führte: Berlin ist die Stadt, welche die meisten Frauen als Abgeordnete in den Parlamenten zu verzeichnen hat, diejenige Stadt, in der die Frau am meisten Gelegenheit hat, in ollen sozialen Angelegenheiten mitzuarbeiten. So kann Berlin den Hunderten von Frauen, die augenblicklich aus 45 Ländern der ganzen Welt hierher zusammengeströmt sind, als Beispiel geltem Hier können wir sehen, wie weit es die Frau in Deutschland gebracht hat. 3ch danke namens aller Frauen nicht nur für die großzügige Gastfreundschaft der Stadt Berlin, sondern auch für das Mitgefühl und die Sympathie, die ihre Männer und Frauen, ja die ganze Bevölkerung Berlins, uns gezeigt haben.
Keine sofortige Reform der Arbeitslosenversicherung.
Beschlüsse des Neichskabinetts.
Berlin, 17. 3uni. (WTD.) 3n der heutigen Ministerbesprechung beschäftigte sich das Reichskabinett zunächst mit den landwirtschaftlichen Fragen. Staatssekretär Heu- kamp vom Reichsernährungsministerium wurde beauftragt, nach Stockholm zu fahren, um angesichts der Notlage der deutschen Landwirtschaft mit der schwedischen Negierung wegen Beseitigung der Schwierig!eiten zu verhandeln, die sich aus dem deutsch-schwedischen Handelsverträge für eine Neuregelung der deutschen Agrarwirtschaft ergeben. Weiterhin nahm das Kabinett zur der Frage der Arbeitslosenversicherung Stellung. Es war der Meinung, daß mit Rücksicht auf die gesamte politische Lage, die eine Spätsommertagung des Neichstages erfordert, von einer zweimalige Gesetzesvorlage über die Arbeitslosenversicherung innerhalb so kurzer Zeit abzusehen ist und die endgültige Reform in dieser Sommertagung zur Berabschiedung gelangen soll. Der vom Reichsarbeitsminister einberufene Ausschuß soll bis Ende 3uli seine Arbeiten beendet haben, so daß für die Spätsommertagung der abschließende Gesetzentwurf vorliegen wird.
Verschiedene Berliner Blätter nehmen zu dem Beschluß der Reichsregierung Stellung, in dem auf die Vorlage des Sofortprogramms verzichtet wird. Die „Germania" sagt, die nun eintretende Verzögerung der Reformarbeit sei bei der ernsten finanziellen Lage der Reichsanstalt, die noch kürzlich mit größtem Nachdruck sofortige Maßnahmen verlangte, außerordentlich bedauerlich. Die „D. - A Z." weist darauf hin, daß noch Ende September die geltende Regelung der Saisonarbeiterfürsorge abläuft. Dis zu dem Zeitpunkt müßten Regierung und Parlament Klarheit über die Behandlung der Saisonarbeitslosigkeit vom 1. Oktober ab zu befassen haben. Man könne also die Dinge betrachten, wie man wolle. Soviel sei sicher, daß dieses Mal die traurigen Verschleppungskünste der Sozialdemokratie keinen Erfolg haben würden, denn die Verhältnisse seien in diesem Falle starker als die Menschen, die sie nicht zu meistern vermöchten. Die „D ö rse n ze i tun g" schreibt, der Verzicht auf das Sofortprogramm sei wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß man sich im Kabinett überden 3nhaltnichthabeeini- g e n können, weil die sozialdemokratischen Minister auf der Beitragserhöhung bestanden hätten. Da man einen Bruch befürchtete, habe man sich einer Entscheidung durch die Vertagung entzogen. Die „D o s s i s ch e Zeitung" sagt, der Beschluß des Reichskabinetts komme nicht unerwartet, nachdem die interfraktionellen Besprechungen gescheitert seien.
Todesurteil im Bonner Gistmord-prozeß.
Bonn, 17. 3uni. 3m Donner Giftmord- Prozeß wurde der Angeklagte Dr. Richter wegen Mordes zum Tode und wegen Meineids zu einem 3ahr Gefängnis verurteilt. Der praktische Arzt Dr. Richter war beschuldigt, die von chrem Ehemann, einem Architekten, geschiedene Frau Mertens durch Einführung von Strophantin ermordet zu haben, um sie sich
Dorkkassische Musik.
Zum bevorstehenden Bolkskonzert des Gießener Konzertvereins.
Das bevorstehende Konzert des Gießener Konzertvereins wendet sich der vorklassischen Periode der 3nstrumentalmusik zu und gibt damit wertvolle Einblicke in die Höhepunkte instrumentalen Schaffens vor dem Anbruch der großen Stilwende um 1750.
Der Gebrauch des Basso continuo im 17. 3ahr- hundert hatte zu einem konzertanten Stil hin- geführt. Da durch die Bezifferung des Generalbasses die Mittelstimmen in ihrer Weiterführung festgelegt werden, konnten sich um so mehr die Oberstimmen in freier Beweglichkeit und Ausgeprägtheit ausbreiten. Galt die Bezeichnung concerto zunächst für kirchliche Dolal- sätze mit 3nstrumenten, so entwickelte sich später das reine 3nstrumentalkonzert. Zu seiner Entfaltung trug besonders der Fortschritt im Streichinstrumentenbau bei. Den Typus des Concerto grosse bildete Corelli aus. Drei konzertierenden 3nstrumenten (zwei Violinen und einem Cello) stellte er einen verstärkten Orchesterkörper entgegen: das „Grosso". 3n dem Rivalisieren dieser beiden Klangkörper, Concertino und Grosso prägt sich der Charakter dieser musikalischen Form aus. Händel folgt in seinen Concerti grossi durchaus dem Vorbilde Corellis, wenngleich auch hier eine persönliche Durchdringung der Form ersichtlich ist. Das Concerto grosse in ?-Dur ist sicherlich unter die Reihe der schönsten Äonaerte von Händel zu zählen.
Ein ganz besonderes Ereignis wird die Aufführung einer im Jahre 1928 neu aufgefundenen Sonate für Violine und Klavier bedeuten. Dieses Werk befand sich im Privatbesitz von Herrn Manfred (Borte in Eisenach. Der Urgroßvater des jetzigen Besitzers hatte u. a. eine kleine Musikaliensammlung angelegt: die Bestände hatten sich in der Familie fortgeerbt, und lange Zeit waren sie, n Kisten verpackt, unbe- achtet geblieben. Nach vorgefundenen Briefen läßt sich vermuten, daß der Begründer der Sammlung musikalische Handschriften aus dem Nachlaß des Göttinger Musikdirektors und Bach-Biographen Johann Nikolaus Forkel (t 1818) erworben hat. Die Vorderseite der Handsck rist war durch einen Um- Mag verklebt; eine Durchleuchtung mit Jupiter-
Todesurteil im
Neustrelitz, 17. 3uni. (WB.) Unter großer Spannung und starkem Andrang des Publikums begann heute mittag 12,20 Hfjr die letzte Sitzung im Nogens-Prozeß. Die Angeklagten unterhielten sich vor Beginn der Verhandlung lebhaft und aufgeregt mit ihren Verteidigern. Der Vorsitzende erteilte nach Eröffnung der Sitzung den Angeklagten das Schlußwort. Frau Kähler (weinend): 3ch habe der Wahrheit die Ehre gegeben, und mein letztes Geständnis stimmt. 3ch kann es vor Gott verantworten, daß ich nicht die Mörderin und Anstifterin bin. 3ch hätte mein Leben für den kleinen Ewald eingesetzt, wenn ich im Augenblick des Mordes dagewesen wäre. Was ich von der Tat weiß, habe ich im Lokaltermin und in der Hauptverhandlung gesagt. Meine Söhne August und Fritz sowie der Angeklagte Dlöker und auch der Zeuge Kreuzfeldt können nach meiner Meinung die Mörder nicht gewesen sein. Frau Kähler erstickt schließlich im Weinen, so daß der letzte Teil ihrer Ausführungen unverständlich bleibt. — Angeklagter August Nogens: 3ch muß erklären, daß, wenn ich zum Tode verurteilt werde, mein Bruder Fritz mein Mörder ist. 3ch bin am Mordtage nicht in Palingen gewesen. — Fritz Nogens: 3ch halte meine Angaben aufrecht und bitte um Anrechnung der Hntersuchungshaft.
Das Gericht zog sich dann zu einer ganz kurzen Beratung zurück. Darauf verkündete der Vorsitzende das bereits in einem Teil der gestrigen Auflage gemeldete Urteil:
Dec Angeklagte August Nagens wird wegen Mordes zum Tode und wegen schweren Meineides zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus verurteilt;
der Angeklagte $ r i h Rogens erhält wegen Beihilfe zum IRorbe und wegen Meineids unter Berücksichtigung des Jugendgeckchlsgesehes vier Jahre und d r e i M o n a te G e f ä n g n i s ; er hat zwei Jahre Gefängnis zu verbüßen und erhält dann eine fünfjährige Bewährungsfrist;
die Angeklagte Frau Kähler wird wegen Beihilfe zum Morde und wegen schweren Meineides zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt (starke Bewegung im Zuhörerraum):
der Angeklagte B l ö k e r wird wegen Meineids zu einer Zuchthaus st rase von einem Jahr sechs Monaten verurkeilt.
3n der Begründung des Urteils im Rogens-Prozeß HÄHt es u. a.: Die Geständnisse der Angeklagten seien im wesentlichen als glaubhaft zu betrachten, mindestens soweit sie sich selber bezichtigen, da es ernstlich wohl niemand einfällt, sich ohne Grund der Teilnahme oder der Beihilfe zum Morde zu bezichtigen. Die Behauptung des Angeklagten August Rogens, sein Geständnis sei von dem Kriminalrat Gennat und dessen Gehilfen erschlichen, werde durch die Aussagen dieser Beamten widerlegt, sei auch nicht zu vereinbaren mit der Tatsache, daß August Rogens vor dem Untersuchungsrichter nicht nur ein, sondern mehrere Male sein Geständnis wiederholt hat und daß Fritz Rogens und Frau Kähler in einem selbstgeschriebenen Lebenslauf freiwillig und völlig uiGeeinflutzt sich freimütig zu dieser Tat bekannt hätten. Das Schwurgericht habe daher auch dem Widerruf des Geständnisses seitens des August Rogens keinerlei Bedeutung beimessen tonnen. Die Glaubwürdigkeit der Geständnisse werde aber noch erheblich verstärkt durch die sonstigen Ergebnisse der Untersuchung. Vor allem komme hier u. a. der verräterische Brief des August Rogens an seinen Bruder Fritz vom 23. 3uli 1928 in Betracht und die dadurch veranlaßte Zusammenkunft der beiden Brüder in Lübeck. Einer be-
vom Halse zu schaffen. Dr. Richter hatte im Laufe der Verhandlung gestanden, einen Mein - e i d geschworen zu haben, als er als Zeuge im Ehescheidungsprozeh Mertens einen Verkehr mit der Frau Mertens geleugnet hatte.
Es steht einwandfrei fest, heißt es In der Urteilsbegründung, daß der Tod der Frau Mertens auf unnatürliche Weise, und zwar
lampen ergab Teile der ursprünglichen Titelangabe und eine Notiz des späteren Besitzers, der sich als Schüler Bachs bezeichnet, und die vermutlich von Kirnberger herrühren könnte.
Aus mannigfachen Kriterien, insbesondere aber aus dem von Bach verwandten Notenpapier, tonnte auf eine unbedingte Echtheit der Handschrift ge- schloffen werden.
Eigenartig ist, daß die Generalbahstimme dieses Werkes bis auf eine Reihe von Abweichungen mit der continuo-ötimme eines schon bekannten Trios in G-Dur für Flöte, Violine und continuo übereinstimmt. Ein Vergleich dieser beiden Werke miteinander fällt bei weitem zugunsten der Sonate aus, die in dem Verlauf ihrer musikalischen Entwicklung Bachschen Geist in seiner barocken Eigenheit zeigt: ja, typische Stellen in der Sonate erscheinen weit ausgeprägter als im Trio. 3n welcher Beziehung die beiden Werke zueinander stehen, läht sich zur Zeit noch nicht völlig entscheiden. Die eine Ansicht geht dahin, die Sonate als eine spätere Bearbeitung unter Zugrundelegung desselben Basses anzusehen: während eine andere Meinung den Standpunkt vertritt, daß die neu aufgefundene Sonate das Bachsche Originalwerk darstellt und die Fassung als Trio von späterer Hand gegeben wurde. Einige thematische Wendungen, die auf die Berliner Schule verweisen, geben der zweiten Ansicht eine gewisse Berechtigung. Damit hätte das Auffinden eines Bachschen Originalwerkes die Echtheit eines bis dahin unbezweifelten Bachschen Werkes in Frage gestellt. Kommende eingehende Untersuchungen werden vielleicht noch Licht in diese Angelegenheit bringen. An uns ist es, das neu entdeckte Originalwerk voll und ganz auf uns wirken zu lassen und ihm mit berechtigtem Verständnis zu begegnen. Dr. H.
Die Freuden des Stranblebens.
Von Sling *t.
Nachdruck verboten.
Das Meer aeigt sich vor dem Gebirge vielfach aus. 3m Gebirge muh man immerzu unterwegs sein, um eine andere Landschaft zu sehen. Das Meer selbst ist kontrakllich verpflichtet, für Abwechselung zu sorgen. Man bleibt einfach da-
Mgens-prozeß.
sonderen Prüfung, heißt es dann in der Begründung weiter, bedürfe die Behauptung des August Rogens, daß er am 9. Rovember nicht in Palingen gewesen sein könne. Das Gericht geht in dieser Beziehung von dem aus, was August Rogens bei Ablegung seines Geständnisses selber angegeben hat, dah nämlich die Kartofsel- fahrt nach Mechow nicht am 9. Rovember, sondern acht Tage später, also am 16. Rovember 1924, stattgefunden hat. Aber selbst wenn man dies als zweifelhaft ansehen wollte, würde damit Die Teilnahme des August Rogens an dem Morde nicht ausgeschlossen fein. August Rogens könnte auch am 9. Rovember nachmittags nach Rückkehr von Mechow per Rad noch sehr gut, nämlich in 45 Minuten, rechtzeitig nach Palingen gelangt sein.
Heber die Beteiligung Jakubowskis an dec Ermordung des Ewald Rogens endgültig zu entscheiden, ist, so sagte die Begründung weiter, in diesem Verfahren nicht bie Aufgabe b e 5 Schwurgerichts gewesen. Heber biesen Punkt Klarheit zu schaffen, soweit bies überhaupt möglich ist, wird die Aufgabe des zur Zeit ruhenden Wiederaufnahmeverfahrens in der Strafsache gegen Jakubowski wegen Mordes sein müssen. Ohne einer solchen Entscheidung irgendwie vorgreifen zu wollen, ist das Schwurgericht aber weit davon entfernt, anzuerkennen, dah Jakubowski unschuldig verurteilt ist. Es ist im Gegenteil der Ansicht, dah durch die Ergebnisse des gegen- roärfigen Verfahrens Jakubowski schwer belastet und der Tat dringend verdächtig ist. Das Schwurgericht glaubt aber wenigstens insoweit zur Schuldfrage des Jakubowski Stellung nehmen zu sollen, als es annimmt, dah, wenn Jakubowski an dem Morde beteiligt ist, er a u f k e i n e n F a l l Alleintäter gewesen ist und dah sich beim Gericht gewisse Zweifel an der Schuld Jakubowskis geregt haben.
Es muß davon ausgegangen werden, daß Frau Kähler auf wiederholtes Drängen Jakubowskis eine Reife In Kenntnis der Absicht, Ewald Nogens zu töten und um dadurch die Ausführung der Tat zu erleichtern, unternommen hat. Ihre Behauptung, daß sie dies erzwungenermaßen, nämlich durch die Drohungen Jakubowskis getrieben, getan habe, erscheint dem Gericht als unglaubwürdig, denn sie ist mit dieser Behauptung erst nach Erhebung der Anklage hervorgetreten, während sie in früheren Stadien des Verfahrens ganz offen zugegeben hat, daß sie zwar den Wünschen Jakubowskis nachgab, im übrigen aber freiwillig die Reise angetreten habe, weil ihr eine Erleichterung ihrer Lage durch Beseitigung eines der Kin- der willkommen gewesen sei.
August N'o g e n 5 ist als Mittäter zu bestrafen. Zwar hat das Gericht Bedenken getragen, lediglich auf Grund der Angaben seines Bruders Fritz die Feststellung zu treffen, daß August Nogens selbst derjenige ist, der den Ewald erwürgt oder erdrosselt hat. Vielmehr sieht das Gericht die eigene frühere Darstellung des August Nogens, daß er zwar selbst den Ewald aus der Kate herausgeholt, während der Tötung des Kindes aber nur den Aufpasser gespielt und nach der Tötung angeblich die Leiche nach der Tanne gebracht habe, zu seinen Gunsten als unwiderlegt an. Dem Schwurgericht : es aber nicht zweifelhaft, daß August die durch i-ine Tätigkeit geförderte Tat als seine eigene gewollt hat. Da er, wie aus seinem Verhalten vor und nach der Tat zu schließen ist, diese selbst mit Heber le gung ausgeführt hat, ist er wegen Mordes zu bestrafen.
Durch ein Herzgift erfolgt ist. Es blieb für das Gericht noch die Frage zu klären: Wie ist das Gift der Frau Mertens beigebracht worden? Entweder ist Frau Mertens durch Selbstmord gestorben, oder der Angeklagte hat ihr das Gift beigebracht. Durch die Beweisaufnahme ist die Schuld des Angeklagten vollkommen erwiesen. Es ist ausgeschlossen.
vor sitzen. Kommt das Meer seinen Verpflichtungen nicht nach, so bleibt man auch sitzen.
Außerdem ist die Meereslandschaft nicht so aufregend. Das Meer ist eine Wüste, und der es umsäumende sandige Strand ebenfalls eine. Es ist die große Sehnsucht des Menschengeschlechts, sich in peinlich gepflegtem Zustand in Wüsten zu ergehen. Hier wird sie erfüllt.
Heberhaupt Sand. 3n den Großstädten legt man Steine oder Asphalt auf den Sand, um besser vorwärtszukommen. Auch ist das reinlicher. Trotzdem wird es selbst auf ärztliche Anordnung keinem Menschen einfallen, auf dem weißen Asphalt oder auf den Granitplatten der Bürgersteige eine Liegekur zu unternehmen, obgleich man da sicher ist, daß weder Asphalt in die Locken, noch Granit in die Halbschuhe dringt. Aber nichts ist sympathischer als Sand im Kopf und in den Strümpfen.
Wenn man im Gebirge um die Ecke biegt und plötzlich einen Bekannten vor sich sieht, bekommt man einen Schreck und sagt: „Man kann doch nicht drei Schritte gehen, ohne auf ein bekanntes Gesicht zu stoßen." 3m Seebad ist man über denselben Bekannten hocherfreut und schreibt auf Ansichtskarten: „Denkt mal, der ist auch da."
Die Geselligkeit ist der besondere Reiz des einsamen Meeresstrandes. Es gibt Leute, die zu Hause selbst bei Trennung der Schlafzimmer nicht schlafen können, denen aber sofort die Augen zufallen, wenn sie sich am Strande in Gegenwart von zweitausend Personen in ihren Korb sehen. Vorbedingung dafür ist allerdings, dah sie dabei einen Roman von mindestens dreihundert Seiten in der Hand haben. Da ein einziger solcher Band zumeist für einen mehrwöchigen Seeaufenthalt genügt, um womöglich auch dann noch halb gelesen wieder nach Hause geschafft zu werden, sei auf eins aufmerksam gemacht: Richts ruiniert ein Buch mehr als dies dauernde Richtlesen. Es empfiehlt sich daher, das eine Buch dauerhaft einbinden zu lassen und mit einem Papierumschlag zu versehen. Auch ist es gut, den Band durch einen Bindfaden an dem Verdeck des Strandkorbes so zu befestigen, daß es nicht bei jedem Augenzuklappen auf die Erde fällt.
Von der Strandkorbindustrie ist zu sagen, dah sie dauernd Fortschritte macht und in ihren neuesten Typs Formen annimmt, die eine Veränderung deS menschlichen Körpers erfordern.
daß Frau Wertens Selbstmord verübt hat, weil sie sehr am Sieben hing und außerordentlich lebenslustig war. Das Motiv zur Tat ist leicht erklärlich. Dr. Richter sei wohl zunächst der werbende Teil des Liebesverhältnisses gewesen, fei aber höchstwahrscheinlich schuld an der Krankheit der Frau Mertens gewesen. Diese habe ihm dann dauernd zur Last gelegen. Er habe versucht, sich von ihr ganz zu befreien, aber Frau Mertens habe ihn nicht losgelassen, sondern ihm zu verstehen gegeben, daß sie niemals eine andere Frau neben sich dulden werde. Auf Grund aller dieser Tatsachen habe das Schwurgericht keine Bedenken festzustellen, dah der An- geflagte derVerstorbenen das Gift beigebracht habe in der Absicht, fie zu töten, und zwar mit voller-Heber- legung. Der QlngeSagte fei außerordentlich geistesgegenwärtig und überlegt und habe die Tat von langer Hand vorbereitet. Er habe sich auch das Strophantin wissentlich in der Dinger Apotheke verschafft und sicher rwch am Abend der Tat die Gründe erwogen, die ihn von der Tat vielleicht noch hätten abhalten können. Trotzdem habe er es für richtig gehalten, die Frau zu beseitigen. Aus allen diesen Gründen fei das Schwurgericht zu der Heber- Beugung gekommen, daß der Angeklagte schuldig sei. Das Schwurgericht habe aber beschlossen, alle Mittel anzuwenden, um eine Milderung der Strafe herbeizuführen.
Das Problem derRasse in ll.S.A.
Frau Hoover lädt eine Negerin zum Tee.
Washington, 17. Juni. (Reuter. Funkspruch.) Die Tatsache, daß die Frau des Präsidenten Hoover, die Frau eines Negerdeputierten indasWeißeHauszumTeeeingeladen hat, hat im ganzen Süden der Vereinigten Staaten lebhafteProtefte hervorgerufen, die i n E n t - fchließungen der gesetzge benden Kör- perschaftenvonTexasund Florida zum Ausdruck kommen. Die Bewegung hat jetzt auch auf Wa shington übergegriffen, und der Senator D lease (Demokrat) hat eine Entschließung eingebracht wird, in der die Präsidentin aufgefordert wird, daran zu denken, daß ihr „zeitweiliger Aufenthalt im Weißen Hause" auch den südlichen Staaten zu verdanken sei.
Aus aller Wett.
Die Darmstädter Ausstellung „Der schöne Mensch".
In Darmstadt wurde aufderMathildenhöh« die internationale Ausstellung „Der schöne Mensch in der europäischen Kunst" eröffnet. Nach Ansprachen des Staatspräsidenten Dr. Adelung und des Darmstädter Oberbürgermeisters Mueller erklärte der Maler Hermann Keil die Ausstellung für eröffnet. Die von der Darmstädter Gruppe der Sezession veranstaltete Kunstschau gibt ein Bild über den Stand des gegenwärtigen Kunst- schaffens, soweit es die D a r st e l l u n g des nackten Menschen zum Gegenstand hat. Außer den Künsllern aus fast allen Ländern Europas — besonders Paris ist stark vertreten — sind auch Werke aus China, Japan und Rußland ausgestellt. Die Ausstellung dauert bis zum 6. Oktober.
Große hihe in Reuyork.
Durch die feit mehreren Tagen wieder herrschende große Hitze sind im Distrikt Reuyork wieder sechs Todesfälle verursacht worden. Außerdem sind fünf Personen, die im Wasser Kühlung suchten, ertrunken. Die Erkrankungen infolge Hihschlags sind ungewöhnlich zahlreich. Etwa zwei Millionen Reuyorker flüchteten aufs Land und an die See. Der dadurch verursachte starke Autoverkehr hat zahlreiche Unfälle veranlaßt, bei denen sechs Personen ums Leben kamen, während eine ganze Reihe anderer verletzt wurden.
Hier Höfe niebergebrannt
3n dem Schwerin (Meckl.) benachbarten Dorse Suckow brannten in der letzten Rächt vier mit Strohdächern versehene Düdnereien mit den dazu gehörigen Wirtschaftsgebäuden und Stallungen nieder. Die Bewohner konnten nur das nackte Leben retten. Mitvernichtet sind sämtliche Maschinen der Büdnereien, die Futtervvrräte, drei Kühe und eine größere Anzahl Schweine.
3n vielen Fällen dürfte es genügen, die Sitzfläche um die Hälfte zu reduzieren, um wirklich bequem in diesem Möbel zu ruhen. Man darf hinzufügen, dah die Strandkorbindustrie dieses Entgegenkommen verdient. Die damit verbundene Erneuerung des Hofenbestandes ist sowieso notwendig, da die in den Strandkörben befindlichen Rägel die am Meeresstrande angebrachte, in der Großstadt entbehrliche Anzahl von Luftlöchern automatisch hergestellt haben.
Eines der größten Vergnügen am Meeresstrande besteht in einem Segelausflug. Wer sich während der ersten vierzehn Tage den Magen noch nicht sowieso verdorben hat, sollte nicht zögern, eine Kur zu gebrauchen, die, ohne dieselben Ursachen, dieselben Wirkungen eraiclt 3mmerhin ist es von Vorteil, vorher eine tüchtige Mahlzeit einzunehmen. Ein Schuft, wer mehr gibt, als er hat. Dies eigentlich Rette am Segeln in das Angstgefühl, zu dem man auf dem Lande nicht kommt. (Wer noch mehr Angst haben will, kann auch Flugzeug gondeln.) Macht einem die Angst keinen Spaß mehr, so wendet man sich der Frage zu, ob es einem schlecht wird oder nicht. Man legt sich die Frage so lange vor, bis einem schlecht wird. Hier ist die ersehnte Gelegenheit gegeben, sich auch in Gegenwart von Personen anderen Geschlechts in voller Ratürlichkeit geben zu können. Die letzte Pose schwindet, und der wahre menschliche Gehalt tritt zum Vorschein.
Man kann auch baden. Das hat den Vorteil, dah im Badeanzug nur immer die anderen komisch aussehen. Beim Baden kommt es darauf art, alles zu zeigen, was man hat, und nichts zu verheimlichen, was man nicht hat.
Geht man wirklich ins Wasser, so begegnet man den Wellen am besten, indem man einen wilden Schrei ausstoht. Heberhaupt ist lautes Rufen, Kreischen, Brüllen außerordentlich gesund. Hier kann man alles loswerden, was sich an Stimmenkraft den Winter über angesammelt hat. Das Quietschen hat überdies das Gute, dah man unter dem wilden Wogenanprall nicht so sehr leidet. Kinder, wenn sie schreien, haut man durch.
3n der Wahl des Bademantels kann man nicht vorsichtig genug sein, namentlich, wenn er einem nicht gehört. 3n diesen Fällen sucht man sich ruhige marktgängige Muster aus, die nicht so ohne weiteres unterschieden werden können.


