Die Kriminaljustiz mag ihres Amtes walten. Daneben muh aber das moralische Strafgericht an allen denen vollzogen werden, deren verantwortungslose Hetzpropaganda solchen Taten, auch wenn sie dies nicht wollen und nicht wünschen, den Boden bereitet.
Die volksparteiliche „Deutsche Allgemeine Zeitung" will erst nähere Einzelheiten über die Verhaftungen abwarten, bevor sie politische Folgerungen zieht. Rur eines kann, so schreibt das Blatt, schon heute gesagt werden: Menn in der Lat Anhänger der rechtsradikalen Bewegung sich zu einer nihilistischen Propaganda der Tat haben verleiten lassen, dann haben sie ihren Gegnern von links einen unschätzbaren Dienst geleistet, dessen Folgen die nationale Bewegung auf Jahre hinaus spüren wird.
Der Hugenbergsche deutschnationale „Lokal- a nz ei g e r" schreibt unter der Aeberschrift: „Die Frevler": Mit den Verhaftungen wird die Vermutung der Polizei bestätigt, daß keinerlei größere rechtsradikale Organisationen mit den Bombenanschlägen zu tun haben. Haben sich Teile der radikalen Landvolkbewegung mit den Leuten der „O. C." zu den Sprengstoffanschlägen zusammengesunden, so ist das nach der einen Seite, nach der Negierung, ein Warnungssignal ersten Banges. Auf der anderen Seite aber gilt es, die Selbstverständlichkeit erneut festzustellen, dah keine Bot und keine Verzweiflung ein moralisches Recht dazu gibt, auf diese Weise mit der Staatssicherheit zu spie le n. Demonstrationen mit Sprengstoff sind kein Mittel der Politik, sondern Verbrechen, und nichts anderes als Verbrechen. — Die agrarische „Deutsche Tageszeitung" betont: Richt einer der genannten Männer hat mit irgendeiner der in Schleswig-Holstein bekanntlich ziemlich zahlreichen Landvolkbewegungen irgend etwas zu tun. Es handelt sich auch bei Weschke, Kühl usw. um Leute, die ausnahmslos seit langem alle Beziehungen zu den Landvolkorganisationen gelöst haben, un8 zwar darum, weil diese Organisationen ihrem Radikalismus nicht entsprachen, weil sie nach ihrer Behauptung der Forderungen der Anzufriedenen zu zahm vertraten, und weil die Hamkens- Bewegung überhaupt jede Organisation, jede Partei und jeden Verband als untüchtig für einen Aktivismus ablehnt. — Die völkische „Deutsche Zeitung", die behauptet, dah von der Mehrzahl der Verhafteten geradezu unglaublich kümmerliche Beweggründe angeführt werden, spricht von einem Generalangriff gegen rechts. Wir haben es. so erklärt das Blatt, bei dem jetzigen Bombenfeldzug zweifellos wieder mit einem der in den letzten zehn Jahren bekannten grohen Schläge gegen das nationale Deutschland zu tun.
Die Gteafbesi-mmungen für Sprengstoff-Attentate.
Berlin, 12. Sept. (Priv.-Tel.) Die gesetzlichen Strafbestimmungen, die wahrscheinlich auf die jetzt verhafteten Sprengstoff-Attentäter Anwendung finden könnten, wenn eine Verurteilung in diesem Sinne zustande kämen, sind sehr alten Datums. Das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen stammt aus dem Jahre 1884. Es sitzht außerordentlich schwere Strafen, sogar vorwiegend Zuchthaus vor. Es genügt schon, durch die Anwendung von Sprengstoffen das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen zu gefährden, um sich einer Zuchthausstrafe bis zu 15 Jahren auszuseyen. Notwendig ist allerdings, daß der Vorsatz des Täters auf Herbeiführung der Gefahr gerichtet ist. Ein solcher Nachweis kommt möglicherweise bei dem angeblichen Attentatsplan des litauischen Dan- denführers Pletschkaitis in Frage, dürfte aber wahrscheinlich im Falle der letzten Sprengftoff- attentate keine Rolle spielen. Wichtig ist auch die Bestimmung, die die Verabredung eines Attentates mit Zuchthausstrafen nicht unter 5 Jahren trifft. Noch schärfer werden die Strafbestimmungen, wenn über die Verabredung oder Verbindung zu einem Attentat hinausgehend Sprengstoffe zu diesem Zweck hergestellt, angeschafft oder in Besitz genommen werden. In diesem Fall kann eine Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren ausgesprochen werden. Im allgemeinen ist festzustellen, daß die Strafbestimmungen des sogenannten Sprengsiofs- Gesehes außerordentlich scharf sind und bisher den Erfordernissen durchaus entsprochen haben.
Die Deutschrandfahrt des „Graf Zeppelin".
lieber dem rheinisch -westfälischen Industriegebiet
Friedrichshafen, 12. Sept. (WTB.) Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist Mittwoch um 23.18 Ahr zu der bereits angekündigten Fahrt nach dem Li-einifch-wesrfcllischcn Industriegebiet mit28PasagierenanBord aufgestiegen. Der Start vollzog sich vollkommen reibungslos. Das Wetter war für den Aufstieg sehr günstig. Bei sternklarem Himmel wehte nur ein leichter Wind. Eine kleine Zuschauermenge sandte dem Luftschiff beim Abflug noch herzliche Abschiedsgrüße nach. Das Luftschiff nahm zunächst Kurs nach Westen und verschwand dann in nördlicher Richtung den Blicken. Unter den Passagieren befinden sich der amerikanische Konsul M a y n a r d , die Reichstagsabgeordneten Er - sing und Dr. Hertz, Ministerialdirektor C l o h, die Regierungsrate Schiller und Z e j k a, Kapitän Wolfram, Professor Göbel, Vertreter der Hapag, Regierungsrat Wittlinger vom Hauptzollamt Friedrichshafen und zwei Damen.
Ueber Stuttgart kündigte sich „Graf Zeppelin" um 0.25 Uhr durch fernes Donnern der Motoren an. Um 0.30 Uhr befand er sich über dem Weichbild der Stadt. Die Straßenpassanten jubelten dem stolzen Schiff zu, das an dem hellen Nacht- Himmel deutlich zu erkennen war. Auf Lichtzeichcn, die dem Schiff zur Begrüßung gegeben wurden, wurde aus einer Hinteren Motorengondel durch ebensolche Zeichen geantwortet. — Unerwartet kurz nach 2 Uhr erschien „Graf Zeppelin" über dem Zentrum der Stadt Frankfurt. Da das Luftschiff In geringer Höhe flog, war es sehr gut sichtbar. Die wenigen auf der Straße noch weilenden Passanten jubelt n dem Luftschiff begeistert zu. Das Luftschiff entfernte sich rasch in nordwestlicher Dichtung. Kreuzte längere Zeit über dein Taunus, erschien 3.10 Uhr über Hanau, machte dort eine
Schwenkung und nahm Kurs auf Fulda. Kurz vor Schlüchtern bog das Luftschiff ab, erreichte 3.50 Uhr Gießen und passierte kurz vor 4 Uhr die Höhenzüge bei Dillenburg in Richtung auf Siegen, das um 4.25 Uhr in Richtung auf Remscheid überflogen wurde.
Nach den Städten Remscheid und Solingen wandte sich das Luftschiff nach Düsseldorf, wo es um 6 Uhr gesichtet wurde. Es umkreiste die Stadt, die nähere Umgebung sowie einige Nachbarstädte, überflog dann gegen 6.30 Uhr Viersen, gegen 6.38 Uhr Krefeld, unerwartet kam es gegen 6.55 Uhr wieder nach Düsseldorf zurück, machte eine große Schleife über der Stadt Düsseldorf und entschwand
dann in Richtung Mettmann, das um 7 Uhr überflogen wurde. Elberfeld wurde im herrlichen Morgensonnenschein passiert. Das weiße Luftschiff hob sich wunderbar von dem blauen Himmel ab. Um 7.13 Uhr nahm es Kurs auf Barmen zu, durch die Talsohle, von Tausenden und aber Tausenden von Menschen jubelnd begrüßt. Um 7.15 Uhr hatte es Barmen überflogen. Um 7.17 Uhr ver- ließ das Luftfchif' die Stadt. Ueber Schwelm, Iserlohn, Dortmund und die Hohensyburg ging es dann nach Essen, wo das Luftschiff um 9.05 Uhr erschien, von einer zahlreichen Menschenmenge auf den Straßen und Plätzen stürmisch begrüßt. Der gesamte Straßenverkehr ruhte für einige Minuten.
Regierung und KmdwirMaslskrifis.
Eine Entschließung des Reichstandbundes.
Die fofor<ißc Einberufung des handelspolitischen Ncichstagsausfchusses gefordert.
Berlin, 11. Sept. (TA. 'Funkspruch.) Der Reichslandbund faßte in seiner Vorstandssitzung am Mittwoch folgende Entschließung: „Der Bundesvorstand des Reichslaiidbundes verfolgt mit größter Sorge d i e bedrohliche Preisentwicklung an den landwirtschaftlichen Produktenmärkten und die sich daraus und aus der anhaltenden Dürre ergebenden Gefahren für die Aufrechterhaltung geordneter Betriebsführung. Angesichts dieser Lage kann der Bundesvorstand der Reichsregierung den ernsten Vorwurf mangelnder Initiative nicht ersparen. Die Erbitterung in der Landbevölkerung ist außerordentlich gewachsen, und es wird den besonnenen Elementen angesichts der Antätigkeit der berufenen amtlichen Stellen immer schwerer, die erregten Gemüter zu beruhigen. Der Bundesvorstand stellt sich einmütig hinter das Schreiben der R e i ch s b a u e r n f r o n t vom 8. September 1929 und fordert von dem Herrn Reichsernährungsminister zunächst die schleunige Einberufung des handelspolitischen Ausschusses zur Verwirklichung der von der Reichsbauernfront aufgestellten Sofort-Maßnahmen.
Die Antwort des Ministers.
Geeignete Finanzierungsmatznahmen bereits ergriffen
Berlin, 11. Sept. (WB.) Zu dem Manifest der „Grünen Front" teilt das Reichsernährung s m i n i st e r i u in u. a. mit: Die Eingabe der sogenannten „Grünen Front" will offenbar den Anschein erwecken, als ob der Reichsregierung neue Mittel und Wege zur Behebung der landwirtschaft
lichen Not vorgeschlagen werden. In Wahrheit ist aber allen an verantwortlicher Stelle stehenden bekannt, daß über all die Fragen, die in dem genannten Schreiben in politischer Zuspitzung vorgetragen werden, schon längst im Ministerium nicht nur Erörterungen stattfinden, sondern bereits praktische Maßnahmen in d i e Wege geleitet worden sind.
Zur Finanzierung der Ernte sind sowohl dem Getreidehandel wie den Warengenostenschaften besondere, gegenüber dem Vorjahre e r - höhte Kreditmöglichkeiten eröffnet worden. Die Getreidehandelsgesellschaft ist in die Lage versetzt worden, in besonders umfangreichem Maße Stützungskäufe vorzunehmen. Ferner find der Landwirtschaft erhöhte Saisonkreditmittel seitens der Rentenbankkreditanstalt über die ihr angeschlossenen Kreditinstitute zur Verfügung gestellt worden.
Zuzugeben ist, daß der Roggenpreis jetzt wesentlich ungünftiger ist als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Auch hier sind aber Maßnahmen getroffen worden, von deren Bekanntgabe aber allerdings im Interesse der Landwirtschaft selbst abgesehen werden muß.
Die vorgeschlagenen Hilfsmaßnahmen hinsichtlich des Äartoffelmarftes erfordern nach den Wünschen der Antragsteller ein Kapital von insgesamt 35 Millionen Reichsmark.
Der Erlaß der Rentenbankzinsen wird, wie wohl keinem zweifelhaft sein kann, nur möglich sein, wenn der Youngplan zur Durchführung gelangt. Wenn daher die Führer der Bauernfront die Beseitigung der Last der Tilgung der Rentenbankscheine verlangen, so darf angenommen werden, daß sämtliche Unterzeichner damit der Annahme des Poungplanes zustimmen. Das Ministerium hat nichts versäumt, rechtzeitig und zwar bevor die Verhandlungen im Haag begannen, geeignete Vorschläge auf Beseitigung der Renten- dankzinsen dem Kabinett vorzulegen, die nicht nur in diesem, sondern auch außerhalb Zustimmung sanden und voraussichtlich die Grundlage für die endgültige Beseitigung abgeben werden.
Das Volksbegehren gegen KriegsschnldlZge und ^onng-plan.
Berlin, 11. Sept. (TA.) Der Reichsaus- schuß für das deutsche Volksbegehren erläßt folgende Erklärung:
Die Vorbereitungen für das Volksbegehren gegen die Versklavung des deutschen Volkes sind abgeschlossen. Dem Volksbegehren ist ein Gesetzentwurf zugrunde gelegt, der grundsätzliche außenpolitische Forderungen enthält. Die außenpolitischen Forderungen des Reichsausschusses fußen auf der Tatsache, daß Deutschland nicht die Schuld am Kriege trägt. Die Anerkennung dieser Tatsache durch die Mächte, die das Diktat von Versailles unterzeichnet haben, kann und wird erreicht werden. Die Befreiung Deutschlands von dem Vorwurf der Kriegsschuld muß die Grundlage der deutschen Außenpolitik fein. Auf diesem Grundgesetz bauen sich folgende außenpolitische Ziele auf:
Es gilt unter Abkehr von dem bisher geübten Verfahren eine Regelung der Re Paratio nsf ra ge zu erreichen, die unter voller Anrechnung aller von Deutschland bereits durchgeführten Leistungen im Einklang mit der tatsächlichen deutschen Leistungsfähigkeit steht. Voraussetzung für eine wirkliche „Liquidierung des Krieges" ist die Anerkennung der deutschen Lebensnotwendigleiten. Zu ihnen gehört die Wiederherstellung des für das deutsche Volk lebensnotwendigen Raumes. Dies bedeutet, daß insbesondere Rheinland und Saargebiet befreit von allen die deutsche Souveränität irgendwie beeinträchttgen- den Sonderbestimmungen unbelastet wieder zum Reich kommen. Zu den deutschen Lebensnotwendigkeiten gehört ferner der selbst in Versailles vorgesehene Rüstungsausgleich zwischen dem entwaffneten Deutschland und d:n zur See, zu Lande und in der Luftwaffe ausgerüsteten europäischen Mächten.
Als erster Schritt zu der Erreichung dieser außenpolitischen Ziele soll das mit dem Gesetzentwurf näher gekennzeichnete Volksbegehren dienen. Der Reichsausschuß beschreitet diesen Weg in voller Erkenntnis der Anzulänglichkeit der Bestimmungen über das Volksbegehren und der Möglichkeiten, die die Verfassung und die Ausführungsbestimmungen den Verwaltungsbehörden zur Verfälschung des Dolkswillens geben. Die dem Reichsausschuh angeschlosfenen Parteien werden gleichzeitig im Reichstag bei der Beratung der für die Haager Vereinbarungen notwendigen Gesetze die Aussetzung der Verkündung dieser Gesetze beantragen. Sie kann mit einem Drittel der Reichstagsstimmen beschlossen werden. Neben dieser auf Artikel 72 der Reichsverfassung gestützten Maßnahme wird der Reichsausschuh dem Reichsminister des Innern den für das Volksbegehren ausgearbeiteten selbständigen Gesetzentwurf einreichen. Dieser Gesetzentwurf muhte in Form und Inhalt die augenblickliche völkerrechtliche Lage Deutschlands berücksichtigen und sich den staatsrechtlichen Bestimmungen über ein Volksbegehren anpastcn. In der Forderung des § 1 des Entwurfes ist das Grundgesetz der fünftigen deutschen Außenpolitik ausgesprochen. Die Reichsregierung wird darin verpflichtet, in feierlicher Form den auswärttgen Möchten zu er» 1 klären, dah das erzwungene Kriegsschuld a n e r ke n n t n i s völkerrechtlich unverbindlich ist.
Im § 2 des Entwurfes wird von der Reichsregierung gefordert, dah sie nach diesem ersten förmlichen Akt mit allen Mitteln eine Beseitigung des Kriegsschuldaner- kenntnisses zu betreiben hat. Am neue Sanktionen, insbesondere die Wiederbesehung deutschen Bodens unmöglich zu machen, soll ferner die Aufhebung der Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrages erreicht werden. Es folgt die Forderung, dah der Rechtsanspruch Deutschlands auf beb i n - gungslose Räumung der besetzten Gebiete anerkannt wird und dah die im Haag daran geknüpften Verpflichtungen Deutschlands fallen.
Der § 3 des Gesetzentwurfes soll die Annahme des Pariser Tributplanes verhindern. Es wird ausdrücklich festgestellt, dah die Reichsregierung neue Lasten und Verpflichtungen, die aus dem Kriegsschuldanerkenntnis beruhen, nicht übernehmen darf und dah zu diesen neuen Lasten auch die auf dem Pariser Tributplan fußenden Verpflichtungen gehören.
Am diese Forderung des Gesetzentwurfes gegen parlamentarische Manöver zu sichern, enthält der Entwurf eine Strafbestimmung, nach der diejenigen verantwortlichen Minister und Bevollmächtigten des Deutschen Reiches sich des Landesverrates schuldig machen, die entgegen den Bestimmungen des Gesetzentwurfes neue auf dem Kriegsschuldanerkenntnis beruhende Lasten und Verpflichtungen übernehmen. Der Gesetzentwurf ist die Einleitung zu der vom Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren erstrebten völligen Amftellung der deutschen Außenpolitik. Er hat folgenden Wortlaut:
Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes.
§ 1.
Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten unverzüglich in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, daß das erzwungene Kriegsfchuld- anerkenntnis des Versailler Vertrages der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, auf falschen Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich unverbindlich ist.
§ 2.
Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das Kriegsschuldanerkenntnis des Artikels 231 sowie die Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrages förmlich außer Kraft gefetzt werden.
Sie hat ferner darauf hinzuwirken, daß die besetzten Gebiete nunmehr unverzüglich und bedingungslos sowie unter Ausschluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet geräumt werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Veschlüsse der Haager Konferenz.
§ 3.
Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue Lasten und Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf dem Kriegsschuldanerkenntnis beruhen.
hierunter fallen auch die Lasten und Verpflichtungen. die auf Grund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen und nach den daraus hervorgehenden Vereinbarungen von Deutschland übernommen werden sollen.
8 4.
Reichskanzler und Reichsminister sowie Vevoll- mächllgte des Deutschen Reiches, die entgegen der Vorschrift des 8 3 Verträge mit auswärtigen Mäch
ten unterzeichnen, unterliegen ben in § 92 Ttr. S StGB, vorgesehenen Strafen.
§ 5.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung hl Kraft.
Berliner preffestimmen.
Berlin, 12. Sept. (Priv.-Tel.) Zu der Erklä- rung des Reichsausschusses für das deutsche Volks- begehren nimmt bisher nur ein Teil der Berliner Blätter Stellung. Der „Vorwärts" sagt: Der Entwurf nennt sich „Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes". Es müßte richtig „Gesetz zur Verewigung der Versklavung des deutschen Volkes" heißen. — Der „Berliner Börsen- Courier" spricht von der äußeren und inneren Unmöglichkeit eines „Gesetzes", daß das teilweise schon Errungene in kämpferischer Form noch einmal fordert, die Annahme des y.oungplans strafrechtlich verfolgen will, aber von dem D a - roesplan schweigt und weltpolitische Tatsachen als nicht vorhanden betrachtet. — Die „® e r • ni a n i a" erklärt: Man ist eigentlich erstaunt, daß der Reichsausschuß solange gebraucht hat, bis er diesen Gesetzentwurf der Oeffentlichkeit oor- legen konnte. Liest sich doch dieses Dokument einer gespielten politischen Naivität wie der Weihnacht s w u n s ch z e 11 e l eines unerfahrenen Kindes, das sich keine Gedanken über die Erfüllungsmöglichkeit feiner Ansprüche macht. Ueber die außenpolitischen Schwierigkeiten seines Programms hilft sich der Reichsausschuß mit der in ihrer Einfachheit geradezu bestechenden Formel „... kann und muß erreicht werden", hinweg. So groß auch unser Respekt vor der Gesetzgebung des Reiches ist, so wissen wir doch, daß sich mit einfachen R e i ch s g e s e tz e n keine Weltpolitik machen läßt. Das traurige ist nur, daß hier Lebens- und Ehrenfragen unseres Volkes in einer Weife zum innerpolitifchen Kampfobjekt der Parteien gemacht werden, die den wahren Interessen der Nation nur in höchstem Maße abträglich fein kann. — In der „Deutschen Zeitung" heißt es: Zum ersten Male feit dem Umsturz tritt die nationale Opposition mit geballter Kraft auf den Plan; ob sie mit diesem ersten Anlauf Erfolg haben wird, muß dahingestellt bleiben. Auch im Falle eines er ft en Fehlschlages aber wird diese Opposition in einer Stärke in die Erscheinung treten, die dem Ausland zeigt, daß der nationale Wille nicht erloschen ist. Dieses Volksbegehren ist ein ernster Versuch, das Steuer herum- z u r e i ß e n, ein erster Schritt, dem weitere folgen werden.
Zusammenarbeit zwischen Handwerk und Genoffenschasten.
Stuttgart, 11. Sept. (WB.) Auf dem 66. Deutschen Genossenschaftstag gab Dr. Mensch, Generalsekretär des Reichsoerbandes des deutschen Handwerks, in einer programmatischen Erklärung bekannt, daß der Reichsverband des deutschen Handwerks mit seinen gesamten Mitgliedern und Körperschaften aus innerster Ueberzeu« gung z u einer engeren Gemeinschaftsarbeit mit den Genossenschaften und dem Deutschen G e n o s s e n s ch a s t s v e r- band bereit ist. Es würden systematisch Schritt für Schritt und für jedes Gewerbe besonders gemeinschaftlich die wirtschaftlichen Möglichkeiten geprüft und die Voraussetzungen fachlicher und wirtschaftlicher Arbeit untersucht werden müssen, die für eine gesunde und lebensfähige genossenschaftliche Wirtschaftsorganisation notwendig werden. Der Redner schloß mit dem Wunsch, daß oiefe Gemeinschaftsarbeit auch Erfolg haben möge.
Oie Wetterlage.
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Wettervoraussage.
Der hohe Druck wandert ostwärts ab, beherrscht aber noch die Wetterlage. Die von Westen heran- rückende flache Störung, die bereits Frankreich und dem äußersten Westen von Deutschland Warmluft bringt, wird außer Bewölkung und Nebelbildung keine wesentliche Beeinflussung Hervorrufen. Die Temperaturen steigen weiter an, und auch nachts nehmen sie wieder etwas zu.
Wettervoraussage für Freitag: Stellenweise Frühnebel, tagsüber heiter, auch zeitweise wolkig, wärmer, trocken.
Wettervoraussage für Samstag: Wenig Aenderung des Witterungscharakters.
Lufttemperaturen am 11. September: mittags 23 Grad Celsius, abends 15,7 Grad: am 12. September: morgens 10,7 Grad. Maximum 23 Grad, Minimum 8,1 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 11. September: abends 22 Grad; am 12. September: morgens 14,8 Grad Celsius. — Sonnenscheindauer 9% Stundeg.


