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Bekanntmachung.
Betr.: Walzarbeiten der Kreisstraßen.
Tie Kreisstraßenortsdurchfahrt in Großen-Linden „Moltkestraße und 2llte Heerstraße" wird wegen Vornahme von Walzarbeiten vom 1. 3uni ds. Is. bis auf weiteres für den Turchgangsverkehr gesperrt.
Gietzen, den 31. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welckcr.
Bekanntmachung.
Tie Sperrung der Kreisslraßenortsdurchfahrt „Watzenborn Steinberg" wird aufgehoben.
Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.
An den £berbürgcrmciftcr zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis aus unsere Bekanntmachung vom 6. Februar 1920 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 21 vom 10. Februar 1920 — bringen wir die nachstehende Bekanntmachung zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. £) e ß.
Bekanntmachung die Abänderung der hessischen Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot von» 30. Januar 1920 < Reg/-Bl. S. 56) betr. Vom 26. ?tpril 1921.
In den Vorschriften zu § 4 der hessischen Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 30. Januar 19 2 0 (Reg. -Bl. 3.56' wird folgender zweite Absatz eingefügt:
Der Provinzialausschuß kann von den, Beschwerdeführer, wenn der Beschwerde nicht oder nur teilweise stattgegcben lvird, Gebühren und Ersatz der Auslagen verlangen.
Auf die Berechnung der Gebühren finden die Artikel 115 lutb 117 des Gesetzes, die Venvaltungsrechtspflege betreffend, vom 8. Juli 1911 (Reg.-Bl. S. 265) und die 8§ 1 bis 5 und 8 der Verordnung, die Gebühren im Verwaltungsstreitversahren betreffend, vom 23. März 1912 i Reg.-Bl. S. 188) mit der Maßgabe entsprechende Amvendung, daß für die Wertbereclmnng der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Pvoviirzialausschuß mit der Angelegenheit befaßt wird, und daß die Sätze des 8 4 auf die Hälfte ermäßigt werden.
Darmstadt, den 26. April 1921.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
Betr.: Die Ausführung des Körperschaftssteuergesetzes.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach 8 0 der AusfühMngsbestimmimgen zum Körperschafts- steuergcsetz haben die Gemeindebehörden eine Nacktweisung über jeden Körperschafts-Steuerpflichtigen anzulegen, der in oem Ge- meindebezirk den Ort der Leitung hat, Grundvermögen, Gewerbeoder Handdlsanlagen einsäiließlich der Bergwerke oder eine Bc- triebsslätte Hur Ausübung von .Handel und bewerbe oder Handelsanlagen einschließlich der Bergwerke oder eine Betriebsstätte zur Ausübung von Handel und Gewerbe einschlteßlich des Bergbaus (8 20 Nr. 3, 8 21 des Landessteuergesetzes — RGBl. 1920 S. 402) besitzt. Die vorgeschriebenen Nachweisungen erstrecken sich nur auf solche Tatsachen, die aus den Akten der Gemeindebehörden entnommen werden können.
Tie Nachweisungen sind jeweils bis 1. April jeden Jahres den, für Ihre Gemeinde zuständigen Finanzamt vorzulegen, das sie nad) Walnung in seinen Akten zur jährlichen Ergänzung und Wiedervorlage zum nächsten Termin wieder an Sie zurückgibt. Iß dieses Finanzamt für die Veranlagung nickt zuständig, so gibt cs die Nachweisungen an das Inständige Finanzamt weiter. Die Nachweisungen, die am 1. April 1921 vorzulegen waren, sind erst cinzureickren, wenn Sie im Besitze der Vororucke der Nachtveisungen sind. Aufstellung und Einsendung hat sodann umgehend zu geschehen.
Tie Vordrucke der Nachiveisungen iverden Ihnen nach Fertigstellung des Trucks durch die Finanzämter zugehen.
Gießen, ben 30. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde.
Betr.: Fälsclmng oder unbefugter Vertrieb von Einkommensteuer- tiiarfcn.
An die OrtSpolizeibehördeu und die Gendarmeriestationen des Kreises.
Um eine rasckie und durchgreifende Verfolgung der in letzter Zeit häuftger vorkommenden Fälle von Fälschungen oder unbefugtem Vertrieb von Einkommensteuermarkeu zu gewährleisten, weisen wir Sie an, von allen ihnen zur Kenntnis fommenben
Fällen von Fälschungen und unbefugtem Vertrieb von Em- konimenüeuermarten uns Anzeige zu machen.
Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisaml Gießen. I. V.: Hem in er de.
Betr.: Pilztafeln.
An die Schulvorstände des Kreises.
Der Verein ,^Jugendfpende für zlriegerwaisen E. V.", Essen, welcker seinerzeit den Vertrieb von Pilztafeln übernommen hatte und gegenwärtig nod) über gewisse Bestände dieser Tafeln verfügt, teilt mit, daß er denjenigen Sdncken, die den Ankauf lmh 100 der kleinen Tafeln zum Preise von^ je 30 Pfennig für die Reihe (6 Tafeln- vermitteln, 6 große Tafeln unentgeltlich stellen werbe, währenb beim Verkauf von 200 kleinen Tafeln die 6 großen Tafeln auf 'Pappe, unb zivar gleichfalls kostenlos, geliefert werben.
Anträge auf Zusendung von Tafeln sinb unmittelbar an ben vorgenannte:! Verein zu .riebten.
Gießen, ben 31. Mai 1921.
Kreisschulkvmmission Gießen I. V.: Hemmerbe.
Dicnstnachrichtcn des »rcisamtcs.
In ber Gemcinbe Wölfersheim (Kreis Friebberg) ist die Maul- unb Klauenseuck)e erlvsckicn. Tie Gemeinde fällt somit ins freie Gebiet. t
Nachweisung über den Stand ber Maul- n nb K lauen se u ehe m Hesse n am 15. Mai 1921.
Gemeinden
Gehöfte
(Gutsbezirke)
ms-
davon
ins-
davon
Kreis
gesamt
(Sp. 1)
gesamt
(Sp. 3)
neu
neu
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Ta'mstadt . . .
1
1
1
1
Bensheim . . .
—
—
—
—
Ticbu g . . . .
—
—
—
—
Erbach . . .
. . 1
—
1
—
Gvoß-Gerau . .
. —
—
—
—
Heppenheim . .
. . 1
—
1
—
Offenbach . . .
—
—
—
—
Greßm ....
. . 1
1
1
1
Alsfeld ....
. . 4
2
14
6
Büdi gen . . .
—
—
—
—
Friedberg . . .
. . 1
—
1
—
Lauterbach . . .
. . 2
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4
4
Schotten . . .
. . 1
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2
—
Mainz ....
. . 2
—1
2
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Mzey ....
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—
—
—
Bingen ....
. . 1
—
1
—
Oppenheim . .
—
—
—
—
Womts ....
—
—
—
Bekanntmachung.
Betr.: Aenberung ber Ortssatzung über bie Benutzung der Ge- meindeviehwage ber Gemeinde Bettenhausen.
Auf Grunb Beschlusses ber Gemeindevertretung ber Gemeinde Bettenhausen wirb nad) Anhörung des Bürgermeisters dortselbü unb des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums bes Innern verorbnet, Wie folgt:
1. § 5 ber Ortssatzung über bie Benutzung ber Viehwage ber Gemeinde Bettenhausen vom 18. Dezember 1887 wirb aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Tie Wiegegebühren werben auf Grunb eines nad) Artikel 187 ber LGO. zu erlassenben Gebührentarifs festgesetzt.
2. § 6 ber erwähnten Satzung wirb geänbert, wie folgt:
Sogleid) nad) stattgefunbener Wiegung sinb die vcr falleneii Wiedegebühren nebst ber Gebühr für bie Tätigkeit bes Wiegemeisters an biesen auszubezahlen.
3. Vorstehende Abänberungen treten mit bem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft
Bettenhausen, ben 28. Mai 1921.
Bürgermeisterei Bettenhausen. Roth.
Gebüßrcntarif.
Auf Grunb bes Artikels 187 ber LGO wirb mit Zustimmung Hessischen Ministeriums bes Innern folgenber Gebührentarif erlassen:
1. für jebes Stuck Vieh bis zum Gewicht von
100 Kilo .............1- Mk.,
für jebe weiteren angefangenen 100 Kilo mehr . 0,50 Mk,
2. für anbere Gegenstände, als Heu, Stroh, Fruckft usw., für 1 Zentner..... . . . 0,20 Mk,
für jeben weiteren Zentner mehr.....0,05 Mk,
3 für bie Tätigkeit bes Wiegemeisters für jeben ausgestellten Wiegeschein .... 0,50 Mk
Bettenhausen, den 28. Mai 1921
Bürgermeisterei Bettenhausen. Roth
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Was bedeuten diese 32 Zeichen?
Wae lat EK1»
Ledenvatte Eri ift da- brüt, ben itinffen lÖeUmartee der Vorkriegszeit ebenbürtige Lchnbvilegeinitttl.
yroteflor ®r. Päbler, Vorstand brr Daosche» v«r- such». !nstau für ßtbennbulrd« tu 3rtlbero L S. Ichrrtb« da. rOb«T u. a : „Äad> ben öorqenomntentn «rüfunaen enthalt Ccbcrpalte Lei keine bem fieber htablldJen ‘Beftonbtelle, ift |«!>r Iparfam hn (Bebraud) unb er. tetlt haltbaren Hochglanz. T>ae mit Erl bebau.
beite Schuhzeug nimmt Wager nicht an."
AuS den 32 Zeichen soll da- Dort f'Fi *u- sammengcletzt werden. Jedermann kann ,ich kosten
Im' an der 'Sreiflaufnabe bctciliaea. Schluß der Den. bewerbung 31. August 1921. 8270is
Al- Preise sind an-gelecht:
I- Preis 3000 n. Brei- 2000 jt
IIL Preis 1000 n, 20 Preise zn
100 Preise zu ie 3 Tosen Ledert»«sie Sri.
dem Prosoekt, welcher tn besseren f°’tcnl°8 *" baden Ift zu ersehen. Do Mcht erbaltiich.wolle man denProtoekt oonun» verlangen (2^nrubfl.i EH- Gesellschaft.
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