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AmkvermMgungzblatt

für die provinzialdirektion Gberhefsen und für das Kreisamt Gietzen.

Erjchemt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen TUl 2.50 vierteljährlich.

Nr lirT *47. Cftobcr 1921

InhaltS-lleberficht: Die Reinhaltung der Ortsdurchfahrten - Gewährung laufender Teuerungszufchüffe an Kriegsbeschädigte und Kriegs- Hinterbliebene. - Achtstunden.Arbeltstag m Gewerbebetrieben und kaufmännischen Geschäften. - Abhaltung einer Versammlung der Fleisch- beschauer des Kreises Giehen. - Fleischbeschau. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigung Klein-Linden.

Betr.: Die Reinhaltung der Ortsdurchfahrten.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Ltationen des Greises.

Die Beobachtung, dah in verschiedenen Gemeinden die vor­geschriebene wöchentlich zweimalige Strahenreinigung äuherst mangelhaft gehandhabt wird, gibt uns Anlah. die B ü r g e r- m e i st e r e i e n aus die den Anliegern auf Grund des Art. 30 des Kunststrahengesehes obliegende Reinigungspflicht, sowie auf die Polizeiverordnung vom 8. Januar 1884 und den Art. 114 des Polizeistrafgesetzes aufmerksam zu machen und damit den Austrag zu verbinden, dah sie die Bevölkerung alsbald nachdrücklichst auf die genaueste Beachtung der vorerwähnten Borschriften Hinweisen.

Der Reinhaltung der Ortsdurchfahrten und der bebauten freien Strecken der Kreisstrahen widerspricht auch die in den letzten Jahren geübte Gepflogenheit, Küchenspülwafser, Waschwasser und selbst Üeberläufe aus Pfuhl- und (Zauchegruben und Miststätten auf die Strahen oder in die offenen Gossen der Ortsstrahen und Ortsdurchfahrten laufen zu lassen, zu schütten oder in Rohrleitungen in die Strahengräben zu führen. Die Folge davon ist, dah die Strahengräben an vielen Ortsausgängen zu Schmuhwasservorflutern und Iauchegruben werden. Das darf nicht sein, denn ein Strahengräben ist kein st ä n- d i g Wasser führender natürlicher Graben, der als Borfluter für Abwasser geeignet oder hierfür hergestellt ist. Er dient lediglich auf Entwässerung der Strahe und Aufnahme des Regenwassers. Einleitung von Schmutz- und Brauchwässern muh dazu führen, dah die Gräben verjauchen und in ekelerregenden, üblen Geruch ver­breitenden Zustand geraten. Der Kreis als Besitzer der Strahen hat lediglich für die Abnahme des Oberflächenwassers zu sorgen, und muh es unter allen Umständen ablehnen, das Schmuhwasser der Gemeinden aufzunehmen. Wo keine besonders für Ausnahme von Schmutz- und Brauchwässern gebauten Kanäle vorhanden sind (Art. 21 und 32 der Allg. Bauordng.) müssen derartige Schmutz- und Brauchwässer in Miststätten, Pfuhl- und Iauchegruben lohne lleberläufe!) eingeleitet und von dort durch die Grundeigentümer weggefahren werden. Zuwiderhandlungen verstohen gegen die Be­stimmungen der Art. 33, 34 und 36 der Allg. Bauordnung und die zugehörigen Paragraphen der Ausführungsverordnung, sowie Art. 112 des Polizeistrafgesehes und § 366 des Reichsstrafgesehes.

Die Gendarmerie wird hiermit angewiesen, auch ihrerseits die Zuwiderhandelnden zunächst zur Einstellung dieser Mihstände aufzufordern und sie bei Erfolglosigkeit der Aufforde­rung unnachsichtlich anzuzeigen.

G i e h e n, den 22. Oktober 1921.

Kreisamt Giehen.

Dr. 11 f i n g ? r.

Bekanntmachung.

Betr.: Gewährung laufender Teuerungszuschüsse an Kriegs­beschädigte und Kriegshinterbliebene.

l.

1. Zufolge Erlasses des Reichsarbeitsministers vom 24. Sep­tember 1921 VII, 4781 erhalten alle Empfänger laufender Bersorgungsgebührnisse nach dem Reichsversorgungsgeseh vom 3. Mai 1920 (Reichs-Gesetzblatt Seite 989), dem Altrentnergeseh vom 18. Juli 1921 (Reichs-Gesetzblatt Seite 953) und den vor dem Reichsversorgungsgeseh erlassenen Militärversorgungsgesehen mit Ausnahme der in Rr. 2 genannten Personen aus Anlah der gegenwärtigen Teuerung von Amts wegen mit Wirkung vom 1. August 1921 bis aus weiteres laufende Teuerungszuschüsse.

2. Bon der Gewährung dieser Teuerungszuschüsse lind aus­genommen :

a) Personen, die unabhängig von Dienstbeschädigung lediglich auf Grund von mindestens acht- oder achtzehnjähriger Dienstzeit nach den Vorschriften des Mil.-Pens.-Ges. vom 27. Juni 1871, des preußischen Gesetzes vom 6. Juli 1365 oder nach den entsprechenden Vorschriften anderer Mil- Vers.-Gesetze nach § 1 Abs. 2 und 3 (§§ 911) M. -V.-G., § 95 R.-V.-G. oder § 8 Altr.-Ges. versorgt sind (Kapi­tulanten),

b) Deichädigte. deren Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 v. H. gemindert ist,

c) Berufs-Offiziere, Deckosfiziere und Beamte sowie deren Hinterbliebene, die nach den vor dem R.-V.-G. ergangenen Mil.-Vers.-Gesehen versorgt sind.

3. Die Tcuerungszuschüsse werden monatlich im voraus gezahlt und unterliegen nicht den Ruhcnsvvrschristen. Ein Anspruch auf die Teuerungszuschüsse besteht nicht.

II.

Es erhält monatlich

jeder Beschädigte, dessen Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H gemindert ist (Schwer­

beschädigte) .30 Mk.

und daneben

a) wenn ci für Kinder (§ 30 R.-D.-G.) zu sorgen hat, für jedes Kind......15 Mk.

b) wenn er nicht im Erwerbsleben steht und seine Erwerbsfähigkeit gemindert ist um 70 oder 30 v. H. .....20 Mk.

um 90 oder 100 vH. .45 Mk.

jede Witwe.............25 Mk.

und daneben, wenn ste erwerbsunfähig im Sinne des § 37 Absatz 3 R.-V.-G. oder nach tz37Abf.2R.-B.-G. einer erwerbsunfähigen Witwe gleichgestellt ist und nicht im Er­werbsleben steht 15 Mk.

jede Waise.............15 Mk.

jeder Elternteil . ......15 Mk.

III.

1. Empfänger eines Llebergangsgcldes (tz 32 R.-D.-G ), deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H. gemindert ist, erhalten einen Teuerungszuschuh von 30 Mk., aber keine Kinder- und sonstigen Zuschüsse.

2. Empfänger einer Witwenbeihilfe (§ 40 R.-B.-G.» erhallen einen Teuerungszuschuh von 25 Mk. und, wenn sie für Kinder (tz 41 R.-V.-G.- zu sorgen haben und nicht im Erwerbsleben stehen, daneben 15, zusammen 40 Mk.

3. Beschädigte, die Versorgungsgebührnisse nur nach den vor dem Mannschastsversorgungsgeseh ergangenen Militärver­sorgungsgesehen erhalten, gelten, wenn sie für gänzlich erwerbs­unfähig anerkannt worden sind, um 100 v. H., wenn sie für größtenteils ei werbsunfähig anerkannt worden sind, um 70 v. H. und, wenn sie für teilweise erwerbsunfähig anerkannt worden sind, um weniger als 50 v. H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert

4. Teuerungszufchüsse werden auch zu den Gebührnissen für das Sterbevierteljahr (tz 35 R.-V.-G.) gewährt, wenn der Be­schädigte vor dem Todestage solche Zuschüsse bezogen hat oder zu beziehen gehabt hätte.

5. Ist in Fällen, in denen Gebührnisse für das Sterbeviertel­jahr nicht gezahlt werden, Hinterbliebenenrente mit dem auf den Sterbetag folgenden Tag innerhalb des Laufes eines Monats zu gewähren (tz 56 R.-V.-G.), so beginnt die Zahlung von Teuerungszuschüssen erst mit dem ersten Tage des folgenden Monats.

Die Teuerungszuschüsse für Schwerbeschädigte und der Teue- rungszuschuh von 15 Mk. für diejenigen Witwen, die erwerbs­unfähig sind und nicht im Erwerbsleben stehen, werden durch uns, die übrigen Teuerungszuschüsse (25 Mk. für jede Witwe, 15 Mk. für jede Waise und 15 Mk. für jeden Elternteil) ohne besonderen Antrag von Amts wegen durch die zuständige Post- anstalt gezahlt.

Für die Monate August bis Dezember 1921 werden die durch uns zu zahlenden Beträge in einer Summe in der zweiten Hälfte des Monats Rovember 1921, ab 1. Januar 1922 laufend monat­lich im voraus durch Postscheck gezahlt. Vor der erstmaligen Auszahlung der durch uns zu zahlenden Beträge ist eine be­sondere Prüfung in jedem einzelnen Falle erforderlich. Zu diesem Zwecke laden wir alle Schwerbeschädigten und alle er­werbsunfähigen Witwen, die nicht im Erwerbsleben stehen, in die Geschäftszimmer der Bürgermeister der nachstehend ver­zeichneten Terminsorte ein, und zwar:

1. für Montag, den 31. Oktober 19 21, nachmittags 1 i/i Ähr, nach Grohen-Buseck. Hier haben zu erscheinen die in Betracht kommenden Schwerbeschädigten und erwerbs­unfähigen Kricgerwitwen aus den Orten Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfeldens Grohen-Buseck, Lindenstruth, Oppen­rod, Reiskirchen und Rödgen.

2. Für Mittwoch, den 2. Rovember 19 21, nachmittags 2 Uhr, nach Garbenteich. Hier haben zu erscheinen die in Betracht kommenden Schwerbeschädigten und erwerbsunfähigen

Sreitog, 28 Oktober 1921

Zchulstratze 7.

Annahme von Ani'lar» für die Tagt«mimm-ir Dis zum Nachm Nag vorher ohnejebe*Uerbinblid)keit. preis für 1 mm höhe für Anzeigen v 34 mm Breit« örtlich 55 Pf, auswärt» 65 Pf., für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 250 Pf. Bei Platz« Vorschrift 20 Aufichlag. HaupischrifNeiier. Aug. Goetz Berantwortlich für Politik: *21 ug. Goetz; für den übrigen Teil i.D: Aug. Goetz: für den Anzeigenteil: Han» Beck, sämtlich in Dietzen.

Die Konferenz hat entschieden, daß Ex* Karl auf das gegenwärtig vor Buda- liegende englische Kanonenboot gebracht dort dem Beschluß der Mächte über den ültlgen Ort seiner Internierung abwai- oll.

Darauf hat die Konferenz das Protokoll Venedig über das Burgenland gutgehei- Die Konferenz hat schließlich Kenntnis mmen von dem Briefe des deutschen Bvt- ers Dr. M a h e r, In dem mltacteilt wird, Mc deutsche Regierung unverzüglich ihren re ter zur Aufnahme der durch den Be- ) der Alliierten über Oberschlesien .'sehenen wirtschaftlichen Verhandlungen polen bestimmen werde.

Lloyd (HcorgcS Jrcnpolitik.

-»ondon, 27. Oft (WTB.) 3m Unter- s e teilte Lloyd George mit, dah die »renj mit den Sinnfeindelegierten rgehe. ör sagte, es sei klar, dah eine Gruppe Mitgliedern des Unterhauses ernste 'So­lingen wegen der augenblicklich zwischen den etern der britischen Regierung und den einem geführten Verhandlungen heg- nd hast daher die Regierung wissen müsse, n sie sei. Keine Regierung könne derartige inMungen führen, wenn sie nicht wisse, dah ibei die Unterstützung des Harlles hinter sich Die Regierung beabsichtige daher, am Mon- ine Erörterung über eine diesbezügliche Ent- hing sowie eine namentliche Abstimmung nden zu lassen. Lloyd George erklärte auher» das Ergebnis der augenblicklich mit den einem stattfindenden Konferenzen werde Mitgliedern unterbreitet werden: die Zu- ung des Parlamentes zu dieser Regelung rtürlich notwendig.

squith' politischer Herbstfeldzuq.

ondon, 26. Okt (WTB.) Asquith er» e gestern seinen politischen Herbst­zug mit einer Rede in Tumbridge Wells. t er die irische, russische und mesopota-

Politik der Regierung sowie die Behänd- des Arbeitslosenprvgramms einer scharfen unterzog. Asquith forderte zur Belebung 'rbeitSlostgkeit und zur Förderung des Han- Streichung der interalliierten Schulden und llem eine Revision des gesamten Repara- ilaneS.

er griechische Ministerpräsident in London.

ondon, 27. Oft (WTB.) Der griechische 'terprösident GunariS. der griechische nminister Baltazzi und der griechische idte in London hatten heute eine längere redung mit Lord Curzon im Foreign

Italien und Russland.

Berlin, 27. Oft (WTB.) Die Moskauer rtgIswestija" meldet, dast in nächster Zeit en Rußland und Italien ein Han - abkommen getroffen wird: ferner be­et das Blatt, dah von engllscher und italie- 7 Seite daran gearbeitet werde, einen Inter­talen Kongreh zur Erörterung der russische einzuberufen.

ther die Rechtslage Vvrzubringen scheint. Dacht geht vor Recht!

Die deutsche Wirtschaftskommission für Oberschlesien.

Berlin, 27. Oft. (WTB.) Zum Devoll- nRächtigten der deutschen Regierung für die Wirtschaftsverhandlungen über Oberschlesien wurde Reichsminister a. D. Schiffer und zu seinem Stellvertreter Staats- afretär Dr. Lewald ernannt, der aus seiner bisherigen Stellung im Reichsministerium des Ximem ausscheidet

Die Abstimmung im Reichstag.

Berlin, 27. Oft Bei der gestrigen A b - iimmung i m Reichstage haben laut dem Vorwärts" für die Resolution Wels-Marx, >ie dem Kabinett das Vertrauen ausspricht, und 220 Stimmen vereinigte, geschlossen gestimmt: das Zentrum, die Sozialdemokraten und die Unab- Ixngigen, ferner die Mehrheit der Demofraten, i^äb^enb ein Teil der Demokraten sich der Stimme entbleit. Gegen das Vertrauen stimmten die Seutschnativnalen, die Deutsche Dollspartei, die Bayerische Vollspartei und die Kommunisten (132 Stimmen). Das Reichskabinett wird den Blättern sufolge heute in der zweiten Sitzung die Er­nennung der Unterb änbler für die Wirt- Ichaftsverhandlungen mit Polen über Oberschle- ften vornehmen. Der Ver Handlungsart stehl noch nicht fest. Der Deainn der Besprechungen mit S3?Ien dürfte für Ende btrr nächsten Woche zu erwarten sein.

Eine Rede Rathenaus.

Mannheim, 28. Oft (WTB.) In einer ton etwa 7000 Personen besuchten Versammlung badischen Landesverbandes der Deutfch-De- rwkratischen Jugend führte Dr. R a t h e n a u füglich der Entscheidung über 0 b e r s ch l e - I3l i e n unter anderem aus: Die Sinnlosigkeit des Urteilsspruches ergibt sich von selbst. Diese auf- l^wungene Wirtschaftsordnung ist nicht mir ge- jen den Geist, sondern selbst gegen den Wortlaut

es sranrreuy bet feinen Alliierten, dah ein Dru ck aus Deutschland notwendig fei, im Interesse der Deutschen, die guten Willens seien. Die Frage von Oberschlesien behandelt Drimd h storisch und lobt die Unparteilichkeit des Schiedsspruches des DöllerbundeS. Deutschland habe ihn angenommen; di e Angeleaenheit sei geregelt DaS sei der Erfolg der geduldigen und arbeit)amen Anstrengung der französischen Beharrlichkeit (Beifall.) Aach Erwähnung des AbkornrneTis mit der Regierung von Angora weist Driand auf die Vorteile des Wies­badener Abkommens hin. Wenn Deutsch­land seine leere Staatskasse zeige, müsse man ihm antworten, daS sei wohl möglich, aber der Dertraq besage, dah nicht der deutsche Staat, sondern dah Deutschland mit allen seinen mobilen und nicht mobilen Reichtümern zahlen müsse, dah man also ein Recht habe au f den Besitz der Staatsbürger. Die Volksparteiler mühten zahlen, denn alle Deutschen seien mit ihrer Regierung solidarisch.

Senator Berenger ruft, man müsse ihnen die Hand an den Halskraqen Ie~en.

Bria nd sagt, er wolle bie'en Ausdruck nicht verleugnen, aber er habe ihn damals gegen­über einem Deutschland gebraucht, ba3 nicht habe zahlen wollen. Schließlich erklärte Briand, er habe nach der ersten Konferenz von London so gesprochen und auf die Besetzung desRuhrgebietes hingewielen. Das habe er mit dem Ausspruch .die Hand an kxn Kragen legen" gemeint Er allein habe dS Ruhrgebiet nicht besehen können. Solange Deutschland seine Verpflichtungen er­fülle, werbe man nicht handeln. Frankreich sei mehr als jemals dem Frieden ergeben.

Driand spricht schließlich von der Konferenz in Washington.

Der Senat spricht ihm mit 301 gegen 9 Stim­men sein Vertrauen aus.

Das Kabinett Wirth.

Berlin, 27. Oft (Wolff.) Heute vormittag 11 Uhr trat baä Kabinett zur ersten Ge­schäft s s i tz u n g zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung sprach der Reichskanzler den zur

prelSgegeben. WZhrend das deutsche Wirtschafts, leben schon nach den ersten Versuchen zur Erfül­lung der Reparationslasten schweren Erschütte­rungen ausgesetzt ist, werden ihm werwolle unb unentbehrliche Teile zu Unrecht entrissen. Die deutsche Arbeiterschaft bekundete wiederholt den ehrlichen Willen zur Mitarbeit an den Pflichten der Reparation. Dieser Wille wird durch die Genfer Entscheidung glatt zerschlagen. Cs gewinnt den Anschein, alS solle die Reparation verhindert werden, um dann gegen Deutsch­land mit neuen Zwan^mahnahmen Vorgehen zu können. Dreizehn Millionen deutscher Arbeitnehmer sprechen hiermit den gegen ihren Willen uns entrissenen Oberschlesiern ihr innigstes Mitgefühl aus. Wir werden nie auf- hören. Euch als Vollsgenossen zu betrachten und werden nie erlahmen, zu betonen, dah wir die Zerreihung Oberschlesiens, die entgegen dem ein­wandfrei festgestellten MehrheitSwillen der be­teiligten Bevölkerung und entgegen der Vernunft unb Gerechtigkeit erlolgt ist, als brennenbes Un­recht zu betrachten. Wir appellieren an das Ge- wissen ber ganzen Kulturwelt in ber festen Zu­versicht, dah mit Hilfe aller ehrlichen Menschen und im Geiste der Dölkerversöhnung auch das Recht auf unsere oberschlesifchen Vollsgenossen Anwendung findet.

Vor bolschrwiftischen Unruhen in Obcrschlrsicn?

Kattowih, 28. Oft (WB) Die sozialisti­sche Kattowitzer .Gazette Robdnitza" berichtet in einer Korrespondenz aus Laurahütte, dah die kommunistische Bewegung in Ober­schlesien jeden Tag zunehme. Alles warte nur darauf, dah die oderschlesische Frage endgültig gelöst werde, um den Generalstreik zu beginnen.

Beschlüsse der Botschafter- Konferenz.

P a r i S, 27. Oft (WTB.) Ueber die heu­tige Sitzung der BvNchafterkonferenz wird folgendes offizielle Eonnnunigue ver- bre'tet:

Die Internationale Arbeitslronferenz.

Genf, 27. Oft. (WTB.) In ber heutigen Sitzung des .Internationalen Arbeit S» k o n f e r e n z" behandelte man die Kompetenz- und OpvortunitätSfragen der Versammlung auf dem Geb etc der Landwirtschaft.

Die französische Regierung hatte ihren Delegierten genaue Instruktionen gegeben, womöglich cer Versammlung überhaupt die Kom­petenz auf diesem Gebiete aozusvrechen. Ihr Ver­treter Fontaine begründete dieS einerseits mit ber Tatsache, dah im Versailler Frie - densvertrag nirgends von landwirtschaft­lichen Arbeitern die Rede sei, andererseits machte er geltend, dah es heute, wo ja Rordsrankreich wieder auf gebaut werden müsse, und wo die land­wirtschaftliche Produktion im Orient damieber- liege. die wirtschaftliche Lage auf ber ganzen Well so ist, bah überall mit Dusnahmezustanben gerechnet werben müsse, es unvorsichtig wäre, buvch eine internationale Gesetzgebung bie Arbeit der Landwirtschaft zu regeln. I o h a u x. der Arbertervertreter Frankreichs, entgegnete jedoch, dah. wenn auch die landwirtschastlichen Arbei­ter im Versailler Friedensvertrag nicht genannt sind, es doch aus den Vorverhandlungen unb aus bem Briefwechsel Elemenceaus hervorgehe, bah man auch an die Regulierung ihrer Arbeit dachte.

Der Vertreter Ehiles. Rivas-Ricuna, und der Vertreter von Eolumbien Restrovo. traten dafür ein, dah die Konferenz dies-» fatne behan­dele, jedoch unter gröhtmöglichster Berücksichtigung ber lokalen Verhältnisse unb unter Vermeidung einer unbrauchbaren theoretischen, einheitlichen Gesetzgebung, wie es die Regelung der Ar­beitsstunde sein würde. Der Regierungs- Vertreter Englands. Cir Hall, unterstützte einige Begründungen, die Iohaux ansührte und erklärte, dah die Versammlung sich kompetent erklären müsse.

Rachdem Fontaine die Kompetenz frag» zurückgezogen hatte, und nur noch die Opportu- niiätsfrage geltend machte, traten auch andere Delegierte, darunter M a h a i n ^RegierungS- vertreter von Belgien) dafür ein, dah diese Frage nach dem Wunsche der Konferenz von Washington auf t>- <2*r_ e4>ri>nunp bleibe