Erklärung!
Die bei den Firmen der Metallindustrie Butzbachs beschäftigten Arbeiter haben heute in rechtswidriger Weise die Arbeit eingestellt.
Die unterzeichneten Firmen sehen sich daher veranlaßt, folgende Erklärung abzugeben.
Der in der Butzbacher Metallindustrie gültige Tarifvertrag war mit dem 31. Juli ds. Js. seitens der Arbeitnehmerschaft gekündigt worden. Sie hatten mit Schreiben vom 8. Juli 1921 folgende Forderungen gestellt:
1. Gewährung einer Stundenzulage von MK. 1.— in allen Gruppen und Altersklassen.
L. Der Höchstlohn wird bereits in der Altersklasse über 21 Jahre erreicht.
3. Während der Zeit der Teuerung soll im Anschluß an die bereits bei der Firma Meguin A. G. gezahlten Zulagen im allgemeinen bezahlt
werden:
für Ledige pro Monat...............Mark 30.—
für Verheiratete ohne Kinder . . ..........Mark 40.—
für Verheiratete mit einem Kind...........Mark 50.—
für jedes weitere Kind..............Mark 10.-
Diese Forderungen hat der Arbeitgeber-Verband in seiner Antwort vom 20. Juli zunächst abgelehnt und seinerseits einen 10 prozentigen Lohnabbau verlangt, weil man zu dieser Zeit von einer Teuerung noch nicht sprechen konnte.
Bei den Verhandlungen am 2. August 1921 konnten sich die Parteien nicht einigen, da die Vertreter der Arbeiter ihre Forderungen auf Grund einer zu erwartenden Teue- run$ gestellt hatten, während die Arbeitgeber sich in entgegenkommender Weise bereit erklärten, den bestehenden Lohntarif bis zum 15. Oktober 1921 gelten zu lassen. Weiter hatten die Arbeitgeber vorqeschlagen, vor diesem Zeitpunkt in neue Verhandlungen einzutreten, und zwar aus dem Grunde, weil man dann in der Lage sein würde, den Umfang der Teuerung genauer zu erkennen.
Es wurde weiter von den Arbeitgebern vorgeschlagen, den älteren Leuten eine Zulage zu gewähren, dahingegen bei den jüngeren einen Lohnabzug stattsinden zu lassen.
Die Parteien waren am 2. Auaust 1921 dahin übereingekommen, daß der wirtschaftliche Friede bis zur Fällung des Schiedsspruches gewahrt werden sollte und bis zum Austrag des Streites soll das bis zum 31. Juli dieses Jahres gültige Lohnabkommen weiter gelten. Irgendwelche Lohn- Veränderungen sollten rückwirkend ab 1. August gelten.
Da die Verhandlungen zu keiner Einigung führten, wurde die Angelegenheit, wie in dem mit der Arbeiterschaft getätigten Kollektivabkommen vorgesehen ist, einem örtlichen Schiedsgericht übertragen. Dieses Gericht tagte am 10. August, bei dem die Vertreter beider Seiten unter dem Vorsitz eines Juristen den Standpunkt bzw. die Forderungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in mehrfachen Ausführungen begründeten.
Der Schlichtungsausschuß konnte nach längerer Beratung zu einem Spruch nicht kommen; er stellte folgenden Standpunkt der beiden Parteien fest:
1. Die Arbeitnehmer erklären auf das Besttmmteste, von der geforderten Lohnerhöhung nicht abgehen zu können.
2. Die Arbeitgeber erklären sich in entgegenkommender Weise bereit, den z. Zt. bestehenden Lohntarif bis zum 15. Oktober 1921 aufrecht ru erhalten Sie sind bereit, den älteren Arbettern eine Lohnerhöhung au Teil werden zu lassen, wenn bei den jüngeren Arbeitern eine entsprechende Lohnermäßigung stattsindet.
Die Arbeiterschaft stellt nun ihrerseits den Antrag, die Angelegenheit vor dem ftaat- lrchen Schlichtungsausschuß in Gießen zum Austrag zu bringen. Dieser setzte einen Termin auf den 24. August, morgens 8.30 Uhr fest. Unerwarteterweise konnte der berufene Vertreter der Arbeitgeber zu diesem Termin nicht erscheinen und es wurde deshalb fettens der Werke eine Vertagung beantragt. Der Schlichtungsausschuß hat mit Schreiben vom 22. August die Vertagung ausgesprochen und Ansetzung eines neuen Termins zugesagt.
Die Belegschaften hietten am 23. August eine Versammlung ab, als deren Resultat folgende Mitteilung an die Arbeitgeber gesandt wurde:
Butzbach, den 25. August 1921.
Butzbach, den 23. August 1921.
An den Arbeitgeber-Verband der Metallindustriellen Butzbachs, z. Hd. des Herrn Oberingenieurs Reckling.
Im Auftrage der am 23. ds. Mts. tagenden Versammlung der in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter setzen wir die Herren Arbeitgeber von nachfolgendem Beschluß in Kenntnis:
Die Versammlung ersieht m der aus Betreiben der Arbeitgeber erfolgten Vertagung der Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuß in Gießen eine Verschleppung des Lohnstreites.
Sie ist nicht gewillt, sich in dieser Angelegenheit länger hinziehen zu lasten und nimmt von einer sofortigen Niedcrlegung der Arbeit nur Abstano in der Hoffnung, morgen, Mittwoch, zu einer Beschleunigung des Verfahrens zu kommen.
Die Mitglieder des Betriebsrates treten zu diesem Zweck, morgen Mittwoch, vormittags 10 Uhr, im Lokale von Wiemer, Weiseler Straße, zu einer Beratung zusammen unter Hinzuziehung der in Frage kommenden Verbandsvcrtreter.
Sollten die Herren Arbeitgeber gewillt sein, an dieser Verhandlung teilzunehmen, so ist die hiesige Ortsvcrwaltung des D. M. V. der Auffassung, daß damit am besten dem wirtschaftlichen Frieden gedient werde, da wir sonst jede Verantwortung für evtl, eintretende Zwischenfälle ablehnen müssen.
Deutscher Metallarbeiter-Verband Verwaltungsstelle Butzbach
gez.: H. Holzapfel.
Seitens der Arbeitgeber wurde wie folgt geantwortet:
Butzbach, den 24. August 1921.
An den Deutschen Metallarbeiter-Verband
Verwaltungsstelle Butzbach
Butzbach.
Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 23. 8., dessen Inhalt wir zur Kenntnis unserer Mitglieder gebracht haben.
Zu allererst müssen mir den Vorwurf einer Verschleppung des gegenwärtigen Lohnstreites auf das energischste zurückweisen.
Unserem Verbände war es aus wichtigen Gründen nicht möglich, an dem am 24. 8. angesetzten Termin des Schlichtungsausschusses in Gießen teilzunehmen und es wurde deshalb von uns eine Vertagung um 8 Tage ersucht. Diesem Ersuchen hat der Schlichtungsausschuß Gießen mit schreiben vom 22. 8., worüber Abschrift beiliegt, stattgegeben.
Auf unsere heutige Anfrage dortselbst wird uns mitgeteilt, daß der Termin für den 30. 8., vormittags 8.30 Uhr, angesetzt worden ist. Dieser Sitzung werden unsere Vertreter beiwohnen.
Zum Schluß müssen wir Sie auf das Protokoll der Lohnverhandlungen vom 2. 8. 21 aufmerksam machen, worin sich die Parteien verpflichtet haben, den gewerkschaftlichen Frieden bis zur Fällung des Schiedsspruches zu wahren.
Arbeitgeber-Verband der Metallindustriellen Butzbachs
gez.: E. Reckling.
In einer Versammlung der Belegschaften am 24. August nachmittags wurde bei Streik beschlossen und zwar stimmten nach einer uns gewordenen Mittettung 508 dafür und 128 dagegen bei einer Gesamtbelegschaft von zirka 900 Mann und gegen den ausdrücklichen Rat der Gewerkschafts- und Lotalvertreter.
Der Beschluß der Arbeiterschaft, in den Streik zu treten, ist daher unverständlich, wenn man berücksichtigt, daß zwischen dem Streikbeschluß und dem neu angesetzten Termin des Schlichtungsausschnsses nur 4 Arbeitstage liegen, um so mehr, als man erwarten konnte, daß bei dem Schlichtungsausschuß am 30. 8. sicherlich eine Einigung erzielt worden wäre.
Hus dem oben Gesagten geht klar und deutlich hervor, daß eine Der- anlassung zum Streik nicht vorlag. Derselbe kann deshalb als „wilder Streik" bezeichnet und muß als solcher aufs schärfste verurtellt werden.
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Arbeitgeber-Verband der Metallindustriellen Butzbachs:
Meguin A.-G. Gebr. Freitag, G. m. b. H. A. 3. Tröster. Samesreuther & Co., G. m. b. H. Maschinenfabrik Volk m. b. H.
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Nachdem die Belegschaften der dem Arbeitgeber-Derband der Metall- industriellen Butzbachs angeschlossenen Firmen die Arbeit in rechtswidriger Weise eingestellt haben, sehen wir uns in Uebereinstimmung mit den übrigen Werken unseres Verbandes veranlaßt, die Arbeiter mit sofortiger Wirkung als fristlos entlassen zu betrachten, hiervon ausgeschlossen sind die Bauarbeiter.
Die Lntlassungspapiere nebst Lohn können während der Geschäftsstunden abgeholt werden.
Butzbach, den 25. August 1921.
Arbeitgeber-Verband der Metallindustriellen Butzbachs Meguin A. G. Gebe. Freitag G. m. b. H. A. 3. Tröster. Samesreuther & Co. G. m. b. H. Maschinenfabrik Volk m. b. H.
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