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hoch mal bad Stemmeisen herN und mit dessen imb eines Hammers Hilfe komme ich zu einem Viertel Aal in Eis. Die jungen Erbsen m der Konservencüchse lassen sich als Eisbombe stürzen, amb als ich die Butter fallen lieh, war bemahe ein Loch in der Diele.

Gehen wir in ein Eaf6, uns au Wärmen. Und ... aber Edith, ja ja, zweite Tür links. Edith kommt strahlend zurück: .Sogar die Hände kann man sich mit reichlich Wasser waschen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, zu Haus wird mit jedem kostbaren Tropfen gespart."

Unser Interesse gilt dm Ankommenden. Die jun;en Mädchen tragen unter eleganten modernen Mänteln die absondcr.ichsten Sachen. Aus Gros)- muttcrs Seiten. S ii..jaden. Umschla 'tücheSom­mermäntel. Flanellblusen. Tuchwesten. So nach nnd nach wird aus einem unförmigen Etwas en schlanies Mädel, und der Ober keucht unter der Last der Garderobe. Dun kommen die Schuhe, die S r'.m se. i e «rschu e. Mollstrümpfe sogar brüderliche Stu'ze.r kommen zu Ehren

Wann nimmst du nur ein Ende. Winter unseres Mißvergnügens? Eva von Massow.

Borrwtizen.

Tageskalender für Freitag. Statt» thsater (Lolksvorstcllung):Mary Dugan , 20 bis 22 15 Uhr. L chtspiethaus, Bahnhofstr.:Alpen- tragjbie". Astoria-Lichtspiele: Hoheit tanzt Walzer".

Stadttheater Gießen. Aus dem Stabt- jheaterbureau wird uns geschrieben: Die heutige Dolksvorstellur.g (Arbeiter-Gewerkschaften)Der Brozeß Mary Dugan" ist ausverkauft. Am Sonntag wird zum letzten Male Leonhard Franks SchauspielKarl und Anna" gegeben.Karl und Anna" ist bereits an 16 Bühnen aufgcführt und hat auch in der Berliner Aufführung einen sehr star'en Erfolg gehabt. Di? Gießener Vorstellung (Regie: Intendant Dr. Prasch) hat sowohl bei der Gießener Presse, wie auch bei den auswärtigen Blättern ausgezeichnete Kritiken gehabt. Am dritten Tage des Kammersviclzykl'is (zusammen mit dem Goethrbund) gastiert Dr. Fischers Theater der musikalischen Komödien. Berlin, am Montag, 25. Februar, abends 20 Uhr. Rach dem großen Vublikumserfolg, welcher am letzten Sonntag der Aufführung der OperetteDer Mikado" beschiedcn w ist für Mitte März eine Wiederholung vorge» schen. Die kürzlich ebenfalls mit a'oßem Erfolg aufgeführte OperetteDie Tanzarafin" wird am Dienstag, den 26. Februar wiederholt.

5.11. Don der L a n d e s u n i v e r s i t ä k. Privatdozent Dr. S e i f r i e d. AbteilungSvor- strher am Detir'.närhygi.nischen und Tierscuchen- Snftitut der Lan^eöun v rillät Gießen, hat vom Dodefeller-Onstitut in Aeuyork eine Einladung erhallen, vom 1. September 1929 ab für die Dauer von zwei Jahren als wissenschaft­liches Mitglied in dieses Institut einzutreten. Dr S e i f r i e d beabsichttgt, der Einladung Folge zu leisten. Gericht gas essor Dr. Eduard Bötticher, der sich für das Fach des Z'wil- prozes'es. des bürgerlichen und Arbeitsrechts zu habil'tieren wünscht, wird am Samstag. 23. §e- b.uar, 12 Uhr pünktlich, in der kleinen Aula eine Probevorlesung über: ^Der Er atz des pri­vaten. Rechtsgeschäfts durch staat ichen -Zwangs­akt" halten.

D i e Kraftfahrer im Dienstedes Hochwasserschutzes. Das Hessische Ministe­rium des Innern unterstützt in einer Mitteilung an die Dresse den gestern auch von uns veröffent­lichten Aufruf an die Besitzer von Lastkraftwagen und Personenautos, sich mit ihren Fahrzeugen dem Hochwasserschuh zur Verfügung zu stellen. Dir Herren werden nochmals gebeten. schnell- stens ihre Adresse an die Geschäftsstelle des Gaues Illa des A.D.A.C.. Frankfurt a. M.. Stift- st.aße 39. Telephon Hansa 4516. schriftlich mit- zu'eilen, dam't Weheres veranlaßt werden kann.

** Eine Gefallenen-Gedenkfeier jin- bet am morgigen Samstag im Morgengottesdienst auch in der Synagoge in der Steinstraße statt.

ri Genaue vressenangabcl Ö,t kann man erleben, daß Boten und Ausläufer von Ge­schäften bei Familien erscheinen, um eine Bestel­lung auszurichten, oder etwas ab^ugeben, ohne genau zu wissen, zu wem sie eigentlich gehen sollen. Die jungen Leute wissen weder die Woh- nurg, noch genau den Damen, und fragen dann in irgendeinem Hause: ^Wohnt hier Meier oder Müller?" Wenn man kann, so wird man gewiß gern Auskunft geben, auch in zweifelhaften Füllen das Adreßbuch zu Date ziehen. Aber eine Aus- kunsterteilung ist sehr oft unmöglich, namentlich dann, wenn die unglaublichste Verdrehung der Damen stattfindet. Sehr unangenehm wird eS empfunden, wenn Trauerkränze an eine falsche Adresse abgegeben werden. Mitunter liegt es auch nahe, in den Leuten, die von ihrer Firma so mangelha ten Bescheid bekommen habrn, soge­nannte .Klingelfahrer" zu vermuten, die etwas anderes vorhaben, als Geschäftsaufträge zu er­ledigen. Liegt es nicht im Interesse der Ge­schäftsinhaber und ihrer Kunden, daß den An­gestellten die Adresse, an die sie sich wenden so len, genau angegeben, unter Umständen auf einem Zettel notiert wird? Es ist doch auch für die Angestellten unangenehm, von Tür zu Tür gehen zu müssen, um eine Adresse ausfindig zu machen, und dem Geschäftsinhaber entsteht hier­durch häufig ein merk icher Zeitverlust.

' Kaufmännischer Berufswet t- kamps. Am nächsten Sonntag, vormittags 9.30 Uhr beginnend, findet im Physiksaal der Goethe-Schule an der Westanlage ein Berufs- wellkampf aller hiesigen kaufmännischen Lehr­linge. Handelsschüler und Iunggehilfen bis zu 20 Iahren statt. Die Veranstaltung, die für jedermann offen und völlig kostenlos ist. wird vom Iugendbund des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (G.D.A.) durchgeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Prüfung, sondern ledig­lich um einen Wettbewerb beruflichen Könnend. Man beachte die heutige Anzeige.

** Gin Opfer der Kälte wurde der Maurer Karl Schwan aus Dornholzhausen Der be­dauernswerte Mann mußte, wie berichtet, vor eini­gen Tagen in stark erfrorenem Zustande in die hie­sige Medizinische Klinik eingeliefert werden, wo er noch tagelangem, schmerzensreichem Krankenlager jetzt oer starb.

** Dack 1 e Arme beim Karnevalszug nach drei Tagen tot! Den Zuschauern des Frankfurter Karnevalszuges am Fastnachts­sonntag. an dem bekanntlich eine bittere Kälte herrschte, fiel auf einem Wa,en ein junges Mäd- d)en auf, das dort in ärmello em Gewände stand Viele wunderten sich, daß die jun,e Dame, die ein vlühendes Aussehen hatte, gegen die Kälte so gefeit war, daß sie sich mit nadlen Armen Zeigen konnte. DaS Mädchen hat aber der Külte

Außergerichtlicher Saniewngsvergleich oder Verfahren nach der Vergleichsordnung?

Don Dr. jur. Nuckelshausen, Gießen, Dolkswiri 5t O. D.

Dor nahezu eineinhalb Iahren wurde die mit mancherlei Mängeln behaftete Verordnung über die Geschäftsaufsicht durch das Gesetz über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses kurz Vergleichsordnung" genannt abgelöst. Da ist es wohl nicht verfrüht, wenn man jetzt die Frage aufwirft, ob unter praktisch kaufmännischen Ge­sichtspunkten das Verfahren der Vergleichsord- nung den auch heute noch recht gebräuchlichen außergerichtlichen Dergleichsverhandlungen zwi- schen der bedrängten Firma und ihren Gläu­bigern vorzuz'.ehen ist.

Betrachten wir zunächst die V o r t e i l e , welche die Vergleichsordnung bietet:

1. Sobald ein Schuldner durch Rundschreiben seine Gläubiger um Zahlungsaufschub oder teil­weisen Schulderlaß bittet, gesteht er mehr ober weniger offen seine Zahlungsunfähigkeit ein und gibt damit jedem einzelnen Gläubiger eine Hand­habe. gemäß § 1C3 K.O. einen begründeten An­trag auf Konkurseröffnung zu stellen. Zwar kann der Schuldner (§§ 1 Abs. 3. 31 V.O) auch als­dann noch die vorläufige Aussetzung der gericht­lichen Entscheidung über diesen Antrag auf Kon­kurseröffnung dadurch erreichen, daß er feiner- sei s Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfah­rens (§ 1 Abs. 1 V.O) beantragt, doch wird er bei so.che.n überstürzten Verfahren häufig ein* gerichtliche Ablehnung erhalten, da er seinem Antrag (§ 16 V.O.) ein Verzeichnis der Gläu­biger und Schuldner, eine Ueberfidjt seines Ver­mögensstandes. weitere Erklärungen, welche eine Vermögensverschiebung zugunsten von ihm nahe- siebenden Personen ausfchließen sollen, sowie die Zustimmung einer Gläubigermehrheit beizufügen hat: nur bei entschuldbarer Unterlassung solcher Beifügung kann das Gericht (§ 19 V.O.) eine Frist zur Dachholung von nicht über zwei Wochen bewilligen. Mit solch kurzer Spanne Zeit wird aber dem unvorbereiteten Schuldner wohl nur selten gedient fein.

Wenn dagegen der Schuldner zunächst plan­mäßig den Antrag auf Eröffnung des Vergleichs­verfahrens vorbereitet, so wird er in normalen Füllen auch fein Ziel erreichen.

2. Meist werden die Gläubiger einem Vergleich, der unter gerichtlicher Ueberwachung und Ge­nehmigung zustande kommt, mehr Vertrauen ent­gegen bringen und daher dem Dergleichsvorfchlag bereitwilliger zustimmen, als wenn der Schuldner selbst unmittelbar mit ihnen in Verhandlung tritt, um eine Sanierung seines Unternehmens zu er­reichen. Das Gericht ist durch Gesetz zur Wah­rung der Interessen beider Teile verpflichtet und wird dabei von der zuständigen amtlichen Terussvertretung des Handäs (Indust.ie), Hand­werks (Gewerbes) oder der Landwirtschaft (§ 20 V.O.) sowie von der unter seiner Aussicht ste­henden Vertrauensverson des Vergleichsverfah­rens wirksam unterstützt.

Wie schwer ist es auch, sämtliche Gläubiger durch private Verhandlungen unter einen Hut zu bringen: die Verg'eichsordnung verlangt da­gegen nur besondere Gläubigermehrheiten (§ 63 V.O.).

Die Mitwirkung unparteiischer und berufener Dritter bietet auch bessere Garantien für die Gültigkeit und Klarheit des Vergleichs. In dem Vergleichsvorschlag ist auch schon anzugeben. ob und wie die Erfüllung des Vergleichs sichergestellt werden soll (§ 15 V.O ), so daß auch in dieser Dichtung auf Endgültigkeit der Vereinbarung hin- gewirkt wird.

3. In ter Vergleichsordnung tritt nachdrücklich das Bestreben hervor, möglichst rasch eine Klä­rung darüber zu schaffen, ob die zahlungsunfä­hige Firma noch lebensfähig ist und ob ein Ver­gleich von einer beiden Teilen zumutbaren Art möglich ist. Außere.ichtliche Dergle'.chsverhand- lungcn ziehen sich dagegen häufig in bedenklichster Weise in die Länge. Solange aber Ungewißheit darüber besteht, ob und in welcher Weise eine Abfindung der Gläubiger gelingen wird, ist die produktive A.be.t des Geschäftes gehemmt. Da­her wird manche Firma erst während solcher Ver­handlungen konkurs eil werden zum Schaden deö Schuldners wie der Gläubiger.

4. Die von dem Derg'eichsverfahren betroffenen nicht bevor echt gten Gläubiger können nach Er­

öffnung des Vergleichsverfahrens ZwangSvoll- ftredungen gegen den Schuldner nicht mehr vor­nehmen (§ 32). Darüber hinaus werden für die Dauer des Vergleichsverfahrens Pfändungen. Arreste und einstwellige Verfügungen vorläufig unter Umständen sogar endgü.tig eingestellt (§§ 33, 34). 2a, in grundlegender Abweichung von den Bestimmungen der Konkuesordnung wer­den mit der gerichtlichen Bestätigung des Ver­gleichs sämtliche Sicherungen oder Befriedigungrn unwirksam, soweit sie später als am 30. Tag vor der S.ellung des Antrags auf Eröffnung des Derg eichsver fahrens erlangt wurden (§§ 3. 70). Sogar in einem etwa an ein Vergleichsver­fahren sich anschließenden Konkurs tritt solche Unwirksamkeit mit der Eröfsnung des Verfahrens ein (§§ 79 Ziff. 1. 82. 84 D.O.), so daß für Schuldner wie Gesamtgläubigerschast ein erheb­licher Vorteil stets dann vorliegt, wenn einem Konkurs ein nicht zu einem Dergleichsabschluß ge­langenles Vergleich ^verfahren oorau5gegang:n ist: cs bedarf dann keiner Anfechtungsklage nach §§ 29, 30 K O., sondern die unwirksam gewor­denen Pfändungen sindin ihren gesamten Rechts'olgen aufgehoben, ohne daß es noch einer Mitw rlung der Vollstreckungsinstanz bedarf. Pfandsiege. können vom Schuldner ohne weiteres entfernt werden". (So V.O. Kommentar von Dr. Weinberg und Manasse. S. 126.)

Die Vergleichsordnung seht sich also in einer begrüßenswerten und wirksamen Weise dafür ein. daß besonders rücksichtslose oder dem Schuldner nahestehende Gläubiger nicht Vorteile gegenüber der Gefamtgläubige.sch^ft erzielen.

Während der außergerichtlichen Vergleichs­verhandlung sind natürlich Zwangsvollstreckungen nach wie vor zulässig und können nur durch Klage vor dem ordentlichen Gericht u. U. zur Aufhebung ge.angen.

We.che Dachteile stehen den großen Dor- tei.en des gerichtlichen Verfahrens gegenüber?

1. Ein Dachteil des Verfahrens der Vergleichs­ordnung ist vielleicht in der Gefahr zu erbliden. daß in Kundenkreisen der Ruf eines Unterneh­mens leidet, wenn es wegen Sanierung schon ein­malvor Gericht gewesen" ist: die vorgeschriebrne öffentliche Bekanntmachung (§ 27 V.O.) der Er­öffnung des Vergleichsverfahrens sorgt für Ver­breitung.

2. Auch ist zu beachten, daß bei gerichtlicher Ablehnung der Eröffnung des Vergleichsver­fahrens sowie bei dessen Einstellung ohne wei­teres kraft Gesetzes die Eröffnung des Konkurs­verfahrens als beantragt gilt: die dem Schuldner gegen solche Eröffnung zustehende Beschwerde wird wohl selten von Erfolg sein können. Die Gefahr dürste aber von geringer praktischer Be­deutung sein. Denn bei sch:it:rnden außergericht­lichen Vergleich ^Verhandlungen wird sich im all­gemeinen schon ein Gläubiger finden, der von seinem Recht, die Konkurseröffnung zu bean­tragen, Gebrauch macht. Bei beiden Arten des Vorgehens wird also das nicht von Erfolg be­gleit :te Bestr?ben, einen Verglich abzuschließen, in der Regel zum Konkurs führen.

3. Mancher Schuldner wird auch die Kosten deS gericht'ichen Vergleichsverfahrens scheuen. Sowohl die Gebühren und Auslagen des Gericht; wie die Ansvrüche der Vertrauender on gellen als Massekosten. Aber auch auß rgerichtllche Sanie­rungsverhandlungen verursachen m:ist erhebliche Kosten, da nur in den seltensten Fallen der Schuldner die Unt.r'.ü -ung e n s bevollmächtig­ten Fachmannes entbehren kann. Außerdem be­deutet die meist raschere Abwidlung durch gericht­liches Vergleichsverfahren einen Gewinn, der nicht zu unterschätzen ist.

Dach Abwägen von Für und Wider komme ich zu dem Ergebnis, daß im allgemeinen das Versahrcn nach der Vergleichsordnung den Vor­zug verdient gegenüber außergerichtlichen Ver­gleichsverhandlungen. Private 6anierung5be- mühungen erscheinen mir nur angebracht, so­lange ein Schuldner noch nicht annähernd zah­lungsunfähig ist. Gefahren rechlzeit'g erkennen und rechtzeitig handeln, das gilt in der heutigen Zeit wirtschaftlicher Krisen für den Kaufmann in beonöerem Maße.

doch nicht trotzen können und muß'.e den Leicht­sinn mit dem Tode büßen. Das Blut erstarrte nämlich in ihren Gliedern, und es stellte sich eine Lungenentzündung ein. Drei Tage nach dem Zuge war die Aermste tot.

Die Elektrizität im Haushalt. Die Ortsgruppe Gießen des Reichsverbandes des deutschen Elektro-Installations-Gewerbes ver­anstaltet am Mittwoch in der Reuen Aula der Universität einen Werbeabend. Dach einer kur­zen Begrüßung der zahlreich Erschienenen durch Geschäftsführer S t o 11 b e r g wurde den Be­suchern zunächst ein humoristisch eingestellter Film, begleitDie Liebe geht durch den Magen", ge­zeigt. Hieran anschließend hielt Frau v. R e 11 el- bla d t einen sehr interessanten Vortrag über das Thema:Wie gestaltet die Elektrizität Ihren Haushalt gesünder, sowie angenehmer?" Die Rednerin zeigte die außerordentlich viel­seitige Verwendbarkeit der Elektrizität im Haus­halt. Don ganz besonderer Bedeutung sei dabei die Ausnutzung der Elektrizität für die Küche. Die von der Rednerin vorgeführte Prolos-Bad- und Bratröhre, die auch zum Kochen verwendet werden könne, ermögliche der Hausfrau die Zu­bereitung von Speisen und Badwaren ohne be­sonderen Zeit- und Slromauswand. Der Apparat besitze e.ne Doppelwand, welche aiS Würmespeicher die Fertiggärung der Speisen ohne Strom er­mögliche. ganz abgesehen davon, daß diese Art der Zubereitung eine besondere Erhaltung der Nährstoffe gewährleiste. Besonders angenehm sei auch die Möglichkeit, den Strom mittels einer Uhr fe.bfttätig beliebig ein- und auSschalten zu können, so daß die Hausfrau, selbst nach stunden­langer Abwesenheit, bei ihrer Rückkehr die fer­tigen Speisen vorfinde. Dach den Berechnungen der Rednerin betragen die Kosten für die Zu­bereitung eines Mittagessens für 4 Personen

nach dem hiesigen Doppeltarif 9 bis 10 Pf. Eine wesentliche Unterstützung der Hausfrau biete auch die vorgeführte Glüh-Kochplatte, die in geschlos­sener und offener Form die Zubereitung von Cinzelspeisen ermögliche. Ein Heißwasserberei­tungstopf finde nicht nur in der Küche, sondern

auch in allen anderen Räumen der Wohnung vorteilhafte Verwendung. 3m Anschluß an die Vorführung der Koch- und Bratgeräte zeigte die Rednerin einen Küchenmotor, an den Haus­haltungsmaschinen aller Art angeschlossen wer­den können. Sie erläuterte weiter die Verwen­dung von Testrahlungsöfen, elektrischen Platten und Fußkissen in Haushalt und Geschäft, um sich dann mit der vielseitigen Verwendung sonstiger elektrischer Geräte im Haushalt zu beschästigen. Auch auf dem Gebiete der Gesundheitspflege biete die Elektrizität durch Verwendung von Heizkissen. Heißluftduschen usw. große Vorteile. Interessant waren weiter die Ausführungen der Rednerin übet die Verwendung der Elektrizität in der Waschküche. Hier bestehe die Möglichkeit, sowohl durch Benutzung eines Waschapparates mit motorischer Kraft, wie auch durch die Der- Wendung eines Waschautomats (Wärmespeicher- gerät) die selbsttätige Reinigung und Fertig­stellung der Wäsche innerhalb kurzer Zeit und mit wenig Stromverbrauch durchzuführen. Den Schluß des Vortrags bildete die Erläuterung der vielseitigen Verwendungsmöglichkeit von elek­trischen Reinigungsgeräten (Staubsaugern. Boh­nern usw.). Rach dem Vortrag wurden noch drei interessante Filme über die praktische Ver­wendbarkeit der Elektrizität in Küche und Haus­halt gezeigt. Zum Schlüsse fand eine Gratis- Verlosung von elektrischen Geräten statt.

Große Strafkammer Gießen.

Gießen. 19. Febr. Sin Handwerker auS Oberhessen soll ein geisteskrankes langes Mädchen durch unzüchtige Berührungen tätlich beleidigt haben. Die Staatsanwallschaft hatte den Fall zuerst unter dem Gesichtspunkt des Sittlichkeits- Verbrechens im Sinne des § 176 Ziffer 2 StGB, behandelt, ihn bann aber mangels ausreichenden Beweises an den zuständigen Amtsanwalt zur Verfolgung wegen Beleidigung abgegeben. In I erster Instanz wurde der Angeklagte deshalb zu 6 Monaten Gefängnis verur'eilt. A-rf seine (Berufung hin beschäftigte sich die große

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Landkreis Gieren.

<f. Heuchelhei m, 21. Febr. Am Dienstaz wurde die G e m e i n d e j a g d öffentlich ver­steigert. Da mehrere Liebhaber vorhanden waren, wurde eine verhältnismäßig hohe Pachtfumme erzielt. Fabrikant Rinn, Heuchelheim, erhielt den Zuschlag bei einem Angebot von 800 Matt. Die bisherige Pachtfumme betrug 400 Mark. See seitherige Pächter war ebenfalls Herr Rinn. - Gestern wurde die älteste Einwohnerin. Heuchelheims, die 92 Iahre alle Witwe. Katharine Hörr geb. Speier, zur letzten Ruhe bestattet.

X Klein-Linden, 21. Febr. Seit ungefähr 6 Wochen ocfinuct >ich in dec bieflgea uno der angrenzenden Gießener Oemariung cine Schaf­herde. die trotz der starken Kälte bei Tag und Rächt im Freien ihren Aufenthalt hcu. Die Tiere finden bei dem festgefrorenen Schnce nicht die nötige Rührung und le.den groben Hunger. Besonders bedauernswert sind die zahl­reich zur Well kommenden jungen Lämmer, die zum Teil direkt erfrieren müssen, wenn mai auch feststellen kann, daß der Hirte die iungern Tiere unter seinem Man.el notdürftig zu schütze« sucht. Hier wäre behördliches Eingrei­fen zum Schutze der Tiere erforderlich.

O Lollar. 21. Febr. Die Bürgermeistern hatte für Dienstagabend in die Gastwirtschaft, von Heinrich Schaded VII. zu einer Besprechung über die Förderung des Ob st - und Gar­tenbaues eingeladen. Etwa 25 Interessenten waren zu der unter Leitung von Bürgermeister Schmidt stehenden Sitzung erschienen. Allseitig erkannte man die Rotwenvigkeit entsprechender Maßnahmen an. die am besten durch Zusammen­schluß aller Obstbautreibenden. Garteninhabrr und Blumenfreunde erreicht werden könnten. 6s wurde daher einstimmig beschlossen, einen Obsl- unb Gartenbauverein Lollar i S Le­ben zu rufen. Ein aus vier Herren bestehende» Ausschuß wurde für die ersten vorbereitenden Maßnahmen bestimmt. Die Gemeinde als solche wird sich, nach den Mitteilungen deS Aücge'.- mcisters, dem Verein anschließen, damit der Ge- meindeobstbaumbestand den erforderlichen Ver­besserungen unterzogen werden kann.

t TreiS a. L d a., 21. Febr. Ein unabseh' barer Leichenzug bewegte sich heute nachmittag durch unser Dorf. Galt eS doch, unserem leider allzu früh mitten aus seiner reichen Arbeit a> berufenen, allbeliebten Bürgermeister Will tl! letzte Ehre zu erweisen. Rach der tröstenden Grabrede des Geistlichen wurden unter anerken­nenden Worten für die Verdienste deS Heim­gegangenen eine große Anzahl von Kränze i niedergelegt von Vertretern der Gemeinde. M Kreises, des Amtsgerichts, des Ortsgerichts. drei Bürgermeistern, des Krieger-, Gesang-, Tum- und KirchengesangvereinS, den Demeindcbeomtcn, der Landwirtschaftskammer, des Landbundes. t< I ehemaligen Landsturm-Bataillons Gießen u. ffl Der Gesangverein Liederkranz und der Kirchen.- gefangoerein sangen Grablieder, der Kriegen verein schoß ihm als aktiven Krieger die Ehren­salve.

I Langd. 21. Febr. Der Gesangverein Eintracht" hielt dieser Tage sein dieöjÄ" riges Winteroergnügen ab. das sich eines rc<Ü-' guten Besuches erfreute. Der Vorsitzende KL Vereins begrüßte in einer Ansprache die S'." schienenen und wieS dann aus die Ziele ur" Ausgaben der Gesangvereine hin. Im Mitte- punkte des Abends standen zwei mehralt>!« Theaterstüde, das eine ernsteren, das andere fr­ieren Inhalts, die beide von den 0rädern n bester Weise dargestellt wurden. Auch die rrr dem Verein unter Leitung von SchneidermeW A Appel vorgetragenen Ehöre sanden le>' hasten Dettall. Besonders begeisterte Aufnahn^r sanden die DollSliedcr. Tanz bildete den D- schluh deS Abends.

Kreis Friedberg.

CO Butzbach, 21. Febr. Bei der im hiesig Stautmaiu Uadge9au.cn Brennholzv ei' fteigerung wurden solgende Preise er)ic* Buchenscheithoiz 17 biS 18 Mk.. Duchenknüpt« 15 Mt. ie Rm., Duchenwellen 20 bis 24 Mk. V 100 Stück, Eichenscheitholz 12 bis 13 Mk. je Dra. Eichenwellen 10 bis 12 Mk. je 100 Stück, Kieses knüppel 12 bis 13 Mk. je Rm., KiefernwcM' 6 bis 8 Mk., gemischte Wellen 14 bis 16 Ti. je 100 Stück.

z Kirch - G 0 ns. 21. Febr. Auch in unfern Orte mußte auf behördliche Anordnung Schule geschlossen werden, und zwar J* nächst auf drei Tage. Fast 50 Prozent der Sch"' linder sind erkrankt.

Kreis Büdingen.

11 Büdingen, 21. Febr. 3m hiesigen O rtä* gewerbeverein hielt der Di llo.n.)and^- lehrer Müller auS Gießen Im Auftra^^ Sewerlebesörderungsstelle Gie'e.r ei nm VorttÄ über daö Thema .Dom Handwerk zum Tru^ An Hand oon inleressan:en Lichtbildern fH-' er die Entwideluni der bekannien drntfchen Ker' zerne. wie I.-G.-Faroen-Industrie und S.inr^ in aufschlußreicher Weise dar. Am Schluffe fetf* Vortrages machte er die Zuhörer mit dec > deutung dcr Gewer^eförderungsstdle bdannt-' Die Düdinger P e t r i m a r k t - L 011 e ritt wurde infolge der ungünstigen Wetterlage o den 20.März Bertejt. . ...

Ridda, 21. Febr. Zum l.März totrb * seither.ge P 0 sthilf sste lle In Ratnrov "

Strafkammer in mehrstündiger Verhandlung mii - dem Fall. Rach umiangrcitper Bewe.saufnahru p-431] gelangte das Berufungsgericht zur Verweriung der Berufung. Auch dieses nahm nur tätliche De-

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leidigung und nicht ein Silllichkeitsverbrechei als erwiesen an, letztere- schon deshalb nicht weil nicht nachzuweisen war, daß der Täter ge­wußt hat, die Verletzte sei .geisteskrank" ic Sinne des Gesetzes.

Ein Kraftwagenführer wurde beschuldigt, h einem Zivilprozeß unter Eid eine Tatsache vev schwiegen zu haben, und zwar aus Fahrlässigkeit Das Urteil des Schöffengericht; lautete aus ötci Monate Gefängnis wegen fahrlässigen FalscheiLs Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Bc. rusung ein mit dem Antrag auf Freisprechung. In der Berufungsinstanz gestaltete sich die weisaufnahme zugunsten des Beschuldigten, ttt Staatsanwalt halte Bedenken gegen die Aus. rechterhaltung des erstinftanzlichrn Urtcild. 3;r schloß sich der Verteidiger an. Rach länget« Beratung verkündete das Gericht fein Urteil wonach der Angeklagte freizusprechen fei und die Staatskasse die gesamten Kosten zu tra­gen habe.