Ausgabe 
12.12.1929
 
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Abg. Pieck (K.) bezeichnet die Vorlage als das kleine Ausnahmegesetz gegen die Kommunisten. Das große Ausnahmegesetz fei Severings Republikschutzvorlage. Sev:ring und Lobe kopierten Bismarck, Severing mit der Aus­nahmegesetzgebung. Lobe mit der Strangulie­rung der Opposition. Der vorliegende Entwurf bedeute zweifellos e(ne Verfasiungsverlehung. Die Kommunisten würden sich nicht durch Entziehung von Diäten und Fahrtarten hindern lassen, in derselben Weise und mit denselben scharfen Mit­teln wie bisher ihre Opposition zu betreiben.

Abg. Dr. Bredt (WP.) erklärt dem Ab­geordneten Graes gegenüber, es sei zweifelhaft, ob der vorliegende Entwurf versassungsändernd sei. Es sei freilich zweckmäßig, auf alle Fälle die Annahme der Vorlage mit qua­lifizierter Mehrheit fest,ustellen.

2n namentlicher Abstimmung wird die De­stimmurg ütec verlängcr e Entziehung dec Diäten und der Freifahrkarte mit 30-1 gegen ol ©tim- men bei 49 Enthaltungen angenommen. Die übrigen Bestimmungen werden gleichsalls an­genommen. Der dritten Beratung der Vorlage wird von den Kommunisten widersprochen, so daß sie erst später stattsinden kann.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetz­entwurf zur Regelung älterer staat­lich er Renten. Der Ausschutz hat die Re- gieruir^svorlage insofern geändert, das; nur noch diejenigen Renten entschädigungslos fortfallen follen, di« qL8 Ausgleich für die Aufgabe oder den Verlust von Leibeigenschaftsrechten oder ähn­lichen Rechten begründet sind, deren Inhalt nach den heutigen Anschauungen als unsittlich ange­sehen werden muß. Die übrigen Renten wer­den aufgewertet mit 25, 8 oder 5 Prozent.

3n der namentlichen Schluhabstimmung wird die Vorlage bei neun Enthaltungen mit 302 gegen 106 Stimmen, also mit der für verfassungs­ändernde Gesetze erforderlichen Zweidrittel­mehrheit angenommen.

Llm den -II-Ahr-Ladenschluß am Heiligabend.

Berlin, 12. Dez. (Priv.-Tel.) Die Annahme des Gesetzes über den 5-v.hr-Ladcnschlus; am Heiligen- abend durch den Reichstag hat in den betroffenen Kreisen zum Teil Bestürzung, zum Teil Genug­tuung hervorgerufen. Die Bestürzung ist besonders im Lager der kleinen Gewerbetreiben­den sehr groß, und das Reichskartell des gewerb­lichen Mittelstandes wird sich dem Vernehmen nach in diesen Tagen an den Reichspräsidenten wenden, um ihn zu veranlassen, daß die Verkündung des Gesetzes er st im nächsten Jahre erfolgt, das heißt also, daß die neue Gcsetzesregelqng für den diesjährigen che i l igenabend noch nicht in Kraft tritt. Die in dem Reichskartell zusammengefchlossenen Verbände stehen nämlich auf dem Standpunkt, daß das Gesetz für den Kleinhan­del von katastrophaler Auswirkung sein wird, und zwar in erster Linie aus dem Grunde, weil das Ge­setz er st 14 Tage vor Weihnachten durch­gebracht worden ist, infolgedessen der Handel nicht mehr genügend Zeit hat, sich entsprechend umzu­stellen. Das Detailgeschäft ist nach Ansicht des Kleinhandels gerade in den beiden letzten Stunden am Weihnachtsabend von jeher die b e st e E i n - nahmequelle gewesen, und es wird der Befürch­tung Ausdruck gegeben, daß die Lagerbestände, die für das Weihnachtsgeschäft hereingenommen sind, nicht abgesetzt werden können. Aehnliche An­sichten werden in den Einzelhandelsgemeinschaften im Reiche geäußert. Besonders Konfitüren-, Par- fümerie-, Bijouterie- und Herrenausstattungsgeschäfte glauben an eine nicht unempfindliche Störung ihres Geschäftes durch die Verkürzung der Geschäftszeit. Richt ganz mit Unrecht find die Geschäftsinhaber darüber aufgebracht, daß es teilweise dem Stra­ßenhandel gestattet ist, bis 7 Uhr zu verkaufen, da dieser weder Gewerbesteuern zu zahlen hat, noch die großen Spesen für Geschäfts­räume, Personal usw. zu tragen hat. Im Gegen­satz zu der ablehnenden Auffassung des Einzelhan­dels wird die Neuordnung von den Angestellten­organisationen selbstverständlich begrüßt. Die Wa­renhäuser der Großstädte und die größeren Geschäfte vertreten im übrigen den Standpunkt, daß durch den früheren Ladenschluß für sie keine Geschäftsbeein­trächtigung entsteht, weil sich bei ihnen erfahrungs­gemäß in den letzten Stunden kaum noch nennens­werte Umsätze verzeichnen lassen.

Eine Eingabe der Hauptgemeinschast des Einzelhandels.

Berlin, 12. Dez. (Priv.-Tel.) Die Hauptgemein­schaft des Einzelhandels hat sich mit einer Ein­gabe an den Reichsrat gewandt, damit dieser dem vom Reichstag beschlossenen Gesetz des früheren Ladenschlusses seine Zustimmung versage. Begründet wird diese Forderung mit der Tatsache, daß der M a r k t h a n d e l in das Gesetz nur insofern einbezogen ist, als den Landesregierungen emp­fohlen wird, im Markthandel den gleichen Ladenschluß am Heiligen Abend durchzuführen. Die Hauptgemeinschaft nimmt den Standpunkt ein, daß diese Regelung für den Marktoerkehr praktisch bis zum Heiligen Abend überhaupt nicht mehr durchzuführen ist. Dadurch würden die Ladengeschäfte, die früher schließen müßten, gegen­über dem Markthandel stark benachteiligt werden.

Reichslandbund und Volksentscheid.

Berlin. 11. Dez. (XU.) Die Pressestelle des Deichslandbundes teilt mit: ..Der Reich-landbund seht sich in Fortführung der durch das Volks­begehren eingeleiteten nationalen Aktion gegen Boungplan und Kriegsschuld­lüge mit aller Energie dafür ein, datz die Be­teiligung des deutschen Landvolkes am Volksent­scheid zur stärksten Wirkung kommt. Das deutsche Landvolk bringt durch seine Stimmenabgabe am 22. Dezember 1929 in gesetzmäßiger Weise die Ablehnung des Voungplanes und seiner für die Landwirtschaft jetzt und auf Gene­rationen hinaus unerträglichen Belastungen sowie seinen Protest gegen die Mißachtung der deutschen Wirtschaft und des deutschen Landvolkes nachdrücklich vor aller Welt zum Ausdruck, insbesondere auch gegen den für den deutschen Osten verderblichen paraphierten Polenvertrag. Indem der deutsche Bauer an diesem Tage die richtige Ant­wort nicht schuldig bleibt, stellt er das deutsche Volr in seiner Gesamtheit vor die klare Frage: Deutsche Führung oder marxistische Diktatur?

Neun Monate Gefängnis im HirschLerger Eioiberg-prozeß.

Verurteilung des Grafen Stolberg-Wernigerode wegen fahrlässiger TSlung.

Hirschberg, 11. Dez. (WB.) In dem Prozeß gegen den Grafen Christian Friedrich zu Stol­berg-Wernigerode ergriff zunächst Oberstaats­anwalt Engel zu seinem Plädoyer das Wort. Er wies darauf hin, daß hinreichender Verdacht nur für fahrlässige Tö­tung vorgelegen habe. Der Mordverdacht sei heute wohl im wesentlichen beseitigt. Der Ange­klagte sei selbst daran schuld, daß der Mordver­dacht noch heute von vielen im Publikum geteilt werde. Das lange Leugnen sei schwer ver­ständlich. Aber der Angeklagte sehe nicht aus wie ein bereits 27jähriaer, und auch nicht wie ein Mörder. E-s sind Motive für einen Mord nicht zu finden. E-s spricht nicht dafür, daß die Vermögensverhältnisse Gründe für einen Mord geliefert haben können. Er müsse auch die Frage glatt verneinen, ob die sonstigen Familienverhältnisse einen Grund für den Angeklagten, zu der Tat ge­geben haben tonnten. Der Angeklagte hätte von dem Tode seines Vaters in keiner Weise finanzielle Veränderungen erhoffen können. Zwei Momente müssen das Strafmaß herabdrücken. Die bisherige Unbestraftheit und die Tatsache, daß der Angeklagte kein vollwertiger M e n s ch gewesen sei. Der Angeklagte habe grob fahrlässig gehandelt. Er mußte sich sagen, daß ein Schuß immer losgehen kann, wenn man im Zimmer scharf ladet. Staatsanwaltschaftsrat Felsch beantragte gegen den Angeklagten wegen fahrlässi­ger Tötung eine Gefängnisstrafe von einem Jahr drei Monaten unter Anrech­nung der Untersuchungshaft.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Luetge- b r u n e führt u. a. aus: In erfreulicher Unparteilich­keit hat die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, daß kein einziges der Verdachtsmomente, die an­fangs gegen den Angeklagten erhoben wurden, be­stehen bleiben kann. Das ungewöhnliche Verhalten des Angeklagten ergibt sich aus dem Affekt, der den Angeklagten zwang, nicht die

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Schuld, sondern d i e Täterschaft abzuleugnen. Es war allgemein ül^ich bei den Stolbergs, mit geladenem Gewehr in? Zimmer zu hantieren. Ich komme zu dem Schluß, daß hier eine strafrechtlich zu ahndende Tat nicht vorliegt. Es handelt sich um einen unglückseligen Jungen, dem das Mißgeschick passiert ist, daß er sich selbst die Schuld am Tode seines heißgeliebten Vaters beimessen wollte. Diese Schuld kann ihm kein Freispruch abnehmen. Ich bitte um Freisprechung. Rechtsanwalt Rusche erklärt, der Angeklagte habe die mißliche Lage des Fideikommisses gekannt. Er habe auch gewußt, daß diese Lage durch den Tod des Vaters nicht verbes­sert, sondern sogar verschlechtert wurde. Das Ge­richt möge erwägen, ob es im Sinne des Straf- zwecks Lege, den Angeklagten zu bestrafen.

Der Angeklagte erklärte: Ich bin schuld am Tode meines Vaters. Ich möchte nur sagen, daß es für mich ungeheuer schwer ist, und daß ich ungeheurer bestraft bin insofern, als mein lieber Vater, dem ich nur alles Liebe zu tun versucht habe, durch meine Hand den Tod gefunden hat. Vorsitzender: Sie sind der Einzige von uns, der tatsächlich, wenn er will, den letzten Schleier von dem Dunkel des sog. Geheimnisses von Jannowitz ent­hüllen kann. Ist das nun wirklich alles, was Sie uns hier vom ersten Tage der Verhandlung an ge­sagt haben? Der Angeklagte erwidert mit sehr fester Stimme:Ja!" Dann zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Nach 4^stündiger Be­ratung wurde durch Landgerichtsdirektor Hönsch als Vorsitzendem des.Hirschberger Schöffengerichts unter atemloser Spannung folgendes Urteil verkündet: Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten, worauf die 45tägige Unter­suchungshaft voll angerechnet wird, sowie zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil B e r u n g eingelegt, lieber die Bewährungsfrist wird vom Gericht erst nach Rechtskraft des Urteils entschieden werden.

Sparmaßnahmen der hessischen Regierung.

Beförderungsfperre für Beamte.

Darmstadt, 12.De}. (MTV.) Den hessischen Beamtenorganisationen ist von dem folgenden Be­schluß des hessischen Gesamtministe- r i u m s Kenntnis gegeben worden: Dis zur Be­schlußfassung über die R o t m a ß n a h m e n, die wegen der ungünstigen Finanzlage des Staates vorgesehen werden müssen, sollen Anstellungen und Beförderungen hes­sischer Staatsbeamten unterbleiben. Die Berufung von Professoren der hessi­schen Hochschulen soll dadurch nicht ausge­schlossen werden. Auch können mit Zustimmung des Gesamiminisleriums die Stellen von Amksleilern und sonstige singuläre Stellen besetzt werden, wenn besondere Gründe dies ausnahmsweise notwendig machen. Durch diesen Beschluß werden Aus­rückungen in höhere Gehaltsgruppen vorläufig unterbleiben. Das in der Besol­dungsordnung vorgesehene Aufrücken in die ein­zelnen Stufen der Gehaltsgruppen nach Dienff- jahren wird jedoch davon nicht berührt.

Aus dem Hessischen Landtag.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Werner (par­teilos) bittet uns um folgende Ergänzung des Landtagsberichts vom 10. Dezember:

1. Abg. Dr. Werner (parteilos) hat nicht daran Anstoß genommen, daß die Demokraten in SachenEvangelische Landeskirche" einen Katholi.en vorschickten, sondern daran, daß die­ser Redner (Abg. Schreiber) die evangelische Geistlichkeit kritisierte und glaubte, ihr gute po­litische Lehren erteilen zu müssen.

2. Abg. Dr. Werner hat ferner festgestellt, daß das Zentrum sich bei einer für die evan­gelische Kirche hochbedeutlamen Angelegenheit in Schweigen hülle, während die evangelischen Red­ner sich rückhaltlos bereit erklärten:, auch bei einer Vereinbarung mit der katholischen Kirche in gleicher Weise auch alle berechtigten Belange der Katholiken zu wahren.

3. Abg. Dr. Werner hat des weiteren fest- gestellt, daß die christlichen Kirchen unzweifel­hafte Rechtsansprüche an den Staat hätten.

4. Abg. Dr. Werner hat schließlich sestgehallen, daß die sozialdemokratische Partei sich wiederholt ihren Pflichten als Regierungspartei entzogen und, als stärkste Stühe der Koalition, Vorlagen, die von sozialdemokratischen Staatspräsidenten eingebracht waren, einfach im Stich gelassen habe. So hat auch bei der Abstimmung über die Ver­einbarung mit der evangelischen Landeskirche nur der kleinere Teil der sozialdemokratischen Fraktion für die Regierung gestimmt.

5. Aba. Dr. Werner hat schließlich bei der Frage der Rotariatsgebühren betont, daß ohne seine Initiative in Sachen der manch­mal romanhaft hohen Rotariatsgebühren nichts geschehen wäre, und daß es unglaublich anmute, daß der Staat es seither geduldet habe, daß für eine einfache Deurkundungsgebühr b is zu 45 082 Mark bezahlt werden mußte!

Der letzte Auswanderertransport in Eydtkuhnen.

E y d t k u h n e n , 12. Dez. (WTB.-Funkspruch.) Heute nacht traf der neunte und letzte Transport deutsch-russischer Auswanderer in Eydtkuhnen ein. Er brachte 682 Personen, darunter 230 Kinder, mit. Auch diese Flüchtlinge gaben an, daß sich in Mos- kau noch etwa 2 0 0 0 deutsch stämmige Bauern befänden, die ebenfalls auswandern möchten, denen die russische Regierung aber die Allsreisegenehmigung nicht erteilen wolle. Mit der Abfertigung dieses Transportes, der heute abend 7.15 Uhr nach Hammer st ein weitergeleitet werden wird, ist die Tätigkeit des Eydtkuhner Hilfswerkes für die deutsch-russi­schen Auswanderer einstweilen beendet. Innerhalb 8 Tagen sind im Sanierungslager Eydtkuhnen insgesamt 5053 Flüchtlinge abgefer» tigt worden, eine Leistung, die restlose inerten-

nung verdient. Das Sanierungslager wurde gestern vom Vorstandsmitglied des deutschen Roten Kreu­zes, Oberst von Giese (Berlin) und einem Beauftrag­ten des Internationalen Roten Kreuzes, dem schwe­dischen Kapitän Petersen (Paris), besichtigt. Beide Herren waren bei der Ankunft des neunten Flücht­lingszuges zugegen und gaben ihrer Anerkennung für die Arbeit des Eydtkuhner Hilfswerkes Aus­druck.

Nie bayrischen Titel.

Nach dem Spruch des Etaatsgerichtshoss.

München, 11.Dez. (WB.) Lieber die Frage der Litelverleihungen und die jüngsten Verhano- lungen vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig berichteten in einer Pressebesprechung Staatsrat v. I a n und Ministerialrat Sommer. Cs wurde zum Ausdruck gebracht, daß Bayern die Ent­scheidung des Staatsgerichtshofes als unab­änderlich hinnehmen werde. Politisch sei von großer Wichtigkeit, daß die Möglichkeit der Auslegung der Reichsverfafsung in diesem Punkte nichts weniger als eindeutig sei. Erst wenn die schriftliche Urteilsbegründung vdrliege, könne man überblicken, welche Folgerungen aus dem iirteil zu ziehen sind. Auf eine Frage über Die Höhe der bei den Titelverleihungen ein­gehenden Geldbeträge und ihre Verwendung wurde mitgeteilt, daß ausschließlich ge­meinnützige, charitative, kulturelle und erzieherische Zwecke berücksichtigt wurden.

Das kleinere Llebel.

Ministerpräsident Held über die Beseiti­gung eines Eisenbahngleises in der Pfalz.

München, 11.Dez. (WB.) In einer Anfrage der Nationalsozialisten war die Regierung befragt worden, ob es ihr bekannt sei, daß die französischen Besatzungstruppen die Zerstörung der pfäl­zischen Eisenbahnlinie vorgenommen haben, und was die Regierung gegen den schnöden Rechtsbruch der französischen Besatzung zu unter­nehmen gedenke. Hierauf teilte Ministerpräsident Held mit: Bei dem Abbruch des zweiten Gleises auf der kurzen Teilstrecke Obernheim Münster am Stein handelt es sich um die Durchführung einer Vereinbarung der Reichsregie­rung mit der Botschafterkonferenz. Der Verkehr dieser Strecke kann auch bei eingleisigem Betrieb vollständig und reibungs­los bewältigt werden. Von der Botschafter­konferenz wurden bei den bezüglichen Verhandlun­gen verschiedene andere Zugeständnisse, insbesondere die bisher verweigerte Genehmi­gung zum Bau der drei neuen Rhein- brücken bei Ludwigshafen, Speyer und Maxau, erreicht. So sehr der Abbau des Gleises auch von der bayerischen Regierung bedauert werde, so erscheine doch bei der Abwägung aller Um­stände gegeneinander diese Maßnahme gegenüber einer weiteren Verzögerung des Rheinbrückenbaues als das kleinere Hebet

Frankreichs verschleierter Heeresetat.

Die Verwendung der deutschen Repara­tionszahlungen.

Berlin, 12. Dez. (Priv.-Tel.) Es fällt schon seit Iahrrn auf, daß d ie Aufwendungen Frankreichs für seine Landesver­teidigung nicht mit den jeweils im Heeres­etat vorgesehenen Ausgaben in Einklang zu bringen sind. Wiederholt wurde die Vermutung ausgesprochen, daß Frankreich mit falschen Ziffern operiere. Hieb- und stichfeste Beweise dafür ließen sich aber nicht erbringen. Jetzt ist jedoch in der Kammerdebatte von zwei Abgeord­neten darauf hingewiesen worden, daß Frank- rich tatsächlich etwa zwölf bis fünf­zehn Milliarden für militärische Zwecke verausgabe, das wären also rund siebzig Prozent des französischen Budgets. Aach ihren Angaben sind die Etats einer Reihe von Ministerien dazu benutzt worden, um in ihnen Ausgaben für das Heer und die Marine unterzubringen. Diese Feststellungen dürs­

ten den Tatsachen entsprechen. Es hat sich ja auch kürzlich erst in Polen herausgestellt, daß nicht allein im Heeresetat, sondern au-ch in den Etats fast aller anderen Ministerien Heeresausgaben sich befinden. Obwohl Frankreich oemnach in der Lage ist, mit den übrigen dreißig Prozent seines Etats alle anderen Staatsausgaben zu bestrei­ten, weiß es nach wie vor im Ausland den Ein­druck hervorzurusen, als seien seine Kriegsschä­den noch immer nicht beseitigt und als könne es unter keinen Amständen auf die deutschen Repa­rationen verzichten. Wozu es Deutschlands Zahlungen gebraucht, liegt nach diesen Ent­hüllungen in der Kammer auf der Hand. Daß aber trotzdem die Ministererklärungen, wonach Frankreich angeblich am stärksten ab gerüstet habe, im Ausland Glauben finden, ist mehr als merk­würdig.

Der Sklarekftandal.

TreDifziPlinarvcrfahrengegendieStadträte Busch und Haebel werden eingestellt.

Berlin, 12. Dez. (Priv.°Tel.) Wie Ober­regierungsrat Tapolski mitteilt, wird das Diszi­plinarverfahren gegen die Stadträte Busch und Gaebel nicht zur Durchführung kommen. Da beide unbesoldete Magistratsmit­glieder sind und nicht mehr kandidie­ren, verlieren sie nach der im Januar erfolgen­den Reuwahl der ehrenamtlichen Stadträte ihren Beamtencharakter. Das Disziplinarverfah­ren gegen sie kann aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht erledigt sein, infolgedessen wird es ein­gestellt werden. Mit der Voruntersuchung in den meisten übrigen Fällen ist OberregieruNgsrat Tapolski noch vor Weihnachten fertig, so daß das Disziplinargericht alsbald zusammen- treten kann. Der Rest j^er Verfahren, darunter auch dasjenige gegen den Oberbürger­meister, wird im Januar zum Abschluß gebracht.

Oie Düsseldorfer Morde.

Ein im Zusammenhang mit der Düsseldorfer Mordaffäre in Rowawes festgenommener Knecht Georg Riestroy wurde im Berliner Polizei­präsidium vernommen. Rach seinen Bekundungen hat er bis zum 12. August in Stindelmühle ge­arbeitet, die Stellung aber dann aufgegeben, weil ihm der Verdienst zu gering war. Er wanderte nach der Schweiz und fand Arbeit in Schaff­hausen. Kurze Zeit darauf überschritt er wieder die deutsche Grenze und fand Beschäftigung in Ohligs. Hier bliHb er nur einen Monat, dann wurde ihm gerünöigt. Jetzt wanderte er über Hannover und Halberstadt bis Potsdam, Der Verdacht gegen ihn bringt ihn in Zusammen­hang mit dem Verschwinden und der Ermordung der Hausangestellten Maria Hahn, die feit dem 11.August vermißt wurde. 2m Besitz des Riestroy wurde eine Eintrittskarte für das Ap o l l o th e a t er in Düssel­dorf gefunden, die am 11. August ausge­geben ist. Er muß also an diesem Tage iit Düsseldorf gewesen sein. Auffällig ist, daß er a m 7. Rovember, dem Tage, an dem die kleine Albermann ermordet wurde, eben­falls in der Rähe der Stadt war. Das Material der Vernehmung wird nach Düsseldorf zur Prüfung weitergegeben werden. Riestroy bleibt bis zum Eintreffen der Entscheidungen in Gewahrsam.

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Der neue Wirbel bewegt sich ostwärts nach Süd- skandinavien weiter, an seiner Südseite herrscht im Laufe der Isobaren entlang verbreiteter Weststurm und wechselhaftes Wetter mit Schauern. Auch treten über den Britischen Inseln Gewitterbildungen in Er­scheinung. Der unfreundliche Witterungscharakter mit stürmischer Luftbewegung dauert zunächst noch fort. Dabei geht die Temperatur durch Luftzustrom aus höheren Breiten langsam zurück. Die Bewölkung ge» stallet sich ferner wechselhaft, vorübergehend tritt Aufheiterung ein. Gelegentliche Schauer, jedoch mehr vereinzelt, treten auf, für später steht jedoch eine Beruhigung der Wetterlage in Aussicht, zumal von Südwesten'her stärkerer Druckanstieg sich bemerkbar macht.

Wettervoraussage für Freitag: I?.imer noch unbeständiges, wechselhaft wolkiges Wetter mit Aufheiterung, zunächst zeitweise stür­misch, später abflauend, etwas kühler, einzelne Regenschauer.

Wettervoraussage für Samstag: Etwas ruhigeres Wetter bei weiterer Abküh­lung wahrscheinlich.

Lufttemperaturen am 11. Dezember: mittags 7,7 Grad Celsius, abends 8,7 Grad: am 12. Dezember: morgens 9,2 Grad. Maximum 8,8 Grad, Minimum 7,6 Grad Celsius. Erd­temperaturen in 10 cm Tiefe am 11. De- zember: abends 5,0 Grad, am 12. Dezember: mor­gens 5,0 Grad Celsius. Riederschlag 11,3 nun. Sonnenscheindauer y4 Stunde.