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trag ptrmnen. Die Abstimmung ergibt die An­nahme des Vertrauensvotums mit 230 gegen 132 Stimmen, bei neun Stimmenthaltungen. Auch Lber den Antrag Emminger erfolgt namentliche Abstimmung. Der Antrag Wird mit 213 gegen 15> Stimme.! ghgelehnt. Vier Abgeordnete ent­halten sich der Stimme. Das Ergebnis wird von feiten der Rochien mit Pfuirufen ausgenommen.

Nächste Sitzung Donnerstag, den 3. Novem­ber nachmittags 3 Ähr. Tagesordnung Snter- Dellationen.

Schluß: 12 Ähr nachts.

Hessische Volkskammer.

119. Sitzung (Nachmittagssitzung).

St. D a r m st a d t, 25. Oft

Die Nachmittagssitzung wird um 31/t Ähr er­öffnet. Erster Gegenstand ist eine Negierungsvor­lage. betreffend das Vollsschulgesetz.

Abg. Schorn (Ztr.) führt aus, daß die Ein­stellung eines juristischen Referenten im Lan­desamt für das Vildungswesen nach Gruppe XII und die Einstellung eines Vorstandes des Sekre­tariats des Land?samts nach Gruppe X no öxntig geworden sei. Der Ausschuß beantragt Annahme der Vorlage. Das Haus stimmt -u.

Es folgt d.e 'Beratung des Antrags Kiel (ÄSP ), den Lehrer Jos. Hillebrandt aus der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Gießen zu entfallen.

Der Landtag hat sich bereit- im vorigen Hahr mit dieser Angelegenheit beschäftigt und nach dem Referat des Geh. Obermedizinalrats Herrn Dr. Balser die Entlassung abgelehnt, es wurde aber beschlossen, H. mehr Freiheit zu gewähren als bis­her, ausgesührt wurde dieser Beschluß allerdings erst sechs Monate danach.

Ausfällig erscheint dem Antragsteller nach An­gaben des Herrn Hillebrand eine Aeuherung des Herrn Geh. Obermedizinalrats Dr. Balser, die er am 25. Oktober 1920 auf eine Anfrage des Sy, warum er nicht au« der Anstalt entlassen wurde, getan haben soll. Herr Oberarzt Dr. Scriba war bei dieser Unterredung zugegen. Als Gründe der Ablehnung wurden von Herrn Dr. Balser drei angegeben: 1. Man fürchte einen peinlichen Pro­zeß. 2. Es sei von H. in der Anstalt Philipps- Hospital im Januar 1920 an seinen Vormund eine gewisse Postkarte und an Abg. Scherer ein Brief geschmuggelt worden. 3. H. sei bemüht, seine Vor­mundschaft in die Hände seiner preußischen Ver­wandten zu bringen.

Abg. H o s m a n n (Ztr.) begründet den Aus» schußantragZehr eingehend. Die Sachverständigen­gutachten gehen auseinander. Redner hat sich sehr eingehend mit dem Mann unterhalten und hat .feststellen können, daß er ganz vernünftig sprach, nur sei er eben Wohl Quäculant. Die Familie bangt davor, daß der Mann wieder nach Hause kommt. Doch wurde festgestellt, daß auch die Frau stark hysterisch sei. Hillebrandt verlangt von einem außerhessischen Psychiater untersucht zu werden, und zwar, ohne daß diesem die Akten übergeben werden. Der Ausschuß beantragt, dem zu will­fahren und den Arttrag Kiel für erledigt zu erklären.

Abg. Damm (Dem.) stellt fest, daß er mehr als serAmal mit dem Hillebrandt gesprochen habe und einen durchaus normalen Eindruck von ihm gehabt habe.

Abg. Vetter« (Soz.) spricht sich ähnlich aus. Der Mann ist vielleicht Qu&rulant, aber wenn man alle Querulanten In« Irrenhaus steckt, würden diese bald nicht mehr ausreichen.

Abg. Kiel (ÄSP.) möchte bi« Ausführungen des Berichterstatters noch ergänzen und erinnert Iba ran, daß der Staat-präs ck>eni Älrich, als er noch Abgeordneter war, sich sehr warm für Hille­brandt eingesetzt habe. Alle, die mit Hillebrandt in Verkehr kamen, hatten von ihm nicht den Ein­druck eines Geisteskranken. Redner verliest einen Beschwerdebrief des H.

.Geh. Obermedizinalrat Dr. Balser: Ich wäre der letzte, der einen gesunden Menschen in Pner Irrenanstalt zurückhalten würde. So ein- facb, wie die Vorredner meinen, ist die Psychiatrie feer nicht. Ich erinnere an die verschiedenen Tra­gödien, u. a. deS Müllers Thomas, bei dem es stch um die gleichen Krankheitserscheinungen han­delt. Äm die Sache zu Ende zu bringen, habe ich Anordnungen getroffen, daß H. in Marburg unteilucbt wird, ohne jede Beeinflussung von Irgendeiner Seite. Das Gutachten, das dort ergeht, wird dann auch für uns bindend fein. Einiges in den Ausführungen der Vorredner bedarf der Richtigstellung. H. ist nie als Quärulant bezeichnet worden, sondern als unter Wahnvorstellungen leidend. Das bestätigen auch die Feststellungen des Abg. Kiel. Ich bitte dem Ausschußantrag zuzu- ftimmen. Der Ausschußantrag wird ange­nommen.

Heber einen Antrag des Abg. S o h e r r (Ztr.), die Aufhebung der Zollerhöhung bei Aus-

Krtegerwitwen aus den Orten Albach, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Steinbach und Watzenborn-Steinberg.

3. Für Donnerstag, den 3. November 1921, nachmittags 2 Ähr, nach Grünberg. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Lauter, Queckborn, Saasen, Stangenrod, Stockhausen und Weickartshain.

4. Für Freitag, den 4. November 1921, nachmittags 2 Ähr, nach Grohen-Linden. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Grohen-Linden und Leihgestern. *

5. Für Samstag, den 5. November 1921, vormittags 9 Ähr, nach Heuchelheim. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Allendorf a. d. Lahn, Heuchelheim und Klein-Linden.

6. Für Montag, den 7. November 1921, nachmittags 2'/,. Ähr, nach Hungen. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Obbornhofen, Raberts­hausen, Nodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Ätphe und Villingen.

7. Für Dienstag, den 8. November 1921, nachmittags 2 Ähr, nach Lang-Göns. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Holzheim und Lang-Göns.

8. Für Mittwoch, den 9. November 1921, nachmittags 2 Ähr, nach Lollar. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Daubringen, Lollar, Mainz­lar, Ruttershausen und Staufenberg.

9. Für Donnerstag, den 10. Novemberl921, nachmittags 21 Ähr. nach L i ch. Hier haben zu erscheinen die gleichen Per­sonen wie vorher aus den Orten Birklar, Dorf-Güll, Cberstadt, Lich, Muschenheim und Ober-Hörgern.

10. Für Freitag, den 11. November 192 1, nachmittags 2 Ähr, nach Londorf. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Allendorf a. d. Lumda, Allertshausen, Climbach, Kesfelbach, Londorf, Odenhausen. Rüd- dingshausen und Treis a. d. Lumda.

11. Für Samstag, den 12. November 19 2 1, vormittags 8 Ähr, nach Lumda. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Beltershain, Geilshausen, Lumda, Reinhardshain und Weitershain.

12. Für Montag, den 14. November 1921, vormittags 10 Ähr, nach Ober-Bessingen. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Ettingshausen, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Ober-Bessingen und Röthges.

13: Für Dienstag, den 15. November 1921, nachmittags 2 Ähr, nach W i e s e ck. Hier haben zu erscheinen die gleichen Personen wie vorher aus den Orten Alten-Bufeck, Trohe und Wieseck.

Alle erscheinenden Kriegsbeschädigten und Kriegshinterblie­benen haben ihre neuesten Rentenbescheide, eventuell auch die Militärpässe sowie die Stammkartennummer mitzubringen.

Als im Erwerbsleben stehend wird im all­gemeinen anzusehen sein, wer durch regelmäßige also nicht nur Gelegenheits- Arbeit einen Arbeitsverdienst hat, der mindestens denSähen der Erwerbslosen Unterstützung entspricht, oder wer Erwerbslosen Unterstützung oder auf Grund versicherungsPflichtigerBeschäftigungeinhin- t e r den Beträgen der Erwerbslosenunter st üt- zung nicht wesentlich zurückbleibendes Kranken­geld erhält. Personen in selbständigen Berufen werden die erhöhte Teuerung im Regelfall ohne besondere Zuschüsse auszugleichen ver­mögen.

Für erwerbstätige Schwerbeschädigte und erwerbstätige Wit­wen, die nach Ziffer II (oben) den erwerbsunfähigen Witwen gleichstehen, besteht hiernach die Möglichkeit der Bewilligung der besonderen Teuerungszuschüsse, und zwar von 20 Mk. bzw. 45 Mk. für mehr als 70 Prozent erwerbsunfähige Schwer­beschädigte und 15 Mk. für erwerbsunfähige und diesen gleich­gestellte Witwen. Die erwerbstätigen Schwerbeschädigten, deren Erwerbsbeschränkung mehr als 70 Prozent beträgt, und die Anspruch auf den genannten Teuerungszuschuß glauben erheben zu könn.n, haben neben den bereits obenerwähnten Papieren eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über den täglichen Ar­beitsverdienst im Termin vorzulegen. Das gleiche gilt für die erwerbstätigen Witwen, die den erwerbsunfähigen Witwen gleich­gestellt sind (s. v.).

Die Schwerbeschädigten werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie über die Geburtstage ihrer Kinder genaue Auskunft geben müssen.

Kriegerwitwen, die eine Invalidenrente oder eine Änfallrente von mehr als 662Prozent beziehen, haben ihre diesbezüglichen Rentenbescheide vorzulegen.

Gießen, den 25. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. (Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegs­beschädigte und Kriegshinterbliebene.) I. B.: Dr. Heß.

Beto.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie ortsüblich ver­öffentlichen.

Die Bürgermeistereien Garbenteich, Grohen-Buseck, Großen- Linden, Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Lang-Göns, Lich, Lollar, Londorf, Lumda, Obec-Bessingen und Wieseck axrfcen aufgefordert, an den bezeichneten Tagen einen geheizten Raum zur Verfügung zu stellen.

Gießen, den 25. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. (Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegs­beschädigte und Kriegshinterbliebene.) I. D.: Dr. Heß.

B e t r.: Den Achtstunden-Arbeitstag in Gewerbebetrieben und kaufmännischen Geschäften.

An das Polizeiamt Gießen und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, in den Gewerbebetrieben und kauf­männischen Geschäften Ihres Diensl^zirkes festzustellen, ob ge­mäß Ziffer VIII derAnordnung über die Regelung der Arbeits­zeit gewerblicher Arbeiter", vom 23. November 1918, Reichs- Gesetzblatt S. 1334, und gemäß § 3 derVerordnung über die Rege­lung der Arbeitszeit der Angestellten während der Zeit der wirschaftlichen Demobilmachung" vom 18. März 1919, Reichs- Gesetzblatt Seite 315, Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen festgelegt und durch Aushang bekanntgemacht worden sind.

Bis zum 15 Dezember 1921 ist anher unter Namhaftmachung der rückständigen Betriebe zu berichten.

Gießen, den 24. Ottober 1921.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Abhaltung einer Versammlung der Fleischbeschauer des Kreises Gießen.

Die Fleischbeschauer des Kreises Gießen (Verein der verpflich­teten Fleischbeschauer des Kreises Gießen) halten am Sonntag den 30. Oktober, 10 Ähr vormittags, im Hotel Hessischer Hof zu Gießen, Frankfurter Straße, die zweite Versammlung dieses Jahres mit folgender Tagesordnung ab:

1. Organisation der Fleischbeschauer. Res.: Fleischbeschauer Römer, Wieseck:

2. Führung der Tagebücher, Statistik. Res.: Amtsveterinär­arzt Dr. Stein;

3. Notschlachtungen. Ref.: Fleischbeschauer Leun, Grohen- Linden;

4. Tuberkulose. Res.: Fleischbeschauer Weller.

5. Lieferung des Amtsverkündigungsblattes.

6. Verschiedenes.

Die Fleischbeschauer wollen ihre Auslagen für die Bahnfahrt III. Klasse seinerzeit mit der Verrechnung der Beschaugebühren vorlegen. Die Gemeinden sind hiermit zur Auszahlung angewiesen. Vollzähligkeit der Versammlung wird erwartet. Die Bürger­meistereien wollen vorstehende Bekanntmachung den Fleisch­beschauern mitteilen.

Gießen, den 24. Oktober 1921.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Fleischbeschau.

Die Fleischbeschau für die Gemeinde Trohe übernimmt bis auf weiteres der Fleischbeschauer Gans in Grohen-Buseck.

G i e h e n, den 24. Oktober 1921.

Kreisamt Giehen. 3. B.: Welcker.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Karl Bähr von Albach wurde zum Mitglied des Wiesen­vorstands bestellt und verpflichtet.

Friedrich Zimmer VI. von B i l l i n g e n wurde zum stellvertretenden Wiegemeister der Gemeinde Billingen ernannt und verpflichtet.______________________________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: den allge­meinen Meliorationsplan.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. November 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Klein-Linden der allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt Dienstag, den 15. November 19 21, vormittags 910 Ähr, wozu ich die Beteiligten mit der An­drohung einlade, dah die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 17. Oktober 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Hann, Regierungsrat.

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hatten. Am Devisenmärkte hüben sich die Kurse nach der gestrigen nachmittägigen Abschwächung etwas, blieben aber immer noch hinter der gestri-

Schweinemarkt. 3m einzelnen ist zu bemerken: Aufgetrieben waren 758 Stück Großvieh, da­von 89 Ochsen, 24 Dullen, 645 Färsen und

auffälliger Weise gefolgt war. Auer hatte in letzter Zeit wiederum fortgesetzt Droh­briefe von deutsch-völkischer seile erhalten.

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