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11.10.1929
 
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rfonenftanbs« ur£ ®chj^5* nähme am 10. DHober 1929. anüebesWWWn ille Dohnungr- und Deleds- en ausqefleben, die von jedem ncr selbständigen Wohnung wo auszusüllen und alsbald hefiftcr ober dessen Vertrete eSsüg LchW-

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Nr. 259 Erster Blatt

179. Jahrgang

grettag, U. Oktober 1929

Eriche int täglich,autzer Sonntags und Feiertags.

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Die Illustrierte Gießener Familienblätter

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vrittk und Verlag: vrühl'fche Univerfitalr-Vuch- und Zteindrmkerel R. Lange in Gießen. Zchriftlettung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Regierung, Stahlhelm und Volksbegehren.

Oer Sibirien-Paragraph im Republikschutzgesetz.

Einspruch des Stahlhelms.

Berlin. 10. Oft. (TU.) Die DunDesführer des Stahlhelms, Seldte und Düsterberg, haben in einem Brief an den preußischen Innenminister Einspruch gegen die Auflösungsverordnung er­hoben und beantragt, die Entscheidung des Ge- 'amtministeriums und des Reichskabinetts her- beizuführen. Der Brief besagt u. a.:

Das Geländespiel am 21. und 22. September 1929 war eine rein sportliche Veran­staltung. Irgendwelche Waffen, geschweige denn Kriegswassen besitzt feine Stelle des Stahl­helms. Die dortige Annahme, daß die Beobach­tungen feinen Zweifel liehen, dah die Mitglieder des Stahlhelm zu einer militärischen Truppe aus­gebildet würden, ist willkürlich. Insbesondere ist der Sah willfürlich,eine Truppe zu schaffen, die in der Lage sein soll, als solche nach mili­tärischen Gesichtspunkten kämpfend aufzutreten". Ein militärisches Kämpfen ohne Waffen wäre sinnlos. Sportliche Betätigung kann nicht deswegen alsmilitärische Aus­bildung aufgefaßt werden, weil große Mengen Personen den Sport und das Spiel gemeinschaftlich ousüben. Andern­falls waren alle Märsche, auch des Reichsbanners oder des Iungdeutschen Ordens militärische De- tälicung gegen den Art. 177. Die verschiedene Behandlung des Stahlhelms gegenüber dem Reichsbanner bei äußerlich gleicher Be­tätigung beider Bünde in sportlicher Hinsicht läßt klar erkennen, dah nicht aus Gesichtspunkten des Versailler Friedensvertrages, sondern aus innerpolitischen Gesichtspunkten die Auflösung des Stahlhelms erfolgt ist.

Beschwerde desÄeiOausschuffes.

DieHausfuchnngcn undBefchlagnahmungen

Berlin, 10. Oft. (WB.) Vom Reichsausschuß fiir das deutsche Volksbegehren wurde heute eine briefliche Beschwerde an den Reichs- minifter des Innern gerichtet, die gleichzeitig an die Reichsregierung, an den Reichskanzler, an die preußische Staatsregierung und an den preußi­schen Minister des Innern mit der Bitte um umgehenden Bescheid gesandt wurde.

In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dah am 9. Oktober Kriminalbeamte in Dortmund, Arnsberg und anderen Orten Westfalens wie sie sagtenim Auftrage des Reichsinnenministers Se- Diring" Haussuchungen auch bei Persön­lichkeiten vorgenommen haben, die, wie z. B. der Major a. D. Heider in Dortmund, nicht Mit­glieder des Stahlhelms sind. Dabei seien zahlreiche Rundschreiben und Einzel- anweisungen des Reichsausschusses für die Durchführung des Volksbegehrens und alles Werbematerial für das Volksbegehren b e - schlagnahmt und fortgeschafft worden. Die damit begangene Verfassungsoerletzung, gegen die, wie es in dem Schreiben heißt, alle gesetzlichen Schritte Vorbehalten bleiben, werden dadurch nicht aus der Welt geschafft, daß das Material für das Volksbegehren nach einiger Zeit wieder zurückgebracht wurde. Damit fei lediglich der Rechtsbruch anerkannt. Es wird bann ge­fordert, daß die für diese Verfassungsoerletzung Schuldigen unverzüglich zur Verantwortung gezogen werden. Ferner wird Auskunft darüber verlangt, ob der Minister, wie von den Kriminal­beamten behauptet, tatsächlich eine Anweisung gegeben habe, daß auch das Material des Reichsausschusses für das Volksbe­gehren beschlagnahmt werden sollte.

Eine Oarstellung der preußischen Regierung.

Warum das Material des Volksbegehrens beschlagnahmt wurde.

Berlin, 10. Oft. (Privat.) Zu der Feststellung des Stahlhelms, daß der erste Bundesführer Seldte an dem Geländespiel, dessentwegen das Verbot erfolgte, nicht teilgenommen hat, wird von amtlicher preußischer Seite mitgeteilt, für das Verbot fei die Anwesenheit oder Nichtan­wesenheit des ersten Bundesführers ohne Ein­fluß gewesen. Der erste Bundesführer ist in der Begründung zu dem Verbot erwähnt worden, weil auf Grund wiederholter Vorankündigungen des Ge­ländespieles in Stahlhelmorganen die Anwesenheit Seldies angekündigt war, und weil das Gelände­spiel mehrmals verschoben wurde, um dem Bun­desführer die Anwesenheit zu ermöglichen. Maß­gebend für das Verbot war einzig und allein die Tatsache, daß die von dem Stahlhelm als Gelände­spiel bezeichnete Veranstaltung eine rein mili­tärisch aufgezogene Hebung war, an der sich nach ungefähren Schätzungen 5000 bis 8000 Stahlhelmmitglieder beteiligten. Die preußische Re­gierung war auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Stahl­helmgaue Rheinland und Westfalen wegen dieses manöverartigen Geländespieles a u f z u l ö s e n. Die preußische Regierung hat die zuständigen Reichsbe­hörden über die geplante Auflösung der beiden Stahlhelmgaue vorher unterrichtet. Wenn bei den polizeilichen Maßnahmen gegen die örtlichen Stahl­helmstellen auch Material der Ortsaus­schüsse für das Volksbegehren be­schlagnahmt worden ist, so ist darin nicht eine Maßnahme gegen das Volksbegehren zu erblicken. Diese Maßnahmen waren dort nicht zu vermeiden, wo zwischen den Volksbegehrenausschüssen und

Stahlhelmstellen Bureau- und Personal­gemeinschaft bestand. Es war für die ausfüh­renden Beamten unmöglich, an Ort und Stelle das Material so zu sichten, daß die Akten für das Volksbegehren von der Beschlagnahme ausgeschlos- en werden konnten.

Volksbegehren und Rundfunk.

Hugenberg lehnt eine Aussprache im Rundfunk ab.

Berlin, 11. Oft. (WTB. Funkspruch.) Das Vortrags Programm des Rundfunks, das Vorträge von Ministern gegen das Volksbegehren vorsieht, ist folgender­maßen festgelegt worden: Dienstag, 15. Oktober, Ministerpräsident Braun: Freitag, 18. Oktober, Reichsernährungsminister Dietrich: Sonntag, 20. Oktober, preußischer Innenminister G r z e s i n- s k i: Dienstag, 22. Oktober, Reichspostminister S ch ä h l. Die Vorträge werden von Berlin aus auf alle deutschen Sender 7 Uhr abends über­tragen.

Der Tleberwachungsausschuh für die Deutsche Welle hat, lautVorwärts", Geheimrat Hu­genberg dieser Tage den Vorschlag machen lassen, gleichzeitig mit einem Gegner des Volksbegehrens in Rede und Gegen­rede vor dem Mikrophon über den Voung- Plan zu sprechen. Das Zwiegespräch sollte auf alle deutschen Sender mit rund vier Millio­nen Hörern übertragen werden. Hugenberg hat diesen Vorschlag ohne weitere Erörterungen abgelehnt.

Bier Millionen Stimmen für das Volksbegehren erforderlich. Berlin, 10. Oft. (WB. Amtlich.) Nach Artikel 73 Absatz 3 der Reichsverfassung ist ein Volksent­scheid herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegen eines Gesetzentwurfs stellt. Nach § 42 Satz I des Gesetzes über den Volksentscheid ist als Zahl der Stimmberechtigten im Sinne der Verfassungs­vorschrift die amtlich ermittelte Zahl bei der letzten Reichstags- oder Reichspräsidentenwahl oder allge­meinen Volksabstimmung maßgebend. Hiernach hat für das Volksbegehren mit dem Kennwort Freiheitsgesetz" alsZahlderStimmberech- tigten die bei der Reichstagswahl am 20.Mai 1928 amtlich festgestellte Zahl zu gelten. Die end­gültige amtliche Gesamtzahl der Stimmberechtigten zur Reichstagswahl 1928 ist von dem Reichswahl­leiter nach Abschluß der Wahlprüfungsarbeiten nun­mehr auf 41 278 897 f e ft g e ft e 111 worden. Für das Volksbegehren find also 4 127 889 Stimmen er­forderlich.

Der Arbeitsausschuß deutscherBerbäudeamVolksbegehreu unbeteiligt.

Berlin, 10. Oft. (WTB.) Wie dem Arbeits­ausschuß deutscher Verbände von verschiedenen Seiten mitgeteilt wird, soll das von ihm her­ausgegebene FlugblattZehn Lahre Versailles zehn Jahre Kriegsschuldlüge" von nicht festzustellender Seite gemeinsam mit Flugblättern des Reichsausschusses für das deutsche Volksbegehren ver­breitet werden. Es ist dadurch der Eindruck entstanden, als ob der Arbeitsausschuß deutscher Verbände in irgendeiner Form an dem Reichs- ausschuh für das deutsche Volksbegehren oder seinen Bestrebungen beteiligt fei. Demgegen­über wird durch Den Arbeitsausschuß deutscher Verbände festgestellt, daß das nicht der Fall ist. Das erwähnte Flugblatt ist Anfang April d. I. erschienen und in großen Mengen verbreitet worden, um anläßlich des 23. Juni, des zehnten Jahrestages der Unterzeichnung des Versailler Vertrages, erneut an die Rotwendigkeit weiterer Bekämpfung der Kriegsschuldlüge durch das ganze deutsche Volk zu mahnen. Der Arbeits- ausjchuß deutscher Verbände legt Wert auf die Feststellung, daß er die von ihm betriebene Aufklärungsarbeit von allen innenpoli­tischen Zielsetzungen freigehalten wissen will und daß er demgemäß auch im gegenwärtigen Augenblick an seinem alten Grundsatz strengster Unparteilich­keit festhalten wird.

Beamte und Volksbegehren.

Ein deutschnationalcr Antrag im Preußischen Landtag.

Berlin, 10. Oft. (211.) Die Deutschnationale Volfspartei hat im Preußischen Landtag fol­genden ilrantrag eingebracht: In zahlreichen Zeitungsnachrichten wird die preußische Staats­regierung verdächtigt, dah sie Beamte, die beim Volksbegehren von ihrem verfas­sungsmäßigen Recht auf Eintragung Gebrauch machen würden, in irgend einer Form Dienstlich benachteiligen wolle. In manchen Zeitungen sind Behauptungen auf­gestellt, die Staatsregierung wolle die Tatsache der Eintragung in die Listen zum Gegen­stand von Disziplinarverfahren machen. Der Oberpräsident a. D. H ö r s i n g hat sich stach Pressenachrichten sogar dazu verstiegen, Beamte als Hochverräter zu beschimp­

f e n, falls sie von ihrem Staatsbürgerrecht beim Volksbegehren einen ihrer politischen Heberzeu- gung entsprechenden Gebrauch machen würden. Der Landtag wolle daher beschließen:

1. das Staatsministerium zu ersuchen, sofort eine eindeutige Erklärung darüber abzugeben, daß sie das verfassungsmäßige Recht jedes Beamten, beim Volksbegehren als Staatsbürger seiner Heberzeugung gemäß zu han­deln, gegen jede Beeinträchtigung nachdrücklich schützen würde.

2. gegen jeden Beamten, der seine Amtsstellung oder seinen Einfluß in gegenteiligem Sinne geltend macht, die erforderlichen Maß­nahmen zu treffen, z. B. gegen den Oberpräsi­denten a. D. H ö r s i n g das Disziplinar­verfahren einzuleiten, falls er tatsächlich die in der Presse mitgeteilten Aeuherungen getan haben sollte.

Berlin, 10. Oft. (Priv.-Tel.) In der heutigen Kabinettsihung soll der Reichsinnenminister er­klärt haben, Bestimmungen über Aufent­haltsbeschränkungen sollten in das neue Republikschutzgeseh nicht ausgenommen werden. Es handelt sich dabei um jene Bestim­mungen, nach denen im Falle einer Verurteilung wegen Hochverrats oder bei der Beteiligung an Verbindungen oder Verabredungen, die Ver­brechen wider das Leben einer Person beabsich­tigen, Zwangsaufenthalt in bestimmten Teilen oder an bestimmten Orten des Reiches vorgesehen ist. DieserSibirien-Paragraph" er­regte in der Oeffentlichfeit das größte Auf­sehen. Auch im Reichsinnenministerium scheint man über die Wirkung dieser Bestimmungen nachdenklich geworden zu sein, und man hat nun auf ihn verzichtet. Es scheint, daß gerade der Sozialdemokratischen Partei diese Verschickungs­vorschriften, die übrigens im alten Gesetz auch enthalten waren, wenig angenehm gewesen sind.

Die JünshunderimMonm-Anleihe des Zimdholzimsts.

Ivar Kreuger wieder in Berlin. - Ein deutsches Zündholzverkaufsmonopol.

Berlin, 11. Roo. (Priv.-Tel.) DieBoss. Zlg." meldet: Der Präsident der Schwedischen Reichsbank erschien heute als Gast in den Räumen der Berliner Börse. Die Annahme, daß dieser Besuch in Zusammenhang mit den Verhand­lungen über eine Anleihe des Zündholz- trusts für das Deutsche Reich stehe, be­stätigt sich. Der Chef des schwedischen Zündholz- trustes, 3var kreuger, trifft, wie wir hören, heute in Berlin ein, um die Verhandlungen über eine Reichsanleihe zum Abschluß zu bringen und um gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Be­sitzer der größten deutschen Zünd­holzfabriken an den entscheidenden Beratun­gen über die Schaffung eines deutschen Zündholzmonopols leilzunehmen.

Die Anleihe wird 125 Millionen Dollar, also rund 500 Millionen Mark, betragen und eine Laufzeit von 50 Jahren haben, lieber die Bedingungen schweben noch Verhandlungen mit der Relchsbank und dem Reichsfinanzministerium. Bisher ist ein Zinsfuß von etwa 6 v. h. in Aussicht genommen. Die Anleihe wird von der schwedischen Aktienge­

sellschaft kreuger L Toll garantiert. Die deutschen Banken sind an der Anleihetransaktion zunächst nicht beteiligt. Das Reich erhält nach Maßgabe des noch festzusehenden Ausgabekurses den vollen An­leiheerlös ohne Abzug einer Bankprovision oder sonstigen Spesen ausbezahlt.

Das neue Reichsmonopol erstreckt sich ledig­lich auf den Zündholzverkauf. Die Fabriken bleiben also nach wie vor Privateigentum der bis­herigen Inhaber. Die dieVoss. Ztg." hört, sind die Preise, die für die nächste Zeit in Aussicht ge­nommen sind, in einem schon fertig vorliegenden Gesetzentwurf sestgelegl. Sie werden also von dem Reichstag und der Reichsregierung bestimmt und können nur von den deutschen zuständigen Stellen geändert werden.

Rach demv. T." soll der Preis der Konsum­hölzer von 25 auf etwa 35 P f. für zehn Schachteln erhöht werden, wodurch die Zünd­holzfabriken rentabel gemacht, woran aber auch das Reich selbst (zunächst zum Ausgleich ent­fallender Zolleinnahmen, dann aber auch in Form I von llebergewinnen) beteiligt werden soll.

Sie berliner SladiverordneienversammliW verlangt sofortige Rückkehr des Sberbmgermeiflers

Berlin, 10. Oft. (WB.) In der StaDtver- orbnetenberiammlung teilte der aus der Kom­munistischen Partei ausgeschlossene Stadtv. Gä­bel die Riederlegung seinesStadtverordnetenman- dats mit. Sein Amt als Stadtrat lege er erst dann nieder, wenn die Untersuchung abgeschlos­sen sei. Mit der Sklarek-Asfäre habe er nichts zu schaffen. Er gab allerdings zu, einen politi­schen Fehler feiner Partei gegenüber begangen zu haben.

Bürgermeister Scholz erklärte, daß das Disziplinarverfahren gegen Die vier beurlaub ten Direktoren Der Stadtbank im Gange sei. ebenso das Kon­kursverfahren gegen Sklarek. Der Magistrat habe beschlossen, von Dem Vertrage mit Der Sklarek- Gesellschaft zurückzutreten. Zwei städtische Beamte hätten Einblick in die beschlagnahmten Bücher und Akten genommen. Die Liste Der öffentlich mitgeteilten Ramen höherer stäDtischer Beamten, Die Kunden Der Sf larek s waren, sei Das Ergebnis eben dieser erschwerten eintägigen Arbeit Der beiden Magistratsbeamten. Der Magistrat wolle nichts vertuschen und ver­schleiern. Der Oberbürgermeister sei so­fort beim Entstehen des Slandals benachrich­tigt worden. Er habe Darauf telegraphisch schar­fes Durchgreifen verlangt. Die plötzliche Rück­kehr der Amerilakommission könne zu falschen Kombinationen Veranlassung geben, Die Berlin schädigten. Die StaDtverordnetenversammlung stimmte der sozialdemokratischen Forderung auf ft r enge Prüfung aller mit der Sklarek- affäre zusammenhängenden geschäftlichen und Dienstlichen Vorgänge sowie des Verhaltens Der dabei genannten Personen zu: außerdem soll das gesamte Geschäfts- und Kreditgebaren der Stadtbank nachgeprüft werden. Angenommen wurde auch Der Dringlichkeitsantrag der Wirt­schaftspartei, der ein Vorgehen gegen die schuldigen Dienststellen sowie eine Re­vision Der Lagerbestände und Bücher bei den Be­zirksämtern verlangt. Weiter soll nachgeprüft werden, ob Darlehen und Vorschüsse auch noch an andere Firmen gegeben worden sind. Die Stadtverordnetenversammlung nahm in chrer Sitzung am Donnerstag ferner einen Antrag der kommunistischen Fraktion gegen die Stimmen der Demokraten an, der den Ma­gistrat ersucht, den Oberbürgermeister Böß sofort telegraphisch aus Ame­rika zurückzurufen, Damit er wegen Der

gegen ihn erhobenen Vorwürfe zur Verantwor­tung gezogen werden kann.

Böß kehrt nicht zurück.

Keine Aendcrung des Neifeplans.

Santa Barbara (Kalifornien), 10. Off. (DTB. Funkspruch.) Oberbürgermeister Dr. Böß. der von dem Reuyorker Vertreter des WTB. von dem heutigen Beschluß der Berliner Stadt- oerordnelen-Versammlung, in dem seine sofortige Rückkehr nach Deutsch­land gefordert wird, in Kenntnis gesetzt wurde, erklärte dazu, er werde seinen Reiseplan nicht ändern, sondern er st am2 4. Oktober, wie vorgesehen, von Reuyork abreisen. Was immer sich in Berlin herausslelle, er s elb st sei in keinen Skandal verwickelt und beabsich­tige daher, an seinem ursprünglichen Reiseplan fest­zuhalten. Eine offizielle Benachrichti­gung über den Beschluß der Berliner Stadtver­ordnetenversammlung habe er nicht erhalten.

Telegraphische Auskunft.

Ter Lberbirrgcrmcister fordert Anzeige wegen Verleumdung.

Berlin, 10.Ott (WTB.) Soeben ist das fol­gende Telegramm des Oberbürgermeisters aus St. Franzisko im Rathaus hier eingetroffen: haben in gemeinsamer Beratung Sachlage Sklarek geprüft. Zestgestellt, keiner von uns über G e - schäfte Sklarek mit Stadtbank irgend­wie unterrichtet oder beteiligt. Ober­bürgermeister, Benecke, Rydahl haben in Jahre zurückliegender Zeit, Benecke und Rydahl auch in letzter Zeit Bekleidung gekauft. Oberbür­germeister hak alles bezahlt, Benecke. Rydahl bis letzter Stunde vor Abreise erhaltene noch nicht. Für Felljacke Sklareks waren 250 Mark gefordert. Oberbürgermeister hat diesen Preis abgelehnt und entsprechend der Einschätzung des wahren Wertes mit Dissen des Sklarek 1000 Mark aus eigener Tasche wohltätig verwendet. Presseinterviews hier dahin beantwortet daß Be­teiligung von Stadtbeamteu für ausgeschlos­sen, Aktion in Berlin für Wahlmanöver