nehmen wollte, der muhte olle verfassungsmäßigen Möglichkeiten zur Verhinderung des Poung- planes erschöpfen. Eine solche Möglichkeit war das Volksbegehren. Das Volksbegehren hat von der Reichsregierung zugelassen werden müssen. Damit ist es als ein verfassungsmäßiger 21 f t anerkannt, an dem mitzuwirken das durch die Verfassung von Weimar niedergelegte Recht eines jeden Deutschen ist. Die jetzige Pateiregierung, die ihre außenpolitische Linie der Unterwerfung, sowie der Marxismus, der seine innerpolitische Herrlichkeit bedroht sieht, kämpfen mit allen Mitteln eines schlechten Gewissens gegen diese Volksbewegung. Entgegen dem klaren Wortlaut der Verfassung soll die Beamtenschaft unter 2lus- nahmerecht gestellt werden. 2lngst vor einem Disziplinarverfahren, das doch nie durchgeführt werden kann, soll sie von der 2lusübung ihrer Rechte zurückhalten. Wir haben eine e i n st - to eilige Verfügung beim Staatsgerichtshof beantragen müssen, um diesem Unfug ein Ende zu machen.
Mit Schmerz haben diejenigen, die einst den Generalfeldmarschall v. Hindenburg zum Staatsoberhaupt kührten und jetzt die Träger der Volks- beroegung gegen den Poungplan sind, gestern gehört, daß offenbar eine andersgerichtete Umgebung ihn durch ihre Darstellung der rechtlichen und politischen Lage zu einem Urteil gegen eine Sinzelbestimmung des Volksbegehrens bestimmt hat, das mit den Tatsachen nicht in Einklang zu bringen ist und auch seinem eigenen Wunsche widerspricht, nicht in den politischen Kampf hineingezogen zu werden. Mit derselben Offenheit, mit der in den Zeiten der Monarchie gerade die Rechte sich verpflichtet fühlte, dem König die Wahrheit zu sagen, sprechen wir heute in Ehrerbietung zu dem von uns gewählten Reichspräsidenten. Es ist kein unsachlicher und persönlicher politischer Kampf, den wir führen. Es handelt sich vielmehr für uns um die Erfüllung der vaterländischen Pflicht, das deutsche Volk vor den Gefahren des untragbaren, unerfüllbaren und deshalb unannehmbaren Poungplanes zu schützen. Durch falsche Auslegung des § 4, die wir den Ratgebern des Reichspräsidenten zur Last legen müssen, von denen eine Weltanschauung ihn trennt, ist er zu einem Schritt bewogen worden, der sein im Volk wurzelndes Ansehen für ein parteipolitisches Manöver mißbrauchen soll. Der § 4 bezieht sich nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft. Er hat keine rückwirkende Kraft, er stellt nicht Minister unter Strafe, die vor seinem Inkrafttreten Verträge abgeschlossen haben, sondern er enthält nur die selbstverständlich mit einem Verbotgesetz verbundene Bestimmung, daß Minister strafbar sind, die entgegen dem Volksgesetze nach dessen Inkrafttreten Verträge zeichnen, die auf der Kriegsschuldlüge beruhen. Er soll vor allem auch verhüten, daß Bevollmächtigte des Reiches künftig durch Paraphierung von Verträgen der Entscheidung des Reichstages und des Reichspräsidenten vorgreifen, wie das in Locarno trotz telegraphischen Einspruchs des Reichskabinetts geschehen ist. Ich werfe der Reichsvegierung eine Irreführung des Reichspräsidenten vor, zu der sie durch die Sorge vor der täglich stärker werdenden Bewegung veranlaßt ist. Dieses Spiel können wir nicht mitmachen. Wir wollen auch nicht, daß der von uns gewählte Reichspräsident von feinen wirklichen Gegnern mißbraucht wird, indem er sich zu einem Vorgehen gegen die ihn eigentlich tragende Volksbewegung bestimmen läßt. Dies in aller Offenheit zu erklären, haben wir das Recht, weil wir den Reichspräsidenten davor bewahren wollen, daß er in eine falsche Front hineingezogen wird. Für uns gilt das Motto, das .den Ungarn Kampfruf in ihrem Freiheitskampf wurde und das umgewandelt lautet: „Wir glauben an Gottes Gerechtigkeit und an Deutschlands Auferstehung."
Oer Reichsdiszipliuarhof telegraphisch einberufen.
Berlin, 20. Oft. Dem Rerchsgerichtspräsidenten Bumke ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzenden des Staatsgerichtshofes am Samstagabend die Klage der deutschnationalen L a n d t a g s f r a k t i o n gegen die preußische Staatsregierung zugegangen, sowie der Antrag auf Erlaß einer ein ft roeiligen Verfügung gegen die preußische Regierung, mit der angeordnet werden soll, daß sich das preußische Staatsministerium aller amtlichen fiunö- gebungenundAnweisungenzuenfhal- t e n habe, durch die eine Teilnahme von preußischen Beamten am Volksbegehren verboten oder für unzulässig erklärt wird und daß die bereits erfolgten Anweisungen zuruckgenommen werden. Der Reichsgerichtspräsident hat zur Vorbereitung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs die ordentlichen TTlitglieber des Reichedifziplinarhofes telegraphisch zu einer Vorbesprechung nach Leipzig für Montag mittag eingeladen.
Reue Beamtenmaßregelungen
Ein Flugblatt beschlagnahmt
Berlin, 20. Ott. (TU.) Rach einer Meldung Berliner Blätter ist dem staatlichen Lot- terieei nnehmer Maior a. D. Hartmann in Mühlheim-Ruhr vom Präsidenten der Gene- ral-Lotterie-Direktion mit Billigung des Preußischen Finanzministers die ihm übertragene Lotterie-Einnehmerstelle entzogen worden, da er einen Aufruf zugunsten des Volksbegehrens unterzeichnet hat. Gegen den Regierungsrat Fahr i c i u s vom Landesfinanzamt Brandenburg, der der Rationalsozialistischen Partei engehört und in verschiedenen Zeitungen die Republik beschimpft hat, ist das Dienststrafverfahren eröffnet worden.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst weiter nutteilt, hat das Amtsgericht Derlin-Mitte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des im Verlag des Reichsausschusses für das deutsche Volksbegehren erschienenen Flugblattes Rr.20 angeordnet. Den größ- ten Teil des Flugblattes füllt ein Bild aus, wonach ein französischer Offizier einer Gruppe von deutschen Frauen und Kindern zuruft: .Eure Kinder gehören uns". Deigefügt sind die Worte- .Wollt Ihr das verhindern, dann tragt Euch in die Liste zum Volksbegehren ein". In der Zusammenstellung von Bild und Text erblickt das Gericht den Tatbestand der Beleidigung und des groben Unfugs.
Ulm und Volksbegehren.
Berlin, 19. Oft. (WTB.) Nachdem her ReichSausschuß für daS Volksbeaeh. ren den Propagandasilm für daSVolksbegehren |
Sachliche Politik.
Oer ehemalige Reichskanzler Luther über das Volksbegehren.
Berlin, 19.Okt. (TU.) Reichskanzler a.D. Dr. Luther veröffentlicht in der „D. A. Z." einen Artikel, in dem es heißt: Der stimmungsgemäße Inhalt des Volksbegehrens fordere im Einverständnis mit großen Teilen der Ration nationalen Widerstand. Mit den praktischen Dorschlä- a e n aber, die in den Paragraphen 3 und 4 zum Ausdruck kämen, rüttele das Volksbegehren an ben Grundfesten des Staates. Der Aufruf der Reichsregierung sehe fast nur den Angriff auf die Außenpolitik. Durch diese allzustarke Unterstreichung trete die schwere außenpolitische Bedrängnis, in der wir uns nach wie vor befinden, nicht genug in Erscheinung. Im innerpolitischen Ringen scheine allein die politische Leidenschaft Bannerträgerin zu fein. Die Einschränkung der staatsbürgerlichen Beamtenrechte und die Stahlhelmauflösung im Westen haben in die Flammen geblasen. Jedenfalls hätte in der jetzigen Lage das Stahlhelmoerbot nur als Akt verantwortlicher Reichs Politik ergehen dürfen. Wieder stoßen wir auf den unseligen, die echte Verantwortung der deutschen Reichsleitung untergrabenden Zustand der Doppelregierung durch das Reich und durch
Preußen. Die Bahn muß endlich freigemacht werden, damit eine für das ganze wirklich verantwortliche Reichsregierung im Reich regiert. Die Aufhebung des der Ration abgezwungenen Schuldaner- fenntniffes wird und muß solange gefordert werden, bis diese Forderung erfüllt ist. Es macht dem Volk nur Ehre, wenn ihm der Weg wissenschaftlicher Aufklärung zu langsam geht. Durch dieses Volksbegehren könne das aber nicht erreicht werden, weil ihm wegen seiner außerordentlichen innerpolitischen und auf das persönliche Gebiet berührenden Verurteilungen ein sehr großer Teil des Volkes feindlich gesonnen fei. Es sei nur zu natürlich, daß sich das Volk immer erneut gegen die ihm auferlegten Lasten aufbäume. Befreiung von Untragbarem sei aber nur dadurch möglich, daß die allgemeine Politik Deutschlands zielbewußt und kraftvoll geführt werde. Paragraph 4 beraube die Justiz ihrer Throne und breche dem politischen Staat das Rückgrat. Rach Abwehr des gegenwärtigen Sturmes werde hoffentlich in Deutschland das Sachliche in der Politik durchdringen. Wer sein Volk liebe, könne nicht glauben, daß es hilflos im Parteihader versinken werde.
Reichsbahn und stoung-plan.
Eine Entschließung der Eisenbahnergewerkschasten.
Berlin, 20. Oft. (Priv.-Tel.) Vertreter der in der Arbeitsgemeinschaft der Reichsbahnorganisationen vereinigten Vetbände: Allgemeiner Eisenbahner-Verband e. V., Gewerkschaft der technischen Eisenbahnbeamten e. V., Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner e. V., Zentral-Ge- werkschaftsbund Deutscher Reichsbahnbeamten und -Anwärter haben in einer gemeinsamen Kundgebung ohne Unterschied ihrer Parteizugehörigkeit geschlossen Stellung genommen gegen jede Absicht, in falscher Auslegung des Grundgedankens des Poungplanes die Deutsche Reichsbahn als wertvollsten Sachbesitz des deutschen Volkes der Bestimmungsgewalt des Deutschen Reiches zu entreißen und unter Schädigung der deutschen Volkswirtschaft zu einer privaten M o - nopolgesellschaft umzugestalten. Einmütig in dem Bestreben, dem deutschen Volke treu zu dienen, fordern sie:
1. den Einfluß des Reiches auf den für den deutschen Staat und die deutsche Volkswirtschaft
wichtigsten Reichsbetrieb — die Deutsche Reichsbahn — mehr als bisher zu stärken:
2. die staats- und wirtschaftspolitisch bewährte Institution des deutschen Berufsbeamtentums auch für die Deutsche Reichsbahn durch die Wiederherstellung des Reichsbeamtenverhältnisses für die Reichs- bahnbeamtenschäft zu erhalten und sicherzustellen:
3. die freudige Mitarbeit der Angestellten- und Arbeiterschaft der Reichsbahn durch Sicherstellen der Anwendung der allgemeinen deutschen Sozialgesetzgebung auch auf sie zu erhalten und zu befestigen und
4. die Betriebssicherheit und Leist u n g s f ä h i g k e i t der Deutschen Reichsbahn durch eine dem bisherigen Untersuchungs- und Forschungsergebnis Rechnung tragende Entlastung von zu hoher Reparationsbürde zu schützen und sie entsprechend den Verkehrsansprüchen zu fördern.
in dem auch die Person des Herrn Reichspräsidenten aufgenommen war, zu- rückgezogen hat, hat auf Veranlassung des Reichsministeriums des Innern die Emelka nunmehr auch aus dem Propagandafilm gegen das Volksbegehren alle die Person des Herrn Reichspräsidenten betreffenden Teile entfernt. Damit ist dem in dem Briefe des Herrn Reichspräsidenten an den Herrn Reichskanzler vom 16. Oktober zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Herrn Reichspräsidenten Rechnung getragen worden.
Oie Kontenbeschlagnahme aufgehoben.
In Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Berlin, 19. Okt. (Privatmeldung.) Im Zu- sammenhang mit dem Verbot fc-er Stahlhelmgau-e Rheinland und Westfalen hatten die örtlichen Polizeibehörden in Essen vier Postscheckkonten, in Dortmund zwei, in Köln. Düsseldorf und Remscheid zusammen fünf Konten beschlagnahmt, die teilweise als Stahlhelmkonten, teilweise als gemischte Konten geführt wurden. Fast alle Konten enthielten nur geringfügige Beträge. Auf Anvrdirung dec preußischen Staatsregierung ist diese Beschlagnahme aufgehoben worden, da sie in Wider- spruch mit den gesetzlichen Bestimmungen steht, die für die Auflösung des Stahlhelms maßgebend waren und wonach nur solche Beträge beschlagnahmt werden dürfen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grund des Verbotes stehen.
Oie mecklenburgische Regierung bleibt neutral.
Schwerin. 19. Okt. (WTB.) Auf eine Anfrage der Rationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei im mecklenburgischen Landtag hat das aus den Parteien der Rechten sich zusammensetzende Staatsministerium die nachstehende Antwort erteilt: „Das Staatsministerium lehnt es grundsätzlich ab, die Bevölkerung Mecklen- burg-Schwerins auf irgendwelche Art bei der Ausübung ihrer reichsverfassungsmäßigen Rechte in der Stellungnahme zum Volksbegehren des Entwurfes eines Gesetzes gegen die Versklavung des deutschen Volkes nach der einen oder anderen Richtung hin zu beeinflussen. Wie sie die Verbreitung und Aushängung von Aufrufen für oder gegen das Volksbegehren in keiner Weise veranlaßt oder sonst gefördert hat, wird sie daher auch keinerlei Maßnahmen gegen Beamte oder Staatsange st ellte wegen ihrer Einzeichnung in die Listen des Volksbegehrens ergreifen.“
Nachklänge
zur Marburger Derfassunqsfeier.
Berlin. 19. Okt. (WTB.) Wie der Amtliche Preußische Pressedienst der Antwort des preußischen Kultusministers auf eine Kleine Anfrage eines sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten entnimmt, hatte bei der D e r f a s s u n g s f e i e r der Universität Marburg, die nicht am 11. August sondern der bevorstehenden Ferien wegen am 23. Iuli 1929 stattfand, die Zentralstelle für den Sprachatlas des Deutschen Reiches in Abweichung von anderen Uni- versitütsinstituten nicht geflaggt. Die Zen- Aalstelle für den Sprachallas des Deutschen Reiches ist eine staatlich unterstützte Einrichtung der im Iahre 1918 die Erlaubnis zur 2Iuf- fuhrung im amtlichen Verzeichnis der Universität erteilt wurde. Gegen den Direktor sind die
erforderlichen Schritte unternommen worden. Der Universitätskurator von Hülsen befand sich seit dem 17. Iuli 1929 in Urlaub.
Oer Rachtragseiai.
Noch immer keine Einigung über die sozialpolitischen Anforderungen.
Berlin, 19. Oft. (TU.) Das Reichskabinett hat sich in Vorbesprechungen mit dem Rachtragshaushalt befaßt, der im wesentlichen vom Reichsfinanzministerium fertiggestellt ist. Es schweben jedoch zwischen den einzelnen Ressorts noch Verhandlungen, insbesondere sei Über die Anforderungen des Reichsarbeits- Ministeriums noch immer keine Einigung erzielt worden. Bei dem Rachtrags- etat ist nur das Rotwenhigste berücksichtigt worden. Aus dem belgische nMark- a b k o m m e n werden etwa 16 Millionen Mark, auf Grund der Haager Abmachungen über die Desatzungskosten 30 Millionen Mark eingestellt. In diesem Zusammenhang habe das Reichsfinanzministerium sich entschlossen, f ü r d i e besetzten Gebiete, wie es einem Wunsch des Reichstages entspreche, 10 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen. Für die Unterbringung der Angestellten und Arbeiter des Reichsvermögensamtes, das bei der Räumung aufgelöst werde, sei ebenfalls eine Summe im Rachtragshaushalt vorgesehen.
Forderungen der bayerischen Bauern.
Bamberg, 21. Oft. (WTB. Funkspruch.) In einer starkbesuchten Bauernoersammlung, die sich mit den Problemen der Landwirtschaft befaßte, sprachen gestern hier Reichstagsabgeordneter Or lach er, Reichstagsabgeordneter Leicht und Landtagsabgeordneter Dörfler. In allen Reden wurde betont, daß eine Handel, Landwirtschaft und Industrie umfassende Notgemeinschaft gegründet werden müsse, daß die Einführung von Auslandprodukten auf das Mindestmaß b e - schränk t und die Handelsverträge revidiert werden müßten. Einstimmig wurde folgende Entschließung gefaßt: Der von vielen hunderten von Bauern und Mittelständlern besuchte Bauerntag zu Bamberg weist nachdrücklichst Öffentlichkeit und Regierungen auf die Notgemeinschaft zwischen Landwirtschaft und Gesamtwirtschaft hin. Bauernnot ist und bleibt V o l k s n o t. Der fränkische Bauerntag verlangt daher vom Reichstage die s ch n e 11 ft c Durchführung des Gesamtprogramms der Grünen Front, das die Rentabilität der deutschen Landwirtschaft zum Ziele hat. An den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ergeht das dringende Verlangen mit starker Initiative beschleunigt alle weiteren Maßnahmen zurStützungdesGetreidemarktesindie Wege zu leiten.
Das Strafverfahren gegen Bürgermeister Schneider.
Der Duzfreund der Sklareks.
Berlin, 20. Okt. (Priv.-Tel.) Gegen den Bürgermeister des Bezirksamtes Berlin-Mitte. Schneider, ist nunmehr das offizielle Strafverfahren eingeleitet worden. 2llle disziplinarischen Unter- suchungsmaßnahmen ruhen bis zur Beendigung der staa:sanwaltlichen 6rmi'Lungen, deren Dauer auf mindestens ein halbes Iahr berechnet wird, da eS sich um zum Teil sehr komplizierte Tatbestände bandelt. Schneider ist heute vormittag abermals in Moabit erschienen und hat die 2lufstellung feiner Bankkonten sowie die Quittungen der an ihn von den Sklareks ge
lieferten Anzüge vorgelegt. Im einzelnen hat Schneider zugegeben, daß er eine goldene Damenarmbanduhr zur Geburt seines Kindes von dem Inhaber eines großen Warenhaus unternehme ns erhalten hat, daß er bei den Sklareks Anzüge bezogen hat, daß sein Verhältnis zu den Sklareks tatsächlich so innig war, daß er mit ihnen Duzfreundschaft schloß, daß er zu Festessen und Gelagen geladen war, er sich aber auch revanchiert habe. Um die Richtigkeit der Angaben Schneiders zu prüfen, werden die Buchhalter, die für die Sklareks Schneiders Konten bearbeiteten, sowie die Buchhalter seiner Dank vernommen werden, ferner eine Reihe von Restaurateuren und Chauffeure, die chn zu den Geselligkeiten gefahren haben. Es handelt sich um insgesamt etwa 40 Zeugen.
Nach der Eroberung Kabuls.
Ter Lieg Nadhir Khans.
Kairo, 20. Okt. (TU.) Wie aus Afghanistan berichtet wird, wurde am Freitag der ehemalige König von Afghanistan, Habib Ullah mit seiner Familie in Ketten nach Kabul gebracht. Radhir Khan hat einen Befehl unterschrieben, daß gegen Habib Ullah und seine Mitarbeiter ein Sondergericht gebildet werden soll das Habib Ullah wegen seines Aufstandes gegen Aman Ullah aburteilen soll. Man erwartet, daß das Sondergericht gegen Habib Ullah und seine Mitarbeiter die Todesstrafe beantragen wird. Der neue König Radhir Khan hat dem Diplomatischen Korps in Kabul mitgeteilt, daß die neue afghanische Regierung alle Maßnahmen getroffen hat für den Schutz des Eigentums und Lebens der Ausländer, die sich in Afghanistan aufhalten.
Rach einer Meldung des Daily Telegraph“ sollen bei der Einnahme der Zitadelle von Kabul in einem abgeschlossenen Raum 6 Leichen gefunden worden sein, von denen 3 identifiziert werden konnten. Es waren, dem Korrespondenten zufolge, Abdul Majid Khan, ein Druder des vormalen Königs Aman Ullah, Haya- t u l l a K h a n, d en Halbbruder Aman Ullahs und Mohammed Usman, der vormalige Gouverneur von Kandahar. In Kabul ist alles ruhig. Es wird erwartet, daß die Straße nach Iellalabad bald wieder frei sein wird.
Das Eisenbahner-Ehrenmal.
Im Schöneberger Stadtpark wurde das Denkmal für die im Weltkrieg gefallenen Angehörigen der Eisenbahntruppen und ihrer Feldformationen enthüllt. Trotz des regnerischen Wetters hatten sich Tausende ehemaliger Eisenbahner aus allen Teilen des Reickes eingefunden. Neben den Vertretern von Reicys-, Staats- und städtischen Behörden, unter ihnen Reichswehrminister G ro e ne r, Vertreter der Reichsbahndirektion und der Reichs- bahnhauptverwaltung, der Inspektor der Verkehrstruppen, General o. Stülpnagel, waren besonders Offiziere der alten Armee in großer Zahl erschienen, an ihrer Spitze Generalfeldmarschall v. Mackensen und der letzte Kommandeur des Eisenbahnregiments Nr. 1 Generalleutnant a. D. Bock. Das Wachregiment Berlin hatte eine Ehren- kompagnie gestellt. Generalleutnant a. D. Bock teilte in seiner Festrede mit, der Reichspräsident habe ehrende Worte zur Feier entboten. Unter den Klängen des Liedes „Ich halt' einen Kameraden" fiel dann die Hülle, während die Ehrenkompagnie das Gewehr präsentierte.
Oie Wetterlage.
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Wettervoraussage.
Fortgesetzte Druckstörungen, die sich über Europa verteilen, beherrschen die Wetterlage. Durch ihre verschiedenen Lagen, im Südwesten über der Biscaya, sowie über der Ostsee und Nvrdskandinavien wird ein Wechsel der Luftbewegung herovrgerufen, deren Rich, tung durch die Windströmungen der einzelnen Störungen bedingt wird. Infolgedessen besteht noch immer kein Uebergang zu einer beständigen Wetter- läge. Die Temperaturen verhalten sich schwankend, da teils wärmere Luftmassen Bewölkung mit sich führen und anderseits kältere ein Auflösen der Wolkendecke und somit auch Temperaturrückgang verursachen.
Wettervorhersage für Dienstag: Meist wolkiges Wetter, Temperaturen zunächst etwas ansteigend, einzelne Niederschläge.
Lufttemperaturen am 20. Oktober: mittags 11 Grad Celsius; abends 7,9 Grad: am 21. Oktober: morgens 8,1 Grad. Maximum 11,. Grad, Minimum 7S Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 20. Oktober: abends 10,8 Grad: am 21. Oktober: morgens 9,4 Grad Celsius. — Sonnenscheindauer 2% Stunden.


