Ausgabe 
30.9.1929
 
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mokratische Partei vollzogen. Der engere Vorstand des Bezirksverbandes Berlin hat am Samstag festgestellt, daß die bisher bekannt ge­wordenen Tatsachen genügen, um den 2l u s - schluh der beiden aus der Partei zu rechtfer­tigen. Willi und Leo Sklarek wurden dement­sprechend aus der Sozialdemokratischen Partei ausgeschlossen.

Oie Voruntersuchung in der Gprengstoffaffäre.

Berlin, 28. Sept. (WB.) Die Vorunter, suchung wegen der Sprengstoffattentate ist auf den Frhrn. v. Oncken-Otto ausge­dehnt worden. Der ilntersuchu^srichter hat Haftbefehl gegen ihn erlassen. Ihm wird zur Last gelegt, im Herbst 1928 einem anderen eine fertige Höllenmaschine gezeigt und dabei eine auf einen Anschlag gegen den Reichstag hinbeutende verdächtigeAeuhe- rung getan zu haben. Die Aufhebung der gegen die Angeschuldigten Hamkens, Muthmann und Matthes erlassenen Haftbefehle durch den Untersuchungsrichter ist nur erfolgt, weil bei ihnen weder Verdunkelungsgefahr noch Fluchtversuch besteht und bei Ham- kens und Muthmann nur Mitwisserschaft an einem Sprengstoffbesitz bei Matthes, Mit­täterschaft allein an dem weniger gefährlichen Attentat in Beidenfleth angenommen wird.

Das neue Republikschuhgesetz.

Der Entwurf Severings.

Berlin, 30.Sept. (Prio.-Tel.) Die Rsichsregie- rung wird sich in der nächsten Zeit mit dem Entwurf des neuen Nepublikschutzgesetzes beschäftigen. Der Entwurf ist in Verbindung mit dem Reichsjustiz­ministerium vom Reichsinnenministerium ausgestellt worden. Er sieht eine Reihe von Aenderungen gegenüber dem Gesetz vom 21. Juli 1922 vor, ins­besondere ist eine juristisch einwandfreie Formulie­rung in allen Fällen geschaffen worden. Der neue Entwurf geht außerdem weiter als das alte Ge­setz, weil nach dem neuen Entwurf alle im po­litischen Leben stehende Personen geschützt werden. Andererseits verzichtet der vorliegende Entwurf auf alle Verfassung s - ändernden Bestimmungen. Der jetzige Entwurf stellt unter Strafe:

1. Die Beteiligung an Verbindungen oder Verabredungen, die Verbrechen wider das Leben einer Person wegen ihrer politischen Betätigung beabsichtigen.

2. Die Unterlassungeiner Mitteilung an die Behörde oder die bedrohte Person, so­fern jemand von dem Bestehen der unter 1 ge­nannten Verbindung oder Verabredung Kennt­nis erlangt Hot.

3. Die Begehung eines Angriffs auf Leib und Le den gegen eine Person wegen ihrer Stellung im politischen Leben oder eine Verab­redung mit einem anderen zum gleichen Zweck.

4.2)tc Belohnung oder Begünstigung des Täters der genannten Gewalttätigkeiten.

5. Die Teilnahme oder Unterstützung einer geheimen oder staatsfeindlichen Verbin­dung, die den Zweck verfolgt, die republikanische Staatsform des Reiches oder eines Landes zu untergraben.

6. Der Anschluß an eine geheime oder staatsfeindliche Verbindung, die selbst oder deren Mitglieder unbefugt Waffen liefern.

7. Die Beschimpfung oder durch Be­kundung der Mißachtung absichtliche . Herabsetzung der republikanischen Staats- ( form sowie die Beschimpfung oder Verleum- < düng des Reichspräsidenten oder eines

Mitglied der Reichs- und Landes­regierung.^

8. Die Beschimpfung oder durch Bekundung der Mißachtung absichtliche Herabsetzung der Reichs - und Landessarben.

9. Die Beschimpfung oder Verleumdung einer Per­son, die wegen ihrer politischen Betätigung ge­tötet worden ist.

10. Die Aufforderung zu Gewalttätig­keiten gegen Personen des politischen Lebens oder Billigung oder Verherrlichung solcher Ge­walttätigkeiten sowie eines Hochverrats, der sich gegen die republikanische Staatsform gewen­det hat.

Reben Gefängnis- in schweren Fällen Zucht­hausstrafen kann im Falle einer Verurteilung wegen Hochverrats oder einer unter Eid bezeichne­ten Handlung ein Z w a n g s a u f e n t h a l t in be­stimmten Teilen oder an bestimmten Orten des Rei­ches angewiesen werden. Ferner ist bei diesen Ver­urteilungen der Verlust der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte und bei Beamten und Soldaten der Verlust des Gehalts bzw. des Ruhe­gehalts von Rechts wegen die Folge.

internationale Hausbesitzer- Tagung.

Berlin, 29. Sept. (TU.) Die Internationale Tagung der Haus- und Grundbesitzer fand am Sonntag mit einer öffentlichen Sitzung im Plenar­saal des Reichstages ihren Abschluß. Professor Mestre von der Universität Paris sprach über das ThemaDas Privateigentum ist die Grundlage der Gesellschaftsordnung". Er erklärte, heute gehöre wirklicher Mut dazu, um öffent­lich das Privateigentum zu verteidigen. Es werde alsüberkommener" Reichtum im Gegensatz zum erworbenen gewissermaßen als eine Art unrecht­mäßiges Eigentum angesehen und alle Regierun­gen behandelten die Grundeigentümer mit Gleich­gültigkeit und Mißtrauen. Aufgabe dieser Ta­gung wäre es, die Privatarundeigentums-2nter- essen, die vor den Handels- und Industrie- Jknteressen immer mehr in den Hintergrund ge­treten wären, auf die Tagesordnung der Parla­mente zu bringen, die auf der Tagung vertreten seien. Auf diese Art werde dos Privateigentum, das nichts anderes verlange, als gleiches Recht für alle, auch im modernen Staat den Platz er­langen können, der ihm zukomme. Darauf be­handelte Reichstagsabgeordneter Professor Dr. B r e d t die Bedeutung des Privateigentums für die internationale Wirtschaft. Der Kampf um die Erhaltung und Freiheit des privaten Haus­und Grundeigentums sei in allen Staaten das Vorpostengefecht in dem entscheidenden Kampfe um das Privateigentum überhaupt. Die Organi­sation der Haus- und Grundbesitzer stellte der heimatlosen roten Internationale die Heimat­treue bodenständige Internationale gegenüber. Die Versammlung nahm Kenntnis von den

gestellt wer-

des

namentlich

Bankbeamienschast und Banlenfusion

Reichs-

Der Reichsausschuh für das deutsche Volks­begehren hat nun also doch den Gesetzentwurf mit einer eingehenden allgemeinen und beson­deren Begründung dem Reichsinnenmini- st e r ium au geleitet. Da gleichzeitig die er­forderlichen fünftausend Unterschriften beigereicht werden, sind die Voraussetzungen für das Lau­fen des Volksbegehrens gegeben. Herr Seve- ring hat zu prüfen, ob irgendwelche ver­fassungsmäßigen Bedenken bestehen, was vermutlich nicht der Fall ist. Er wird dann eine vierzehntägige Frist zur Einzeichnung bestimmen müssen und falls, woran nicht zu zweifeln ist, vier Millionen Unterschriften zusammenkommen, ist die Reichsregierung verpflichtet, das Gesetz dem Reichstag zuzuleiten. Der Reichstag wird es sehr wcchrscheinlich ablehnen, die not­

Die besondere Begründung des Volksbegehrens erläutert die einzelnen Para­graphen in der im wesentlichen bereits bekann­ten Weise in parlamentarisch-gesehestechnischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist die Begründung zu § 4, dessen Zweck es sein soll, unmöglich zu machen, daß Reichsregierung, Reichspräsident und Reichstag wie in den letz­ten sechs Jahren durchParaphierung" vor vollendete Tatsachen" C A *1 * VTvre den. Die Entschluhfreiheit der verfassungsmäßig

lcn beider Institute unter Zuziehung der Organisa- tionsvertreter die Lage beraten. Alsdann werden Betriebsversammlungen stattfinden, in denen die Angestelltenschaft selbst zu den für sie durch die Fusion brennend gewordenen Fragen Stellung nehmen wird.

Oie Wetterlage.

Lage, in i dem angekündig....-----

fühle, die Intervention des ------ -

arbeitsministeriums angerufen. Außerdem werden die Betriebsräte der Berliner Zentra-

Das Volksbegehren eingereicht

Oie Begründung des Gesetzentwurfs.

der jeder einzelne Angestellte sich von gekündigten Abbau bedroht

müsse sich insbesondere richten gegen die Ausnutzung der Versicherung durch arbeitsunwillige Elemente. Kein Abbau der Arbeitslosenversicherung, vor allem kein Abbau des sozialen Geistes, sondern Sanierung des Werkes zum Zwecke der Erhaltung und zweck- mäßigen Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung.

Nach dem Prälaten Ulitzka sprach noch der hes- ische Gesandte in Berlin, Nuß. An den Reichs- Minister Dr. Wirth wurde ein Telegramm ab­gesandt.

Das Orgamsationskomttee für die internationale Zahlungsbank.

Zusammentritt

am Donnerstag in Baden-Baden.

Paris, 28. Sept. (Havas.) Auf Grund der vom Vorsitzenden der Haager Konferenz ergrif­fenen Initiative haben die Gouverneure der Emissionsbanken auf Derastlassung ihrer Regierungen die Delegierten für das Organisationskomitee für dieinter- nationale Zahlungsbank bestimmt. Diese Delegierten sind: für Deutschland: Reichs­bankpräsident Dr. Schacht und das Mitglied des Reichsbankdirektoriums Geheimrat Docke: für England: das Direktionsmitglied der Dank von England Sir Charles Addis und der Di­rektor desEconomist" R. T. L a h t o n; für Bel­gien: der Gouverneur der Rationalbank Franck und Staatsminister de la Croix (belgischer Delegierter auf der Reparationskonferenz): für Frankreich: der Untergouverneur der Dank von Frankreich Moret und der Direktor der sta­tistischen Abteilung der Dank von Frankreich Quesnah: für Italien: Professor Deneduce und der Generaldirektor der Dank von Italien Azzolini: für Iapan: der Londoner Ver­treter der Dank von Iapan Tanaka und der Direktor der Vokohama-Specie-Dank in Deu­tz ork Sonoda: für die Vereinigten Staaten: die Präsidenten der First Rational Dank in Reu- York bzw. in Chikago Iackson R e y n o l d und Malvin T r a h l o r.

Die Gouverneure der interessierten Danken sind der Ansicht gewesen, daß das Organisations­komitee in einer Stadt, die nicht als der Sitz der künftigen Bank in Frage kommt, zusammen­treten müßte. Sie haben sich dahin geeinigt, das Organisationskomitee für den 3. Ok­tober nach Baden-Baden einzuberufen. Der amerikanische Delegierte Iackson R e y n o l d ist aufgefordert worden, den Vorsitz zu über­nehmen.

Berlin, 30. Sept. (Priv.-Tel.) Für den Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren haben am Samstag Geheimrat Hugenberg und der Ctahlhelmführer Seldte den Zulas­sung s a n t r a g für das Volksbegehren gestellt. In der umfangreichen allgemeinen Be­gründung werden im einzelnen die wirtschaft­liche, soziale, finanzpolitische und politische Lage Deutschlands auf Grund der Dertragsreihe von Versailles bis zu den Dawesgesetzen sowie die Folgen geschildert, die sich aus dem auf der gleichen Linie liegenden Voungplan ergeben wur­den Im Haag sei dem deutschen Volk ein ge­fälschtes Bild der Dinge vorgespre- gelt worden. Die Sachverständigen der deut­schen Regierung selbst hätten ebenso wie alle berufenen CBertretungen der deutschen Wirtschaft festgestellt, - die übernommenen Ver­pflichtungen unerfüllbar seien.

Um das drohende Unheil von Deutschland ab­zuwenden, habe sich der Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren gebildet, um mit allen verfassungsmäßigen Mitteln dagegen zu kämpfen, dah der Pariser Tributplan ver­pflichtende Kraft für Deutschland erhalte. Da er wie die Dawesverträge und derVersailler Frie­densvertrag" auf der erpreßten Aner» kennung der deutschen Schuld am Kriege beruhe, habe der Reichsausschuß auch den Kampf hiergegen zu seiner Aufgabe gemacht. Die deutsche Politik müsse zur Tat werden lassen, was der Reichspräsident v. Hindenburg mit seiner Tannenbergbotschaft begonnen habe.

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Wettervoraussage.

Die Wirbeltätigkeit im Rorden entfaltet ihren Einfluß allmählich mehr südwärts. Der größte Teil Deutschlands wird von ihren milden 2uft- massen überflutet, so daß während der verflos­senen Rächt allenthalben die Temperaturen an- gestiegen sind und auch Bewölkung auftritt. Ein Regengebiet streifte dabei - heute morgen den äußersten Teil von Rordwestdeutschland, das Hamburg zwei Millimeter Riederschlag brachte. Lieber den britischen Inseln läßt sich ein weiteres Regengebiet erkennen, das bei seinem Weiter­zug in Mittel- und Rorddeutschland zu verein­zelten Riederschlägen führen dürfte und vielleicht auch unseren Bezirk noch mitstveifen wird.

Wettervoraussage für Dienst aa: Wolkiges Wetter mit zwischen Tag und Rächt mehr ausgeglichenen Temperaturen, im nördlichen Teile vereinzelte Riederschläge.

Wettervoraussage für Mittwoch: Im ganzen etwas kühler, wolkig mit Aufheite­rung, meist trocken.

Lufttemperaturen am 29. September: mittags 20,4 Grad Celsius, abends 12,3 Grad; am 30. September: morgens 9,4 Grad. Maximum 20,4 Grad, Minimum 7,7 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 29. September:abends 15,8 Grad; am 30. September: morgens 12 Grad Celsius. Sonnenscheindauer 8 Stunden, v

w i e die Privatwirtschaft beanspruchen. Die Erhaltung und Fortführung der öffentlichen Unternehmungen nach rationellen wirtschaft­lichen Grundsätzen liegt im unmittelbaren Interesse der Allgemeinheit, ©int Heranziehung der gemeindlichen Unternehmun- gen zu neuen Steuern ist abzulehnen, da sie infolge der umfassenden sozialen und fi­nanziellen Vorbelastung eine Schlechterstellung dieser Unternehmen bedeuten und zu einer ver­stärkten Belastung der breiten sozialen Schichten wie der Gesamtwirtschaft führen müßte, ohne die Einnahmen des Reiches fühlbar zu erhöhen.

Ein Pressechef

für das Reichsinnenministerium.

Berlin. 30. Sept. (Priv.-Tel.) Wie die übrigen Berliner Zentralbehörden, so be­kommt nun auch das Reichsinnenministerium einen eigenen Pressechef. Dem ge- nnanten Blatt zufolge ist für diesen Posten der bisherige Redakteur des sozialdemokratischen Hamburger Echo", Dr. H a u b a ch , ausersehen. Haubach ist feit längerer Zeit Mitglied der Hamburger Bürgerschaft und Leiter des Ham­burger Reichsbanners.

Parteitag deSHessischenZenlrums

Mainz, 29. Sept. (WTB.) Der 6. Parteitag der Hessischen Zentrumspartei wurde am Sams­tag mit einer Vorstandssitzung im Frank­furter Hof eingeleitet, an die sich Konferenzen der Ausschüsse anschlossen. Den Sonntagvormit­tag füllte die Vertreterversammlung aus.

Am Rachmittag versammelte sich eine nach Tausenden zählende Menge zu einer öffent­lichen Kundgebung im großen Saal der Stadthalle.

Reichstagsabg. Ulitzka. Ratibor, wies in längerer Rede auf die innere Verbundenheit und die gemeinsamen Sorgen und Lasten der östlichen und westlichen Grenzlande hin. Das Zentrum sei von jeher für die Linderung der ernsten Miß­stände und Röte tätig gewesen. Cs bleibe ein dauerndes Verdienst Dr. Wirths, daß er den einzig möglichen Weg eingeschlagen habe, den später Dr. Stresemann gegangen sei, jenen Weg, dessen Etappen Locarno, Dawes-Plan, London, Voimgplan und Haag und dessen Ziel und Ende die lang entbehrte und heiß ersehnte Freiheit sei. Die Rot der deutschen Bauern habe ihre Ursache zunächst in der Wandlung der politischen und wirt­schaftlichen Struktur, die sich auswirke in hohen Zinssätzen für Leihkapital und in der starken Preis­spanne zwischen dem, was der Landwirt für seine Produkte erhält und was er für seine Betriebsmit­tel und seinen Konsum zahlen muß. Das Zentrum werde nicht nur für eine Reform des Steuersystems, sondern auch für eine Ermäßigung der Besteuerung der Landwirtschaft eintreten. Weitere Forderungen des Zentrums auf finanziellem Gebiete feien Abbau der Gewerbesteuer, Abbau der überhöhten Steuern und sozialen Lasten. Die Arbeitslosenver­sicherung müsse sich bei normalem Jayresbedarf aus eigenen Mitteln erhalten. Die Reform

in der geschlossenen Tagung am Samstag ge­faßten Entschließungen, in denen die Er­gebnisse der Kommissionsberatungen zusammen- gefaßt sind. In der ersten Entschließung heißt es, daß das Eigentum, insbesondere das Grundeigentum, die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaftsordnung fei. Es sei daher die internationale Aufgabe des gesamten staatserhaltenden Bürgertums, die Angriffe abzuwehren, die aus kommunistischen Gedanken heraus gegen das Grundeigentum und den Hausbesih unternommen werden. In der zweiten Entschließung, die die Mietgesetz- g e b u n g zum Gegenstände hat, erhebt die Ta­gung schärfsten Einspruch gegendasMie- terschuhshstem und richtet an alle Staaten, öie an der Raumzwangswirtschaft in irgendeiner Form noch festhalten, den dringen­den Appell, diese beschleunigt abzu­bauen und dem Hausbesitzer das freie Ver­fügungsrecht über sein Eigentum wieder zu- rückzugcben. Eine weitere Entschließung beschäf­tigt sich mit der Regelung der K r e b i t f r a g e n, in der gefordert wird, die Errichtung einer in­ternationalen Emisfionsanstalt b er Hausbesitzer anzustreben. Die letzte Ent­schließung gilt ber Reubautätigkeit. Zu ihrer Förderung wird dieRückkehrzur pri­vaten Bauwirtschaft und zum freien Spiel ber Kräfte von Angebot unb Rachfrage verlangt.

Oie kommunalen Betriebe.

Oberbürgermeister Jarres

auf dem Preußischen Slädtelag.

Frankfurt a. M., 28. Sept. (WB.) Auf ber Jahresversammlung des Preußischen Städte- tages sprach Oberbürgermeister Dr. I a r r e s über bie Bedeutung der gemeindlichen Unter­nehmungen im Rabmen der deutschen Volks­wirtschaft. Man behauptet, daß die Gemeiirden im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht ren­tabel wirtschaften. Das finanzielle Er­gebnis ber auf Gewinn betriebenen Unterneh­mungen ist jedoch durchaus erfreulich. Angesichts der finanziellen Rot ber Stäbte sind bie kommunalen Betriebe ein wesentliches Rückgrat im Haushalt ber Gemein- ben geworden. Die Vorurteile gegen die kom­munalen Betriebe müssen beseitigt und der Frie­den zwischen der privaten und ber kommunalen Wirtschaft muß endlich angebahnt werben. Die Städte sind vielleicht noch mehr ökonomische Or­ganisationen als politische Derwaltungskörper. Auf beiden Gebieten haben sie ihre Schuldigkeit getan, auf beiden Gebieten soll man sie deshalb leben unb arbeiten lassen.

Der Versammlung lag zur Frage ber wirt­schaftlichen Betätigung ber Gemeinden eine Ent­schließung vor, in ber es u. a. heißt: Die wirt­schaftliche Betätigung ber deutschen Gemeinden ist ein wesentlicher Bestandteil der Volkswirtschaft geworden und kann des­halb die gleiche Bewegungsfreiheit

wendige Folge ist darauf der Volksent­scheid, bei dem allerdings die Antragstellev die Hälfte aller Wahlberechtigten zur Abstimmung bringen müssen, was ihnen bei Stimmenthaltung der Regierungsparteien vermutlich nicht gelingen wird. Die Ablehnung ist also sicher, damit aber auch die unvermeid­liche Wirkung, dah von außen her die feindliche Agitation behaupten wird, die Mehrheit des deutschen Volkes sei gegen bie Kriegsschuldluge und für den Voungplan. Um dieser Folgen willen bedauern wir ganz abgesehen von der Verschärfung des innenpolitischen Kampfes , bah der Stein nun doch ins Rollen gekom­men ist.

Außenpolitische Forderungen der Oeutschnationalen.

Berlin, 29. Sept. (TU.) Graf Westarp unb die deutschnationale Fraktion haben im Reichstag folgende Anträge eingebracht: Der Reichs­tag wolle befchliehen: die Reichsregierung wird aufgefordert, keine Entschliehung über den Plan der Pariser Konferenz vom 7. Iuni d. I. zu fassen und dem Reichstage vor- zulcgen, bevor nicht a) die bedingungslose Rückgliederung des Saargebietes, d) die Aufhebung des im Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrages vorgesehenen Rech­tes, die Besatzung zu verlängern ober z u erneuern, c) eine den deutschen An­sprüchen gerecht werdende Regelung der Liquidation des deutschen Eigen­tums im Auslande vertraglich ge­sichert ist. , _

Ferner: Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung wird aufgeforbert:

1. alle Entschließungen und internationalen Bindungen, durch welche bie Annahme des Planes der Pariser Konferenz vom 7. Iuni d. I. vorbereitet wird und die Beschlußfassung über eine Vorlage, in welcher die Ratifizierung des Planes vorgeschlagen wird, z urückz u st e llen, bis die Volksabstimmung über das unter dem heutigen Datum vom Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren eingereichte Gesetz stattgefunden hat;

2. unverzüglich alle zur Beurteilung des Pariser Planes und seiner Auswirkungen er­forderlichen Unterlagen zu veröffent­lichen, insbesondere a) die gesamten den deut­schen Sachverständigen der Pariser Ko n - f e r e n z von amtlichen deutschen Stellen über­gebenen Materialien sowie die Gutachten und Stellungnahme der deutschen Sachveränbigen (Antrag 1188, 21. 6. 29), b) eine eingehende Darstellung aller Zahlungen und Leistungen auch der durch Verzicht auf deutsche Ansprüche hervorgerufenen, die neben den Annuitäten des Pariser Planes in Betracht kommen, c) eine Denkschrift über den Umfang und die Behandlung ber für Räumungs- unb Besatzungsschäden bisher erhobenen unb weiter zu erwartenden Forderungen, d) die durch Antrag vom 4. 12. 28 Rr. 617 geforderte Denk­schrift über die Leistungen an die En­tente einschließlich ber Gebietsverluste, Weg­nahmen und Zerstörungen, auch soweit durch den Ruhreinbruch verursacht, gegliedert nach 'Gegenständen und Werten.

Berlin, 28. Sept. (WB.) Wie der A l l g e meine Verband der deutschen Bank­angestellten mitteilt, hat er wegen der durch die Fusion Deutsche Bank-Disconto-Gesellschaft für die Angestelltenschaft der beiden Banken geschaffenen

entscheidenden Instanzen, namentlich des Reichspräsidenten, sei damit tatsächlich aufgehoben worden. Auch die Bestimmung des § 4, so heißt es weiter, hebt in keiner Richtung bestehendes Recht auf. Sie stellt den Verstoß gegen § 3 Abs. 1 unter die gleiche Strafe wie den Tatbestand des tz 92 Rr. 3 RStGB. § 4 sichert also lediglich den Zweck des Gesetzes.

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