Nr. 205 Erstes Blatt
179. Jahrgang
Zreitag, 30. August 1929
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Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Dild
Die Scholle.
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General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.
Einigung auf der Haager Konferenz.
Oie Rheinlandräumung bis 30. Juni 1930 beendet. — Eine gemeinsame Kaffe für die Besahungskosten. — Keine Sonder- kontrolle außerhalb der Locarnoverträge. — Schwere finanzielle Zugeständnisse Deutschlands. — Oie Sachlieferungen. Keine Lösung der Saarfrage. — Am Samstag Schlußsitzung der Konferenz.
Haag, 29. Qlug. (WTD.) Sn der heutigen I Sitzung des politischen Ausschusses, die fast drei Stunden dauerte, wurde die Frage der Rhein - landräumung bis zu einem schriftlich niedergelegten Ergebnis durchgeführt und die Arbeit dieser Kommission beendet. Es ist ein einstimmiger De richt über die letzten Dorbereitungsarbeiten des sogenannten Diererko mite e s, das aus den Hauptdelegierten der an der Rheinlandfrage interessierten Mächte Deutschland, Frankreich, Belgien und England besteht, dem politischen Ausschuß vorgelegt, in dem Henderson als Vorsitzender des politischen Ausschusses feststellt, daß
der Räumungsprozeß während des Monats September beginne und daß die belgischen und englischen Truppen innerhalb dreier Monate nach dem Beginn der Räumung abgezogen sein und daß die französischen Truppen inner- halb der gleichen Frist die zweite Zone räumen werden. Die Zurückziehung der französischen Truppen aus der dritten Zone wird unmittelbar nach der Ratifizierung durch das französische und das deutsche Parlament und nach der Inkraftsetzung des Poungplanes beginnen. Die Zurückziehung wird ohne Unterbrechung so schnell durchgesührt, wie die physischen Bedingungen es zulassen. Sie wird in jedem Falle innerhalb einer Frist von 8 Monaten und nicht später als Ende Juni 1930 vollendet sein.
Mit Bezug auf die Lösung der im Absatz 3 des Genfer Kommuniques vom 16. September 1928 aufgeworfenen Fragen heißt es in dem Bericht: Um im gemeinsamen Sntercsse eine freundliche und zweckmäßige .-Regelung irgendeiner Schwierigkeit-^u erleichtern, die zwischen Belgien und Deutschland oder zwischen Frankreich und Deutschland bezüglich der Beobachtung von Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrages entstehen könnte, einigen sich die deutsche, belgische und französische Regierung dahin, daß die Aufgabe zur freundschaftlichen Beilegung jeder derartigen Schwierigkeit von den Kommissionen erfüllt werden soll, die i n d e n L o - carno-Schiedsverträgen vom 16. Okto- tober 1925 zwischen Belgien undFrank- reich einerseits und Deutschland andererseits eingesetzt worden sind. Diese Kommissionen sollen in Uebereinstimmung mit der feststehenden Prozedur und den Rechten arbeiten, die durch die Verträge festgestellt sind. Taucht irgendeine derartige Schwierigkeit auf, so wird sie entweder der deutsch-belgischen Vergleichskommission oder der deutsch-französischen Vergleichskommission unterbreitet, je nachdem ob Schwierigkeiten zwischen Belgien und Deutschland oder zwischen Frankreich und Deutschland erwachsen. Henderson unterstrich die Bedeutung, die d i e g e m e i n s a m e u n d gleichzeitige Räumung durch die drei Besatzungsmächte habe, ein Ziel, dessen Erreichung er sich habe angelegen sein lassen. Unter der Voraussetzung der Unterzeichnung und Ratifl- fizierung der übrigen noch ausstehenden Vereinbarungen der Konferenz werde die Räumung Innerhalb eines vernünftigen Zeitraums vollzogen'. Mit Bezug auf die Frage der R ä u m u n g s s ch ä de n verwies er auf die erfahrungsgemäßen Schwierigkeiten, solche Schäden zu prüfen und festzustellen. Es sei daher im gemeinsamen Interesse und diene dem Zwecke der beschleunigten Räumung, daß alle derartigen Ansprüche f a l l e n g e l a s s e n würden.
Auch mit Bezug auf die Frage der Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrages liege ein einstimmiger Beschluß vor, dessen besonderer Vorzug sei, daß man es als möglich befunden habe, sich auf die Wirksamkeit bestehender Einrichtungen zur Sicherstellung freundschaftlicher und zweckmäßiger Regelungen zu verlassen. Dieser Entschluß stehe im vollen Einklang mit dem • Geiste, der aus der Mitgliedschaft Deutschlands beim Völkerbund und aus seiner Unterschrift unter den Locarno- und kelloggpakt heroorgehe. Er sei ein weiterer Beweis für die erreichte ehrliche Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich.
Diese Vereinbarung wird dem Vorbehalt unterworfen, daß die Vollmacht für den Rat und die Versammlung des Völkerbndes unberührt bleibt, Investigationen nach Artikel 213 des Versailler Vertrages vorzunehmen. Es herrscht ferner Einverständnis, daß jede der Machte, die den Locarnovertrag am 16. Oktober 1925 zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien unterzeichneten, sich das Recht vorbehält, iede Schwierigkeit zu ieder Zeit in Aebereinstimmung mit Artikel 4 dieses Vertrages dem Völkerbundsrat vorzulegen. — In seinen eigenen Ausführungen betonte Henderson, daß der vorgelegte Bericht einst un - m i g angenommen worden sei durch Rotenaustausch zwischen den Vertretern der Besatzungsmächte und Dr. Stresemann und voraussichtlich während der für morgen erhofften
Plenarsitzung ergänzt werden werde. Rach kurzen Ausführungen Briands und Hymans gab
Or. Stresemann
seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß Henderson von Anfang an die Meinung vertreten habe, daß die Frage der Räumung unabhän- g i g von den im Finanzausschuß behandelten Frage geregelt werden müßte. Er dankte Dri- and für die Zusicherung, daß die Räumung des Rheinlandes aufs schnell st e durchgeführt werde, und sprach die Hoffnung aus, daß die Ratifizierung nicht nur durch Frankreich und Deutschland, sondern auch durch die anderen Länder in kurzer Frist erfaßen werde. Nachdem er mit Befriedigung festgestellt hatte, daß keinerlei besondere Kontrolle für das Rheinland vorgesehen sei, gab er seiner Genugtuung darüber Ausdruck, daß dieses Ergebnis im Geiste der Versöhnlichkeit und des guten Einvernehmens erreicht worden sei.
Oie Konferenz
stellt die erzielte Einigung fest.
Am Freitag Notenaustausch, am Samstag Schlußsitzung.
Haag, 29. Aug. (wv.) Das a m k l i ch e Lom- m u n i q u 6 über die heutige Nachmittags-
sihung lautet: Die Delegierten der sechs einladenden Mächte sind heute nachmittag in der Ersten Kammer der Generalstaaten zusammengetreten und haben die Erörterung der Fragen fortgesetzt, die besonders die deutsche Delegation angehen. Eine vollkommene Einigung ist in allen Punkten erreicht worden, und ein Redaktionsausschuß wurde für die Vorbereitung der notwendigen Abkommen eingesetzt.
Daraufhin wurden die Anordnungen geprüft, die zum Abschluß der gegenwärtigen Sitzung der Konferenz erforderlich sind. Ls wurde beschlossen, daß eine Zusammenkunft der Delegierten der sechs einladenden Mächte morgen, Freitag, 30. August, 10.30 Ahr, im großen Saale der Ersten Kammer der Gencralstaaten stattfinden soll, um dort d i e Noten zwischen den Delegierten der Besatzungsmächte und den deutschen Delegierten über die Durchführung des Berichts des politischen Komitees auszutauschen. Es wurde weiter beschlossen, daß das F i n a n ; k o m i t e e um 11 Uhr im gleichen Saale Zusammentritt. Man hofft, daß die Arbeiten des Finanzkomilees rasch genug fortschreiten, um eine Plenarsitzung am Samstag zum Abschluß der Arbeiten der ersten Phase der Konferenz zu ermöglichen.
Vergleichskommission und Völkerbund.
Minister Viril, gibt eine ergänzende Erklärung zu PrniokoN.
Haag, 29. Aug. (T.-Ll. Funkspruch.) Reichsminister Dr. Wirth gab in der Sitzung der politischen Kommission, in der die Entschließung über die Vergleichskommission im Rheinland angenommen wurde, folgende, in französischer Sprache abgefaßte Erklärung zu Protokoll:
„In dem Augenblick, in dem die politische Kommission sicy über diese Entschließung geeinigt hat, lege ich Werl darauf, besonders zur Aufklärung der deutschen öffentlichen Meinung festzustellen, daß die Herren Briand, Henderson, Hymans, Stresemann und Wirth d a r i n e i n i g gewesen sind, daß der dritte Sah des Vorschlages Hendersons in dem Sinne aufzufasfen sei, daß Deutschland gleichfalls das Recht hat, zu jeder Zeil den Ral des Völkerbundes gemäß dem Rheinpakl zu befassen, selb st wenn ein Vergleichsverfahren schon im Gange ist. Ich lege wert darauf, daß diese Erklärung in das Sihungsprotokoll ausgenommen wird."
Dr Wirth hatte durch die Abgabe dieser Er- flärung die Absicht, das im Wortlaut des Rhein- Paktes nicht vollkommen klar ausgedrückte R e ch t Deutschlands sicherzustellen, daß es in jedem Falle einer Entmilitarisierungsschwierigkeit und bei jedem Stand der S a ch e zu jedem beliebigen Zeitpunkt den Streitfall vor den Völkerbund bringen und dadurch die Vergleichskommission ausschalten kann. Auf diese Erklärung Dr. Wirths hin
hat Briand festgestellt, daß Deutschland zweifellos das Recht besitze, auf Grund der getroffenen Vereinbarungen jederzeit an den Völkerbund zu appellieren.
In einer Unterredung mit Pressevertretern erklärte Dr. Wirth ergänzend: Er habe versucht, unter allen Umständen für Deutschland die Möglichkeit zu sichern, in jedem Augenblick Deutschland das Recht zu verschaffen, den strittigen Fall vor den Völkerbundsrat zu bringen. Das Verfahren der Vergleichskommissionen sei geregelt. Nichts sei hinzugefügt worden. Von einem Kontrollcharakter oder davon, daß nunmehr zwei Feststellungskommissionen geschaffen seien, könne gar keine Rede sein. Wer allerdings die Schiedsgerichtsverträge, wie sie in Locarno geschaffen worden seien, ablehne, und die dort vorgesehenen Kommissionen mit ihren Befugnissen bekämpfe, dürfe seine Kritik jetzt nicht besonders unterstreichen. Politisch gesehen konnten wir uns nur im Rahmender g c f d> I offen en Verträge bewegen, und wer in einem solchen Rahmen eingespannt sei, habe die politische Aufgabe, wenigstens sich das Recht zu sichern, in diesem Rahmen sich frei und selbständig zu bewegen. Die deutsche Delegation glaubte, nach schweren Bedenken die jetzt gefundene Lösung als brauchbar bezeichnen zu dürfen. Man dürfe sich dabei nicht an den Buchstaben klammern, sondern könnte sich vielmehr besinnen, daß jede deutsche Regierung, die gegenwärtige, wie die zukünftige, die Möglichkeit haben werde, zu prüfen, wohin sie einen aufkommenden Streitfall aus Artikel 42 und 43 zur Auslegung verweisen sollen.
Deutschlands finanzielle Zugeständnisse.
Oer 300-Millionen-Ueberschuß. - Oie Besahungskosten und -schaden. Oie ^oungannuitäien.
Haag, 29.Aug. (WB.) wenn auch formell noch nicht alle konferenzergebnisse feftgeffellt oder sanktioniert sind, so läßt sich das ziffernmäßige Ergebnis wie das bereits gemeldete politische Ergebnis nunmehr ziemlich deutlich übersehen. Es betrifft im wesentlichen vier Hauptpunkte:
1. Die Frage des Ueberschuffes aus der Ueberschneidung von Dawesplan und V o u n g P l a n , also der 300 Millionen Mark, wegen deren in Paris eine Einigung nicht erzielt wurde. Der Kampf um den Rechtsftandpunkl in der Frage, der von Deutschland zunächst sehr enlschie- den geführt worden war, barg die Gefahr eines Scheiterns der Konferenz und einer notwendigen Abänderung oder Aushebung des Zoungplanes in sich; es ist nunmehr schließlich aus diesen deutschen Standpunkt, der im deutschen Budget natürlich nicht veranschlagt war, verzichtet worden.
2. Die Frage der Besahungskosten, die, in der ebenfalls bekannten Form geregelt, ein Kompromiß darstellt, nachdem auch hier m Paris eine Einigung nach der Richtung nicht erzielt werden konnte, daß diese Kosten, die unter dem Dawes- plan aus die Annuitäten des Poungplanes angerech
net oder als Pauschalsumme abgegolten werden sollten. Die Forderung nach voller Uebernahme der künftigen Besahungskosten durch Deutschland ist von diesem scharf abgelehnt, und die Vereinbarung ergibt die Schaffung der „caisse c o m- m u n e“, in die Deutschland für allemal 3 0 Millionen Mark, die Gegner die gleiche Summe einzahlen und die bei einer Ueberschreitung dieser Beträge durch die Besahungskosten von den Besatzungsmächten selbst aufzusüllen ist; dadurch ist zugleich deren eigenes Interesse an der Beschleunigung des Besahungsabbaues finanziell feftgelegt.
3. Die Frage der Besahungsfchäden, der sog. „claims“. Sie hat eine wesentlich politische'Bedeutung, denn der Verzicht aus die Verrechnung dieser Beträge wurde von Deutschland als eine Geste für die frühere Räumung gefordert und von Deutschland schließlich in der Form ; u g e st a n d e n, daß ein Gegenverzicht der Besatzungsmächte auf die vorliegenden Ansprüche der Gegenseite erfolgt, die sich aus Vorauszahlungen auf diese Claims ergeben. Die ziffernmäßige höhe der beiderseitigen Konzessionen ist schwer abzuschähen, da es sich meist um umstrit
tene und langwierigen Prozessen unterworfene Forderungen handelt. Rach deutscher Berechnung ergibt sich daraus ein materieller Rachteil, der sich steigert, um die v e s a h u n g s s ch ä d e n , die nach dem 1. September entstehen sollten, welch letztere sich aber vereinbarungsgemäß im Rahmen der bisherigen Ziffern bewegen müssen.
4. In der Frage des ungeschützten Teils der Annuitäten wird offensichtlich eine gewisse Abänderung des Poungplans zu unserem Rachteil zugestanden. Die betreffende Forderung ist von England, dessen frühere Regierung für diesen Teil der deutschen Leistungen mangels Mobilisierungsabsichten kein besonderes Interesse zeigte, von vornherein erhoben worden, da Snowden kein Opfer Deutschlands darin erblickte. In der Tat wird, auf die Dauer des Poung- plans berechnet, durch die nun in Betracht kommende Veränderung eine Benachteiligung nicht ein- freten, sondern sogar eine geringfügige Erleichterung: an Stelle einer feffen, ungeschützten Annuität von 660 Millionen tritt eine solche von 612 Millionen Mark, und Deutschland übernimmt dafür den Zinsen- und Til- gungsdienst der Dawesanleihe, die 88,4 Millionen Mark im ersten Jahre beträgt, um 1,5 Millionen Mark pro Jahr sinkt, um im zwanzigsten Jahre 64 Millionen Mark zu betragen, und vorn 21. Jahre ab gänzlich auszuhören. Ls ergibt sich daraus ein Durchschnitt von 654 Millionen Mark ungeschützte Annuität, die jedoch nachträglich höher wird als vorgesehen. Einen Gegenposten stellt die Möglichkeit der Konvertierung oder eines Rückkaufs der Dawesanleihe zugunsten Deutschlands dar.
Die Sachlieferungen.
Frankreich übernimmt den Ausfall der Kohlenlicfcrungcn an Italien.
Haag, 29. Aug. (WB.) In dev Frage der Sachliefevungen sind die vorgesehenen Vereinbarungen derart, daß der Reexport, an dem deutscherseits kein Interesse besteht (wie schon unter dem Dawesplan), in jederForm verboten bleibt, .also nicht nur in Form der Wiederausfuhr deutscher Waren, sondern auch der Sachlieferungen an ein drittes Land für Rechnung eines Reparationsempfängers und der zweiten Llebertragung.
Die Sachlieferungen im Falle eines deutschen Moratoriums, an denen unter Llmständen beim Auslaufen eines Mo- ratoriumstopses ein deutsches Interesse bestehen könnte, werden der Zuständigkeit der internationalen Dank unterworfen, in der ein besonderer Ausschuß mit Majoritätsvotum, Schiedsgericht usw. über das Ausmaß der zulässigen Sachlieferungen entscheidet. Endlich ist die Frage der englischen Kohlenlieferungen an Italien dahin geregelt worden, daß sich Italien zur Abnahme von je einer Million Tonnen Kohle für die nächsten drei Iahre England gegenüber verpflichtet— ohne unsere Zustimmung, b,a das außerhalb unserer Kompetenz steht. Deutscherseits wird an Stelle der degressiven Sachlieferungen an Italien eine dem Gesamtwert entsprechende gleichmäßige Iahreslieferung sest- gelcgt, die im Anfang auf eine Verminderung der deutschen Kohlenliese- rungen um etwa 1,5 Millionen Tonnen hinausläuft. Doch bleiben die Gesamtquoten erhalten, und Frankreich übernimmt, sei es in Kohle oder anderen Gütern, die italienische Quote, die anfangs durch diese Verminderung frei wird, so daß ein Rachteil der deutschen Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit durch diese Vereinbarungen nicht eintreten wird.
Irland zum Haager Ergebnis.
„Wir haben den Boung-Plan gerettet." „Weder Sieger noch Besiegte."
Paris, 30. Aug. (WTB. Funkspr.) Dem Korrespondenten des „Matin" soll Ministerpräsident Briand nach Beendigung der Verhandlungen folgendes erklärt haben: Entgegen allem Anschein waren nicht die finanziellen Kontroversen das Wichtigste. Was man erreichen mußte, war die Erhaltung des TZ oung-P lanes, der Frankreich außer der Deckung seiner Kriegsschulden eine große ungeschützte Annuität gewährleistet, die sehr ausgedehnte Kreditoperationen ermöglicht. Ferner mußte man dafür sorgen, daß der Friede in Europa und die deutsch- französische Annäherung, die die Vorbedingung dafür ist, nicht kompromittiert werden. W i t haben den Poung-Plan gerettet. Wir haben durch ein auf gegenseitige Zugeständnisse begründetes Abkommen England mit den noch nicht verteilten, verfügbaren Summe«


