Ausgabe 
23.10.1929
 
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etwa 10 bis 12 Mill. Mark. Die Höhe der Zinsersparnis des Reiches wird bei der ersten Tranche von 50 Millionen, die nächstes Iahr gezahlt werden soll, und die der Reichsinanzminister sofort zur Abdeckung des Amerika-Kredits verwenden toiU, allein 5,6 Millionen jährlich ausmachen. Hinsichtlich der zweiten Tranche läßt sich dies noch nicht überblicken, da deren Verwendungs­zweck noch nicht festliegt.

Oie Llntersuchung des Eklarekskandals. Bor weiteren Verhaftungen.

Berlin, 23. Okt. (Prio.-Tel.) Während der gest­rigen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft stellt.' sich heraus, daß eine der bisher beschuldigten beamteten Personen durch schriftliche Unterlagen dar­tun konnte, daß die Verfehlungen, die man ihr zur Last legte, von ihr nicht begangen worden seien bzw. daß sich der Sachverhalt erheblich anders, als man bisher angenommen hatte, dar­stellte. Diese betgebrachten Dokumente sind nun von der Staatsanwaltschaft im Laufe der letzten Tage eingehend geprüft worden. Es ergab sich der drin­gende Verdacht, daß mit diesen Papieren etwas nicht in Ordnung sei, und daß die beigebrachten Beweis st ückegefälscht seien. Um diesen Ver­dacht endgültig zu klären, hat daraufhin die Staats­anwaltschaft gestern in den Wohnungen der beschul­digten Brüder Sklarek und bei den nächsten Ver­wandten eine überraschende und gründliche Haus­suchung vorgenommen. Es ergab sich, daß be­stimmte Dokumente, statt in den Räumen der Be­amten jnderSklarekschenWohnungher- ge stellt worden sind. Es ergab sich weiter, daß diese Schriftstücke, die dem Augenschein nach schon sehr alt waren, in Wirklichkeit er st inderletzten Woche hergestellt worden sind. Nunmehr ist der Verdacht gegen einige der bisher beschuldigten Amtspersonen, sich schwerer strafrechtlicher Verfeh­lungen schuldig gemacht zu haben, so groß geworden, daß mit einer Verhaftung über den eigentlichen Kreis der Sklareks hinaus in den nächsten Tagen zu rechnen sein dürfte.

Reichskontrolle über Reichsbahn und Reichsbank.

Notwendige Aenderungen im Aoung-Plan.

Berlin, 22. Okt. (D.d.Z.) Ein Unterausschuß des Reichstages stellte den Bericht Wer die Prüfung der Haushaltsrechnungen 19181924 fest. In diesem Bericht wird bemängelt, daß das Reichsbahngesetz den Rechnungshof in seiner Prüfungstätigkeit ausge­schaltet hat. obwohl das Reich der al­leinig« Aktionär der Reichst» ah n- g e s e l l s ch a f t geblieben ist. Der Unterausschuß hält es für dringend notwendig, daß bei der Durchführung des Boungplanes unter allen Umständen das volle Prüfungsrecht des Rechnungshofes bei der Reichsbahn wieder sichergestellt wird. Besonders soll auch rück­wirkend festgestellt werden, was bei Uebergang der Eisenbahnen an die Reichsbahngesellschaft an Eigentum vorhanden war, und weiche Bewegungen auf diesen Eigentumskonten vor sich gegangen sind.

Ebenso wird die Ausschaltung des Rechnungs­hofes durch das Reichsbankgesetz verurteilt. Rach Auffassung des Rechnungsunterausschusses hat der R e i ch s f i n a n z m i n i st e r die Inter­essen des Reiches gegenüber der Reichsbank, die dem Rechnungshof ein weiteres Kontrollrecht bestritt, nicht voll durchgeseht. Das Reich sei an dem Gewinn der Reichsbank be­teiligt. Zur Zeit gebe es aber keine Stelle, die unabhängig prüft, ob der dem Reiche zuste­hende Gewinnanteil ordnungsgemäß be­rechnet und restlos abgesührt wird. Cs erscheine dringend notwendig, daß die Reichs­regierung bei der Annahme des V»ung-Planes für die volle Wiederher st ellung des Kontrollrechtes des Rechnungshofes bei der Reichsbank sorgt.

Der Reichsbund der höheren Beamten zum Volksbegehren.

Berlin, 22. Okt. (WB.) Wie der Reichsbund der höheren Beamten mitteilt, hat er stets seine Treue zu Reich, Volk und Verfassung bekundet. Ebenso hat er immer als durchaus unpolitische Derufsvertretung jede Stellungnahme zu politischen Fragen abgelehnt. An diesem Standpunkt mutz der Reichsbund als un­verrückbare Richtlinie festhalten, wenn er nicht älneinigkeit in die Reihen seiner den v e r - schieden st en politischen Parteien angehören­den Mitglieder tragen will. Von dieser Grund­lage ausgehend, muß der Reichsbund der höheren Beamten von einer Stellung zu dem jetzt zur Abstimmung gestellten Volksbegehren als einer rein politischen Aktion absehen. Mit Rück­sicht auf mehrfache Mißdeutungen seiner Hal­tung stellt der geschäftsführende Vorstand fest, daß vorstehender Beschluß keine Stellung­nahme für dasVolksbegehren bedeuten sollte und konnte, dessen § 4 vom beamtenpoli­tischen Standpunkt aus in feinen Folgerungen schwere Bedenken auszulösen geeignet ist. Der von der Reichs- und preußischen Staats­regierung kundgegebenen Ansicht, daß ein Be­amter sich durch Eintragung in die Listen für das Volksbegehren einer disziplinarisch zu ahndenden Handlung schuldig macht, muh dagegen mit aller Entschiedenheit wider­sprochen werden, da eine derartige Auffassung mit der den Beamten verfassungsmäßig gewähr­leisteten politischen Meinungsfreiheit unver­einbar ist.

Kleine politische Nachrichten.

Wegen äleberschreitung seiner Befugnisse und persönlicher Beleidigung des Landrats des Krei­ses G l o g a u, Geh. Reg. Rates Dr. I e r s ch k e, durch eine öffentliche Bekanntma­chung zum Volksbegehren, wurde Amts­vorsteher Major a. D. Fletsch er in Sa lisch vom Landrat von seinem Amt suspen­diert und gegen ihn das Disziplinarverfahren auf Entfernung vom Amt eröffnet.

Auf Einspruch desKönigin-Luisen- BundeS", der als Hilfsorganisation des Stahl-

Ungünstige Finanzlage Hessens

Minister Kirnberger kündigt durchgreifende

Darmstadt, 22.Okt. (Wolff.) In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses nahm Fi­nanzminister K i r n b e r g c r Veranlassung, zunächst grundsätzliche Ausführungen über die Finanzlage Hessens zu machen. Er wies darauf hin, daß die bis­herigen Vorentwürfe zum Voranschlag 1930 e i n sehr ungünstiges Bild böten. Die Ursachen lägen insbesondere in der gesunkenen Wirt- schastskonjunktur, in dem Umstand, daß der Beharrungszustand in der Auswirkung der Be­soldungsordnung noch nicht erreicht sei, in dem Rückgang der Ueberweisungs- steuern und in der starken Steigung des Z i n s e n d i e n st e s. Er erklärte im Einverständnis mit dem Gesamtkabinett, daß vor Abschluß des Staatsvoranschlags 1930 noch durchgreifende Sparmaßnahmen herbeigeführt werden müs­sen. Der Minister betonte, daß er nur ein Budget vorlegen werde, das günstiger abschließen würde als das von 1929. Das Ziel könne aber nur erreicht wer­den, wenn bei dem Landtag, wie bei allen Regie­rungsstellen, der stärkste Sparwille vor­handen, und wenn man auch bereit sei, auf manche gewohnte oder wünschenswerte Einrichtung zu ver­zichten. Die Regierung gehe wohl mit dem Land­tag darin einig, daß die künftig« staatsrechtliche Ge­staltung Hessens nicht von der Finanzlage des Lan­des diktiert werden dürfe.

Der Ausschuß überwies dann eine Eingabe des Professors Dr. G. S e s s o u s auf A u s st a t - tu n g des Instituts f ü r Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung in Gießen nach

Sparmaßnahmen an.

eingehender Beratung der Regierung als Material. Die Frage soll nach Abschluß der Verhandlungen über Rationalisierung der Universität und der Technischen Hoch­schule geklärt werden.

Auf eine Eingabe der Gemeinde Eich auf Beibehaltung einer Lehrer st eile er­klärte der Minister für Kultus und Bildungs- Wesen gegenüber Angriffen von feiten des Bauernbundes, daß die Regierung gerade bei der Aufhebung von Lehrer st ellen auf dem Lande viel nachsichtiger gewesen sei, als in der Stadt. Sie habe stets die besonderen Um­stände berücksichtigt. In dem vorliegenden Fall sei die Aufhebung der einklassigen Schule von nur neun Kindern gerechtfertigt, da bis zur nächsten Schule eine nur 900 Meter lange glatte Chaussee liegt.

Einstimmig genehmigt wurde die Erhöhung des Aktienkapitals des Staates Hessen bei der Süddeutschen Holzwirt­schaftsbank A. - G. um weitere 8000 Mk. Ein Dauernbundantrag betr. raschmöglichste Ver­anlagung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Reichseinkommensteuer unter Berücksichtigung der diesjährigen Ernteschäden, wird einstimmig an­genommen. Ein Antrag der gleichen Fraktion aus Stundung der Landessteuern bei landwirt­schaftlichen Steuerpflichtigen wird zurückgestellt, da eine Stundung von Amts wegen in dieser Form nicht möglich ist.

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Beamte und Volksbegehren

Oie Klage der -eutschnationalen Landtagsfraktion

Leipzig, 22. Okt. (WTB.) Heute begann mit einhalbstündiger Verspätung um 11 ilf)r die mit großer Spannung erwartete Verhandlung vor dem Staatsgrichtshof für das Deutsche Reich in der Verfassungsrechts-Streitsache der Fraktion der Deutschnationalen Dolkspartei im Preußischen Landtag gegen das Land Preußen. Die Klage geht bekanntlich auf Erlaß eines Feststellungs­urteils, durch das das Recht jedes Be­amten, sich als wahlberechtigter Staatsbürger an einem verfassungsmäßig zuge- lassenen Volksbegehren zu betei­ligen, ausdrücklich sichergestellt werden soll, uno auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, durch die dem preußischen Staatsministerium aus­drücklich untersagt werden soll, weitere Kund­gebungen gegen die Beteiligung der Beamten am Volksbegehren zu erlassen. Die bereits erfolg­ten Anweisungen sollen zurückgezogen werden.

Zu Beginn der Verhandlung stellte der Vor­sitzende Dr. Dumke fest, daß eine Verhandlung zur Sache nur dann möglich sei, wenn beide Parteien damit einverstanden seien. Rechtsanwalt Dr. Seelmann als Vertreter des Klägers stimmte zu. Ministerialdirektor Dr. Dadt als Vertreter Preußens widersprach, so daß sich die heutige Verhandlung nicht auf die Sache selbst erstrecken darf. Der Staatsaerichtshof beschloß jedoch, den Antrag der prcu^is :,e.i R.gierunz aus Vertagung abzulehnen. Rach Eintritt in die Verhand­lung führte als Klagevertreter zunächst

Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert aus: Dos preußische Ministerium habe ausdrücklich die Erklärung abgegeben, daß die Teilnahme am Volksbegehren mit den Beamtenpflichten nicht vereinbar sei. Das sei, wenn auch nicht ausdrücklich von einem Verbot gesprochen werde, nicht nur eine Warnung, sondern ein versteckte A n - drohung disziplinarischer Maßnah- m e n. Wenn das Staatsministerium in dieser auto­ritativen Form spreche, so sei das nicht mehr eine theoretische Erörterung über irgendwelche Beamten­rechte, sondern es sei eine Meinungsverschiedenheit über Auslegung und Anwendung der Verfas­sung.

Sinn und Zweck des Paragraphen 4 des Volks­begehrens sei, für die Zukunft die Methoden unmög­lich zu machen, durch die in den letzten sechs Jahren insbesondere der Reichsaußenminister wiederholt die Reichsregierung, den Reichspräsidenten und den Reichstag vor vollendete Tatsachen gestellt habe. Pa­ragraph 4 sichere lediglich den Zweck des Gesetzes; er habe überhaupt keine selbständige Be- d e u t u n g und sei weit davon entfernt von der Zielrichtung der ersten drei Paragraphen abzuwei­chen und in eine andere Zielrichtung, nämlich die Verunglimpfung der jetzigen Minister und Unter­händler abzuirren. Er wolle zeigen, daß das deut­sche Volk feinen bisherigen Krankheitszustand und seine Willenslähmung überwunden Hot. Bei dem ganzen Volksbegehren handele es sich nur um eine Stimmenabgabe, die jedem Staatsbürger, auch dem Beamten zu stehen müsse. Das Wesen des Volksbegehrens besage noch nicht einmal, daß jemand, der das Volksbegehren unterschreibt, sich auch auf den Standpunkt des begehrten Gesetzes im Volksentscheid selbst stellt. Es bedeute nur d i e Aeuherung des Willens, daß eine Ent­schließung des ganzen Volkes herbeigesührt werde. Wenn der Paragraph 4 den vom preußischen Mini- fterium angenommenen Sinn hätte, hätte das Volks­begehren überhaupt nicht zugelassen wer­den dürfen. Das Einzeichnungsrecht dürfe den Be­amten auf keinen Fall genommen werden, wenn auch zweifellos die Agitation für das Volks­begehren in de r Beamtengefetzgedung ihre Grenze finden müsse. In diesem Sinne

vor dem Staatsgerichtshof.

fei eine einstweilige Verfügung eine Staatsnotwendigkeit.

Ministerialdirektor Or. Badt

hob in seiner Entgegnung hervor, daß der Erlaß einer einstweiligen Verfügung die Feststellung zur Vorbedingung habe, die Stellungnahme der preußi­schen und damit der Reichsregierung sei ein Verstoß gegen die den Beamten gewährleisteten Rechte und verstoße somit gegen die Verfassung. Insofern han­dele es sich also nicht um eine edjte e i nst - m e i I i g e Verfügung. Die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes sei nur gegeben, wenn es sich um einen Streit um solche Bestimmungen der Reichs­verfassung handele, die eine Ergä nzung der Landesverfassung bilden. In der preußischen Verfassung seien aber keine Beamtenrechte festgelegt, so daß eine solche Ergänzung des Landesrechts nicht vorliege. Die Form der politischen Betätigung werde durch die Grundrechte des Beamten nicht geschützt. Die bisherige Gesetzgebung reiche durchaus aus, um Minister, die gegen die Verfassung verstoßen haben, zur Verantwortung zu ziehen. Der § 4 könne keinen anderen Sinn haben, als daß die bisherige Regierung für ihre Außenpolitik wert fei, mit Zuchthaus bestraft zu werden. Es sei allgemein anerkannt, daß Grundrechte der Verfassung einschränkbar seien, sobald Pflichten des Dienstverhältnisses dadurch berührt würden. Wenn der § 4 des Volksbegehrens lediglich die Sicherung der Durchführung des etwa angenommenen Gesetzes bezweckte, so würde er überflüssig sein, da kein Minister bei Annahme der Para­graphen 1 bis 3 entgegen diesen Bestimmungen handeln würde. Für eine strafrechtliche Siche­rung hätte die Einfügung eines besonderen Mi­nisterverantwortlichkeitsparagraphen oder die Einfügung einer ganz bestimmten Strafe voll­kommen genügt. Hier handele es sich um einen unsachlichen' persönlichen Angriff auf die gegenwärtige Regierung, die als Landesverräter gebrandtmarkt werden soll. Wer sich am Volksbegehren beteilige, mache sich daher vor der Oefsentlichkeit den Zweck des Begehrens, insbesondere auch den Zweck des 8 4 zu eigen und beteilige sich an dem unsachlichen persönlichen Angriff. Gegenüber der Meinung, daß der Reichsminister des Innern das Volksbegehren überhaupt nicht hätte zu­lassen dürfen, wurde betont, daß dieser nur zu prüfen gehabt hätte, ob die formellen V or - aussehungen des Volksbegehrens vorlägen, nicht aber iten sachlichen Inhalt. Das Recht der freien Meinungsäußerung dürfe der Beamte nicht mißbrauchen.

Rechtsanwalt Dr. Seelmann-Eggebert betonte in seiner Replik: Die Durchführung des Volksbegehrens dürfe nicht dadurch beeinflußt werden, daß der ungeheure Albdruck auf der preußischen Beamtenschaft bleibe. Wenn eine klare und eindeutige Erklärung des preußischen Ministerpräsidenten erreicht werden könne, daß die Eintragung in die Li st en des Volks­begehrens von ihm in seiner Kundgebung über die Beteiligung der Beamten nicht gemeint sei, so würde eine einstweilige Verfügung über­flüssig werden, da dann die Dringlichkeit fallen würde. Weiter wolle der Antrag der preußischen Landtagsfraktion nichts. Daß für die Qlgitation des Volksbegehrens den Beamten gewisse Schranken durch die Beamtenpflicht gezogen seien, werde von ihm durchaus an­erkannt. Cs müsse verhindert werden, daß Hunderttausenden von Wahlberechtigten ihr Wahlrecht entzogen werde. Rach einigen weiteren Erwiderungen der Regierungsvertreter wurden die Verhandlungen auf Mittwoch vertagt.

Helms unter Bezugnahme auf die Entwaffnungs­bestimmungen des Versailler Vertrages durch den preußischen Innenminister in Westfalen auf­gelöst war, hat Minister Grzesinski nun­mehr Anweisung gegeben, denKonigin-Luisen- Bund" nicht in das Verbot einzubeziehen. Die Auflösung ist somit zurückgenommen.

Aus der nächsten Umgebung des ehemaligen Reichskanzlers Fürsten Bülow wird ver­sichert, daß im Befinden des Fürsten eine weitere Besserung eingetreten ist. Die Rächt verlief zu­friedenstellend. Entgegen Rachrichten über einen Schlaganfall des Fürsten wird auf das bestimm­tste erklärt, daß der Fürst nur an einen Bro nchialka ta rrh leide und Atmungs- beschwerden sowie mäßiges Fieber habe. Die Erkrankung sei aber im Hinblick auf sein hohes Alter nicht ungefährlich.

Die neue australische 21 r b e i t e r r e g i e r u n g stellt einen Sieg des gemäßigten Flügels der Partei dar. Dem Kabinett gehören außer dem Par­teiführer S c u l l i n als Premierminister der frühere Premierminister von Queensland, Theodore (Finanzen), und der stark protektionistisch gerichtete Abgeordnete Fenton (Handel) an.

Clemenceau hat eine ausgezeichnete Nacht verbracht; er hat ruhig geschlafen und ist zur ge­wohnten Zeit aufgeroatht. Im Befinden des ehe­maligen Ministerpräsidenten ist eine sehr große Besserung zu verzeichnen. Die behandelnden Aerzte haben erklärt, daß der Gesundheitszustand Clernen- ceaus nicht zur geringsten Beunruhigung mehr An­laß gibt.

Aus aller Wett.

Graf Zeppelin" zur Lpanienfahrt gestartet Friedrichshafen, 23. Okt. (WTB. Funk- spruch.) Das LuftschiffGraf Zeppelin" ist heut« früh um 6.49 iU)r mit 18 Passagieren am Bord zur Fahrt nach Rordspan.en aufgestie- gen. Unter den Fahrgästen befinden sich u. a. auch der spanische Botschafter in Berlin, Fernando Espinosa de los Monteros, und der argentische Konsul in München, Fremery. Rach glatt verlaufenem Start und einer Schleife über der Stadt nahm das Luftschiff, das sich schon in großer Höhe befand, den Kurs nach Westen.

Ein nciwr Ozeanflug.

Harbourgrace (Neufundland), 22. Okt. (WB.) Ohne Ankündigung stieg heute der Flieger Lite­rn a n aus Billings (Montana) zu einem trans­ozeanischen Flug auf. Siteman führt 740 Liter Gasolin mit. Der um 12.15 Uhr erfolgte Abflug wurde erst bekannt, als Freunde von Ditcman ein Schreiben von ihm erhielten, in dem er mitteilte, er beabsichtige, über Cap St. Franc zu fliegen, um dann direkt auf London zuzusteuern. Das amtliche Neuyorker Wetterbureau erklärt, das Wetter auf dem Atlantik fei dem Fluge vorwiegend ziemlich günstig. Das Flugzeug, mit dem Siteman aufge- ftiegen ist, führt den NamenGolden H i n ö" oderGoldene Hirschkuh". Es ist ein kleiner, offener Ganzmetall-Zweisitzer mit einem Leergewicht von 740 englischen Pfund und einem Motor von 110 Pferdekräften. Das Flugzeug hat eine Spannweite von etwa zehn Meter und kann eine Stundenge­schwindigkeit von rund 150 Kilometer entwickeln. Die von dem Flieger mitgeführte Brennstoffmenge reicht für 27 Stunden. Siteman, der von Beruf Schiedsrichter ist, hat eine Flugerfahrung von nur hundert Stunden. Siteman hat Cap Francis um 12.55 Uhr amerikanischer Zeit überflogen.

Ein Leonardo da Vinci in Dien entdeckt?

lieber die Entdeckung eines angeblichen Werkes von Leonardo da Vinci glaubtSie Stunde" be­richten zu können. Nach den Angaben des Blattes bandelt es sich um ein altes Bildnis, das sich schon seit längerer Zeit im Besitz eines betann- ten Wiener Kunstsammlers befand, ohne daß eine nähere Untersuchung erfolgt war. Dor kur­zem hat der Besitzer das Bild bei dem bekannten Auktions- und LombardhausSorotheum" b e leihen lassen. Er erhielt den Höch st zulässi­gen Beleihungsbetrag von 25000 Schil­ling zugesprochen. SasSorotheum", das über die Mitarbeit bekannter Fachleute verfügt, ließ mit Zu­stimmung des Verpfänders das Bildnis restau­rieren. Bedeutende Kunsthistoriker, die das Werk zu Gesicht bekamen, stellten nun fest, daß es sich höchst wahrscheinlich um ein bisher als ver­loren geltendes Hauptwerk von Leo­nardo da Vinci handele. Falls der Nachweis Gelingt, daß in dem Bildnis tatsächlich ein Werk Leonardo da Vincis vorliegt, dürfte dem Gemälde ein Wert von 1 bis 2 Millionen Sollar zukommen.

Drei Tote durch eine treibende Mine.

In Masholm, in der Mündung der Schlei (Nord­schleswig) wurden drei Fischer durch eine ex­plodierende Mine getötet und einer schwer ver- letzt. Sie Fisch"r hatten die Mine, die auf hoher See treibend aufgefunben wurde, an Bord genom- m e n. Als sie ihr Boot an Land zogen, löste sich die Zündung aus. Er handelt sich bei allen um Fami- lienoäter.

Oie Wetterlage.

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Dienstaa, 22. Oktot>. 1929 7" aDds.

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Wettervoraussage

Sie Wetterlage hat sich durch die herrschende Srud- nerteilung seit gestern wenig verändert, nur verur­sachten Ausläufer des nordischen Tiefs Temperatur­anstieg. Sie Störung hat sich weiter vertieft, weiter südwärts ausgebreitet und stärkeres Barometer- gefälle sowie eine Zunahme der Luftbewegung ver- ursacht, die sich heute morgen im Küstengebiet be­merkbar machte. Sie zustande gekommene Westströ- mung dürfte sich noch weiter südwärts ausdehnen und ausgleichend auf die Temperaturen wirken, ferner Bewölkung mit sich führen, die einen zu Nie­derschlägen neigenden Charakter annimmt.

Wettervoraussage für Donners­tag: Nur vereinzelt noch Frühnebel, tagsüber wechselnd wolkig. Temperaturen sich zwischen Tag und Rächt mehr ausgleichend, etwas milder, zu­nehmende Äiederschlagsneigung.

Witterungsaussichten für Frei­tag: Weiterhin wechselnd wolkig, mlld, einzelne Riederschläge nicht ausgeschlossen.

Lufttemperaturen am 22. Oktober: mittags 10,0 Grad Celsius, abends 8,6 Grad; am 23. Oktober: morgens 7,9 Grad. Maximum 10,7 Grad, Minimum 7,2 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 22. Oktober: abends 9,6 Grad; am 23. Oktober: mor­gens 8,6 Grad Celsius. Sonnenscheindauer 21 Stunden.