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General-Anzeiger für Gberheffen

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^72. Jahrgang / Freitag, f. September 192

SietzenerAnzeiger

Die Entscheidung der ReparatronskommWon.

Ablehnung des Moratoriums. Annahme eines Vermittlungsoorschlags.

' Pari», 31. Aug. (Wolff) Frankreich 4t n b Belgien haben in der Reparationskom- (miffton gegen di« Gewährung eines oratoriums an Deutschland gestunmt. ^England stimmte dafür; Stalienent- chielt srch der Ab st immun g.

I Paris, 31. Aug. (WTD.) Aach dem gernel- Leten Beschluß über das Moratoriumsgesuch ^Deutschlands nahm die Reparationskommission fein stimmig folgende Entschließung |xm, in welcher es heißt: Die Reparationskvmmis- Lfion verschiebt den Beschluß über das ^Gesuch Deutschlands, bis der Plan feiner radikalen Finanzreform mit folgenden Hauptpunkten aufgestellt ist:

1. Gleichgewicht des Budgets; 2. Herab- jfehung der auswärtigen Schulden- ilast Deutschlands, falls vorher die in der ^Reparationskommission vertretenen Regierungen jihre Zustimmung erteilen; ferner Währungs­reformen; Aufnahme äußerer und inne­rer Anleihen.

' Um als Vorbereitung zur Durchführung der 'angeführten Maßnahmen Zeit zu schaffen, wird sdie Repacationskommission als Begleichung für sdie bis zum 15. Dezember 1922 fällig werdenden deutschen Zahlungen sechs monatliche Schatz- b o n d s, zahlbar in Gold, und mit Garantien iausgestattet, annehmen. Falls eine Vereinbarung Lber die Garantien zwischen Deutschland und Bel­gien, für welches die Barzahlungen bestimmt sind, Acht zustande kommt, soll deutsches Gold [bet einer auswärtigen Dank deponiert werden, Au deren Wahl Belgien seine Zustimmung «eben soll.

i Paris, 31. Aug. Die Agentur Havas der- ofsentlicht folgenden Kommentar zu dem heu- ttigen Beschluß der Reparationskommission: Die ^Entscheidung der Reparationskommissivn wird in »französischen politischen Kreisen im allgemeinen günstig beurteilt. Die Auffassung geht dahin, daß sie, wenn nicht in ,ihrer Gesamtheit, doch in den wesentlichen Punk­ten der vom Ministerpräsidenten Poincar4 ständig fvertretenen Tlxse entsprecht. Durch die Ablehnung des Antrages des britischen Delegierten und den darauf gefaßten Beschluß, die Entscheidung über das von Deutschland ausgesprochene Mvra- tvriumsersuchen aufzufchieben, hat die Kommis­sion in zwei aufeinanderfolgenden Abstimmungen entsprechend den ständigen Erklärungen des Mi­nisterpräsidenten Poincary anerkamtt, daß es un­möglich ist, dem Verlangen der deutschen Re­gierung zuzustimmen. Demnach ergibt sich unter Vorbehalt gewisser Modalitäten bezüglich der Zahlungen, über die die Reparatiorrskommission berechtigt wäre zu entscheiden, folgende Lage: Deutschland wird verpflichtet sein, die vorge­sehenen Zahlungen binnen einer sehr kurzen Frist zu leisten. Wenn es sich dieser Pflicht entziehen ftollte, wird die Kommission genötigt sein, eine [absichtliche Aichterfüllung zu konstatieren, die den Alliierten das Recht geben wird, isoliert oder in ihrer Gesamtheit zu Zwangsmaßnahmen zu .schreiten. Somit erscheinen bei einer ersten Prü- ifung die Rechte Frankreichs und feine vollständige [Aktionssreiheit in der Zukunft gewahrt. Indessen swurden einige Vorbehalte bezüglich verschiedener »Punkte der von der Reparationskommission an­genommenen Entschließung gemacht, die infolge [ihres Mangels an Deutlichkeit eine genaue Prü- »fung erfordern. Der Wortlaut des Beschlusses ift am Abend dem Ministerpräsidenten Poin- carö mitgeteilt worden. Dieser wird ihn morgen unter dem Vorsitz des Präsidenten Millerand ins Elisee einberufenen Mini st errat unter­breiten. Poincar6 hat es formell abgelehnt, seine Ansicht kundzugeben, bevor er sich nicht mit feinen Ministerkollegen besprochen und sich mit ihnen über die Richtlinien geeinigt hat, die an­gesichts der getroffenen Entscheidung der Repara- tionskommisswn zu befolgen sind. Heber diesen »Punkt wird also erst morgen Klarheit zu erlangen sein.

i Paris, 31. Aug. Der Vorsitzende der Re- rarationskommission empfing nach Schluß der

, heutigen Sitzung der Reparationskommission die ranzösischen Journalisten und erläuterte ihnen die Entscheidung der Kommission. Er wies zu­nächst darauf hin, daß Dradburh, der ur­sprünglich für die Gewährung eines bedingungs­losen Moratoriums für das Jahr 1922 und für ein von Garantien begleitetes Moratorium für die Jahre 1923 und 1924 eintrat, nur noch den ersten Teil seines Antrages aufrechterhalten habe. Dieser wurde mit 3 gegen 1 Stimme abgelehnt insofern, als nach dem Wortlaut des Friedens­vertrages die Slimmenthaltung des italienischen Delegierten einer Ablehnung entspricht. Aach [dieser Abstimmung habe der Vertreter Bel­giens, das besonders an den deutschen Zah- lungen interessiert sei, den Vorschlag gemacht, die Modalitäten festzusehen, nach denen Deutsch­land zu bezahlen habe. Danach soll Deutschland der Reparationskommission Schahbonds in Goldw ert und sechsmonatiger Lauf­zeit überweisen, die von wesentlichen Garan­tien zu stützen wären. Diese Bonds wären Bel­gien zu übergeben, das auf diese Weise einen [Teil seiner Prioritätsforderung befriedigen könne. ^Auf seine (Dubois') Anregung habe der belgische /Delegierte ausdrücklich erklärt, daß es sich um [effektive Zahlungen handele, und daß /Belgien von diesen Bonds Gebrauch machen ^werde. Belgien werde diese Bonds, die tmu^t

durch ein Golddepot oder durch eine andere zwischen Belgien und Deutschland zutreffende Abmachung garantiert wurden, tatsächlich diskontieren können. Würde Deutschland die ge­forderten Garantien verweigern, so würde die Reparationskommissivn auf Grund des Friedens­vertrages berechtigt sein, den alliierten Mächten eine absichtliche Verfehlung Deutschlands bekannt­zugeben, und diese würden dann die notwendigen Zwangsmaßnahmen beschließen.

Somit habe 1. die Reparationskommission das Moratorium abgelehnt und 2. einen Antrag angenommen, durch dessen Ausführung Belgien Geld erhalten werde. Außerdem habe sich die Kommission die Vorschläge der deutschen Regie­rung über die Garantierung der Kohlen- und Holzlieferungen zu eigen gemacht und die deutsche Regierung benachrichtigt, daß sie sich, falls die Aaturallieferungen nicht strikte innegehalten wür­den, das Recht Vorbehalte, die Inkraftsetzung ähnlicher Abmachungen zu fordern. Die Annahme des von ihm (Dubois) präzisierten belgischen Vorschlages sei darauf einstimmig erfolgt. Die Abmachungen, die somit nach langen, müh­samen Verhandlungen im Schoße der Kommission erreicht worden seien, seien um so mehr zu begrü­ßen, als sie, wie er mit Befriedigung seststelle, den von dem Urheber des belgischen Vorschlages kundgegebenen Wünschen entsprechen, die sich be­sonders um die Beseitigung der bisherigen Schwierigkeiten bemüht hätten, um den alliierten Mächten zu ermöglichen, für die nahe Zukunft und m aller Ruhe die allgemeine Rege­lung des Problemes der Reparatio­nen und der interallierten Schulden vorzunehmen. Aach französischer Auffassung müsse die erreichte Lösung, durch die das Mora­torium abgelehnt und die wichtige Frage der Pfänder und Garantien zurück­gestellt worden sei, eine allgemeine Er­leichterung Hervorrufen. Dubois sagte, er hoffe somit, daß die französische Regierung und die französische öffentliche Meinung sich zu dem heute abend erreichten Ergebnis beglückwünschen könne.

Die Havasmeldung schließt: Bei oberfläch­licher Prüfung der beiden Vorschläge, 1. das Moratorium abzulehnen und 2. eine Entscheidung aufzuschieben, könne man einen gewissen Wider­spruch feststellen. Man könne sich aber unschwer Rechenschaft darüber ablegen, daß infolge der Deutschland auferlegten Zahlungsmodalitäten in der Weise, wie sie von dem Vorsitzenden Dubois erläutert worden seien, Deutschland die am 15.8. und die an den folgenden Terminen fälligen Raten Belgien zu bezahlen hat, sofern es nicht Gefahr laufen will, die im Falle einer Aichterfüllung vorgesehenen Sanktionen über sich ergehen zu lassen. In beiden Fällen handle es sich also um die Ablehnung des Moratoriums.

Der Bescheid

an die deutsche Regierung.

Berlin, 31. Aug. (WTD.) Die Repa­rationskommission 'bat der Kriegslasten­kommission heute abend über die von ihr in der Reparativnsfrage getroffenen Entscheidung folgende Aote übersandt:

Die Reparationskommission beehrt sich an­liegend der deutschen Regierung ihre Entscheidung Ar. 2119 als Erwiderung des Schreibens zu übersenden, welches der Reichskanzler an sie am 12. Juli gerichtet 'hatte. Da die Reparations­kommission die von der deutschen Regierung be­antragte Stundung nicht bewilligen zu sollen ge­glaubt hat, hat sie es nicht für angezeigt erachtet, sich im Augenblick über die von der deutschen Regierung in Betracht gezogenen Vorschläge zu äußern, welche die genaue Ausführung der von der Reparationskommission vorgeschriebenen Kohlen- und Holzlieferungen sichern foltert. Die Reparationskvmmiffion behält sich aber das Recht vor, die Inkraftsetzung ähnlicher 'Abmachungen wie die von der deutschen Regie­rung vorgeschlagenen zu fordern, wenn in Zu­kunft die Köhlen- und Holzlieferungen nicht in zufriedenstellender Weise ausgeführt werden. Hierauf folgt die gemeldete Entscheidung.

Berliner Pressestimmen.

Berlin, 1. Sept. Zur Entscheidung der Reparationskommissivn schreibt dieVoss. Ztg.": Dieser Beschluß bedeutet einen Sieg des belgischen Vermittlungsgedankens und damit eine Niederlage Poincaräs, der sich gegen diesen belgischen Plan schon in den Vorverhandlungen heftig zur Wehr gesetzt hatte. Obwohl das Moratorium formell äögelehnt ist, kommt die gestellte Entscheidung tatsächlich einem Moratorium gleich Was sind aber Schahscheine eines Schuldners wert, von dem die Gläubiger selbst erklärt haben, daß er unfähig sei, seinen Verpflichtungen nachzukvmmen.

DasSer I. Tagebl." hält es für bemer­kenswert, daß von der etwaigen (Srmämg'ung der äußeren Lasten Deutschlands gesprochen wird. Strittig ist jedoch die Frage der Sicherheitsleistun­gen. Es drehe sich bei der Reparationsleistung in Schatzwechseln um eine gewaltige Summe. Ein Golddepot Deutschlands in einer ausländischen Bank würde letzten Endes nichts anderes bedeuten als die Barzahlungen, zu der sich Deutschland außerstand erklärt hatte.

Der ,,'V o r w ä r t s" sieht einen nicht zu un­terschätzenden Fortschritt darin, daß sich die deut­sche Regierung direkt mit der belgischen ausein­andersetzen soll. Es müsse jedoch im Auge be- halten werden, daß das Moratorium nicht ge- ajugvt worden ist, sondern daß es sich nur um

eine veränderte Form der Zählungen handelt. Wenn der in Aussicht gestellte Umschwung nicht eintrete, würden wir die Schuldverschreibungen in sechs Monaten nicht einlosen können. Ungemein wertvoll für Deutschland sei es jedoch, daß nun» mehr die Reparationskommiffion einstimmig die absolute KreditunfähigkeitDeutsch- l a n d s beglaubigt habe. Im großen und ganzen könne man für den Augenblick von einer Ent­spannung sprechen.

Aach Ansicht derGermania" bedeutet die Entscheidung ohne Zweifel eine Zahlunas- erleichterung, wenn auch nicht die erhoffte. Im übrigen komme es auf die Garantien an, die Bel­gien fordere.

Der Beschluß der Reparationskommi'sion be­deute, wie derLokalanzeiger" meint, in­sofern eine Erleichterung, als der deutschen Re­gierung ermöglicht werde, den Ankauf von De­visen während dieses Jahres zu vermeiden. Aller­dings würden im nächsten Jahre, wenn bis dahin nicht das ganze Reparationsproblem geregelt sei, um so größere Summen für Devisen gebraucht werden. Ob Deutschland den Beschluß annehmen könne, werde im wesentlichen dvn den belgischen Garantieforderungen abhängen.

DieDeutsche Tagesztg. sieht den Kernpunkt darin, daß die Entente einen erheb­lichen Teil unseres Dankgoldes, der letzten Reserve des deutschen Volkes, in ihren Besitz bringen will. England habe Bedingungen zugestimmt, die von seinen eigenen Sachverständigen zweifellos als wir schäft icher Wahn inn bezeichnet würden. Wahr bleibe nur, daß unser Moratoriumsgesuch abgelehnt worden sei und daß wir zahlen sollen, allerdings nicht in Devisen, sondern in Gold­barren.

D e Entscheidung der Reparativnskommission ist nach derK r e u z z e i t u n g" für jeden ehr­lichen Mann unannehmbar. Die Reichsbank könne als ehrlicher Bankier dem Ansinnen gar nicht Folge leisten. Die Hoffnung auf eine Lösung des Reparationsproblems bis zum Ablauf des Jahres erscheint dem Blatt eitel. Es bedangt, daß die deutsche Regierung fett bleibt und 'keinen Druck auf die autonome Rerchsbank ausübt.

Besprechung des Reichskanzlers mit den Führern der Parteien.

Berlin, 31. Aug. (WTD.) Der Reichs­kanzler hat heute nachmittag im Deisein der sämtlichen in Berlin anwesenden Reichsminister die Führer der Reichstagsfraktionen der Deutsch- nationalen Volkspartei, Deutschen Volkspartei, Demokraten, des Zentrums, der DayerischenVolls- Partei, Sozialdemokraten und Unabhängigen So­zialdemokraten empfangen, um sie über die auhen- polltische Lage, insbesondere die Verhandlungen zu unterrichten, die in Berlin zwischen der Reichs­regierung und den Mitgliedern der Reparations- kommission geführt wurden. Im Anschluß an den Vortrag des Reichskanzlers machten die Mi­nister Schmidt und Braun ergänzende Mitteilun­gen. Aach kurzer Aussprache wurde, da ab­schließende Ergebnisse aus Paris noch nicht Vor­lagen, die Fortsetzung der Besprechung auf morgen vertagt.

Amerikas Mitwirkung.

Paris, 31. Aug. (WTD.) DerIntransi- geant bestätigt, daß der amerikanische offiziöse Vertreter bei der Reparations- kommission persönlich bei einzelnen Delegierten Schritte unternommen hat, um eine Einigung herbeizuführen. Es sei aber nicht richtig, daß der amerikanische Vertreter auch nur im mindesten Maße finanzielle Mitwirkung Amerikas in den europäischen Angelegenheiten habe erhoffen lassen. Die englische Freihandelsunion gegen den Versailler Vertrag.

L o n d o n, 31. Aug. (Wolff.) Die Union fürFreihandelhat beschlossen, an D a l - fnur einen Dries über die Schulden- f rage zu richten. Darin wird der Beschluß der britischen Regierung, daß die Kriegsschul­den en bloc behandelt werden mußten, ge­billigt und erklärt, die öffentliche Meinung in England würde nicht damit einverstanden sein, daß Großbritannien auf alle Guthaben verzichte, während es zugleich seine eigenen Schulden bezahle. Endlich erhebt der Brief ge­gen die französische Regierung den Bvrwurf, die unglückseligen Bestimmungen des V ersailler Vertrages verschuldet zu haben, und tritt dafür ein, daß England, die Vereinigten Staaten, Italien, Belgien und die neutralen Länder Zusammenwirken müßten, um eine Revision des Vertrages und eine Herabsetzung der Rüstungen usw., zu erreichen.

Eine tschechosiowakisch- jugoslawische Allianz.

Prag, 31. Aug. (WTD.) Der tschechoslo- tväkische Ministerpräsident begab sich am Mittwoch abend nach Marienbad, wo er mit Ministerpräsi­dent Paschitsch die letzten Punkte des tschecho­slowakisch-jugoslawischen Allianz­vertrages vereinbarte. Der Vertrag tnurbe Heute vvrmitag unterzeichnet, Denesch ist heute nachmittag nach Prag zurückgekehrt.

Italien und Oesterreich.

Rom, 31. Aug. (WTB.) Aach einerSte- fani"-Meldung ist bei der heutigen Unterredung beß italienischen Schahminisiers mit dem österreichischen Delegierten Dr. Schneller

Wer die Ausführung des Gesetzes betreffs des italienischen Deitvages zu dem Oesterreich zu gewährenden Kredit eine grundsätzliche Einigung erzielt worden. Der Schatzminister vec- wies Schneller an den Generaldirektor des Schatz­amtes, Conti Rossini, damit dieser die erforder­lichen Maßnahmen ins Werk setze. 3m übrigen vervollständigte Schneller seine Darlegungen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage Oester­reichs und gab die vom Schatzminister verlangten Aufklärungen. Dieser wird nun das ihm von Schneller unterbreitete Material mit /einen zu­ständigen Kollegen prüfen, um es dann bem Ministerrat vvrzulegen. Dor seiner Abreise wird Schneller mit dem Generaldirektor der Zölle, Lnciolli, und dem Generaldirektor des auswär­tigen Handels, Dinola, eine Unterredung haben, um die durch die italienische Minrsterkrise unter­brochenen Handelsbesprechungen wieder anzu­knüpfen.

Ein Urteil des Wirtschafts­politischen Ausschusses des

ReichsWirtschastsrates.

Berlin, 31. Ang. (WTB.) Der Wirb» schaftspolitische Ausschuß des vor­läufigen Reichswirtschaftsrates nahm eine Entschließung betreffend die Ursachen und Folgen des Verfalles der deut­schen Währung und die zu seiner Bekämp­fung anzuwendenden Mittel einstimmig an. Es heißt darin: Die Hauptursache des Zusammen­bruches der Markwährung ist die immer wieder erneute Verzögerung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands unb eine angemessene Regelung der Reparativnsfrage mit ihren wirtschaftlichen und politischen Folgen. Es ist für Deutschland unmög­lich, mit feiner durch den Versailler Friedens­vertrag so stark geschwächten Wirtschaftskraft die Passivität seiner .Zahlungsbilanz zu überwinden und gleichzeitig außerordentlich hohe Leistungen an das Mrsland auszuführen. Diese Auffassung wird gestützt durch den Beschluß der Konferenz von Genua über die Finanzfrage. Es wird außer­dem an die Entschließung der Pariser Dankier- konferenz vom Juni 1922 erinnert, die ohne jeden Vorbehalt erklärte, daß eine Stabilisierung der Währung ohne endgültige Rege­lung der Reparationszahlungen und anderer öffentlichen Schulden unmöglich ist. Aachdrücklich und feierlich erhebt der Aus­schuß, in dem alle Kreise der deutschen Wirtschaft, Unternehmer unb Arbeiter vertreten sind, gegen die Behauptung Ein­spruch, die Markentwertung sei durch Maß­nahmen der Regierung oder ba8 Verhalten maß­gebe..dec Wi t cha t.kreise bewußt Herl eigeführt worden. Hält der Währungsverfall an, so be­drohen Arbeitslosigkeit und Aahrungsmittelnöte in großem Maßstäbe das deutsche Voll. Das rapide Steigen der auswärtigen Wechselkurse macht die Versorgung Deutschlands mit den zur Aufrechterhaltung der industriellen Tätigkeit not­wendigen Rohstoffen und der zur Befriedigung der städtischen Bevölkerung unbedingt erforder­lichen Acchrungsmitteln immer schwieriger. Die Mittel zur Heilung der erkrankten deutschen Volks­wirtschaft müssen den Krankheitsursachen ent­sprechen. Die Vorbedingung für das Gelingen aller Maßnahmen zur Festigung des Markkarses ist ein Aufschub der Barzahlungen und Anpassung von Menge und Act der Sachliefe­rungen an dre Bedürfnisse unb die Leistungs­fähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie der deut­schen Zahlungsbilanz. Gin Moratorium soll durch die Wiede h nstellung des deutsche nKredits eine internationale An leihe an Deutschland er­möglichen.

3m einzelnen scheinen folgende Maß­nahmen geeignet, von Innen heraus die deutsche Währung zu fräftigen, wenn die äußer« Hilfeleistung damit Hand in Hand geht: Als Deckung des Bedarfs und zweckmäßigste Verwendung der Ernte fördernde Maßnahmen werden empfohlen: Tlnterstützung der Bestrebun­gen durch Lief erungs Verträge zwischen den Erzeugern unb unmittelbaren Verbrauchern sowie deren Organisationen die Kartoffelversor­gung zu erleichtern und n verbilligen und das Fernhälten aller überflüssigen Zwische nglieder wie Aufkäufer von Gemeinden, Werken und Betriebs­räten vom Kartoffelmarkt. Der Verbrauch ist so zu beeinflussen, daß weniger lebensnotwendige oder gar überflüssige Verwendungszwecke erft Berücksichtigung finden, wenn die elementaren Bedürfnisse befriedigt sind. Mit den schärfsten' Mitteln ist aller überflüssige Luxuskonsum zu unterdrücken. Der Ausschank von Schnaps und Champagner in öffentlichen Lokalen sollte sofort verboten werden. Die beschämend hohe Zahl der Likör st üben, Dars, Dielen und Schlemmergaflstuben ist durch zweckent­sprechende Besteuerung und durch schärfere Hand­habung der Konzessiolcserteilung und -Entziehung, gegebenenfalls auch durch Verbotsbestimmungen herabzudrücken. Wie der innere Verbrauch, so ist auch der Ein- unb Ausfuhrhandel unter den Grundsatz zu stellen, daß aller ent­behrliche Konsum zu verhindern ist. Von her Steuergesetzgebung ist eine größere Einfachheit und TIebersichtlichkeit zu verlangen. Sie ist außer­dem von der toten Last, der übertrieben hohen Verwaltungsausgaben zu be­freien. Der Ausschuß weist daraus hin, daß

Heutiger Stand des Dollars

10 Uhr vormittags:

Berlin 1200, Frankfurt a. M. 1350.