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fahrer unb dessen Beifahrer kamen mit Hautabschür-
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Sie Hessische Amtliche Pressestelle teilt mit: Qhl Grund der Reichsverordnung vom 16. März 1928 müssen alle Lastkraftwagen, deren betriebs-
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rat von Poris kommend, ig im Kölner Flug, euer« von dem befannltn nzel, der seinerzeit bei Treenly Island die erste g, von drei Motoren an. beim Landen durch seine ar gesteuerter Sporn am isch gebremste Lausräder >ei großer Fahrt zu Ion- n. Sie Sliigelfpannmili einem ßinbetfer, betraf fät eine fjöd)(tge(djtwn- netcr. Die Kabine dielet ißt. Das Flugzeug roiri t nach Moskau und dann irr durch alle Hauptstädte
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Nus der provinzialhauptfiadt.
Gießen, den 12. August 1929.
Bereisung der Lastkraftwagen.
Nornotizen.
— Tageskalender für Montag. Licht- pielhaus, Bahnhofstraße: „Ihr dunkler Punkt" und „Die Todeskurve". _ ,,
— Stadttheater Gießen. Man schreibt uns: In der morgigen Erstausführung der Komödie D 6 s i r 6" von Sacha Guitry, die in Kiel und Wiesbaden bei der Tournee des Wiener Burgtheaterensembles mit starkem Lacherfolg ausgenommen wurde, hat Oberspielleiter Hans Tannert die Spielleitung. Er spielt gleichzeitig die Titelrolle Es wirken außerdem mit die Damen Fuhrmann, Jahn, Jüngling, Koch und die Herren üais und Hub. In- pektion: Anton Wahlen.
fungen davon. _ ,.
Reue Weideanlagen m Hessen. Wie die Ackerbau- und Grünlandabteilung der Landwirtschaftskammer, die Geschäftsstelle des Vereins zur Förderung der Grünlandwirtschast in Hessen mitteilt, wurden im Laufe dieses Jahres über 1000 Wiesen- und Weideneuanlagen ausgeführt. Die jetzt vorgenommenen Besichtigungen der Reuanlagen ergaben, daß, abgesehen von ganz trockenen Feldern, die Reuanlagen trotz der großen Trockenheit verhältnismäßig gut aufgelaufen sind.
•• Gräberbesuch in Frankreich und Belgien. 3n den letzten Wochen haben sich die Fälle gehäuft, daß Angehörige unserer Ge- allenen zum Gräberbesuch nach Frankreich und Belgien reisen, ohne sich vor der Reise wegen Feststellung der genauen Grablage und Grab- nummer mit der „Deutschen Kriegsgräberfür- orge" in Derbindung gesetzt zu haben. Die Folge ist. daß viele Angehörige unverrichteter Dinge wieder abreisen müssen, da ihnen selbst an Ort und Stelle des früheren Grabortes keine Aus- fünft erteilt werden kann. Es wird vielfach angenommen, daß die ehemals von unfern Truppen angelegten Kriegerfriedhöfe, besonders in Frankreich, noch vorhanden sind. Das trifft nur in wenigen Fällen zu. Wer Geld, Zeit und Aufregung ersparen will, wende sich wegen Auskunftserteilung an die Geschäftsstelle der Kriegs- gräberfürsorge in Frankfurt a. M.
’• Gutgläubige Arbeitsverweigerung und fristlose Entlassung. Das Reichsarbeitsgericht hat schon mehrfach in Urteilen und auch jetzt wieder einer entgegengesetzten Auffassung des Landesarbeitsgerrch^ in Münster gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß der Arbeitnehmer die Folgen auf sich nehmen muh. die sich daraus ergeben, daß die von ihm gewählte Meinung sich hinterher als unrichtig erweist. Der gute Glaube, zu einer bestimmten, ihm ausgetragenen Arbeit nicht verpflichtet zu sein, macht den Arbeitnehmer noch nicht schuldlos und schließt die Berechtigung des Arbeitgebers, ihn wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos zu entlassen, nicht aus, vorausgesetzt, daß die Beauftragung des Ar- beitnehmers mit einer bestimmten Arbeit (Mehr- arbeit usw.- zu Recht erfolgt ist.
•• „Ich schnitt e s gern in alle Rin- Öen ein ...“ Der Verschönerungsverein einer kleinen rheinischen Stadt fand eine Safet an einer herrlichen Buche mit Ramensunterschriften, Herzen mit den Ramenszügcn verliebter Pärchen und dergleichen. Kurzerhand lieh der Verein die Tafel wieder abnehmen und stellte sie in einem (Schaufenster eines Geschäfts öffentlich aus. Hier steht nun so mancher Rame am Pranger, denn die Ausflügler und Pärchen, die sich dort verewigten, sind meist Bewohner der Stadt. So mancher Familienvater fand den Ra- men seines Spröhlings oder seines Töchterleins in sinniger Umrahmung. (Zur Rachahmung empfohlen!) , ,
**LagungdeshesfifchenTierschutz- Vereins. Die 48. Hauptversammlung des Tierschutzvereins für Hessen findet am 17. September im Saale der „Zwölf Apostel" zu Worms statt. Die Tagesordnung sieht neben den geschäftlichen Angelegenheiten einen Vortrag von Lehrer ; Brauer (Ibersheim) über den großen Tier- forscher Vrehm vor.
‘ Berliner Börse.
Berlin, 12. Aug. (WTD. Funkspruch.) 3m , heutigen Frühverkehr ist die Tendenz sehr richig und abwartend. Reue Verkauf sauf träge sind bis-
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J«n beläuft sich der van es vorigen Monats iin lben auf 400 000 Pstnd 't.Heiderabad mm. ö,e Getreideern, gelagerte Getreide wur> >let. Durch eine Cho n Indus-Tal wurde k eberschwemmungen ve.
In Anbetracht dieser Umstände hat derHesslsche Lnnenminister in einem Schreiben an den Hessischen Industrie- und Handelskammertag darum gebeten, Wünschen, die auf eine Verlängerung der Uebergangsfristen für Vollgummireifen abzielen, keine Unterstützung zu leihen und in den Dirtschaftskreisen dafür zu wirken, daß die Umstellung, soweit noch nicht geschehen, beschleunigt burchgeführt wird. Dabei wäre es zweckdienlich, schon jetzt daraus hinzuweisen, daß auch für die Anhängewagen und Anhängeachsen die Umstellungsfrist am 1. 3anuar 1930 abläuft.
Anknüpfend an eine Reichstagsentschliehung dvm 17. Juni, Anträge auf Verlängerung der Aufbrauchssrist infolge wirtschaftlicher Rotlage wohlwollend und entgegenkommend zu behandeln, hoi jedoch der Reichsverkehrsminister die Länder angeregt, in der Anfangszeit die gesetzlichen Destimmungen nicht au streng zu handhaben In Ausführung dieser Anregung hat der Hessische Innenminister die Kreisämter ermächtigt, ein vorübergehendes Entgegenkommen eintreten zu lassen. In Fällen, in denen die Forderung einer sofortigen Umbereifung nachweislich eine ganz besonders schwere unbillige Härte und eine Exi-
stenzgefährdung bedeuten würde, soll vorläufig von einer strengen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen noch für die Dauer von drei Monaten, ö. h. bis zum 1. Rovember 1929 abgesehen werden. Eine solche Rachgabe ist aber nur in solchen Fällen zulässig, in denen es glaubhaft erscheint, daß der Lastkraftwagenbesiher, obwohl ihm die Bestimmungen seit 5/i 3obren bekannt sein müssen, nicht in der Lage war, ohne Gefährdung seiner Existenz die Umbereifung durchzuführen.
3n den Fällen, in denen vorläufig von einer strengen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen Abstand genommen wird, werden die Unternehmer außerdem ausdrücklich darauf hin- gewiesen, daß über den genannten Termin hinaus auf eine weitere Rücksichtnahme nicht gerechnet werden tonn. 3n allen übrigen Fällen ist mit Strafanzeige vorzugehen. — Hierbei ist vor allem an Fälle im besetzten Gebiet gedacht, wo es als besondere Härte empfunden werden muh, wenn ein schwer um seine Existenz ringendes Unternehmen die volle Strenge des Gesetzes ertragen mühte, während gleichzeitig noch die Desatzungsbehörden die Dereifungsvorschriften der deutschen Gesetze außer acht lassen. 3n dieser Beziehung sind übrigens bereits Schritte bei der Rheinlandkommission unternommen.
Bemerkt sei aber, daß in Preußen die Polizeibehörden angewiesen sind, die Einhaltung der am 1. 3uli in Kraft getretenen Bestimmungen streng zu überwachen, so dah auch mit Beanstandungen auf außerhessischem Gebiet gerechnet werden muh.
Blumenschmuck-Wettbewerb und Berschönerungsverein.
Tom Vorstand des Derschönerungsvereins erhalten wir folgende Zuschrift:
3m ersten Blatte von Rr. 184 des Giehencr Anzeigers vorn 8. August findet sich unter obiger Lieberschrift die Angabe, vorn Gießener Verkehrs- verein sei an den Vorstand des Derschöne- rungsvereins das Ersuchen zur tätigen Mitarbeit an dem für dieses 3ahr geplanten Blumenschmuck-Wettbewerb gerichtet worden. Dieses Ersuchen sei aber abgelehnt worden, so dah in diesem 3ahre eine Prämiierung nicht möglich sei. Diese Angabe ist unrichtig. Der Verschönerungsverein hat keinerlei Anregung zur Mitarbeit am Blumenschmuck-Wettbewerb erhalten, also auch nicht ablehnen können. Hätte der Verkehrsverein, der vor langen 3ahren den Blumenschmuck-Wettbewerb in dankenswerter Weise in kein Tätigkeitsgebiet aufgertommen und seitdem durchgeführt hat, die Anregung zu einer solchen Mitarbeit des Derschönerungsvereins gegeben, so würde ihr aller Wahrscheinlichkeit nach gerne entsprochen worden sein.
Auch die übrigen von dem Einsender gegen den VerschönerungSverein erhobenen Vorwürfe sind unbegründet: Die Ruhebänke im und am Walde sind noch vor kurzer Zeit durch die Oberförstcrei Gießen erneuert und vermehrt worden, wobei sie sich mit dem Derfchönerungsverein in Verbindung setzte. Die Unterhaltung der städtischen Anlagen aber gehört doch wohl zu den eigensten Ausgaben der Stadtverwaltung. 3hre besondere Betreuung hat sich zudem der Der» kehrsverein Vorbehalten. Dah unsere Anlagen „fast nur noch aus Unkräutern bestehen", dürfte mit den Tatsachen und dem von weiten Devölie- rungslreisen gehegten Urteil über die ersprießliche Tätigkeit des Stadtgärtners nicht im Einklang zu bringen sein. Der Derschönerungs- verein legt Wert auf die Feststellung, daß die irreführende Einsendung nicht vom Verkehrsverein, mit dem er jederzeit gerne zusammen- , arbeiten wird, sondern von privater Seite her- 1 rührt.__
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Ndakautv fahren
•» Derfassungsfeiern fanden gestern in ast allen größeren Orten der Umgebung statt. Es würde zu weit führen, im einzelnen davon zu berichten. Wie aus den eingelaufenen Berichten hervorgeht, find die Feiern, in denen auf die Bedeutung und den Sinn des Tages m 2m- sprachen hingewiesen wurde, überall bei zahlreichem Besuch reibungslos und würdig verlaufen.
*♦ Schulpersonalien. Ernannt wurden: der Schulamtsanwärter Heinrich Räuber aus Stockhausen, Kreis Lauterbach, zum Lehrer an der Volksschule zu Pfordt, Kreis Lauterbach, der Schub amtsanroärter Heinrich ® ort aus Nieder-rzlor- ftadt, Kreis Friedberg, zum Lehrer an der Volksschule zu Ober-Ofleiden, Kreis Alsfeld; beide mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts an.
** Veränderungen bei der hessischen Polizei. Es wurden ernannt: die Polizeioer- roaltungsoberaffiftenten Hermann Breckheimer zu Friedberg und Wilhelm Trommershäu- ser zu Friedberg; die Polizeiverwaltungsassistenten Georg Bormuth zu Bad-Rauheim, Robert Brückner zu Friedberg, Eberhard Hertkorn zu Friedberg, Johannes Keil zu Bad-Rauheim, Karl Schädel zu Friedberg und Georg Schock zu Gießen, zu Derwaltungssekretären; der Polizeihauptwachtmeister auf Probe Wilhelm Reinhei - mer zu Bad-Rauheim zum Polizeiwachtmeister, mit Wirkung vom 1. August an.
*• Dienstjubiläum bei der Reichsbahn. Der Leitungsmeister Louis Heun, Ebel- straste 32, begeht heute in voller Frische sein 40jähriges Dienstjubiläum bei der Reichsbahn. Am 12. August 1889 trat der 3ubilar bei der damaligen Telegraphenmeisterei 10 in Gießen als Telegraphenarbeiter ein. 3nfolge Aufhebung der Telegraphenmeisterei im 3ahre 1905 wurde Heun der Bahnmeisterei I Gießen, und nach Olbtren- nung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen von dieser im 3ahre 1914 der Bahnmeisterei II Gießen zugeteilt. Der 3ubilar war in den vierzig Dienstjahren in der Unterhaltung der Sicherungs- und Fernmeldeanlagen im Bahnhof Gießen beschäftigt. Er hat diese Anlagen von den kleinsten Anfängen bis zu den heutigen neuzeitlich eingerichteten, sehr umfangreichen Einrichtungen mitbauen helfen. Für seine treuen Dienste wurden dem 3ubi(ar heute vom Vorstand des Tetriebsamts I Gießen, Oberbaurat Wilke, die Dank- und Anerkennungsschreiben des Reichspräsidenten, des Generaldirektors der Reichsbahn und des Präsidenten der Reichsbahndirek- tion Frankfurt a. M. in feierlicher Weise überreicht. Seine Kollegen hatten den Arbeitsplatz des im 65. Lebensjahre stehenden 3ubilars mit Blumen und Grün geschmückt und ihm ein kleines Geschenk als Andenken überreicht.
Ein Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem Motorrad ereignete sich an der Kurve der Eisenbahnbrücke in der Klinikstraße nach der Margaretenhütte. Der Radfahrer wurde dabei an der Hand und in der Seite verletzt. Das Fahrrad wurde vollständig zertrümmert. Der Motorrad-
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nilr Fracht itjtigeg Gewicht im beladenen oder unbelaöenen - Z,,tand 9 Tonnen übersteigt, mit Luftreifen verstau fein. Alle übrigen Kraftfahrzeuge müssen not Luftreifen oder hochelastischen Vollgumini- ct.ien versehen fein. Desgleichen müssen auch Anhänger mit Luftreifen oder hochelastischen Voll- gmmiieifen versehen sein. Zur Vermeidung von ftirtcu waren in einer Liebergangsverordnung fit Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. 3uli 1928 5n Verkehr zugelassen waren, die früheren reifungsvorschriften noch bis zum 1. 3uli 1929 d für Anhänger noch bis zum 1. 3anuar 1930 lil Geltung gelassen worden. Trotz uiefer aus« gtbig bemessenen Uebergangsfrist von l1/» 3ayren g(t eine gewisse Anzahl von Lastkraftwagenbe- rijern die vorgeschriebene Umstellung bis heute nid) nicht vollzogen.
'Die Handhabung der strengen Durchführung Str neuen Bcreifungsvorschriften, die mit Ein- vtrständnis aller beteiligten Wirtschaftskreise er- lafien worden sind, liegt im 3ntereffe der gesauten Wirtschaft. Durch zahlreiche Untersuchun- gen ist sestgestellt worden, daß für die ©traßen- yrflorung in erster Linie die vertikalen Stoßkräfte verantwortlich zu machen sind, wie sie von Fahrzeugen ausgehen, die nicht genügend elastisch kreist und nicht sorgfältig abgefedert oder überladen sind. Die weitere Duldung von gummi- ttreiften Lastwagen und Anhängern bedeutet tine schwere Schädigung der gesamten Wirtschaft, lobei noch zu beachten ist, daß zu den 3er» iförungen der Straße Schädigungen des Haus- ksihes durch die von solchen Lastwagen erzeugten Erschütterungen — besonders der älteren Häuser — hinzukommen. Außerdem ist bekannt, daß die Dittel der Kraftfahrzeugsteuer in Hessen restlos Itn Zwecken des Straßenbaues zugeführt und laneben noch aus Staats- und Provinzialmitteln erhebliche Kosten aüfgetoenbet werden. DieMittel, lie für Ausbesserung derart vorzeitig abgenutzter Ctraßcn verwandt werden müssen, könnten vor- tkilhafter der alle .ncinen Verbesserung und dem Autoreifmachen von Straßenzügen zugewandt


