Samstag, 19. Oktober 1929
179. Jahrgang
Nr. 246 Erstes Blatt
Ein neuer deutscher Kreuzer
— Reichswehrminister Groener betont die unabweisbare
Die Verfasfuugsreform in Oesterreich
Wenn die französische Regierung die Der
Oer Kampf um die Saar
Bevor am 22. Oktober die neue Session des französischen Parlaments eröffnet wird, tagt in Reims die große linksbürgerliche Partei der Radikalen, um über ihren nächsten Kurs Klarheit zu schaffen. Die Beratungen haben für die französische allgemeine Politik schon deshalb Bedeutung, weil Ministerpräsident B r ia n d die Absicht haben soll, ähnlich wie Poincare bei der Frankensanierung durch Einbeziehung radikaler Minister in sein Kabinett diese wichtige Kammergruppe an seine Politik zu fesseln.
Der Hinweis darauf, daß das Saargebiet seit der Eingliederung in das französische Zollsystrnn ein besonders kaufkräftiger Markt für französische Erzeugnisse geworden sei, dringt nicht durch. Diese Kaufkraft ist nicht das Ergebnis der Wirtschaftsgemeinschaft des Saargebietes mit Frankreich, sondern vielmehr darauf zurückzuführen, daß Deutschland dem Saargebiet z o l l p o l i - tische Zugeständnisse in einem Llrnfang _ , . .. «. - Saar
land nicht ein so bereitwilliger Abnehmer der Saarerzeugnisse wäre, so würde es mit der Kaufkraft übel beschaffen sein. Das Saargebiet führt für mehr als 200 Millionen Mark nach Deutschland aus, hauptsächlich Rohstoffe und Halbzeug, während umgekehrt Deutschland vornehmlich Fertigware in das Saargebiet einführt. Allerdings weisen die Franzosen darauf hin, dah das Saargebiet für rund 200 Millionen Mark von Frankreich kaufe. Aber es läht sich nicht feststellen, wieviel das Saargebiet nach Frankreich ausführt. Darüber fehlen statistische Unterlagen. Aus der Warenbewegung im Saargebiet geht jedoch hervor, dah die Derbundenheit mit Deutschland viel größer ist als mit Frankreich.
Es trifft auch nicht zu, dah das Saargebiet sich heute einer besonderen wirtschaftlichen Blüte erfreut, die die Franzosen übertrieben als Folge der Eingliederung des Saargebiets in das französische Zollsystem hinstellen. Zunächst hängt das wirtschaftliche Gedeihen des Saargebiets von der unlösbaren Derbindung mit Deutschland ab. Dies um so mehr, als der Ertrag der Saargruben unter der französischen Derwaltung nicht im Saargebiet bleibt, sondern für ganz andere Zwecke verwendet wird. Das würde sich nach einer Rückgliederung des Saargebiets an Deutschland sofort ändern, denn die Saarkohle tonnte dann noch mehr als bisher den aufnahmefähigen süddeutschen Markt und darüber hinaus die Märkte rm Südosten aufsuchen. Cs trifft nicht zu, dah das Wirtschaftsleben des Saargebiets nach Elsaß-Loth- rIngen und Frankreich' gerichtet ist, wie französische Interessenten neuerdings mit verdoppelter Energie behaupten. Die Saarbevölkerung ist darüber wohl besser unterrichtet als die französischen Interessenten. Auch diese wagen nicht
den Ueberlebenden der „Leipzig", ob sie nun hier erschienen sind, oder durch irgendeinen Umstand verhindert wurden, zu sagen, dah wir ihr Erve, das sie durch ihren Heldenmut und ihre Tapferkeit uns hinterliehen, pflegen und hegen wollen mit all' unseren Kräften und
Sinnen.
Und so wird auch das Gedächtnis an Ihren Gatten, gnädige Frau", so führte der Minister aus, indem er sich zu der Witwe des bei den Falklandsinseln ums Leben gekommenen Kommandanten der alten „Leipzig" wandte, „fortleben durch Generationen in der deutschen Wehrmacht als ein Borbild eines Korn- Mandanten einer ganzen in sich gefestigten Persönlichkeit. Darin mögen Sie, gnädige Frau, für das schwere Schicksal, das Sie persönlich betroffen hat, einen gewissen Trost, aber auch Stolz empfinden .
Ericheini ivglich, außer Sonntags und Feiertags.
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Die Illustrierte Gießener Familienblätter
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Eine weitere Maßnahme ist auch die Sicherstellung des Wirkungskreises des Rechnungshofes, der nunmehr nicht nur in vollem Umfange die Finanzgebarung der Länder, sondern auch die Gebarung von Wien und den übrigen Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern zu kontrollieren haben wird.
Ein weiteres Problem der Derfassungsreform bildet die Reuregelung der Stellung Wiens im Bundesrat. Die nun im Entwurf vorgesehene bundesunmittelbare Stellung Wiens ermöglicht es bei aller Wahrung der Autonomie und insbesondere bei Belassrng eines eigenen Gesetzgebungsrechtes, den Einfluß des Bundes in solchen Angelegenheiten zu sichern, die auch in den Ländern als Dundesangelegen- heiten gesührt werden.
In den Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches ist im Interesse einer objektiven Derwaltungsrechtsprechung die Einrichtung besonderer unabhängiger Kollegialbehörden für bestimmte Materien vorgesehen.
In diesen Gedanlengängen bewegten sich die Ausführungen des Bundeskanzlers Schober, mit denen er die Regierungsvorlage vorlegte.
Annahme von Anzeigen für die Tagcsnummer bis zum Nachmittag vorher.
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Thefredaktteur.
Dr. Friedr Wilh. Canc^e. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich tn Gießen.
Notwendigkeit der Flotte.
Ich bitte Sie, den Toten ein stilles Glas zu widmen."
Nachdem dies geschehen war, fuhr der Reichs- wehrminister fort: „Wenn wir ein Kriegsschiff vom Stapel lassen, ist es eine altehrwürdige Sitte, daß wir Gäste um uns sammeln aus dem Binnenlande, daß wir Persönlichkeiten bitten, an diesem Akt teilzunehmen, die mit dem Schiff Beziehungen hatten und in Beziehungen treten sollen und wollen. Ich begrüße alle unsere Gäste. Besonders ist es mir eine angenehme Pflicht, die Herren Vertreter von -Neichsrat und Reichstag herzlichst willkommen zu heißen. In Wehmut habe ich beim Abschreiten der Fronten heute früh ein kleines Häuflein von unseren Gästen begrüßt: Die Ueberlebenden der alten „L e i p z i g" heiße ich warmen Herzens und aufrichtigster Gesinnung unter uns willkommen. Ich halte es für meine ganz besondere Pflicht,
0er Giapellauf der „Leipzig"
hat so spielt dabei zweifellos die Erwägung eine große Rolle, dah die französische Öffentlichkeit mobil gemacht werden soll, um die Saarinteressen gewisser französischer Wirtschaftskreise auf das ganze französische Volk zu übertragen. Wirtschaftspolitisch handelt es sich eben für Frankreich darum, entweder die Saargr u b e n nur gegen einen besonders hohen Lieberpreis zurück- zugeben oder aber durchzusehen, daß sie einer gemeinsamen deutsch-französischen Verwaltung unterstellt werden. Hierfür ist die gefährliche Formel gefunden worden, dah die gemeinsame Verwaltung der sicht b a r e Ausdruck der deu tsch-französ i s chen Verständigung sei. Wenn dieser sichtbare Ausdruck notwendig ist, so läßt er sich viel eher erzielen, wenn nicht die Saargruben, sondern die ehemals deutsch-lothringis ch e 2 nAu * ft r i e eine gemeinsame deutsch-französische Verwaltung erhält, zumal diese Industrie in ganzem Umfang von der deutschen Wirtschaft geschaffen worden ist. Diese gemeinsame Verwaltung der lothringischen Industrie wäre um so eher am Platze, als die lothringischen Hüttenerzeugnisse unbedingt den deutschen Markt gebrauchen, wahrend umgekehrt die Saarwirtschaft auf den französischen Markt nicht angewiesen ist.
Briand hat sich im Haag auf den llZoungplan, auf die Rheinlandräumung und Verhandlungen Rückgabe des
über die vorzeitige
Saargebiets festgelegt. Aber er hat aus innerpolitischen Gründen, also aus Rücksicht auf die Opposition von rechts, in der letzten Zeit stillschweigend zugesehen, wie ein Mitglied seines Kabinetts, der frühere Kriegs- und jetzige Ko
lonialminister M a g i n o t, dem im Haag vereinbarten Räumungsversprechen eine Ausdeutung gibt, die dem klaren Wortlaut der Vereinbarungen völlig widerspricht. Es zeigt sich auch, dah im Hinblick auf die Saarverhandlungen wichtige Kreise in Frankreich einen Widerstand organisieren, der sicherlich nicht überraschen kann, der jedoch geeignet erscheint, die' Beratungen von vornherein bedenklich zu belasten. Bisher hatte die französische Öffentlichkeit schon immer mit Zahlen jongliert, die das Milliarden-Inter- esse am franko-saarländischen Wirtschaftsverkehr aufzeigen sollen. Run hat man in den letzten Wochen von Ostfrankreich her eine chauvinistische Bewegung anschwellen lassen, die „Sicherheit" und Wirtschaftsinteresse verbindet. Man unterstreicht jetzt, dah in den neuen Grenzprovinzen an der Ostgrenze, also besonders im Elsaß und in Lothringen, einzelne Wirtschaftszweige völlig oder grohenteils von dem Absatz nach dem Saargebiet abhängen. Man berichtet von Handwerkern, kleineren Kaufleuten und von der Landwirtschaft, die nach dem Verlust des badischen, pfälzischen und luxemburgischen Marktes (Luxemburg ist nach dem Kriege aus dem deutschen Zollbereich aus- gcsch'.eden, hat sich aber nicht an Frankreich, sondern an Belgien angeschlossen) nicht auch noch den Absatz nach b;m Saargebiet aufgeben könnten. Es wird sicherlich auch umgekehrt vom Saargebict her der Wunsch mancher Zweige der Wirtschaft bestehen, sich den Weg nach dem benachbarten Grenzstreifen gangbar zu halten. Darin liegt ja aber gerade der Sinn der deutsch- französischen Verhandlungen: einen Ausgleich zwischen diesen verschiedenen Ansprüchen zu finden, und es widerspricht dem Zweck dieser Verhandlungen durchaus, wenn jetzt etwa eine Handelskammer in Ostfrankreich fordert, dah das Saargebiet auf jeden Fall im französischen Zollbereich verbleiben müsse.
Die Regierung Briand wird es ganz gern sehen, wenn sie auf diese Weise den Rücken gestärkt bekommt, um möglichst große Zugeständnisse heraus'uho'.en: man hat es in Frankreich immer — bei er als in Deutschland Der* standen, die „nationale Opposition" dem Auslande deutlich zu zeigen. Es ist nur die Frage, wie weit eine verantwortliche Staatsführung sich dadurch die als unvermeidlich erkannten Schritte selbst erschweren will. Im vorliegenden Fall hat man jedenfalls den Eindruck, dah seit der Haager Konferenz die Verständigungsbereitschaft Frankreichs wieder stark zurückgegangen ist. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form Briand vor dem Parlament in der nächsten Woche seine Absichten verkünden will. Hingewiesen werden muh jedoch darauf, dah gewisse Kreise am Wer^e sind, die von der französischen Oefientuchkeit bereitwillig angehört teert en, • ba sie von der „bedrohten" Ost grenze her ihre Stimme warnend, unter Berufung auf d.e besonders gute Kenntnis der „deutschen Mentalität", ertönen lassen.
So hat in der eben erscheinenden Rümmer der angesehenen Pariser „Revue des deux mondes" der frühere Oberst de Witt-Gui- zott über das „Saarproblem und die Verteidigung der Grenzen" Ansichten vorgetragen, die durchaus aus dem Geiste der ersten Rachkriegsjahre stammen. Run aber ist dieser Herr nicht ein beliebiger Privatmann, sondern immerhin der Leiter eines halbamtlichen Propagandadienstes im Elsah, und man kennt seine engen Verbindungen zu den militärischen und Verwaltungsstellen. Richt minder schlimm ist es, dah von einer ihm sehr nahestehenden Zeitung, die gleichfalls aus französischen Propagandafonds lebt, die Ansicht verfochten wird, dah jede Aenderung des Saar- regimes als „eine erste Bre sch e i n 6 en Versailler Vertrag" gelten und dah es dazu auf leinen Fall kommen dür!e. Damit ergäbe sich ein ähnliches Schauspiel wie im Fall Eupen-Malmedys, freien Rückgabe an das Reich von Belgien grundsätzlich zugestanden war, um dann von Paris, ebenfalls unter Hinweis auf den schwerwiegenden Präzedenzfall, v e r g t n - dert zu werden. Rach den bisherigen Absichten der französischen Regierung soll am 8. Rovem- ber über die vorliegenden Interpellationen zur Rheinlandräumung wie auch über die Saar- Derfjanülungen eine Kammerdebatte ftattfmoen. Briand wird dann Gelegenheit haben, die bitteren Zweifel über die versprochene .Aftqui- bierung des Krieges" aus der Welt zu schaffen.
desregieruirg, Oberbefehl über das Heer, Rec^ zur Auflösung des Rativnalrates, und schließlich dem Recht, wenn Lebensinteressen der Allgemeinheit auf dem Spiele stehen, die erforderlichen Verfügungen durch Verordnung zu treffen. Hiervon sind Verfassungsänderungen und finanzielle Maßnahmen ausgenommen.
Bei der Au flösungdesBundesrates ist eine Mitwirkung des Ges amt Volkes in Aussicht genommen. Wesentlich für die Autorität ist, daß der Staat das Bracchium vollkommen in der Hand hat. Daher wird jede Verfügung über das Bundesheer der Zentralregierung zustehen. Auch die Sorge für die gesamte öffentliche Sicherheit tm Bundesgebiet und namentlich die Verfügung über Polizeieinrichtungen werden dem zuständigen Bundeskanzleramt überlassen. Dabei ist die Aufstellung anderer Wachkörper neben der Vundespo ijei ausdrücklich untersagt. Bei Gefahr großer Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung wird cemgemäß, wie in fast allen europäischen Staaten, die Verhängung eines Ausnahmezustandes zugelassen.
Wilhelmshaven, 18. Okt. (WB.) Schon lange vor Beginn der Feier des S t a p e l l a u f s des Kreuzers „E" hatte sich eine große Zuschauermenge eingefunden, darunter Schulen, Kriegervereine und Arbeiterabordnungen. Das Werft- gelänbe war mit Flaggen, Wimpeln und Girlanden geschmückt. Um 11 Uhr erschienen Reichswehrmini- ftcr Groener, Admiral Roeder, Konteradmiral Eichel, Vizeadmiral Franz und Generalleutnant F öh r e n b a ch. Unter den Klängen des Präfentiermarsches schritten sie die Front der Ehrenkompagnie ab. Der Reichswehrminister begrüßte insbesondere die Ueberlebenden des bei den Falklandinseln gesunkenen Kreuzers .Leipzig", sowie einen auf der Werft am heutigen Tage 50 Jahre lang beschäftigten Arbeiter. Hierauf begaben sich der Reichswehrminister und die Ehrengäste auf die Taufkanzel.
Der Oberbürgermeister von Leipzig Dr. Rothe hielt darauf die Taufrede, in der er u. a. fegte: Nach den furchtbaren Lehren des Weltkrieges denken wir bei der Taufe eines Kriegsschiffes an die Verbindung der Heimat mit den Deutschen im A u s l a n d e, an den Schutz der im Auslande lebenden Deutschen und an den Schutz unseres Außenhandels.
Wenn das Schiff in den Häfen des Auslandes anlegt, dann soll es den fremden Völkern, die es sehen, zeigen, was deutsche Technik, deutsches können und deutsches Wissen leisten, wie deutsche Offiziere und Matrosen in Disziplin, aber auch in begründetem Selbstbewußtsein die deutsche Ration fest und würdig vertreten.
Zugleich soll im Namen, den es trägt, das Schiff Kunde geben von der deutschen Stadt, die durch ihre internationale Messe, durch ihren Welthandel Beziehungen pflegt zu allen Ländern, und soll diesen Namen weitertragen. So taufe ich als Oberbürgermeister dieser Stadt dieses stolze Schiff, mit dem Wunsch«, daß es alle Stürme des Meeres siegreich überstehen und überall festen Ankergrund finden werde, und seine Besatzung dem deutschen Vaterlande immer Ehre mache, daß das Schiff ein Bote des Friedens zwischen Deutschland und den anderen Völkern stets sein möge, auf den Namen "^Anschli^end taufte die Witwe des bei den Falllandsinseln gefallenen Kommandanten des früheren Kreuzers „Leipzig" das Schiff mit den Worten: „Ein Wahrzeichen uns gilt: das Vaterland zu erretten. Auf Befehl des Herrn Reichspräsidenten taufe ich dich „Leip - z i g“. Die Flasche deutschen Schaumweins zerbrach tiirrend am Dug. Das Schiff fetzte sich langsam in Bewegung und glitt unter dem Iubel der Zuschauer ins Waller. Begeistert sang die Menge das Deutschlandlied.
Rach dem Stapcliaüf begaben sich die etwa 170 geladenen Gäste in den mit Girlanden und Fahnen geschmückten Saal des Werftspeisehauses, wo nach einem Musikstück der Marinekapelle
Reichswehrmimster Groener
das Wort zu folgender Rede nahm: „Wir gebenden der Toten des Weltkrieges. Wir gedenken der Helden, die mit beispielloser Tapferkeit und hingehendem Heldenmut für unser Vaterland auf fernen Meeren ge allen sind. In Sonderheit gedenken wir der heldenmütigen Besatzung des damaligen Kreuzers „Le P-- zig" und seines vorbildlichen Kommandanten.
zu bezweifeln, daß die Volksabstimmung eine überwältigende Mehrheit für Deutschland bringen werde, obwohl oder gerade weil die französische Stimmungsmache im Saargebiet darauf aus ist, den Saarländern zu beweisen, daß eine Rückkehr zu Deutschland höhere Steuern und Kriegslasten bringen werbe. Das zeigt, daß seelische und nationale Unwägbarkeiten in der französischen Saarpvlittk keine Rolle spielen. Llnd darum ist es doppelt verdächtig, daß diese Interessenten mit einem Mal die höhere Aufgabe des Völkerbundes dahin erkennen, die Zukunft der Saargruben international zu regeln. Auch diese internationale Regelung wird Deutschland unter allen Umständen ablehnen.
Die Sorge, daß es Deutschland unmöglich sein werde, die im Versailler Vertrag festgesetzte Summe für den Rückkauf der Saargruben aufzubringen, sollten sich die Franzosen lieber nicht machen. Diese Sorge wird auch darum ncht größer für Deutschland, weil die Franzosen behaupten, sie hätten auch ein Recht, eine angemessene Entschädigung für den technischen Ausbau der Saargruben zu fordern. Die Saargruben haben unter französischer Verwaltung zu keiner Zett die Vorkriegsförderung erreicht. Soweit die französische Verwaltung die ©aargruben tatsächlich technisch überholt hat, ergibt sich das zwangsläufig aus bergbaulichen Betriebsgründen. Im übrigen hat Frankreich den vollen Rießbrauch an den Saargruben gehabt, was bedeutet, daß es sich für die technische Lieber- holung am Dergbauertrag mehr als schadlos halten konnte. Das deutsche Volk fordert ebenso wie das Saarvvlk die einheitliche unJb unbelastete Rückgabe.
Wien, 18. Okt. (WTB.) Die Amtliche Rach- richtenstelle meldet: Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Rational- r a t e s die angekündigte Verfassungsreform Vorlage eingebracht. Sie ist hierbei von der Erwägung ausgegangen, daß die im Iahre 1920 beschlossene Bundesverfassung unter Umständen zustande gekommen ist, die den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen, und daß infolgedessen der mit immer stärkerem Rachdruck in der Oeffentlichkeit geltend gemachten Forderung nach einer durchgreifenden Novellierung der Verfassung nach gekommen werden muh.
Die mit der Verfassungreform verfolgten Hauptziele betreffen die Reform der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes, die Stärkung der staatlichen Autorität, die Entpolitisierung der Verwaltung und der Rechtssprechung, sowie die Reuregelung der Stellung der Bundeshauptstadt Wien.
Der Organismus der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes wird in folgender Weife geregelt: Die Einrichtung des Nationalrates der auf Grund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahl- rechtes gewählt wird, bleibt unverändert. Ebenso bleibt auch die für die bundesstaatliche Organisation unerläßliche Ländervertretung grundsätzlich bestehen. Sämtliche Bundesländer werden nunmehr nach dem Muster der Vereinigten Staaten und der Schweiz die gleiche Anzahl von Vertretern zu entsenden haben. Diese Ländervertretung soll jedoch mit einer Vertretung der Berufs st ände zu einer Kammer, dem Länder - und Ständerat, vereinigt werden. Da jedoch die Organisation der einzelnen Berufsstände, eine notwendige Voraussetzung der Ständevertretung, noch nicht völlig ausgebaut ist, muß die endgültige Durchführung dieses Teiles der Reform noch einem weiteren Verfassungsgesetz vorbehalten bleiben. Ein Grundzug der Reform des gesetzgebenden Körperschaften überhaupt ist, daß die Mandatszahl dieser Körperschaften (Bund und Länder) erheblich vermindert ist.
Der Bundespräsident wird insbesondere mit folgenden weiteren Rechten aus- gestattet: Aufstellung und Enthebung der Bun-
Siebener 2ln,ieiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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