Ausgabe 
21.10.1929
 
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nehmen wollte, der muhte olle verfassungsmäßi­gen Möglichkeiten zur Verhinderung des Poung- planes erschöpfen. Eine solche Möglichkeit war das Volksbegehren. Das Volksbegehren hat von der Reichsregierung zugelassen werden müssen. Damit ist es als ein verfassungsmäßi­ger 21 f t anerkannt, an dem mitzuwirken das durch die Verfassung von Weimar nieder­gelegte Recht eines jeden Deutschen ist. Die jetzige Pateiregierung, die ihre außenpoli­tische Linie der Unterwerfung, sowie der Mar­xismus, der seine innerpolitische Herrlichkeit be­droht sieht, kämpfen mit allen Mitteln eines schlechten Gewissens gegen diese Volksbewegung. Entgegen dem klaren Wortlaut der Verfassung soll die Beamtenschaft unter 2lus- nahmerecht gestellt werden. 2lngst vor einem Disziplinarverfahren, das doch nie durchgeführt werden kann, soll sie von der 2lusübung ihrer Rechte zurückhalten. Wir haben eine e i n st - to eilige Verfügung beim Staatsgerichts­hof beantragen müssen, um diesem Unfug ein Ende zu machen.

Mit Schmerz haben diejenigen, die einst den Ge­neralfeldmarschall v. Hindenburg zum Staats­oberhaupt kührten und jetzt die Träger der Volks- beroegung gegen den Poungplan sind, gestern gehört, daß offenbar eine andersgerichtete Umgebung ihn durch ihre Darstellung der rechtlichen und politischen Lage zu einem Urteil gegen eine Sinzelbestimmung des Volksbegehrens bestimmt hat, das mit den Tat­sachen nicht in Einklang zu bringen ist und auch seinem eigenen Wunsche widerspricht, nicht in den politischen Kampf hineingezogen zu werden. Mit derselben Offenheit, mit der in den Zeiten der Mon­archie gerade die Rechte sich verpflichtet fühlte, dem König die Wahrheit zu sagen, sprechen wir heute in Ehrerbietung zu dem von uns gewählten Reichs­präsidenten. Es ist kein unsachlicher und persönlicher politischer Kampf, den wir führen. Es handelt sich vielmehr für uns um die Erfüllung der vaterländi­schen Pflicht, das deutsche Volk vor den Gefahren des untragbaren, unerfüllbaren und deshalb unan­nehmbaren Poungplanes zu schützen. Durch falsche Auslegung des § 4, die wir den Ratgebern des Reichspräsidenten zur Last legen müssen, von denen eine Weltanschauung ihn trennt, ist er zu einem Schritt bewogen worden, der sein im Volk wurzeln­des Ansehen für ein parteipolitisches Manöver miß­brauchen soll. Der § 4 bezieht sich nicht auf die Ver­gangenheit, sondern auf die Zukunft. Er hat keine rückwirkende Kraft, er stellt nicht Minister unter Strafe, die vor seinem Inkrafttreten Verträge ab­geschlossen haben, sondern er enthält nur die selbst­verständlich mit einem Verbotgesetz verbundene Bestimmung, daß Minister strafbar sind, die ent­gegen dem Volksgesetze nach dessen Inkrafttreten Verträge zeichnen, die auf der Kriegsschuldlüge be­ruhen. Er soll vor allem auch verhüten, daß Be­vollmächtigte des Reiches künftig durch Paraphie­rung von Verträgen der Entscheidung des Reichs­tages und des Reichspräsidenten vorgreifen, wie das in Locarno trotz telegraphischen Einspruchs des Reichskabinetts geschehen ist. Ich werfe der Reichsvegierung eine Irreführung des Reichspräsi­denten vor, zu der sie durch die Sorge vor der täglich stärker werdenden Bewegung veranlaßt ist. Dieses Spiel können wir nicht mitmachen. Wir wol­len auch nicht, daß der von uns gewählte Reichs­präsident von feinen wirklichen Gegnern mißbraucht wird, indem er sich zu einem Vorgehen gegen die ihn eigentlich tragende Volksbewegung bestimmen läßt. Dies in aller Offenheit zu erklären, haben wir das Recht, weil wir den Reichspräsidenten davor bewahren wollen, daß er in eine falsche Front hineingezogen wird. Für uns gilt das Motto, das .den Ungarn Kampfruf in ihrem Freiheitskampf wurde und das umgewandelt lautet:Wir glauben an Gottes Gerechtigkeit und an Deutschlands Auf­erstehung."

Oer Reichsdiszipliuarhof telegraphisch einberufen.

Berlin, 20. Oft. Dem Rerchsgerichtspräsidenten Bumke ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzen­den des Staatsgerichtshofes am Sams­tagabend die Klage der deutschnationalen L a n d t a g s f r a k t i o n gegen die preußi­sche Staatsregierung zugegangen, sowie der Antrag auf Erlaß einer ein ft roeiligen Ver­fügung gegen die preußische Regierung, mit der angeordnet werden soll, daß sich das preußische Staatsministerium aller amtlichen fiunö- gebungenundAnweisungenzuenfhal- t e n habe, durch die eine Teilnahme von preußischen Beamten am Volksbegehren verboten oder für unzulässig erklärt wird und daß die bereits erfolgten Anweisungen zuruckgenommen werden. Der Reichsgerichtspräsident hat zur Vorbereitung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs die ordentlichen TTlitglieber des Reichedifziplinarhofes telegraphisch zu einer Vorbesprechung nach Leipzig für Mon­tag mittag eingeladen.

Reue Beamtenmaßregelungen

Ein Flugblatt beschlagnahmt

Berlin, 20. Ott. (TU.) Rach einer Meldung Berliner Blätter ist dem staatlichen Lot- terieei nnehmer Maior a. D. Hartmann in Mühlheim-Ruhr vom Präsidenten der Gene- ral-Lotterie-Direktion mit Billigung des Preußi­schen Finanzministers die ihm übertragene Lotte­rie-Einnehmerstelle entzogen worden, da er einen Aufruf zugunsten des Volksbegehrens un­terzeichnet hat. Gegen den Regierungsrat Fa­hr i c i u s vom Landesfinanzamt Brandenburg, der der Rationalsozialistischen Partei engehört und in verschiedenen Zeitungen die Republik beschimpft hat, ist das Dienststrafverfah­ren eröffnet worden.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst wei­ter nutteilt, hat das Amtsgericht Derlin-Mitte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Be­schlagnahme des im Verlag des Reichsaus­schusses für das deutsche Volksbegehren erschie­nenen Flugblattes Rr.20 angeordnet. Den größ- ten Teil des Flugblattes füllt ein Bild aus, wonach ein französischer Offizier einer Gruppe von deutschen Frauen und Kindern zuruft: .Eure Kinder gehören uns". Deigefügt sind die Worte- .Wollt Ihr das verhindern, dann tragt Euch in die Liste zum Volksbegehren ein". In der Zusammenstellung von Bild und Text erblickt das Gericht den Tatbestand der Beleidigung und des groben Unfugs.

Ulm und Volksbegehren.

Berlin, 19. Oft. (WTB.) Nachdem her ReichSausschuß für daS Volksbeaeh. ren den Propagandasilm für daSVolksbegehren |

Sachliche Politik.

Oer ehemalige Reichskanzler Luther über das Volksbegehren.

Berlin, 19.Okt. (TU.) Reichskanzler a.D. Dr. Luther veröffentlicht in derD. A. Z." einen Ar­tikel, in dem es heißt: Der stimmungsgemäße Inhalt des Volksbegehrens fordere im Einver­ständnis mit großen Teilen der Ration nationalen Widerstand. Mit den praktischen Dorschlä- a e n aber, die in den Paragraphen 3 und 4 zum Ausdruck kämen, rüttele das Volksbegehren an ben Grundfesten des Staates. Der Aufruf der Reichsregierung sehe fast nur den Angriff auf die Außenpolitik. Durch diese allzustarke Unterstreichung trete die schwere außenpolitische Bedräng­nis, in der wir uns nach wie vor befinden, nicht genug in Erscheinung. Im innerpolitischen Ringen scheine allein die politische Leidenschaft Bannerträgerin zu fein. Die Einschränkung der staatsbürgerlichen Beamtenrechte und die Stahlhelm­auflösung im Westen haben in die Flammen ge­blasen. Jedenfalls hätte in der jetzigen Lage das Stahlhelmoerbot nur als Akt verantwortlicher Reichs Politik ergehen dürfen. Wieder stoßen wir auf den unseligen, die echte Verantwortung der deut­schen Reichsleitung untergrabenden Zustand der Doppelregierung durch das Reich und durch

Preußen. Die Bahn muß endlich freigemacht wer­den, damit eine für das ganze wirklich verantwort­liche Reichsregierung im Reich regiert. Die Auf­hebung des der Ration abgezwungenen Schuldaner- fenntniffes wird und muß solange gefordert wer­den, bis diese Forderung erfüllt ist. Es macht dem Volk nur Ehre, wenn ihm der Weg wissenschaftlicher Aufklärung zu langsam geht. Durch dieses Volksbe­gehren könne das aber nicht erreicht werden, weil ihm wegen seiner außerordentlichen innerpoli­tischen und auf das persönliche Gebiet berührenden Verurteilungen ein sehr großer Teil des Volkes feindlich gesonnen fei. Es sei nur zu natürlich, daß sich das Volk immer erneut gegen die ihm auf­erlegten Lasten aufbäume. Befreiung von Untrag­barem sei aber nur dadurch möglich, daß die allge­meine Politik Deutschlands zielbewußt und kraftvoll geführt werde. Paragraph 4 beraube die Justiz ihrer Throne und breche dem politischen Staat das Rück­grat. Rach Abwehr des gegenwärtigen Sturmes werde hoffentlich in Deutschland das Sachliche in der Politik durchdringen. Wer sein Volk liebe, könne nicht glauben, daß es hilflos im Parteihader versinken werde.

Reichsbahn und stoung-plan.

Eine Entschließung der Eisenbahnergewerkschasten.

Berlin, 20. Oft. (Priv.-Tel.) Vertreter der in der Arbeitsgemeinschaft der Reichs­bahnorganisationen vereinigten Vetbände: Allgemeiner Eisenbahner-Verband e. V., Gewerk­schaft der technischen Eisenbahnbeamten e. V., Ge­werkschaft Deutscher Eisenbahner e. V., Zentral-Ge- werkschaftsbund Deutscher Reichsbahnbeamten und -Anwärter haben in einer gemeinsamen Kundgebung ohne Unterschied ihrer Parteizugehörigkeit geschlossen Stellung genommen gegen jede Absicht, in falscher Auslegung des Grundgedankens des Poungplanes die Deutsche Reichsbahn als wertvollsten Sachbesitz des deutschen Volkes der Bestim­mungsgewalt des Deutschen Reiches zu entreißen und unter Schädigung der deut­schen Volkswirtschaft zu einer privaten M o - nopolgesellschaft umzugestalten. Einmütig in dem Bestreben, dem deutschen Volke treu zu dienen, fordern sie:

1. den Einfluß des Reiches auf den für den deutschen Staat und die deutsche Volkswirtschaft

wichtigsten Reichsbetrieb die Deutsche Reichs­bahn mehr als bisher zu stärken:

2. die staats- und wirtschaftspolitisch bewährte In­stitution des deutschen Berufsbeamten­tums auch für die Deutsche Reichsbahn durch die Wiederherstellung des Reichs­beamtenverhältnisses für die Reichs- bahnbeamtenschäft zu erhalten und sicherzu­stellen:

3. die freudige Mitarbeit der Angestellten- und Ar­beiterschaft der Reichsbahn durch Sicherstellen der Anwendung der allgemeinen deutschen Sozialgesetzgebung auch auf sie zu erhalten und zu befestigen und

4. die Betriebssicherheit und Lei­st u n g s f ä h i g k e i t der Deutschen Reichsbahn durch eine dem bisherigen Untersuchungs- und Forschungsergebnis Rechnung tragende Ent­lastung von zu hoher Reparations­bürde zu schützen und sie entsprechend den Verkehrsansprüchen zu fördern.

in dem auch die Person des Herrn Reichspräsidenten aufgenommen war, zu- rückgezogen hat, hat auf Veranlassung des Reichsministeriums des Innern die Emelka nun­mehr auch aus dem Propagandafilm gegen das Volksbegehren alle die Per­son des Herrn Reichspräsidenten betreffenden Teile entfernt. Damit ist dem in dem Briefe des Herrn Reichspräsidenten an den Herrn Reichskanzler vom 16. Oktober zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Herrn Reichspräsidenten Rechnung getragen worden.

Oie Kontenbeschlagnahme aufgehoben.

In Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Berlin, 19. Okt. (Privatmeldung.) Im Zu- sammenhang mit dem Verbot fc-er Stahlhelmgau-e Rheinland und Westfalen hatten die örtlichen Polizeibehörden in Essen vier Postscheckkonten, in Dortmund zwei, in Köln. Düsseldorf und Remscheid zusammen fünf Konten be­schlagnahmt, die teilweise als Stahlhelm­konten, teilweise als gemischte Konten geführt wurden. Fast alle Konten enthielten nur ge­ringfügige Beträge. Auf Anvrdirung dec preu­ßischen Staatsregierung ist diese Beschlagnahme aufgehoben worden, da sie in Wider- spruch mit den gesetzlichen Bestim­mungen steht, die für die Auflösung des Stahl­helms maßgebend waren und wonach nur solche Beträge beschlagnahmt werden dürfen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grund des Verbotes stehen.

Oie mecklenburgische Regierung bleibt neutral.

Schwerin. 19. Okt. (WTB.) Auf eine An­frage der Rationalsozialistischen Deutschen Ar­beiterpartei im mecklenburgischen Landtag hat das aus den Parteien der Rechten sich zusammen­setzende Staatsministerium die nachstehende Ant­wort erteilt:Das Staatsministerium lehnt es grundsätzlich ab, die Bevölkerung Mecklen- burg-Schwerins auf irgendwelche Art bei der Ausübung ihrer reichsverfassungsmäßigen Rechte in der Stellungnahme zum Volksbegehren des Entwurfes eines Gesetzes gegen die Verskla­vung des deutschen Volkes nach der einen oder anderen Richtung hin zu beein­flussen. Wie sie die Verbreitung und Aus­hängung von Aufrufen für oder gegen das Volks­begehren in keiner Weise veranlaßt oder sonst gefördert hat, wird sie daher auch keinerlei Maßnahmen gegen Be­amte oder Staatsange st ellte wegen ihrer Einzeichnung in die Listen des Volksbegeh­rens ergreifen.

Nachklänge

zur Marburger Derfassunqsfeier.

Berlin. 19. Okt. (WTB.) Wie der Amtliche Preußische Pressedienst der Antwort des preußi­schen Kultusministers auf eine Kleine An­frage eines sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten entnimmt, hatte bei der D e r f a s s u n g s f e i e r der Uni­versität Marburg, die nicht am 11. August sondern der bevorstehenden Ferien wegen am 23. Iuli 1929 stattfand, die Zentralstelle für den Sprachatlas des Deutschen Reiches in Abweichung von anderen Uni- versitütsinstituten nicht geflaggt. Die Zen- Aalstelle für den Sprachallas des Deutschen Reiches ist eine staatlich unterstützte Einrichtung der im Iahre 1918 die Erlaubnis zur 2Iuf- fuhrung im amtlichen Verzeichnis der Universität erteilt wurde. Gegen den Direktor sind die

erforderlichen Schritte unternommen worden. Der Universitätskurator von Hülsen be­fand sich seit dem 17. Iuli 1929 in Urlaub.

Oer Rachtragseiai.

Noch immer keine Einigung über die sozialpolitischen Anforderungen.

Berlin, 19. Oft. (TU.) Das Reichskabinett hat sich in Vorbesprechungen mit dem Rach­tragshaushalt befaßt, der im wesentlichen vom Reichsfinanzministerium fertiggestellt ist. Es schweben jedoch zwischen den einzelnen Ressorts noch Verhandlungen, insbesondere sei Über die Anforderungen des Reichsarbeits- Ministeriums noch immer keine Eini­gung erzielt worden. Bei dem Rachtrags- etat ist nur das Rotwenhigste berück­sichtigt worden. Aus dem belgische nMark- a b k o m m e n werden etwa 16 Millionen Mark, auf Grund der Haager Abmachungen über die Desatzungskosten 30 Millionen Mark eingestellt. In diesem Zusammenhang habe das Reichsfinanzministerium sich entschlossen, f ü r d i e besetzten Gebiete, wie es einem Wunsch des Reichstages entspreche, 10 Mil­lionen Mark zur Verfügung zu stellen. Für die Unterbringung der Angestellten und Arbeiter des Reichsvermögensamtes, das bei der Räumung aufgelöst werde, sei ebenfalls eine Summe im Rachtragshaushalt vorgesehen.

Forderungen der bayerischen Bauern.

Bamberg, 21. Oft. (WTB. Funkspruch.) In einer starkbesuchten Bauernoersammlung, die sich mit den Problemen der Landwirtschaft befaßte, sprachen gestern hier Reichstagsabgeordneter Or lach er, Reichstagsabgeordneter Leicht und Landtagsabge­ordneter Dörfler. In allen Reden wurde betont, daß eine Handel, Landwirtschaft und Industrie um­fassende Notgemeinschaft gegründet werden müsse, daß die Einführung von Ausland­produkten auf das Mindestmaß b e - schränk t und die Handelsverträge revidiert werden müßten. Einstimmig wurde folgende Entschließung gefaßt: Der von vielen hunderten von Bauern und Mittelständlern besuchte Bauerntag zu Bamberg weist nachdrücklichst Öffentlichkeit und Regierungen auf die Notgemeinschaft zwischen Landwirtschaft und Gesamtwirtschaft hin. Bauernnot ist und bleibt V o l k s n o t. Der fränkische Bauerntag verlangt daher vom Reichstage die s ch n e 11 ft c Durchführung des Gesamtprogramms der Grünen Front, das die Rentabili­tät der deutschen Landwirtschaft zum Ziele hat. An den Herrn Reichsminister für Ernährung und Land­wirtschaft ergeht das dringende Verlangen mit star­ker Initiative beschleunigt alle weiteren Maßnahmen zurStützungdesGetreidemarktesindie Wege zu leiten.

Das Strafverfahren gegen Bürgermeister Schneider.

Der Duzfreund der Sklareks.

Berlin, 20. Okt. (Priv.-Tel.) Gegen den Bürgermeister des Bezirksamtes Berlin-Mitte. Schneider, ist nunmehr das offizielle Strafverfahren ein­geleitet worden. 2llle disziplinarischen Unter- suchungsmaßnahmen ruhen bis zur Beendigung der staa:sanwaltlichen 6rmi'Lungen, deren Dauer auf mindestens ein halbes Iahr be­rechnet wird, da eS sich um zum Teil sehr kom­plizierte Tatbestände bandelt. Schneider ist heute vormittag abermals in Moabit erschienen und hat die 2lufstellung feiner Bankkonten sowie die Quittungen der an ihn von den Sklareks ge­

lieferten Anzüge vorgelegt. Im einzelnen hat Schneider zugegeben, daß er eine gol­dene Damenarmbanduhr zur Geburt seines Kindes von dem Inhaber eines großen Warenhaus unter­nehme ns erhalten hat, daß er bei den Sklareks Anzüge bezogen hat, daß sein Verhältnis zu den Sklareks tatsächlich so innig war, daß er mit ihnen Duzfreund­schaft schloß, daß er zu Festessen und Gelagen geladen war, er sich aber auch revanchiert habe. Um die Richtigkeit der Angaben Schneiders zu prüfen, werden die Buch­halter, die für die Sklareks Schneiders Konten bearbeiteten, sowie die Buchhalter seiner Dank vernommen werden, ferner eine Reihe von Restaurateuren und Chauffeure, die chn zu den Geselligkeiten gefahren haben. Es handelt sich um insgesamt etwa 40 Zeugen.

Nach der Eroberung Kabuls.

Ter Lieg Nadhir Khans.

Kairo, 20. Okt. (TU.) Wie aus Afghanistan berichtet wird, wurde am Freitag der ehemalige König von Afghanistan, Habib Ullah mit seiner Familie in Ketten nach Kabul ge­bracht. Radhir Khan hat einen Befehl unter­schrieben, daß gegen Habib Ullah und seine Mit­arbeiter ein Sondergericht gebildet werden soll das Habib Ullah wegen seines Auf­standes gegen Aman Ullah aburtei­len soll. Man erwartet, daß das Sondergericht gegen Habib Ullah und seine Mitarbeiter die Todesstrafe beantragen wird. Der neue König Radhir Khan hat dem Diplomatischen Korps in Kabul mitgeteilt, daß die neue afgha­nische Regierung alle Maßnahmen getroffen hat für den Schutz des Eigentums und Le­bens der Ausländer, die sich in Afgha­nistan aufhalten.

Rach einer Meldung des Daily Telegraph sollen bei der Einnahme der Zitadelle von Kabul in einem abgeschlossenen Raum 6 Leichen ge­funden worden sein, von denen 3 identifiziert werden konnten. Es waren, dem Korrespondenten zufolge, Abdul Majid Khan, ein Druder des vormalen Königs Aman Ullah, Haya- t u l l a K h a n, d en Halbbruder Aman Ullahs und Mohammed Usman, der vormalige Gou­verneur von Kandahar. In Kabul ist alles ruhig. Es wird erwartet, daß die Straße nach Iellalabad bald wieder frei sein wird.

Das Eisenbahner-Ehrenmal.

Im Schöneberger Stadtpark wurde das Denkmal für die im Weltkrieg gefallenen Angehörigen der Eisenbahntruppen und ihrer Feldformatio­nen enthüllt. Trotz des regnerischen Wetters hatten sich Tausende ehemaliger Eisenbahner aus allen Teilen des Reickes eingefunden. Neben den Ver­tretern von Reicys-, Staats- und städtischen Behör­den, unter ihnen Reichswehrminister G ro e ne r, Vertreter der Reichsbahndirektion und der Reichs- bahnhauptverwaltung, der Inspektor der Verkehrs­truppen, General o. Stülpnagel, waren be­sonders Offiziere der alten Armee in großer Zahl erschienen, an ihrer Spitze Generalfeldmarschall v. Mackensen und der letzte Kommandeur des Eisenbahnregiments Nr. 1 Generalleutnant a. D. Bock. Das Wachregiment Berlin hatte eine Ehren- kompagnie gestellt. Generalleutnant a. D. Bock teilte in seiner Festrede mit, der Reichspräsi­dent habe ehrende Worte zur Feier entboten. Un­ter den Klängen des LiedesIch halt' einen Kame­raden" fiel dann die Hülle, während die Ehren­kompagnie das Gewehr präsentierte.

Oie Wetterlage.

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Wettervoraussage.

Fortgesetzte Druckstörungen, die sich über Europa verteilen, beherrschen die Wetterlage. Durch ihre ver­schiedenen Lagen, im Südwesten über der Biscaya, sowie über der Ostsee und Nvrdskandinavien wird ein Wechsel der Luftbewegung herovrgerufen, deren Rich, tung durch die Windströmungen der einzelnen Stö­rungen bedingt wird. Infolgedessen besteht noch immer kein Uebergang zu einer beständigen Wetter- läge. Die Temperaturen verhalten sich schwankend, da teils wärmere Luftmassen Bewölkung mit sich führen und anderseits kältere ein Auflösen der Wol­kendecke und somit auch Temperaturrückgang ver­ursachen.

Wettervorhersage für Dienstag: Meist wolkiges Wetter, Temperaturen zunächst etwas ansteigend, einzelne Niederschläge.

Lufttemperaturen am 20. Oktober: mittags 11 Grad Celsius; abends 7,9 Grad: am 21. Oktober: morgens 8,1 Grad. Maximum 11,. Grad, Minimum 7S Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 20. Oktober: abends 10,8 Grad: am 21. Oktober: morgens 9,4 Grad Celsius. Sonnenscheindauer 2% Stunden.