Ausgabe 
30.8.1929
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 205 Erstes Blatt

179. Jahrgang

Zreitag, 30. August 1929

Erscheint läglich,außer Sonntags und Feiertags.

Beilagen:

Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Dild

Die Scholle.

Monat5-Ve;ugspreir: 2.20 Reichsmark und 30 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Nichter- fcheinen einzelnerRummern infolge höherer Gewalt.

Zernfprechanschlüffe unterSammelnummer225l. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Gießen.

Postscheckkonto: firanffurt am Main 11686.

GktzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Druck und Verlag: vrühl'sche Untverfitäts-Vuch- und Zteindruckerel R. Lange in Gießen. Zchriftleitung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe 7.

Annahme von Anzeige« für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für \ mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20°/, mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Einigung auf der Haager Konferenz.

Oie Rheinlandräumung bis 30. Juni 1930 beendet. Eine gemeinsame Kaffe für die Besahungskosten. Keine Sonder- kontrolle außerhalb der Locarnoverträge. Schwere finanzielle Zugeständnisse Deutschlands. Oie Sachlieferungen. Keine Lösung der Saarfrage. Am Samstag Schlußsitzung der Konferenz.

Haag, 29. Qlug. (WTD.) Sn der heutigen I Sitzung des politischen Ausschusses, die fast drei Stunden dauerte, wurde die Frage der Rhein - landräumung bis zu einem schriftlich nieder­gelegten Ergebnis durchgeführt und die Arbeit dieser Kommission beendet. Es ist ein ein­stimmiger De richt über die letzten Dorberei­tungsarbeiten des sogenannten Diererko mi­te e s, das aus den Hauptdelegierten der an der Rheinlandfrage interessierten Mächte Deutsch­land, Frankreich, Belgien und England besteht, dem politischen Ausschuß vorgelegt, in dem Henderson als Vorsitzender des politischen Ausschusses feststellt, daß

der Räumungsprozeß während des Monats September beginne und daß die belgischen und englischen Truppen innerhalb dreier Monate nach dem Beginn der Räumung abgezogen sein und daß die französischen Truppen inner- halb der gleichen Frist die zweite Zone räumen werden. Die Zurückziehung der französischen Truppen aus der dritten Zone wird unmittelbar nach der Ratifizierung durch das französische und das deutsche Parlament und nach der Inkraft­setzung des Poungplanes beginnen. Die Zurück­ziehung wird ohne Unterbrechung so schnell durchgesührt, wie die physischen Bedingungen es zulassen. Sie wird in jedem Falle innerhalb einer Frist von 8 Monaten und nicht später als Ende Juni 1930 vollendet sein.

Mit Bezug auf die Lösung der im Absatz 3 des Genfer Kommuniques vom 16. September 1928 auf­geworfenen Fragen heißt es in dem Bericht: Um im gemeinsamen Sntercsse eine freundliche und zweck­mäßige .-Regelung irgendeiner Schwierigkeit-^u er­leichtern, die zwischen Belgien und Deutschland oder zwischen Frankreich und Deutschland bezüglich der Beobachtung von Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrages entstehen könnte, einigen sich die deutsche, belgische und französische Regierung dahin, daß die Aufgabe zur freundschaftlichen Beilegung jeder der­artigen Schwierigkeit von den Kommissio­nen erfüllt werden soll, die i n d e n L o - carno-Schiedsverträgen vom 16. Okto- tober 1925 zwischen Belgien undFrank- reich einerseits und Deutschland ande­rerseits eingesetzt worden sind. Diese Kom­missionen sollen in Uebereinstimmung mit der fest­stehenden Prozedur und den Rechten arbeiten, die durch die Verträge festgestellt sind. Taucht irgend­eine derartige Schwierigkeit auf, so wird sie ent­weder der deutsch-belgischen Vergleichskommission oder der deutsch-französischen Vergleichskommission unterbreitet, je nachdem ob Schwierigkeiten zwi­schen Belgien und Deutschland oder zwischen Frank­reich und Deutschland erwachsen. Henderson unter­strich die Bedeutung, die d i e g e m e i n s a m e u n d gleichzeitige Räumung durch die drei Besatzungsmächte habe, ein Ziel, dessen Er­reichung er sich habe angelegen sein lassen. Unter der Voraussetzung der Unterzeichnung und Ratifl- fizierung der übrigen noch ausstehenden Vereinba­rungen der Konferenz werde die Räumung Inner­halb eines vernünftigen Zeitraums vollzogen'. Mit Bezug auf die Frage der R ä u m u n g s s ch ä de n verwies er auf die erfahrungsgemäßen Schwierig­keiten, solche Schäden zu prüfen und festzustellen. Es sei daher im gemeinsamen Interesse und diene dem Zwecke der beschleunigten Räumung, daß alle derartigen Ansprüche f a l l e n g e l a s s e n würden.

Auch mit Bezug auf die Frage der Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrages liege ein ein­stimmiger Beschluß vor, dessen besonderer Vor­zug sei, daß man es als möglich befunden habe, sich auf die Wirksamkeit bestehender Einrich­tungen zur Sicherstellung freundschaftlicher und zweckmäßiger Regelungen zu verlassen. Die­ser Entschluß stehe im vollen Einklang mit dem Geiste, der aus der Mitgliedschaft Deutschlands beim Völkerbund und aus seiner Unterschrift unter den Locarno- und kelloggpakt heroorgehe. Er sei ein weiterer Beweis für die erreichte ehrliche Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich.

Diese Vereinbarung wird dem Vorbehalt unter­worfen, daß die Vollmacht für den Rat und die Ver­sammlung des Völkerbndes unberührt bleibt, Investigationen nach Artikel 213 des Versailler Vertrages vorzunehmen. Es herrscht ferner Einverständnis, daß jede der Machte, die den Locarnovertrag am 16. Oktober 1925 zwi­schen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbri­tannien und Italien unterzeichneten, sich das Recht vorbehält, iede Schwierigkeit zu ieder Zeit in Aebereinstimmung mit Artikel 4 dieses Ver­trages dem Völkerbundsrat vorzulegen. In seinen eigenen Ausführungen betonte Hen­derson, daß der vorgelegte Bericht einst un - m i g angenommen worden sei durch Roten­austausch zwischen den Vertretern der Be­satzungsmächte und Dr. Stresemann und vor­aussichtlich während der für morgen erhofften

Plenarsitzung ergänzt werden werde. Rach kur­zen Ausführungen Briands und Hymans gab

Or. Stresemann

seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß Hen­derson von Anfang an die Meinung vertreten habe, daß die Frage der Räumung unabhän- g i g von den im Finanzausschuß behandelten Frage geregelt werden müßte. Er dankte Dri- and für die Zusicherung, daß die Räumung des Rheinlandes aufs schnell st e durchge­führt werde, und sprach die Hoffnung aus, daß die Ratifizierung nicht nur durch Frankreich und Deutschland, sondern auch durch die anderen Länder in kurzer Frist erfaßen werde. Nachdem er mit Befriedigung festgestellt hatte, daß keinerlei besondere Kontrolle für das Rheinland vorgesehen sei, gab er seiner Genugtuung darüber Ausdruck, daß dieses Ergebnis im Geiste der Versöhnlichkeit und des guten Einvernehmens erreicht worden sei.

Oie Konferenz

stellt die erzielte Einigung fest.

Am Freitag Notenaustausch, am Samstag Schlußsitzung.

Haag, 29. Aug. (wv.) Das a m k l i ch e Lom- m u n i q u 6 über die heutige Nachmittags-

sihung lautet: Die Delegierten der sechs einladen­den Mächte sind heute nachmittag in der Ersten Kammer der Generalstaaten zusammengetreten und haben die Erörterung der Fragen fortgesetzt, die be­sonders die deutsche Delegation angehen. Eine vollkommene Einigung ist in allen Punkten erreicht worden, und ein Redak­tionsausschuß wurde für die Vorbereitung der notwendigen Abkommen eingesetzt.

Daraufhin wurden die Anordnungen geprüft, die zum Abschluß der gegenwärtigen Sitzung der Konferenz erforderlich sind. Ls wurde beschlossen, daß eine Zusammenkunft der Delegierten der sechs einladenden Mächte morgen, Freitag, 30. August, 10.30 Ahr, im großen Saale der Ersten Kammer der Gencralstaaten stattfinden soll, um dort d i e Noten zwischen den Delegierten der Besatzungs­mächte und den deutschen Delegierten über die Durchführung des Berichts des politischen Komitees auszutauschen. Es wurde weiter beschlossen, daß das F i n a n ; k o m i t e e um 11 Uhr im glei­chen Saale Zusammentritt. Man hofft, daß die Ar­beiten des Finanzkomilees rasch genug fortschreiten, um eine Plenarsitzung am Samstag zum Abschluß der Arbeiten der ersten Phase der Konferenz zu ermöglichen.

Vergleichskommission und Völkerbund.

Minister Viril, gibt eine ergänzende Erklärung zu PrniokoN.

Haag, 29. Aug. (T.-Ll. Funkspruch.) Reichs­minister Dr. Wirth gab in der Sitzung der politischen Kommission, in der die Entschließung über die Vergleichskommission im Rheinland angenommen wurde, folgende, in französischer Sprache abgefaßte Erklärung zu Protokoll:

In dem Augenblick, in dem die politische Kommission sicy über diese Entschließung geeinigt hat, lege ich Werl darauf, besonders zur Auf­klärung der deutschen öffentlichen Meinung fest­zustellen, daß die Herren Briand, Henderson, Hymans, Stresemann und Wirth d a r i n e i n i g gewesen sind, daß der dritte Sah des Vor­schlages Hendersons in dem Sinne aufzufasfen sei, daß Deutschland gleichfalls das Recht hat, zu jeder Zeil den Ral des Völkerbundes gemäß dem Rheinpakl zu befassen, selb st wenn ein Vergleichs­verfahren schon im Gange ist. Ich lege wert darauf, daß diese Erklärung in das Sihungsprotokoll ausgenommen wird."

Dr Wirth hatte durch die Abgabe dieser Er- flärung die Absicht, das im Wortlaut des Rhein- Paktes nicht vollkommen klar ausgedrückte R e ch t Deutschlands sicherzustellen, daß es in je­dem Falle einer Entmilitarisierungsschwierig­keit und bei jedem Stand der S a ch e zu je­dem beliebigen Zeitpunkt den Streit­fall vor den Völkerbund bringen und dadurch die Vergleichskommission ausschal­ten kann. Auf diese Erklärung Dr. Wirths hin

hat Briand festgestellt, daß Deutschland zwei­fellos das Recht besitze, auf Grund der getroffe­nen Vereinbarungen jederzeit an den Völkerbund zu appellieren.

In einer Unterredung mit Pressevertretern er­klärte Dr. Wirth ergänzend: Er habe versucht, unter allen Umständen für Deutschland die Mög­lichkeit zu sichern, in jedem Augenblick Deutsch­land das Recht zu verschaffen, den strittigen Fall vor den Völkerbundsrat zu bringen. Das Ver­fahren der Vergleichskommissionen sei geregelt. Nichts sei hinzugefügt worden. Von einem Kon­trollcharakter oder davon, daß nunmehr zwei Feststellungskommissionen geschaffen seien, könne gar keine Rede sein. Wer allerdings die Schiedsgerichtsverträge, wie sie in Locarno geschaffen worden seien, ablehne, und die dort vorgesehenen Kommissionen mit ihren Befug­nissen bekämpfe, dürfe seine Kritik jetzt nicht besonders unterstreichen. Politisch gesehen konn­ten wir uns nur im Rahmender g c f d> I of­fen en Verträge bewegen, und wer in einem solchen Rahmen eingespannt sei, habe die poli­tische Aufgabe, wenigstens sich das Recht zu sichern, in diesem Rahmen sich frei und selb­ständig zu bewegen. Die deutsche Delegation glaubte, nach schweren Bedenken die jetzt ge­fundene Lösung als brauchbar bezeichnen zu dür­fen. Man dürfe sich dabei nicht an den Buch­staben klammern, sondern könnte sich vielmehr besinnen, daß jede deutsche Regierung, die gegen­wärtige, wie die zukünftige, die Möglichkeit haben werde, zu prüfen, wohin sie einen aufkommenden Streitfall aus Artikel 42 und 43 zur Auslegung verweisen sollen.

Deutschlands finanzielle Zugeständnisse.

Oer 300-Millionen-Ueberschuß. - Oie Besahungskosten und -schaden. Oie ^oungannuitäien.

Haag, 29.Aug. (WB.) wenn auch formell noch nicht alle konferenzergebnisse feftgeffellt oder sank­tioniert sind, so läßt sich das ziffernmäßige Ergeb­nis wie das bereits gemeldete politische Ergebnis nunmehr ziemlich deutlich übersehen. Es betrifft im wesentlichen vier Hauptpunkte:

1. Die Frage des Ueberschuffes aus der Ueberschneidung von Dawesplan und V o u n g P l a n , also der 300 Millionen Mark, wegen deren in Paris eine Einigung nicht erzielt wurde. Der Kampf um den Rechtsftandpunkl in der Frage, der von Deutschland zunächst sehr enlschie- den geführt worden war, barg die Gefahr eines Scheiterns der Konferenz und einer notwendigen Abänderung oder Aushebung des Zoungplanes in sich; es ist nunmehr schließlich aus diesen deut­schen Standpunkt, der im deutschen Budget natürlich nicht veranschlagt war, verzichtet worden.

2. Die Frage der Besahungskosten, die, in der ebenfalls bekannten Form geregelt, ein Kompromiß darstellt, nachdem auch hier m Paris eine Einigung nach der Richtung nicht erzielt wer­den konnte, daß diese Kosten, die unter dem Dawes- plan aus die Annuitäten des Poungplanes angerech­

net oder als Pauschalsumme abgegolten werden sollten. Die Forderung nach voller Uebernahme der künf­tigen Besahungskosten durch Deutschland ist von diesem scharf abgelehnt, und die Vereinbarung er­gibt die Schaffung dercaisse c o m- m u n e, in die Deutschland für allemal 3 0 Mil­lionen Mark, die Gegner die gleiche Summe einzahlen und die bei einer Ueberschreitung dieser Beträge durch die Besahungskosten von den Be­satzungsmächten selbst aufzusüllen ist; dadurch ist zugleich deren eigenes Interesse an der Beschleu­nigung des Besahungsabbaues finan­ziell feftgelegt.

3. Die Frage der Besahungsfchäden, der sog.claims. Sie hat eine wesentlich politische'Be­deutung, denn der Verzicht aus die Ver­rechnung dieser Beträge wurde von Deutschland als eine Geste für die frühere Räu­mung gefordert und von Deutschland schließlich in der Form ; u g e st a n d e n, daß ein Gegenver­zicht der Besatzungsmächte auf die vorliegenden Ansprüche der Gegenseite erfolgt, die sich aus Vor­auszahlungen auf diese Claims ergeben. Die ziffernmäßige höhe der beiderseitigen Konzessionen ist schwer abzuschähen, da es sich meist um umstrit­

tene und langwierigen Prozessen unterworfene For­derungen handelt. Rach deutscher Berechnung ergibt sich daraus ein materieller Rachteil, der sich steigert, um die v e s a h u n g s s ch ä d e n , die nach dem 1. September entstehen sollten, welch letztere sich aber vereinbarungsgemäß im Rahmen der bisherigen Ziffern bewegen müssen.

4. In der Frage des ungeschützten Teils der Annuitäten wird offensichtlich eine gewisse Abänderung des Poungplans zu un­serem Rachteil zugestanden. Die betref­fende Forderung ist von England, dessen frühere Regierung für diesen Teil der deutschen Leistungen mangels Mobilisierungsabsichten kein besonderes Interesse zeigte, von vornherein erhoben worden, da Snowden kein Opfer Deutschlands darin er­blickte. In der Tat wird, auf die Dauer des Poung- plans berechnet, durch die nun in Betracht kom­mende Veränderung eine Benachteiligung nicht ein- freten, sondern sogar eine geringfügige Erleichte­rung: an Stelle einer feffen, ungeschützten Annuität von 660 Millionen tritt eine solche von 612 Millionen Mark, und Deutschland übernimmt dafür den Zinsen- und Til- gungsdienst der Dawesanleihe, die 88,4 Millionen Mark im ersten Jahre beträgt, um 1,5 Millionen Mark pro Jahr sinkt, um im zwan­zigsten Jahre 64 Millionen Mark zu betragen, und vorn 21. Jahre ab gänzlich auszuhören. Ls ergibt sich daraus ein Durchschnitt von 654 Mil­lionen Mark ungeschützte Annuität, die jedoch nachträglich höher wird als vorgesehen. Einen Gegenposten stellt die Möglichkeit der Kon­vertierung oder eines Rückkaufs der Dawesanleihe zugunsten Deutschlands dar.

Die Sachlieferungen.

Frankreich übernimmt den Ausfall der Kohlenlicfcrungcn an Italien.

Haag, 29. Aug. (WB.) In dev Frage der Sachliefevungen sind die vorgesehenen Verein­barungen derart, daß der Reexport, an dem deutscherseits kein Interesse besteht (wie schon unter dem Dawesplan), in jederForm verboten bleibt, .also nicht nur in Form der Wiederausfuhr deutscher Waren, sondern auch der Sachlieferungen an ein drittes Land für Rechnung eines Reparationsempfängers und der zweiten Llebertragung.

Die Sachlieferungen im Falle eines deutschen Moratoriums, an denen un­ter Llmständen beim Auslaufen eines Mo- ratoriumstopses ein deutsches Interesse beste­hen könnte, werden der Zuständigkeit der internationalen Dank unter­worfen, in der ein besonderer Aus­schuß mit Majoritätsvotum, Schiedsgericht usw. über das Ausmaß der zulässigen Sachlieferun­gen entscheidet. Endlich ist die Frage der eng­lischen Kohlenlieferungen an Ita­lien dahin geregelt worden, daß sich Italien zur Abnahme von je einer Million Tonnen Kohle für die nächsten drei Iahre England gegenüber verpflich­tet ohne unsere Zustimmung, b,a das außer­halb unserer Kompetenz steht. Deutscherseits wird an Stelle der degressiven Sachlieferungen an Italien eine dem Gesamtwert entsprechende gleichmäßige Iahreslieferung sest- gelcgt, die im Anfang auf eine Vermin­derung der deutschen Kohlenliese- rungen um etwa 1,5 Millionen Ton­nen hinausläuft. Doch bleiben die Gesamt­quoten erhalten, und Frankreich über­nimmt, sei es in Kohle oder anderen Gütern, die italienische Quote, die anfangs durch diese Verminderung frei wird, so daß ein Rach­teil der deutschen Volkswirtschaft in ihrer Ge­samtheit durch diese Vereinbarungen nicht ein­treten wird.

Irland zum Haager Ergebnis.

Wir haben den Boung-Plan gerettet." Weder Sieger noch Besiegte."

Paris, 30. Aug. (WTB. Funkspr.) Dem Kor­respondenten desMatin" soll Ministerpräsident Briand nach Beendigung der Verhandlungen folgendes erklärt haben: Entgegen allem An­schein waren nicht die finanziellen Kontroversen das Wichtigste. Was man erreichen mußte, war die Erhaltung des TZ oung-P lanes, der Frankreich außer der Deckung seiner Kriegs­schulden eine große ungeschützte Annuität ge­währleistet, die sehr ausgedehnte Kreditoperatio­nen ermöglicht. Ferner mußte man dafür sor­gen, daß der Friede in Europa und die deutsch- französische Annäherung, die die Vorbedingung dafür ist, nicht kompromittiert werden. W i t haben den Poung-Plan gerettet. Wir haben durch ein auf gegenseitige Zugeständ­nisse begründetes Abkommen England mit den noch nicht verteilten, verfügbaren Summe«