Ausgabe 
14.10.1929
 
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Mion des Vertrags von Der-

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und Politiker Rudolf d. Sir« boren; 1924: her franzö« tote ffrance auf feinet Le« en.

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Nr. 2 V Erstes Blatt

<79. Jahrgang

Montag, M. Moder <929

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Beilagen:

Die Illustrierte (Siebener Familienblätter Heimai im Bild

Die Scholle

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Das Urteil

im Oppelner Theater-Prozeß.

Oppeln, 12.Oft. (WB.) 3m Prozeß wegen der Zwischenfälle ans Anlaß der polnischen Theaterauf- führnng wurde von Landgerichtsdirektor Dr. Ehri- slion das Urteil verkündet. Es laufet gegen den Angeklagten Ralewaja auf 8 Monate, Zentner und Tlowak auf je 6 2N o n a t e, potsada und Haupt aus je 4 7N o n a t e, polzer 3 Monate Gesang- n i s. Der Angeklagte Bernard wurde an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von einer Woche zu 105 Mark Geldstrafe verurteilt. Die jugendlichen Angeklagten kaduk und Junte erhielten eine Verwarnung. Die übrigen elf Angeklag­ten wurden f r e i g e s p r o ch e n.

*

3n der Begründung führte Landgerichts- direktor Dr. Christian etwa folgendes aus: Am 28. April haben Jugendliche unüberlegt anläßlich einer polnischen Theateraufführung s i ch zu bedauerlichen Ausschreitungen hinreihen lassen. Sie haben damit dem deut­schen Ansehen keinen guten Dienst er­wiesen. Als Motiv möge den Angeklagten die politische Spannung zwischen Polen und Deutschland zugute gehalten werden. Das Ge­richt muhte sich aber von politischen Motiven völlig frei halten. Cs hat diese nur insoweit ver­wertet, als sie zur Beurteilung der Llrsachen und Folgen der Vorfälle von Bedeutung sind. Den sensationellen Aussagen der Zeugen Wende und Langer hat das Gericht keinen Glauben geschenkt. Das Gericht hat aber nicht fest st eilen können, dah es sich um einen organisierte nÄeber- fall handelte. Bei der Strafzumessung müsse berücksichtigt werden, dah alle aus einem gewissen, falsch verstandenen Pa­triotismus heraus gehandelt hätten. Den Angeklagten mühten die politischen Derhält-- nisse in Oberschlesien, insbesondere seit der Losreihung von Ostoberschlesien, zu- gutegehalten werden. Dem Gedankengang der Angeklagten sei die polnische Theateraufführung in Oppeln als Propagandavorstellung erschienen Aus allen diesen Gründen halte das Gericht die verhängten Strafen für angemessen. Das Gericht habe sich auch mit der Frage der Gewährung einer Bewährungsfrist be­schäftigt, es habe die Beratung aber zurückge­stellt, bis genügende -Unterlagen über die perf ö nliche Führung der Angeklagten vorlägen.

Der preußische Handelsminister zur «Steuerreform.

Die Notwendigkeit der Vermehrung des Volkseinkommens.

Bad Ems, 13.Okt. (Wolff.) Auf dem Korn- inunaloertretertag der Demokratischen Partei hielt der preußische Handelsminister Dr. Schreiber eine Rede über aktuelle Wirtschafts- und Steuer­fragen unter besonderer Berücksichtigung der öffent­lichen Hand. Es komme nicht so sehr auf die Form der Verteilung des Volkseinkommens wie auf die bisherige Wirtschaftspolitik, sondern auf die Ver­mehrung des Volkseinkommens an. Es feien Entlastungen auf dem Gebiet der Steuern und des Zinses notwendig. Dazu gebe die Annahme des Poungplanes die Möglich­keit. Die Landwirtschaft müsse von der Rentenbankschuld befreit werden, was allmählich durch Gewinne der Reichsbank möglich fei. Weiter müsse d i e Industriebelastung fallen, sowie die Gewerbesteuer, die eine ungerechte Sonderbesteuerung darstelle. Bei der Einkommensteuer müsse das steuerfreie Existenzminimum heraufgesetzt werden. Der Ausgleich sei durch eine Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer herbeizuführen. Der begreiflichen Gegnerschaft einzelner Interessengrup­pen müsse man entgegenhalten, daß sich durch Sen­kung der Produktionskosten der Gesamtkonsum hebe. Eine IMprozentig« Steigerung der Biersteuer würde 3 Pf. auf das halbe Liter ausmachen. Der Minister beschäftigte sich bann weiter mit der Kommunal­wirtschaft. Er forderte, daß die Betriebe der öffentlichen Hand auf gleiche Weise wie di« Privatwirtschaft be­steuert werden. Erst müsse allerdings ein ver­nünftiger Finanzausgleich durchgeführt werden. Die Kommunalbetrieb« müßten auf das Notwendigste beschränkt bleiben, dann würden Erscheinungen, wie z. B. in Berlin, nicht möglich fein. Die Partei müsse dafür sorgen, daß Politik und Geschäft nicht miteinan­der verquickt würden.

Reichspost und Sparkommiffar.

Befriedigendes Ergebnis der Durchprüfung.

Berlin, 13. Okt. (Priv.-Tel.) Vor mehr als einem halben Jahr erschien ein Gutachten der Beauftragten des Reichssparkornmffsars über die P e r s on a l v e rh ä l t n i s se der Reichs- post, das in der Oeffentlichkeit großes Auf­sehen hervorrief und zu Gegenäußerun- gen der Reichspost führte. Inzwischen sind jetzt sechs weitere Gutachten über Teilgebiete der Reichspost fertiggestellt wor­den. Die neuen Gutachten stellen im wesent­lichen der Post ein sehr gutes Zeugnis aus, wenn auch bestimmte Aenderungsvorschläge gemacht werden. Sowohl für den Postbetriebs- d i e n ft wie für den Telegraphenbetrieb

Ein Aufruf der ReichsregienW gegen das Volksbegehren.

Berlin, 13.Okt. (Priv.-Tel.) Der angekün­digte Aufruf der Reichsregierung, der zu dem Volksbegehren Stellung nimmt, wird in Kürze veröffentlicht werden. In dem Aufruf wird am Anfang darauf hingewiesen, daß es nach zehn Jahren ungeheurer Lasten, die durch den Ver­sailler Vertrag als Folge des verlorenen Krieges dem deutschen Volke aufgebürdet wurden, ge­lungen sei, einen Umschwung herbeizuführen und durch andere Methoden der Politik eine V e r - tändigung mit den Sieger st aalen zu erreichen. Das sei nicht zum kleinsten Teil des­halb gelungen, weil die Republik deutsche Män­ner hervorgebracht habe, die mit festem He^en und klarem Kopf, unbekümmert um jeglichen Fanatismus, dem deutschen Volk den richtigen Weg in eine bessere Zukunft gewiesen hätten. Tatsächlich sei es auf diesem Wege gelungen, Deutschland im Rate der Völker feinen alten Platz wieder zu erringen und die Stellung des Reiches als Großmacht zu befestigen.

Darüber hinaus habe die Politik der Verstän­digung zur Rheinlandräumung geführt, zu einer erheblichen H erabsehung der Re­parationen, zur Wiederherstellung der Souveränität der deutschen Fi­nanzen und der deutschen Wirtschaft und zur Anbahnung von Verhandlungen, die das Saargebiet restlos wieder Deutschland zu­führen sollen. Gewiß seien noch nicht alle Aufgaben erfüllt, aber der Weg, der frei- gemacht worden sei, sichere auch für die Zukunft der deutschen Republik den Wiederaufstieg. Die­ser Politik soll nun durch das Volks­begehren ein Ende bereitet werden, denn was es verlange, sei nichts weiter als eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Politik der Verständigung.

Der Aufruf fetzt sodann auseinander, welche Forderungen das Volksbegehren erhebe: dah Deutschland sich lossagen solle von den Haager Verhandlungen, an den Dawes-Gesetzen festhalten solle, und daß die dem deutschen Volk verant­wortlichen Staatsmänner mit Zuchthausstrafen bedroht werden sollen. Cs wird darauf hinge­wiesen, daß die Lossagung von den Haager Ab­machungen die Befreiung der Rheinlande auf unabsehbare Zellen verhindern würde, dah ein Festhalten am Dawes-Abkommen eine finanzielle und wirtschaftliche Katastrophe herbeiführen würde, daß also mit einem Wort ein solcher Plan keine ernste verantwortungsvolle Polillk dar­stelle. Trotzdem werde gewagt, ein solches Gesetz vorzuschlagen. Das Volksbegehren sei ungeheuer­lich und müsse als ein Versuch schlimmster Volks- verhehung gebrandmarkt werden. Das ganze Volksbegehren sei auf offenkundiger Unehrlichkeit aufgebaut.

Sn dem Aufruf wird darauf hingewiesen, dah Deutschland niemals den einseitigen Schuldspruch anerkannt hätte, jede deut­sche Regierung ihn feierlich zurückgewiesen habe, und dah erst am Jahrestage des Versailler Dik­tates der Re ich spräsident und die R e ich s° regierung in einer Kundgebung die alleinige Schuld Deutschlands am Kriege feierlich be­stritten hätten. Es bestehe jedoch die Gefahr, daß durch das Volksbegehren die unermüdliche Arbeit zur Aufllärung der Welt über die Ur­sachen am Kriege am Erfolge verhindert werde. Der Aufruf schließt mit der Aufforderung, zwischen Vernunft und Unsinn zu wählen. Wer den Wiederaufstieg Deutschlands nicht verhindern wolle, müsse das Volksbegehren, das nur die Verhetzung und Versllavung des deutschen Volkes herbeizuführen drohe, ablehnen.

Württemberg lehnt den Anschlag ab. Beunruhigend und überflüssig.

Berlin, 14. Okt. DieMontagspost" meldet: Wie wir erfahren, hat sich di« württember- gische Regierung geweigert, den Auf­ruf der Reichsregierung über den Volksentscheid anzuschlagen. Offiziell begründet die tourt» tembergische Regierung ihren Standpunkt damit, daß durch den Anschlag des Aufrufes der Reichs- regierung die Oeffentlichkeit in Würt -

temberg beunruhigt würde, und dieser Aufruf ja eigentlich gar nicht nötig sei, denn eine Mehrheit für den Volksentscheid würde sich bei der politischen Lage in Württemberg doch nicht finden. Der Anschlag des Aufrufes wäre deshalb überflüssig.

Rundfunk und Volksbegehren.

Eine Erklärung

der Reichsrundfunkgesellschaft.

Berlin, 12. Ott (TU.) Die Reichsrundfunk- gesellschaft gibt bekannt:

1. Cs ist unzutreffend, daß der Reichs- ausschuh für das Volksbegehren sich an sämt­liche deutschen Sender mit dem Er­suchen gewandt hat,Rednern für das Volks­begehren das gleiche Recht wie den Gegnern einzuräumen und ihnen Gelegenheit zu geben, bas Volksbegehren vor den Rundfunkhörern zu begründen". Dieses Verlangen ist nur an die Rundfunkgesellschaft 2 Deutsche Welle in Berlin gerichtet worden.

2. Die Deutsche Welle hat dieses Verlangen keineswegs ab gelehnt, sie hat sich viel­mehr im Einvernehmen mit dem bet ihr ein­gesetzten Paria men tarischen Heber» wachungsausschuß, dem auch zwei Ab­geordnete der Deut sch na tionalen Partei angehören, mit dem Reichsausschuh dahingehend verständigt, daß der dem Reichsaus­schuß angehövende Geheimrat Q u a a tz sich mit Georg Bernhard über die Finanz- und wirtschaftspolitische Seile des Poungplanes vor dem Mikrophon der Deutschen Welle im Rahmen der VortragsreiheGedanken zur Zeit" aus­einandersetzten sollte. Der zu einem vorbereiten­den Gedankenaustausch mit Georg Bernhard in das Bureau der Deutschen Welle eingeladene Geheimrat Quaatz fand sich zur verab­

redeten Zeit ein. Ihm mußte mitgelcilt werden, dah der Direktor der Deutschen Welle, Prof. Schubotz dienstlich verreist sei, dah ihn aber der amtliche Stellvertreter des Direktors zusammen mit Georg Bernhard er­wartete. Geheimrat Quaatz hat jedoch diese Unterredung abgelehnl.

Die Vorträge über das Volksbegehren, die von verschiedenen Mitgliedern des Reichskabi­ne tts und der Reichsregierung über den ge­samten deutschen Rundfunk verbreite 1 werden, sind als amtliche A a f 1 a ge v or t r ä g e zu betrachten, die nach den für den Rundfunk gelten­den amtlichen Bestimmungenunverzüglich, un­verkürzt, unverändert und unentgeltlich" ver­breitet werdem

Hngenberg über das Ziel des Volksbegehrens.

Neustadt a. d. ch., 13. Okt. (Wolff.) Die Deutsch- nationale Bolksparlei Hal in Neustadl a. d. $). eine Rhein- und Saarlagung abgehalten, in der u. a. der Parteiführer hugenberg in einem Referat über die politische Parteilage dem Gedanken Ausdruck gab, daß man nicht wolle, daß die Gegenwart ent­last«! werde, damit spätere Geschlechter die Lasten trügen. Man wolle lieber jetzt alle Schicksals­schwere auf sich nehmen, damit später das deutsche Dolk endgültig frei sei. Zu den Pressemeldungen über seine Ablehnung eines Zwiege­sprächs mit Georg Bernhard erklärte hugenberg, daß er auf dieses Angebot noch nicht geantwortet habe, da er «s erst am Samstag brief­lich zu gestellt bekommen habe. Er werde aber trotz­dem einen ablehnenden Bescheid geben. Das Volksbegehren sei nicht das Ende, sondern der Anfang der nationalen Offensive. Es habe eine Zeit gegeben, daß die Deutschnationalen mit Par- teien paktiert hätten, die mit den marxistischen Par-

Der Anleihe» «nd Monopolvertrag mit dem Zündholztrnfi.

Berlin, 13.Oft. (Priv.-Tel.) Wie dieBoff. Atg." hörl, ist über die Grundzüge de» Anleihe- und Iündholz-Monopolplans zwischen Reichsregie- rung und Ivar kreuger völlige Ueberein- ffimmung erziel! worden. Die wichtigsten Be­stimmungen des Anleiheverlrages sollen darin liegen: Der Schwedenlrust bzw. feine Dachge­sellschaft, die ftreuger und Toll A. B. in Stockholm, gewährt dem Deutschen Reich ei ne sechspro­zentige Anleihe von 125 Millionen Dollar auf 50 Jahre fest. Der Kreditgeber ist nicht berechtigt, vor Ablauf von 50 Jahren eine auch nur teilweise Rückzahlung zu verlangen. Da­gegen genießt das Deutsche Reich das einseitige Recht, nach Ablauf von zehn Jahren eine fionoer- t i e r u n g oder eine Tilgung in die Wege zu leiten.

Trägerin des Zündholzmonopols wird eine Gesellschaft öffentlichen Rechts, die durch Um­bildung der bisherigen Syndikalsorganifation, der Deutschen Zündholz-Verkaufs-A.-G., geschaffen wer­den soll. Das gesamte Bermägen der Gesellschaft fällt nach Ablauf des Monopols entschädigungslos dem Deutschen Reich zu. Die Aktien bleiben, wie bisher, 3 u 50 v. h. in Händen der schwedischen Fabrikanten, zu 50 v.h. in Händen der deutschen Fabrikanten. Der deutschen Gruppe wird auch die Zündholzsabrik der Konsumvereine, die bisher außerhalb des Syndikats stand, angehören. Der Anteil der Schwe­den an der Monopolgesellschaft ist also nach wie vor um 50 o. h. geringer als ihr Anteil an der Produktion. Die deutschen und die schwedischen Aktio­näre stellen je5Aufsichtsratsmikglieder; ein elftes Mitglied, das den Vorsitz führen dürfte, ernennt das Reich, das außerdem ein weit­gehendes Kontrollrecht genießt.

Im Gegensatz $n der jetzigen Regelung ha! jedoch der Avfsichlsral der neuen Monopolgefellschaft nicht da» Rech!, die Zündholzpreise festzusehen. Die Preisfestsetzung ist vielmehr ausschließ­lich Sache des Reiche». Zunächst ist oorgc- sehen, den Höchstpreis für zehn Schachteln Zündhöl­zer billigster Sorte im Detailverkauf von 25 auf 35 Pf. zu erhöhen. Die Uedernahmepreife, die das Monopol an die Fabrikanten zahlt, werden nicht erhöht, so daß weder die deutschen noch die schwedischen Fabrikanten einen unmittelbaren Mehr­gewinn aus der Preiserhöhung erzielen. Sie ge­nießen aber den unmittelbaren Vorteil, daß sie durch den Fortfall der ausländischen Kon­kurrenz ihre Anlagen besser ansnuhen und da­durch ihre Gestehungskosten verbilligen können.

Die Aktionäre der Monopolgesellschaft er­halten eine feste Dividende von 8 o. h.» die je zur Hälfte auf Deutsche und Schweden entfällt. Was die Monopolgesellschaft etwa darüber hin­aus verdient, flieht nach Schaffung der erforder­lichen Rücklagen in eine besondere Kasse. Aus dieser Kasse erhält das Reich nach Abzug seiner Verwaltungsspesen einen erheblichen Gewinn­anteil, der kleinere Rest wird als Sonder- abgabe an den Schwedentrust bezahlt.

Die abschließenden Beratungen dürsten erst Mitte dieser Woche stattfinden. Ls sind noch gewisse Lin- zelsragen, namentlich wohl der Ausgabekurs der Anleihe, zu klären, so dah es noch verfrüht wäre, schon heule von einem endgültigen Erfolg der Verhandlungen zu sprechen. Rach Unterzeichnung der vorläufigen Verträge muh noch die Zustimmung des Reichstags und des Reichsrals eingeholt werden.

und den Postscheckdienst wird gesagt, daß siewohl geordnete Dienstztoeige" darstellen. Auch für das Telegraphenbautoesen wird vermerkt,daß es auf gesunder Grundlage und im richtigen Ausgleich zwischen den For­derungen des Verkehrs und den Belangen der Wirtschaft aufgebaut" sei. Ebenso wird in der Schlußzusammenfassung des Prüfungsergebnisses die Organisation des Kassen- und Rech­nungswesens anerkannt. Für den Fern­sprechverkehr wird sogar festgestellt, daß bter eine stärkere Besetzung und eine Herabsetzung der Arbeitszeit wünschenswert ist. Sehr inter­essant ist, daß der weitere Ausbau des

L u f 1 p o st d i e n st e s für erwünscht gehalten wird, wobei allerdings die Frage offenbleibt, ob weitere Luftverbindungen einzurichlen sind, die ausschließlich dem Post- und Güterverkehr dienen. Erst die Prüfung der bisher eingerichteten Linien wird hier einen Maßstab ergeben. Eine wei­tere Durchführung der Mechanisie­rung des Postbelriebes wird für nottoen- dig gehalten. So wird z. D. die Einführung der Maschinenbuchung bei den Oberpostspar­kassen für dringend wünschenswert erachtet.

Auch zu der Frage der Reuabgrenzung der Oberpostdirektionsbezirke wird eingehend Stellung genommen. Das betreffende Gutachten hält die Aufhebung von etwa 15 Oberpostdirektionen für zweckmäßig und eine Einsparung im Dauerzustand von min­destens 5* 1/2 Millionen Mark pro Jahr möglich.

^oung-Plan

und Rheinlandräumung.

Maginots Torge um Frankreichs Ticherheit. Eine unmögliche Konstruktion.

P aris, 13. Oki. (TL1.) Kolonialminister Ma­gi n o t kam bei der Einweihung eines Gesallenen- denkmals in Lvnguwille nochmals auf dieDhein- lanbräumung zu sprechen und erklärte, daß ge­wisse französische Kreise über seine Auflegung des Haager Abkommens erstaunt gewesen seien. Man könne aber unmöglich dem Haager Ab­kommen eine andere Auslegung geben, als die, dah die Räumung der dritten Zone erst beginne, wenn der Voung-Plan

angenommen und in Tätigkeit ge­treten sei. Er sei sich Wohl darüber klar, dah Deutschland eine andere Auslegung vorziehe, und dah auch die französischen Ver­fechter einer bedingungslosen sofortigen Räu­mung seine Ansicht nicht teilten. Aber die große Mehrheit des französischen Volkes dürfte mit ihm darin einig sein, dah es nur die eine Möglichkeit gebe, die Interessen des Landes zu wahren, nämlich: die Truppen am Rhein zu belassen, bis der Poung-Plan Wirklichkeit geworden sei. Frankreich wünsche Frieden in Sicherheit. Diese Sicherheit sei aber nur möglich durch eine Abrüstung der Völker und dann auch nur unter der Bedingung, dah die Abrüstung allgemein und vollständig sei. Da eine derartige Abrüstung für die nächste Zeil jedoch sehr unwahrscheinlich erscheine, müsse ein Land, um in Frieden zu leben, die not­wendigen Vorsichtsmahnahmen tref­fen, um sich im gegebenen Falle verteidigen zu können. Diese Vorsichtsmahnahmen habe Frank­reich noch nicht getroffen. Die französische Ostgrenze sei offen und müsse schleunigst befestigt werden.