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Nr. 8 Erstes Blatt
179. Jahrgang
Donnerstag, 10. Januar 1929
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Die deulschenSachverstäudlgen für das Reparaüouskomitee ernannt
DerEntwmsdesneuenGemeindebeamiengeseheS
Ruhegehalts- Der Minister
1. Aprilin
und Hinterbliebenenversorgung. — will das Gesetz bereits am Kraft treten lassen.
Rußland und Rumänien.
Ä o to n o. 8. 2an. (SIL) Wie aus Moskau gemeldet wird, nimmt die »Jswestija" zu dem etwaigen Beitritt Rumäniens zum Lit«
Berlin, 9. Ian. (WB.) Die Reichsregierung hat in Durchführung der Genfer Vereinbarung vom 22. Dezember 1928 und gemäß dem Sechsmächleabkommen vom 22.Dezember 1928 zu deutschen Mitgliedern des „Ausschusses von unabhängigen Finanzsachverständigen für die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparalionsproblems" Herrn Dr. Hjalmar Schacht und Herrn Dr. Albert Vogler ernannt, als Ersatzmänner werden Herr Dr. Earl Melchior und Herr Ludwig kastl zugezogen werden.
Die Reparalionskommifsion tritt morgen vormittag 10.30 Uhr zusammen, um die (Ernennung der von den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Englands, Italiens und Japans für die voll- ständige und endgültige Regelung des Reparationsproblems bezeichneten Sachverständigen vorzunehmen. Der Zeitpunkt, an dem die Ernennung der Sachverständigen der Bereinigten Staaten erfolgen wird, ist nochnichlfe st gefetzt worden.
lich, dah sich die Gläubigerstaaten über das Datum des ersten Zusammentreffens vorher mit Berlin benehmen werden. — Lieber die Bildung einer besonderen deutschen Kommission, die ihren Sih in Berlin haben soll und deren Aufgabe es sein soll, die deutschen Sachverständigen mit allem nötigen Material, Unterlagen, statistischen Angaben usw. zu versorgen, ist an zuständiger Stelle im Augenblick noch nichts bekannt. Es wird jedoch als selbstverständlich bezeichnet, dah eine Zentral st elle die oben beschriebene Aufgabe zu übernehmen haben wird.
Llnd Amerika?
Nm die Instruktionen der Lachverständigen.
Reu York. 9. 3an. (Lelun.) Die Frage, welcher Art die Instruktionen sein sollen, die den amerikanischen Sachverständigen zu geben sind, ist am Mittwoch Gegenstand eingehender Besprechungen zwischen Coo- l i d g e und Hoover und später zwischen Hoover und Kellogg gewesen. Gleichzeitig hat Parker Gilbert seine Besprechungen mit führenden amerikanischen Aegierungsmitgliedern sowie mit Owen Boung, Morrow. Smith und Dawes fortgesetzt. Aus der Umgebung Hoovers verlautet, das; Hoover allergrößtes Interesse an der Reparationsfrage bekundet. Es wird in Washington erklärt, daß die Frage der K o m - merzialisierung der deutschen Obligationen zwar die Hauptfrage sei, dah aber vorläufig wenig Aussicht teftünte, dah Amerika seine Bedenken hinsichtlich der Kommerzialisierung ohne weiteres ausgeben werde. Die Ernennung der deutschen wachverständi- gen, die am Mittwoch nachmittag hier bekannt wurde, ist lebhaft begrüßt worden. Besonders die Ernennung Schachts wurde mit viel Sympathie ausgenommen.
zeit angestellt werden müssen. Ähre Entlassung wird — wie bei den Staatsbeamten — nach fünft ähriger Bewährungsfrist nur noch im Dienststrafveriahren möglich sein. Auch für die auf Widerruf angestellten Beamten soll nach fünf Jahren eine Kündigung ihres Verhältnisses nur noch aus wichtigen Gründen unter Angabe derselben erfolgen dürfen, wobei ihnen das Beschwerderecht an die Aufsichtsbehörde und gegen deren Entscheidung weitere Beschwerde an den Innenminister anerkannt wird. Die Entlassung durch die Anstellungskörpecschaft ist also sehr weitgehend eingeschränkt und kann nur für den Schluh eines Kalendernronats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Bezüglich der Besoldung bestimmt der Entwurf einheitlich für Städte und Landgemeinden, dah die Besoldung derjenigen vergleichbarer Staatsbeamten angepaht fein und die an die Beamten zu stellenden dienstlichen Anforderungen, das Mah seiner Beschäftigung, sow.e die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen solL
Für die Landgemeinden, in denen der Gemeinderat von Fall zu Fall die Besoldung festzusehen Hal, sieht der Gesetzentwurf die Einführung von Schiedsgerichten vor, die im Falle von Befoldungsstreitigteiten an Stelle der bisher einzugreifenden Verwaltungsgerichte in Wirkung treten. Das entspricht einem Wunsch der Ge- meindebeamtenschcht, den der Landgemeindetag gebilligt hcll. Selbstverständlich wird dadurch die Pflicht der Aufsichtsbehörde, über die Angemessenheit der Besoldungsverhältnisse zu wachen, nicht berührt. Wie seither, soll die Ruh e- gehaltsordnung der städtischen Beamten durch Ortssatzung geregelt werden, neu ist nur, dah diese Regelung der Ruhegehaltsansprüche den für die Staatsbeamten geltenden Grundsätzen angepaht werden soll. Auherdem sind Bestimmungen über die einstweilige Versetzung in den Rrchestand vorgeseh«:. Für die Beamten der 2anbgemeinten soll sich die Ruhegehaltsund Hinterbliebenenversorgung nach dem Versicherungsgesetz für gemeindliche Beamte richten.
Reu ist gegenüber dem seitherigen Zustand eine Bestimmung über die allgemeinen Amtspflichten. Hierzu war angeregt worden. Rebenbeschäf- tigun gen zu verbieten oder von ter Genehmigung der Bürgermeisterei abhängig zu machen. Aus Rücksicht auf die Gemeintebeamten. die häufig ihr Amt nur im Aebenberuf ausüben, wurde jedoch davon abgesehen; doch ist in Art. 29 des Entwurfes gegebenenfalls eine ausreichende Handhabe geschaffen.
Bei den Bestimmungen über das Dienst- strafrecht ist neu die Verleihung gewisser Strafbefugnisse an die De rufsbürgermeister ter Landgemeinden. Auch die Dienststrafen sind anders gestaltet werten.
Art. 30 sieht die Anhörung der Vertretung der Gemeindebeamten vor ter Beschlußfassung des Gemeinde(Stadt)rates vor bei Aufstellung des Stellenplanes, der Aufstellung einer neuen Desoldungsordnung, bei Regelung ter Lagesgelder und Reisekosten usw. und bei Regelung der
Frankreichs Wirischafislage.
Aeutzerst günstige Entwicklung seit Kriegsende.
Berlin, 10. Jan. (Privat-Tel.) Es gibt Wohl keinen europäischen Staat, der sich von den Kriegsfolgen so rasch wieder erholt hat wie Frankreich. Während die Engländer sich abquälen, ihre industrielle Vorherrschaft zurückzuerobern, ohne damit recht vom Fleck zu kommen, während Italien nicht weih, wo es mit seinem Devöllerungsüberschuh hin soll, während Deutschland dauernd ausländisches Kapital in Anspruch nehmen muh. um wirtschaftlich nicht ganz auf das tote Gleis zu geraten, geht es den Franzosen geradezu glänzend. Alle Kriegsschäden in ihrem nördlichen Industriegebiet sind längst beseitigt, ihre ©ruhen fördern heute mehr Kohlen als früher, die Textilfabriken sind auf das beste mit allermodcrn- sten Maschinen deutscher Herkunft ausgerüstet, eener gibt es nirgends mehr Ruinen, es sei beim, dah man hier und dort aus propagandistischen Gründen Kriegsandenken erhält, wie z. B. rn Verdun und in Flandern. Darüber hinaus hat sich die Eisen- und Stahlindustrie überraschend schnell erholt, was schließlich nächt verwunderlich ist, da Frankreich das halbe Europa mit Kriegsmaterial aller 2lrt versorgt. Aber auch alle übrigen Industrien ind äußerst aktiv, so dah sich Frankreich in ter ilücklichen Lage befindet, keine Erwerbslosen zu >aben. Im März 1921, als auch die französische Wirtschaft eine Krise durchmachen muhte, ging das Erwerbslosenheer über 90 000 Köpfe nicht hinaus; jetzt hall es sich dauernd unter ter Tausentergrenze. Dabei darf nicht übersehen werten, dah Frankreich noch vielen hunderttausend ausländischen Arbeitern Beschäftigung gibt.
So ist die französische Ration in einem überraschend kurzen 3eitraum wieder zu einem sehr erheblichen Wohlstand gekommen, ter sich am besten in den Beständen der Sparkassen ausdrückt, die auch bei Umrechnung in Gold die Vorkriegshöhe wieder erreicht haben. Da Frankreich seinen Kapitalveichtum im eigenen Lands nicht mehr verwerten kann, ist es längst zum Kapitalexporteur geworden, hat also seine Vorkriegsstellung als Gläubigerstaat wieder übernommen. Seinen wirtschaftlichen Aufschwung verdankt es einmal seiner rücksichtslosen Reparationspolitik — Deutschland hat allein an Frankreich Werte von vielen Milliarden Goldmark ab treten müssen, die diese günstige Entwicklung stark beeinflußt haben —, zum andern hat die Handelsvertragspolitik sehr dazu beigetragen, die eigene Wirtschaft vor fremder Konkurrenz zu schützen, ihr aber jede Exportmöglichkeit zu sichern. Auch hier war Deutschland der Hauptleidtragende, weil es Jahre hindurch französische Waren in jeder Menge aufnehmen muhte, ohne dah zum Ausgleich dem deutschen Export Erleichterungen gewährt wurden. So steht Frankreich heute als eine wohlhabende Ration da, zu ter selbst das wirklich nicht arme England mit Reid aufschaut. Dieses Frankreich aber behauptet unentwegt, dah es ohne die deutschen Reparationszahlungen nicht existieren körrne, eine Behauptung, die allein schon durch den dauernden französischen Kapitalexport widerlegt wird.
Frankreich rächt sich.
Der Saarindustriclle Röchling wird für seine finanzielle Unabhängigkeit bestraft.
Berlin, 10. Jan. (Priv.) Dem Führer der saarländischen Grohindustriellen, Kommerzienrat Dr. h- c. Hermann Röchling wurde, wie die „D. Z." aus Saarbrücken meldet, vom V e r - kehrssteueramt in Metz auf Grund des Gerichtskostengesehes vom 20. Mai v. I. eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 14 441 410 Franken zugestellt, d. s. etwa 2,5 Millionen Mark. Die Zahlungsaufforderung nimmt Bezug auf eine Deschlagnahmever- fügung vom 21. Mai 1920 über eine Schuld von 12,5 Millionen Franken, die mit dem bekannten Kriegsgerichtsurteil von Amiens vom 24. Dezember 1919 zusammenhängt, das Röchling zu 10 Jahren Zuchthaus. 15 Jahren Landesverweisung und 10 Millionen Geldstrafe wegen „Raubes, gewaltsamen Diebstahls und sonstiger Verbrechen" verurteilte. In der Zahlungsaufforderung wird dem Kommerzienrat Röchling Zwangsvollstreckung angedroht, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen zahlt. Das Blatt schreibt dazu: Dr. Röchling ist der einzige Saarindustrielle, der es verstanden hat, sich der französischen Kapitalbeteiligung an seinen Werken zu entziehen. Alle anderen Jndustrieunternehmungen in ter Saar sind heute fast durchweg mit über 51 Prozent französischem Kapital durchsetzt. Daher herrscht eine starke Animosität gegen Röchling in den französischen Kreisen, die sich immer Geltung zu verschaffen gesucht hat.
Unter dem Vorsitz des stellvertretenden Reicds- kanzlers, Reichsaußenminister Dr. Stresemann, hat die Reichsreqierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung jene Männer ernannt, denen jetzt die ungeheuer verantwortungsvolle Aufgabe zufällt, in dem Reparationsausschuß, der am 5. Februar in Paris zusammentreten wird, um das Reparationsproblem einer endgültiges Lösung entgegen^ zuführen, die deutschen Interessen zu vertreten. Daß an die Spitze der deutschen Delegation Reichsbankpräsident Dr. Schacht treten würde, war von vornherein vorauszusehen. Nicht nur die Sanierung der deutschen Währung hat die Gewähr für seine finanziellen Kenntnisse gegeben, auch seine Teilnahme an der Sanierung der belgischen und italienischen Valuta haben mit dazu beigetragen, dem deutschen Reichsbankpräfidenten einen internationalen Ruf zu verschaffen. Hinzu kommt noch, daß er die ganzen Jahre hindurch in einem besonders engen Verhältnis zu dem Reparationsagenten stand, was ohne Frage auch feinen Beziehungen zu dem Reparationsproblem an sich nur förderlich
wogen, das Amt eines stellvertretenden Vorsitzenden einem deutschen Mitgliede anzutragen. Zwischen den Regierungen habe ferner noch eine Fühlungnahme stattgefunden über die Bestellung eines Generalsekretärs, und zwar sei von französischer Seite der Vorschlag gemacht worden, als Generalsekretär ein Mitglied der Repa- rationskommission zu bestellen. Eine solche Ernennung erscheine jedoch nicht ohne Bedenken, da dadurch zum mindesten nach der persönlichen Seite eine weitere Einschaltung der Reparationskommission geschehen würde.
Die Stellvertreter.
Materialvcrforgnng der deutschen Delegierten.
Berlin, 9.Ian. (TU.) Wie dieTelegraphen- Tlnion erfährt, werden die beiden Mitglieder des Ausschusses von unabhängigen Finanzsachverständigen sofort von ihren Stellvertretern Melchior und Kastl begleitet werden. Die Arbeit erfolgt nicht etwa in ter Weise, daß die Sdellvertreter einspringen werten, falls eines der Hauptmitglieder aus Krankheit oder anderen Gründen an ter weiteren Teilnahme verhindert sein sollte; vielmehr werden auch die Stellvertreter.sich an den Verhandlungen beteiligen. Das geschieht schon deshalb, weil es angesichts der überaus umfangreichen und schwierigen Materie ein Unteng wäre, wenn einer der Stellvertreter oder beide in einem ge° I gebenen vorgeschrittenen Stadium ter Besprechungen einspringen müßte, ohne auf das genauste über den bis dahin genommenen Verlauf unterrichtet zu sein.
In Berlin ist zur Zeit noch nichts genau bekannt, ob der Ausschuß am 5. Februar zusammen treten wird, ein Zeitpunkt, über den zwischen den alliierten Regierungen bereits gesprochen worden ist. Es ist jedoch selbstverständ-
D a r m st a d t, den 10. Januar 1929.
Der Minister des Innern gibt soeben nach Zustimmung des Gesamtministeriums den Entwurf des neuen Gemein debea m t en- gesetzes ter Oeffentlichkeit bekannt, in dem die Vorschriften für die städtischen und die land- gemeindlichen Beamten zusammengefaßt sind, wie auch in der in Arbeit befindlichen neuen „Gemeindeordnung" Stadt- und Landgemeinden zusammengefaßt werten sollen. Es entspricht aber den Wünschen der Gemeinte- beamtenschaft, die Reuregelung ihrer Beziehungen vorab von der Gemeindeordnung zu vollziehen.
Der Minister macht in dem vorliegenden Entwurf "ten Versuch, das für das Land Hessen geltende Gemerndebeamtenrecht zeitgemäß f ortzubilden, wie er in ter Begründung sagt. Die teamtenpolitischen Probleme, die vor allem durch die heurige Ausgestaltung des Ar- bertsrechtes ausgelöst und in ten letzten Jahren lebhaft erörtert worden sind (tote die Frage der Bcamtenverkretungen, ter Einführung von Schiedsgerichten, des Kündigungsschutzes namentlich für die nicht auf Lebenszeit angestellten Gemeintebeamten und eine ten heurigen Abfassungen e.rtsprechente Ausgestaltung des Dtenst- strafrechtes), haben in dem Entwurf ihven Rieter- schlag gefunden, wenn natürlich auch nicht alle Wünsche ter. Beamtenschaft volle Berücksichtigung gefunden haben, da manche Fragen doch noch nicht genügend geklärt sind. Andererseits muhte auch den Vertretungen der Städte und Landgemeinden bei ihren Anregungen und Vorschlägen Beachtung geschenkt werten. Zu beachten bleibt aber auch, "dah die nach Artikel 129 ter Reichsverfassung vorzunehmende einheitlich e Regelung ter Grundlagen des Deamtenverhaltnisses durch Reichsgesetz noch aus steht, und sich heute noch nicht überblicken läßt, wie ihre Grundzüge aussehen werden. Außerdem war es wichtig, für die Beamten großer Städte, wie auch für die ter kleinsten Landgemeinden, für ausgesprochene Derufsteamte, wie für die nur zu einem geringen Grad beschäftigten, ein in den Hauptfragen tocnigftcnä einheitliches Recht zu i schassen. Andererseits waren die , berechtigten Wünsche ter Gemeindebeamten auf eine gesicherte Stellung, eine angemessene Besoldung und möglichste Angleichung an die Rechte der Staatsbeamten (die in Hessen auch noch nicht geregelt sind) in Einklang zu bringen mit ter in der Reichsverfassung besonders geschützten Selbstverwaltung.
Der Gesetzentwurf gibt zunächst eine , Bestimmung des Begriffes „Gemeindebeamten", bringt dann Vorschriften übet die Anstellung und Entlassung (Art. 2—9), die vermögensrechtlichen Ansprüche (Art. 10—14), die allgemeinen Pflichten (Art. 15), das Dienststrafrecht (Art. 16—27) und I notwendige Tlebergangs- und Schluhbestimmun- gen (Art. 28—36). .
®cr Entwurf bestimmt, daß als Gemeindebeamter airzusehen tst, wer von einer Gemeinte als Beamter angestellt ist und eine — im Gesetz umrittene — Anstellungsurkur^x» erhalten hat. Reu und bedeutsam ist die Vorschrift, dah Beamte, deren Stellen dauernd notwendig sind und eine volle Arbeitskraft erfordern, auf Sehend-
roar. I
(Ls lag nahe, als zweiten Sachverständigen einen Ttann ausderJndustriezu wählen, der neben seinem internationalen Ruf doch am heften in der Lage ist, die wirtschaftlichen Möglichkeiten Deutschlands zu überblicken. Dr. Vogler, der Vorsitzende des Rheinisch-Westfalischen Kohlen- syndikates, heute ein Mann von 52 Jahren, hat in feiner Laufbahn in weitem Umfange einen Einblick in das deutsche Wirtschaftsleben nehmen können. Politisch der Deutschen Volkspartei angehörend, hat er auch in erhöhtem Umfang in den schweren Krisen- Zeiten der deutschen Schwerindustrie im Westen als Sachberater gewirkt. Entsprechend der chauptdele- qierten hat die Reichsregierung wiederum einen Bankier und einen Industriellen zu Ersatzmännern gewähll. Der Hamburger Bankier, Mitinhaber des weltbekannten Bankhauses Warburg, Dr. M eich i o r, hat in den letzten Jahren fast immer an den Verhandlungen über Reparationen teilgenommen. 1919 gehörte er der deutschen finanzpolitischen Delegation in Versailles an, lehnte aber seinerseits ganz energisch die Unterzeichnung des Versailler Fne- densoertrages ab. Und schließlich ist noch der Geheime Regierungsrat Dr. Ludwig Kastl, der 1927 vorn Völkerbundsrat zum deutschen Mitglied der Mandatskommission ernannt wurde und trotzdem nach wie vor Präsidialmitglied des Reichsverbandes der deutschen Industrie blieb, zum Mitglied der Sachverständigenkommission als Ersatzmann gewählt worden. Geheimrat Kastl gehörte bis 1925 dem! Staatsdienst an, war während des Krieges un Gene- | rnlqouDernement Windhuk tätig und wurde nach dem Kriege zuerst ans Wiederaufbauministerium und sodann ins Reichsfinanzministerium berufen.
Neben diesen Männern hat die Reichsregierung natürlich noch eine Reihe von Sachverständigen bereit gestellt, die allerdings nicht, wie Diel ad) gemeldet wird, zu einer Kommission zu- sammengeschlossen werden; sie stehen lediglich dem deutschen Delegierten mit bearbeitetem UR a tert al ßur Verfügung. Die Arbeit, die diese Männer an- treten, ist ungeheuer schwer; und der Wunsch des ganzen deutschen Volkes geht gerade am Tage ihrer Ernennung besonders eindringlich dahin, daß es ihnen gelingen möge, die deutschen Interessen auch wirksam verteidigen zu können.
Der Vorsitz im DaweSkomilee.
Erneuter Versuch einer Einschaltung der Neparationskonnnission.
Berlin, 10. Jan. (TU.) Nachdem nunmehr die deutschen Mitglieder der Reparationskonferenz ernannt worden sind, müssen, wie der Demokratische Zeitungsdienst aus politischen Kreisen erfährt, zwischen den beteiligten Regierunaen noch einige Fragen erörtert werden, die für die Arbeiten der Sachverständigen von Bedeutung sind. Dabei handele es sich einmal um die Frage des Vorsitzes in der Reparationskonferenz. Da die Sachverständigen vorerst in Paris tagen werden, so werde dem internationalen Herkommen gemäß voraussichtlich ein französisches Mitglied, also entweder der Leiter der Bank von Frankreich, M o - r e a u , oder das Mitglied des Transferkomitees, Parmentier, den Vorsitz führen. Weiter wird innerhalb ter übrigen beteiligten Reaierungen er-


