Ausgabe 
14.9.1929
 
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Bekanntmachung

Betr.: Die Wahl der Ausschußmitglieder der Jnnungskrankenkasse der Freien Innung der Gastwirte von Gießen und Umgegend.

Nachdem das Hessische Oberversiche­rungsamt die Errichtung einerInnungs­krankenkasse der Freien Innung der Gast­wirte von Gießen und Umgegend" mit dem Sitz in Gießen ab 1. Oktober 1929 genehmigt hat, wird Termin zur Vor- nähme der Wahl der Mitglieder zum Aus­schuß für Versicherte auf

Mittwoch, den 30. Oktober 1929 von 9 bis 12 Uhr,

für Arbeitgeber auf 7570D

Mittwoch, den 30. Oktober 1929 von 14 bis 17 Uhr

in das Stadthaus, Gartenstraße 2, Zimmer Nr. 16, anberaumt.

Die Wahl wird gemäß § 1 der Wahl- orndung vom Versicherungsamt der Stadt Gießen geleitet.

Es sind sechs Vertreter und zwölf Er­satzmänner zu wählen, und zwar auf Seite der Arbeitgeb-"-:

drei Vertreter, sechs Ersatzmänner, auf Seite der De. sicherten:

drei Vertreter, sechs Ersatzmänner.

Die Vertreter der Unternehmer oder anderen Arbeitgeber und der Versicherten werden auf Grund von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeit­gebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Diesen Vorschlagslisten stehen solche Vor­schlagslisten von Versicherten gleich, die mindestens zehn Unterschriften Wahl­berechtigter tragen und von Arbeitgebern, die von den Vertretern von mindestens zehn Stimmen unterzeichnet lind.

Wahlberechtigt sind die volljährigen, der Freien Innung der Gastwirte von Gießen und Umgegend angehörenden Mitglieder, soweit sie Beiträge an die Innungskran­kenkasse zu zahlen haben, sowie die bei diesen' im Gastwirtsgewerbe beschäftigten volljährigen Versicherten.

wählbar sind nur volljährige Deutsche. Nicht wählbar ist:

1. wer infolge strafgerichtlicher Verur­teilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Ver­gehens, das den Verlust dieser Fähig­keit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoer -

. fahren eröffnet ist,

2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Wählbar als Vertreter der Unternehmer oder anderer Arbeitgeber ist, wer regel­mäßig mindestens einen Versicherungs­pflichtigen beschäftigt, der bei der Innungs­krankenkasse zu versichern ist.

Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der Innungkrankenkasse versichert ist. Den Arbeitgebern werden solche Versicherte zugerechnet, die regel­mäßig mehr als zwei Versicherungspflich­tige beschäftigen.

Die Beteiligten werden hiermit zur Ein­reichung von Wahloorschlägen (Vorschlags­listen) aufgefordert. Es werden nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt, d spätestens am 2. Oktober 1929 hier eingereicht sind. Die Stimmabgabe ist an die Wahlvor­schläge gebunden.

Die Wahlvorschläge sind gesondert für die beteiligten Arbeitgeber und Versicher­ten aufzustellen; sie müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe unterzeichnet sein. Unterzeichnet ein Wähler mehr als einen Wahlvorschlag, so wird sein Name nur auf den zuerst eingereichten Wahlvorschlag gezählt und auf den übrigen Vorschlägen gestrichen.

Jeder Wahlvorschlag darf höchstens drei- soviel Bewerber benennen, als Ver­treter zu wählen sind. Die einzelnen Be­werber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, und nach Familien- unb Dor- (Ruf-) Namen, Beruf Wohnort und Wohnung zu bezeichnen. Bei Ver­sicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben. Mit den Vorschlägen für Versicherte ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzu­legen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Vertreter des Wahlvorschlags und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu bestimmen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unter­zeichner als Vertreter, der zweite als Stellvertreter.

Nach Zulassung können die Wahlvor schlage von den Wahlberechtigten während drei Tagen, vom Tage der Bekanntgabe der Wahlvorschläge an gerechnet, beim Versicherungsamt, Lonystraße 2, Zimmer Nr. 5, eingesehen werden. Dort liegen auch das Arbeitgeber- und Mitgliederverzeich­nis zur Einsicht offen. Einsprüche gegen die Richtigkeit irr sich aus dem Arbeit­geber- und Mitgliederverzeichnis ergeben­den Wahl- und Stimmberechtigung sind bei Vermeidung des Ausschlusses'spätestens bis zum 2. Oktober 1929 unter Beifügung von Beweismitteln bei dem unterzeichneten Wahlleiter einzulegen.

Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. E- empfiehlt sich daher, einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen

Gießen, den 14. September 1929.

Dersicherungsamt der Stadt Gießen.

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Bekanntmachung

Mittwoch, 18. September 1929, nach­mittags von 2*4 bis 3 Uhr, findet in der Turnhalle der Goetheschule in der West« anlage ein letzter öffentlicher Impftermin für das laufende Jahr statt, woselbst alle in 1928 und früher geborenen Kinder, für die der Nachweis der Schutzimpfung bis­her nicht erbracht worden ist, zur Vor­stellung kommen können. Der Zeitpunkt der Jmpfnachschau wird im Impftermin durch den Amtsarzt bekanntgegebcn.

Kinder aus Häusern, in denen übertrag­bare Krankheiten herrschen, müssen dem Impftermin fernbleiben. Die Kinder müssen mit reingewaschenem Körper unb reinen Kleidern zur Impfung gebracht werden. 7568C

Gießen, den 13. September 1929.

Der Oberbürgermeister. I. V.: vr. Hamm.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 17. September 1929, findet Rindvieh- (Ruhvieh-) Markt statt, sämt­liches Vieh wird gegen Maul- und Klauen­seuche schutzgeimpst. Auftriebszeit am Markttage von 7 bis %9 Uhr vormittags. Der nächste Schweinemarkt findet am 2. Oktober 1929 statt. 7543C

Gießen, den 14. September 1929.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Klingspoh

Obstversteigerung.

Dienstag, den 17. September 1929, von vormittags 9% Uhr ab, soll das der Ge­meinde Annerod gehörige Obst, bestehend aus Aepfeln, Birnen und Zwetschen, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Zusammenkunft bei der Kirche. (75340, Annerod, am 12. September 1929.

Hessische Bürgermeisterei Annerod. ___________Horn.__________

Bekanntmachung

Der Friedberger herbstpferdemarkt 1929 findet am Dienstag, dem 22. Oktober, statt. Mit dem Markte soll eine Prämiierung verbunden sein. Zur Prämiierung, die unter Mitwirkung des Landwirtschafts­kammerausschusses für Oberhessen, des Landespferdezuchtvereins, des Verbandes der Warmblutzüchter Hessens und des Wetterauer Neiteroereins e. V. stattfinden soll, werden Tiere des Wagenschlags unb des Arbeitsschlags im Besitz von Land­wirten, Gewerbetreibenden und Händlern aus Hessen und den anliegenden preußi­schen Kreisen, und zwar Zuchtstuten sowie zwei- und dreijährige Fohlen zugelassen. Für diesen Zweck stehen wertvolle Preise zur Verfügung. 75780

Prämiierungsplan und Anmeldeformu­lare si. d vom 20. September ab auf der Bürgermeisterei erhältlich.

Anmeldungen zur Prämiierung ersuche ich, bis zum 20. Oktober vorzunehmen.

Anmeldungen zur Ausstellung von land­wirtschaftlichen Geräten gelegentlich des Marktes haben während der gleichen Frist zu geschehen.

Friedberg, den 13. September 1929.

Der Bürgermeister.

I. V.: Dr. Leuchtgens.