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Molkereiproduktion wieder den Markt zu er­obern. Die Ob st- und Gemüfeverwer- tungs Genossenschaften haben auch im Berichtsjahre tatkräftig weitergearbeitet und den Landwirten nicht unerhebliche finanzielle Vor­teile geboten. Auch die Entwicklung der Bau­genossenschaften und der sonstigen dem Verband angeschlossenen Genossenschaften ist durchaus befriedigend. Wenn auch die Genossen­schaftsarbeit in erheblichem Matze dazu beige­tragen hat, die Lage der Landwirtschaft erträg­licher zu gestalten, so sind doch dieser Tätigkeit gewisse Grenzen gesetzt. Wenn an den gesunden geschäftlichen und genossenschaftlichen Grund­sätzen festgehalten wird, dann kann auch das Ge­nossenschaftswesen in der Zukunft Ersprießliches leisten.

Die Aussprache.

Generalanwalt Reg.-Rat G e n n e s, Berlin, vom Reichsverband der deutschen landwirtschaft­lichen Genossenschaften stellte fest, datz man un­bedingt zu einer Einheitsorganisation der Land­wirtschaft, sowie des Genossenschaftswesens kom­men müsse. Es mühten Garantien gegeben wer­den, datz eine reibungslose Zusammenarbeit auch in den Provinzen und Ländern stattfinde, wo die Hauptkristallisationspunkte liegen.

Steuernagel, Alsfeld, protestierte da­gegen, datz Oberhessen etwa bei der Ver­einheitlichung dem Raiffeisenverband zugeschlagen werde (lebhafter Beifall). Oberhessen wolle un­bedingt bei der hessischen Organisation verbleiben, die der Ausgangspunkt des ländlichen Genossen­schaftswesens überhaupt war. Oberhessen habe keine Veranlassung, eine gutfundierte und gesunde Genossenschaftsorganisation zu verlassen.

Fritsch, Dilshausen, berichtete über seine Feststellungen am Frankfurter Viehmarkt und empfiehlt, den Viehbezug erst nach dem Ausbau des Viehabfahes zu intensivieren.

D o t t w e i l e r, Laubenheim, wies auf die starke Belastung der Genossenschaften durch die Gewerbesteuer hin und bat den Verband um Ergreifung entsprechender Maßnahmen.

Desgleichen betonte Appel, Budenheim, die erhebliche Mehrbelastung der Bezugs- und Ab- sahgenossenschaften durch den 50proz. Abzug der Schulden bei der Gewerbesteuer.

Verbandsdirektor Berg erwiderte, daß in Hessen noch keine Verhandlungen mit Raiffeisen gepflogen wurden. Die Lösung der Frage erscheine ihm nicht schwierig. Da der hessische Verband über die weitaus .größere Zahl von Genossenschaften verfüge, als Raiffeisen, müsse er nach den Richtlinien zur Auf­nahmeorganisation werden. Die Uebernahme finan­zieller Lasten dürfte hiermit jedoch nicht verbunden sein.

Generalsekretär Dr. Strub bestätigte die starke Mehrbelastung durch die Neuregelung der Gewerbe­steuer. Die Kreditgenossenschaften seien als Spar­kassen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, anzu­sehen und deshalb von der Gewerbesteuer freizu- stcllen. Wo eine Veranlagung erfolgt sei, müsse in jedem Einzelfall Einspruch erhoben werden. Eine Erleichterung könne nur durch Gesetzesänderung ge­schaffen werden. Hierzu ruft er die Hilfe der poli­tischen Parteien an.

Nach einem Vortrag von Prof. Dr. Gerlofs '(Frankfurt a. M.) überFinanzpolitische Gegen­wartsfragen", der lebhaften Beifall der Zuhörer fand, wurden Jahresrechnung und Bilanz, sowie die Entlastung des Vorstandsdirektors und des enge­ren Ausschusses einstimmig genehmigt. Mit einem Appell des Verbandspräsidenten Bill, im be­währten Genossenschaftsgeist weiterzuarbeiten, fand die Tagung ihr Ende.

Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 30. Mai 1929.

Das Grammophon.

Ein prächtiger, wunderschöner Sommer-Sonn­tag. Groß und klein, in bunten Farben, wanderte hinaus. Die Häuser leerten sich, auf den Straßen wurde es still. Aur drüben im Rachbarhaus setzte plötzlich Musik ein. Das Fenster war geöffnet, das Grammophon spielte einen alten, vergessenen Militärmarsch. Ich wußte Bescheid. DieJungen" waren ausgeflogen, und der alte Herr war allein zu Hause. Er hatte einen bösen Winter hinter sich und lange Zeit vor dem dunklen Tor gestanden, aber noch einmal ging der Todesengel vorbei. Run sah er drüben in seinem Großvaterstuhl und ließ seine Lieblingsplatten abrollen. Lange Zeit war das Grammophon stumm gewesen, wenigstens hatte ich es nicht gehört.

Es gab ja Leute in unserer Straße, die sich öfters über den Lärm beschwerten, den dev Musikkasten" machte. Ich muß offen gestehen, mich hat es nie gestört, selbst nicht im vorigen Sommer, als der alte Herr noch im Garten ar­beitete, das Grammophon aber in der Laube stehen hatte und von Zeit zu Zeit ein Stück spielen lieh, meistens Märsche. Das war für ihn die Erholung. Auch sah ich mit Vergnügen zu, wenn die Jugend auf dem Rasen nach den Klän­gen der neuesten Schlager tanzte.

Also, wie gesagt, mich hat das nie gestört. Diel mehr macht mir ein Fräulein zu schaffen, das über uns wohnt und täglich mehrere Stunden Klavier übt. Dann muh ich oft die Flucht er­greifen. Ich kann der jungen Dame doch nicht ein Rezept schicken, wie einst ein viel beschäftigter Arzt tat. Es war während des Krieges. Der Arzt kam müde und abgearbeitet nach Hause und wurde durch die -Hebungen einer Klavierspielerin stark belästigt. Er schrieb deshalb, in augenblick­licher Ermangelung eines Briefbogens, auf ein Rezeptformular sehr höflich die Ditte, das Kla­vierspiel doch um zehn Hhr abends zu beenden. Die Klavierspielerin konnte das Schreiben nicht entziffern, denn es war alles eher, als lesbar. Aber ihr Bruder, der Primaner, nahm das Rezept", ging damit auf die Drotkartenausgabe und erwirkte sich eine Zusatzkarte, auf Grund der ärztlichen Verordnung!

Heute, an dem schönen Sommer-Sonntag, hat mir das Grammophon drüben im Haus doppelte Freude bereitet; denn der alte Herr blieb nicht lange allein. Sein Rachbar, mit dem er sich einst überworfen hatte, kam zu ihm ins Zimmer. Auch er war ein begeisterter Liebhaber von Militär- märschen. Das Grammophon war eines Tages Friedensvermittler geworden, die beiden hatten sich wieder in Freundschaft die Hände gereicht. Sobald die junge Familie nicht anwesend war und der alte Herr das Grammophon spielen lief), erschien der Rachbar. Uni) dann süßen sie da und schwiegen wohl. Es war ein rührendes Bild. In gemeinsamer Erinnerung an die vergange­nen Zeilen versanken der harte Winter, die schlim­men Tage. Es war wieder Sommer geworden, und die Sonne schien wieder warm. Die schöne

Lockerung der Wohnungszwangswirtschast in Hessen.

Don der bestehenden Wohnungszwangs­wirtschaft werden in stets widerruflicher Weise befreit:

A. Auf dem Gebiete des Wohnungsmangels:

I. Sogenannte teuere Wohnungen, d. h. solche mit einer Jahresfriedensmiete

von über 2000 Mk. in der Stadt Mainz, von über 1800 Mk. in den übrigen Orten der Ortsklasse A der Reichsbesoldungs­ordnung,

von über 1200 Mk. in den Orten der Orts­klasse B der Reichsbesoldungsordnung, von über 800 Mk. in den Orten der Orts­klasse C der Reichsbesoldungsordnung, von über 500 Mk. in den Orten der Orts­klasse D der Reichsbesoldungsordnung,

II. Antermietverhältnisse, soweit es sich nicht ausschließlich um Wohnräume handelt, in denen der Untermieter eine eigene Wirtschaft oder Haushaltung führt.

III. Gewerbliche Räume jeglicher Art.

Auf die unter IIII bezeichneten Räume finden die Dorschriften des Reichswohnunasmangel- gesehes mit Ausnahme der §§ 2, 8 und 17 Rr. 1 sowie der hessischen Wohnungsmangelverordnung vom 1. Oktober 1924 mit Ausnahme der Ar­tikel 2, 20 und 30 keine Anwendung; jedoch ist im Falle des § 8 des Reichswohnungsmangel- gesehes (Artikel 20 der hessischen Wohnungs­mangelverordnung) die Genehmigung der Ge­meindebehörden nicht erforderlich.

B. Auf dem Gebiete des Mieterschutzes.

J. Sogenannte teuere Wohnungen, d. h. solche mit einer Jahresfriedensmiete

von über 2000 Mk. in der Stadt Mainz, von über 1800 Mk. in den übrigen Orten der Ortsklasse A der Reichsbesoldungs­ordnung,

von über 1200 Mk. in den Orten der Orts­klasse B der Reichsbesoldungsordnung, von über 800 Mk. in den Orten der Orts­klasse C der Reichsbesoldungsordnung, von über 500 Mk. in den Orten der Orts­klasse D der Reichsbesoldungsordnung,

II. Antermietverhältnisse, soweit es sich nicht ausschließlich um Wohnräume handelt, in denen der Untermieter eine eigene Wirtschaft oder Haushaltung führt.

HL Sogenannte teuere Geschäftsräume, d. h. solche mit einer Jahresfriedensmiete

von über 4800 Mk. in Ortsklasse A der Reichs­besoldungsordnung,

von über 3600 Mk. in Ortsklasse B der Reichs­besoldungsordnung,

von über 2400 Mk. in Ortsklasse C der Reichs­besoldungsordnung,

von über 1800 Mk. in Ortsklasse D der Reichs­besoldungsordnung,

Geschäftsräume, die Teile einer Wohnung bilden oder wegen ihres räumlichen oder

wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Wohn- Räumen zugleich vermietet sind, fallen nicht unter die Befreiung.

Auf die unter IIII bezeichneten Räume finden die Dorschriften der § 136 des Mieterschutz- gesehes keine Anwendung.

C. Auf dem Gebiete des Reichsmieiengesetzeö.

I. Sogenannte teuere Wohnungen, d. h. solche mit einer Jahresfriedensmiete

von über 2000 Mk. in der Stadt Mainz, von Über 1800 Mk. in den Übrigen Orten der Ortsklasse A der Reichsbesoldungs­ordnung,

von über 1200 Mk. in den Orten der Orts­klasse B der Reichsbesoldungsordnung, von über 800 Mk. in den Orten der Orts­klasse C der Reichsbesoldungsordnung, von über 500 Mk. in den Orten der Orts­klasse D der Reichsbesoldungsordnung, soweit nicht bereits eine Befreiung auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 4 des Reichs- mietengesehes eingetreten ist.

II. Untermietberhältnisse, soweit es sich nicht ausschlietzlich um Wohnräume handelt, in denen der Untermieter eine eigene Wirtschaft oder Haushaltung führt.

III. Geschäftsräume jeglicher Art, soweit sie nicht Teile einer Wohnung bilden oder wegen ihres räumlichen oder wirtschaftlichen Zu­sammenhanges mit Wohnräumen zugleich mit diesen vermietet sind.

Die Gchlußbestimmungen.

In Artikel 2 der Verordnung wird gesagt, daß sich die Vorschriften BI und III, sowie CI und III, soweit nicht bereits durcb Paragraph 1, Absatz 1 Satz 4 des Reichsmietengesetzes etwas anderes oe- ftimmt ist sich nur auf solche Räume beziehen, die nach dem 31. Mn i 1929 freigeworden sind, oder frei werden und über die ein Mietvertrag auf mehr als zwei Jahre abgeschlossen wird. Frei werden heißt dabei durch Tod des In­habers, Aufgabe der Wohnung, Auflösung des Miet­verhältnisses durch die Bestimmungen des Mieter­schutzgesetzes, aber nicht im Falle des Tausches, wenn die Mieter in die beiderseitigen Mietverträge eintreten.

In Artikel 3 wird bestimmt, daß einer Klage, mit der die Herausgabe eines nach Artikel BI von den Vorschriften der Paragraphen 1 bis 36 des Mieterschutzgesetzes befreiten Raumes verlangt wird, ein Schiedsverfahren vor dem Mieteini­gungsamt vorauszugehen hat. In einer besonderen Verordnung des Ministers für Arbeit und Wirt­schaft wird dieses Verfahren näher erörtert.

Im Artikel 4 der Verordnung wird sodann die hessische Bekanntmachung vom 24. Dezember 1924 über die Freilassung von möblierten Zimmern vom Mieterschutz aufgehoben.

Artikel 5 bestimmt schließlich, daß diese Verord­nung mit Wirkung vom 1. Juli 19 2 9 in Kraft tritt.

Jugendzeit war da und lebte den beiden Alten in der Militärmusik. Welche Bilder und welche Er­lebnisse mochten an chrem geistigen Auge vor­überziehen! Don meinem Fenster aus sah ich sie sitzen und lauschen, nur von Zeit zur Zeit stand der eine auf und setzte eine neue Platte ein.

Die Jugend zog hinaus in die freie Ratur, pflückte Blumen und freute sich. Die alten Herren feierten ihren Sommer-Sonntag im Zimmer, beim Klang der Musik. Wer will da ein hartes Ur­teil über das Grammophon aufrechterhalten? Mag es dem oder jenem Aerger bringen, den beiden Alten erschloß es den Sommer auf eine eigene Art. Konnten sie auch nicht mitwandern, so zog der Sonnenschein doch in chr Herz ein.

Einsam in alten Tagen lächelt Erinnerung, einzelne Wellen schlagen, rauschen herauf wie Sagen: Herz, auch du warst jung!

Große. D.

Daten für Freitag, 31. Mai.

Sonnenaufgang: 3.50 Llhr, Sonnenuntergang: 20.05 Uhr, Mondaufgang: 1.12 ilfjr, Mond­untergang: 10.54 Uhr.

1750: Der preußische Staatsmann Karl August Freiherr v. Hardenberg in Essenroda geb. (gest. 1822). 1773: Der Dichter Ludwig Tiek in Berlin geb. (gest. 1853). 1809: Der Komponist Haydn in Wien gest. (geb. 1732).

Gießener Wochenmarktpreise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Käse 10 Stück 60 bis 1,40; Butter Pfund 2,00; Matte 30 bis 35; Wirsing 20 bis 25; Weiß­kraut 20 bis 25; Rotkraut 20 bis 25; Spinat 15 bis 25; Römischkohl 25 bis 30; Spargel 40 bis 80; Erbsen (grüne) 50 bis 60; Tomaten 80 bis 1,20; Zwiebeln 20 bis 25; Schwarzwurzeln 40 bis 80; Rhabarber 15 bis 20; Kartoffeln, alte 6, neue 25 bis 30; Aepsel, ausl., 40 bis 70; Dörr­obst 35 bis 40; Kirschen 70 bis 80; Erdbeeren 1,50 bis 2,00; Honig 40 bis 50; junge Hähne 1,20 bis 1.30; Suppenhühner 1,00 bis 1,20; Rüsse 70 bis 80; Tauben Stück 70 bis 90; Eier 12; Blumenkohl 70 bis 1,50; Salat 15 bis 30; Salat­gurken 70 bis 1,20; Ober-Kohlrabi 25 bis 30; Lauch 10 bis 20; Rettich (neue) 20 bis 30; Sel­lerie 20 bis 1,00; gelbe Rüben (neue) Bund 20 bis 25; Radieschen 15 bis 20; Kartoffeln Zentner 5,50 Mk.

Bornotizen.

Tageskalender für Donnerstag: Stadttheater:Großstadtluft", 19.30 bis 22 Uhr. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Der Weiberkrieg".

** Von unseren Anlagen. Die Gestaltung unserer städtischen Anlagen vor dem Stadttheater gibt auch in diesem Jahre allen Freunden guter und geschmackvoller Gartenbaukunst Anlaß zur Freude. Was dort mit gutem Verständnis und vieler Liebe zur Sache geschaffen wurde, ist voller Anerkennung wert. Leider muß man aber sagen, daß diese Stelle der einzige schöne Punkt unserer Anlagen ist. In sehr unerfreulichem Zustande befinden sich nämlich Die Rasenstücke zwischen dem Stadttheater und der Johanneskirche, ferner an der Ostanlage zwischen Neuen Baue und Moltkestraße, sowie die gesamte Nordanlage. Auf den größten Teil dieser Anlagen­strecken trifft es schon nicht mehr zu, wenn man

von Rasenflächen spricht, viel richtiger wäre es, wenn man von Unkrautstücken inmitten der An­lagen spräche. Denn was sich dort breitmacht an Löwenzahn, Kälberkropf usw. ist wirklich nichts an­deres als verwahrloste Wiese. Noch in verhältnis­mäßig naher Entfernung kann man nur schwer un­terscheiden, ob man etwa 20 bis 30 Meter vor sich ein Blumenbeet sieht, oder ob es die Blüten der Unkräuter sind. Vereinzelt ist diese Verunkrautung schon so weit fortgeschritten, daß' man ernstlich für die Blumenanlagen fürchten muß. Jeder Freund eines schönen Stadtbildes in den Anlagen muß den gegenwärtigen Zustand als skandalös bezeichnen. Hier sollte doch endlich mit aller Kraft die Besei­tigung des gegenwärtigen üblen Anblicks vorge­nommen werden. Die Bürgerschaft ist gern bereit, die Geldmittel für Anlagenpflege zu bewilligen, sie erwartet aber mit Recht, daß ihr dafür nicht Un­krautäcker vor die Augen kommen. ,

** Blitz gesahrl Bei heftigem Gewitter soll man sich im Inneren von Gebäuden fernhalten von Autzenmauern, Schornsteinen, Oefen, Metall- leitungen und größeren Metallmassen. Auch elek­trischen Leitungen und sonstigen elektrischen Appa­raten soll man möglichst nicht zu nahe kommen. Ein Versuch, zu telephonieren, ist gefährlich. Alleinstehende Gebäude ohne Blitzableiter und solche, in die der Blitz schon öfter eingeschlagen hat, soll man ebenfalls meiden. Fernhalten muß man sich ferner von hochgelegenen Punkten, alleinstehenden Bäumen, Türmen, Aussichts­punkten, Ufern, Waldrändern usw. Der Blitz be­vorzugt Anhäufungen von Menschen oder Tieren. Eine besonders bevorzugte Baumgruppe ist nicht bekannt. Den einzig wirksamen Schutz bilden sachgemäß angelegte Blitzableiter, die um diese Zeit möglichst von Fachleuten nachzusehen sind. Radioantennen müssen selbstverständlich geerdet sein. Ein Abhören bei Gewitter verbietet sich von selbst.

** Personalien. Ernannt wurden: Dr. rer. poi. Dr. Erwin Lind aus Offenbach a. M. zum Direttor des hessischen Statistischen Amtes; die Kanzleigehilfen Hermann Hofmann in Gießen und Otto Mann in Alzey zu Kanzlisten bei dem Kreisamt Gießen.

** Seinen siebzigsten Geburtstag kann heute der Altrentner Heinrich Werner IV., Bahnhofstraße 27 wohnhaft, in voller körperlicher und geistiger Frische begehen.

** Die Sommerabonnementspreise des Stadttheaters haben, wie uns von der Intendanz mitgeteilt wird, eine 30- bis 50- prozentige Ermäßigung erfahren. Dieser Preis­abbau erstreckt sich auch auf die Schau- und Lustspielvorstellungen, sowie auf eventuelle Gast­spiele. Räheres über diese Verbilligung wird im Anzeigenteil unserer Samstagsausgabe be- kanntaegeben werden.

** Don einem Lastauto um gerannt. Ein schwerer Llnglücksfall ereignete sich gestern gegen 18 Uhr in der Frankfurter Straße. Dort wurde der von seinem Dienst heimkehrende, auf dem Fahrrad sitzende Cisenbahnschaffner S ch o r g c aus Großen-Linden von dem Anhänger eines aus der Stadt kommenden Frankfurter Last­autozuges angerannt und überfahren. Der Last­wagenzug wollte den auf der richtigen Straßen­seite radelnden Mann überholen, wobei der An­hänger dem bedauernswerten Manne zu nahe kam, ihn zum Sturz brachte und überfuhr. Ein gerade vorüberfahrendes Personenauto verbrachte

den Schwerverletzten nach der Chirurgischen Kll- nik. Sein Befinden war heute vormittag den Umständen entsprechend leidlich.

** Deutsche Meister - Fe st spiele in Bad-Nauheim. Die zweite Festveranstaltung, die dem größten deutschen Meister, Ludwig van Beethoven, gewidmet ist, findet am Sonntag, 2. Juni, nachmittags 5 Uyr, im großen Bühnensaal des Nauheimer Kurhauses statt. Das bedeutend ver­stärkte Kurorchester unter Leitung von General­musikdirektor Heinz Bongar tz wird die große Schicksalssinfonie (Nr. 5 C-Moll), sowie die Egmont- Ouvertüre spielen. Das Ereignis wird das Auftreten eines der bedeutendsten Beethooenspieler, Professor Frederic ß t>m o n b s aus Berlin, sein. Er wird Das 4. Klavierkonzert in 6-Dur spielen. Durch Einbau der Ventilationsanlage kann die kühle Luft in den Saal eingeführt und die Temperatur durch Umwäl­zung der Luft angenehm erhalten werden. Man beachte die heutige Anzeige.

Oberheffen.

Landkreis Gießen.

00 Klein-Linden, 29. Mai. Die Fest« ordnung zu dem 75jährigen Jubelfest des hiesigen Posaunenchores, des ältesten in Hessen, liegt jetzt vor. Mit diesem Fest, das am 9. Juni stattfindet, ist das 2 4. Ver- bandsfest der Oberhessischen Posau­ne n ch ö r e verbunden. Der Hauptgottesdienst am Sonntagvormittag wird im Walde abgehalten, da unser kleines Kirchlein die vielen Festgäste nicht alle fassen kann. Die Predigten haben Pfarrer D ö m e l (Rodheim an der Bieber) und Missionar L a n g h o l f (Hermannsburg) über­nommen. In der Feier am Rachmittag werden außer Missionar L a n g h o l f noch der hiesige Ortsgeistliche, Pfarrer Bremmer, ferner Ober­kirchenrat Wagner (Gießen), der Superinten­dent für Oberhessen, und Pfarrer Lenz (Gießen) Ansprachen halten.

Saasen, 29. Mai. Die G eneral-Der- sammlung der Spar- und Darlehns- k a s s e fand am Sonntag statt. An Stelle des bisherigen Rechners wurde der bisherige Direk­tor Heinrich Schmitt VIII. zum Rechner ge­wählt. An dessen Stelle wurde, da der bisherige Dorsitzende des Aufsichtsrates, Peter S ch e p p. auf Wiederwahl verzichtet hatte, Karl Schäfer Direktor. Zum Dorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Bürgermeister Wilh. Schmitt gewählt. Die Reubesetzung der Aemter tritt am 1. Juni in Kraft.

tz Wirberg, 29. Mai. Am Sonntag, 16. Juni, wollen die 6 0jährigen und die 5 0 j ä h r i - gen früheren Konfirmanden d«8 Kirch­spieles Wirberg und die vor 40 Jahren hier und auf dem Deitsberg Konfirmierten eine Wiedersehensfeier halten. Dazu sollen die gleichaltrigen Gemeindeglieder eingeladen wer­den. Die Feier wird nachmittags um 1.30 Uhr in unserer Kirche gehalten; dabei wird ein beson­deres Gedenken dem Heimgegangenen Konfirmator Pfarrer A h 1 h e i m , zuletzt in Münster, gewid­met werden. Es soll auch eine Restfeier auf dem Wirberg nach dem Gottesdienst stattfinden, in der alte Erinnerungen aufgefrischt und Erleb­nisse erzählt werden sollen. Zur Feier sollen ver­schiedene Ehörc eingeladen werden. Cs liegen auch Anmeldungen auswärtiger früherer Konfirman­den vor.

Grünberg, 29. Mai. Die Pfingstkon- ferenz der Geistlichen des Dekanats Grünverg fand unter Leitung des Dekans S ch m i dt gestern hier im HotelHirsch" statt. Pfarrer Wolf (Deckenbach- hielt die Eröff­nungsandacht. Der Leiter teilte mit, daß der Superintendent verhindert sei, an der Konferenz teilzunehmen. Zunächst wurden geschäftliche An­gelegenheiten behandelt. Der Vorttag wurde von Pfarrer G u h m a n n (Ober-Ohmen) gehalten überDie Bibelstunde, ihre Gestaltung". Wäh­rend in dem Vorttag auf der letzten Konferenz vom Referenten die Dibelstunde theorettsch be­handelt worden war, waren es diesmal praktische Fragen, die naturgemäß auch eine lebhafte Aus­sprache veranlaßten. Dem Vortragenden wurde vom Dekan besonderer Dank der Konferenz für den fleißigen und instrukttven Vorttag ausge­sprochen.

Kreis Friedberg.

4 Bad-Rauheim, 28. Mai. Rudolf Goll, eines der beliebtesten Mitglieder des hie­sigen Kurtheaters, der 25 Sommer über auf der Kurhausbühne erfolgreich tätig war, nahm jetzt Abschied von seinen zahlreichen hiesigen Freunden und Gönnern. Er spielte an seinem Jubiläums- und Abschiedsabend den Dr. Crusius inGroßstadtluft" von Blumenthal und Kadel- burg. Das zahlreiche Publikum zeichnete Rudolf Goll durch lebhaften Beifall und Blumengaben aus. Auch die Bad- und Kurverwaltung, die an­läßlich des Abschieds dem Künstler ein herzlich gehaltenes Dankschreiben zugesandt hat, ließ ein Abschiedsgeschenk überreichen. Rudolf Goll sprach zum Schluß des Abends ein herzliches Abschieds­wort an das Publikum.

pb. Butzbach, 29. Mai. In der gesttigen Stadtratssihung wurden folgende Be­schlüsse gefaßt: Dem Bankvorstand <5 ne II wurde der 465 Quadratmeter große Bauplatz in der Römerstrahe ausnahmsweise zum Preise von 3,50 Mark für den Quadratmeter abgegeben. Kosten von Verttag und Meßbrief trägt der Käufer. Die vom Forstamt aufgestellten Wirtschaftspläne über den Stadt­wald und den Hospitalstrauch des Armenfonds für Rj. 1930 wurden genehmigt. Die für Rj. 1928 erhobenen vorläufigen Gemeinde­steuern wurden durch die geleisteten Voraus­zahlungen als abgegolten angesehen. Woh­nung s n e u b a u t e n, die im Kalenderjahre 1929 begonnen werden, bleiben für das zur Zeit der Fertigstellung lausende und für die nächst­folgenden fünf Rechnungsjahre auf Antrag frei von der Gemeinde-Grundsteuer (®e- bäubefteuer), entsprechendes gilt für den verhält­nismäßigen Teil der Grundsteuer von solchen Reubauten, die nur zum Teil Wohnzwecken bienen. Rach Mitteilung der Provinzialdirek­tion muh die Herstellung der Griedel er Straße anstatt mit einer Bitumendecke mit einer 6 bis 7 Zentimeter starken Teermakadan- decke erfolgen. Die entstehenden Mehrkosten in Höhe von etwa 2400 Mark wurden nachttäglich bewilligt. Auf Beschluh des Bauausschusses soll die G o e t h e st r a h e, da sie als Entlastungs- strahe in Frage kommt, von 5 auf 8 Meter Breite festgesetzt werden. Der Stadtrat stimmte diesem Beschluh und der Aende- rung der Sttahen- und Baufluchtlinie zu. Zur Linderung der dringendsten Woh­nungsnot beschloß der Stadttat, für kin­derreiche Familien in diesem Jahre ein Zwölf«