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Dienstag nachmitta schwerem Kranken läge: U rgroßmutter, Schwieg<

Margare

geb. K im 74. Lebensjahre.

Die trauernd'

Gießen (Neustadt 55),!

Die Beerdigung findet von der Kapelle des n<

(Bott dem Allmächtigen ha fallen, unsere liebe Mutter, Gr, und Schwiegermutter Elisabeth Wein nach kurzem, schwerem Leiden i von 75 Jahren zu sich zu nehm«

Die trauernden Hinterbl Ludwig Weinri <i und Frau geb. Bern

Grotzen-Linden, den 8. Sept. 192 Die Beerdigung findet Freitag, 1 nachmittags 3 Uhr, statt.

Behördliche An>

Stadt. Arbeitsamt (ä

Liebigstratze 16, Teleph.

TS können eingestellt werden:

a. bei bicfineit Arbeitgebern: 1 6 Kupferschmied, 1 Stlberschmied, 2 M

Lehrlinge: 1 Automonteur, 1 Frise, macher, 1 Glaser, 1 Schlosser.

b. bet auswärtige« Arbeitgebern: arbeiier, Maurer, Zimmerleute, Eit Provifionöieifende, 1 Polsterer, IM» landwirtschaftl. Knechte, 2 Schneide 2 Kastenmacher, 7 Schreiner, 3 Aust

Lebrlinge: 1 Glaser, 1 Schmied, 1 Friseur, 1 Schlosser.

GS suchen Arbeit: Schriftsetzer, Kaufleute, Schreiber und Reise HauSburschen und AuSlänser, Mascl Bauschlosser, Schuhmacher, 1 Sti 4 Sattler u. Polsterer, Backer u. Metz Kellner, 1 Former, 1 jüna. Schmied, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, 2 D' Knecht, 2 Schäler, 1 oerheir. Hosm, Schweizer, 1 Tapezierer, 2 Gärtner, 1 Handschuhmacher, Bergarbeiter, 1 Schtnekzer, 1 Goldarbetter, 1 Ins Spengler, 1 Mon/eur, 1 Bandagist, und Heizer, 1 Konditor, 1 Möbelzeirl meister für Korkensabrikation, 1 Tie

GelegenbeitSarbeite« werden ebenso genotumen.

Lehrlinge: 2 Mechaniker, 1 Friseur, 1 teur, 1 Elektrotechniker, 1 Schuhmm btnder, 1 Gärtner, 3 Autoschlosser, 1 l schlosser.

, Weibliche Abteil«n

* ES können eingestellt werden:

a. bei diesigen Arbeltgebern: Mädch über, Dienstmädchen, Laufsrauen und einzelne Tage, tüchtige Sllleiniuädche Stutzen, 2 Köchinnen, 1 Lehrmädchen geschäst, 1 Verkäuferin.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: schaftliche Dienstmädchen, 4 Dienstinäl mädchen, 2Zköchinnen, Ztmmermädchei 1 landw. Haushälterin, 2 Kllchenmädü

ES suchen Arbeit: 2 Verkäuferin!, rin, 3 Waschfrauen, einige Laussrau Rachmittagsbeschästigung, Mädchen f 2 Haushälterinnen, 1 Büglerin, 1 Fri französischen Unterricht, 1 Gesellschas dersräuletn, 1 Schneiderin als Beihi

Die Berufsberatung und Arbei luna für Musiker findet werktags 12 Uhr statt.

Außerdem werden für den Lehrling aufgewendete Versiche­rungsbeiträge 50 Mark jährlich vergütet. «

Die einmalige Lehrlingsunterstützung für Mädchen wurde auf 150 Mart jährlich erhöht.

Indem wir Ihnen hiervon Kenntnis geben, empfehlen nur Ihnen, dafür Sorge zu tragen, dah bei den bis Ende September 1921 fälligen Quittungen für das 1. Halbjahrl921 Rj. die richtigen Beträge zugrunde gelegt bzw. beim Abschluß von Pfleg- und Lehrverträgen die neuen Sähe gleich richtig eingesetzt werden.

Bei dieser Gelegenheit machen wir nochmals auf den letzten Absatz unseres Ausschreibens vom 1. März ds. Is. (Amts­verkündigungsblatt Ar. 32) besonders aufmerksam.

(Ziehen, den 5. September 1921.

Kreisamt (Ziehen.

Dr. 11 f i n g e r. _____________________

Betr.: Die Rundgänge der Feldgeschworenen.

Au den Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, Anordnungen zu treffen, dah der nach 8 20 der Instruktion für die Feldgeschworenen vorgeschriebene Rund­gang in den Monaten September und Oktober zur Ausführung kommt.

Wegen des zu beobachtenden Verfahrens verweisen toir aus unser Ausschreiben vom 6. September 1910 (Kreisblatt Rr. 68).

Ihren Berichten über den Vollzug sehen wir bis zum 15. Rovember ds. Is. entgegen.

Giehen, den 5. September 1921.

Kreisamt Giehen. I. V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

03 e t r Das Gesetz, die Entschädigung für an Maul- und Klauen­seuche gefallene Rinder und Ziegen betreffend vom 13. Mai 1921.

Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 13. Juni 1921 (Amtsverkündigungsblatt Rr. 87 vom 17. Juni 1921) be­merken wir, dah nach den Bestimmungen der Artikel 7, 8 und 11 des obigen Gesetzes auch für die an Maul- und Klauenseuche notgeschlachtete Rinder (Kälber ausgenommen) hinsichtlich der Anmeldung von Entschädigungen das gleiche Verfahren gilt, wie dies durch eingangs erwähnte Bekanntmachung für Ziegen nochmals besonders betont wurde. .

In beiden Tiergattungen können seöoch bei der Antrag­stellung nach Artikel 7 nur solche Tiere berücksichtigt werden die infolge der Seuche n o t g e s ch l a ch t e t werden muhten und wobei das Fleisch als zum menschlichen Genuß untauglich be­funden wurde (§ 33, Absatz 2 der Ausführungsbestimmungen zum Reichssleischbeschaugeseh), bei Ziegen auch noch solche, die an der Maul- und Klauenseuche gefallen sind.

Für notgeschlachtete Tiere, deren Fleisch verwertet werden konnte, wird keine Entschädigung gewährt, weil anzunehmen ist dah durch den Erlös für Fleisch und Haut mindestens die jetzt geltende Entschädigung für gefallene Tiere erreicht worden ist.

Wir machen hierbei nochmals ausdrücklich darauf aufmerk­sam, dah in den Fällen, wo nach den bisher geltenden Be­stimmungen ein Entschädigungsverfahren eingeleitet war, d. h. also eine S ch ä h u n g s u r k u n d e bereits früher ausgenommen und uns vorgelegt wurde, Anträge bei den Bürgermeistereien nicht zu stellen sind. In diesen Fällen erfolgt Nachzahlung von Amts wegen.

Giehen, den 5. September 1921.

Kreisamt Giehen. I. V.: Hemmerde.

Dicnstnachrichtcn des Kreisamtes.

Das Ministerium des Innern hat dem evangelischen Kirchen­gemeinderat in Gerhausen in Württemberg die Erlaubnis erteilt, 10 000 Lose einer am 20. Oktober d. I. zu Gunsten des Kirchen­baues daselbst zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Dolksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 100 000 Lose zu je 1 20 Mk. ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Röthges; hier Drainagen.

In der Zeit vom 8. bis einschließlich 15. September 1921 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Röthges zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. Kostenausschlag für ausgeführte Drainagen.

2. Zusammenstellung hierzu.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschluffes während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 1. September 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn. Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Bergheim; hier: topographisches Güterverzeichnis.

In der Zeit vom 7. bis einschließlich 21. September 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Holzheim

das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischen Ramens Verzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Holzheim -. schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 31. August 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

Dr. Iann. Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Wochenmarktordnung für die P^^inzialhauptstadt Gießen; hier: Abänderung des § 14 b.

Auf Grund der Bekanntmachung des stellvertr. Reichskanzlers vom 2. März 1915, betr. den Wochenmarktverkehr, und der §§ 69 und 1491, Ziffer 6 der Gewerbeordnung sowie des Qlrt. 129 b II, Ziffer 1 der Städteordnung wird im Einverständnis mit der Stadtverordnetenversammlung und mit Genehmigung des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamtes vom 17. August 1921 zu Ar. L. A. u. W. 16 699 der § 14 b der Wochenmarktordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen vom 14. September 1909 und 15. Juli 1915, wie folgt, abgeändert:

§ 14 b.

Der gewerbsmäßige Einkauf von Gegenständen des Wochen­marktverkehrs. die von außerhalb zu Markt gebracht werden, ist von 11 U Ij r vormittags a b auf dem Marktplätze den hiesigen Händlern gestattet; die Weiterveräußerung an Händ­ler ist verboten.

Diese Abänderung tritt sofort in Kraft.

Gießen, den 5. September 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Bekanntmachung.

Da in letzter Zeit Klagen über Belästigungen des Publikums durch Fußball-, Schlagball- und andere Spiele auf der Straße laut geworden sind, sehen wir uns veranlaßt, darauf hinzu­weisen, dah nach Artikel 292 des Polizeistrafgesehes und §366, Ziffer 7 des Reichsstrafgesehbuches derjenige mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, der auf Straßen oder öffentlichen Plätzen mit Steinen oder anderen Gegenständen wirft, wodurch Menschen beschädigt oder verun­reinigt werden können.

Ist die mit Strafe bedrohte Handlung von Kindern begangen worden, so werden nach Artikel 44 des Polizeistrafgesehes die Eltern oder andere aufsichtspflichtige Personen, die es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen, beim ersten Fall polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit Geldstrafe bis zu einem Drittel der auf die ^Übertretung selbst angedrohten Strafe belegt.

Bei eintretenden Körperverletzungen können außerdem nach §§ 823 ff., 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Täter und aufsichtspflichtige dritte Personen (Eltern usw.) weitgehende zivil­rechtliche Schadenersahverpflichtungen entstehen.

Gießen, den 5. September 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

?rud< der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

In der Zeit vom 16. April bis 31. aaben sich in unseren Straßenbahnwagen vegenstünde corgefunben:

4 Spazierstöcke, 2 Kinderspazierstöckchen, 6 Damen­schirme, 1 Schirmüberzug, 5 Paar Herrenhand­schuhe, 2 Paar Damenhandschuhe, 1 einzelner Herren­handschuh, 1 Paar Strümpfe, 1 Herrenhemd, ein Handtuch, 2 Taschentücher, 1 Damenoürlel. 1 Hand- beutel, 1 Haarschleife, 1 Stück Doile, 1 Kinder­körbchen, 5 Bogen Briefpapier mit Umschlägen, 1 Lehrbuch der Physik, 1 Gebet- und Gesangbuch, 1 Verzeichnis über Medizin- und Naturwissenschaften.

1 Riemchen mit 4 Schlüsseln, 1 Geldmäppchen mit Inhalt, 1 Geldtasche mit Inhalt, 1 Zwanzig- und 1 Einmarkschein, 1 Karbidlaterne, 1 silbern. Ring, 1 Emailleschild, 1 Hammer, 1 Zwicker mit Futteral, 1 Tabakspfeifchen, 1 Bügeleisen, 2 Kleiderhalter.

Die vorbezeichneten Gegenstände.können bei der unterzeichneten Verwaltung, Zimmer'4, in Empfang genommen werden. 9736B

Gießen, den 6. September 1921.

Elektrizitätswerke u. Straßenbahn der Stadt Gießen. __________________St ölte.___________________ Vergebung von Pflasterarbeiten.

Samstag den 10. ds. Mts. vormittags 10 Uhr soll die Umpflasterung einer Straße sowie die Ab­heilung der zu walzenden Straßen auf dem Sub- missionrwege vergeben werden. Bedingungen liegen aus hiesiger Bürgermeisterei zur Einsicht offen.

Wieseck, den 7. September 1921. 97310

Hessische Bürgermeisterei Wieseck. Schomber.

Obstverfteigerung.

Dienstag, den 13. d. Mts., vormittags 9 Uhr onfongcnb, wird das Obst der Gemeinde Saasen, bestehend aus Aepfeln, Dirnen und Zwetschen, bäum- meifc meistbietend versteigert. Zusammenkunft hn Ort

Saasen, 8. September 1921. 97340

Hpsfiscke Bürgermeisterei Saasen. Schmitt.

Speisezwieheln cinoetroffcn pro Sack Mk. 100.

Die Abgabe erfolgt in allen VerteilnngSstellcn.

9738V Der Vorstand.

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| Vereine |

G. S. 1 i 1900.

Heute abend 8 Uhr im Aquarium: außerordentliche General-

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Wichtige Tagesordnung. Zahlreiches Erschei­nen erwünscht.

9728v Der Vorstand.

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