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Dienstag, 26. Sebniar 1929
179. Zahrgang
Nr. <8 Erstes Blatt
Erlcheinltäglich, außer Sonntags und FeieNags.
Geilaaen
*Dtt Illustrierte (Blefjener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle
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GietzeimAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. DerantwortUch für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den Anzeigenteil Kurt tzillmann, sämtlich in Gießen.
Locarno und die Militärkonveniion der Westmächte.
Geheimdiplomaiie.
Zunächst die nüchternen Tatsachen: in eine: holländis^en Zeitung, dem „Utrechtsche Dagblad" fand sich am Sonnlag die sensationelle Nachricht über ein belgisch-französisches Militär abkomm en a.'.s dem Sajre 19.0, das im Wortlaut veröffentlicht wurde. Tiefes Abkommen besteht aus 8 Artikeln und fetzt fest, daß die gesamte militärische Macht beider Staaten sich gegenseitig zur Verfügung steht, falls ein Krieg mit Deutschland oder einer anderen Ma ch t eintritt. Der Vertrag ist auf jede Grenze anwendbar, von der aus der Angriff erfolgt. Einzelheiten für die Mobilisierung werden genau festgelegt. Belgien verpflichtet sich 600 COO Mann zu mobilisieren und Frankreich stellt für militär.fche Operationen auf belgischem Gebiet mindestens 1,2 Mi Honen Mann zur Verfügung. Beide Eeneralftäue sollen dauernd zusammen arbeiten. Das Ablo.nmen gilt für 25 Jahre, und beide Staaten verpflichten sich, mit anderen Mächten keinerlei, diesem Abkommen zuwiderlaufende Abmachungen zu treffen. 3m Jahre 1927, also 2 Jahre na$ Abschluß des Locarno-Vertrages wurde noch ein Zusatzabkommen geschlossen, in dem ausdrücklich fest- gestellt wird, Daß sich die Bestimmungen auch gegen die Niederlande richten und daß Belgien im Falle eines Krieges zwischen Frank- reich und Italien an Frankreichs Seite zu kämpfen verpflichtet ist. Tiefes Zusatzabiommcn ist es, das dem ganzen Dcrtragsw.rk seine eigentliche politische Bedeutung gibt. Denn es kann nicht mehr und nicht weniger als eine glatte Verletzung des Locarnovertrages In sich schließen.
Schlimmer kann die Diskrepanz in der Internationalen europäischen Politik -cht aufgezugt werden. Besonders erschwerend wirkt der Umstand, daß derVölkerbund von de.n b.lg fa- französischen Vertragswert nicht in xenntms gesetzt wurde. Lediglich der begleitende No e.rwech-
Die Veröffentlichung zeigt wieder einmal, daß sich trotz der furchtbaren Weltkriegskatastrophe und trotz der schönsten Reden vom Frieden in der Welt, bis heute so gut wie noch nichts geändert hat. Die Generäle machen eben tn jenen Staaten, wo sie noch eine in Waffen starrende Truppe hinter sich haben, ihre eigene Politik, wöbe: sie es verstehen, über alle kulturellen und wirtschaftlichen inter- nallonafen Beziehungen hinweg ein <5.;ftem von Sonderbündnisfen auszubauen, die nur zu dem einen Zwecke da sein teilen, Kriege vorzubereiten, um daraus schließlich einmal Kriege entwickeln zu können. Diese Erkenntnis dürfte eigentlich allen Glauben an die Welt zunichte machen. Was bedeutet Locarno, was bedeuteit die pomp- haste Aufziehung der Kriegsächtung, waS bedeutet der Bund der Völker und was bedeutet schließlich die internationale Wirt- schaftliche Zusammenarbeit und der internationale Austausch von Kulturgütern, ohne die sich die Welt überhaupt nicht weiterentwickeln kann, wenn auf der andern Seite bis zu den Zähnen gerüstet wird, wenn man Kriegsbündnisse eingeht, vom bösen Feinde spricht und nichts unversäumt läßt, um wohl- gerüstet einem eventuellen Kriege entgegensetzen zu können? Es wird wirklich schwer, tn diesem Zusammenhänge noch das Vertrauen in die friedliche Entwicklung aufrechtzuerhalten.
Lind bas Schlimme dabei ist. dah die jetzige Veröffentlichung dieses geheimen CQiihtamrtra- ges doch nur einen Bruchteil von lener Generalspolillk darstcllt, die vom französischen Hauptquartier aus unablässig betrieben wird. Herr Le R o n g dürfte kaum nur zur Belustigung in Warschau, in Prag, in Belgrad oder in Bukarest gewesen fein; er wird wahrscheinlich bei dieser Gelegenheit zur Befriedigung seines persönlichen Ehrgeizes auf der einen Seite, und andererseits aber auch entsprechend der französischen Mentalität zur weiteren Organisierung der Unterdrückung Deutschlands ein kleines, recht geheimes Ab- kommen abgeschlossen haben, das jenen Militärbündnissen der Vorkriegszeit ähnlich sehen dürfte wie ein Ei Dem anderen. Mit Polen wird er auf jeden Fall ein solches Qlrrange- ment getroffen haben, Denn Die von französischer Seite aus vorgenommene Umotganijierung Der polnischen Armee gibt Davon ein bereDtes
xlgiichtn uno der franzöfifch'.n n Völkerbünde mitgeteilt worden' Selbst die e Tat.ache hat damals schon erhebliches Aussehen erregt und zu einer Aussprache im Völkerbund geführt. Frankreich und Belgien al erb m hi n sich d>. g n eAngelcgenhei. als harmlos hinzustellen. Cs muh zwar noch ab- getoartet werden, welche Winklzü^e Die beiden Mächte machen werden, um Die Echtheit des in der yollänuifyen Zeitung veröffentlichten Ver- tragstextes zu bestreitet,. Man kann aber nach den Ankündigungen deZ holländischen CrcanS schon jetzt die Echtheit a.s sicher annehmen. Denn das Blatt bietet für Lei Fall, daß man in Belgien und Frankreich eine Ableugnung versuchen sollte, einen lückenlosen Dewlls der Echtheit an.
Für Den Vv.kcr^unDsgeoanlen ist die Veröffentlichung des belgisch-, ranch ifd;en Geheimabkommens ein ganz schwerer Schlag. Denn wo soll das Vertrauen zu der Loyalität hervorragettder Mit
glieder des Völkerbundes, jä derjenigen Staaten. Die ihn mit begründet haben, bleiben, wenn hinter den Kuliifen militärische Geheimverträge m Stile der alten Diplomatie abgeschlo.sin werden und wenn die Pflicht der Anzeige an Den Völkerbund nicht innegebalten wird. Weiterhin aber erleidet auch die Locarno Politik wiederum einen argen S'.oh. Wenn sich schon im Laufe der letzten Jahre für uns die Gewißheit ergeben hatte, daß die Auswirkungen dieser Politik nicht den Erwartungen beim Abschluß des Abkommens entsprachen, so wird durch die Veröffentlichung über das belgisch-franzöfische Ge- jcimablommcn der schlüssige Beweis geliefert, wie wenig es den anderen Mächten ernst mit dem Locarnogedanken war. Ein besonderer Grund
Der Beunruhigung besteht übrigens für Belgiens Nachbarn Holland, zumal zwischen diesen beiden Staaten am Unterlauf der Maas und des Rheins bekanntlich eine Reihe gewichtiger politischer Meinungsoer chicd.nheiten bestehen.Nimmt man hinzu, daß England sich immer mehr aus den eigentlichen kontinentalen Fragen herauszieht, und daß Chamberlains Außenpolitik dahin geführt hat, Frankreich zum Polizeibüttel Englands in Europa zu machen, dann begreift man, wie isoliert sich die holländische Politik im gegenwärtigen Augenblick Vorkommen muß. Jedenfalls hat der vielberufene Gedanke Der Sicherheit in Europa durch dieses belgisch-französische Militärabkommen eine schwere Einbuße erlitten.
Sine holländische Demarche in Paris nnd Vröffel.
Anfrage im Saager Parlament.
Haag, 25.Febr. (IDIB.) wie halbamtlich verlautet, hat die niederländische Regierung die niederländischen Gesandten in Paris und Brüssel beauftragt, den Regierungen Frankreichs und Belgiens die offizielle Anfrage vor- zulegen, ob der vom „Utrechtfch Dagblad" veröffentlichte Text der franzöfifch-belgifchen THilifär- konvention ausgetaufcht ist, und ob die von dem holländifchen Blatt veröffentlichten Auszüge aus den Inlerpretationsbeftimmungcn richtig wiedergegeben find. In der Zweiten Kammer der Generalftaaten ist ein Antrag eingebracht worden, in dem die Regierung um Auskunft darüber gebeten wird, ob sie die Veröffentlichung für echt hält, und welche Schritte sie bei den ausländlfchen Regierungen zu unternehmen gedenkt.
Große Erregung in Holland.
Das Lchlachwpfcr des nächsten Krieges.
Amsterdam, 25. Febr. (WTB.) 3n ganz Holland hat sich die Enthüllung des „Utrecht,ch- Dagblad" über ein französisch-belgisches Mi.itär- abkommen als «ine politische Sensation ersten Ranges ausgewirkt. Alle Blätter er.tjalten heute abend ausführliche Leitartikel, in denen fast ausnahmslos schärf st «Entrüstung ü.er den Inhalt Der veröffentlichten Dokument: zum Ausdruck kommt, an deren völliger ober teilweiser Echtheit die meisten Blätter kaum noch zweifeln. So findet „21II gerne en Handelsbla d", daß der jetzt veröffentlichte Tezt gerade das -enthält, was man von einem solchen Vertrag hätte erwarten müssen, und einen sehr glaubwürdigen Eindruck macht. Das Schlimmste fei, daß die Generalstäbe Frankreichs und Belgiens Darauf rechneten, im geeigneten Zeitpunkt einen Vorwand finden zu können, um Holland a l s feindliche Macht zu betrachten. Sehr scharf äußert sich „RieuweRotterdamsche Courant", der u. a. aussührt. nachdem sich Frankreich und Belg en bereits feit 1919 bemüht hätten, Holland aus wirtschaftlichem Gebiet zu benachteiligen, sehe man hier plötzlich Die ©eneralftäbe Frankreichs und Belg.ens, für Deren Handlungen Die Regierungen beiter Länder voll verantwortlich seien, an Der Arbeit, um gegen Holland einen casus belli zu konstruieren.
$ut weitere belgisch-holländische Verhandlungen scheine die Grundlage nicht mehr vorhanden zu sein, wenn belg.scherseit» die Losung laute: „Bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt! Ein Druck auf den Knopf — und zwei französische
Armeekorps stehen für mich bereit**
Auch „Te 1 egruaf" wendet sich mit voller Schärfe gegen das Abkommen. Locarno und Deutschlands Beitritt zum Völkerbund bedeuteten anscheinend für die militärischen Köche, die hier am Werke seien, nicht mehr als Luft. Ein einfaches: „Es ist nicht wahr." fei nicht genug. Das holländische Volk erwarte von feiner ^Regierung, daß sie alle Schritte unter« nimmt, um über diese Angelegenheit und Dam t über die Beziehungen zu Frankre.ch, England und Belgien Klarheit zu schaffen. — ,Het Volk", das fozialdemokratische Organ, hebt besonders hervor
England, das im Jahre 1914 in deu Weltkrieg unter dem offiziellen vorwand eingegriffen habe, daß es die Bergung der belgischen Neutralität durch Deutschland nicht dulden konnte, fasse nunmehr selbst in fianbalöfet weise die Verletzung der holländischen Neutralität fest Ins Auge.
Der rechtsradikale „Standaard" fordert zum sofortigen Abbruch der holländifch-belgischen Verhandlungen auf. Die katholische „T i j d" (Amsterdam) erinnert an eine eigene Veröffentlichung aus dem Jahre 1928, Die etwas Aehnlichcs wie Den jetzt veröffentlichten Inhalt des Militärabkommens vermuten ließ. Allein der katholische „Maasbote" (Rotterdam) mahnt zur Ruhe und Besonnenheit und fordert dazu auf, die Bedeutung der Veröffentlichung, so wichtig sie auch sei, nicht zu übertreiben. — In der holländifchen Presse hat aor allem die Mitteilung, daß im Falle eines Krieges einDurch« marsch durch Limburg geplant sei. große Entrüstung hervorgerufen. Die Auslegung, die die ©eneralftäbe dem Abkommen im Jahre 1927 gaben.
sei ein Beweis dafür, wie gefährlich die Ausführung solcher Abmachungen in den Händen der Militärbehörden werde, die sofort alle strategischen Vorbereitungen träfen und sich, wenn es ihnen vorteilhaft dünke, nicht scheuten, die Neutralität anderer Länder zu verletzen. Holland habe ernste Veranlassung, energisch dagegen Einspruch zu erheben, zum Schlachtopfer eines Krieges zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland zu werden.
Paris dementiert.
Ein rein defensives, dem Völkerbund mitgetciltcs Abkommen.
Daris, 25. Febr. (WB.) Das französische Ministerium des Aeußern dementiert durch Die Agentur Havas Die in auslänDischen Zeitungen veröffentlichten Dokumente über Den Text eineß angeblichen französisch-belgischen, 1920 abgeschlossenen militärischen Geheimvertrages und Der Zu- satzbeftlmmungen von 1927. Die Dokumente, so heißt es in Der Auslassung, seien gänzlich apokryph. Die französische und die belgische Regierung hätten am 2. November 1920 Dem Völkerbund Die zwischen ihnen ausgetauschten Briefe über das am 7. September 1920 abgeschlossene Militärabkommen mitgeteilt. Daß ein rein Defensives sei und ausschließlich Den Fall eines nichtprovozierte n Angriffes vorsehe. Seit Diesem Zeitpunkte sei weder zwischen Den beiden Regierungen noch zwischen Den Stäben ihrer Länder ein Militärabkommen unterzeichnet worden. Die Pariser Presse gibt Die Amsterdamer und Berliner Meldungen über Den belgisch-französischen geheimen Militärvertrag ausführlich wieder. Der „Matin" weih mitzuteilen, daß diese Nachrichten den zuständigen Behörden am Quai d'Orsays unterbreitet und eine Untersuchung eingeleitet worden sei. Das Außenministerium sei geneigt, den angeblichen Wortlaut des Vertrages als Fälschung anzusprechen. Auf jeden Fall könne es sich aber um einen rein „defensiven" Vertrag handeln. Wahrscheinlich müsse man in Der Veröffentlichung Deß holländischen Blattes und Den Kommentaren Der deutschen Presse nur einen Versuch erblicken. Den Inhalt des Militärabkommens kennenzulernen und ein Manöver, um zwischen Frankreich und Holland Mißtrauen zu säen.
„Eine grobe Fälschung" - sagt Brüssel.
Brüssel, 25. Febr. (WTB) Zu Der Veröffentlichung des »Uteechisch Dagblad" meldet die Belgische Telegraphenagentur: Ein niederländisches Blatt veröffentlicht unter fen- satic. eller Aufmachung den Wortlaut eines angeblichen französisch-le g'schen Militärcte kommens sowie Die erläuternden Bestimmungen, Die zwischen Den beiden Generälstaben beschlossen worden wären. Es genügt, Diesen Wortlaut auch nur flüchtig zu lesen, um sich davon zu überzeugen, daß es sich um eine grobe Fälschung han- Delt Die belgische Regierung hat mehrere Male genaue und vollständige Eiterungen über das französisch-belgische Mil.tärabkommen abgegeben. Wir wollen nur an die Erklärungen des damaligen Ministers des Aeußrren, Vandervelde, in der Kammer am 15. Nove aber 1927 sowie an den Bries des Ministerpräsidenten Iaspar an den Vorsitzenden des Gemischten Militärausschusses am 25. Januar 1928 erinnern. Das französisch-belgische Militärabkomne.r sieht einzig und allein den Fall eines unprovozierten Einfalles seitens Deutschlands vor. Der Wortlaut dieses Abkommens wurde im Jahre 1923 Dem Parlament mitgeteilt. Nur die zwischen den General st üben beschlossenen Abmachungen über die Durchführung des Abkommens sind selbstverständlich geheim gehalten worden. Das Vorgehen des nielerländiichen Blattes bezweckt "offenbar, die Beziehungen zwischen Belgien und Den Niederlanden zu trüben.
Die belgischen Blätter beschränken sich Darauf, das Degierungsdenenti über den belgischfranzösischen Militärvertrag zu veröffentlichen. Kein Blatt, mit Ausnahme der flämischen Presse, hat Den Wortlaut des Vertrages veröffentlicht.
Zn London nichts bekannt.
Tie Folgen für die Locarnopolitik.
London, 25. Febr. (Xil.) Den Dementis der belgischen und französischen Regierung über das fra. zösisch b.lg sche Geheimabkommen schließt sich auch das englische Auswärtige Amt an. Es läßt amtlich erklären, daß über Den berichteten Vertrag nichts bekannt sei. Es ist wahrscheinlich, daß zwischen den alliierten Regierungen erst noch ein Meinungsaustausch stattfindet, bevor endgültige Erklärungen abgegeben werden. Es ist dies um so mehr anzunehmen, als man sich nicht im unklaren darüber ist, daß eine Bestätigung der sachlichen Richt gleit der holländischen Veröffentlichungen mit Dem völligen Zusammenbruch Der Locarnopolitik gleichbedeutend wäre.
In einem ..Diel Lärm um nichts" überschriebenen Leitartikel sagt .Morning Post": Was an Der Veröffentlichung des »Lltrechtsch Dagblad' wahr ist, ist nicht neu, und was Daran neu ist. ist nicht wahr - .Times" schreibt: Die britische Regierung hatte nichts mit Dem französisch belgischen Vertrag von 1920 zu tun. Die einzigen Verpflichtungen, die sie in dieser Beziehung eingegangen ist, sind die von Locarno. — .Daily News" sagt in einem Leitartikel: Wir hoffen, es ist nicht ein Schatten von Wahrheit an der Behauptung. daß Großbritannien mit diesem zynischen Versuch, Den Frieden Der Welt zu torpedieren, direkt oder indirekt etwas zu tun hat.
Was sagt Der Völkerbund?
Genf, 25. Febr. (WTB.) Das durch holländische Blätter veröffentlichte geheime französifchbelgifche Militärabkominen wird hier lebhaft besprochen, wobei Das Hauptthema Die Frage bildet, ob Dieses Abkommen mit Den Bestimmungen Des VölkerbunDspaktes vereinbar fei. Die Existenz Des Militärabkommens ist bereits feit Herbst 1920 beim Völkerbund bekannt Dem Gene- ralfefrctariat ist zur Registrierung allerdings lediglich eine zwischen dem damaligen belgischen Kriegsminister I a n f f o n und dem Präsidenten der fran= aüfiidjen Republik, Millerand, Mitte September 1920 erfolgte Korrespondenz mitgeteilt worden. Diese Korrespondenz ist auch im Jahrgang 1920 der Dertragsfammlung des Völkerbundes enthalten, in der alle Aur Registrierung gesammelten Verträge veröffentlicht werden.
Die Frage, ob technische Abkommen wie militärische und finanzielle zur Eintragung beim Völkerbundssekretariat angemeldet werden müssen oder nicht, ist vom Völkerbund bisher noch nicht grundsätzlich entschieden worden. Sind Die in Der hollänDischen Presse gemachten Angaben über das französisch-belgische Militärabkommen richtig, so erhebt sich in diesem besonderen Fall trotzdem Die Frage, inwieweit es vereinbar ist, nicht nur mit Artikel 18 (Registrier- pflicht), sonDern auch mit Artikel 12 über die Schiedsgerichtsbarkeit, durch den sich die Völkerdundsstaaten überdies verpflichten, „in keinem Fall vor Ablauf von drei TI o na- t e n nach Dem Spruch Der Schiedsrichter zum Kriege zu schreiten", wie auch mit Art. 10 über Die territoriale Integrität bet Völkerbunds st aaten. Schließlich Dürfte sich auch Die Frage erheben, inwieweit die französisch- belgischen Abmachungen mit Den Bestimmungen des Locarnovertrages vereinbar sind.
Oer Eindruck in Berlin.
Die erneute Einkreisung Deutschlands.
Berlin, 26. Febr. (Priv.-Tel.) Den Der- öffen'.lichungcn Des holländischen Blattes „11t* rechlsch Dagblad" über ein geheimes französisch- belgisches Militärabkommen wird von allen Berliner Blättern größte Aufmerksamkeit geschenkt. Tte konservative „Kreuz-Zeitung" sagt: Genau dieselbe Gruppierung, wie sie vor Dem Kriege bestand, kehrt jetzt zehn Jahre nach Dem Frie- denLschluß wieder. Wieder ist derRingu m Deutschland geschlossen, im Westen durch die belgisch-französische Militärcntente zumindest unter Der Duldung, wenn nicht sogar unter tätiger Beihilfe Englands, Im Osten besteht zwischen Frankreich und seinen östlichen Vasallenstaaten ein Reh von Verträgen. And daß alle- trotz des Völkerbundes, trotz der Lo- carnoverlräge. — In der Deutschnationalen „Deutschen Tageszeitung" wird ausgeführt: Dieser Kriegspakt stellt sich als ein mehrfacher Bruch übernommener völkerrechtlicher Verpflichtungen Frankreichs und Belgiens dar. Seine Geheimhaltung verstößt gegen das Verbot aller Geheimverträge durch Den Völkerbund, und seine Aufrechterhaltung trotz Locarno» und Kettoggpakt ist eine vertragliche Unehrlichkeit schlimmster Art.
Die der Dolkspartei nahestehende „Deutsche Allgemeine Zeitung' schreibt: Der französisch-belgische Militärpakt zeigt, daß man sich sowohl in Paris wie in Brüssel mit der Vkög- lichkeit beschältigt hat, durch kriegerische Aktion Die Machtsphäre des eigenen Staates nach Osten auszudehnen. Sehr bedrohlich ist das Abkommen auch für die Niederlande, Deren Neutralität es gefährdet.
Die „Germania" fragt: Beruht dieses Abkommen wirllich auf Wahrheit oder ist eS viel-


