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tet für sich in Anspruch genmranert werben Auch die Reichswehr mühte in der Lage sein, sich an diesen Feiern zu beteiligen. Die Frage des Uni« formtragens werde also in durchaus loyalster Weise im Verein mit allen zuständigen Faktoren geregelt werden und das Tragen der Uniform des alten Heeres an den Nationalgedenktagen wird in gleicher Weife geregelt werden. Er glaube, dah die Kreise, die sich jetzt gegen das ausgesprochene Verbot gewendet haben, einst der Reich^reglerung dankbar sein werden, dah sie in dieser Frage die Initiative ergriffen habe.

Eine Erklärung des Jnftizministers Dr. Roth gegen den Reichskanzler Dr. Wirth.

München, 15. Sept. (WTB.) Die Korrespondenz Hoffmann meldet amtlich: Münchener Abendblätter vom Donnerstag bringen die Notiz, der Reichskanzler habe in der Sitzung des AeberwachungSauSschusseS vom 15. September aus einem Bericht des StaatSkommissarS für die öffentliche Ordnung Dr. Weihmann mitgeteilt, daß der Korvetten- Kapitän Ehrhardt mit dem bisherigen Iustiz- minister Dr. Roch in Verbindung stehe. Der Iuftizminister Dr. Roch läßt hierauf erklären, daß er weder den Kapitän Ehrhardt noch den Oberst Bauer noch den Major Pabst kenne und daß daher die Mitteilung in ihrem ganzen Umfange frei erfunden fei. Der Reichskanzler hätte sich durch eine vorherige Anfrage in München hierüber leicht Aufflärung verschaf­fen können.

Stegerwald und Wirth.

Berlin, 15. Sept. (WTB.) Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, fand am Dienstag zwischen dem Ministerpräsidenten Stegerwald und dem Reichskanzler eine Besprechung statt, worin Stegerwald den Reichskanzler bat, mit Bayern auf der Grundlage der neuen bayerischen Vorschläge, vielleicht mit einigen Modalitäten, zu einer Verständigung zu gelangen. Aeber die Beur­teilung der gegenwärtigen Gesamilage und der Verständigungsbereitschaft zwischen dem Reich und Bayern bestand zwischen dem Reichskanz­ler und dem preußischen Ministerpräsidenten völlige Aebereinstimmung.

Die Einberufung des bayrischen Landtags.

München, 15. Sept. (WTB.) Der Sani) tag wurde auf ben 21. September nach­mittags einberufen. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Ministerpräsidenten.

Die Suche nach Erzbergers Mördern.

M ü nch e n, 15. Sept. (WTB.) Die Fahn­dung nach den Tätern, die Erzberger er­mordeten, ist momentan zum S t i l l st a n d ge­kommen. Reue Verhaftungen fanden nicht mehr statt. Es ist nur das eine festge- stellt, daß eine Organisation für politische Morde nicht besteht. Die Verhafteten sind sich von der Brigade Ehr­hardt her gut Freund und hatten des öfteren, um die Freundschaft weiter zu Pflegen, im Schutz- und Truybund, dem sie angehörten, Zusammenkünfte. Am Mittwoch kam ein Bru­der des flüchtigen Tillessen hier an, um sich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stel­len. Er wohnte in einem -hiesigen Hotel und triig sich auch mit seinem richtigen Namen ein. Das machte den Portier stutzig, weshalb er die Polizei von dem angeblichen Hiersein des Tillessen, nach dem gefahndet wird, verstän­digte. Der Bruder des Tillessen wurde noch nachts einer Kontrolle unterzogen, wobei sich herausstellte, dah die Annahme des Portiers unrichtig ist.

- Die Fortdauer der wirtschaftlichenSanktionen".

Berlin, 15. Sept. (OBnlff.) Rach der letz­ten Mitteilung des Obersten Rates vom 14. Aug. war die Aushebung der wirtschaft- lichen Sanktionen für den 15. September ins Auge gefaßt, wenn bis 31. August die fäl­lige Goldmilliarde bezahlt sei und die deutsche Regierung ihrer Einwilligung zur Schaffung emes interalliierten Organs zwecks Vermeidung von Dislriminationen bei Erteilung der Ausfuhr- genehmigung für das besetzte Gebiet erteilt haben wurde. Die deutsche Regierung leistete die fäl­lige Zahlung und sprach ihre grundsätzliche Ein­willigung zur Schaffung eines interalliierten Or­gans zur Verhütung von Diskriminationen in ihrer Rete vom 26. August aus. Eine Antwort wurde bisher daraus nicht erteilt. Die schweren wirtschaft icher F)'gm, welche niht nur das W rt- schastsleben des besetzten Gebietes, sondern ganz Deutschlands durcb das Fehlschlagen der durch die alliierte Ankündigung erweckten Hoffnungen erleidet, können nicht der deutschen Regierung zur Last gelegt werden, sondern muffen von den alliierten Regierungen verantwortet werden.

Pari s, 15. Sept. (WTB.) DerT e rn p s" veröffentlicht folgendes.- Die wirtschaftlichen Sank- ttonen, die im März gegen Deutschland ergriffen worden waren, sollten nach den Bestimmungen eines VefchluffeS deS Obersten Rates heute am 15. September aufgehoben werden, wenn getoiffe Bedingungen erfüllt wären -Deutschland müsse vor allem die Schaffung eines internationalen Organismus annehmen, der mit den deutschen Behörden in der Prüfung des Aus- und Ein­fuhrbeschränkungen für die Rheinlande zusammen- arbeitcn sollte. Da die deutsche Regierung nicht in der notwendigen Weise mitarbeitete, werden die wirtschaftlichen Sanktionen aufrechterhalten bleiben, bis die vvm Obersten Rat gestellten Be­dingungen ausgeführt worden sind.

fpd. Bad EmS, 15. Sept. Nach Infor­mationen des Vereins der Industriellen für den Regierungsbezirk Köln ist mit der F v r t - dauer der Sanktionen mindestens noch für mehrere Wochen zu rechnen, solange, bis die Verhandlungen über den AeberwachungS- ausfchuß zu einem Ergebnis geführt haben.

Die Völkerbundsversammlung.

Genf, 15. Septbr. (Wolff) Bei Beginn der heu­tigen Sitzung der Völkerbundsversammlung, die um 10', Uhr eröffnet wurde, teilte der Präsident van Karnebeek mit, daß vom Präsidenten ein Rechtsausschuß ernannt worden ist, der der Versamm­lung Bericht erstatten wird, ob sie aufgrund des Artikels 19 zuständig ist, die von der bolivianischen Delegation aufgeworfene bolivianisch-chilenische Streitfrage über den Friedensvertrag von 1904 zu regeln. Der Aus­schuß setzt sich zusammen aus Scialoja (Italien), Urudji (Kuba) und Peraltu (Kostarika).

Hierauf wurden der Versammlung noch einige Mitteilungen gemacht, die sich auf die Kommission zur Prüfung der nach Abschluß der Tagesordnung neu eingelaufenen Vorschläge beziehen, und zwar auf die Entschließung betreffend die Förderung des E s- perando - Unterrichts in den öffentlichen Schulen und auf den Vorschlag Nansen über die Hilfsaktion in Rußland. Diese Frage wurde in der 6. Kommission (politische Angelegenheiten) vorbereitet und soll noch in dieser Tagung von der Versammlung erledigt werden.

Der südafrikanische Anttag über den Schutz der Minderheiten und eine Aktton zugunsten Armeniens soll in derselben Weise verhandelt werden.

Die Versammlung, die bei Erledigung dieser Fragen teilnahmslos blieb, belebte sich aber, als Lord Robert Cecil die polnisch-litauische Frage anschnitt und Auskunft über den Stand der Frage verlangte. Hymans (Belgien) entgegnete in seiner Eigenschaft als Ratsmitglied mit kurzen An­gaben über den Abkommensentwurf, der sich nicht unwesentlich von dem alten Entwurf unterscheide. Er teilte mit, daß die polnische und die litauische Re­gierung bereits geantwortet hätten und daß er noch heute mit ihren Vertretern eine Konferenz abhalten werde. Cecil möge sich noch einige Tage gedulden, da bis dahin eine Abteilung des Völkerbundes darüber entscheiden werde. Präsident v a n Karne­beek seinerseits versicherte, daß die Versammlung sich auf jeden Fall mit der litauischen Frage be­schäftigen werde, worauf sich Lord Robett Cecil mit der Vertagung der Auskunft gufriehen gab.

Der norwegische Delegierte hielt in der heutigen Völkerbundsversammlung eine ausführliche Rede über die Abrüstungsfrage. Er tadelte lebhaft die Untätigkeit des Dölkerbundsrates, der die von der alten Versammmlung geforderten Er­hebungen nicht angestellt habe. Lange erklärte, es sei unzulässig, daß diese Frage der permanenten Militärkommiffion anvertraut werde, die sich aus Militärs und Vertretern der verschiedenen Kriegs­ministerien zusammensetze. Es sei selbstverständlich, daß in einer solchen Kommission nicht der Völker- bundsgeist, sondern der militärische Geist zum Aus­druck kommen müsse, von dem man keine Forderung der Abrüstungsangelegenheiten erwarten könne.

Der griechische Delegierte Frangulis hiel feine lange, mit großem Beifall aufgenomnrene Rede über die allgemeinen Probleme des Völkerbundes, die al­banische Frage und die Lage im Orient. Er sprach sich für eine möglichst große Erweiterung des Völker­bundes aus und forderte, daß die Dele­gierten nicht nur ihre Länder, sondern die ganze Menschheit vertreten. (Er betonte die Ansprüche Griechenlands auf Rordepirus und das Recht Griechenlands auf die Durchführung seines Kampfes gegen die Türkei. Griechenland müsse allein das große Werk im Orient vollenden. Diese Aus­führungen wurden ohne Widerspruch ausgenommen.

Genf, 15. Sept. (Wolff.) Die vierte Unter- Kommission des ersten Ausschusses (für Verfasiungs- und Rechtsfragen), die den Bericht des Ausschusses für Paktabänderungen prüfte, einigte sich auf folgenden Wortlaut für den Text des Paragraphen 21: Sie behält den bisherigen Text bei, welcher lautet: Internationale Verpflichtungen, Friedensvertrage und lokale Abkommen wie die Monroedoktrin, die den Welffrieden sichern, sind nicht nnvereinbart mit irgend­welchen Bestimmungen des Paktes". Diesem Tert soll auf Anttag der Unterkommission hinzugefügt werden: Unter den Mitgliedern des Völkerbundes kann unter den Auspizien des Völkerbundes über jedes Abkommen verhandelt werden, das eine Präzision ober Ergänzung der Vereinbarungen erstrebt, die laut Pakt der Erhaltung des Friedens und der inter­nationalen Zusammenarbeit dienen.

Der chinesische Delegierte Wang-Chung-Hui machte Vorbehalte zu Artikel 21.

Der griechisch-türkische Krieg.

Athen, 14. Scpt. (WTB.) Durch ein königliches Dekret ist die Iahres - klasse 1 922 unter d i e Fahnen ge­rufen, ebenso alle bis vierzigjährigen Män­ner, die feit 1921 die griechische Staatsange­hörigkeit erwarben.

London, 15. Sept. (WTB.) Wie be­richtet wird, sind die Nachrichten aus Athen start zensuriert. Blättermeldungen zufolge geht das Gerücht, daß in Griechenland eine politische Krisis herrsche.

Paris, 15. Sept. (WTB.) Der lemali- stische Bericht vvm 12. September behauptet, wie HavaS aus Konstantinopel meldet, -daß die griechische Armee sich zurück - ziehe. Der Rückzug gehe in Anordnung vor sich und die Griechen liehen die Verwun­deten und Kriegsmaterial, besonders Auto­mobile zurück. Die Türken sollen zwei grie­chische Devisivnen. die in Beylie-Köpri zur Deckung deS Rückzuges starke Stellungen be­zogen hatten, eingedrückt haben. Das Eom- munique schließt: Die 21tägige Schlacht am Sakharia endete mit dem vollständigen Siege unserer Waffen.

Aus dem Reiche.

DieRote Fahne".

B e rl i n, 15. Sept. (WTB.) Wie von zu­ständiger Seite mitgeteilt wird, ist dieIn­ternational e", die anstelle der verbotenen Roten Fahne" erschien, beschlagnahmt worden, da sie die Fortsetzung derRoten Fahne" darstelle.

Anschlag gegen ein Kriegerdenkmal.

Plcß, 15. Sept. (WTB.) Gegen 4 Ahr morgens explodierte unter starkem Getose an dem Kriegerdenkmal eine Ladung Sprengstoffe. Da6 Denkmal ist unbeschädigt geblieben.

Die Opfer der Siegener Unruhen.

fpd. Siegen. 15. Sept. Der Aufruhr der letzten Tage hat hier ein weiteres Opfer gefordert. In Weidenau starb an einer Schuhverletzung der 54jährige Arbeiter

Friedrich Becker. Die Polizei verhaftete weitere Rädelsführer und beschlagnahmte bei Haussuchungen große Mengen geraubter Waren. Die verhafteten Personen wurden nach auswärtigen Gefängnissen verbracht.

Aus dem besetzten Gebiet.

Der Ueberfall auf den französischen Offizier.

fpd. Mainz, 15. Sept. Zu dem Heber» fall auf einen französischen Offizier erfährt die Mainzer Tageszeitung", daß die Tat von jungen Holländern begangen wurde. Diese bändelten auf der Straße mit dem franzö­sischen Offizier an und nahmen ihm, als er zur Abwehr eines vermeintlichen tätlichen Angriffes den Revolver zog, die Waffe mit Gewalt ab und schlugen ihm die Kopfbedeckung herunter.

fpd. 5) ö cf) ft a. M., 15. Sept. Unvermutet wurden in den letzten Tagen in den verschie­denen Zügen Paßrevisionen vorge­nommen. Dabei wurde eine größere Zahl von Fahrgästen betroffen, Vie nicht im Besitze von Ausweisen waren. Die vergeßlichen Leute mußten entweder die Strafe sofort bezahlen oder wurden zur gerichtlichen Verurteilung no­tiert. Das Mainzer Militärpolizeigericht verurteilte die Sünder zu Geldstrafen von 50 bis 300 Mk.

Neue städtische Steuerquellen.

Gießen, den 16. Sept. 1921.

Die Stadtverwaltung hat bet der Stadt- verordneten-Dersammlung die wohl am Freitag der nächsten Woche zusammentteten wird, bean­tragt, dem Entwurf einer Ortssatzung bett, die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der Straßen und Fuß­steige und für die Abfuhr vom Haus- k e h r i ch t, zuzustimmen.

In der

Begründung des Antrages heißt es: Die Sttahenreinigung usw. erforderte Im Rechnungsjahr 1920 den Be­ttag von 505 165 Mark: im Voranschlag für das Rechnungsjahr 1921 mußten hierfür 687 500 Mark vorgesehen werden, und diese Summe er­fährt noch eine Steigerung durch die vom Be- zirksarbeitgebrr-Verband Mainz, dem die Stadt angebört, beschlossenen Lohnerhöhungen der städt Arbeiter. Damit haben die Aufwendungen der Stadt für Sttahenreinigung eine Höhe erlangt, welche die Stadtverwaltung im Interesse der städt. Finanzen nötigt, nach Dem Vorgehen an­derer Städte die Kosten wenigstens zum größten Teile durch Erhebung von Gebühren zu decken.

Rach dem Entwurf soll die Gebühr grundsätz­lich vom Grundstückseigentümer erheben werden, der verpflichtet ist, von seinen M i e= lern ober Pächtern die Gebühr anteil­mäßig einzuziehen; weigert sich der Wieter oder Pächter, die Gebühr an den Grundstückseigentümer zu bezahlen, so wird die Gebühr von der Stadt erhoben. Diese Art der- Gebührenerhebung er­scheint sachgemäß und einfach, sie hat sich in den Städten Mainz und Darmstadt bewährt. Als einfacher und leicht greifbarer Maßstab der Ge­bührenfest setzung bietet sich der Miet- oder Pacht­wert bar; es ist daher vorgesehen, nach ihm die Gebühr zu bemessen, wie dies auch in den Städten Mainz und Darmstadt geschieht. Als Höhe wird hierbei gleichfalls nach dem Vorgehen von Mainz und 5>armflabt der Betrag von 10 Prozent an­genommen und bei Zugrundelegung dieses An­satzes eine Gesamtsumme von 500 000 Mark jähr­lich erwartet, ein Betrag, der die Kosten der Stadt wenigstens zum größten Teil decken wird.

Entwurf der Ortssatzung.

8 1. Die Reinigung des Fahrdammes und der Fußsteige der innerhalb des Stadtgebiets gelegenen Straßen und Plätze erfolgt nach Maß­gabe der folgenden Bestimmungen durch das Stadtbauamt. Die Reinigung der Fußsteige von Schnee und Eis, sowie das Bestreuen bei Glatt­eis liegt nach wie vor den Drundsttickseigen- tümern ob.

§ 2. Die Reinigung wird in dem den poli- zeilichen Anforderungen entsprechenden Maße aus- g^führt.

£ 3. Zeder Eigentümer eines bebauten Grund­stückes oder eines unbebauten an einer Straße gelegenen Grundstückes oder eines selbständigen Teiles ist verpflichtet

n) für die Reinigung der Straßen und der Fußsteige,

b) für die Abholung von Hauskehricht eine Gebühr zu entrichten.

§ 4. Die Gebühr wird vom Grundstücks­eigentümer in 4 -Bielen in der zweiten Hälfte be£ zweiten Monats jeden Kalendervierteliahres erhoben. Der Grundstückseigentümer ist verpflich­tet. von seinen Mietern oder Pächtern die Ge­bühr anteilsmäßig einzuziehrn, doch darf der An­teil 10 Prozent des Miet- ober Pachtzinses je­weils nicht überschreiten. Weigert sich der Mieter ober Pächter, die Gebühr an ben Grundstücks­eigentümer zu zahlen, so hat letzterer die Stadt­verwaltung davon zu benachrichtigen. In solchen Fällen wird die Gebühr nach § 13 dieser Satzung durch die Stadt von dem Mieter ober Pächter erhoben

Sind nicht fclbflänbigc 5eile weiter vermietet ober weiter vor pachtet, so ist der Vermieter ober Verpachter berechtigt, einen entsprech. Anteil von dem Untermieter oder Unttrpächter zu erheben

§ 5. Die Gebühr beträgt 10 Prozent des einzelnen Miet- ober Pachtwertes für das Iahr.

§ K Als Miet- oder Pnchtwert gilt, wenn die Räumlichkeiten vermietet sind, der ncretn- bartc Mietzins unter Anrrchnng der etwa im Mietpreis enthaltenen Kosten für Heizung und Beleuchtung, sowie sonstiger dem Vermieter oder Verpächter zum Vor!eil des Mieter- ober Päch­ters obliegenden Leistungen.

t? 7. Der vereinbarte Miet- ober Pachtzins ist nicht maßgebend:

a) wenn er die Gegenleistung für den Ge­brauch der mitvermieteten Einrichtung. Mö­bel und sonstige bewegliche Gegenstände mit umfaßt,

b) wenn die Höhe des Miet- ober Pacht­zinses von dem Ergebnis eines gewerb­lichen Unternehmen# ober von nnberen un­gewissen Ereignissen abhängig gemacht ist.

§ 8. Wenn

a) auf ben vereinbarten Miet- ober Pacht­zins die Voraussetzungen des $ l, 3t ff er a und h zutreffen, oder

b) Räumlich testen von dem Eigentümer selbst benutzt oder

c,i Räumlichkeiten zur Tnjhurrg ober zum brauch unentgeltlich überlassen üKrbzn, g*'t als Miet- ober Pachtwert der ihrer B.-» ftimmung, Beschaffenheit und Lage entsprechende ortsübliche Miet' ober Pachtwert, der von dem städt. Wohnungsamt feftgelcht wird. Bei Dienst­wohnungen ist der ortsübliche Wietwert in An­satz zu bringen.

§ 9. Gebäude und Grundstücke, von denen ein Miet- ober Pachtwert auch nicht nach tz 8 sesizustellen ist, unterliegen dennoch der Gebühren­pflicht. Als Miet- oder Pachtwert gilt in diesen Fällen der 25. Teil des gemeinen Wertes von Gebäuden oder Grundstücken gleicher oder ähn­licher Größe, Lage und Benutzungsart

§ 10. Die Grundst ückseigentümer, sowie die Mieter und Pächter sind verpflichtet, die auf die Bemessung der Gebühr sich beziehenden llrtan- ben der Stadtverwaltung auf Verlangen vorzu- legen. Die Gebührenpflichtigen werden durch An- forderungszettel benachrichtigt, die den Grund­stückseigentümern zugestellt werden. Von ben Grundstückseigentümern wird nach § 3 dieser Satzung die Gebühr für alle Derpffichtungen in einer Summe eingezogen.

Die Veranlagung der Reinigungsgebühr er­folgt alljährlich für ein Rechnungsjahr. Tritt im Laute des Rechnungsjahres eine Erhöhung des Miet- oder Pachtpreises ein, so sind die Betei­ligten verpflichtet, innerhalb 14 Tagen nach ein­getretener Erhöhung der Stadtverwaltung Mit­teilung zu machen. Tritt eine Verringerung des Miet- oder Pachtpreises ein, so wird diese bei der Verrechnung nur dann berücksichtigt, wenn die Verringerung vor dem 1. des betreffenden Monats angezeigt toirb.

t? 11. Die Gebührenpflicht beginnt für neu hinzuttetende Pflichtige mit Beginn des aus 'die Benutzung folgenden Monats.

t? 12. Den Abgabepflichtigen steht gegen btc Heranziehung zur Reinigungsgebühr die Be­schwerde beim Provinzial-AuSschuß binnen einer Frist von 2 Monaten nach der Zustellung des Anforderungszettels zu. Durch diese Beschwerde wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aus- gehalten. Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, offenbare Härten, die bet der Gebührenerhebung hervortreten, zu beseitigen.

§ 13. Die Beiträge zur Reinigungsgebühi sind öffentliche Abgaben und unterliegen der Bei­treibung im Verwaltungszwangsverfahren.

§ 14. Diese Ortssatzung tritt mit dem 1. 3a* nuar 1922 in Kraft.

Aus Stabt und Land.

Gießen, den 16. Sept. 1921.

Anrechnung der Krieqsdienftzeit.

Rach dem Gesetz über die erhöhte An* rechnung der während des Krieges zurückgc- legten Dienstzeit wird den Reichsbeamten bei Festsetzung ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu der in dem Zeitabschnitt vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1918 im Reichsdienst wirklich verbrachten Zeit, sofern sie mindestens sechs Monate betragen hat, die H äl f t e hinzugerechnet. Diese Maßnahme fin­det nach Inkrafttteten deS unlängst von dem Landtag verabschiedeten neuen hessischen RuhegehaltsgeseheS ohne weiteres auch auf die hessischen Beamten An­wendung.

Wettervoraussage

für Samstag:

Heiter bis wollig, trocken, tagsüber Tempera­tur nicht verändert, nachts kühl, wechselnde Winde.

Das ausgeprägte Tiefdruckgebiet liegt heute über dem Bottnis^n Meerbusen. Wir siegen in einem Sattel, der durch die Hochdruckgebiete über England und den Alpen gebildet wird. Die be­stehende Witterung wird vorläufig noch anhalten.

*

" Die Ortöeinnehmerei Sich int Bezirk des Hauptzvllamts Gießen wird nach einer Bekanntmachung deS Landesfinanzamts vom 1. Oktober an aufgehoben. Die zu ihrem Bezirk gehörenden Gemarkungen wer­den vom gleichen Tage an dem Haupt-ollarnt Gießen zugeteilt.

Landkreis Bietzen.

W a 6 c n b o v n - 0 t c i n b e r g, 15. 0ept. Bei der Versteigerung des Gemeindeobstes wurde ein Erlös von 23 667 Mark erzielt, gegen rund 28 000 Mark im Vorjahre, trotzdem der diesjährige Behang bedeutend geringer als der vorjährige war. Am kommenden Sonntag, am Kirchweihtage, findet vormittags die leierliche Einweihung einer neu beschafften Ä lr* chenglocke statt. Die Orts st raßen, bte sich bisher sämtlich in einem außerordentlich schlechten Zustand befanden, sind nunmehr berge» stellt worden. Da die Gemeinde finanziell nicht in der Lage war, die nicht vvm Kreis zu unter­haltenden Straßen ordnungsmäßig herzurichten, hat man die Instandsetzung dieser Straßen, unter Zuhilfenahme eines veralteten Verfahrens. näm­lich das der Fronfahrten, das sich aber sehr bewährt hat, durchgeführt. In diesem System kam ein echt sozialer Gemeinsinn zum Ausdruck.

Die G r u ni m e t e r n t c bat bereits ihr Ende erreicht. Sie bestand ja größtenteils nur im Ab­mähen von vereinzelt stehenden verdorrten Hal­men. Der Wiesen hoben ist durch die anhaltende Trockenheit fast versengt Auch die Hoffnung durch Stopveffaaten etwa- Herbflfutter zu er­halten. ist durch die anhaltende trockene Witte­rung hinfällig geworden, und das Geld für diese Saatfrucht ist nutzsnS ausgegeben. Eine Vieh­verminderung ist die unausbleibliche Folge unb dies ist für die hiesige, fast ausschließlich klein- bäuerliche Bevöllerung, besonders hart.

Kreis Schotten.

eb. Schotten. 15. Sept Aus einigen Bahn­höfen der Bahnlinie Nidda- -Schotten herrscht zur Zeit eine eifrige Derladetäligkeit vor- Obfl. Das beweist, daß es trotz ungünstiger Blütezeit und großer Trockenheit mehr Obst ge* geben hat, als zu ertoarten war.

Gictzcner Strafkammer.

Gießen. 13. Sept. 1921.

Die ehemaligen Kraftfahrer W. B. von Bar> men und R. D von Reurod standen vor Gericht tocil sie im März 1919 während ihrer Einguartie rung in Lich einem Landwirt in seine Speisekammer eingebrochen toaren und dabei die Wache verlassen hatten. B. erhielt wegen Diebstahls und Wach­vergehens 4 Monate 2 Wochen, D. wegen Wach