AmtsveriündlgilMblatl
für die Provinzialdirektion Gberhesien und für das Kreisamt Gießen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 128 8. September 1921
Inkaltr-Ueberficht: Verordnungen des Reichspräsidenten - Hessische Landeswanderbühnc. - Erhöhung der Pflegegcldsähe und Lehrlings- Unterstützungen für Waisen. - Rundgänge der Feldgeschworenen. - Gesetz, die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallene Rinder und Ziegen. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigungen Röthges und Bergheim. - Wochenmarktordnung für die Provinzialhauptstadt Gießen. — Belästigung des Publikums durch Fußball- usw. Spiele auf der Straße.
Verordnung
deS Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung. Dom 29. August 1921.
Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reiches wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet:
§ 1.
Periodische Druckschriften, deren Inhalt zur gewaltsamen Aenderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungs-- mähiger Einrichtungen des Reichs oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der republikanisch-demokratischen Staatsform, zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Behörden auffordert oder anreizt, können für die Dauer bis zu 14 Tagen verboten werden. Gleiches gilt für periodische Druckschriften, deren Inhalt eine Billigung oder Verherrlichung solcher Handlungen darstellt oder die verfassungsmähigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weife verächtlich macht.
Das Verbot kann bis auf die Dauer von drei Monaten ausgedehnt werden, wenn die Druckschrift nach vorherigem Verbot nochmals gegen die Bestimmungen des Absatz 1 verstößt.
Das Verbot gilt für das gesamte Reichsgebiet und umfaßt auch jede angeblich neue periodische Druckschrift, die sich fachlich als die alte darstellt. »
Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzüge notwendigen Vorschriften erläht.
§ 2.
Eine Beschlagnahme von Druckschriften Ohne richterliche Anordnung ist außer in den Fällen des § 23 Rr. 1 und 2 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 auch dann zulässig, wenn der Inhalt der Druckschrift die Voraussetzung eines Verbots nach § 1 Absatz 1 erfüllt.
§ 3.
Wer eine nach § 1 verbotene Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Geldstrafe von 500 000 Mt. und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 4.
Versammlungen, Vereinigungen, Aufzüge und Kundgebungen können außer den Fällen des Artikels 123 der Reichsverfassung verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daß in den Versammlungen usw. Erörterungen stattfinden, die zur gewaltsamen Aenderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungsmäßiger Einrichtungen des Reichs oder eines feiner Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der republikanisch-demokratischen Staatsform, zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Behörden aufreizen, solche Handlungen billigen oder verherrlichen oder die verfassungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weife verächtlich machen.
Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzüge notwendigen Vorschriften erläht.
§ 5.
Wer eine nach § 4 verbotene Versammlung usw. veranstaltet oder in einer solchen verbotenen Versammlung usw. als Redner auftritt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark und mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wer an einer solchen verbotenen Versammlung usw. teilnimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 6.
Gegen ein Verbot nach §§ 1 und 4 und eine Beschlagnahme nach § 2 ist die Beschwerde an einen Ausschuß zulässig: die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter wählt der Reichsrat aus seiner Mitte. Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung von 7 Mitgliedern, die nach eigener freier Aeberzeugung erkennen. Den Vorsitz im Ausschuß führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter.
Die Beschwerde ist beim Reichsminister des Innern einzureichen, der sie, falls er ihr nicht stattgibt, dem Ausschuß zur Entscheidung vorlegt.
§ 1.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. August 1921.
Der Reichspräsident: Ebert.
Der Reichskanzler: l)r. W i r t h.
Verordnung
des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 der Reichs- Verfassung. Dom 30. August 1921.
Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassung wird zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet folgendes verordnet:
Artikel I.
In Ergänzung meiner Verordnung vom 29. August 1921 auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung (Reichs-Gesetzbl. S. 1239) wird folgendes bestimmt:
Zum Ausspruch des Verbots von periodischen Druckschriften (§ 1), zur Beschlagnahme von Druckschriften (§ 2) sowie zum Verbote von Versammlungen, Vereinigungen, Auszügen und Kundgebungen (§ 4) sind außer dem Reichsminister des Innern auch die von ihm bestimmten Stellen zuständig.
Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung meiner Verordnung vom 29. August 1921 (Reichs-Gesetzblatt S. 1239) erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Artikel II.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 30. August 1921 in Kraft.
B e»r l im, den 30. August 1921.
Der Reichspräsident: Ebert. Der Reichskanzler: Dr. Wirth.
Betr.: Hessische Landeswanderbühne.
An die Bürgermcistcreien der Landgemeinden des Kreises.
3m September ds. Is. tritt die Hessische Landeswanderbühne, gegründet und geleitet von der dem Landesamt für das Bildungswefen angegliederten „Zentralstelle zur Förderung der Volksbildung und Jugend- pflege in Hessen", ihre 2. Rundfahrt durch Hessen an. Das Landesamt für das Bildungswesen legt großen Wert darauf, daß die bildenden und erzieherischen Einflüsse dieser Darbietungen, die nach jeder Hinsicht sorgfältig vorbereitet sind, zu uneingeschränkter tatsächlicher Auswirkung gelangen. Wir empfehlen Ihnen, um der volksbildnerischen Wichtigkeit des Unternehmens willen dringend, die Landeswanderbühne bei der Saal- und Quartierbeschaffung zu unterstützen und den Besuch der Aufführungen zu begünstigen.
Gießen, den 3. September 1921.
Kreisamt Gießen.
_____________________________Dr. 11 f i n g e r._____________________________ Betr.: Erhöhung der Pfleggeldfätze und Lehrlingsunterstützungen für Waisen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Rach Mitteilung der Provinzialdireklion Starkenburg beträgt
das Pfleggeld ab 1. April 1921:
1. In den Städten Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Worms und Reu-Isenburg 240 Mark und 150 Prozent Teuerungszuschlag ..... 600 Mk.
2. In den Gemeinden Alzey, Bad-Rauheim, Bensheim, Bingen, Friedberg, Lampertheim, Mühlheim und Oppenheim 240 Mark und 100 Prozent Teuerungszuschlag = ................ 480 Mk.
3. In den übrigen Gemeinden des Volksstaates Hessen 240 Mk. und 60 Prozent Teuerungszuschlag = 384 Mk.
Sie Lehrlingsunterst Ühung beträgt:
a) Wenn der Lehrling bei dem Lehrmeister untergebracht ist im 1. und 2. Lehrjahr je....... 200 Mk.
und im 3. und eventuell 4. Lehrjahre je.....100 Mk.
b) Wenn der Lehrling in einer besonderen Pflegestelle untergebracht ist ........... 300 Mk.
ag, 9. September 192( Annahme van Anzeigen für die Tagesnummer bis t zum Nachmittag vorher ohne jede Derdindlichkeit Preis für 1 mm höhe für Anzeigen v 34 mm Breite örtlich 40 Pf, auswärts 50 Pf.: für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite l80Pf Bei Platz» Vorschrift 20“ ?Auf chlag. .f)aup:(d)riftleiter Aug. Goetz Verantwortlich für Politik. Aug. Goetz; für den übrigen Teil ID.: Aug.Goetz; für den Anzeigenteil: Hans Beck, trahe 7. sämtlich in Gießen.
ten deutschen Osten, „Dte Ost- >m 8. bis einschließlich den 21. Sep«
n, 9. Sept. Der Reichsminister hat die in Kassel erscheinende
e Arbeiterzeitung-, ein K. P. D., wegen eines die Reichs- eleidigenden Artikels verboten, de das deutschnationale „G Stage b l a t t- wegen Beleidigung rräfidenten vom Oberpräf identen 14 Tage verboten.
söhnliche Haltung Lloyd ies gegenüber Irland.
neb, 8. 6cpt (WTD.) Die Ant- britischen Regierung aus da- • DaleraS vom 30. August lautet:
Regierung hat Ihr Schreiben vom geprüft und muß dazu folgende Be» nachen: Der Grundsatz: Eine Regie- rund der Zustimmung der Regierten is der konstitutionellen Entwicklung iens. Aber wir können als ©runb- vnferenz nicht die Auslegung dieses inehmen, die unS verpflichten würde, ung, die Sie stellen könnten und die derung einer Republik und der Ver- zr Krone gehen könne, anzunehmen, selbst wissen, daß eine Konferenz auf blagc unmöglich ist. Wenn der Grund- egierung mit Zustimmung der Regier- in Anwendung gebracht würde, so L Gebäude eines jeden demokratischen is einreißen und die zivilisierte Welt > Einteilung in Dvlksstämme zurück- c hatten Sie dagegen eingeladen, un- jlag nach Verdienst zu prüfen, damit Dcitercn Zweifel mehr über die Trag- über die Aufrichtigkeit unserer Ao- n. In einer solchen Konferenz können ige der Garantien für alle die Punkte >ei denen Sie der Ansicht sind, daß die Dorschläge die Freiheit Irlands be- t Es widerstrebt der britischen Re- glauben, daß Sie auf der Ablehnung )läge bestehen, ohne sie in einer Äon- äst zu haben. Die Weiterung, eine u besprechen, die dem irischen Dolkc lb der Grenzen des Reiches kommen sie Freiheit für feine Entwicklung gewährt, kann nur 6c- -3 Sie jede Unterwerfung unter die
jede Eigenschaft als Mitglied des Sesamtreiches verwerfen. Wenn wir Schreiben diese Schlußfolgerung ziehen i könnte jede weitere Debatte zwischen inem nützlichen Zwecke mehr dienen esprechung wäre vergebens. Wenn wir wir hoffen, diese Schlußfolgerung zu hen und wenn der wirkliche Grund, •anlabt, gegen unsere Dorschläge Ein- .zu erheben, der ist, daß wir Irland len als die Freiheit, die wir erläutert ann dieser Einwand bei einer Kaufest werden. Sie werden der Ansicht dieser Briefwechsel lange genug ge- e. Infolgedessen muh die britische Re- e bitten, ihr in klarer Form rnitzu- Sie geneigt sind, zu einer Konferenz 1, um die beste Art und Weise zu der der Zusammenhang Irlands mit chen Reich mit den nationalen De-
Irlands in üebereinftlmmung geben kann. Wenn, wie wir hoffen, Die i bejahendem Sinne ausfällt, so schlage ah die Konferenz am 20. d. M. In zusammen tritt, gez. Lloyd George.
habe. imD Dao man auch metsacy oen wnnorua habe, daß nicht alle Beschlüsse von ihm, sondern an anderer Stelle gefaßt worden seien. Mit be- fonberem Rachdruck forderte Branting, daß die Dölkerbundverfammlung das H<Zuptorgan des Bundes bleiben müste, und kritisierte unter anderem die Berichterstattung über die Aalandsrage.
Drantings Dorwürfe gegen die Tätigkeit des Rates wurde von Sir Robert Cecil energisch zurückgewiesen, der die Llnpartrilichkeit des Sekretariats rühmte und auf Die Geschichte und die be- ttnmbcrungetoürbige Regelung der Danziger Frage binwieS. Er besprach auch die ober- schlesische Frage und erinnerte an den amerikanischen Protest gegen eine Lösung, in der Amerika nicht befragt worden sei, an die Antwort des Döllerbundrates, an das Ausbleiben einer amerikanischen Rote und an den neuen Schritt des Rates, der bisher ohne Antwort geblieben sei. Der Völkerbund könne nicht dulden, daß gerade in Amerika dem Völkerbund der Vorwurf gemacht werde, daß die Mairdatsausübung einer versteckten Annexion glelchkvmme. Sodann besprach Lord Robert Cecil noch die A b r ü ft u n g 0 f r a g c, in der der Völkerbund bei weitem noch nicht genug getan habe. Der Völkerbund müsse aber mutig auf dem Wege der Abrüstung weiter forischreiten. Rur dann könne er alle seine Feinde durch sein vollbrachtes Werk überzeugen. Die Versammlung spendete den Ausführungen Cecils lebhaften Beifall. Dann verlas Cecil zwei Motionen. Die erste begrüßt es. daß der Döllerbund mehr und mehr die Oeffentlichkeit an seinen Arbeiten teil- nehmen läßt, die andere stellt fest, daß der Völler- bundrat an der Verzögerung der Mandatsfrage unschuldig sei. und fordert eine beschleunigte Regelung der Mandate a und b. Dann wurde die Sitzung auf morgen vertagt.
Senf, 8. Sept. 'WB.) Die 6. Kommission (Politische Angelegenheiten) trat heule nachmit
ocl OD8iatuenu>irane ein scannen zu uuuen, uu die parlamentarische Basis zu schmal war. Die Sozialdemokratie aber sträubte sich mit Händen und Füßen gegen eine Einbeziehung der Deutschen Volkspartei in die Koalition. Es wurde tagc- unö wochenlang hin und her verhandelt. Zentrum und Sozialdemokratie gerieten einander in die Wolle. Allerhand Persönliches wurde aufgewühlt. Die Krise wollte kein Ende nehmen. Da ließ sich Herr Stegerwald von sämtlichen bürgerlichen Parteien gegen die Stimmen der sozialistischen Linken vom Landtage zum Ministerprästdenten wählen und bildete ein Minderheitskabinett, lediglich aus Zentrum und Demokratie, das sich fortan einer wohlwollenden Haltung der beiden Rechtsparteien erfreute. Als dann in dem Kampf um das Wiedergutmachungs-Ultimatum im Reichstag die Koalition der bürgerlichen Mitte zerschlagen wurde, als die Deutsche Volkspartei aus der Regierung ausschied, und die Sozialdemokratie wieder eintrat, war es selbstverständlich, daß daraus mm auch die politischen Folgerungen für Preußen gezogen werden mußten. Wieder wurden Verhandlungen mit der Sozialdemokratie eingeleitet. Aber wieder vergebens. Die Besprechungen versumpften. Abermals vergingen Wochen und Wochen, ohne daß ein Resultat erzielt wurde. Es wurde weiter gewurstelt in Preußen.
Hetzt, da sich nach dem blutigen Attentat auf Erzberger mit all seinen politischen Folgen die Situation ja von Heuern verändert hat, steckt man wiederum in Preußen die Köpfe zusammen, ilnö doch kommt man aus der Sackgasse, in Die man sich verrannt hat, nicht heraus. Die Sozialdemokraten wollen in die Regierung. Wer sie bestehen auf den Wiedereintritt Severings, des früheren Innenministers, und B r a u n s, d^ ehe- I maligen Landwirtschaftsministers, in die Regierung. Das paßt schon manchen Kreisen des Zen» I truv'.s und der Demokratie nicht. Aber vor allem
Zeitung" meldet, wurde man im Laufe des Vormittags über das Prinzip im wesentlichen einig, so daß man nunmehr über die Formulierungen verhandeln wird. Allerdings liegt die Entscheidung in München, wohin die bayerischen Vertreter heute abend zurückkehren. Die Reichsregierung ihrerseits versicherte sich der Billigung der Koalitionsparteien für die Vorschläge an die bayerische Regierung und für die Zugeständnisse, die sie Bayern für die Aufhebung des Belagerungszustandes zu machen bereit ist. Die Führer der Koalitionsparteien wurden heute mittag vom Reichskanzler über die vorläufigen Ergebnisse der Verhandlungen unterrichtet und erklärten ihr Einverständnis mit den Vorschlägen der Reichsregierung, ausgenommen die Sozialdemokraten, die gemeinsam mit den Unabhängigen heute abend eim Reichskanzler ihre Deden ken geltend machen wollen. Dor der Schluhberatung mit den Vertretern Bayerns wird das Reichskabinett die Dorschläge der Reichsregierung formulieren. Die endgültige Entscheidung kann für Samstag erwartet werden.
Berlin, 8. Sept. (WB.) Die Beratungen der Reichsregierung mit den Vertretern der bayerischen Regierung und den bayerischen Kvalitionsparteien färben heute nachmittag ihren vorläufigen Abschluß. Die bayerischen Vertreter reifen heute abend nach München und werden das Ergebnis Der Besprechungen mit Der Reichsregierung Der bayerischen Regierung unD Dem ftänDigen Ausschuß Pes CanD» tages unterbreiten. Der Samstag zusammentritt.
Neue Zeitungsverbote.
Berlin, 8. Sept. (Wolfs.) Der Reichsminister des Innern verbot die Verbreitung der in Danzig erscheinenden HalbmonatS-
er deutsch-amerikanische ^riedensvertraq.
London, 8.Sept. (Wolfs.) Aus Wash- tagten wird gemeldet: Das Staatsdepartement fragte offiziell bei der französischen Re- gierung an, wie diese die offizielle Rote bezüglich der Anerkennung des deutschamerikanischen FriedenSvertra» g e S aufnehmen werde.
Englische Stimmen über die deutschett Wiederherftellungsleistungen.
London, 8. Sept. (Wolff.) Der diplo* matischc Berichterstatter des „Daily Telegraph" schreibt, eS wäre verfehlt, von D«vu« mersBesuchin London Abänderungen de» Pariser Abkommens zu erwarten. Die durch das Pariser Liebereinkommen gelösten Hauptfragen könnten nicht erörtert werden, da dies eine zerstörende, verhängnisvolle Wirkung auf die gemeinsame Politik gegen Deutschland haben könnte.
Die „Morning Post" schreibt zu einer Behauptung einiger französischer Blätter, daß der wahre Grund für das Wiesbadener Abkommen die Furcht Frankreichs vor dem deutschen Bankrott sei. Diese Ansicht stimme mit den von verschiedenen französischen Blättern vorgebrachten Meinungen über die Fähigkeit Deutschlands, die Reparationen zu bezahlen, nicht überein. Die Frage eines möglichen deutschen Bankrotts, die in England immer sehr ernst genommen werde, hänge zum großen Teile von der Politll der . Alliierten und vielen anderen Fragen ab, die nicht reine Finanzfragen seien. In der City


