Nr. 242 Erstes Blatt
179. Jahrgang
Dienstag, 15. Oktober 1929
(Er |d) e in 1 «ägllch,außer Sonntags und Feiertags.
Beilagen:
Die Illustrierte _ Gießener Familienblätter
Heimat im Bild Die Scholle
Monatr-Vezngspreir: 2.20 Reichsmark und 30 Reichspfennig für Trägerlohn, auch bei Nichterscheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt.
ßernsyrechanschlüffe anterSammeInummer2251. Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.
Postscheckkonto:
Frankfurt am Main 11686.
GietzeimAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
vnlck und Verlag: vrühl'sche UniverfilStr-Vvch- vnd Zteindruckerei R. Lange in Gießen. Zchrlftlettung und Geschäftsstelle: Schulstraße 7.
Annahme oon Anzeige« für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.
Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mrn Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Reklameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20 \ mehr.
Chefredakteur:
Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.
Der Ausruf der Aeichsregiermg.
Berlin, 14. Oft. (Wolff.) Der von uns am Montag auszugsweise wiedergegebene Aufruf der Reichsregierung „An das deutsche Volk" ist nunmehr veröffentlicht worden. Er trägt neben den Unterschriften der Reichsminister und der Länderminister auch Unterschriften einer Reihe von Persönlichkeiten aus den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens, darunter auch: Adelung, hessischer Staatspräsident; Adenauer, Oberbürgermeister von Köln; Dr. Anschütz, Universitätsprofessor und Geheimer Rat; Dr. Dr. rer. pol. h. c. A e r e b 0 e, Professor und Geheimer Regierungsrat, Direktor des Instituts für landwirtschaftliche Betriebslehre; Dr. h. c. Bosch, Stuttgart; Dr. Bredow, Reichsrundfunktommisfar, Staatssekretär a. D.; Dr. theol. jur. et med. h. c. Adolf Damaschke, Berlin; Dr. Dr. h. c. Drews, Staatsminister a. D., Präsident des preußischen Oberverwaltungsgerichts; Einstein, Professor; Falkenberg, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Teamtenbundes; Flügel, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes; Dr. Fuchs, Oberpräsident der Rheinprovinz; Dr. Dr. von Harnack, Professor, Wirklicher Geheimer Rat; Gerhart Hauptmann, Agnetendorf; Dr. Dr. jur. med. Phil, et rer. Pol. Kahl, ordentlicher Professor, Geheimer Justizrat; Lei Part, Staatsminister a. D., M. d. RWR.; Dr. Le- wald, Staatssekretär z.D., Liebermann, Professor, Präsident der Akademie der Künste; Thomas Mann, München; Franz v. Mendelssohn, Berlin; Frau Klara Mende, Berlin; Dr. Mein ecke, Universitätsprofessor, Geheimrat; Dr. Mulert, Präsident des Deutschen Städtetages; Dr. Oncken, Professor, Geheimrat; Dr. Planck, Professor und Geheimer Regierungsrat; Dr. Phil. Rabethge, Kommerzienrat; Dr. S a e m i s ch , Reichssparkommissar, Staaisminister a. D.; Dr. Schach t, Reichs- bankpräsident; Gustav Schneider, M. d. R., Bundesvorsitzender des Gewerkschaftsbundes der Angestellten; Dr. Schwander, Oberpräsident der Provinz Hessen-Rassau.
Wütttembergunddiepropaganda gegen das Volksbegehren.
Keine Benutzung des BchördcnaPParats für politische Zwecke.
Stuttgart, 14.Ott. (WTB.) Don zuständiger Seite wird mitgeteilt: Eine Berliner Zeitung berichtet, die württembergische Regierung habe sich geweigert, den Aufruf der Reichsregierung gegen das Volksbegehren an^u chlagen. Hierzu wird fcftgestellt: Es ist nicht richtig, daß die württembergische Regierung sich geweigert hat, den Aufruf der Reichsregie, ung gegen das Volksbegehren anschlagen zu lassen. Mit einem Ersuchen, den Aufruf anschlagen zu lassen, ist weder die Reichsregierung noch die Landesabteilung Württemberg der Reichszentrale für Heimatdienst an die württembergische Regierung herangetreten. Die Landeszentrale Württemberg der Reichszentrale für Heimatdienst hat die württembergische Regierung am 12. Oktober mündlich gebeten, ein großes Plakat „S t r e s e m a n n s Vermächtnis" an die Oberämter und Gemeinden amtlich zum Anschlag hinouZzugeben. Das Plakat war unterzeichnet:
dem Aufruf des Reichsausschusses der Deutschen Volkspartei, erlassen nach der Rede Stresemanns über die politische Lage am 30. September 1929.“ Der Landesabteilung der Reichszentrale für Heimatdienst wurde anheim gegeben, dieses Plakat selbst zu verbreiten, da nach dem Verwaltungsherkommen in Württemberg d i e Benutzung des Behördenapparates für politische Zwecke nicht üblich sei.
Katholische Kirche und Volksbegehren.
Stellungnahme des Breslauer Fürstbischofs
Breslau, 14. Ott. (TU.) Die „Schlesische Volkszeitung" veröffentlicht folgende Kundgebung des Fürstbischofs von Breslau, Kardinal Dr. Bertram, zum Volksbegehren:
„Neuoderberg, den 13. Oktober. Wiederholt haben deutsche Bischöfe eine ernste Warnung vor Teilnahme an solchen Verlangen und Bestrebungen veröffentlicht, die eine ruhige und gesunde langsame Festigung des inneren und äußeren Friedens des deutschen Volkes bedrohen. Nicht parteipolitische Stellungnahme oder Voreingenommenheit ist Beweggrund solcher Kundgebung, sondern d i e S 0 r g e um den Wiederaufbau dessen, was wir dem Weltkrieg und Umsturz entrissen, ist eine Sorge, die mit schwerer Verantwortlichkeit lastet auf allen, die führende Stellungen im öffentlichen Leben haben. Diese Sorge weckt ernsteste Bedenken gegen das zur Abstimmung gestellte Volksbegehren, dessen Annahme die Bemühungen der Reichs- und Staatsregierung um Verständigung mit den Siegerstaaten des Wellkrieges in verhängnisvoller Weise durchkreuzt und die jahrelangen Bemühungen um den Wiederaufstieg des Vaterlandes schwer gefährdet.
Da diese Angelegenhell nicht einzig eine parteipolitische, sondern eine allgemein vaterländische ist, so sei dem hochwürdigen Klerus anheimgegeben, in außerkirchlicher Weise dahin zu wirken, daß die Diözesanen diesem Volksbegehren fernbleiben. ~ r,.., , „
Gez.: Kardinal Bertram, Furstblschof.
Hilferdings Monopolpläne.
Das Reichsfinanzministenum auf der Suche nach weiteren Einnahmequellen. — Reue Monopolanschläge auf Bier und Tabak.
Von unserer Berliner Redaktion.
Roch haben wir den Gedanken an das Zündholzmonopol nicht verdaut, und schon melden sich geheime Helfer des Reichsfinanzministeriums, um uns abrauf vorzubereiten, daß weitere Attentate auf das Bier und den Ta - b a k vorgesehen seien. Herr Dr. Hilferding läßt diese Berichte dementieren, aber doch in recht vorsichtiger Form, weil er offenbar immer noch nicht genau weiß, was er will; er huldigt dem Prinzip, seine Finanzreform dem Steuerzahler stückweise — was der Berliner so schön „auf Stottern" nennt — beizubringen. Daß dadurch jede Einheitlichkeit verlorengeht, daß das Finanzministerium bei dem Zwang, sich gegen Falschmeldungen zu verteidigen, vollkommen in die Defensive gerät und jede Stoßkraft für eine planmäßige Reform verliert, sind Rebenwirkungen, die von Herrn Hilferding gegenüber dem Prinzip der Trägheit offenbar willig in Kauf genommen werden. Dabei ist der Grund seiner Schweigsamkeit theoretisch anzuerkennen. Er zieht sich darauf zurück, daß ja das Schicksal des TZoung-Plans noch gar nicht festste h e und daß wir in eine unangenehme Zwangslage hineingeraten könnten, wenn wir das Fell des Löwen verteilen wollten, ehe wir ihn erlegt haben. Aber die wahren Motive des Ministers sind doch wohl ganz andere. Er doktert immer noch an der Frage herum, wie er seinen Parteigenossen sein Programm schmackhaft machen soll.
Das ist in der Tat ein schwieriges Unternehmen, denn mit den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei hat dieses Programm sehr wenig zu tun. Senkung der direkten Steuern und Erhöhung der Verbrauchssteuern, das ist genau das, was die Sozialdemokratie nicht will. Herr Hilferding ist immerhin volkswirtschaftlich vorurteilslos genug, um zu sehen, daß dies die einzige Möglichkeit ist, um zu einer Gesundung unserer Finanzen zu kommen. Aber die Parteisekretäre, die über die Doktrin nicht hinwegsehen, wollen ihm darin nicht folgen. Vielleicht ist auf dieser Erkenntnis auch die unglückliche Idee der Monopole für Bier und Tabak gewachsen. Monopole schmecken nach Staatssozialismus. Also wird dafür die Sozialdemokratie leichter zu haben sein. Jedoch, solche Dequemlichkeitserwägungen können und dürfen nicht ausschlaggebend sein. Das Beispiel des Spritmonopols schreckt zu sehr, als daß wir uns den Luxus einer Wiederholung noch leisten könnten. Was wir brauchen, sind ergiebige Steuerquellen, nicht aber irgendwelche Theorien. Bier und Tabak werden als reine Genuhmittel sicherlich wieder bluten müssen. Sie vertragen vielleicht auch noch eine neue Belastung, aber diese Belastung muß restlos den Reichskassen zugute kommen. Das ist durch eine einfache Erhöhung der bestehenden Steuern möglich, ein Monopol aber, selbst wenn es nur ein Verkaufsmonopol ist, verlangt einen großen Apparat, erzeugt Dureaukratismus und muß notwendig dahin führen, daß die Mehrerträge im Verwaltungswege verpulvert werden. Bei den
Volksbegehren und Beamte.
Ein Protest des Neichsausschusses.
Berlin, 14. Oft. (TU.- Der Reichsausfchuh für das Deutsche Volksbegehren hat dem Reichsministerium des Innern folgendes Schreiben übermittelt:
Wir erhielten soeben telegraphisch folgende Rachricht von unserem Landesausschuh aus Bremen: „In Dremerförde ist der Beamtenschaft. die den Aufruf des Volksbegehrens unterzeichnete, vom Landrat auf Regie- rungsweifung mitgeteilt worden, daß das Disziplinarverfahren gegen sie eröffnet fei. Sämtliche Beamte, auch Kommunalbeamte, wurden vor einer Eintragung für das Deutsche Volksbegehren amtlich gewarnt, da sie sonst ein Disziplinarverfahren unter Androhung der Entlassung zu erwarten hätten". Auf unsere sofortige telephonische Anfrage beim Reichsministerium des Innern wurde uns erwidert, daß der Herr Reichsminister des Innern persönlich nicht zugegen sei. Der als zuständig bezeichnete Geheimrat Förster erklärte uns, daß er über eine solche Frage nur eine schriftliche A u s - fünft geben könne. 3m übrigen sei dies eine preußische Angelegenheit, die nur den preußischen Minister des 3nnern anginge.
Da es sich in diesem Fall erneut um einen doppelten groben Verfassungsbruch, nämlich um die Beseitigung der bei jedem Beamten durch Artikel 130 der Verfassung gewährleisteten Freiheit der politischen Gesinnung und um eine Entziehuna der in Artikel 125 gewährleisteten Wahlfreiyeit handelt, muß
Streichhölzern läßt sich der Gedanke, da wir ohnehin schon in der Planwirtschaft sind, zur Rot vielleicht noch rechtfertigen, aber damit muß es auch genug sein.
Zündhölzer, Bier und Tabak.
Berlin, 15. Oft. (Priv.-Tel.) Im Reichsfinanz- Ministerium wird, wie wir aus guter Quelle erfahren, trotz aller Dementis sehr eifrig an der Monopolisierung gearbeitet. Das Zündholzmonopol, das kein Staatsmonopol ist, sondern lediglich ein Verbrauchsmonopol, wird voraussichtlich im Laufe dieser Woche zustande kommen. Die Frage ist nun, ob sich mit diesem Monopol auch der Reichstag befassen muß. Gewisse Kreise glauben annehmen zu können, daß die getroffene Regelung mit Ivar Kreuzer auch ohne Reichstag gesetzliche Geltung erlangen könne, doch dürfte der Neichsfinanzminister kaum diesen Weg beschreiten, da er doch wahrscheinlich im Interesse einer Sicherung seiner Maßnahmen die letzte Entscheidung der Volksvertretung überlassen will. Die übrigen M 0 n 0 p 0 l p I ä n e des Reichsfinanzministeriums scheinen in der Hauptsache von Staatssekretär Dr. V 0 p i tz auszugehen, bei dem Biermonopol ist anscheinend zunächst nur an die Wiedereinführung bzw. Heraufsetzung der Biersteuer gedacht. Denn es ist ohne Frage außerordentlich schwierig, die 68 000 deutschen Brauereien in einem Verbrauchsmonopol zusammenzufassen. Die Pläne, die auf die Schaffung eines Tabakmonopols zurückgehen, find an und für sich schon alt In enger Verbindung damit will man vor allem eine Normierung der
Zigarren- und Zigarettentypen herbei» führen, um eine begrenztere Anzahl von Qualitätsmarken zu schaffen. Da der Zigarrenverbrauch in Deutschland wesentlich zurückgegangen ist, soll die Monopolisierung dieser Industrie im Konsum bedeutend einfacher geworden (ein. Es erhärten sich nun die Nachrichten, nach denen die Pläne um das Ta- baksmonopol tatsächlich im Zusammenhang mit Verhandlungen mit den Reemtsma - Zigarettenfabriken stehen. In Kreisen der Regierung weist man dabei darauf hin, daß man zu solchen Schritten gezwungen sei, weil man doch die Steuern abbauen wolle, und dafür neue Einnahmequellen schaffen müsse, die im Interesse der Parität am zweckmäßigsten auf den Massen« k 0 nsum der Genußmittel umzulegen wären.
Steigender Ertrag der Tabaksteuer.
Berlin, 14. Ort. (Priv.-Tel.) Der Ertrag der Tabaksteuer im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1 929/30 übersteigt mit 187,9 Mill. Mk. den des Vorvierteljahrs (161,6) um 26,3 und ergibt gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres ein Mehr von 21,8 Mill. Mk. Der Gesamtwert der Tabak- erzeugnisse, für deren Versteuerung von April bis 3uni 1929 Steuerzeichen gekauft worden sind, belief sich auf 731,3 Mill. Mk. Das entstandene Steuer-Soll an Tabakfabrikatsteuer und Materialsteuer für Zigaretten belief sich zusammen auf 167,54 Mill. Mk. in der Berichtszeit.
probeslug des englischen Riesenlustschiffs.
Mit 95 km Geschwindigkeit in 400 m Höhe über London. - Befriedigende Ergebnisse. — Begeisterung in England.
Conbon, 14.Off. (TU.-Funkspruch.) Das £uft- fchiff „R 101“, das um 11.20 Uhr in Larding- lon aufstieg, hat feinen ersten Probeflug beendet und ist um 16.53 Uhr nachmittags wieder am Ankermast in Lardington festgemacht worden. Der Befehlshaber, Major Scott, gab nach der Verankerung durch das Mikrophon eine Beschreibung des ersten Fluges. Der Flug, fo erklärte er, fei in allen Tellen zufriedenstellend verlaufen, sämtliche Einrichtungen hatten einwandfrei gearbeitet, Scott sagte u. a. weiter: ..Wir haben nicht die Höchstgeschwindigkeit oder auch nur annähernd etwas ähnliches zu erreichen versucht. Die Geschwindigkeitsflüge werden später folgen. In den paffagierräumen wäre der Lärm der Wotoren nur schwach hörbar. Die Probefahrt hat für die Verwendung großer Luftschiffe gute Aussichten eröffnet. Die Handhabung dieses Lustriesen hat sich leichter erwiesen, als ich es erwartete."
Technische Einzelheiten über den Verlauf des Fluges sind noch nicht bekanntgegeben worden, doch wurde von Begleitflugzeugen festgestellt, daß das Luftschiff über London ziemlich gleichmäßig mit etwa 95 Kilometer Geschwindigkeit in der Stunde flog. Die Flughöhe betrug nie mehr als 4 00 Meter. Eine halbe I stunde kreuzte das Luftschiff über der inneren Stadt
und dem Westen Londons. Alle Dächer waren von dichten Menschenmengen beseht, die das Luftschiff freudig begrüßten. Für 20 Minuten trat eine teilweise Stockung des Straßenverkehrs ein. Rach dem glücklichen Verlauf des Probefluges find die Hoffnungen auf künftige große Leistungen des Luftschiffes allgemein wieder gestiegen. Den Ehrengästen bei der Probefahrt waren alle Einrichtungen des Luftschiffes zugänglich gemacht worden. U. a. wurde auch ein Mittagessen aufgetragen.
Die Londoner Blätter äußern naturgemäß Befriedigung und Stolz über den gelungenen ersten Flug des „R 101“, wenn sie auch betonen, daß das Wetter sehr günstig war und daß es noch einer ganzen Anzahl von Versuchsflügen bedarf, bevor ein abschließendes Urteil über die Leistungen des Riesenluftschiffes gefällt werden könne. — „Times" sagt, es ist ein gutes Zeichen für die Zukunft, daß in diesem Jahre das schnell sie Flugzeug und das größte Luftschiff von Engländern gebaut und geflogen worden sind. — 3n anderen Blättern kommt verschiedentlich eine skeptische Stimmung zum Ausdruck. So sagt „Daily Rews“: Das Luftschiff scheint eine außerordent- li ch geringe Geschwindigkeit zu haben, und niemand weiß, ob es ungünstigen Wetterbedingungen gewachsen sein wird.
unseres Erachtens im Gegensatz zu der Meinung des Herrn Geheimrat Förster als des Auskunft gebenden zuständigen Referenten der Reichsminister des Innern, als der zum Schutz der Verfassung besonders berufene Minister, es nicht nur als feine Zuständigkeit, sondern als seine Pflicht erachten, die Ausübung der Reichsgesetze durch die Landes- bchörden gemäß Artikel 14 ficherzuftellen und in Ausübung der Aufsicht der Reichsregierung gemäß Artikel 15 der Verfassung die ordnungsmäßige Durchführung des Volksbegehrens zu gewährleisten.
Wir sehen daher einer sofortigen Antwort des Reichsministeriums des Innern entgegen, ob das Reichsministerium des Innern den in Bremerförde gemeldeten Verfassungsbruch billigt oder was das Reichsministerium des Innern gegen diese uns offenbar weiterhin drohenden Verfassungsbrüche von Staatsbehörden zu tun gedenkt. Im übrigen dürfen wir mitteilen, daß gegen die Schuldigen gemäß Artikel 107 des Strafgesetzbuches Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht wird.
„Seltsam und unerwartet."
Pariser Kritik an den Räumnngserklärungen Maginots.
Paris, 14. Oft. (WTB.) Zwei linksstehende Blätter, unb zwar das Organ der Radikalen „La Republique" und das der Sozialisten, „Le Populaire", besprechen in gleichem Sinne die gestrigen Erklärungen des Kolonialministers M a g i n 0 t über die Räumungsfrage. Beide Blätter fragen: 3st die Auslegung, die Maginot dem Räumungsversprechen vor zwei Wochen in 2ar-le-Duc und gestern wieder in
Longoueville gegeben hat, die der französischen Regierung oder nicht? „Republique" schreibt: Wenn man Maginot glauben wolle, dann hätten die in Locarno getroffenen Abmachungen und der Kellogg-Pakt nur wenig Bedeutung für den Frieden. Für Maginot habe nur die Organisierung der französischen Grenze Bedeutung. Diese These sei für einen Mitarbeiter Driands — allerdings habe Maginot sich nicht nach Locarno begeben — seltsam und unerwartet. Ist diese These, so fragt das Blatt, die offizielle These der französischen Regierung geworden? —
„Populaire" schreibt: Maginot versucht zu b I u f f e n. Heber die Bedingungen der vorzeitigen Rheinlandräumung gab es zwei Thesen. Die erste aus der Zeit vor der Haager Konferenz sei die P 0 i n c a r e s, wonach die Räumung von der Kommerzialisierung der geschützten Voung-Annuitäten abhängig sein solle. Der anderen Auslegung habe Briand im Haag selb st zugestimmt, und nach ihr werde der Abzug der französischen Truppen nur ab hän - gi g gemacht von der Annahme des Voung-Planes und von der Verabschiedung der Gesetze zur Anpassung der inneren deutschen Verhältnisse an den TZoung-Plan durch den Reichstag. Maginot spreche nun zwar von Bedingungen, von Erfüllungen, von Realitäten, aber er bestreite nicht in formeller Weise die Driandsche Auslegung. Was will er denn eigentlich sagen, so fragt das Blatt; will man sich an die erste Auslegung, die vor dem Haag galt, halten, oder an die zweite, die Briand doch not- wendigerweise hat annehmen müssen? Maginot hat genügend geblufft. Man will jetzt eineprä- zise Antwort.


