Nr. 228 Mftes Blatt
Eiehener Anzeiger (General-Anzeiger für Vberhessen)
Samstag, 28. September 1929
Lernt fremde Sprachen!
Es gibt Wohl kaum eine Frage, die schneller beantwortet werden tarnt, heißen doch die ersten Gedankenverbindungen, die wir heute an den Begriff fremde Sprachen knüpfen: „Geschäfte im Ausland und mit dem Ausland, Export, Import." So liegt auch der Hauptwert der Kenntnis fremder Sprachen für die meisten in der Möglichkeit, sic im Berufe auszunühen; in der Stellung, die sie gerade innchaben, oder auf einem Posten, den sie sich gerne erringen möchten. Zieht man noch die Vorteile in Betracht, die gutes Sprachwissen ebenfalls in reichlichem Mähe mit sich bringt, so gibt es schließlich keinen einzigen Beruf in dem Sprachwissen nicht großen Ruhen bringen würde. So gibt es schließlich niemanden, der nicht gut daran tun würde, sich für fremde Sprachen zu interessieren.
Der kaufmännische Angestellte steht hier natürlich an erster Stelle, ist er doch der Mittler bei den meisten geschäftlichen Verhandlungen mit dem Auslande. 3n vielen Geschäften müssen Briefe in fremden Sprachen geschrieben, mutz mit den ausländischen Geschäftsfeunden, die nach Deutschland kommen, in ihrer Sprache verhandelt werden:-man denke nur an die Leipziger Messe, internationale Kongresse u. dgl. m. Der Angestellte, der seiner Firma hier guta Dienste leisten kann, der auf Grund seiner Kenntnisse in der Lage ist, seiner Firma vielleicht überhaupt erst einen gangbaren Weg ins Ausland zu bahnen, er kann eines klingenden Er-« folges sicher sein. Geht er dann noch in seinem eigensten Interesse dazu über, an Hand ausländischer Berichte und Zeitschriften usw. die Wirtschaftslage der Absatzgebiete zu studieren, die Produktionsstatistiken der Rohstoffgebiete zu verfolgen, so ragt er immer aus der Reihe seiner Kollegen hervor, und jede Firma wird versuchen, eine so wertvolle Kraft mit allen Mitteln zu halten. Aber alle diese Erfolgsmöglichkeiten hat der tüchtige Angestellte nur, wenn er gute Sprachkenntnisse besitzt.
Auch dor Ingenieur handelt und verhandelt mit dem Auslande, reist in fremde Länder, er beaufsichtigt Bauten und Montagen, er, seine Monteure und Helfer, müssen oft fremden Arbeitern Anweisungen geben, um die Arbeiten zu fördern, er muh die fremde Fachpresse studieren, um die Fühlung mit den Fortschritten des Auslandes zu bewahren. Wie will er alle diese Bedingungen erfüllen, einen entsprechenden, gutbezahlten Posten ausfüllen, wenn er die fremde Sprache nicht beherrscht?
Bei den Behörden, der Post, der Dahn, den Zollämtern, den Ministerien, auch außerhalb des auswärtigen Amtes, sind Sprachkennt- nisse in den mittleren und höheren Stellen nicht nur nützlich, sondern direkt erforderlich, wie kürzlich ein Ministerialerlaß ausdrücklich erklärt hat.
Auch die vielen Mithelfer in den Bureaus, die Stenographen und Maschinenfchreiber, die fremdsprachige Briefe aufnehmen und schreiben, die Registratoren und Karteibeamten, die den Briefwechsel ordnen, auswerten, sie alle können Sprach- kenntnisse zu ihrem Ruhen verwenden.
Der Auswanderer schlietzlich hat ohne Sprachkenntnisse im sremden Lande mit den größten Schwierigleiten zu kämpfen, feinem Fortkommen stellen sich, wenn er die Landessprache nicht beherrscht, die größten Hindernisse entgegen.
Heute steht die Welt dem Deutschen fast überall wieder offen, von Kanada bis zu den süd- amerikanischen Staaten sind tüchtige Kräfte, z. B. aus der Landwirtschaft, sehr gesucht. Selbst die Erholungsstunden nach der täglichen Arbeit haben ihren Gewinn aus Sprachkenntnissen. Wen würde cs nicht reizen, Shaw, Holland, Claudel, um nur ein paar Ramen zu nennen, in ihrer
DerMpompeWpym.
Von Paul Rosenhayn.
3 Fortsetzung. Nachdruck verboten.
Alles blickte auf den Neger, der gesenkten Kopfes vor sich hinstarrte.
„Ich möchte ein paar weitere Schritte m das Dunkel tun, das um diese Dinge liegt," sagte Staatsanwalt O'Cardigan. „Der Angeklagte hat uns erzählt, der Blitz habe in das Hausboot eingeschlagen. Nun: aus dem Grunde des Ontario-Sees sind die Trümmer des Hausboots gefunden worden. Diese Trümmer weisen Spuren von Schüssen auf. Ferner ergibt der Befund des Holzes, datz das Feuer nicht von außen, sondern von innen gekommen ist. Vielleicht kann uns der Angeklagte dieses Rätsel erklären?"
Wieder schwieg Pompejus Phm: sein Dertei- digxer, der die drohende Stimmung im Saal fühlen mochte, sagte lakonisch: „Der Blitzschlag ist nur eine Vermutung von Phm. Er war unterwegs. als das Gewitter ausbrach."
Eiligen Schritts kam der Gerichtsdiener auf den Richtertisch zu, eine schmale Visitenkarte in der Hand. Der Richter las sie aufmerksam und hob überrascht den Kopf.
„Mir wird ein interessanter Besuch gemeldet, meine Herren. Joe Jenkins bittet um die Erlaubnis, uns ein paar Worte zu sagen." Lind indem er sich antwortheischend umsah, beschied er dem Gerichtsdiener mit einer Handbewegung: „Ich lasse Mr. Jenkins bitten!“
Der Verteidiger sah auf Pompejus Phm, der unruhig, erwartungsvoll, mit dem scheuen Lächeln aufkeimender Hoffnung, den Kopf zur Tür wandte. Er sah auf Staatsanwalt O'Cardigan, der spöttisch den Blick erwiderte; und er blickte hinüber zu Elise O'Cardigan, die in nervöser Erregung auf ihren Mann sah.
Die Tür ging auf; Joe Jenkins trat ein.
Atemlose Stille legte sich über den Saal. Alles blickte auf den Mann, der sich vermessen hatte, einer furchtbaren Anklage, die in allen Einzelheiten gesichert schien, eine unerwartete Wendung zu geben. Eine Beschuldigung, die erbarmungslos auf ein bestimmtes Ziel z-usteuerte, in ihven Fundamenten zu erschüttern.
Der Mann, der hier eintrat, sah nicht aus wie jemand, der große Dinge vor hat. Er schien von einer eiligen Autofahrt zu kommen; der Helle Ledermantel stand halb offen, die Mühe mit der Autobrille steckte zusammengefaltet in der Tasche. Er ging lächelnd und unbefangen, während seine grauen Augen flüchtig durch den Raum schweiften, auf Richter Higgins M und gab iHm die Hand.
Muttersprache zu lesen und sich ganz gefangen nehmen zu lassen von ihrer Eigenart, von Der Atmosphäre ihrer Gedanken und Ideenwelt, die nur durch ihre eigenen Worte fühlbar ist, die keine Llcbersehung, selbst die beste nicht, restlos wiederzugeben vermag. Wen lockte es nicht, auch fremde Völker ganz in ihrer Eigenart zu verstehen, ihren oft anders gearteten Gefühlsgängen nachzuspüren und so seinen Gesichtskreis, seine Menschenkenntnis um ein erhebliches zu vermehren? Auch dieser Gewinn ist nur möglich, wenn man mit den fremden Sprachen vertraut ist. ■
So lohnt es sich auf jeden Fall und für jeden einzelnen, gleichgültig auf welchem Posten er steht, sich mit dem Erwerb gründlichen Sprachwissens zu befassen. Die Frage ist nur, toie man zu gutem Sprachwissen kommt? Mit Hilfe von Selbstunterrichtsbriefen, Grammatiken und
„Guten Tag, Jenkins," sagte der. „Wir sind neugierig, was Sie uns bringen werden!"
Der Detektiv blickte hinüber zu Elsie O'Cardigan und lächelte ihr zu. Sie winkte freundlich zurück; aber der Ausdruck ihres Gesichts war zweifelnd und gezwungen.
„Darf ich fragen, ob Mr. Mac Comb schon ausgesagt hat?" fragte Jenkins.
„Gewiß," sägte der Richter. „Leider kann er nicht allzu viel bekunden. Denn er ist erst am Morgen nach der Tat von der Reise zurück- gekehrt."
„Erst am Morgen nach der Tat?" wiederholte Joe Jenkins. „Dars ich den Zeugen Mac Comb am eine kleine Szene erinnern, die sich am Abend des Llnglücks zugetragen hat?"
„Da wäre ich neugierig,“ sagte Glsies Vater, indem e>r auf den Detektiv zuging.
„Nun, Mr. Mac Comb, vielleicht haben Sie diese Kleinigkeit inzwischen vergessen. Am Abend des 13. Iutzi, um V2IO, klingelte in Ihrem Arbeitszimmer das Telephon. Auf Ihrem Schreibtisch standen zwei Apparate: das Stadttelephon — und daneben ein kleines Mikrophon, das die Verbindung mit dem Hausboot bildete. Stimmt das, Mr. Mac Comb?"
„Ja," antwortete dieser erstaunt.
„Sie meldeten sich mit Ihrem Namen — Sie waren sichtlich betroffen, denn der Anruf konnte nur von Ihrer Frau, vom Schiff, kommen; mit Ihrer Frau aber hatten Sie schon seit langer Zeit kein Wort mehr gesprochen. Zu Ihrem Erstaunen aber meldete sich am Telephon nicht Mrs. Mac Comb, fonbern eine männliche Stimme."
„Darf ich fragen, Mr. Jenkins," der Staatsanwalt erhob sich, „woher Sie das alles wissen?"
„Nehmen wir einmal an, ein Dienstbote hätte gelauscht."
„Der Dienstbote könnte im günstigen Falle die Antworten des Herrn Mac Comb gehört haben. Mcht aber die Worte des Anrufenden."
„Das stimmt. Immerhin: auch das, was Herr Mac Comb geantwortet hat, ist in mancher Hinsicht bemerkenswert. Soll ich die einzelnen Antworten hier anführen? Oder will Mr. Mac Comb vielleicht freiwillig die ganze Unterhaltung wiedergeben?"
Mae Comb, aus dessen Gesicht das Rot gewichen war, sagte leise:
„Mr. Jenkins hat die Wahrheit gesagt. Ich will die -Unterhaltung, soweit ich sie im Gedächtnis habe, wiederholen."
Der Verteidiger erhob sich mit einem Ruck. Herr Mac Comb hat uns versichert, er wisse nichts von den Einzelheiten jener Unglücksnacht. Er sei erst am nächsten Morgen heimgekehrt. Mr. Mac Comb hat demnach eine falsche- Aussage gemacht."
sonstigen Lehrwerken jedenfalls nicht. Die Anwendung solcher ungeeigneter Werke bedeutet geistigen Leerlauf, Zeit- und Energievergeudung, geistige Zermürbung und Mißerfolg.
Eigentlich gibt es nur zwei Wege, die zur vollkommenen Beherrschung einer Drache führen: 1. Aufenthalt im Ausland und 2. fortgesetzte Lektüre fremdsprachlicher Texte unter Leitung ausgebildeter Lehrkräfte des fremden Landes, die ihre Muttersprache in voller Höhe einer um- fassenden Bildung sprechen.
Umständlich und kostspielig ist der erste Weg. Der zweite ist zugänglicher und kommt für die große Mehrzahl der Sprachinteressenten zur Zeit allein in Frage. Denn Grundbedingung für die Beherrschung einer Sprache ist, daß man sie fehlerfrei hört, bevor man sie selbst richtig zu lesen, zu sprechen, zu schreiben versucht.
Mac Comb nickte. „Sie haben recht," sagte er 'leise. „Warum ich die Unwahrheit gesagt habe, werde ich Ihnen später erflären. An jenem Abend also, kurz nach V2IO, meldete sich eine männ- liche Stimme: ein Unbekannter. Er sagte: „Wollen Sie mir eine Unterredung von einer Viertelstunde gewähren, Mr. Mac Comb?"
Wieder erhob sich der Verteidiger. „Ihre Frau hatte also Besuch an Bord ihres Hausbootes? Männlichen Besuch?"
„Ohne Zweifel."
„Was antworteten Sie?"
„Ich lehnte ab. Darauf erwiderte jene Stimme: „Dann haben Sie alles, was kommen wird, sich selbst zuzuschreiben."
„Was taten Sie nun?“ fragte der Staatsanwalt unruhig.
„Ich hatte ein Gefühl der Furcht bekommen. Irgendein Unglück stand bevor, das sagte mir der Instinkt. Ich nahm meinen Mantel und ging hinunter zum^ Hausboot; es lag über eine Stunde vorn Hause entfernt. Als ich anlangte, stand das Doot in Flammen."
„Stimmt das, was uns Mr. Mac Comb gesagt hat," wandte sich der Verteidiger an Joe Jenkins, „mit Ihren Informationen überein?“
„Ja.“,
„Sie wollten uns erklären, Mr. Mac Comb, warum Sie uns vorhin die Unwahrheit gesagt haben.“
„Ja,“ sagte Mac Comb mit einem tiefen Aufatmen. „Der Grund ist traurig genug. Ich fühlte mich schuldig am Tode meiner Frau. Hätte ich an jenem Abend nicht Nein gesagt, so wäre vielleicht die Katastrophe vermieden worden."
„Das läßt sich hören," sagte der Staatsanwalt.
Joe Jenkins schüttelte den Kopf. „Ich finde: Mr. Mac Combs Erklärung ist völlig widersinnig. Sein Schuldgefühl wird dadurch nicht kleiner, daß er dem Gericht eine falsche Darstellung gibt — nicht größer, wenn er die Wahv- he'it sagt. Welches also war der Grund, Mr. Mac Comb, der wahre Grund, der Sie veranlaßte, eine falsche Aussage zu machen?"
„Ich könnte die Beantwortung dieser Frage, die von einem Unberufenen kommt, ablehnen," sagte Mac Comb; „aber das würde vielleicht zu falschen Deutungen führen. Sie fragen, warum ich die Unwahrheit gesagt habe. Nun: ich war mir natürlich bewußt, daß ein gewisser Verdacht auf mich fallen mußte. Meine Frau hatte mich betrogen — ich hatte es erfahren — eine Eifer- suchtstat war naheliegend. Darum habe ich der Einfachheit halber gesagt, ich sei erst am andern Morgen eingetroffen. So ging ich allen Fragen aus dem Wege."
Wieder nahm der Staatsanwalt das Wort. „Ich glaube im Namen aller zu sprechen» wenn
Gewerbe- imd Mschinenbauschule Gießen.
Ein Rückblick vor dem ttmzug nach der pestalozzischule.
Die Gewerbe- und Maschinenbau- schule Gießen ist hervorgegangen aus der „Erweiterten Handwerkerschule", die durch den Landesgewerbeverein unter Mitwirkung des Hofkammerrats Hofmann in Gießen im Jahre 1837 gegründet und am 14. Januar 1838 mit 18 Schülern, welche Zahl sehr rasch auf 43 stieg, eröffnet wurde. Der Landesgewerbeverein übernahm sämtliche Kosten der ersten Einrichtungen und bestritt auch während einer längeren Reihe von Jahren alle Ausgaben für die Unterhaltung der Anstalt. Es wurde zunächst nur Unterricht im Zeichnen an den Sonntagen durch Kreisbauauf- seher S ch ä ck e r erteilt. Die Schüler genossen den Unterricht unentgeltlich, da das Lehrerhonorar nach Maßgabe der Schülerzahl von dem Landesgewerbeverein bezahlt wurde.
Nachdem sich in Gießen ein Lokalgewerbeverein gebildet hatte (1841), ging die Aufsicht über die Schule, die bisher der Großh. Provinzialbaumeister geführt hatte, auf den Vorstand des Lokalgewerbevereins über. Vom Jahre 1842 an wurde auch eine Abendschule für Rechnen, Geometrie usw. errichtet, und von den zahlungsfähigen Schülern wurde Unterrichtsgeld erhoben. Die Stadt stellte nunmehr die Unterrichtslokale. In dieser Weise hat die Handwerkerschule in Gießen fortbestanden, bis deren Umbildung in eine erweiterte H a n d w erker s chu le (1877) begann. Für die erweiterte Handwerkerschule wurde ein Hauptlehrer angestellt. Diesem war vorerst die Verpflichtung auferlegt worden, auch an zwei Wochennachmittagen Unterricht in . der Handwerkerschule zu Friedberg zu erteilen. Indessen zeigte es sich bei der weiteren Entwicklung der beiden Anstalten in Gießen und Friedberg bald, datz von dieser Anordnung abgesehen werden mußte.
Störend war für die Schule in Gießen, datz ihr nicht von vornherein Unterrichtslokalitäten seitens der Stadt zur dauernden Benutzung überwiesen wurden, daß vielmehr mehrfache Lokalwechsel eintraten. Die seinerzeit im Alten Gewerbehaus, Asterweg, benutzten Unterrichtslokale genügten nur notdürftig.
Aus der erweiterten Handwerkerschule entwickelte sich dann die dreisemestrige Gewerbeschule mit Tagesunterricht, hauptsächlich für Schüler aus dem Baugewerbe, daneben auch für solche aus dem Metallgewerbe. Sehr glücklich für die Entwicklung der Schule war die Tatsache, datz der Gewerbeverein in der Kirchstraße im Jahre 1909 ein eigenes Gewerbehaus erstellte, in welchem 9 Schulräume zur Verfügung gestellt werden konnten. Diese Räume
reichten für den Umfang der Gewerbeschule mit einer Zahl von durchschnittlich 80 Gewerbcschülern und etwa 200 Fortbildungsschülern vollständig aus.
Als nach dem Kriege in allen handwerklichen Kreisen das Bestreben nach einer intensiveren Ausbildung rege wurde, nahm die Schülerzahl sehr stark zu, auch infolge der Angliederung einer viersemestrigen Maschinenbau sch ule, und es mutzten alle möglichen Räume dazu gemietet werden. Als im Jahre 1922 die Verstaatlichung des Fortbildungsschulwesens kam und hierdurch die Schülerzahl der gewerblichen Fortbildungsschule auf etwa 900 stieg, war die Raumnot so groß, daß unbedingt seitens der Stadtverwaltung Schritte zur Abstellung dieser Not getan werden muhten. Da inzwischen auch die Schülerzahl an der Gewerbe- und Maschinenbauschule auf etwa 600 gestiegen war, wurde zuerst erwogen, für diese Schulgruppen ein eigenes neues Schulgebäude in der Crednerstratze zu errichten. Später kam man hiervon ab und arbeitete Pläne aus für die Erweiterung des Gewerbehauses.
Inzwischen übertrug im Jahre 1928 das „Gesetz über die öffentlichen Unterrichtsanstalten für freie und angewandte Kunst und die öffentlichen technischen und gewerblichen Unterrichtsanstalten mit Staatsunterstühung" die Trägerschaft der Gewerbe- und Maschinenbauschule auf die Stadt Gießen. Dieses Gesetz verpflichtet den Träger, für die nötigen Unterrichtsräume zu sorgen.
Aus all diesen Heberlegungen und Notwendigkeiten entwickelte sich der in diesem Sommer ausgeführte Bauplan. Das ehemalige Gewerbe- Haus in der Kirch st ratze wurde von der Stadt käuflich erworben. Der Gewerbeverein selbst benutzt zur Zeit noch die früheren Räume, bis er in den ersten Stock des im Bau begriffenen Gewerbebank-Gebäudes in der Goethestrahe ein» ziehen kann. In dem Gewerbehaus und in Dem neu erstellten Anbau werden dann die gewerbliche und die allgemeine Abteilung der Fortbildungsschule und die Mädchenfortbildungsschule untergebracht, während die Gewerbe- und Maschinenbauschule die alte Pestalozzi- fchule (Stadtknabenschule) bezieht, nachdem letztere in das neue Schulgebäude in den Eichgärten umgezogen ist.
Zur Zeit ist die Gewerbe- und Maschinenbauschule un> auch die gewerbliche Fortbildungsschule in dem ersten und zweiten Stock der alten Klinik untergebracht.
Die eben skizzierte Lösung der Raumfrage bringt der Anstalt nun endlich die Grundlage für einen geordneten Schulbetricb. Vor allem sind die Schwierigkeiten für die Unterbringung der zahlreichen Abteilungen und der Lehrwerkstätten behoben, und zwar Maschinenbauschule mit Ingenieurkursus, Elektro-Abteilung, Abteilung für autogene Metallbearbeitung, Abteilung für Baugewerbe, Schreinerfachschule, Malerfachschule, Abteilung für Kunsthandwerker und Graphiker, Töpferei und keramische Versuchswerkstätte, Schuhmacherfachschule.
Die stetige Entwicklung der Anstalt ist ein Zeichen für den Geist, der hier herrscht, und für die Tätigkeit des Lehrerkollegiums. Sie wird sicherlich auf dieser Grundlage weiter gedeihen.
Freiwillige Feuerwehrleute sind keine Beamten.
Sine für viele Gemeinden, aber auch für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren sehr wichtige Entscheidung hat am 16. April 1929 das Reichsgericht gefällt (Aktenzeichen R. G. 479 28), der folgender Sachverhalt zugrunde lag: Der Beklagte ist Mitglied der „Freiwilligen Feuerwehr." Bei einem Brande wurde er von seinem vorgesetzten Brandmeister beauftragt, ein Rohr schnellstens herbeizuschaffen. Auf der Fahrt zur Brandstelle stieß er mit dem Rohr so heftig gegen den Hinterkopf des auf dem Fahrdcünm gehenden Klägers, daß dieser hinstürzte und schwer erkrankte. Der Beklagte bestritt ein Verschulden und machte außerdem geltend, daß er sich zur Zeit des Zusammenstoßes als Gemeindebeamter auf einer Dienstfahrt befunden habe und daher gemäß Artikel 131 der Rcichsverfafsung nicht persönlich haftbar sei. Das Landgericht trat dieser Ansicht bei und wies den Kläger ab, nicht aber das Oberlandesgericht und das Reichsgericht. Dieses folgerte:
Selbstverständlich sind die einzelnen Feuerwehrleute bei Ausbruch eines Schadenfeuers nicht nur der Polizeibehörde, sondern auch ihren unmittelbaren Vorgesetzten, dem Branddirektor und dem Brandmeister, Gehorsam schuldig. Dadurch und durch ihre ilnterorönung unter die Polizei werden sie aber nicht Beamte, weil sie nicht traft eigener hoheitsrechtlichcr Gewalt „öffentliche Obliegenheiten erledigen." Deshalb läßt fich ihre Deamtencigenschaft auch nicht aus dem Gesichtspunkts der staatlichen Fürsorge Verleiten; denn diejenigen Beamten, denen sie obliegt, sind zugleich auch mit der den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr fehlenden Befugnis zur Anwendung staatlicher Macht- oder Zwangsmittel ausgestattet.
Der Feuerwehrverein mitzt auch selbst den Wehrmännern keine Deamteneigen- schäft zu. Das erhellt daraus, daß er sie gegen Drandunfälle versichert und zugleich die Haftpflichtversicherung übernommen hat. Durch die Erteilung eines Drandhilfeauf- trages seitens des Wehrführers oder der Polizei wird also zwischen der Gemeinde und dem beauftragten Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr ebensowenig wie vorher durch feinen Eintritt in fie ein Deamtenrechts- und Beamtentreuverhält- nis geschaffen. Der einzelne Feuerwehrmann tritt lediglich zu dem Feucrwehrverein in rechtliche Beziehungen. Der Beklagte ist daher mit Recht als derjenige, der die Körperverletzung und Gesundhcitsschädigung herbeigeführt hat, in Anspruch genommen. Schadenersatzpflichtig ist er aber nur, wenn und soweit ihn ein Verschulden trifft. Ein solches hat der Berufungsrichter ohne Rechtsirrtum festgestellt.
ich hier erkläre, datz niemand im Ernst an Herrn Mac Combs Schuld glaubt.“
„Ich komme jetzt zum zweiten Teil meiner Mission," sagte Joe Jenkins. „Darf ich Lilian Stone hereinholen'?"
„Die Zeugin Lilian Stone ist hier?" fragte ber Richter.
Joe Jenkins ging zur Tür und kam mit der jungen Dame zurück. Ihre Erscheinung, dunkelblond, helläugig, wirkte in diesem Raume skandinavisch-fremdartig.
„Run, Mrs. Stone?">der Richter sah ihr aufmerksam entgegen. „Mr. Jenkins behauptet, datz Sie uns Interessantes zu erzählen hätten."
Der Staatsanwalt nahm das Wort. „Niemand kann Sie zwingen, Mrs. Stone, Dinge zu bekunden. die Sie irgendwie belasten könnten. Sie haben das Recht, Ihre Aussage zu verweigern."
„Mrö. Stone," sagte Joe Jenkins, „hat nicht die Absicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen."
Der Verteidiger hatte sich erhoben und war auf die Zeugin zugegangen, die verstohlen den Angeklagten betrachtete. „Ich muß eine Erklärung abgeben,“ sagte sie mit leiser Stimme, „die, so leid es mir tut, die Verstorbene in ein anderes Lichc rückt."
„Was wünschen Sie, Angeklagter," wandte sich der Richter an Pompejus Pym, der mit weit- aufgerifsenen Augen auf die Zeugin starrte.
„Lilian Stone," murmelte der Reger, „Lilian Stone — das war der Name, der auf jenem Brief stand. Auf jenem Brief, den ich am lln» glücksabend an Claytvn zur Post gebracht habe!"
„Frau Stone — haben Sie am 14. 3uni einen Brief von Mrs. Mac Comb erhalten?"
Lilian Stone nickte. „Ich machte eines Tages eine niederschmetternde Entdeckung: mein Cßer- lobter — Wilbur Perry — stand in Beziehungen zu einer verheirateten Frau. Zu Frau Manuela Mac Comb. Heimlich forschte ich nach dem Näheren. Frau Mac Comb war, darin mochte eine gewisse Entschuldigung liegen, feit fast zwei Jahren allein. Bevor sie heiratete, war sie Schauspielerin in Neuyork gewesen; mein Verlobter hatte sie zu jener Zeit an einem Broadway» Theater fennengelemt.“
„Was taten Sie, als Sie die Entdeckung machten, datz Frau Mac Comb die Geliebte Ihres Verlobten war?" fragte der Verteidiger.
„Ich fuhr nach Clahton und stellte Frau Mac Comb zur Rede. Sie war außer sich: Perry hatte ihr angeblich verschwiegen, daß er verlobt war."
„Ich vermute," sagte der Staatsanwalt, „datz Sie nunmehr Ihre Beziehungen zu dem Ungetreuen lösten?"
(Fortsetzung folgt.)


