Ausgabe 
26.2.1929
 
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Dienstag, 26. Sebniar 1929

179. Zahrgang

Nr. <8 Erstes Blatt

Erlcheinltäglich, außer Sonntags und FeieNags.

Geilaaen

*Dtt Illustrierte (Blefjener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle

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GietzeimAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

VrnS vnd vcrlae: vrühl'sche Unioersilüls-Vuch, und Steinöructerei H. Lanze in Siehrn. Schriftleitung und Grschäftrstelle: Zchnütrahe 7.

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. DerantwortUch für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt tzillmann, sämtlich in Gießen.

Locarno und die Militärkonveniion der Westmächte.

Geheimdiplomaiie.

Zunächst die nüchternen Tatsachen: in eine: holländis^en Zeitung, demUtrechtsche Dagblad" fand sich am Sonnlag die sensationelle Nachricht über ein belgisch-französisches Mili­tär abkomm en a.'.s dem Sajre 19.0, das im Wortlaut veröffentlicht wurde. Tiefes Abkom­men besteht aus 8 Artikeln und fetzt fest, daß die gesamte militärische Macht beider Staaten sich gegenseitig zur Verfügung steht, falls ein Krieg mit Deutschland oder einer anderen Ma ch t eintritt. Der Vertrag ist auf jede Grenze anwendbar, von der aus der Angriff erfolgt. Einzelheiten für die Mobilisierung wer­den genau festgelegt. Belgien verpflichtet sich 600 COO Mann zu mobilisieren und Frankreich stellt für militär.fche Operationen auf belgischem Gebiet mindestens 1,2 Mi Honen Mann zur Ver­fügung. Beide Eeneralftäue sollen dauernd zu­sammen arbeiten. Das Ablo.nmen gilt für 25 Jahre, und beide Staaten verpflichten sich, mit anderen Mächten keinerlei, diesem Abkommen zuwiderlaufende Abmachungen zu treffen. 3m Jahre 1927, also 2 Jahre na$ Abschluß des Locarno-Vertrages wurde noch ein Zusatz­abkommen geschlossen, in dem ausdrücklich fest- gestellt wird, Daß sich die Bestimmungen auch gegen die Niederlande richten und daß Belgien im Falle eines Krieges zwischen Frank- reich und Italien an Frankreichs Seite zu kämpfen verpflichtet ist. Tiefes Zusatzabiommcn ist es, das dem ganzen Dcrtragsw.rk seine eigent­liche politische Bedeutung gibt. Denn es kann nicht mehr und nicht weniger als eine glatte Verletzung des Locarnovertrages In sich schließen.

Schlimmer kann die Diskrepanz in der Inter­nationalen europäischen Politik -cht aufgezugt werden. Besonders erschwerend wirkt der Um­stand, daß derVölkerbund von de.n b.lg fa- französischen Vertragswert nicht in xenntms ge­setzt wurde. Lediglich der begleitende No e.rwech-

Die Veröffentlichung zeigt wieder einmal, daß sich trotz der furchtbaren Weltkriegskatastrophe und trotz der schönsten Reden vom Frieden in der Welt, bis heute so gut wie noch nichts geändert hat. Die Generäle machen eben tn jenen Staaten, wo sie noch eine in Waffen starrende Truppe hinter sich haben, ihre eigene Politik, wöbe: sie es verstehen, über alle kulturellen und wirtschaftlichen inter- nallonafen Beziehungen hinweg ein <5.;ftem von Sonderbündnisfen auszubauen, die nur zu dem einen Zwecke da sein teilen, Kriege vorzubereiten, um daraus schließlich einmal Kriege entwickeln zu können. Diese Erkenntnis dürfte eigentlich allen Glauben an die Welt zunichte machen. Was bedeutet Locarno, was bedeuteit die pomp- haste Aufziehung der Kriegsächtung, waS bedeutet der Bund der Völker und was bedeutet schließlich die internationale Wirt- schaftliche Zusammenarbeit und der internationale Austausch von Kultur­gütern, ohne die sich die Welt überhaupt nicht weiterentwickeln kann, wenn auf der andern Seite bis zu den Zähnen gerüstet wird, wenn man Kriegsbündnisse eingeht, vom bösen Feinde spricht und nichts unversäumt läßt, um wohl- gerüstet einem eventuellen Kriege entgegensetzen zu können? Es wird wirklich schwer, tn diesem Zusammenhänge noch das Vertrauen in die fried­liche Entwicklung aufrechtzuerhalten.

Lind bas Schlimme dabei ist. dah die jetzige Veröffentlichung dieses geheimen CQiihtamrtra- ges doch nur einen Bruchteil von lener Generalspolillk darstcllt, die vom französischen Hauptquartier aus unablässig betrieben wird. Herr Le R o n g dürfte kaum nur zur Belusti­gung in Warschau, in Prag, in Belgrad oder in Bukarest gewesen fein; er wird wahrschein­lich bei dieser Gelegenheit zur Befriedigung sei­nes persönlichen Ehrgeizes auf der einen Seite, und andererseits aber auch entsprechend der französischen Mentalität zur weiteren Or­ganisierung der Unterdrückung Deutschlands ein kleines, recht geheimes Ab- kommen abgeschlossen haben, das jenen Mili­tärbündnissen der Vorkriegszeit ähnlich sehen dürfte wie ein Ei Dem anderen. Mit Polen wird er auf jeden Fall ein solches Qlrrange- ment getroffen haben, Denn Die von französischer Seite aus vorgenommene Umotganijierung Der polnischen Armee gibt Davon ein bereDtes

xlgiichtn uno der franzöfifch'.n n Völkerbünde mitgeteilt wor­den' Selbst die e Tat.ache hat damals schon er­hebliches Aussehen erregt und zu einer Aus­sprache im Völkerbund geführt. Frankreich und Belgien al erb m hi n sich d>. g n eAngelcgenhei. als harmlos hinzustellen. Cs muh zwar noch ab- getoartet werden, welche Winklzü^e Die beiden Mächte machen werden, um Die Echtheit des in der yollänuifyen Zeitung veröffentlichten Ver- tragstextes zu bestreitet,. Man kann aber nach den Ankündigungen deZ holländischen CrcanS schon jetzt die Echtheit a.s sicher annehmen. Denn das Blatt bietet für Lei Fall, daß man in Bel­gien und Frankreich eine Ableugnung versuchen sollte, einen lückenlosen Dewlls der Echtheit an.

Für Den Vv.kcr^unDsgeoanlen ist die Veröffent­lichung des belgisch-, ranch ifd;en Geheimabkom­mens ein ganz schwerer Schlag. Denn wo soll das Vertrauen zu der Loyalität hervorragettder Mit­

glieder des Völkerbundes, derjenigen Staaten. Die ihn mit begründet haben, bleiben, wenn hinter den Kuliifen militärische Geheimverträge m Stile der alten Diplomatie abgeschlo.sin wer­den und wenn die Pflicht der Anzeige an Den Völkerbund nicht innegebalten wird. Weiterhin aber erleidet auch die Locarno Politik wiederum einen argen S'.oh. Wenn sich schon im Laufe der letzten Jahre für uns die Gewißheit ergeben hatte, daß die Auswirkungen dieser Poli­tik nicht den Erwartungen beim Abschluß des Abkommens entsprachen, so wird durch die Ver­öffentlichung über das belgisch-franzöfische Ge- jcimablommcn der schlüssige Beweis geliefert, wie wenig es den anderen Mächten ernst mit dem Locarnogedanken war. Ein besonderer Grund

Der Beunruhigung besteht übrigens für Belgiens Nachbarn Holland, zumal zwischen diesen bei­den Staaten am Unterlauf der Maas und des Rheins bekanntlich eine Reihe gewichtiger poli­tischer Meinungsoer chicd.nheiten bestehen.Nimmt man hinzu, daß England sich immer mehr aus den eigentlichen kontinentalen Fragen her­auszieht, und daß Chamberlains Außenpolitik dahin geführt hat, Frankreich zum Polizeibüttel Englands in Europa zu machen, dann begreift man, wie isoliert sich die holländische Politik im gegenwärtigen Augenblick Vorkommen muß. Jedenfalls hat der vielberufene Gedanke Der Sicherheit in Europa durch dieses belgisch-franzö­sische Militärabkommen eine schwere Einbuße er­litten.

Sine holländische Demarche in Paris nnd Vröffel.

Anfrage im Saager Parlament.

Haag, 25.Febr. (IDIB.) wie halbamtlich ver­lautet, hat die niederländische Regierung die nie­derländischen Gesandten in Paris und Brüssel beauftragt, den Regierungen Frankreichs und Belgiens die offizielle Anfrage vor- zulegen, ob der vomUtrechtfch Dagblad" ver­öffentlichte Text der franzöfifch-belgifchen THilifär- konvention ausgetaufcht ist, und ob die von dem holländifchen Blatt veröffentlichten Auszüge aus den Inlerpretationsbeftimmungcn richtig wiedergegeben find. In der Zweiten Kammer der Generalftaaten ist ein Antrag ein­gebracht worden, in dem die Regierung um Aus­kunft darüber gebeten wird, ob sie die Veröffent­lichung für echt hält, und welche Schritte sie bei den ausländlfchen Regierungen zu unternehmen gedenkt.

Große Erregung in Holland.

Das Lchlachwpfcr des nächsten Krieges.

Amsterdam, 25. Febr. (WTB.) 3n ganz Holland hat sich die Enthüllung desUtrecht,ch- Dagblad" über ein französisch-belgisches Mi.itär- abkommen als «ine politische Sensation ersten Ranges ausgewirkt. Alle Blätter er.tjalten heute abend ausführliche Leitartikel, in denen fast ausnahmslos schärf st «Entrüstung ü.er den Inhalt Der veröffentlichten Dokument: zum Aus­druck kommt, an deren völliger ober teilweiser Echtheit die meisten Blätter kaum noch zweifeln. So findet21II gerne en Handelsbla d", daß der jetzt veröffentlichte Tezt gerade das -ent­hält, was man von einem solchen Vertrag hätte erwarten müssen, und einen sehr glaub­würdigen Eindruck macht. Das Schlimmste fei, daß die Generalstäbe Frankreichs und Bel­giens Darauf rechneten, im geeigneten Zeitpunkt einen Vorwand finden zu können, um Holland a l s feindliche Macht zu betrachten. Sehr scharf äußert sichRieuweRotterdamsche Courant", der u. a. aussührt. nachdem sich Frankreich und Belg en bereits feit 1919 bemüht hätten, Holland aus wirtschaftlichem Ge­biet zu benachteiligen, sehe man hier plötzlich Die ©eneralftäbe Frankreichs und Belg.ens, für Deren Handlungen Die Regierungen beiter Länder voll verantwortlich seien, an Der Arbeit, um gegen Holland einen casus belli zu konstruieren.

$ut weitere belgisch-holländische Verhandlungen scheine die Grundlage nicht mehr vorhanden zu sein, wenn belg.scherseit» die Losung laute:Bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt! Ein Druck auf den Knopf und zwei französische

Armeekorps stehen für mich bereit**

AuchTe 1 egruaf" wendet sich mit voller Schärfe gegen das Abkommen. Locarno und Deutschlands Beitritt zum Völkerbund bedeuteten anscheinend für die militärischen Köche, die hier am Werke seien, nicht mehr als Luft. Ein einfaches:Es ist nicht wahr." fei nicht genug. Das holländische Volk erwarte von feiner ^Regierung, daß sie alle Schritte unter« nimmt, um über diese Angelegenheit und Dam t über die Beziehungen zu Frankre.ch, England und Bel­gien Klarheit zu schaffen. ,Het Volk", das fozialdemokratische Organ, hebt besonders hervor

England, das im Jahre 1914 in deu Weltkrieg unter dem offiziellen vorwand eingegriffen habe, daß es die Bergung der belgischen Neutralität durch Deutschland nicht dulden konnte, fasse nun­mehr selbst in fianbalöfet weise die Verletzung der holländischen Neutralität fest Ins Auge.

Der rechtsradikaleStandaard" fordert zum soforti­gen Abbruch der holländifch-belgischen Verhand­lungen auf. Die katholischeT i j d" (Amsterdam) erinnert an eine eigene Veröffentlichung aus dem Jahre 1928, Die etwas Aehnlichcs wie Den jetzt ver­öffentlichten Inhalt des Militärabkommens ver­muten ließ. Allein der katholischeMaasbote" (Rotterdam) mahnt zur Ruhe und Besonnenheit und fordert dazu auf, die Bedeutung der Veröffent­lichung, so wichtig sie auch sei, nicht zu übertreiben. In der holländifchen Presse hat aor allem die Mitteilung, daß im Falle eines Krieges einDurch« marsch durch Limburg geplant sei. große Entrüstung hervorgerufen. Die Auslegung, die die ©eneralftäbe dem Abkommen im Jahre 1927 gaben.

sei ein Beweis dafür, wie gefährlich die Ausfüh­rung solcher Abmachungen in den Händen der Mi­litärbehörden werde, die sofort alle strategischen Vorbereitungen träfen und sich, wenn es ihnen vorteilhaft dünke, nicht scheuten, die Neutralität an­derer Länder zu verletzen. Holland habe ernste Veranlassung, energisch dagegen Einspruch zu er­heben, zum Schlachtopfer eines Krieges zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland zu werden.

Paris dementiert.

Ein rein defensives, dem Völkerbund mitgetciltcs Abkommen.

Daris, 25. Febr. (WB.) Das französische Ministerium des Aeußern dementiert durch Die Agentur Havas Die in auslänDischen Zeitungen veröffentlichten Dokumente über Den Text eineß angeblichen französisch-belgischen, 1920 abgeschlos­senen militärischen Geheimvertrages und Der Zu- satzbeftlmmungen von 1927. Die Dokumente, so heißt es in Der Auslassung, seien gänzlich apokryph. Die französische und die belgische Regierung hätten am 2. November 1920 Dem Völkerbund Die zwischen ihnen ausgetausch­ten Briefe über das am 7. September 1920 ab­geschlossene Militärabkommen mitgeteilt. Daß ein rein Defensives sei und ausschließ­lich Den Fall eines nichtprovozier­te n Angriffes vorsehe. Seit Diesem Zeit­punkte sei weder zwischen Den beiden Regierun­gen noch zwischen Den Stäben ihrer Länder ein Militärabkommen unterzeichnet worden. Die Pariser Presse gibt Die Amsterdamer und Berliner Meldungen über Den belgisch-französi­schen geheimen Militärvertrag ausführlich wie­der. DerMatin" weih mitzuteilen, daß diese Nachrichten den zuständigen Behörden am Quai d'Orsays unterbreitet und eine Untersuchung eingeleitet worden sei. Das Außenministerium sei geneigt, den angeblichen Wortlaut des Ver­trages als Fälschung anzusprechen. Auf jeden Fall könne es sich aber um einen rein defensiven" Vertrag handeln. Wahr­scheinlich müsse man in Der Veröffentlichung Deß holländischen Blattes und Den Kommentaren Der deutschen Presse nur einen Versuch erblicken. Den Inhalt des Militärabkommens kennenzulernen und ein Manöver, um zwischen Frankreich und Holland Mißtrauen zu säen.

Eine grobe Fälschung" - sagt Brüssel.

Brüssel, 25. Febr. (WTB) Zu Der Ver­öffentlichung des »Uteechisch Dagblad" meldet die Belgische Telegraphenagentur: Ein niederländisches Blatt veröffentlicht unter fen- satic. eller Aufmachung den Wortlaut eines an­geblichen französisch-le g'schen Militärcte kommens sowie Die erläuternden Bestimmungen, Die zwi­schen Den beiden Generälstaben beschlossen worden wären. Es genügt, Diesen Wortlaut auch nur flüchtig zu lesen, um sich davon zu überzeugen, daß es sich um eine grobe Fälschung han- Delt Die belgische Regierung hat mehrere Male genaue und vollständige Eiterungen über das französisch-belgische Mil.tärabkommen abgegeben. Wir wollen nur an die Erklärungen des da­maligen Ministers des Aeußrren, Vandervelde, in der Kammer am 15. Nove aber 1927 sowie an den Bries des Ministerpräsidenten Iaspar an den Vorsitzenden des Gemischten Militäraus­schusses am 25. Januar 1928 erinnern. Das französisch-belgische Militärabkomne.r sieht einzig und allein den Fall eines unprovozier­ten Einfalles seitens Deutschlands vor. Der Wortlaut dieses Abkommens wurde im Jahre 1923 Dem Parlament mitgeteilt. Nur die zwischen den General st üben beschlossenen Abmachungen über die Durch­führung des Abkommens sind selbstverständlich geheim gehalten worden. Das Vorgehen des nielerländiichen Blattes bezweckt "offenbar, die Beziehungen zwischen Belgien und Den Nie­derlanden zu trüben.

Die belgischen Blätter beschränken sich Dar­auf, das Degierungsdenenti über den belgisch­französischen Militärvertrag zu veröffentlichen. Kein Blatt, mit Ausnahme der flämischen Presse, hat Den Wortlaut des Vertrages ver­öffentlicht.

Zn London nichts bekannt.

Tie Folgen für die Locarnopolitik.

London, 25. Febr. (Xil.) Den Dementis der belgischen und französischen Regierung über das fra. zösisch b.lg sche Geheimabkommen schließt sich auch das englische Auswärtige Amt an. Es läßt amtlich erklären, daß über Den berichteten Ver­trag nichts bekannt sei. Es ist wahrscheinlich, daß zwischen den alliierten Regierungen erst noch ein Meinungsaustausch stattfindet, bevor endgültige Erklärungen abgegeben werden. Es ist dies um so mehr anzunehmen, als man sich nicht im unklaren darüber ist, daß eine Bestätigung der sachlichen Richt gleit der holländischen Ver­öffentlichungen mit Dem völligen Zusammen­bruch Der Locarnopolitik gleichbedeu­tend wäre.

In einem ..Diel Lärm um nichts" überschrie­benen Leitartikel sagt .Morning Post": Was an Der Veröffentlichung des »Lltrechtsch Dagblad' wahr ist, ist nicht neu, und was Daran neu ist. ist nicht wahr - .Times" schreibt: Die britische Regierung hatte nichts mit Dem fran­zösisch belgischen Vertrag von 1920 zu tun. Die einzigen Verpflichtungen, die sie in dieser Beziehung eingegangen ist, sind die von Lo­carno. .Daily News" sagt in einem Leitartikel: Wir hoffen, es ist nicht ein Schatten von Wahrheit an der Behaup­tung. daß Großbritannien mit diesem zynischen Versuch, Den Frieden Der Welt zu torpedieren, direkt oder indirekt etwas zu tun hat.

Was sagt Der Völkerbund?

Genf, 25. Febr. (WTB.) Das durch holländische Blätter veröffentlichte geheime französifchbelgifche Militärabkominen wird hier lebhaft besprochen, wo­bei Das Hauptthema Die Frage bildet, ob Dieses Ab­kommen mit Den Bestimmungen Des VölkerbunDspaktes vereinbar fei. Die Existenz Des Militärabkommens ist bereits feit Herbst 1920 beim Völkerbund bekannt Dem Gene- ralfefrctariat ist zur Registrierung allerdings ledig­lich eine zwischen dem damaligen belgischen Kriegs­minister I a n f f o n und dem Präsidenten der fran= aüfiidjen Republik, Millerand, Mitte Septem­ber 1920 erfolgte Korrespondenz mitgeteilt worden. Diese Korrespondenz ist auch im Jahrgang 1920 der Dertragsfammlung des Völkerbundes ent­halten, in der alle Aur Registrierung gesammelten Verträge veröffentlicht werden.

Die Frage, ob technische Abkommen wie militärische und finanzielle zur Eintragung beim Völkerbundssekretariat angemeldet werden müssen oder nicht, ist vom Völkerbund bisher noch nicht grundsätzlich entschieden worden. Sind Die in Der hollänDischen Presse ge­machten Angaben über das französisch-belgische Militärabkommen richtig, so erhebt sich in diesem besonderen Fall trotzdem Die Frage, inwieweit es vereinbar ist, nicht nur mit Artikel 18 (Registrier- pflicht), sonDern auch mit Artikel 12 über die Schiedsgerichtsbarkeit, durch den sich die Völkerdundsstaaten überdies verpflichten,in kei­nem Fall vor Ablauf von drei TI o na- t e n nach Dem Spruch Der Schiedsrichter zum Kriege zu schreiten", wie auch mit Art. 10 über Die territoriale Integrität bet Völkerbunds st aaten. Schließlich Dürfte sich auch Die Frage erheben, inwieweit die französisch- belgischen Abmachungen mit Den Bestimmungen des Locarnovertrages vereinbar sind.

Oer Eindruck in Berlin.

Die erneute Einkreisung Deutschlands.

Berlin, 26. Febr. (Priv.-Tel.) Den Der- öffen'.lichungcn Des holländischen Blattes11t* rechlsch Dagblad" über ein geheimes französisch- belgisches Militärabkommen wird von allen Ber­liner Blättern größte Aufmerksamkeit geschenkt. Tte konservativeKreuz-Zeitung" sagt: Ge­nau dieselbe Gruppierung, wie sie vor Dem Kriege bestand, kehrt jetzt zehn Jahre nach Dem Frie- denLschluß wieder. Wieder ist derRingu m Deutschland geschlossen, im Westen durch die belgisch-französische Militärcntente zumindest unter Der Duldung, wenn nicht sogar unter tätiger Beihilfe Englands, Im Osten besteht zwi­schen Frankreich und seinen östlichen Vasallen­staaten ein Reh von Verträgen. And daß alle- trotz des Völkerbundes, trotz der Lo- carnoverlräge. In der Deutschnationalen Deutschen Tageszeitung" wird ausge­führt: Dieser Kriegspakt stellt sich als ein mehr­facher Bruch übernommener völkerrechtlicher Ver­pflichtungen Frankreichs und Belgiens dar. Seine Geheimhaltung verstößt gegen das Verbot aller Geheimverträge durch Den Völkerbund, und seine Aufrechterhaltung trotz Locarno» und Kettoggpakt ist eine vertragliche Unehrlichkeit schlimmster Art.

Die der Dolkspartei nahestehendeDeutsche Allgemeine Zeitung' schreibt: Der fran­zösisch-belgische Militärpakt zeigt, daß man sich sowohl in Paris wie in Brüssel mit der Vkög- lichkeit beschältigt hat, durch kriegerische Aktion Die Machtsphäre des eigenen Staates nach Osten auszudehnen. Sehr bedrohlich ist das Abkommen auch für die Niederlande, Deren Neu­tralität es gefährdet.

DieGermania" fragt: Beruht dieses Ab­kommen wirllich auf Wahrheit oder ist eS viel-