etwa 10 bis 12 Mill. Mark. Die Höhe der Zinsersparnis des Reiches wird bei der ersten Tranche von 50 Millionen, die nächstes Iahr gezahlt werden soll, und die der Reichsinanzminister sofort zur Abdeckung des Amerika-Kredits verwenden toiU, allein 5,6 Millionen jährlich ausmachen. Hinsichtlich der zweiten Tranche läßt sich dies noch nicht überblicken, da deren Verwendungszweck noch nicht festliegt.
Oie Llntersuchung des Eklarekskandals. Bor weiteren Verhaftungen.
Berlin, 23. Okt. (Prio.-Tel.) Während der gestrigen Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft stellt.' sich heraus, daß eine der bisher beschuldigten beamteten Personen durch schriftliche Unterlagen dartun konnte, daß die Verfehlungen, die man ihr zur Last legte, von ihr nicht begangen worden seien bzw. daß sich der Sachverhalt erheblich anders, als man bisher angenommen hatte, darstellte. Diese betgebrachten Dokumente sind nun von der Staatsanwaltschaft im Laufe der letzten Tage eingehend geprüft worden. Es ergab sich der dringende Verdacht, daß mit diesen Papieren etwas nicht in Ordnung sei, und daß die beigebrachten Beweis st ückegefälscht seien. Um diesen Verdacht endgültig zu klären, hat daraufhin die Staatsanwaltschaft gestern in den Wohnungen der beschuldigten Brüder Sklarek und bei den nächsten Verwandten eine überraschende und gründliche Haussuchung vorgenommen. Es ergab sich, daß bestimmte Dokumente, statt in den Räumen der Beamten jnderSklarekschenWohnungher- ge stellt worden sind. Es ergab sich weiter, daß diese Schriftstücke, die dem Augenschein nach schon sehr alt waren, in Wirklichkeit er st inderletzten Woche hergestellt worden sind. Nunmehr ist der Verdacht gegen einige der bisher beschuldigten Amtspersonen, sich schwerer strafrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht zu haben, so groß geworden, daß mit einer Verhaftung über den eigentlichen Kreis der Sklareks hinaus in den nächsten Tagen zu rechnen sein dürfte.
Reichskontrolle über Reichsbahn und Reichsbank.
Notwendige Aenderungen im Aoung-Plan.
Berlin, 22. Okt. (D.d.Z.) Ein Unterausschuß des Reichstages stellte den Bericht Wer die Prüfung der Haushaltsrechnungen 1918—1924 fest. In diesem Bericht wird bemängelt, daß das Reichsbahngesetz den Rechnungshof in seiner Prüfungstätigkeit ausgeschaltet hat. obwohl das Reich der alleinig« Aktionär der Reichst» ah n- g e s e l l s ch a f t geblieben ist. Der Unterausschuß hält es für dringend notwendig, daß bei der Durchführung des Boungplanes unter allen Umständen das volle Prüfungsrecht des Rechnungshofes bei der Reichsbahn wieder sichergestellt wird. Besonders soll auch rückwirkend festgestellt werden, was bei Uebergang der Eisenbahnen an die Reichsbahngesellschaft an Eigentum vorhanden war, und weiche Bewegungen auf diesen Eigentumskonten vor sich gegangen sind.
Ebenso wird die Ausschaltung des Rechnungshofes durch das Reichsbankgesetz verurteilt. Rach Auffassung des Rechnungsunterausschusses hat der R e i ch s f i n a n z m i n i st e r die Interessen des Reiches gegenüber der Reichsbank, die dem Rechnungshof ein weiteres Kontrollrecht bestritt, nicht voll durchgeseht. Das Reich sei an dem Gewinn der Reichsbank beteiligt. Zur Zeit gebe es aber keine Stelle, die unabhängig prüft, ob der dem Reiche zustehende Gewinnanteil ordnungsgemäß berechnet und restlos abgesührt wird. Cs erscheine dringend notwendig, daß die Reichsregierung bei der Annahme des V»ung-Planes für die volle Wiederher st ellung des Kontrollrechtes des Rechnungshofes bei der Reichsbank sorgt.
Der Reichsbund der höheren Beamten zum Volksbegehren.
Berlin, 22. Okt. (WB.) Wie der Reichsbund der höheren Beamten mitteilt, hat er stets seine Treue zu Reich, Volk und Verfassung bekundet. Ebenso hat er immer als durchaus unpolitische Derufsvertretung jede Stellungnahme zu politischen Fragen abgelehnt. An diesem Standpunkt mutz der Reichsbund als unverrückbare Richtlinie festhalten, wenn er nicht älneinigkeit in die Reihen seiner den v e r - schieden st en politischen Parteien angehörenden Mitglieder tragen will. Von dieser Grundlage ausgehend, muß der Reichsbund der höheren Beamten von einer Stellung zu dem jetzt zur Abstimmung gestellten Volksbegehren als einer rein politischen Aktion absehen. Mit Rücksicht auf mehrfache Mißdeutungen seiner Haltung stellt der geschäftsführende Vorstand fest, daß vorstehender Beschluß keine Stellungnahme für dasVolksbegehren bedeuten sollte und konnte, dessen § 4 vom beamtenpolitischen Standpunkt aus in feinen Folgerungen schwere Bedenken auszulösen geeignet ist. Der von der Reichs- und preußischen Staatsregierung kundgegebenen Ansicht, daß ein Beamter sich durch Eintragung in die Listen für das Volksbegehren einer disziplinarisch zu ahndenden Handlung schuldig macht, muh dagegen mit aller Entschiedenheit widersprochen werden, da eine derartige Auffassung mit der den Beamten verfassungsmäßig gewährleisteten politischen Meinungsfreiheit unvereinbar ist.
Kleine politische Nachrichten.
Wegen äleberschreitung seiner Befugnisse und persönlicher Beleidigung des Landrats des Kreises G l o g a u, Geh. Reg. Rates Dr. I e r s ch k e, durch eine öffentliche Bekanntmachung zum Volksbegehren, wurde Amtsvorsteher Major a. D. Fletsch er in Sa lisch vom Landrat von seinem Amt suspendiert und gegen ihn das Disziplinarverfahren auf Entfernung vom Amt eröffnet.
Auf Einspruch des „Königin-Luisen- BundeS", der als Hilfsorganisation des Stahl-
Ungünstige Finanzlage Hessens
Minister Kirnberger kündigt durchgreifende
Darmstadt, 22.Okt. (Wolff.) In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses nahm Finanzminister K i r n b e r g c r Veranlassung, zunächst grundsätzliche Ausführungen über die Finanzlage Hessens zu machen. Er wies darauf hin, daß die bisherigen Vorentwürfe zum Voranschlag 1930 e i n sehr ungünstiges Bild böten. Die Ursachen lägen insbesondere in der gesunkenen Wirt- schastskonjunktur, in dem Umstand, daß der Beharrungszustand in der Auswirkung der Besoldungsordnung noch nicht erreicht sei, in dem Rückgang der Ueberweisungs- steuern und in der starken Steigung des Z i n s e n d i e n st e s. Er erklärte im Einverständnis mit dem Gesamtkabinett, daß vor Abschluß des Staatsvoranschlags 1930 noch durchgreifende Sparmaßnahmen herbeigeführt werden müssen. Der Minister betonte, daß er nur ein Budget vorlegen werde, das günstiger abschließen würde als das von 1929. Das Ziel könne aber nur erreicht werden, wenn bei dem Landtag, wie bei allen Regierungsstellen, der stärkste Sparwille vorhanden, und wenn man auch bereit sei, auf manche gewohnte oder wünschenswerte Einrichtung zu verzichten. Die Regierung gehe wohl mit dem Landtag darin einig, daß die künftig« staatsrechtliche Gestaltung Hessens nicht von der Finanzlage des Landes diktiert werden dürfe.
Der Ausschuß überwies dann eine Eingabe des Professors Dr. G. S e s s o u s auf A u s st a t - tu n g des Instituts f ü r Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung in Gießen nach
Sparmaßnahmen an.
eingehender Beratung der Regierung als Material. Die Frage soll nach Abschluß der Verhandlungen über Rationalisierung der Universität und der Technischen Hochschule geklärt werden.
Auf eine Eingabe der Gemeinde Eich auf Beibehaltung einer Lehrer st eile erklärte der Minister für Kultus und Bildungs- Wesen gegenüber Angriffen von feiten des Bauernbundes, daß die Regierung gerade bei der Aufhebung von Lehrer st ellen auf dem Lande viel nachsichtiger gewesen sei, als in der Stadt. Sie habe stets die besonderen Umstände berücksichtigt. In dem vorliegenden Fall sei die Aufhebung der einklassigen Schule von nur neun Kindern gerechtfertigt, da bis zur nächsten Schule eine nur 900 Meter lange glatte Chaussee liegt.
Einstimmig genehmigt wurde die Erhöhung des Aktienkapitals des Staates Hessen bei der Süddeutschen Holzwirtschaftsbank A. - G. um weitere 8000 Mk. Ein Dauernbundantrag betr. raschmöglichste Veranlagung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Reichseinkommensteuer unter Berücksichtigung der diesjährigen Ernteschäden, wird einstimmig angenommen. Ein Antrag der gleichen Fraktion aus Stundung der Landessteuern bei landwirtschaftlichen Steuerpflichtigen wird zurückgestellt, da eine Stundung von Amts wegen in dieser Form nicht möglich ist.
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Beamte und Volksbegehren
Oie Klage der -eutschnationalen Landtagsfraktion
Leipzig, 22. Okt. (WTB.) Heute begann mit einhalbstündiger Verspätung um 11 ilf)r die mit großer Spannung erwartete Verhandlung vor dem Staatsgrichtshof für das Deutsche Reich in der Verfassungsrechts-Streitsache der Fraktion der Deutschnationalen Dolkspartei im Preußischen Landtag gegen das Land Preußen. Die Klage geht bekanntlich auf Erlaß eines Feststellungsurteils, durch das das Recht jedes Beamten, sich als wahlberechtigter Staatsbürger an einem verfassungsmäßig zuge- lassenen Volksbegehren zu beteiligen, ausdrücklich sichergestellt werden soll, uno auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, durch die dem preußischen Staatsministerium ausdrücklich untersagt werden soll, weitere Kundgebungen gegen die Beteiligung der Beamten am Volksbegehren zu erlassen. Die bereits erfolgten Anweisungen sollen zurückgezogen werden.
Zu Beginn der Verhandlung stellte der Vorsitzende Dr. Dumke fest, daß eine Verhandlung zur Sache nur dann möglich sei, wenn beide Parteien damit einverstanden seien. Rechtsanwalt Dr. Seelmann als Vertreter des Klägers stimmte zu. Ministerialdirektor Dr. Dadt als Vertreter Preußens widersprach, so daß sich die heutige Verhandlung nicht auf die Sache selbst erstrecken darf. Der Staatsaerichtshof beschloß jedoch, den Antrag der prcu^is :,e.i R.gierunz aus Vertagung abzulehnen. Rach Eintritt in die Verhandlung führte als Klagevertreter zunächst
Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert aus: Dos preußische Ministerium habe ausdrücklich die Erklärung abgegeben, daß die Teilnahme am Volksbegehren mit den Beamtenpflichten nicht vereinbar sei. Das sei, wenn auch nicht ausdrücklich von einem Verbot gesprochen werde, nicht nur eine Warnung, sondern ein versteckte A n - drohung disziplinarischer Maßnah- m e n. Wenn das Staatsministerium in dieser autoritativen Form spreche, so sei das nicht mehr eine theoretische Erörterung über irgendwelche Beamtenrechte, sondern es sei eine Meinungsverschiedenheit über Auslegung und Anwendung der Verfassung.
Sinn und Zweck des Paragraphen 4 des Volksbegehrens sei, für die Zukunft die Methoden unmöglich zu machen, durch die in den letzten sechs Jahren insbesondere der Reichsaußenminister wiederholt die Reichsregierung, den Reichspräsidenten und den Reichstag vor vollendete Tatsachen gestellt habe. Paragraph 4 sichere lediglich den Zweck des Gesetzes; er habe überhaupt keine selbständige Be- d e u t u n g und sei weit davon entfernt von der Zielrichtung der ersten drei Paragraphen abzuweichen und in eine andere Zielrichtung, nämlich die Verunglimpfung der jetzigen Minister und Unterhändler abzuirren. Er wolle zeigen, daß das deutsche Volk feinen bisherigen Krankheitszustand und seine Willenslähmung überwunden Hot. Bei dem ganzen Volksbegehren handele es sich nur um eine Stimmenabgabe, die jedem Staatsbürger, auch dem Beamten zu stehen müsse. Das Wesen des Volksbegehrens besage noch nicht einmal, daß jemand, der das Volksbegehren unterschreibt, sich auch auf den Standpunkt des begehrten Gesetzes im Volksentscheid selbst stellt. Es bedeute nur d i e Aeuherung des Willens, daß eine Entschließung des ganzen Volkes herbeigesührt werde. Wenn der Paragraph 4 den vom preußischen Mini- fterium angenommenen Sinn hätte, hätte das Volksbegehren überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Das Einzeichnungsrecht dürfe den Beamten auf keinen Fall genommen werden, wenn auch zweifellos die Agitation für das Volksbegehren in de r Beamtengefetzgedung ihre Grenze finden müsse. In diesem Sinne
vor dem Staatsgerichtshof.
fei eine einstweilige Verfügung eine Staatsnotwendigkeit.
Ministerialdirektor Or. Badt
hob in seiner Entgegnung hervor, daß der Erlaß einer einstweiligen Verfügung die Feststellung zur Vorbedingung habe, die Stellungnahme der preußischen und damit der Reichsregierung sei ein Verstoß gegen die den Beamten gewährleisteten Rechte und verstoße somit gegen die Verfassung. Insofern handele es sich also nicht um eine edjte e i nst - m e i I i g e Verfügung. Die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes sei nur gegeben, wenn es sich um einen Streit um solche Bestimmungen der Reichsverfassung handele, die eine Ergä nzung der Landesverfassung bilden. In der preußischen Verfassung seien aber keine Beamtenrechte festgelegt, so daß eine solche Ergänzung des Landesrechts nicht vorliege. Die Form der politischen Betätigung werde durch die Grundrechte des Beamten nicht geschützt. Die bisherige Gesetzgebung reiche durchaus aus, um Minister, die gegen die Verfassung verstoßen haben, zur Verantwortung zu ziehen. Der § 4 könne keinen anderen Sinn haben, als daß die bisherige Regierung für ihre Außenpolitik wert fei, mit Zuchthaus bestraft zu werden. Es sei allgemein anerkannt, daß Grundrechte der Verfassung einschränkbar seien, sobald Pflichten des Dienstverhältnisses dadurch berührt würden. Wenn der § 4 des Volksbegehrens lediglich die Sicherung der Durchführung des etwa angenommenen Gesetzes bezweckte, so würde er überflüssig sein, da kein Minister bei Annahme der Paragraphen 1 bis 3 entgegen diesen Bestimmungen handeln würde. Für eine strafrechtliche Sicherung hätte die Einfügung eines besonderen Ministerverantwortlichkeitsparagraphen oder die Einfügung einer ganz bestimmten Strafe vollkommen genügt. Hier handele es sich um einen unsachlichen' persönlichen Angriff auf die gegenwärtige Regierung, die als Landesverräter gebrandtmarkt werden soll. Wer sich am Volksbegehren beteilige, mache sich daher vor der Oefsentlichkeit den Zweck des Begehrens, insbesondere auch den Zweck des 8 4 zu eigen und beteilige sich an dem unsachlichen persönlichen Angriff. Gegenüber der Meinung, daß der Reichsminister des Innern das Volksbegehren überhaupt nicht hätte zulassen dürfen, wurde betont, daß dieser nur zu prüfen gehabt hätte, ob die formellen V or - aussehungen des Volksbegehrens vorlägen, nicht aber iten sachlichen Inhalt. Das Recht der freien Meinungsäußerung dürfe der Beamte nicht mißbrauchen.
Rechtsanwalt Dr. Seelmann-Eggebert betonte in seiner Replik: Die Durchführung des Volksbegehrens dürfe nicht dadurch beeinflußt werden, daß der ungeheure Albdruck auf der preußischen Beamtenschaft bleibe. Wenn eine klare und eindeutige Erklärung des preußischen Ministerpräsidenten erreicht werden könne, daß die Eintragung in die Li st en des Volksbegehrens von ihm in seiner Kundgebung über die Beteiligung der Beamten nicht gemeint sei, so würde eine einstweilige Verfügung überflüssig werden, da dann die Dringlichkeit fallen würde. Weiter wolle der Antrag der preußischen Landtagsfraktion nichts. Daß für die Qlgitation des Volksbegehrens den Beamten gewisse Schranken durch die Beamtenpflicht gezogen seien, werde von ihm durchaus anerkannt. Cs müsse verhindert werden, daß Hunderttausenden von Wahlberechtigten ihr Wahlrecht entzogen werde. Rach einigen weiteren Erwiderungen der Regierungsvertreter wurden die Verhandlungen auf Mittwoch vertagt.
Helms unter Bezugnahme auf die Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages durch den preußischen Innenminister in Westfalen aufgelöst war, hat Minister Grzesinski nunmehr Anweisung gegeben, den „Konigin-Luisen- Bund" nicht in das Verbot einzubeziehen. Die Auflösung ist somit zurückgenommen.
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Aus der nächsten Umgebung des ehemaligen Reichskanzlers Fürsten Bülow wird versichert, daß im Befinden des Fürsten eine weitere Besserung eingetreten ist. Die Rächt verlief zufriedenstellend. Entgegen Rachrichten über einen Schlaganfall des Fürsten wird auf das bestimmtste erklärt, daß der Fürst nur an einen Bro nchialka ta rrh leide und Atmungs- beschwerden sowie mäßiges Fieber habe. Die Erkrankung sei aber im Hinblick auf sein hohes Alter nicht ungefährlich.
Die neue australische 21 r b e i t e r r e g i e • r u n g stellt einen Sieg des gemäßigten Flügels der Partei dar. Dem Kabinett gehören außer dem Parteiführer S c u l l i n als Premierminister der frühere Premierminister von Queensland, Theodore (Finanzen), und der stark protektionistisch gerichtete Abgeordnete Fenton (Handel) an.
Clemenceau hat eine ausgezeichnete Nacht verbracht; er hat ruhig geschlafen und ist zur gewohnten Zeit aufgeroatht. Im Befinden des ehemaligen Ministerpräsidenten ist eine sehr große Besserung zu verzeichnen. Die behandelnden Aerzte haben erklärt, daß der Gesundheitszustand Clernen- ceaus nicht zur geringsten Beunruhigung mehr Anlaß gibt.
Aus aller Wett.
„Graf Zeppelin" zur Lpanienfahrt gestartet Friedrichshafen, 23. Okt. (WTB. Funk- spruch.) Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist heut« früh um 6.49 iU)r mit 18 Passagieren am Bord zur Fahrt nach Rordspan.en aufgestie- gen. Unter den Fahrgästen befinden sich u. a. auch der spanische Botschafter in Berlin, Fernando Espinosa de los Monteros, und der argentische Konsul in München, Fremery. Rach glatt verlaufenem Start und einer Schleife über der Stadt nahm das Luftschiff, das sich schon in großer Höhe befand, den Kurs nach Westen.
Ein nciwr Ozeanflug.
Harbourgrace (Neufundland), 22. Okt. (WB.) Ohne Ankündigung stieg heute der Flieger Litern a n aus Billings (Montana) zu einem transozeanischen Flug auf. Siteman führt 740 Liter Gasolin mit. Der um 12.15 Uhr erfolgte Abflug wurde erst bekannt, als Freunde von Ditcman ein Schreiben von ihm erhielten, in dem er mitteilte, er beabsichtige, über Cap St. Franc zu fliegen, um dann direkt auf London zuzusteuern. Das amtliche Neuyorker Wetterbureau erklärt, das Wetter auf dem Atlantik fei dem Fluge vorwiegend ziemlich günstig. Das Flugzeug, mit dem Siteman aufge- ftiegen ist, führt den Namen „Golden H i n ö" oder „Goldene Hirschkuh". Es ist ein kleiner, offener Ganzmetall-Zweisitzer mit einem Leergewicht von 740 englischen Pfund und einem Motor von 110 Pferdekräften. Das Flugzeug hat eine Spannweite von etwa zehn Meter und kann eine Stundengeschwindigkeit von rund 150 Kilometer entwickeln. Die von dem Flieger mitgeführte Brennstoffmenge reicht für 27 Stunden. Siteman, der von Beruf Schiedsrichter ist, hat eine Flugerfahrung von nur hundert Stunden. Siteman hat Cap Francis um 12.55 Uhr amerikanischer Zeit überflogen.
Ein Leonardo da Vinci in Dien entdeckt?
lieber die Entdeckung eines angeblichen Werkes von Leonardo da Vinci glaubt „Sie Stunde" berichten zu können. Nach den Angaben des Blattes bandelt es sich um ein altes Bildnis, das sich schon seit längerer Zeit im Besitz eines betann- ten Wiener Kunstsammlers befand, ohne daß eine nähere Untersuchung erfolgt war. Dor kurzem hat der Besitzer das Bild bei dem bekannten Auktions- und Lombardhaus „Sorotheum" b e • leihen lassen. Er erhielt den Höch st zulässigen Beleihungsbetrag von 25000 Schilling zugesprochen. Sas „Sorotheum", das über die Mitarbeit bekannter Fachleute verfügt, ließ mit Zustimmung des Verpfänders das Bildnis restaurieren. Bedeutende Kunsthistoriker, die das Werk zu Gesicht bekamen, stellten nun fest, daß es sich höchst wahrscheinlich um ein bisher als verloren geltendes Hauptwerk von Leonardo da Vinci handele. Falls der Nachweis Gelingt, daß in dem Bildnis tatsächlich ein Werk Leonardo da Vincis vorliegt, dürfte dem Gemälde ein Wert von 1 bis 2 Millionen Sollar zukommen.
Drei Tote durch eine treibende Mine.
In Masholm, in der Mündung der Schlei (Nordschleswig) wurden drei Fischer durch eine explodierende Mine getötet und einer schwer ver- letzt. Sie Fisch"r hatten die Mine, die auf hoher See treibend aufgefunben wurde, an Bord genom- m e n. Als sie ihr Boot an Land zogen, löste sich die Zündung aus. Er handelt sich bei allen um Fami- lienoäter.
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Wettervoraussage
Sie Wetterlage hat sich durch die herrschende Srud- nerteilung seit gestern wenig verändert, nur verursachten Ausläufer des nordischen Tiefs Temperaturanstieg. Sie Störung hat sich weiter vertieft, weiter südwärts ausgebreitet und stärkeres Barometer- gefälle sowie eine Zunahme der Luftbewegung ver- ursacht, die sich heute morgen im Küstengebiet bemerkbar machte. Sie zustande gekommene Westströ- mung dürfte sich noch weiter südwärts ausdehnen und ausgleichend auf die Temperaturen wirken, ferner Bewölkung mit sich führen, die einen zu Niederschlägen neigenden Charakter annimmt.
Wettervoraussage für Donnerstag: Nur vereinzelt noch Frühnebel, tagsüber wechselnd wolkig. Temperaturen sich zwischen Tag und Rächt mehr ausgleichend, etwas milder, zunehmende Äiederschlagsneigung.
Witterungsaussichten für Freitag: Weiterhin wechselnd wolkig, mlld, einzelne Riederschläge nicht ausgeschlossen.
Lufttemperaturen am 22. Oktober: mittags 10,0 Grad Celsius, abends 8,6 Grad; am 23. Oktober: morgens 7,9 Grad. Maximum 10,7 Grad, Minimum 7,2 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 22. Oktober: abends 9,6 Grad; am 23. Oktober: morgens 8,6 Grad Celsius. — Sonnenscheindauer 2’1 Stunden.


