Nachdruck verboten.
33 Fortsetzung.
Angemessenheit des Mietzinses im Ginne des Mieterschutzgesehes.
machung her Pfändung) haben vielfach in den sich dadurch in ihren Interessen getroffen fühlenden Kreisen zu irrigen Auffassungen geführt, indem man befürchtet, daß durch die erstrebte Gesetzesänderung eine Erschwerung des Dollstreckungsverfahrens und damit eine Verschlechterung der Gläubigerstellung herbeigeführt werden könnte. Wir stellen hier nochmals in aller Öffentlichkeit fest, dah die Gerichtsvollzieher von der Lleberzeugung durchdrungen sind, bei der Zwangsvollstreckung in erster Linie die Gläubig erinteressen wahrnehmen zu müssen. Anderseits aber verkennen die Gerichtsvollzieher nicht die Notwendigkeit, die. vom Gesetz anerkannte und von der Rechtsprechung ständig betonte schonungsvolle Behandlung des Schuldners zur Durchführung zu bringen, soweit es mit den Gläubigerinterefsen vereinbar ist. Rur aus diesen Erwägungen heraus sind die erwähnten Beschlüsse gefaßt worden, weil ihre gesetzliche Verwirklichung im beiderseitigen Interesse von Gläubiger und Schuldner liegt. Die Gerichtsvollzieher bedauern es daher sehr, dah in vollständiger Verkennung der sie leitenden Absichten sogar in großen Tageszeitungen die Wirtschaft aufgefordert wird, gegen die angeregte Gesetzesänderung Stellung zu nehmen.
„Der Bundestag der Deutschen Gerichtsvollzieher in Gießen 1929 hat sich aus Anlaß der im letzten Jahre stärker hervortretenden Bewegung zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens erneut mit der wichtigen Frage des Gerichts- vollziehershstems beschäftigt. Auf Grund eingehender Stellungnahme zu diesem Problem hat der Deutsche Gerichtsvollzieherbund abermals einstimmig beschlossen, bei allen maßgebenden und sonst interessierten Stellen dahin zu
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Tunnel-Einsturz bei Kassel.
WSR. Kassel, 21. Juli. Heute vormittag gegen 11 Uhr ist aus bisher noch unaufgeklärter Ursache ein Teil des Frieda-Tunnels bei Schwebda eingestürzt. Die Gefahr war rechtzeitig bemerkt worden, so dah die beiden eingleisigen Strecken Esch weg e —Heiligen- stadt und Eschwege — Leinefelde sofort gesp e r r t werden konnten. Infolgedessen waren EisenbahT^üge und Menschenleben nicht gefährdet. Der Personenverkehr auf diesen beiden
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den Direktorposten gegeben, um das Heim auf diese Weise etwas zu unterstützen."
„Daran habe ich auch schon gedacht", nickte Larry. „Wer ist aber Walters?"
„Habe niemals von ihm gehört", sagte 6i« John.
„Er ist ein anderer Direktor der Gesellschaft — auch so eine Art bezahller Ehrenposten, wie ich annehme. Lind Cremley? Ernest John Cremleh aus Wimbledon."
„Der ist ganz sicher dekorative Fiaur", lacht« der Kommissar. „Ich kenne ihn oberflächlich Er ist ein Mann mit sehr wenig Kopf, aber einem unstillbaren Appetit auf Karten. Warum fragst du?"
„Weil diese beiden gleichfalls Direktoren deS Macready^Theater-Syndikates sind", antwortete Larry bedächtig. „Iudds Rame ist nicht erwähnt, dafür aber ein fremder Rame, unter dem wahr, scheinlich ein Strohmann Iudds erscheint."
„Lind waS schließt du aus all diesem?" fragte der Chcfkommissar.
„Was ich daraus schließe?" — Larry verhielt sein Pferd und brachte es herum, so daß er seinem Chef in das Gesicht blickte — ,,dah Iudd das Theater, in dem Dearbvrns Stücke aufgeführt werden, unter seiner Kontrolle hat. Cs besteht also eine Verbindung zwischen Iudd und dem Leiter der Dlinden/Nicssion in Paddington."
Sir John dachte lange Zeit über diese Mitteilungen nach, bevor er antwortete.
„Ich kann wirklich nicht sehen, daß dabei etwas zu finden sein sollte. Dearborn ist doch schließlich nur das Opfer des blinden Jake, und Iudd nach allem, was du mir in deinem Rapport von gestern mitgeteilt hast, ist überhaupt nicht in Mitleidenschaft gezogen worden, wenn du nicht unseren Freund Flimmer. Fred mit hineinbringen willst. Ich kann sehr gut begreifen, warum bet Doktor den Rainen seines Bruders rein halten wollte", fuhr er fort. „Iudd vergötterte seinen jüngeren Bruder, hielt ihn für den besten und tüchtigsten Menschen in der ganzen Welt. Mir ist niemals ein Fall vorgekommen, wo ein Bruder so viel Liebe für den anderen bewies. Die ganze Woche hindurch, in der sein Bruder David Iudd gestorben war, hatte der Doktor sich eingeschlossen und wollte niemand sehen. Teuf« noch mal, waS —!"
(Fortsetzung folgt)
Heidelberger Festspiele.
Die Eröffnung. — Preise für Zuckmayer, Schickele und Mell.
Heidelberg, 20. Juli. (TU.) In dem dichtgefüllten Saal der Stadthalle fand am SamS- tag ein Festakt statt, der die Heidelberger Fe st spiele einleitete. Zahlreiche Persönl ch- feiten des künstlerischen, wirtschaftlichen und politischen Lebens waren erschienen.
Rach der von Bodanzkh dirigierten Iphigenie-Ouvertüre hielt Oberbürgermeister Dr. Reinhaus die Eröffnungsansprache. Er betonte, daß drei Jahre Festspiele in unserer schnellebigen Zeit nicht viel bedeuteten. Aber heute sei die Feststellung nötig, daß die Spiele, von höchster Warte gesehen, Wert unb 6trat in sich trügen. Ramens der Llniversität begrüßte der Rektor Professor Dr. D i b e l i u S dis geistigen und künstlerischen Führer der Festspiele, die es verstanden hätten, diese Feste zu Feiern ganz besonderer Art zu gestalten. Er begrüßte vor allem Gerhart Hauptmann und Thomas M a nn. Sodann ergriff der badische Kultusminister Dr. LeerS das Wort Er gab der Hoffnung Ausdruck, daß die nie erlahmende Tätigkeit für die Festspiele dazu beitragen möge, daß von Baden her aus der alten Stadt Heidelberg dem deutschen Volke eine Gabe gespendet werde für die wahre Kultur und Einigkeit.
Im Romen des Festspielausschusses verkündete sodann der Vorsitzende Dr. Goldschmidt die Verteilung des Heidelberger ^stspiel- preises. Der Preisausschuß hat beschlossen, ihn an die folgenden drei Dichter zu verteilens Carl Zuckmaher, Ren6 Schickele und Ma? Mell. Der Ausschuß verzeichnete ferner mit besonderer Anerkennung die Tatsache, dah an den Dichter Wilhelm von Scholz die Einladung erging, Hebbels „Agnes Dernauer" als eine Reubearbeitung für die Heidelberger Fest spiele zu gewinnen.
Lebhaft begrüßt betrat sodann Thomas Mann das Rednerpult. Er gedachte des tiefen Schattens, der im letzten Augenbllck auf die Festspiele durch den Tod Hugo von HofmannSthals g:- worfen worden sei. Sodann ging er in tiefgründiger Betrachtung auf die Geschichte des Theaters, seine Wesensart und seine Zukunftsaussichten ein.
wirken, daß das Einzel-GerichtSvollziehershstenl etwa nach preußischem Muster beibehalten wird und auch dort zur Einführung gelangt wo eS bisher noch nicht besteht, weil dieses System am besten die Belange des rechtsuchenden Publikums wahrt der Bureaukratismus dabei so gut wie ganz ausgeschaltet ist und deshalb auch am besten geeignet ist, einen Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnernot herbeizuführen, ferne- auch eine erhebliche Ersparnis für den Staat bedeutet. Der Bundestag verkennt nicht dah auch bei dem Einzelgerichtsvollziehersystem gewisse scharfe Kanten vorhanden sind, aber er ist jedoch der einmütigen Auffassung für ein Festhalten an diesem System, weil es die wenigsten Reibungsflächen zwischen Parteien, Behörde und Gerichtsvollzieher bietet. Mit aller Entschiedenheit lehnt der Deutsche Gerichtsvollzieherbund die Bestrebungen zur Einführung des sogenannten Amtsbetriebes (behördliche DollstreckungS- leitungj mit der Wirkung völliger oder teilweiser Ausschaltung des Parteibetriebes an der Zwangsvollstreckung ab, weil diese BerfahrenSart dem Bureaukratismus weitesten Spielraum bietet, die notwendige schnellste Erledigung unmö^ lich macht auch die Gläubigernot ganz erhebttq» verschärfen würde."
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„Gibt's was Reues?"
„Ein kleiner Mordversuch wurde heute nacht probiert, aber das ist so etwas Gewöhnliches, daß es mir widersteht dies als eine Rauigkeit zu repartieren", sagte Larry und berichtete von dem nächtlichen Besucher.
„Das ist der merkwürdigste Fall, der mir jemals vorgekommen ist", sagte Sir John Hason nachdenllich. „Richt ein einziger Tag vergeht, ohne daß sich etwas Reues ereignet. Du hältst also die Frage mit der Aufwärterin für wichtig?"
Larry nickte.
„Du kennst ja London diel besser als ich. John", sagte er. Zwischen ihm und seinem alten Schulkameraden gab es bei solchen Gelegenheiten wie diese keine Formalitäten. „Wer ist eigentlich Iudd?"
„Iudd!" lachte der Kommissar. „Ich glaube nicht, daß du dir seinetwegen den Kopf zu zerbrechen brauchst. Er ist in der Geschäftswelt ganz gut angesehen: ich glaube aber gehört zu haben, daß sein Bruder sehr leichtsinnig gewesen sein soll. Beinahe sämtliche Aktien der Greenwich- Dersicherungs-Gesellschaft gehören der Familie Iudd. Es ist keine sehr bedeutende Gesellschaft, hat es aber fertig bekommen, jedem Versuch der Versicherungskonzerne und der großen Gesellschaften, die Greenwich-Kompagnie aufzuschlucken, zu widerstehen. Das beweist Charakter und Standfestigkeit, die ich bewundern muß. Die Iudds haben die Aktien von ihrem Vater geerbt und brachten die Gesellschaft, die damals als wenig sicher angesehen wurde, zu ihrer jetzigen Höhe.
„Ich habe heut nacht die Aufsichtsratsliste durchgelesen", sagte Larry. „Sie ist im Jahresbericht der Börse, und ich habe eine ganze Zeit damit verbracht, mir den Kopf zu zerbrechen. Weißt du denn, dah John Dearborn auch Direktor der Gesellschaft ist?"
„Dearborn, der Theaterschriftsteller?" fragte Hason schnell. „Rein, das war mir nicht bekannt. Selbstverständlich sind Dir^toren in einer derartigen Gesellschaft, wie diese hier," sagte er lächelnd, „nur von Iudd vorgeschlagen und gewähll. Man hat mir erzählt. Haß Iudd ein ganz guter Kerl ist und eine Menge Geld für wohltätige Stiftungen spendet. Er unterhält beinahe ganz allein das Heim, in dem Dearborn der Vorsteher ist. Vielleicht hat man dem nur
Sitton Wem Wo
Roman von Edgar Wallace.
Als zehn Minuten später Polizeibeamte erschienen, führten sie einen sehr erschütterten Mann ab .
„Wie haben Sie ihn denn zum Sprechern gebracht", fragte das junge Mädchen zaghaft.
„Ich habe ihm gedroht, daß ich ihn waschen würde", sagte Larry und sprach die reine Wahrheit. „Cs war natürlich nicht diese Drohung, die seinen Mund öffnete, sondern der Lim st and, daß er mit mir allein im Zimmer toa;r, das Bewußtsein, dah ich ihm mit einem Griff seine Sachen herunterreihen konnte und die Angst, daß mein angedrohtes Waschen nur das Vorspiel zu einer schrecklichen Marter sein würde. Seine Verwundung hat übrigens nichts zu bedeuten. Sie wird sich wahrscheinlich schon geschlossen haben, bevor der Polizeiarzt sie überhaupt zu sehen bekommt. Lind jetzt, glaube ich, fönnim wir uns alle wieder in unsere diversen Gemächer zurückziehen. Sunny, bevor Sie zu Bett gehen, möchte ich Sie noch einmal sprechen."
WaS Larry mit Sunny besprach, Hatje zur Folge, daß er für den Rest der Woche mit stolzgeschwellter Brust einherwandelte. ,•
31.
Ein dünner Weiher Rebel hing über dem Park und verhüllte den verlassenen Reitweg v«n Rotten Row, und die wenigen Reiter, die zu. dieser frühen Morgenstunde ihren gewohnten Spazier, ritt unternahmen, ließen die Verlassenheit des Parkes nur noch mehr hervortreten.
Sir John Hason, Chef komm issar der Polizei, dessen Gewohnheit es war, jeden Morgan vor dem Frühstück einen Spazierritt zu machen, war einer dieser Reiter, und e«r erwartete weder noch wünschte irgendwelche Gesellschaft. Um so größer war daher seine Ueberraschung unb auch sein Verdruß, als ein Reiter hinter ihm aus dem Rebel auftauchte, zu ihm heranritt und sein Pferd an Sir Johns Seite in Schritt fallen ließ.
„Hallo, Larry", rief John Hason. „Wo tauchst du denn auf einmal auf; ich dachte erst, dü wärest ein Geist."
„Das werde ich auch bald fein. Lange wird's nicht mehr dauern, wenn ich nicht sehr außpasse", sagte Larry. „Aber ich wußte, dah ich dich hier finden würde, und so habe ich mir im Tattersall einen Gaul gemietet und bin hierhergekymmen. Ich haße ein bißchen frische Luft nötig und möchte mal außerhalb der verblödeten Atmosphäre deines DureauS mit dir sprechen."
„Ich bitte um Entschuldigung, Sir, daß ich mir Ihren Revolver geliehen habe. Was nun mein Bett in der Diele anbetrifft, außerdem noch die Storung, die ich Ihnen verursachen--“
„Mein Junge, kein Wort mehr darüber", sagte Larry mit einem dankbaren Blick zu seinem Diener. „Darüber sprechen wir später. Lind nun, mein Freund," wandte er sich dem abstoßend aussehenden Gefangenen zu, „was haben Sie zu Ihrer Entschuldigung anzuführen?"
„Er hat keen Recht, Schießwaffen zu gebrau- chen", antwortete der Mann heiser.
Larry dachte erst, daß die Erregung feine Stimme so heiser machte, mutzte aber bald lernen, daß die Ratur den Mann mit dieser Stimme ausgestattet hatte.
„Ich bin verwundet. Ich kam die Treppe runter, so ruhig und friedlich wie nur möglich, als der Mensch hier aus der Tür kam und auf mich schoß."
„Du Llnschuldsknabe", sagte Larry ironisch. Er fühlte über die Taschen des Strolches hinweg und brachte ein Messer mit langer Klinge an das Tageslicht, dessen Schärfe er zwischen Daumen und Zeigefinger prüfte. Es war scharf wie ein Rasiermesser.
Larry betrachtete den Mann genau. Er war ungefähr fünsunddreißig Jahre alt, hatte hohle Backen und tiefliegende Augen.
„Zeigen Sie Ihre Hände", befahl Larry. Mit finsterem Gesicht gehorchte der Mann. „Schon vorbestraft?"
„Rein, Sir", sagte der Mann mürrisch.
„Wer hat Sie hrerhergeschickt?"
„Finden Sie'S doch 'rauSl"
„Da« werde ich herausfinden," sagte Larry sanft, „und Sie werden dabei etwas beschädigt werden. Also — wer hat Sie hierher geschickt?"
„Von mir erfahren Eie nichts", war die Antwort.
„Ich glaube doch, mein Liebling", sagte Larry, führte den Mann in die Küche und schloß die Tür hinter ihnen.
der Beschluß gefaßt, eine Eingabe an die Iustiz- verbände und Landesvertretungen zu richten, wo für die Gerichtsvollzieher annähernd die; gleiche Besoldung gefordert wird, wie für die (zukünftigen) Beamten des oberen Iustizdienst-es und Einreihung in die jetzige Gruppe 4 c der Desol- dungsordnung. Zum Schluß wurde noch einer vom Verband Preußen vorgeschlagenen Gebührenordnung zugestimmt.
Bei den Verhandlungen am Samstag, an denen auch Amtsgerichtsdirektor Keller, M. d^ L., als Vertreter des Amtsgerichts teilnahm, referierte zunächst Lüth (Berlin) über das Thema: „Der Gerichtsvollzieher im Kamps des Wirtschaftslebens". Er zeigte an Hand von Beispielen, welch schwieriges und verantwortungsvolles Amt dem Gerichtsvollzieh'er bei den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen an- vertraut ist, der immer bestrebt sein müsse;, einen sozialen Ausgleich herbeizuführen.
Ein Antrag des Landesverbandes Preußen, der sich mit der Kompetenzerweiterung der Gerichtsvollzieher beschäftigt, wurde dem Bundesvorstand zur weiteren Bearbeitung überwiesen, einem Antrag Bayern, eine Einheitsbezeichnung bet Verbände herbeizuführen, zugestimmt.
Die Vorstandswahl ergab die Wieder- wahi des seitherigen Vorstandes. Als Ort der nächsten Dundestagung wurde Kassel bestimmt.
Als Ergebnis der Verhandlungen wurden die zwei nachstehenden Entschliießun- gen gefaßt:
„Die auf dem Bundestag des Deutschem Gerichtsvollzieherbundes 1928 gefaßten Beschlüsse hinsichtlich der Erweiterung bzw. Aenderung der Bestimmungen der Paragraphen 775 (Fristerteilung) und 808 ZPO. (Ersichtlich-
Tagung des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes. Der Deuts che Gerichtsvollzieher- Bund hielt vom 18. bis 20. d. M. im .Hindenburg" in Gießen seine 8. Bundestagung ab. Singeleitet wurde diese durch einige interne Sitzungen am Donnerstagnachmittag. Am Donnerstagabend sand ein Degrühungsabend statt. Junker (Gießen) hieß die zahlreichen Teilnehmer namens des Vereins hessischer Gerichtsvollzieher willkommen, Damm (Berlin) sprach für den Deutschen Gerichtsvollzieher- Bund, während Ranetsberger (Rosenheim, Bayern) den Damen herzliche Degrüßungswvrte widmete. Der musikalische Teil wurde von Mitgliedern der Reichswebrkapelle vortrefflich bestritten, während Mitglieder des Bauerschen Gesangvereins mit guten gesanglichen Darbietungen aufwarteten. Frl. Heimes erfreute durch stimmungsvolle Lieder. Heimatdichter Heß trug mit der Rezitation eigner Dichtungen in gewohnter Weise wesentlich zur Verschönerung des Abends bei, während Lüth (Berlin) in einem selbstverfahten Gedicht die Verdienste des Bundes und seines Vorsitzenden feierte.
Am Freitagvormittag begannen die eigentlichen Verhandlungen, an denen u. a. auch Landgerichtspräsident Reuenhagen als Vertreter des hessischen Justizministeriums und des hiesigen Landgerichts, sowie Rechtsanwalt E n g i s ch als Vertreter der hessischen und der Gießener Anwaltschaft teilnahmen.
Aus dem Bericht des Vorstandes über die Mitgliederbewegung geht hervor, daß der Bund 2588 Mitglieder zählt, davon entfallen auf Hessen 57. Der vom Dundesvorsihenden Gamm (Berlin) erstattete Geschäftsbericht brachte einen Lieberblick über den augenblicklichen Stand der Reform- und (Beruf«fragen. Das erste Referat hielt Ranetsberger (Rosenheim) über .Gedanken zur Zw angsvoll- streckungsref orm". Er wandte sich gegen die Bestrebungen, die e inerseits auf die Rückkehr zur freien Gerichtsvollzieher-Dahl gerichtet sind, andererseits die Einführung des Amts-(Ofsizial-) betriebe« an Stelle des Parteibetriebes zum Gegenstand fortgesetzter Beratungen machen. Rach seiner Ansicht kommt es im Dollstreckungswesen nicht so sehr auf das System an, sondern auf den Geist der mit der Vollstreckung beauftragten Persönlichkeiten. Die geplante Reform müsse die Interessen beider Parteien (Gläubiger und Schuldner) berücksichtigen.
An den Vortrag schloß sich eine rege Aussprache an. Zwei in zustimendem Sinne gehaltene Anträge der Landesverbände Bayern und Mecklenburg wurden einstimmig angenommen.
Das zweite Referat hielt Meyer (München) über .Gläubige r - und Schuldnerno t". Gr wies auf die Ursachen der Verarmung des deutschen Volkes und ihre Auswirkung im Dollstreckungswesen bin und suchte nachzuweisen, daß das Anwachsen Der erfolglosen Pfändungen, durch den Mangel an pfändbaren Gegenständen, durch weitgehende Kreditgewährungen sowie durch zahlreiche Uebereignungsverträge bedingt sei. Die Grundursachen seien allerdings die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse. 5>te Schuldnernot bestehe schon von jeher, sie komme allerdings nicht in Frage bei böswilligen und gleichgültigen Schuldnern. Die zahlungswilligen Schuldner stammten meist aus den Kreisen des Mittelstandes, denen es infolge der ungünstigen wirtschaftlichen Derhältnisse oft nicht möglich sei, ihre Derpflichtungen zu erfüllen. Es sei deshalb eine Milderung mancher Bestimmungen notwendig. Zum Schluß erläuterte der Redner noch die Stellung des Gerichtsvollziehers gegenüber Gläubiger und Schuldner und wünschte mehr Bewegungsfreiheit für den Dollstreckungsbeamten sowie bessere Ausbildungsmöglichkeiten.
Dem Antrag Preußens bezüglich einer Aufhebung der Verordnung übet das Mindestgebot bei Versteigerungen wurde zugestimmt, desgl. einem Antrag Mecklenburg wegen einer Erweiterung der Befugnisse der Gerichtsvollzieher (selbständige Verlegung der Dersteigerungstermine). In der Rachmittagsverhandlung wurde bezüglich der Amtsbezeichnung beschlossen, den einzelnen Verbänden die Lösung dieser Frage zu überlassen. Wegen der Besoldung und Eingruppierung wurde
Wer für die «mietweise oder auf Grund eines sonstigen Rechtsverhältnisses erfolgende Sieber- laffung von Räumen oder im ZusamlEchang damit für sich oder einen anderen einen Mietzins oder eine sonstige Vergütung fordert, annimmt oder sich versprechen läßt, die unter 'Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse als u n - angemessen anzusehen sind, wird wegen Wuchers mit Raumen mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft. Ist die Tat fahrlässig begangen, so ist auf Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahre zu erkennen.
Ebenso wird bestraft, wer für die Vermittlung eines Rechtsgeschäfte« der vorbezeichnetett Art eine Vergütung fordert, annimmt oder sich versprechen läßt, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse als unangemessen anziusehen ist (§ 49 a des Mieterschutzgesetzes.)
Rach § 52 Abs. 3 des Mieterschuhgesetzhs hat die oberste Landesbehörde für Räume, die auf Grund der Vorschrift des § 52 Abs. 1 des Mieterschutzgesetzes mieterschuhfrei geworden sind, ange- gemeine Grundsätze über die Gesichtspunkte aufzustellen, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse für die Beurteilung der Angemessen- heit des Mietzinses im Sinne des § 49 a von Bedeutung sind. Diese Bestimmung hat nunmehr Anwendung zu finden, nachdem durch Verordnung des Gesamtministeriums vom 27. Mai 1929 — Reg.-Dl. S. 73 — gewisse Räume von diesen Vorschriften befreit worden sind.
Der hessische Minister für Arbeit unk Wirtschaft weist nunmehr gemeinsam mit dem Iustiz- und Innenminister in einer Verfügung vom 19. Juni 1929 an die Kreisämter, Justiz^ und Polizeibehörden daraufhin, daß die erforderlichen Grundsätze bereits in den Urteilen des Reichsgerichts vom 11. März 1927 I 57/26 (Enksch- in Strafsachen. D. 61 S. 130 und vom 13. 3u?ti 1927 II 17/27 (Entsch. in Strafs. Band 61 S. 326) entwickelt sind. Das erstgenannte Urteil nimmt eingehend zu allen in Frage kommenden wesentlichen Gesichtspunkten Stellung und unterzieht die einzelnen Teile, aus denen sich, wirtschaftlich betrachtet, der Mietzins zusammenseht, vor allem die Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals, die Betriebs- und Instandsetzungskosten; die Mietzinssteuer, die Vergütung für besondere
vertragliche Leistungen einer grundlegenden Prüfung, auch die Zulässigkeit sogenannter Abfindungssummen wird erörtert Das Urteil geht zwar von § 4 der Preistreibereiverordnung aus, behandelt aber auch das Verhältnis zwischen dieser Vorschrift und der des § 49 a des Mieter- schutzgesehes. Seine Ausführungen sind deshalb auch für die Auslegung des Begriffs .unangemessene Vergütung'^ im Sinne des § 49 a des Mieterschuhgesetzes anwendbar. Das zweit- ?enannte Urteil tritt den Darlegungen des ersten irteils bei und ergänzt diese namentlich hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Abfindungssummen. Durch ein weiteres Urteil vom 10. Juli 1928 I 823/27 (Entsch. in Strafs. Dd. 62 S. 228) hat das Reichsgericht die in den vorgenannten beiden Entscheidungen entwickelten Grundsätze über die Angemessenheit einer Vergütung im Sinne des § 49 a des Mieterschutzgesetzes bekräftigt. Das Urteil bringt zugleich eine Klärung und Ergänzung der einschlägigen Erörterungen, durch welche sich die Stellungnahme des Reichsgerichts vervollständigt. Hierzu ist auch noch auf die reichsgerichtlichen Entscheidungen vom 30. Ro- Dember 1928 I 744/28 (Entsch. in Strafs. Bd. 62 kS. 333) und vom 14. März 1929 2 D 1365/28, welch letztere in der amtlichen Entscheidungssammlung bislang noch nicht veröffentlicht worden ist, hinzuweifen. Die erste dieser beiden letztgenannten Entscheidungen befaßt sich mit der Frage des Wuchers bei Untervermietung, während die andere Entscheidung die Anwendbarkeit des § 49a des Mieterschutzgesetzes auf die Forderung übermäßig hoher Abstandssummen erörtert.
Den Ausführungen der erwähnten reichsgerichtlichen Urteile stimmt das hessische Ministerium vollinhaltlich zu. Sie sollen deshalb als Grundsätze des § 52 Abs. 3 des Mieterschutzgesetzes gelten.
Die Polizeibehörden werden beauftragt, etwaigen Mißstä.nden bei den Vereinbarungen über Wohnungsmiete im freien Wirtschaftsleben und namentlich für die jetzt von der Wohnungszwangswirtschaft befreiten Räume ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden. Strafbare Handlungen, die hierbei festgestellt werden, sind von den Justizbehörden mit allem Rachdruck zu verfolgen.


