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Bekanntmachung
Betr.: Die Wahl der Ausschußmitglieder der Jnnungskrankenkasse der Freien Innung der Gastwirte von Gießen und Umgegend.
Nachdem das Hessische Oberversicherungsamt die Errichtung einer „Innungskrankenkasse der Freien Innung der Gastwirte von Gießen und Umgegend" mit dem Sitz in Gießen ab 1. Oktober 1929 genehmigt hat, wird Termin zur Vor- nähme der Wahl der Mitglieder zum Ausschuß für Versicherte auf
Mittwoch, den 30. Oktober 1929 von 9 bis 12 Uhr,
für Arbeitgeber auf 7570D
Mittwoch, den 30. Oktober 1929 von 14 bis 17 Uhr
in das Stadthaus, Gartenstraße 2, Zimmer Nr. 16, anberaumt.
Die Wahl wird gemäß § 1 der Wahl- orndung vom Versicherungsamt der Stadt Gießen geleitet.
Es sind sechs Vertreter und zwölf Ersatzmänner zu wählen, und zwar auf Seite der Arbeitgeb-"-:
drei Vertreter, sechs Ersatzmänner, auf Seite der De. sicherten:
drei Vertreter, sechs Ersatzmänner.
Die Vertreter der Unternehmer oder anderen Arbeitgeber und der Versicherten werden auf Grund von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Diesen Vorschlagslisten stehen solche Vorschlagslisten von Versicherten gleich, die mindestens zehn Unterschriften Wahlberechtigter tragen und von Arbeitgebern, die von den Vertretern von mindestens zehn Stimmen unterzeichnet lind.
Wahlberechtigt sind die volljährigen, der Freien Innung der Gastwirte von Gießen und Umgegend angehörenden Mitglieder, soweit sie Beiträge an die Innungskrankenkasse zu zahlen haben, sowie die bei diesen' im Gastwirtsgewerbe beschäftigten volljährigen Versicherten.
wählbar sind nur volljährige Deutsche. Nicht wählbar ist:
1. wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoer -
. fahren eröffnet ist,
2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wählbar als Vertreter der Unternehmer oder anderer Arbeitgeber ist, wer regelmäßig mindestens einen Versicherungspflichtigen beschäftigt, der bei der Innungskrankenkasse zu versichern ist.
Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der Innungkrankenkasse versichert ist. Den Arbeitgebern werden solche Versicherte zugerechnet, die regelmäßig mehr als zwei Versicherungspflichtige beschäftigen.
Die Beteiligten werden hiermit zur Einreichung von Wahloorschlägen (Vorschlagslisten) aufgefordert. Es werden nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt, d spätestens am 2. Oktober 1929 hier eingereicht sind. Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahlvorschläge sind gesondert für die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten aufzustellen; sie müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe unterzeichnet sein. Unterzeichnet ein Wähler mehr als einen Wahlvorschlag, so wird sein Name nur auf den zuerst eingereichten Wahlvorschlag gezählt und auf den übrigen Vorschlägen gestrichen.
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens drei- soviel Bewerber benennen, als Vertreter zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, und nach Familien- unb Dor- (Ruf-) Namen, Beruf Wohnort und Wohnung zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben. Mit den Vorschlägen für Versicherte ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Vertreter des Wahlvorschlags und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu bestimmen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter, der zweite als Stellvertreter.
Nach Zulassung können die Wahlvor schlage von den Wahlberechtigten während drei Tagen, vom Tage der Bekanntgabe der Wahlvorschläge an gerechnet, beim Versicherungsamt, Lonystraße 2, Zimmer Nr. 5, eingesehen werden. Dort liegen auch das Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnis zur Einsicht offen. Einsprüche gegen die Richtigkeit irr sich aus dem Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnis ergebenden Wahl- und Stimmberechtigung sind bei Vermeidung des Ausschlusses'spätestens bis zum 2. Oktober 1929 unter Beifügung von Beweismitteln bei dem unterzeichneten Wahlleiter einzulegen.
Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. E- empfiehlt sich daher, einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen
Gießen, den 14. September 1929.
Dersicherungsamt der Stadt Gießen.
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Bekanntmachung
Mittwoch, 18. September 1929, nachmittags von 2*4 bis 3 Uhr, findet in der Turnhalle der Goetheschule in der West« anlage ein letzter öffentlicher Impftermin für das laufende Jahr statt, woselbst alle in 1928 und früher geborenen Kinder, für die der Nachweis der Schutzimpfung bisher nicht erbracht worden ist, zur Vorstellung kommen können. Der Zeitpunkt der Jmpfnachschau wird im Impftermin durch den Amtsarzt bekanntgegebcn.
Kinder aus Häusern, in denen übertragbare Krankheiten herrschen, müssen dem Impftermin fernbleiben. Die Kinder müssen mit reingewaschenem Körper unb reinen Kleidern zur Impfung gebracht werden. 7568C
Gießen, den 13. September 1929.
Der Oberbürgermeister. I. V.: vr. Hamm.
Bekanntmachung.
Dienstag, den 17. September 1929, findet Rindvieh- (Ruhvieh-) Markt statt, sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpst. Auftriebszeit am Markttage von 7 bis %9 Uhr vormittags. Der nächste Schweinemarkt findet am 2. Oktober 1929 statt. 7543C
Gießen, den 14. September 1929.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Klingspoh
Obstversteigerung.
Dienstag, den 17. September 1929, von vormittags 9% Uhr ab, soll das der Gemeinde Annerod gehörige Obst, bestehend aus Aepfeln, Birnen und Zwetschen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Zusammenkunft bei der Kirche. (75340, Annerod, am 12. September 1929.
Hessische Bürgermeisterei Annerod. ___________Horn.__________—
Bekanntmachung
Der Friedberger herbstpferdemarkt 1929 findet am Dienstag, dem 22. Oktober, statt. Mit dem Markte soll eine Prämiierung verbunden sein. Zur Prämiierung, die unter Mitwirkung des Landwirtschaftskammerausschusses für Oberhessen, des Landespferdezuchtvereins, des Verbandes der Warmblutzüchter Hessens und des Wetterauer Neiteroereins e. V. stattfinden soll, werden Tiere des Wagenschlags unb des Arbeitsschlags im Besitz von Landwirten, Gewerbetreibenden und Händlern aus Hessen und den anliegenden preußischen Kreisen, und zwar Zuchtstuten sowie zwei- und dreijährige Fohlen zugelassen. Für diesen Zweck stehen wertvolle Preise zur Verfügung. 75780
Prämiierungsplan und Anmeldeformulare si. d vom 20. September ab auf der Bürgermeisterei erhältlich.
Anmeldungen zur Prämiierung ersuche ich, bis zum 20. Oktober vorzunehmen.
Anmeldungen zur Ausstellung von landwirtschaftlichen Geräten gelegentlich des Marktes haben während der gleichen Frist zu geschehen.
Friedberg, den 13. September 1929.
Der Bürgermeister.
I. V.: Dr. Leuchtgens.


