Eine Verfügung über das Hauskonto bedarf der Zustimmung der Mieter. Der § 7, der diese entscheidenden Bestimmungen ent­hält, gibt im übrigen dien Behörden weitgehende Befugnisse zur Sicherung dieser Gelder und ihrer Verwendung. Eine Fülle von Schwierigkeiten wird sich aus diesem > § 7 ergeben, und dem Kenner der menschlichen', Unzulänglichkeiten ist es klar, daß der Bureautr/atisinus hier ein großes neues Feld unproduktiver Arbeit erhält. Ver­mieter, die das Gebäude erst nach dem 1. Januar

1920 erworben haben oder erwerben, haben nicht das Recht, Mittel für die Beseitigung von Män­geln am Hause aus den Mieten zu verlangen, sofern sie die Mängel gekannt haben oder kennen mußten. Für den Hypothekengläubiger, der im Zwangsverfahren gezwungen ist, ein Haus zu er­werben, ergeben sich hier also evtl, böse Aus­sichten.

Auch die gewerblichen Räume (§ 9) sind unter der Zwangswirtschaft belassen worden. Die Deutsche Dolkspartei verkannte nicht, daß die Freigabe zu einer plötzlichen schweren Belastung der fleincrcn und mittleren Gewerbetreibenden geführt hätte, und sie sicherte diese mittelständi- schen Eristenzen in ihrem Abänderungsantrage ausdrücklich, aber sie wollte den Hauseigen­tümern im übrigen berechtigten Anteil an der wirtschaftlichen Ausnutzung des gewerblichen Raumes nehmen lassen. Dieser Antrag ist abge­lebt worden, und es ist lediglich bestimmt, daß das Mieteinigungsamt bei gewerblichen Räumen einen .höheren" Zuschlag bewilligen kann. Damit bleibt im wesentlichen nur der bestehende Zustand erhalten.

Alle .Zuschläge" werden nach Hundertteilen von der obersten Landesbehörde ober den Ge­meinden nach Anhörung von Vermieter- und Mietervertretungen festgesetzt. Die Zuschläge sollen zwar, soweit sie Betriebs- und laufende Instand­setzungskosten betreffen, der jeweiligen Höhe dieser Kosten Rechnung tragen, aber man weih, welche Kämpfe über die Höhe der Festsetzung geführt wurden, um angesichts der stets steigenden Lasten zu erkennen, wie rastlos, aufreibend, und ver­bitternd dieser Streit weitergehen wird.

Die Bestimmungen über de Untermiete (§ 13), wonach nämlich der Mietzins für unter­vermietete Räume, für ilebcrlaffung von Ein­richtungsgegenständen und für Leistung von Diensten (also z. B. fürmöblierte Herren oder Damen) in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptmiete stehen muß, sind Theorie. Hier wird das Mißverhältnis zwischen Hauptmiete und Untermiete stets bestehen bleiben schon wegen des Auseinanderangewiefenseins von Ziinmerver- mielcm und Untermietern. Letztere werden sich fast immer zum Entgegenkommen bereit finden müssen, schon um Frieden zu haben". Das Reben-- einanberleben der Menschen ist eben nicht mit Paragraphen zu regeln. Und auch die im § 16 in das Gesetz hineinkonstruierte .Mietervertre­tung" wird nichts an dieser Wahrheit ändern. Gegenüber den Forderungen der Sozialdemo­kraten, das Verfügungsrecht des Eigentümers abzuschaffen und es dem .Mieterrat" zu über­tragen, sind die Bestimmungen des § 16 ja noch milde, aber es enthält doch schon so viel Mög­lichkeiten, das Derfügungsrecht zu verkümmern, daß der Sozialismus mit Hilfe auch bürgerlicher Stimmen hier einen großen Schritt vorwärts tut. Um so unmöglicher wurde den Schützern des Eigentums und Gegnern der Sozialisierung die Annahme dieses Gesetzes, das mit garantierten Grundrechten bricht.

Das Gesetz ist kein guter Uebergang zur belebenden Privatwirtschaft, ohne die wir die Wohnungsnot niemals beheben; es wird nach seiner ganzen Struktur und nach dem Willen seiner Väter vielmehr starr die Hand auf ge­sunde Entwicklung zu legen suchen, es wird für Mieter, Vermieter und Bauunternehmung sich gleichermaßen als unerträglich erweisen Hoffent­lich kommt die Erkenntnis von seiner Undurchführ­barkeit nicht zu spät.

Die Konferenz von Genua.

Paris, 7. März. (WTB.) Tie ita­lienische Regierung hat nunmehr ihre Zu- ftimmang zur Eröffnung der Wirtschasts- konferenz am 10. April gegeben. Wie der Matin" mitteilt, fei es fast sicher, daß P o i n - eure nach Genua gehen werde; er könne jedoch den gesamten Verhandlungen nicht beiwohnen, da der Präsident der Republik, M i l l e r a n d. sich gegen Ostern für längere Zeit nach Algier begebe. Aber Poincare werde sicher der Eröst- nangssitzung beiwohnen, um hierdurch die Bedeu­tung zu erkennen zu geben, die Frankreich dieser Konferenz beimesse.

Paris, 6. März. (WTB.) DerTemps" gibt eine Meldung aus Riga wieder, wonach sich die südbaltischen Staaten über eine gemeinsame Politik auf der Konferenz von Genua geeinigt haben

Rikolajew, 4. März. (Wolff.) In der zweiten Sitzung des all ukrainischen Kon­gresses bei1 landlosen Bauern hat der stell­vertretende Vorsitzende des Rates der Volks­kommissare, Manuilski, folgendes ausg füh.t: Tie Gründe, aas denen wir nach Genua ein- geladen wurden, liegen in der schlechten wirt­schaftlichen Lage der kapitalistisch regierten Län­der. Ter Völkerbund ist eine internationale Ge­sellschaft von Aktionären zur Ausbeutung von Kolonien. Zwischen Frankreich und England, die an der Spitze des Völkerbundes stehen, ist der Kampf auf allen Fronten entbrannt. Die An­strengungen Frankreichs, ein von Meer zu Meer sich erstreckendes großes Polen zu schaffen and die militärische und wirtschaftliche Macht Deutsch- lands zu zerstören, laufen den Interessen Eng­lands zuwider. 5Me Interessen dieser beiden Mächte gehen auch auf dem Balkan auseinander, ilnferc Einladung nach Genua ist weiter nichts als ein Versuch, uns zu einer Kolonie i degradieren und gus uns, wie früher aas der Türkei, ein Aus'oeutungsobjekt der Kapitalisten zu machen. Ich erlläre nachdrückl'ch und endgültig, daß sie das nie erreichen werden, auch nicht die Verminderung unserer Armee. Der Strom der Revolution wird seinen Lauf nicht ändern oder aufhalten lassen.

Pariser Ainanzkonferenz.

London, 7. März. (WTB.) Schahkanzler Sir Robert H o r n e wird heute za der am 8. März in Paris beginnenden Konferenz der alliierten Finanzminister abreisen.

Paris, 6. März. (WTB.) Havas meldet offiziell, daß die Konferenz der alliierten Finanzminister am 8. März eröffnet und zwei Tage dauern werde. Die Konferenz werde sich nicht mit der eigentlichen Reparationsfrage beschäftigen, für die in vollem Umfange die Reparatlvnskommission zuständig bleibe, sondern 1. mit dem Finanzabkommen vom 13. August (Koblenfrage im allgemeinen, Kohlenpreise, Saar« gruben und Verteilung der ersten Milliarde), 2. mit der Frage der Desahungskosten und 3. mit dem Abkommen von Wiesbaden.

Die Krisis in England.

London, 6. März. (WTB.) Chamber­lain teilte heute nachmittag im Tlnterhaufe mit, daß Llohd George wegen einer starken Er­kältung an seine Wohnung gefesselt sei. Die Blät­ter melden, Lloyd George leide an einem Dron - chialkatarrh und sei daher nicht in der Lage gewesen, an der heute vormittag abgehaltenen Sitzung teilzunehmen. Er habe auf ärztliches An­raten hin beschlossen, einen längeren Erho­lungsurlaub anzutreten und werde sich ent­weder morgen oder am Mittwoch nach Cricoith begeben.

London, 6. März. (WTB.)Pall Mall and Globe" schreibt, man brauche dem Beschluß Llohd Georges, sich nach seinem Heim in Wales zu begeben, keine allzu große Bedeutung beizu­messen. Die Tatsache sei jedoch nicht gantz ohne Bedeutung, da die politische Lage noch äußerst zweifelhaft sei. Llohd George erwarte vor morgen abend gewisse Mitteilungen von Chamberlain. Bon dem Charakter dieser Mitteilungen hänge es ab, ob er im Amte bleiben würde. Der Premier­minister habe um die Zusicherung loyaler Unter* stützungen von feiten der konservativen Minister wie auch von feiten der konservativen Partei, im Lande ersucht. In gut unterrichteten politischen Kreisen seien die Ansichten stark geteilt Man wisse, daß Llohd George einerseits sehr abgespannt anderseits aber sehr be­strebt fei, nach Genua zu gehen. Es tonne daher auch möglich fein, daß er beschließen werde, seinen Aufenthalt in Cricoith zu verlängern trnd die Dinge treiben zu lassen, bis die politische Atmosphäre sich Elärt. Andererseits bestehe die Möglichkeit, daß Llohd George und seine liberalen Kollegen in der Regierung sich vorbereiten, im Laufe dieser Woche zurückzutreten.

DerStar" meldet, Balfour h-rbe versucht, Llohd George zu bewegen, seinen Rücktritt bis nach der Genueser Konferenz zu verschieben. In poli­tischen Kreisen herrsche allgemein die Ausfassung, daß sich Lloyd George dazu bereit erklären werde. Der Premierminister erklärte in einem Briefe, den er vor einigen Wochen an Chamberlain sandte, die britische Politik dürfe keinesfalls zu Partei- kämpsen zurückkehren, bevor Europa wieder her- gestellt sei. Balfour stellte Llohd George vor, daß es seine Pflicht sei, im Amte zu bleiben, bis die Genueser Konferenz beendet fei, denn die Demis­sion des britischen Kabinetts am Vorabend eines Rates des Weltbundes könnte zu einer europä­ischen Katastrophe führen. Es könnte an­genommen werden, daß Balfour diesen Gedanken in seiner Rede morgen nachmittag in der City Ausdruck gebe.

Der politische Berichterstatter desEvening Rews" schreibt: Llohd George sei auf die Kon­ferenz von Genua verpicht, wie er einst verpicht gewesen fei, einen Krieg zu gewinnen. Es sei wahr­scheinlich, daß er trotz aller Hindernisse alles tun werde, um bis nach der Konferenz von Genua durchzuhalten.

Sowjetleute in Südfrankreich.

Paris, 6. März. (WTB.) Der Abgeord­nete Grandrnaison hat an den Ministerpräsi­denten einen Brief gerichtet, in dem er daraus hinweist, daß nach Blättermeldungen S o w * jetvertreter gegenwärtig Südfrank­reich bereisen, um große Mengen Getreide und Saaten zu kaufen. Da gegenwärtig das russische Papiergeld bis auf weiteres keinen Wert habe, würden die Einkäufe sicher mit dem Golde der ehemaligen russischen Anleihen, welche in Frankreich gezeichnet seien, bezahlt. Wäre es, so fragt der Abgeordnete, um die Interessen der Besitzer russischer Anleihe- paviere zu wahren, nicht angebracht, nachzu- svrschen, aus toelcher Quelle diese Mittel stammen?

Fiume.

Graz, 7. März. (WTB.) DieTagespost" meldet aus Fiume: Das revolutionäre Komitee, das die Macht in Händen hat, proklamierte gestern die Vereinigung Fiumes mit Italien.

DerTagespost" zufolge ist der bisherige Präsident der Fiumener Republik Richardo Z a - netto am Samstag abend mit seiner Frau in Laibach eingetroffen und gedenkt nach Wien über- zusiedeln.

Graz, 7. März. (WTB > DieTagespost" meldet aus Belgrad: '3>er Winisterrat hat gestern nach einer Erklärung des Außenministers über die letzten Ereignisse in Fiume beschlossen, an die große und kleine Entente eine Rote zu richten, in der die sofortige Bestimmung der Grenzen des Staates Fiume verlangt

wird. Der jugvllawische Gesandte in Rom hat gellem wegen der Ereignisse in Fiume eine längere Besprechung mit der llalienischen Regie­rung gehabt.

Kapp will sich stellen.

Dresden, 6. März. DieDresdener Rach­richten" veröffentlichen heute früh folgende Z.i schrift, die mit der handschriftlichenUnterweid)" nung Wolfgang Kapp versehen ist

Schweden, 1. März 1922. Mit der Bitte um Veröffentlichung dieser Zuschrift teile ich ter Sdjriftlcitung mit, daß ich heute dem Reichs- gericht meine Dereitwilligteit erklärt habe, mich unter Leistung einer Sicherheit von Hunderttausend Mark gegen Gewährung freien Geleits und Verschonung von Unter- suchungshaft zu stellen. Grundsätzlich stehe ich nach wie vor auf dem Standpunkt, daß eine Regierung, die den Besitz der Macht lediglich einem tatsächlich begangenen Hoch- und Landes­verrat verdankt, weder das Recht hat, über Hoch verrat zu Gericht zu sitzen, noch irgendwelche Ansprüche daraus erheben darf, daß ein durch sie des Hochverrats Bezichtigter Recht bei ihr sucht. Obwohl mir eine Ausfertigung der geg ?n Regierungspräsident v.Iaqow ergangenen Reichs geriettsentscheidung vom 21. Dezember 1921 noch nicht vorgelegen hat, entnehme ich doch dem mir darüber inzwischen bekanntgewordenen Inhalt, daß ein Fehlspruch des Gerichts vorliegt. Herr v. Iagow ist nach meiner iletewugang mit Un­recht zu langjähriger Freiheitsstrafe verurteil: Die gegen ihn ergangene Entscheidung ist end­gültig. Da mir aber aus derselben Veranlassung die gleiche Handlung zur Last gelegt wird, wie die, wegen deren Herr v. Iagow verurteilt woi^ den ist, so übt ein neues gegen mich durch-esührt.'s Verfahren tatsächlich dieselbe Rechtswiikung aus, als fände eine Revision des Iagow Prozesses statt. Ehre und Gewissen gebiet ?n mir, für den Verurteilten einzutreten. Demgegen­über haben alle grundsätzlichen Erwägungen, die mich bisher von einer Selbststellung abgebalten haben, zu schweigen. General Freiherr v. C ü 1 f - w i h und die anderen im Ausland befindlichen Herren, die am Märzunternehmen beteiligt ge­wesen find, werden, dem natürlichen Antrieb ihrer vornehmen ®efinnun$ entsprechend, den Wunsch haben, meinem Beispiel zu folgen und gleichzeitig mit mir in Leipzig zu erscheinen. Alle bitte ich dringend, hiervon Ab st and zu nehmen, und mir als politischem Haupt des März-Olnterneh- menS in diesem Falle den Vortritt zu lassen Aus ähnlichen Gründen, wie sie jetzt für mein Vorgehen maßgebend sind, können sie sich später immer noch stellen, falls sie dies dann noch für gebeten erachten. Ihre Interessen werden von mir in Leipzig, ohne ihrer etwaigen künftigen Stellungnahme irgendwie vorzugreifen, als waren sie meine eigenen, wahrgenommen werden. Wolf' gang Kapp, Königlich Preußischer Wrrklichcr Geheimer Oberregieainggrat."

Berlin, 6. März. (Wolfs.) Wie der Ober reichsanwalt dem Wolfsbureau drahtlich mit­teilt, ist der Antrag Kapps auf Gewährung des freien Geleits heute nachmittag beim Reichs geruht etngegangen.

Aus dem Reiche.

Besprechungen über das Steuerkompromiß.

Berlin, 7. März. Wie die Blätter mit­teilen, hatte Reichskanzler Dr. Wirtb gestern eine Besprechung mit den Abgeord­neten der Deutschen DolkSpartei Dr. Strese- mann und Dr. Becker-Hessen über bie Frage des Steuerkvmprvmisfes. Der Reichs kanzler stellte, derZeit" zufolge, dabei in Aussicht, daß vielleicht zum Mittwoch eine Einladung an alle an dem Kompromiß be­teiligten Fraktionen zu gemeinsamer Beratung ergehen könne. Wie die Blätter toeiter er­fahren, besteht die Möglichkeit, am Mittwoch die Arbeiten der Steuerausschüsse zum Ab­schluß zu bringen.

Die ZttxrngSanleihe.

Berlin, 7. März. DemLvk.-Anz." zu­folge hatten gestern nachmittag Vertreter des Reichsverbandes der deutschen Industrie, der Landwirtschaft, des Großhandels und des Handwerks im Reichsfinanzministerium mit den Staatssekretären Schröder und Zapp De sprechungen über die Frage der Zwangs- anleihe. Irgendwelche Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

Reichsminister Dr. Hermes hat, laut Allg. Deutscher Ztg.", für Donnerstag nach­mittag die Gewerkschaftsvertreter zu einer vertraulichen Besprechung über die Zwangsanleihe eingeladen. Er hat für dies? Besprechung den Gewerkschaftsvertretern einen Fragebogen übersandt, dessen wichtigste Fra­gen folgendermaßen lauten: Welcher Ver­mögenssatz soll den Maßstab für die Höhe der ^Beteiligung an der Zwangsanleihe Du­den? Soll der Vermögenssatz vom 31. De­zember 1922 als Maßstab angenommen wer den? Wann und wie sollen die Einzahlungen erfolgen? Wurden, wenn die Anleihe nach dem Stande vom 31. Dezember 1922 gemes­sen wird, die Vorauszahlungen auf (Srunt von Selbsteinschätzungen, die jeder im Laufe des Jahres 1922 vorzunehmen hätte, erfolgen können? Könnte die Aotopferveranlaguug neben der Selbsteinschätzung als Bemessung