Ausgabe 
15.7.1929
 
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nächst kommt die Erledigung der Frage auf diplomatischem Wege in Frage. Wozu unterhalten wir die Diplomatie, wenn sie ausge­schaltet werden soll, sobald ernstere Fragen auf­tauchen? Sollte das diplomatische Verfahren wirklich nicht zum Ziele führen, so kann die An­gelegenheit vor eine Instanz gebracht werden, die an anderer Stelle der Locarnover­träge vorgesehen ist, nämlich vor die Ver- gleicAkommission des deutsch-französischen Schiedsvertrages. Diese Vergleichskommission, deren fünf Mitglieder alsbald nach dem In­krafttreten der Locarnoverträge ernannt worden find, steht jeden Augenblick zur Verfügung und kann jeden Tag in Funktion treten.

von einer Lücke in den Locarnoverträgen kann also nicht die Rede sein. Die Schaffung einer neuen Kommission ist aber nicht nur angesichts dieser Möglichkeiten überflüssig, sondern sie ist auch politisch gefährlich.

Auch bei den politischen Absichten der gegen­wärtigen französischen Außenpolitik, an deren Loyalität ich nicht zweifle, kann niemand wis­sen, zu welchen Zwecken ein einmal vorhandenes Sonderinstrument für das Rheinland in der Zukunft gebraucht werden könnte. Bei Einrich­tungen, die für u n be s ch r ä n k t e Zeit geschaf­fen werden sollen, must man mit allen Even - tuali täten, auch den schlimmsten, rechnen, und man darf es uns nicht verübeln, wenn wir daran denken, daß die Sonderkommission einmal als Werkzeug für alle mögli­chen Sch i k a n en , zum Beispiel gegenüber dem berechtigten Ausdehnungsdrang der Industrie in diesem Gebiet, gebracht werden fönnte. Es ist auch nicht richtig, daß im konkreten Fall die Einleitung eines solchen besonderen Kommissionsverfahrens im Reinland weniger Aufsehen erregen und we­niger leicht zu einer politischen Spannung füh­ren konnte, als ein Verfahren vor dem Dölker- bundsrat. Viel eher würde das Gegenteil der Fall sein. Wenn es sich wirklich um Fälle von geringer Bedeutung handelt, können sie doch un­bedenklich auf den diplomatischen Weg verwiesen werden. Gelingt auf diesem Wege eine«. Erledigung nicht, wird der Fall auch nicht vor die Locarnokommission gebracht, und ist er nach französischer Auffassung von schwerwie­gender Bedeutung, so bleibt es Frankreich un­benommen, sich an den Völkerbundsrat zu wenden.

Man sucht uns den französischen Vorschlag mit der Behauptung schmackhaft zu machen, Haß er auf dem Grundsatz der Reziprozität auf­gebaut sei. Diese angebliche Reziprozität ist aber illusorisch, einfach aus dem Grunde, weil es auf französischer Seite an einem zu kontrollie­renden Objekt fehlt. Wenn die Reziprozität darin bestehen soll, daß D e u t s ch l a n d bei einer Ver­letzung der demilitarisierten Zone durch eine andere Macht gleichfalls die Möglichkeit der Anrufung des besonderen Kommissionsverfahrens haben würde, so ist auch das gegenstandslos. Eine solche Verletzung der demilitarisierten Zone durch eine andere Macht wäre doch nur durch den Einmarsch französischer oder belgischer Mili­tärstreitkräfte in das Rheinland denkbar. Es versteht sich von selbst, dah in einem solchen Falle ein Kommissionsverfahren keinerlei Zweck mehr hätte.

So ist es durchaus erklärlich, daß nach dem ganzen verlauf der öffentlichen Diskussion über dieses Thema die Einrichtung der neuen Kom­mission in der deutschen Oeffentlichkeit als ein neuer versuch aufgefaht wird, dem Rheinland ein inlernationales Sonderstatut aufzuerlegen. Man fragt sich in Deutschland vergeblich, wer denn ein begründetes Interesse an dieser Einrich­tung haben könnte. Welche militärischen deutschen Maßnahmen im Rheinland hat denn Frankreich zu befürchten? Ist es denkbar, daß in diesem ver­kehrsreichen, offen vor den Augen von ganz Europa liegenden Gebiet heimlich militärische Borbereitun­gen getroffen werden könnten, die eine dringende Gefahr für Frankreich darstellen würden? Eine heimliche militärische Vorbereitung im Rheinland ist so absurd, als wenn je­mand heimlich auf dem Potsdamer Platz in Berlin ein Gebäude errichten wollte. Wenn wirklich einmal ein Streit darüber entsteht, ob eine Eisenbahn- ramp'e oder eine ähnliche Anlage mit den Bestim­mungen des Vertrages von Versailles im Einklang steht, bedarf es denn da einer Instanz, die man über die Locarnoverträge hinaus mit besonderen Kompetenzen ausstatten müßte?

vergegenwärtigt man sich alles dies, so sollte das Ausland verstehen, daß es genug ist. wenn Deutschland für seine westlichen Grenzgebiete ohne zeitliche Beschränkung die einseitige Ver­pflichtung zu dauernder Entmilitarisierung hat auf sich nehmen müssen und daß diese Verpflich­tung in Locarno unter die Garantie Englands und Italiens gestellt worden ist.

was darüber als dauernde Einrichtung hin- ausgeht, ist für Deutschland untragbar!

Hoesch bei Gtresemann.

Berlin, 15. Juli. (Prio.-Tel.) Wie dieMon­tagspost" meldet, find der deutsche Botschafter in Paris von Hoesch und der GesandtschaftsattachS bei der deutschen Gesandtschaft in Warschau Frei­herr von M a l tz a n auf Buehler-Höhe einaetrof- fen. Beide Herren hatten am Sonntag eine Unter­redung mit Reichsaußenminister Dr. St^ese- mann, mit dem sie abends einen Ausflug nach Baden-Baden unternahmen.

Deutsche Theaternot in Katwwih.

Kattowih, 13. Iuli. (WB.) Der Deutsche Volksbund zur Wahrung der deutschen Min­derheitenrechte in Polnisch-Oberschlesien hat sich veranlaßt gesehen, dem Präsidenten der gemisch­ten Kommission für Oberschlesien eine Be­schwerde über die Gefährdung deut- scherTheatervorstellungeninKatto- w i h durch die für die Lieberlassung des Katto- witzer Stadttheaters aufgestellten Bedingungen zu überreichen und ihn auf Grund des vor- liegenden Tatbestandes um seine Entscheidung zu ersuchen. Der Verband polnischer Thea­terfreunde hat die Lleberlassung des Katto- Witzer Theaters für deutsche Vorstellungen davon abhängig gemacht, wieviel polnische Thea­terabende in Deutsch-Oberschlesien durch Subventionierung seitens der dor­tigen Behörden ermöglicht werden. Da die deut­sche Theatergemeinde in Kattowitz gar keine Möglichkeit hat, auf die deutschen De- höröen w diesem Sinn« einzuwirken, ist dach

Severmg über Aeparaüonssrage und RepMschutz

Hamburg, 15. Iuli. (WTD. Funkspruch.) Auf einer Dezirkskonferenz der Sozialdemokrati­schen Partei in Burg im Dithmarschen hielt gestern nachmittag Reichsinnenminister S e v e - ring eine Rede, in der er u. a. ausführte: Don der Reparationsbelastung seien alle Kreise betroffen. Es sei leicht, mit einem einfachen Rein abzulehnen, wenn man keine Verantwortung habe. Bei allen politischen Maßnahmen müsse man sich fragen, was danach geschrhe.

wenn der Antrag auf Ablehnung des Zoung- Planes angenommen würde, würde damit keineswegs die Zahlungsverpflichtung aufhören, dann bleibe der Dawes-Plan in Kraft. Der Zoung-Plan aber sei in seinem Zahlungsmodus besser. Line weitere Folge der Ablehnung sei die wirtschaftliche Isolierung Deutschlands, die ;um wirtschaftlichen Zusammenbruch führen müsse.

Es sei eine verbrecherische Politik, den Derständi- gungsweg zu verlassen. Solche Bewegungen, wie die nationalsozialistische, seien Erscheinungen, wie sie auch die Vergangenheit gehabt habe. Sie wür­den wieder vergehen. Das Gros ihrer Führer kenne nicht die Zusammenhänge des politischen und wirtschaftlichen Systems. Man müsse die Alliierten zu der Einsicht bringen, dah

die Rheinlandbesehung ein Pfahl im Fleische der Völker Europas sei.

Nachdem der Minister auf das Volksbe­gehren des Stahlhelms und die Angriffe gegen die Arbeitslosenversicherung eingegangen war, nahm er zum Fall des Repu­blikschuhgesetzes wie folgt Stellung: Run ein Wort zum Diktaturgerede. In einem großen Teil der Presse ist gesagt worden, daß ich durch meine Ausführungen zum Fall des Republikschutzgesehes diesem Gerede neue Nahrung gegeben hätte. Das können nur die­jenigen behaupten, die entweder nach der Me­thode desHaltet den Dieb!" die Aufmerksamkeit von ihrem Treiben ablenken wollen, oder die mit verfassungsrechtlichen Dingen nicht vertraut sind.

Ich habe lediglich eine Art Warnungstafel gegenüber denen errichten wollen, die etwa glauben, dah b:r Fall des Republikschutzgesehes nunmehr Gewalttaten zum Sturz der Verfassung ungestraft lasse.

Die Anwendung des Artikel s 48 ist nicht vom Belieben eines Ressortministers, sondern nur durch Entscheidung des Reichspräsi­denten, oder bei Gefahr im Verzüge durch Beschluß der Länder re gierungen möglich. Selbst der Reichspräsident ist gehalten, die von ihm auf Grund des Artikels 48 getroffenen Maßnahmen unverzüglich dem Reichstag mit­zuteilen und auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu sehen. Wie diese Sachlage und meine Mitteilungen als Diktaturbestreben aus­gelegt werden kann, ist mir unverständlich und schließlich nur durch die außerordentliche poli­tische Verhetzung zu erklären. Ebenso unsinnig sind die Zeitungsmeldungen, daß mit der Vor­lage eines neuen Republikschutzgeset­zes ein Ausführungsgesetz zum Ar­tikel 4 8 verbunden werden solle. Es ist selbst­verständlich wünschenswert, daß das Verfassungs- Versprechen,

die Anwendung des Artikels 48 durch ein Aus- führungsgefeh näher zu umschreiben

rechtlich erfüllt wird. Aber dieses Gesetz mit einem neuen Republikschutzgesetz zu verbinden, ist sachlich und technisch eine Unmöglichkeit. Da­zu kommt noch ein gewichtiges politisches Mo­ment. Würde ich gerade jetzt eine derartige Vorlage einbringen, so »wäre hundert gegen eins zu wetten, daß dieses Vorgehen als eine Bestätigung der Nachrichten und Gerüchte an­gesehen würde, als ob ich persönlich oder die sozialdemokratische Partei so etwas wie eine Dikatur erstrebe. Ich halte es aus außen- und innenpolitischen Gründen aber für geboten, das törichte Gerücht zum Schweigen zu bringen und möchte meinerseits nicht dazu beitragen, es aufs neue zu beleben. Ich kann nur wiederholen, daß ich der entschiedenste Gegner jede r Diktatur bin.

Sie Strafanträge im Stmnes-Prozeß.

Berlin, 13.Iuli. (WB.) Im Stinnes- Prozeß stellte heute (wie am Samstag in einem Teile unserer Auflage noch berichtet wurde. D. Red.), nachdem Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ber­liner sein insgesamt achtstündiges Plädoyer beendet hatte, Oberstaatsanwalt Sturm unter außerordentlicher Spannung sämtlicher Prozeß- beteiligten folgende Strafanträge:

gegen Hugo Sünnes jun. acht Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 100 000 Mark, gegen die Angeklagten Nothmann, von Waldow, Leo und Eugen Hirsch je sechs Monate Gefängnis, gegen den Angeklaten Velo Groß fünf Monate Gefängnis und gegen den Angeklagten Schneid! drei Monate Gefängnis. Durch die Unter­suchungshaft sollen als verbüßt gelten bei dem Angeklagten Stinnes drei Wochen, bei Noth- mann 14 Tage, bei von Waldow sieben Wochen, bei Leo Hirsch und Bela Groß eine Woche und bei Schneidt fünf Tage.

Sämtliche Angeklagten nahmen die Anträge ohne ein Zeichen äußerer Erregung auf.

Sodann nahm Oberstaatsanwalt Sturm das Wort. Er ergänzte zunächst in einigen Punkten das Plädoyer des Staatsanwaltschaftsrats Dr.

Berliner in strafrechtlicher Hinsicht und setzte sich dann mit den Angriffen der Verteidigung wegen der Voruntersuchung auseinander. Er gab zu, daß in der Voruntersuchung Fehler vor­gekommen sein mögen. Von einer Zermürbungs- taktik während der Untersuchungshaft könne je­doch keine Rede sein. Der Oberstaatsanwalt stellte dann seine Strafanträge. Zur Begründung der Strafanträge erklärte Oberstaats­anwalt Sturm, bei Stinnes sei die Staats­anwaltschaft zu seinen Gunsten davon ausgegan­gen, dah er nicht von vornherein, sondern erst 1926 den betrügerischen Charakter des Geschäfts erkannt habe. Zu seinen Ungunsten komme aber in Betracht, daß gerade er, ein Mann, der in der deutschen Wirtschaft eine besondere Rolle spiele, sich mit Ausländern im Aus­land verbunden habe, um das Deutsche Reich zu schädigen. Daraus müsse man einen Mangel an vaterländischemEmp- finden herleiten, der bei der Notlage unseres Volkes schwer ins Gewicht falle. Bei den An­geklagten N v t h m a n n und v. Waldow komme einerseits in Betracht, dah sie den betrü­gerischen Vorgängen näherstanden als Stinnes, auf der anderen Seite aber, dah sie als An­gestellte handelten.

Verunglückte Ozeanflüge.

Die Franzosen kehren um.

Paris, 14. Iuli. (IBS.) Die französischen Flieger Losies und B e l l o n t e, die gestern früh in Le Vourget zrun Transozeanflug gestartet waren, haben in der Nähe der Azoren aus noch nicht bekannten Gründen kehrtgemacht. Sie sind heute früh 9.25 Uhr auf dem Flugplatz von Villacoublay eingetroffen.

Lieber die Gründe, die das französische Flug­zeugFragezeichen" zur Rückkehr nach Frankreich veranlaßt haben, hat C o st e s nach feiner Lan­dung in Villacoublay erklärt, dah man 300 Meilen von der Küste entfernt auf starken Wind gestoßen sei, der die bis­herige Geschwindigkeit der Maschine von 200 Stundenkilometern auf 70 bis 80 herabgedrückt habe. Llnter diesen Llmständen würde der Ben­zinvorrat nicht ausgereicht haben. Er habe, um eine Panne über dem Ozean zu vermeiden, die Rückkehr beschlossen. Der Mo­tor habe gut gearbeitet. Die in 28 Stunden zurück­gelegte Gesamtstrecke beträgt 5400 Kilometer. Er habe wohl gewußt, dah der Ozeanflug in west­licher Richtung außerordentlich schwierig sei, aber niemals habe er mit derartigen Schwierigkeiten gerechnet, wie er sie tatsächlich angetrofsen habe. Es sei zehnmal leichter, von Neuyork nach Paris als umgekehrt zu fliegen.

Das französische Ozeanflugzeug hatte nach der Landung noch etwa 3000 Liter Brenn st off an Bord. Ein Vertreter des Staatspräsidenten hat die Flieger zu ihrer Rückkehr beglückwünscht. Notlandung des Flugzeuges

Marschall pilsudski".

Neuyork, 14. Iuli. (WB.) Wie Associated preß aus h o r t a gemeldet wird, ist das pol­nische OzeanslugzeugMarschall pil -

Zustandekommen deutscher Vorstellungen im Kattowitzer Stadttheater gefährdet.

Schaffung eines Kriegsgefangenenrechts.

Genf, 13. Iuli. (WTB.) Das Ergebnis der seit Anfang dieses Monats hier tagenden Staa- tenkvnferenz zur Revision der Genfer Rot- kreuzkonvention und zur Schaffung eines

s u d s k i" in der Nähe der Insel G r a c i o s a (Azoren) aufs Wasser niedergegangen.

Nach in Lissabon eingekoffenen Nachrichten ist die k a t a st r o p h e des polnischen Flugzeuges Marschall pilsudski" darauf zurückzuführen, daß das Flugzeug bei der Landung auf der Insel Gra- ciosa u m s ch l ug , wobei der Motor explo­dierte. Idzikowski wurde dabei getötet und Kubala verletzt. Das Flugzeug ist zerstört.

Paris, 15. Iuli. (WTD. Funkspruch.)Ma- tin" berichtet aus H o r t a über das Llnglück bei der Landung des polnischen Flugzeuges folgende Einzelheiten: Trotz andauernden Motor­schadens habe das Flugzeug die kleine Insel Graciosa gestern gegen 19 LIHr erreichen können und durch Funkspruch um Angabe eines geeigneten Landungsplatzes gebeten. Don Fayal aus sei ihm das Fluggelände von Dracileira angegeben worden. Die Flieger hätten noch Zeit gehabt, die Stelle ausfindig zu machen: obwohl sie f e h r f e l s i g war, hätten sie beschlossen, nie­derzugehen. Hierbei sei das Flugzeug um­geschlagen, als es den Boden berührte, und habe Feuer gefangen. Den Flieger Idzikowski habe man nur noch als Schwer­verletzten unter den Trümmern hervorholen können, während Kubala nur leichte Der- lehungen davontrug. Beide seien eiligst in das nächste Krankenhaus gebracht worden, wo Idzi­kowski verschied.

Das schwedische FlugzeugSverige" beschädigt.

Ivigtut (Grönland), 14. Iuli. (WTD. Funkspruch.) Das FlugzeugSverige", mit dem Kapitän Ahrenberg nach Amerika zu fliegen gedenkt, wurde am Sonntagnachmittag 3 Llhr zu Wasser gebracht. Da sich herausstellte, daß der eine Schwimmer leck war,-erfolgte kein Start.

Kriegsgefangenenrechts, die voraus­sichtlich zwei weitere Wochen dauern wird, läßt sich bereits in einigen wichtigen Punkten über­sehen. Dor allem hat sich unter tätiger Mit­wirkung der deutschen Delegation der Gedanke der Schaffung eines Kriegsgefan­genenrechts nach anfänglichen Schwierig­keiten ziemlich allgemein durchgesetzt, so daß mit der Einführung eines internationalen Llebereinkommens statt der von verschie­denen Seiten zunächst in Anregung gebrachten allgemein gehaltenen Empfehlungen gerechnet

f werden kann. Die wichtigsten Punkte des Planes sind: die Schaffung eines internationalen Strafrechts, das der besonderen tatsäch­lichen und psychologischen Lage der Kriegsge­fangenen bei der Auffassung über strafbare Hand­lungen und bei Demessung der Strafe Rechnung trägt und bestrebt ist, Derfehlungen der Kriegs­gefangenen in weitem Llmfange in das D i s z i - plinarrecht zu verweisen. Als Höchstmaß einer Disziplinarstrafe sind 30 Tage vereinbart, die sich auf alle zur gleichen Zeit zur Aburtei­lung stehenden Derfehlungen bezieht, also nicht vervielfacht werden kann. Bei dem gericht­lichen Verfahren soll stets ein die Muttersprache des Kriegsgefangenen beherrschender Vertei­diger und ein Vertreter der Schutzmacht zu­gegen sein. Die Festsetzung der Rechte, die der S ch u h m a ch t zugewiesen werden, um eine Durchführung der Abkommen in der Kriegszeit sicherzustellen, steht vor der grundsätzlichen An­nahme.

Auch bei der Revision der Genfer Rot- kreuzkonvention sind bereits wesent­liche Veränderungen eingeführt worden. Don Interesse ist die auch im Kriegsgefangenen­recht vorgesehene Dersorgung de r kran­ken Kriegsgefangenen mit Aerzten ihrer eigenen Nationalität und die bevorstehende Regelung des Derwundetdntrans- ports mit Sanitätsflugzeugen, die eben­falls den Schutz des Roten Kreuzes genießen.

Beide Abkommen werden entgegen den Be­stimmungen der Haager Landkriegsordnung in Geltung bleiben, wenn ein oder mehrere krieg­führende Staaten an den Abkommen beteiligt sind, während bisher die Haager Landkriegs- ordnung in diesen Fällen ihre Verbindlichkeit verlor.

Russisch-chinesischer Konflikt nm die chinesische Ostbahn.

Peking, 15. Iuli. (TU. Funkspruch.) In C h a r- b i n sind vier chinesische Devisionen ;um Schuhe der chinesischen Ost bahn eingefroren. Die russisch - chinesische Grenze ist noch nicht geschlossen, jedoch haben die chinesischen Gene­ralkonsulate in Sibirien keine neuen Sichtvermerke für Sowjetrussen nach China ausgestellt. Außerdem sind in Charbin zwei neue Kavallerieregimenter ein­gefroren zum Schuhe des chinesischen Arse­nals und der Eisenbahnlinie vor sowjekussischen Anschlägen. In chinesischen amtlichen Kreisen wird erfärf, daß die Lage an der mongolisch-chine- fischen Grenze gefährlich sei, da die chine­sische Regierung nicht über genügend Truppen ver­füge, um sie zu schützen. Die chinesische kom- munistische Partei In Eharbin hat die Ar­beiter und Angestellten der chinesischen Ostbahn zum Generalstreik aufgerufen.

Der Sonderberichterstatter desObserver" in Schanghai berichtete: Die Beschlagnahme der chinesischen O st bahn sei auch für die chinesischen Behörden selbst eine große Ueberraschung gewesen. Gerüchtweise ver­laufet, daß der Gouverneur von Eharbin, General Tschang Tsching hui, einer der militäri­schen Unterführer, auf eigene Verantwor­tung gehandelt habe und daß die Beschlagnahme nicht auf Anweisung Nankings erfolgt sei.

Befristete Note der Sowjetunion an China.

Moskau, 14. Iuli. (WTB.) Telearaphen- agentur der Sowjetunion. Dem chinesischen Geschäftsträger ist eine von K a r a ch a n unterzeichnete Note der Sowjetregierung über­reicht worden, in der es heißt: Ihrer Friedens­politik treu bleibend gibt die Sowjetregie­rung trotz der provokatorischen Gewaltmah- nahmen der chinesischen Behörden nochmals ihre Bereitschaft kund, mit China in Der- Handlungen über den gesamten, die chine­sische O st b ahn betreffenden Fragenkomplex einzutreten. Solche Derhandlungen wären jedoch nur möglich, wenn die verhaftetenStaats- angehörigen der Sowjetunion un­verzüglich freigelassen und sämtliche ge­setzwidrigen Handlungen der chinesischen Behör­den rückgängig gemacht würden. Deinentsprechend schlägt die Sowjetregierung vor:

1. unverzügliche Einberufung einer Konferenz zur Regelung aller die chinesische Ostbahn be­treffenden Fragen;

2. die chinesischen Behörden machen unverzüglich sämtliche die chinesische Ostbahn betreffenden Willkürmahnahmen rückgängig:

3. alle verhafteten Bürger werden unverzüglich freigelassen. Die chinesischen Behörden stellen alle Verfolgungen und Schikanen gegenüber Staatsangehörigen und Einrichtungen der Sowjetunion ein.

Die Sowjetregierung rät der Regierung von Mukden und der Nationalregierung von China, die e r n st e n F o l g e n zu bedenken, die sich aus einer Ablehnung dieser Dorschläge der Sowjetunion ergeben würden. Die Sowjetregie­rung erwartet innerhalb von drei Tagen eine Antwort der chinesischen Regierung auf ihren Vorschlag. Falls sie keine befriedigende Antwort erhält, wird sie genötigt sein, zu anderen Mitteln zur Wahrung der gesetzmäßigen Rechts der Sowjetunion zu greifen.

Keine Vermittlung Japans.

Tokio, 15. Iuli. (T. LI. Funkspruch.) In einer Llnterredung des japanischen Außen- ministers mit dem Sowjetbotschafter über die Lage in der Mandschurei hat der japanische Außenminister erklärt, daß I a p a n zwischen China und Rußland nicht vermit­teln werde. Die japanischen Belange seien durch diesen Streit noch nicht geschädigt worden.

Das FlugzeugUntin Bowler" verloren.

Nach einer Meldung aus Port Burwell wird das FlugzeugUntin B ow ler" für verloren betrachtet. Als das Eis, in dem das Flugzeug festlag, aufbrach, wurde das Flug­zeug ohne Besatzung aufs offene Meer hinausgetrieben.

Aus Port Burwell kommen über Ottawa heut« nähere Einzelheiten über die Umstände, unter denen das FlugzeugUntin Bowler" verloren­gegangen ist. Danach waren die Angehörigen der Besatzung in einer improvisierten Werkstätte da, mit beschäftigt. Ersatzschwimmsr kür dii