Ausgabe 
4.11.1921
 
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die Schuhwarenhändler 1.)

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Behördliche Anzeigen

Giehen, ben 27. Oktober 1921.

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Nr. 1

Inhalts

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Hornberger, Rechtsanwalt.

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2001-3000 über 3000

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Louis Reih Karl Herbert

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2001 - 4000 I 8001 -14000

14001 20000 über 20000

III. Dorsteh nde Bekanntmachung tritt mit 16. Oktober 1921 In Kraft.

Darmstadt, den 13. Oktober 1921.

Ministerium des Innern. Ulrich.

Bericht de» Foritanbeo über die letth. tötlnfe t MicrUnitnnMblnae und Enilaitung deö tiorftanöei flen^CTiinn der Statuten

2'ßabl uo i 14 Ausschubmttaliedern 2 Sttehe»:er, verschiedenes. (12 AitSwärtiact

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts gez. Keitzer, Obersekretär.

Für die Abschrift:

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auherhalb der Sperrzeit.

In der Sperrzeit 350 Pf. für di, Kwst.

AlinaeL und Kleintransformatoren 350 Pf. für den Monat

Die monatliche Gebühr der Elekirizitätszähler beträgt:

für Tinphajetnähler . . 150 Pf.

für alle übrigen Hehler . 300 .

für Dcpticlturih/.tjler . . boorelte Gebühr.

Die Gebühr für Wähler für Kleinmotore, Bügel.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung bringe ich hiermit Zur öffentlichen Kenntnis.

Md. 2515

. 25.60

. 22 15

27.65

zu Gießen, Angeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Engisch, daselbst, wegen Beleidigung

hat die Strafkammer des Landgerichts in Gießen auf Berufung der Angeklagten das Urteil des Schien, gerichts Diesten vom 27. Mai L Is. am 24. September 1921 für Recht erkannt:

1. Die Angeklagten:

150 , .

Koänw-cke 100 Pf. für die Kwst.

Wert fiorGOtilüins

30 80 28.85 14.20 29.60 32.60

23.30

JtMkr Irün^ortnrbtitrrodboDÖ OrtSverwnltung Gießen Bureau Dchanzenstrahc Ix Televdon 18.

Tonntag. den 6. November nnchmittaaS t Ubr im toctverridiflftÜbouS QuartalS-Persattttttlnttg.

raae»ordnu ng:

L Geschäft»' und Kassenbericht vom 3. Quartal- 2. Bericht und Stellungnahme zur Idjrueüeabee

Vobnberoennnn.

Srhäduna der Beiträge.

Brrfdjtebenes. IttVYlD

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Sieben, den 1. November 1021. Ter Vorstand.

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§ 1. Selten a Wen durchs ein

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Bekanntmachung.

infolge Erhöhung der Frachtsätze ab 1. Novbr 1921 und der Zechenpreise für Steinkohlenbr Kettr find die Höchstpreise für Kohlen und Koks durch Be» schluh der städtischen Brennstoffdeputafton vom 2. November 1921 mit Wirkung vom 5. Novbr. 1921 wie folgt festgesetzt:

Fettstückkohlen

elfen, Heizkörper usw. ist monatlich auf 100 bzw.

150 Vf festgesetzt.

Direktion der Elektrizitätswerke, Ueberfaiibanlage und 5trabenbahn der Stadt Giehen

116861'. St ölte.

ISopmÄt!

Dor Arbeitsaufnahme auf dem Zlmmerplah Sägewerk Trdkauterweg wird gewarnt.

SentralDrrbanb dcr 3immtrer, Zollst. Wco.

Auskunft erteilt der Vorsitzende.

Max Emanuel Wiesbaden

Schuhwarenhändlers, Privatklägers,

vertreten durch Rechtsanwälte Homberger und Dr. Aaron in Gießen gegen

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Xocht.trocPnel u »chntidel die Kopien! lyroepert 4L0 fovtrnlos >

Der Oberbürgermeister. 3.*3S.: Kreuzten.

Vckauntmacdunq

die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Vom 13. Oktober 1921.

Luf Grund des § 43 der Schornsteinfegerordnung vom 4. März 1921 lBeg.-Bl. S.48) wird hinsichtlich der Gebühren für die Schornsteinreinigung das Folgende bestimmt:

L Die mit unterer Bekanntmachung vom 30. Jan. 1920 (Beg.-Bl. 5. 29) veröffentlichte, durch § 49 der Schornsteinfegerordnung vom 4. März 1921 aufrecht, erhaltene Festsetzung der Feggebühren wird dahin abgeändert, dah die Ziffern 4 und 5 unter I dieser Sehanntmachung folgende Fassung erhalten: 4. Für das einmalige ^einigen eines engen russischen, in das Gebäude eingebauten Zentralheizung»., Wäscherei., Schreinerei., Metzgerei-, Schmiede-, Hotelküchen., Gostwirtschafts-Schornsteins, sowie eine» russischen Bäckerei- oder ähnlichen getoerb. ttd)en Zwecken dienenden Schornsteins ohne Bück, fickt auf die Stockhühe.......2 Mk.

6. Für die Reinigung von weilen, steigbaren, in das Gebäude eingebautenZentralheizungs- oderBäckerei- fchornsteinen und Schornsteinen für größere F«ue. rungen zu gewerblichen und ähnlichen Zwecken, welche in ihrer Höhe ganz ober teilweise freistehen, für jeden laufenden Meter.....50 Pf

II. Auf die Gebühren der Schornsteinfeger, wie Jle unter J der Bekanntmachung vom 30. Januar 1920 Reg.-Dl S. 29) und oben unter I festgesetzt sind, werden hiermit unter Aufhebung des durch unsere Bekanntmachung vom 1. Dezember 1920 (Reg Bl. S. 345) zugebilligten Teuerungszuschlag» bi» auf Weiteres folgende Teuerung»zuschlage bewilligt: l. Für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach, Giehen von 150 vom Hundert.

2. Für die übrigen Kehrbezirke des Landes von 240 vom Hundert. Soweit Schornsteinfegermeister keine Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen, dürfen sie nur die Hälfte diese» Teuerungszuschlags erheben. Die hiernach von den Zahlungspflichtigen zu erhebenden Gesamtaebührenbeträae können auf volle fünf ober zehn Vb'nnig nach oben abgerunbet werden.

Schuhhändler Karl Herbert

.. Louis Reih

in Gießen

sind der Beleidigung des Privatklägers im Sinne der §§ 185, 186, 200 StGB schuldig und werden Reiß in eine Geldstrafe von zwölshundert, ersatzweise zu achtzig Tagen Gefängnis, und Herbert zu einer Geldstrafe von eintausend Mark, ersatzweise zu siebenzig Tagen Gefängnis, verurteilt.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen fallen den Angeklagten, unter Gesamthaft für die Auslagen, zur Last.

3. Dem Privatkläger wird die °3<<uqms zugesprochen, den verfügenden Teil des Urteils binnen zwei Wochen nach Rechtskraft durch einmaliges ^-mruAen im Anzeigenteil des Gießener Anzeigers und der Oberhessischen Volks­zeitung auf Kosten der Angeklagten bekanntzumachen.

Die Richtigkeit der Abschrift der Urteilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urteils bescheinigt.

Gießen, den 28. Oktober 1921.

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SBcfaitiitiitadjiiiifl.

Gemäh Belchluh des Provinzlol-Ausschuffe» vom 22. Oktober 1921 sind die Strompreise mit Wirkung ab 1. November bs. Fs. wie folgt festgesetzt: 1. Für Beleuchtung-Zwecke 350 Pf. für bte Kwst. Für Kraft- und Dreschzwecke

0-1000 Kwst. 175 Pf. für ble Kwst.

1001- 2000

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Giehen, den 4. November 1921. (11696B

Der Oberbürgermeister. (Brennstoffamt.)

Arbeitsvergelmng.

Für ben Ausbau ber Bomgaffe in Daubrlngen sollen Mittwoch, ben 9. November, vormittag» 11 Uhr, auf dem Rathaus in Daubringen folgende Arbeiten vergeben werben:

Erb. u. (Thau((ierung»arbelten, veranschl. ju 8 200 Mk. Kanalarbeiten 1 350

Pflosterarbeiten w 1200

Materiallieferung , 6150

Fuhrleistungen , , 3 050 w

Die Bedingungen liegen auf Hessischer Bürger, meistere! offen, wohin ble Angebote verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Eröffnungs- termin einzureichen find.

Freie Wahl unter ben Bewerbern bleibt Vorbe­halten.

Daubringen, ben 2. November 1921.

Hessische Bürgermeisterei Daubringen.

. Preis. 11695D

MMSMmMiein

Die Srfjucibcrfhibc ist wieder lw,,v

jeden Montaq und DonnerStag nachmittags von 8'/,6'/, Ubr für die DHtflirbet de» tterein» «eaen Wörtchen ber l'htnliebitnne und einer yeraüiunn VON 2.50 Mark für beit N ich- niinofl aeönnei Genuin Montag, den 7. Nov. Lokal: tyaOtorhrake 24 1. Vllieo i'taierlal tuuh zertrennt und nulacbüüclt fein, vorauzelae:

tamStag den 12. November, nnckmittaa» 3 Nbr Im aale des 4>otel Dckiib tfortron über HanSlörberei und vereinfachte» Baiikoertabren mit oraktifchen ___________________ttorlübriinnen.______ taliMe$llirs!iei«.Uieta

(Einlabung

zur

1. orb. Mitglieber-Verfammlung auf Sonntat ben IS. November, narfim. 2 Ubr, im Hotel Schwad (ÄcllenfeUerk Uabnüoiftrafce,