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Nr. 240 Erstes Blatt
179. Jahrgang
Samstag, 12. Oktober 1929
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Torheiten.
Mit einer Rundfunkrede Severings at die Reichsregierung die angekündigte Oluf- tlärungsofsensive gegen das Volksbegehren nach einem „Freiheitsgeseh" begonnen und Severings Parteigenosse und Spezialkollege im Preußen» Labinett, Herr G r z e s i n s k i, hat durch die gleichzeitige Auflösung des Stahlhelms in Rheinland-Westfalen den offenbar für notwendig erachteten Tamtam dazu gemacht. Das Volksbegehren Hugenbergs, Seldtes und Hitlers hatte durch den großen Eindruck, den das Hinscheiden des Reichsaußenministers Dr. Strese- mann im 2n° und Ausland hinterlassen hatte, an Werbekraft zweifellos beträchtlich eingebüht. Erst der mit dem Volksbegehren angegriffenen Regierung selber blieb es Vorbehalten, ihm neues Wasser auf die Mühlen zu liefern. Niemand, auch die Anhänger des Volksbegehrens selber nicht, werden dec Reichsregierung das Recht zur Erläuterung und Verteidigung ihrer Politik bestreiten können, wenn diese in so scharfer Weife angegriffen wird, wie es in dem Volksbegehren des Reichsausschusses geschieht. Die Väter des Volksbegehrens dürften auch nicht besonders verwundert fein, wenn diese Verteidigung auf Hieb und Stich geht. Sie haben ja selber mit der Formulierung des Volksbegehrens die Tonart gewählt, in der sie den Kampf geführt wissen wollen. Der berüchtigte Artikel 4 des Volksbegehrens, der den verstorbenen Reichsauhen- minister als Landesverräter brandmarkt und das amtierende Reichskabinett mit dem Zuchthaus bedroht, wenn es die von der gesetzmäßigen Vertretung des deutschen Volkes auf dem ordnungsmäßigen parlamentarischen Wege zustande- gckommenen Gesetze aus'ührt, dieser Paragraph ist ein so unerhörter, auf das Persönliche zu- gespihter Angriff auf die Ehre jedes einzelnen Reichsminifters und nicht zuletzt auch des Reichspräsidenten, der Kanzler und Kabinett ernannt hat, daß es einfache Pflicht der Rotwehr ist, wenn die Reichsregierung gegen das Volksbegehren antritt. Vornehmste Pflicht der nationalen Opposition ist Sachlichkeit. Was soll man aber dazu sagen, wenn die nationalsozialistischen Kollegen der Herren Hugenberg und Seldte im Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren nicht einmal vor der Person des Staatsoberhaupts Haltmachen, wenn Graf Reventlow sich nicht scheut, auch für den Reichspräsidenten von Hindenburg die Anwendung des Zuchthausparagraphen zu fordern und der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Goebbels sich nicht schämt, Hindenburgs ^Beteiligung am Trauerzuge für Strefemann folgendermaßen zu glossieren: „Die Republik freilich läßt es sich etwas kosten, eine allgemeine Volts.rauer vorzuspiegeln. Schleppt man doch sogar den armen, alten Hindenburg: hinter dem Sarge her, wie einen unterworfenen Varbarensürsten hinter dem römischen Triumphwagen. Ein klägliches Schauspiel!" Was sagen die Herren Hugewberg und Seldte zu dieser rüpelhaften Stil b ng ihres Kampfgenossen? Soll dieser Ton vielleicht allgemeingültige Derkehrs- münze für innerpolitische Auseinandersetzungen in Deutschland werden? Wir sind immer noch optimistisch genug, auf die große Front der anständigen Menschen von rechts bis links zu hoffen, die sich einer solchen Verrohung des politischen Kampfes auf das allerentschiedenste widersetzten.
Wir haben keinerlei Zweifel darüber gelassen, daß wir nicht nur der Form wegen, sondern auch aus sachlichen Gründen uns nicht für das Volksbegehren aussprechen können. Wohl könnte man es für wünschenswert halten, das Volk selber über Annahme oder Ablehnung des Poung- plans zu befragen, anstatt den Reichstag entscheiden zu lassen. Aber die Verknüpfung von Voungplan und Kriegsschuldlüge kann nur jemand verantworten, der das Volk in seiner Gesamtheit oder zumindest eine überwältigende Mehrheit des Volkes hinter sich weiß. Das trifft aus bekannten Gründen für den Reichsausfchuh für das deutsche Volksbegehren keinesfalls zu. Deshalb ist das Volksbegehren in dieser Form ein Versuch mit untauglichen Mitteln, der, mag er nun zum Volksentscheid führen oder schon in der ersten Etappe stecken bleiben, innerpolitisch und weit mehr noch außenpolitisch für das deutsche Volk eine ernste Gefahr darstellt, über die wir uns im einzelnen an dieser Stelle früher schon ausgelassen haben. Man wird der Regierung nicht das Recht absprechen können, sich auch aus sachlichen Gründen gegen das Volksbegehren zu wenden, ganz abgesehen von den schweren persönlichen Llnterstellungen und Verunglimpfungen, die der Reichsausschuß in der Formulierung seines Volksbegehrens ausgesprochen hat. Lieber das W i e sind wir allerdings ehrlich entsetzt. Wir hatten uns den angekündigten Aufklärungsfeldzug doch wesentlich anders gedacht.
Angeblich um auch das flache Land mit seiner Aufklärungsarbeit zu erreichen, hat das Reichskabinett geglaubt, auch den bislang aus der Politik mit Recht ängstlich ferngehaltenen Rundfunk heranziehen zu sollen. Formal steht ihm dazu natürlich das Recht zu. Reichsregierung wie Länderregierungen können jederzeit amtliche Vorträge und Rachrichten nach eigenem Ermessen durch Rundfunk verbreiten. Eine andere Frage ist es jedoch, ob es fair ist, von einem Kampf- mittel Gebrauch zu machen, das dem politischen Gegner nicht zur Verfügung steht. Wohl hat man Herrn Hugenberg angeboten, mit einem Gegner des Volksbegehrens vor dem Mikrophon über das Volksbegehren zu diskutieren, Hugenberg hat diesen Vorschlag aus uns un-
Reichsanleihe und Zündholzmonopol.
Auch ohne das Loch in der Kasse des Reichsfinanzministers würden sich die verantwortlichen Reichsinstanzen wohl mit der Lage der deutschen Zündwacenindu trie beschäftigen müssen. Dieser Wirtschaftszweig ringt seit Zähren um feine Existenz, und auch die gesetzliche Regelung vom Zahre 1927 hat ihm nicht die Ruhe bringen können, ohne die nun einmal an eine rentable Wirtschaft nicht zu denken ist. Was Wunder, daß deshalb im Reichswirtschaftsministerium die Verhandln igen über die Weiterentwicklung des lehigen Verkaufssyndika t s zum Handelsmonopol intensiv fortgeführt wurden, obwohl man die vorzeitige Veröffentlichung der Pläne und Absichten durch die Presse als störend empfand. Lind es ist dabei charakteristisch, daß vor allem von industrieller Seite auf die weitere Ausgestaltung der Zündwaren- wirtschaft nach der Seite der Planwirtschaft hin gedrängt wird, obwohl doch sonst im allgemeinen Die Rückkehr zum völlig freien und ungebundenen Wirtschaftssystem jeder Zwangsrege.u.rg vorgezogen wird. Aber cuh diese zunächst eigentümlich anmutende Haltung wird sofort verständlich, wenn man daran denkt, daß sich rund sünfund- sechzig Prozent der deutschen Zündholz p r o d u t i o n in den Händen des Schwedentrusts befinden, dem naturgemäß daran liegen muß, die Entwicklung „zwangsläufig" einem Monopol, das von ihm kontrolliert wird, zuzutrechen.
So besehen bekommt denn auch das im Zusammenhang mit den Monopolplänen aufgetauchte Anleiheangebot des Herrn Kreu- ger von vornherein ein recht bedenkliches Gesicht. Prinzipiell sind wir keineswegs Gegner des Zündholzmonopols, namentlich angesichts der prekären Lage in der Zündwarenwirtschaft. Wir haben auch nichts dagegen, daß das Reich für feinen Geldbedarf die billigste Quelle aufsucht. Andererseits fragen wir uns aber doch, ob denn nicht noch andere Möglichkeiten zur Geldbeschaffung für Herrn Hilserding vorhanden sind, mit denen nicht die Peinlichkeit verbunden ist, die darin liegt, daß offenbar der Rame deS Herrn Kreuger in der Welt draußen kreditwürdiger zu fein scheint als die Unterschrift des deutschen Reichsfinanzministers. Wenn es richtig ist, daß von seriöser englisch-amerikanischer Seite dem Reich ein größerer Dauerkredit zu günstigen Zinssätzen angeboten wurde, so müßte doch sehr ernsthaft gefragt werden, warum denn das Reichsfinanzministerium von dieser Chance keinen Gebrauch gemacht hat oder keinen Gebrauch zu machen gedenkt. Lind wenn man dann weiter hört, daß die Esfektiv- verz'.nsung der Schwedenanleihe sieben Prozent bei einer Laufzeit von fünfzig Jahren betragen soll, so muh man sich wiederum fragen, ob die verantwortlichen Finanzpolitiker dem Reich mit diesem auf lange Sicht doch recht teuren Kredit wirklich einen Dienst erweisen. Denn es ist ja nicht anzunehmen, daß die Zinssätze in Deutschland auf die Dauer ihrer ungewöhnliche Hohe behalten werden.
Deshalb und weil man hört, daß im Gegensatz zu den offiziösen Verlautbarungen dec Vertrag mit den Schweden abschlußreif fei, müssen die Vedenken und Einwände, die wir gegen das Gelamtprojekt hegen, auch ganz offen bar- gelegt werden. Abschließendes läßt sich freilich svlange nichts sagen, als man nicht alle Einzel
heiten der Verhandlungen und ihrer Ergebnisse kennt. Immerhin: Haben die Llnterhändler des Reiches dafür gesorgt, daß für Deutschland ausreichende Konvertierungsmöglichkeiten verbleiben? Sind weiter Sicherungen dagegen getroffen worden, daß der Schwedentrust nicht eines Tages, wenn das Handelsmonopol funktioniert, seine deutschen Fabriken st i 11 e g t, die deutschen Arbeiter entläßt, um dann mit billigen russischen Zündhölzern auf dem Wege über das Handelsmonopol den deutschen Markt zu überschwemmen? Dor allem aber: Vehält das Reichswirtschaftsministerium eine wirklich ausreichende Kontrolle über die Preisgestaltung im Kleinverkauf? Ein gewißes Anziehen ter Preise wird sich kaum vermeiden lassen. Es ist auch nicht allzu viel dagegen einzuwenden, daß das Reich von sich aus die e Steuerquelle ausschöpft, wenn es gleichzeitig bei anderen Steuerarten, die eine stärkere Belastung bilden, a b b a u t. Die deutsche Oessentlichkeit würde es aber kaum begreifen, wenn nun etwa den Schweden auf Grund ihrer Monopolstellung in Deutschland so exorbitante Erlöse zufliehen sollten, wie sie von dem Schwe- dentrust in anderen Ländern erzielt werden. In diesem Zusammenhang auch ein Wort übet die Steilung der Konsumgenossenschaften, die bisher bekanntlich bei uns ein Außenseite cd asein führen, das sie sicherem Vernehmen nach auch künftig beibehalten dürfen. Sie fühlen sich dabei natürlich recht wohl, und sie werden nach Einrichtung des Monopols vermutlich noch lukrativer arbeiten können, da der Monopolpreis in Deutschland selbstverständlich zunächst nach den Bedingungen der am teuersten produzierenden Fabrik — die Konsumgenossenschaften verfügen über ganz rationell durchgestaltete Betriebe — festgesetzt werden muh.
Soviel Fragen, soviel Bedenken also! Das
schlimmste Bedenken aber ist doch das, das wir zu Herrn Dr. Hilferding nicht das Vertrauen haben, er werde, wenn er in den Besitz von immerhin neuen fünfhundert Millionen Mark langfristiger Gelder gekommen ist, nun auch mit aller Entschiedenheit auf die Finanzref or m drängen, die er uns solange schon versprochen hat. Wenn an dieser Stelle der Reichstag nicht eixcrgifd) durchgreift, können wir in dem ganzen Komplex der Verhandlungen mit den Schweden nur ein gefährliches Risiko für Finanzen und Ansehen Deutschlands erblicken.
Nie Verhandlungen mit dem Gchwedenirust.
Berlin, 11. Oft. (Privat.) Zu den Pressemeldungen über Verhandlungen mit dem schwedischen Zündholztrust und Verhandlungen über die Schaffung eines Reichsmonopols für Zündwaren hören wir von unterrichteter Seife, dah ein Ergebnis der Verhandlungen noch nicht abzusehen ist. Ls handelt sich bei der ganzen Angelegenheit in erster Linie darum, die deutsche Zündholz i n d u st r i e , die seit einigen Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, wieder zu kräftigen. Auf Grund des Zünd- warengesehes vom Jahre 1927 bedarf die Herstellung von Zündhölzern über den damals bestehenden ftreis der Produzenten hinaus besonderer Erlaubnis des Reiches. Zur Zeit sind ungefähr 6 5 Prozent der Zündholzfabrikation in schwedischen, 3 5 Prozent in deutschen Händen. Für das damals erlassene Gesetz war in erster Linie die drohende Gefahr maßgebend, dah die deutschen Zündholzfabriken von den schwedischen Fabriken a u f g e s a u g t würden. Dazu besteht noch
Reynauds Berliner Gespräche.
Eine französische Veröffentlichung über die Verhandlungen mit Dr. Klönne.
Paris, 12.Oft. (MTB. Funkspruch.) Die Wochenschrift „L a Lumiöre" hat, wie sie behauptet, einen Sonderberichterstatter nach Berlin entsandt, um Näheres über die Verhandlungen des französischen Abgeordneten Paul Reynaud zu ermitteln. In einem Auszug aus der Publikation der Wochenschrift, den „Ere Rouvelle" veröffentlicht, wird über eine Unterredung berichtet, die Reynaud im Hotel „Adlon" mit dem deutschnationalen Abgeordneten klönne gehabt haben soll. Lin Ungenannter, aber als gut unterrichtet bezeichneter Gewährsmann soll gegenüber dem Korrespondenten der Wochenschrift das Folgende behauptet haben:
„Im Laufe dieser Unterredung habe Reynaud sich mit der Bildung eines deutsch-französischen Heeres auf der Grundlage von 500 000 wann französischer und 300 000 wann deutscher Truppen einverstanden erklärt. Er Hobe sich damit einverstanden erklärt, dah Deutschland den polnischen Korridor wiedererhält. Er habe
sogar für den Fall, dah Polen sich weigern sollte, dem französisch-deutschen Block beizutreten, die Möglich keil ins Auge gefoht, Polen „fallen zu lasse n“. Außerdem habe sich Reynaud erboten, d i e Reparatlonsansprüche nicht um 10, sondern um 40 Prozent herabzusehen. Auf die Zwifchensiage des Korrespondenten: „Ja, wie bezahlt denn da Frankreich seine Schulden bei Amerika?“, habe der Gewährsmann geantwortet: „Das ist eine technische Frage ober eine politische Frage". Den Linwand des Korrespondenten: »Also ein Wirtschaftskrieg gegen Amerik a?", beantwortete der Gewährsmann mit einem „Ja und Rein". Deutschland und Frankreich würden sich dahin einigen, die Reparationen um 40 Prozent herabzusehen; diese (Einigung würden sie feierlich Amerika mitte ilen. wenn Amerika sich weigern würde, seine Ansprüche bei Frankreich in demselben Maße herabzusehen — hier bricht der Gewährsmann ab und sagt: „Ich kann schwerlich noch mehr sagen".
bekannten Gründen abgelehnt. Man hat aber nichts davon gehört, dah dem Reichsausschuß der Rundfunk auch für eigene Werbevorträge zur Verfügung gestellt wurde. Lind wie stellt sich überhaupt die große, sich aus allen politischen Richtungen rekrutierende Gemeinde der Rundfunkteilnehmer dazu, wenn ihr nun nach der Ankündigung der Reichsregierung an einer ganzen Reihe von Abenden für ihr gutes Geld statt der erwarteten Llnterhaltung politische Belehrung zuteil wird, die ihr teils unerwünscht, teUs gleichgültig sein wird? Roch dazu, wenn das hier Gebotene sich so wenig über das übliche Wahlversammlungsniveau erhebt, wie Severings erste Rundfunkrede?
Wenn wir von der nationalen Opposition Sachlichkeit verlangten, so gilt dasselbe in erhöhtem Maße von den Vertretern der Regierung. Der Reichsinnenminister hat zwar zu den einzelnen Paragraphen des Volksbegehrens seine Anmerkungen gemacht, aber er hat völlig darauf verzichtet, uns den 9)oungplan selber im einzelnen zu erläutern. Auch über die außen- wie innerpolitischen Gefahren dieses Volksbegehrens hat er sich nur sehr summarisch ausgelassen und wo er ins einzelne ging, leider äußerst bedenkliche Thesen ausgestellt. So, wenn er behauptet, daß die Räumung die Annahme des Youngplans voraussetze. In den Haager Vereinbarungen heißt es ausdrücklich, daß die Räumung der dritten Zone „in jedem Falle spätestens innerhalb eines Zeitabschnittes von acht Monaten, der nicht später als Ende Juni 1930 ab läuft", vollendet fein müsse. Erst die Pariser Presse machte dann für die Auslegung Propaganda, ak ob die Räumung Der dritten Zone die Annahme des Poungplans bedinge. Herrn Severing blieb es vorbehalten, in bae gleiche Horn zu stoßen. Bedenklich ist auch sein Hinweis auf den Artikel 430 des Versailler Vertrages, der die Wiederbesetzung des geräumten Gebiets vorsieht, falls Deutschland seinen finanziellen Verpflichtungen nicht Nachkomme. Wir durften bisher an- nehmen, daß das Dawcsadkommen die Reparationsfrage aus dem Bereich militärischer Gewaltmaß
nahmen herausgenommen und Ueberlegungen wirtschaftlicher Vernunft unterstellt habe. Annahme oder Ablehnung des ^oungplans steht im freien Ermessen des deutschen Volkes. Daß neue Sanktionen drohen, wenn Deutschland es vorzieht, aus irgendwelchen Gründen beim Dawesabkommen zu bleiben, ist ein Gedanke, den er ft Herr Severing in die Debatte warf. Solche gefährlichen Entgleisungen hätten dem Sprecher der Reichsregierung nicht unterlaufen dürfen.
Roch unglücklicher als die Rundfunkrede Severings ist das Stahlhelmverbot Grzesinskis. Der preußische Innenminister hat den Stahlhelm und die ihm angeschlossenen Verbände in den Provinzen Rheinland und Westfalen aufgelöst, weil er im Raum von Langenberg eine militärisch aufgezogene Geländeübung veranstaltet haben soll. Sehr geschickt ist es wohl kaum, wenn der Minister sich in der Begründung für seine Maßnahmen auf ein Gesetz über die sog. entmilitarisierte Zone beruft, das wegen seines engen Zusammenhangs mit dem Versailler Diktat in Deutschland nicht gerade besonders populär ist. Und wenn es zutrisst, daß andere Verbände im gleichen Raum ähnliche Geländespiele veranstalten konnten, ohne daß man ihnen deshalb ein Haar krümmte, so liegt allerdings der Verdacht nahe, daß man die erste günstige Gelegenheit beim Schopf ergriff, eine Organisation lahmzulegen, die dank ihrer starken inneren Disziplin im Kampf um das Volksbegehren wohl der gefährlichste Gegner werden konnte. Wenn schon, was noch keineswegs feststeht, sich ein Vorgehen gegen den Stahlhelm als unumgänglich notwendig erwies, so mußte doch unter allen Umständen auch der leisteste Verdacht vermieden werden, als ob man mit dem Stahlhelm auch die Anhänger des Volksbegehrens treffen wollte. Das ist keineswegs geschehen, im Gegenteil, man hat nicht davor zurückgeschreckt — die einen sagen „in der Hitze des Gefechts", die anderen behaupten „auf ministerielle Anordnung" — auch Akten und Propagandamaterial des Reichsausschusses für das deutsche Volksbegehren zu beschlagnahmen. Es ist zwar wieder zurückgegeben worden,
aber wer bürgt dafür, daß nicht vorher ausgiebig Einsicht genommen wurde?
Dieser Streich des Herrn Grzesinski, noch dazu zu diesem Zeitpunkt, war eine kaum wiedergutzumachende Torheit. Schließlich hätte es doch wohl genügt, die für etwaige Gesetzesübertretungen verantwortlichen Führer zur Rechenschaft zu ziehen, die sich dem gewiß nicht entzogen hätten, statt durch Auflösung des ganzen Verbandes politische Märtyrer zu schaffen, die nun die besten Werber für das Volksbegehren abgeben, das man mit dem Stahl- btimoerbot doch ganz offensichtlich treffen wollte. Aber sehen wir einmal von dem allerdings kaum noch zu leugnenden Zusammenhang mit dem Volksbegehren ab. Wir bedauern es lebhaft, daß der Stahlhelm, dessen einziges Ziel die Pflege des echten Frontgeistes der Kameradschaftlichkeit und der Volksgemeinschaft war, in letzter Zeit in ein so einseitiges politisches Fahrwasser geraten ist, das vielen seinen Anhängern die weitere Mitgliedschaft unmöglich machte. Hat der preußische Innenminister sich nicht klar gemacht, daß sein scharfes Vorgehen auch die Opposition derer wecken muß, die sich von ihrem alten Verbände seiner politischen Stellungnahme wegen schon innerlich losgelöst hatten? Verbote bedeuten in ihrer Wirkung meist das Signal zum Sammeln, zur erhöhten Aktivität. Auch aus diesem Grunde war Herr Grzesinski schlecht beraten und wir möchten nur erwarten, daß er wenigstens nachträglich ausreichende Unterlagen für feine Behauptung herbeischafft, daß der militärische Charakter der Geländespiele des Stahlhelms das übliche Maß überschritten hat, und sich von dem Vorwurf zu reinigen vermag, daß bei der Auflösung des Stahlhelms aus politischen Gründen mit zweierlei Maß gemessen wurde. Wenn aber der Aufklärungsfeldzug der Reichsregierung gegen das Volksbegehren in dem Stile weitergehen soll, wie ihn Severing mit seiner Rundfunkrede und Grzesinski mit seinem Stahlhekmoerbot angegeben haben, dann möchte man mit dem alten Mazedonierkönig Antigonus beten: „Gott schütze mich vor meinen Freunden!"


