Ausgabe 
12.9.1929
 
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Die Kriminaljustiz mag ihres Amtes walten. Daneben muh aber das moralische Strafgericht an allen denen vollzogen werden, deren ver­antwortungslose Hetzpropaganda solchen Taten, auch wenn sie dies nicht wollen und nicht wünschen, den Boden bereitet.

Die volksparteilicheDeutsche Allge­meine Zeitung" will erst nähere Einzel­heiten über die Verhaftungen abwarten, bevor sie politische Folgerungen zieht. Rur eines kann, so schreibt das Blatt, schon heute gesagt werden: Menn in der Lat Anhänger der rechtsradikalen Bewegung sich zu einer nihilistischen Propa­ganda der Tat haben verleiten lassen, dann haben sie ihren Gegnern von links einen unschätzbaren Dienst geleistet, dessen Folgen die nationale Bewegung auf Jahre hinaus spüren wird.

Der Hugenbergsche deutschnationaleLokal- a nz ei g e r" schreibt unter der Aeberschrift:Die Frevler": Mit den Verhaftungen wird die Ver­mutung der Polizei bestätigt, daß keinerlei größere rechtsradikale Organisa­tionen mit den Bombenanschlägen zu tun ha­ben. Haben sich Teile der radikalen Landvolk­bewegung mit den Leuten derO. C." zu den Sprengstoffanschlägen zusammengesunden, so ist das nach der einen Seite, nach der Negierung, ein Warnungssignal ersten Banges. Auf der anderen Seite aber gilt es, die Selbst­verständlichkeit erneut festzustellen, dah keine Bot und keine Verzweiflung ein mo­ralisches Recht dazu gibt, auf diese Weise mit der Staatssicherheit zu spie le n. Demonstrationen mit Sprengstoff sind kein Mit­tel der Politik, sondern Verbrechen, und nichts anderes als Verbrechen. Die agrarischeDeutsche Tageszeitung" be­tont: Richt einer der genannten Männer hat mit irgendeiner der in Schleswig-Holstein be­kanntlich ziemlich zahlreichen Landvolkbewegun­gen irgend etwas zu tun. Es handelt sich auch bei Weschke, Kühl usw. um Leute, die ausnahms­los seit langem alle Beziehungen zu den Land­volkorganisationen gelöst haben, un8 zwar darum, weil diese Organisationen ihrem Radi­kalismus nicht entsprachen, weil sie nach ihrer Behauptung der Forderungen der Anzufriedenen zu zahm vertraten, und weil die Hamkens- Bewegung überhaupt jede Organisation, jede Partei und jeden Verband als untüchtig für einen Aktivismus ablehnt. Die völkische Deutsche Zeitung", die behauptet, dah von der Mehrzahl der Verhafteten geradezu un­glaublich kümmerliche Beweggründe angeführt werden, spricht von einem Generalangriff gegen rechts. Wir haben es. so erklärt das Blatt, bei dem jetzigen Bombenfeldzug zweifellos wieder mit einem der in den letzten zehn Jahren bekannten grohen Schläge gegen das nationale Deutschland zu tun.

Die Gteafbesi-mmungen für Sprengstoff-Attentate.

Berlin, 12. Sept. (Priv.-Tel.) Die gesetz­lichen Strafbestimmungen, die wahrscheinlich auf die jetzt verhafteten Sprengstoff-Attentäter An­wendung finden könnten, wenn eine Verurteilung in diesem Sinne zustande kämen, sind sehr alten Datums. Das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Spreng­stoffen stammt aus dem Jahre 1884. Es sitzht außerordentlich schwere Strafen, sogar vorwie­gend Zuchthaus vor. Es genügt schon, durch die Anwendung von Sprengstoffen das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen zu gefährden, um sich einer Zuchthausstrafe bis zu 15 Jahren auszuseyen. Notwendig ist allerdings, daß der Vorsatz des Täters auf Her­beiführung der Gefahr gerichtet ist. Ein solcher Nachweis kommt möglicherweise bei dem angeblichen Attentatsplan des litauischen Dan- denführers Pletschkaitis in Frage, dürfte aber wahrscheinlich im Falle der letzten Sprengftoff- attentate keine Rolle spielen. Wichtig ist auch die Bestimmung, die die Verabredung eines Atten­tates mit Zuchthausstrafen nicht unter 5 Jahren trifft. Noch schärfer werden die Strafbestimmun­gen, wenn über die Verabredung oder Verbin­dung zu einem Attentat hinausgehend Sprengstoffe zu diesem Zweck herge­stellt, angeschafft oder in Besitz ge­nommen werden. In diesem Fall kann eine Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren ausgesprochen werden. Im allgemeinen ist festzustellen, daß die Strafbestimmungen des sogenannten Sprengsiofs- Gesehes außerordentlich scharf sind und bisher den Erfordernissen durchaus entsprochen haben.

Die Deutschrandfahrt des Graf Zeppelin".

lieber dem rheinisch -westfälischen Industriegebiet

Friedrichshafen, 12. Sept. (WTB.) Das LuftschiffGraf Zeppelin" ist Mittwoch um 23.18 Ahr zu der bereits angekündigten Fahrt nach dem Li-einifch-wesrfcllischcn Industriegebiet mit28PasagierenanBord aufgestiegen. Der Start vollzog sich vollkommen reibungslos. Das Wetter war für den Aufstieg sehr günstig. Bei sternklarem Himmel wehte nur ein leichter Wind. Eine kleine Zuschauermenge sandte dem Luftschiff beim Abflug noch herzliche Abschieds­grüße nach. Das Luftschiff nahm zunächst Kurs nach Westen und verschwand dann in nördlicher Richtung den Blicken. Unter den Passagie­ren befinden sich der amerikanische Konsul M a y n a r d , die Reichstagsabgeordneten Er - sing und Dr. Hertz, Ministerialdirektor C l o h, die Regierungsrate Schiller und Z e j k a, Ka­pitän Wolfram, Professor Göbel, Vertreter der Hapag, Regierungsrat Wittlinger vom Hauptzollamt Friedrichshafen und zwei Damen.

Ueber Stuttgart kündigte sichGraf Zeppe­lin" um 0.25 Uhr durch fernes Donnern der Mo­toren an. Um 0.30 Uhr befand er sich über dem Weichbild der Stadt. Die Straßenpassanten jubelten dem stolzen Schiff zu, das an dem hellen Nacht- Himmel deutlich zu erkennen war. Auf Lichtzeichcn, die dem Schiff zur Begrüßung gegeben wurden, wurde aus einer Hinteren Motorengondel durch ebensolche Zeichen geantwortet. Unerwartet kurz nach 2 Uhr erschienGraf Zeppelin" über dem Zentrum der Stadt Frankfurt. Da das Luft­schiff In geringer Höhe flog, war es sehr gut sicht­bar. Die wenigen auf der Straße noch weilenden Passanten jubelt n dem Luftschiff begeistert zu. Das Luftschiff entfernte sich rasch in nordwestlicher Dichtung. Kreuzte längere Zeit über dein Taunus, erschien 3.10 Uhr über Hanau, machte dort eine

Schwenkung und nahm Kurs auf Fulda. Kurz vor Schlüchtern bog das Luftschiff ab, erreichte 3.50 Uhr Gießen und passierte kurz vor 4 Uhr die Höhenzüge bei Dillenburg in Richtung auf Siegen, das um 4.25 Uhr in Richtung auf Remscheid überflogen wurde.

Nach den Städten Remscheid und Solingen wandte sich das Luftschiff nach Düsseldorf, wo es um 6 Uhr gesichtet wurde. Es umkreiste die Stadt, die nähere Umgebung sowie einige Nachbarstädte, über­flog dann gegen 6.30 Uhr Viersen, gegen 6.38 Uhr Krefeld, unerwartet kam es gegen 6.55 Uhr wieder nach Düsseldorf zurück, machte eine große Schleife über der Stadt Düsseldorf und entschwand

dann in Richtung Mettmann, das um 7 Uhr überflogen wurde. Elberfeld wurde im herr­lichen Morgensonnenschein passiert. Das weiße Luft­schiff hob sich wunderbar von dem blauen Himmel ab. Um 7.13 Uhr nahm es Kurs auf Barmen zu, durch die Talsohle, von Tausenden und aber Tausen­den von Menschen jubelnd begrüßt. Um 7.15 Uhr hatte es Barmen überflogen. Um 7.17 Uhr ver- ließ das Luftfchif' die Stadt. Ueber Schwelm, Iser­lohn, Dortmund und die Hohensyburg ging es dann nach Essen, wo das Luftschiff um 9.05 Uhr er­schien, von einer zahlreichen Menschenmenge auf den Straßen und Plätzen stürmisch begrüßt. Der gesamte Straßenverkehr ruhte für einige Minuten.

Regierung und KmdwirMaslskrifis.

Eine Entschließung des Reichstandbundes.

Die fofor<ißc Einberufung des handels­politischen Ncichstagsausfchusses gefordert.

Berlin, 11. Sept. (TA. 'Funkspruch.) Der Reichslandbund faßte in seiner Vorstands­sitzung am Mittwoch folgende Entschließung:Der Bundesvorstand des Reichslaiidbundes verfolgt mit größter Sorge d i e bedrohliche Preis­entwicklung an den landwirtschaftlichen Produktenmärkten und die sich daraus und aus der anhaltenden Dürre ergebenden Ge­fahren für die Aufrechterhaltung geordneter Be­triebsführung. Angesichts dieser Lage kann der Bundesvorstand der Reichsregierung den ern­sten Vorwurf mangelnder Initia­tive nicht ersparen. Die Erbitterung in der Landbevölkerung ist außerordentlich gewachsen, und es wird den besonnenen Elementen an­gesichts der Antätigkeit der beru­fenen amtlichen Stellen immer schwerer, die erregten Gemüter zu beruhigen. Der Bundes­vorstand stellt sich einmütig hinter das Schreiben der R e i ch s b a u e r n f r o n t vom 8. September 1929 und fordert von dem Herrn Reichsernährungsminister zunächst die schleunige Einberufung des han­delspolitischen Ausschusses zur Ver­wirklichung der von der Reichsbauernfront auf­gestellten Sofort-Maßnahmen.

Die Antwort des Ministers.

Geeignete Finanzierungsmatznahmen bereits ergriffen

Berlin, 11. Sept. (WB.) Zu dem Manifest derGrünen Front" teilt das Reichsernäh­rung s m i n i st e r i u in u. a. mit: Die Eingabe der sogenanntenGrünen Front" will offenbar den Anschein erwecken, als ob der Reichsregierung neue Mittel und Wege zur Behebung der landwirtschaft­

lichen Not vorgeschlagen werden. In Wahrheit ist aber allen an verantwortlicher Stelle stehenden be­kannt, daß über all die Fragen, die in dem ge­nannten Schreiben in politischer Zuspitzung vor­getragen werden, schon längst im Ministerium nicht nur Erörterungen stattfinden, sondern bereits praktische Maßnahmen in d i e Wege geleitet worden sind.

Zur Finanzierung der Ernte sind sowohl dem Getreidehandel wie den Warengenostenschaften be­sondere, gegenüber dem Vorjahre e r - höhte Kreditmöglichkeiten eröffnet worden. Die Getreidehandelsgesellschaft ist in die Lage versetzt worden, in besonders umfangreichem Maße Stützungskäufe vorzunehmen. Ferner find der Landwirtschaft erhöhte Saisonkre­ditmittel seitens der Rentenbankkreditanstalt über die ihr angeschlossenen Kreditinstitute zur Ver­fügung gestellt worden.

Zuzugeben ist, daß der Roggenpreis jetzt wesentlich ungünftiger ist als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Auch hier sind aber Maßnah­men getroffen worden, von deren Bekanntgabe aber allerdings im Interesse der Landwirtschaft selbst abgesehen werden muß.

Die vorgeschlagenen Hilfsmaßnahmen hinsichtlich des Äartoffelmarftes erfordern nach den Wünschen der Antragsteller ein Kapital von ins­gesamt 35 Millionen Reichsmark.

Der Erlaß der Rentenbankzinsen wird, wie wohl keinem zweifelhaft sein kann, nur mög­lich sein, wenn der Youngplan zur Durch­führung gelangt. Wenn daher die Führer der Bauernfront die Beseitigung der Last der Tilgung der Rentenbankscheine verlangen, so darf angenom­men werden, daß sämtliche Unterzeichner damit der Annahme des Poungplanes zustimmen. Das Mini­sterium hat nichts versäumt, rechtzeitig und zwar bevor die Verhandlungen im Haag begannen, ge­eignete Vorschläge auf Beseitigung der Renten- dankzinsen dem Kabinett vorzulegen, die nicht nur in diesem, sondern auch außerhalb Zustimmung sanden und voraussichtlich die Grundlage für die endgültige Beseitigung abgeben werden.

Das Volksbegehren gegen KriegsschnldlZge und ^onng-plan.

Berlin, 11. Sept. (TA.) Der Reichsaus- schuß für das deutsche Volksbegehren erläßt fol­gende Erklärung:

Die Vorbereitungen für das Volksbegehren gegen die Versklavung des deutschen Volkes sind abgeschlossen. Dem Volksbegehren ist ein Gesetz­entwurf zugrunde gelegt, der grundsätzliche außenpolitische Forderungen enthält. Die außenpolitischen Forderungen des Reichs­ausschusses fußen auf der Tatsache, daß Deutschland nicht die Schuld am Kriege trägt. Die Anerkennung dieser Tatsache durch die Mächte, die das Diktat von Versailles unterzeichnet haben, kann und wird erreicht wer­den. Die Befreiung Deutschlands von dem Vor­wurf der Kriegsschuld muß die Grundlage der deutschen Außenpolitik fein. Auf diesem Grund­gesetz bauen sich folgende außenpolitische Ziele auf:

Es gilt unter Abkehr von dem bisher geübten Verfahren eine Regelung der Re Para­tio nsf ra ge zu erreichen, die unter voller An­rechnung aller von Deutschland bereits durch­geführten Leistungen im Einklang mit der tatsächlichen deutschen Leistungs­fähigkeit steht. Voraussetzung für eine wirk­licheLiquidierung des Krieges" ist die An­erkennung der deutschen Lebensnotwendigleiten. Zu ihnen gehört die Wiederherstellung des für das deutsche Volk lebensnotwendigen Raumes. Dies bedeutet, daß insbesondere Rheinland und Saargebiet befreit von allen die deutsche Souveränität irgendwie beeinträchttgen- den Sonderbestimmungen unbelastet wieder zum Reich kommen. Zu den deutschen Lebensnotwen­digkeiten gehört ferner der selbst in Versailles vorgesehene Rüstungsausgleich zwischen dem entwaffneten Deutschland und d:n zur See, zu Lande und in der Luftwaffe ausgerüsteten euro­päischen Mächten.

Als erster Schritt zu der Erreichung dieser außenpolitischen Ziele soll das mit dem Gesetz­entwurf näher gekennzeichnete Volksbegeh­ren dienen. Der Reichsausschuß beschreitet diesen Weg in voller Erkenntnis der Anzuläng­lichkeit der Bestimmungen über das Volksbegehren und der Möglichkeiten, die die Verfassung und die Ausführungsbestimmungen den Verwaltungs­behörden zur Verfälschung des Dolkswillens geben. Die dem Reichsausschuh angeschlosfenen Parteien werden gleichzeitig im Reichstag bei der Beratung der für die Haager Vereinbarungen notwendigen Gesetze die Aussetzung der Verkündung dieser Gesetze beantragen. Sie kann mit einem Drittel der Reichstagsstimmen beschlossen werden. Neben dieser auf Artikel 72 der Reichsverfassung gestützten Maßnahme wird der Reichsausschuh dem Reichsminister des Innern den für das Volksbegehren ausgearbei­teten selbständigen Gesetzentwurf ein­reichen. Dieser Gesetzentwurf muhte in Form und Inhalt die augenblickliche völkerrechtliche Lage Deutschlands berücksichtigen und sich den staatsrechtlichen Bestimmungen über ein Volks­begehren anpastcn. In der Forderung des § 1 des Entwurfes ist das Grundgesetz der fünftigen deutschen Außenpolitik ausgesprochen. Die Reichsregierung wird darin verpflichtet, in feier­licher Form den auswärttgen Möchten zu er» 1 klären, dah das erzwungene Kriegs­schuld a n e r ke n n t n i s völkerrechtlich unverbindlich ist.

Im § 2 des Entwurfes wird von der Reichs­regierung gefordert, dah sie nach diesem ersten förmlichen Akt mit allen Mitteln eine Be­seitigung des Kriegsschuldaner- kenntnisses zu betreiben hat. Am neue Sanktionen, insbesondere die Wiederbesehung deutschen Bodens unmöglich zu machen, soll ferner die Aufhebung der Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrages erreicht werden. Es folgt die Forderung, dah der Rechtsanspruch Deutschlands auf beb i n - gungslose Räumung der besetzten Gebiete anerkannt wird und dah die im Haag daran geknüpften Verpflichtungen Deutschlands fallen.

Der § 3 des Gesetzentwurfes soll die An­nahme des Pariser Tributplanes verhindern. Es wird ausdrücklich festgestellt, dah die Reichsregierung neue Lasten und Ver­pflichtungen, die aus dem Kriegsschuldanerkennt­nis beruhen, nicht übernehmen darf und dah zu diesen neuen Lasten auch die auf dem Pariser Tributplan fußenden Verpflichtungen gehören.

Am diese Forderung des Gesetzentwurfes gegen parlamentarische Manöver zu sichern, enthält der Entwurf eine Strafbestimmung, nach der diejenigen verantwortlichen Minister und Be­vollmächtigten des Deutschen Reiches sich des Landesverrates schuldig machen, die entgegen den Bestimmungen des Gesetzentwurfes neue auf dem Kriegsschuldanerkenntnis beru­hende Lasten und Verpflichtungen übernehmen. Der Gesetzentwurf ist die Einleitung zu der vom Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren erstrebten völligen Amftellung der deut­schen Außenpolitik. Er hat folgenden Wortlaut:

Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes.

§ 1.

Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mäch­ten unverzüglich in feierlicher Form Kenntnis da­von zu geben, daß das erzwungene Kriegsfchuld- anerkenntnis des Versailler Vertrages der geschicht­lichen Wahrheit widerspricht, auf falschen Voraus­setzungen beruht und völkerrechtlich unverbindlich ist.

§ 2.

Die Reichsregierung hat darauf hinzuwirken, daß das Kriegsschuldanerkenntnis des Artikels 231 sowie die Artikel 429 und 430 des Versailler Vertrages förmlich außer Kraft gefetzt werden.

Sie hat ferner darauf hinzuwirken, daß die be­setzten Gebiete nunmehr unverzüglich und bedin­gungslos sowie unter Ausschluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet geräumt werden, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Veschlüsse der Haager Konferenz.

§ 3.

Auswärtigen Mächten gegenüber dürfen neue La­sten und Verpflichtungen nicht übernommen werden, die auf dem Kriegsschuldanerkenntnis beruhen.

hierunter fallen auch die Lasten und Verpflich­tungen. die auf Grund der Vorschläge der Pariser Sachverständigen und nach den daraus hervor­gehenden Vereinbarungen von Deutschland über­nommen werden sollen.

8 4.

Reichskanzler und Reichsminister sowie Vevoll- mächllgte des Deutschen Reiches, die entgegen der Vorschrift des 8 3 Verträge mit auswärtigen Mäch­

ten unterzeichnen, unterliegen ben in § 92 Ttr. S StGB, vorgesehenen Strafen.

§ 5.

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung hl Kraft.

Berliner preffestimmen.

Berlin, 12. Sept. (Priv.-Tel.) Zu der Erklä- rung des Reichsausschusses für das deutsche Volks- begehren nimmt bisher nur ein Teil der Berliner Blätter Stellung. DerVorwärts" sagt: Der Entwurf nennt sichGesetz gegen die Versklavung des deutschen Volkes". Es müßte richtigGesetz zur Verewigung der Versklavung des deutschen Volkes" heißen. DerBerliner Börsen- Courier" spricht von der äußeren und inneren Unmöglichkeit einesGesetzes", daß das teil­weise schon Errungene in kämpferischer Form noch einmal fordert, die Annahme des y.oungplans strafrechtlich verfolgen will, aber von dem D a - roesplan schweigt und weltpolitische Tatsachen als nicht vorhanden betrachtet. Die® e r ni a n i a" erklärt: Man ist eigentlich erstaunt, daß der Reichsausschuß solange gebraucht hat, bis er diesen Gesetzentwurf der Oeffentlichkeit oor- legen konnte. Liest sich doch dieses Dokument einer gespielten politischen Naivität wie der Weih­nacht s w u n s ch z e 11 e l eines unerfahre­nen Kindes, das sich keine Gedanken über die Erfüllungsmöglichkeit feiner Ansprüche macht. Ueber die außenpolitischen Schwierigkeiten seines Pro­gramms hilft sich der Reichsausschuß mit der in ihrer Einfachheit geradezu bestechenden Formel ... kann und muß erreicht werden", hin­weg. So groß auch unser Respekt vor der Gesetz­gebung des Reiches ist, so wissen wir doch, daß sich mit einfachen R e i ch s g e s e tz e n keine Weltpolitik machen läßt. Das traurige ist nur, daß hier Lebens- und Ehrenfragen unseres Volkes in einer Weife zum innerpolitifchen Kampfobjekt der Parteien gemacht werden, die den wahren Interessen der Nation nur in höchstem Maße abträglich fein kann. In derDeutschen Zeitung" heißt es: Zum ersten Male feit dem Umsturz tritt die nationale Opposition mit geballter Kraft auf den Plan; ob sie mit diesem ersten Anlauf Erfolg haben wird, muß dahingestellt bleiben. Auch im Falle eines er ft en Fehlschlages aber wird diese Oppo­sition in einer Stärke in die Erscheinung treten, die dem Ausland zeigt, daß der nationale Wille nicht erloschen ist. Dieses Volksbegehren ist ein ernster Versuch, das Steuer herum- z u r e i ß e n, ein erster Schritt, dem weitere folgen werden.

Zusammenarbeit zwischen Handwerk und Genoffenschasten.

Stuttgart, 11. Sept. (WB.) Auf dem 66. Deutschen Genossenschaftstag gab Dr. Mensch, Ge­neralsekretär des Reichsoerbandes des deutschen Handwerks, in einer programmatischen Erklärung bekannt, daß der Reichsverband des deut­schen Handwerks mit seinen gesamten Mit­gliedern und Körperschaften aus innerster Ueberzeu« gung z u einer engeren Gemeinschafts­arbeit mit den Genossenschaften und dem Deutschen G e n o s s e n s ch a s t s v e r- band bereit ist. Es würden systematisch Schritt für Schritt und für jedes Gewerbe besonders ge­meinschaftlich die wirtschaftlichen Möglichkeiten ge­prüft und die Voraussetzungen fachlicher und wirt­schaftlicher Arbeit untersucht werden müssen, die für eine gesunde und lebensfähige genossenschaftliche Wirtschaftsorganisation notwendig werden. Der Red­ner schloß mit dem Wunsch, daß oiefe Gemeinschafts­arbeit auch Erfolg haben möge.

Oie Wetterlage.

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Wettervoraussage.

Der hohe Druck wandert ostwärts ab, beherrscht aber noch die Wetterlage. Die von Westen heran- rückende flache Störung, die bereits Frankreich und dem äußersten Westen von Deutschland Warmluft bringt, wird außer Bewölkung und Nebelbildung keine wesentliche Beeinflussung Her­vorrufen. Die Temperaturen steigen weiter an, und auch nachts nehmen sie wieder etwas zu.

Wettervoraussage für Freitag: Stellenweise Frühnebel, tagsüber heiter, auch zeitweise wolkig, wärmer, trocken.

Wettervoraussage für Samstag: Wenig Aenderung des Witterungscharakters.

Lufttemperaturen am 11. September: mittags 23 Grad Celsius, abends 15,7 Grad: am 12. September: morgens 10,7 Grad. Maximum 23 Grad, Minimum 8,1 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 11. September: abends 22 Grad; am 12. September: morgens 14,8 Grad Celsius. Sonnenscheindauer 9% Stundeg.