Ausgabe 
10.1.1929
 
Einzelbild herunterladen

, Squl D[>n Quc Si.ßrüN-fi"?

Ä

v- h. «.d«. 5ur ?M fe M °'5»- chvachrr , ^onir =n ff»b«; Pkt DeuÄ"1 ««. '-"kn tag1.:"1* >urchl°k«n 'V nnien frt beid)räntte Nafl ÄÖbf1* Mt plus ®E öeitei^Fn Unb

Ä,,725°-' gegen ho,, '^orse.

t M H ju &gin, bl« $«s s-jlhN, gering, bie Orberein.

\W1, io buh bic ri-J9?16'6" w- Die e'chsbankpchbrnlen hotte wngen auf eine balbige fonts hoben sich bnbunh * Börse, bic w. Ee nicht mehr einen We bckaimtgegebenen 'ensoesellschasiri über bie Silagen mr

>Z befriebigt Man vei- ber ^Bankguthaben unb bei Ziemens. Dagegen der Beichästigtenrahl um i*montten um 1 bis 2 Äm Elettromartt nehm oben erwähnten Abschlüfle dah sich meist Sursrüd- L v. h. betrugen. EchMch Man glaubt, ^og bie am ! Aussichtsratssitzung ben :e Dividenbe zu verteilen, ein geringer Derlult au°> ung war in Waldbof, -Farben, btt angeblich pt wurden und 1 bis 3v.h. rtf machte sich etma« Nea- ir, |o doh sich meist kleine »totberger 3mf waren qe> Auf eine Mitteilung über 'if in her Zukunft waren icher. DeuW Anleihen cht ganz einheitlich, aber markt verkehrte in nW- larft war weiter M Mnatsaeld 7 bis U o. j v.h.Im BerlMse rcht en IMs 2 Warkb ollgp war etwas lebhafter, unb b bis Hfi.-Befeningen. )., Glanzstoff 6,5 o.fj. on> beobachtete man angeblich

Getreidebörse.

a Ian. Der Frankfurter & in festerer MemnM h-tten m

zur Folge. Das 2Jj' wr sehr gemg. Ä m vorhanden undeS » Lachsrage- Auch A n^bt stärkeres onttre^ fuhren durchweg eme

SfeS 8t *Ä "»»SC

Btt

9 ^oMl

Tb9^

Ha­che

iS

itm» tzNi^

u*

Ä

ur.Ä urF W.«? y,(S)

.Ml-__

(69.01 >1005 112.1

9 24 2,545 112.52

8-63 !v$

m

?Ä

litlD. 1 -

xi.w

lir.2

||3.4 IU.7» IU.-59 .-2.u4 ai.42 1,211 tu«' °r>.^ l.dO? 1,500»

i».S tfi <3.405

Ui-^ L# iS 5,^

<68 ü SS ll-;' J,(IO ;,..3 1,2030 |. 43 *1.905

,8.58 1.922 ,4985

,10 ts

5

i.if

168.5 >1,925 111.75 59.00 2,52a n-L 80.8» «5 (2,39

73.00

Jkrf*1 8U»1«1Ü11

Nr. 8 Erstes Blatt

179. Jahrgang

Donnerstag, 10. Januar 1929

Erfcheint täglich,auher Sonntags und Feiertags.

Beilagen

Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle, vezugsprei s für 2 Wochen: 1 Reichsmark und 15 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Nichter­scheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt. Fernfprechanschlüsse: 51, 54 und 112.

Anschrift für Drahtnach­richten; Anzeiger Sieben.

Postscheckkonto: SranffliTtnm Main 11686.

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gberhesten

vtvS «nd Verlag: vriihl'sche Univerfilütr-Vuch- und Steindruckerei rr. Lange in Sietzen. Schristleitung und Geschäftsstelle: Schnl^tra^e 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Playvorfchrift 20" ,, mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Will). Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An- zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gießen.

Die deulschenSachverstäudlgen für das Reparaüouskomitee ernannt

DerEntwmsdesneuenGemeindebeamiengeseheS

Ruhegehalts- Der Minister

1. Aprilin

und Hinterbliebenenversorgung. will das Gesetz bereits am Kraft treten lassen.

Rußland und Rumänien.

Ä o to n o. 8. 2an. (SIL) Wie aus Moskau gemeldet wird, nimmt die »Jswestija" zu dem et­waigen Beitritt Rumäniens zum Lit«

Berlin, 9. Ian. (WB.) Die Reichsregie­rung hat in Durchführung der Genfer Vereinba­rung vom 22. Dezember 1928 und gemäß dem Sechsmächleabkommen vom 22.Dezember 1928 zu deutschen Mitgliedern desAusschusses von unabhängigen Finanzsachverständigen für die Aus­arbeitung von Vorschlägen für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparalionsproblems" Herrn Dr. Hjalmar Schacht und Herrn Dr. Albert Vogler ernannt, als Ersatzmänner werden Herr Dr. Earl Melchior und Herr Ludwig kastl zu­gezogen werden.

Die Reparalionskommifsion tritt mor­gen vormittag 10.30 Uhr zusammen, um die (Ernen­nung der von den Regierungen Belgiens, Frank­reichs, Englands, Italiens und Japans für die voll- ständige und endgültige Regelung des Reparations­problems bezeichneten Sachverständigen vorzuneh­men. Der Zeitpunkt, an dem die Ernennung der Sachverständigen der Bereinigten Staaten erfolgen wird, ist nochnichlfe st gefetzt worden.

lich, dah sich die Gläubigerstaaten über das Datum des ersten Zusammentreffens vorher mit Berlin benehmen werden. Lieber die Bildung einer besonderen deutschen Kommis­sion, die ihren Sih in Berlin haben soll und deren Aufgabe es sein soll, die deutschen Sach­verständigen mit allem nötigen Material, Unterlagen, statistischen Angaben usw. zu ver­sorgen, ist an zuständiger Stelle im Augenblick noch nichts bekannt. Es wird jedoch als selbstver­ständlich bezeichnet, dah eine Zentral st elle die oben beschriebene Aufgabe zu übernehmen haben wird.

Llnd Amerika?

Nm die Instruktionen der Lachverständigen.

Reu York. 9. 3an. (Lelun.) Die Frage, welcher Art die Instruktionen sein sollen, die den amerikanischen Sachverstän­digen zu geben sind, ist am Mittwoch Gegen­stand eingehender Besprechungen zwischen Coo- l i d g e und Hoover und später zwischen Hoover und Kellogg gewesen. Gleichzeitig hat Parker Gilbert seine Besprechungen mit führenden amerikanischen Aegierungsmitgliedern sowie mit Owen Boung, Morrow. Smith und Dawes fortgesetzt. Aus der Umgebung Hoo­vers verlautet, das; Hoover allergrößtes Inter­esse an der Reparationsfrage bekundet. Es wird in Washington erklärt, daß die Frage der K o m - merzialisierung der deutschen Obli­gationen zwar die Hauptfrage sei, dah aber vorläufig wenig Aussicht teftünte, dah Amerika seine Bedenken hinsichtlich der Kom­merzialisierung ohne weiteres ausgeben werde. Die Ernennung der deutschen wachverständi- gen, die am Mittwoch nachmittag hier bekannt wurde, ist lebhaft begrüßt worden. Be­sonders die Ernennung Schachts wurde mit viel Sympathie ausgenommen.

zeit angestellt werden müssen. Ähre Ent­lassung wird wie bei den Staatsbeamten nach fünft ähriger Bewährungsfrist nur noch im Dienststrafveriahren möglich sein. Auch für die auf Widerruf angestellten Beamten soll nach fünf Jahren eine Kündigung ihres Verhält­nisses nur noch aus wichtigen Gründen unter Angabe derselben erfolgen dürfen, wobei ihnen das Beschwerderecht an die Aufsichtsbehörde und gegen deren Entscheidung weitere Beschwerde an den Innenminister anerkannt wird. Die Entlas­sung durch die Anstellungskörpecschaft ist also sehr weitgehend eingeschränkt und kann nur für den Schluh eines Kalendernronats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Bezüglich der Besoldung bestimmt der Entwurf einheitlich für Städte und Landgemeinden, dah die Besoldung derjenigen vergleichbarer Staatsbeamten angepaht fein und die an die Beamten zu stellenden dienstlichen Anforderungen, das Mah seiner Beschäftigung, sow.e die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen solL

Für die Landgemeinden, in denen der Ge­meinderat von Fall zu Fall die Besoldung fest­zusehen Hal, sieht der Gesetzentwurf die Einfüh­rung von Schiedsgerichten vor, die im Falle von Befoldungsstreitigteiten an Stelle der bisher einzugreifenden Verwaltungsgerichte in Wirkung treten. Das entspricht einem Wunsch der Ge- meindebeamtenschcht, den der Landgemeindetag gebilligt hcll. Selbstverständlich wird dadurch die Pflicht der Aufsichtsbehörde, über die Ange­messenheit der Besoldungsverhältnisse zu wa­chen, nicht berührt. Wie seither, soll die Ruh e- gehaltsordnung der städtischen Beamten durch Ortssatzung geregelt werden, neu ist nur, dah diese Regelung der Ruhegehaltsansprüche den für die Staatsbeamten geltenden Grund­sätzen angepaht werden soll. Auherdem sind Be­stimmungen über die einstweilige Versetzung in den Rrchestand vorgeseh«:. Für die Beamten der 2anbgemeinten soll sich die Ruhegehalts­und Hinterbliebenenversorgung nach dem Ver­sicherungsgesetz für gemeindliche Beamte richten.

Reu ist gegenüber dem seitherigen Zustand eine Bestimmung über die allgemeinen Amtspflichten. Hierzu war angeregt worden. Rebenbeschäf- tigun gen zu verbieten oder von ter Genehmi­gung der Bürgermeisterei abhängig zu machen. Aus Rücksicht auf die Gemeintebeamten. die häu­fig ihr Amt nur im Aebenberuf ausüben, wurde jedoch davon abgesehen; doch ist in Art. 29 des Entwurfes gegebenenfalls eine ausreichende Hand­habe geschaffen.

Bei den Bestimmungen über das Dienst- strafrecht ist neu die Verleihung gewisser Strafbefugnisse an die De rufsbürgermeister ter Landgemeinden. Auch die Dienststrafen sind an­ders gestaltet werten.

Art. 30 sieht die Anhörung der Vertretung der Gemeindebeamten vor ter Beschlußfassung des Gemeinde(Stadt)rates vor bei Aufstellung des Stellenplanes, der Aufstellung einer neuen Desoldungsordnung, bei Regelung ter Lagesgel­der und Reisekosten usw. und bei Regelung der

Frankreichs Wirischafislage.

Aeutzerst günstige Entwicklung seit Kriegsende.

Berlin, 10. Jan. (Privat-Tel.) Es gibt Wohl keinen europäischen Staat, der sich von den Kriegsfolgen so rasch wieder erholt hat wie Frankreich. Während die Engländer sich abquälen, ihre industrielle Vorherrschaft zu­rückzuerobern, ohne damit recht vom Fleck zu kommen, während Italien nicht weih, wo es mit seinem Devöllerungsüberschuh hin soll, wäh­rend Deutschland dauernd ausländisches Ka­pital in Anspruch nehmen muh. um wirtschaft­lich nicht ganz auf das tote Gleis zu geraten, geht es den Franzosen geradezu glänzend. Alle Kriegsschäden in ihrem nördlichen In­dustriegebiet sind längst beseitigt, ihre ©ru­hen fördern heute mehr Kohlen als früher, die Textilfabriken sind auf das beste mit allermodcrn- sten Maschinen deutscher Herkunft ausgerüstet, eener gibt es nirgends mehr Ruinen, es sei beim, dah man hier und dort aus propagan­distischen Gründen Kriegsandenken erhält, wie z. B. rn Verdun und in Flandern. Darüber hin­aus hat sich die Eisen- und Stahlin­dustrie überraschend schnell erholt, was schließ­lich nächt verwunderlich ist, da Frankreich das halbe Europa mit Kriegsmaterial aller 2lrt versorgt. Aber auch alle übrigen Industrien ind äußerst aktiv, so dah sich Frankreich in ter ilücklichen Lage befindet, keine Erwerbslosen zu >aben. Im März 1921, als auch die französische Wirtschaft eine Krise durchmachen muhte, ging das Erwerbslosenheer über 90 000 Köpfe nicht hinaus; jetzt hall es sich dauernd unter ter Tausentergrenze. Dabei darf nicht übersehen wer­ten, dah Frankreich noch vielen hunderttausend ausländischen Arbeitern Beschäftigung gibt.

So ist die französische Ration in einem über­raschend kurzen 3eitraum wieder zu einem sehr erheblichen Wohlstand gekommen, ter sich am besten in den Beständen der Sparkassen ausdrückt, die auch bei Umrechnung in Gold die Vorkriegshöhe wieder erreicht haben. Da Frank­reich seinen Kapitalveichtum im eigenen Lands nicht mehr verwerten kann, ist es längst zum Kapitalexporteur geworden, hat also seine Vorkriegsstellung als Gläubigerstaat wieder übernommen. Seinen wirtschaftlichen Auf­schwung verdankt es einmal seiner rücksichtslosen Reparationspolitik Deutschland hat allein an Frankreich Werte von vielen Milliarden Goldmark ab treten müssen, die diese günstige Ent­wicklung stark beeinflußt haben, zum andern hat die Handelsvertragspolitik sehr dazu beigetragen, die eigene Wirtschaft vor frem­der Konkurrenz zu schützen, ihr aber jede Export­möglichkeit zu sichern. Auch hier war Deutsch­land der Hauptleidtragende, weil es Jahre hindurch französische Waren in jeder Menge aufnehmen muhte, ohne dah zum Aus­gleich dem deutschen Export Erleichterungen ge­währt wurden. So steht Frankreich heute als eine wohlhabende Ration da, zu ter selbst das wirklich nicht arme England mit Reid aufschaut. Dieses Frankreich aber behauptet unentwegt, dah es ohne die deutschen Reparationszahlungen nicht existieren körrne, eine Behauptung, die allein schon durch den dauernden französischen Kapital­export widerlegt wird.

Frankreich rächt sich.

Der Saarindustriclle Röchling wird für seine finanzielle Unabhängigkeit bestraft.

Berlin, 10. Jan. (Priv.) Dem Führer der saarländischen Grohindustriellen, Kommerzienrat Dr. h- c. Hermann Röchling wurde, wie die D. Z." aus Saarbrücken meldet, vom V e r - kehrssteueramt in Metz auf Grund des Gerichtskostengesehes vom 20. Mai v. I. eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 14 441 410 Franken zugestellt, d. s. etwa 2,5 Millionen Mark. Die Zahlungsaufforde­rung nimmt Bezug auf eine Deschlagnahmever- fügung vom 21. Mai 1920 über eine Schuld von 12,5 Millionen Franken, die mit dem bekannten Kriegsgerichtsurteil von Amiens vom 24. Dezember 1919 zusammenhängt, das Röchling zu 10 Jahren Zuchthaus. 15 Jahren Lan­desverweisung und 10 Millionen Geldstrafe we­genRaubes, gewaltsamen Diebstahls und son­stiger Verbrechen" verurteilte. In der Zah­lungsaufforderung wird dem Kommerzienrat Röchling Zwangsvollstreckung ange­droht, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen zahlt. Das Blatt schreibt dazu: Dr. Röchling ist der einzige Saarindustrielle, der es verstanden hat, sich der französischen Kapitalbe­teiligung an seinen Werken zu entziehen. Alle anderen Jndustrieunternehmungen in ter Saar sind heute fast durchweg mit über 51 Prozent französischem Kapital durchsetzt. Daher herrscht eine starke Ani­mosität gegen Röchling in den französischen Kreisen, die sich immer Geltung zu verschaffen gesucht hat.

Unter dem Vorsitz des stellvertretenden Reicds- kanzlers, Reichsaußenminister Dr. Stresemann, hat die Reichsreqierung in ihrer heutigen Kabinetts­sitzung jene Männer ernannt, denen jetzt die unge­heuer verantwortungsvolle Aufgabe zufällt, in dem Reparationsausschuß, der am 5. Februar in Paris zusammentreten wird, um das Repara­tionsproblem einer endgültiges Lösung entgegen^ zuführen, die deutschen Interessen zu vertreten. Daß an die Spitze der deutschen Delegation Reichs­bankpräsident Dr. Schacht treten würde, war von vornherein vorauszusehen. Nicht nur die Sanierung der deutschen Währung hat die Gewähr für seine finanziellen Kenntnisse gegeben, auch seine Teilnahme an der Sanierung der belgischen und italienischen Valuta haben mit dazu beigetragen, dem deutschen Reichsbankpräfidenten einen inter­nationalen Ruf zu verschaffen. Hinzu kommt noch, daß er die ganzen Jahre hindurch in einem beson­ders engen Verhältnis zu dem Reparationsagenten stand, was ohne Frage auch feinen Beziehungen zu dem Reparationsproblem an sich nur förderlich

wogen, das Amt eines stellvertretenden Vor­sitzenden einem deutschen Mitgliede anzu­tragen. Zwischen den Regierungen habe ferner noch eine Fühlungnahme stattgefunden über die Bestellung eines Generalsekretärs, und zwar sei von französischer Seite der Vorschlag gemacht worden, als Generalsekretär ein Mitglied der Repa- rationskommission zu bestellen. Eine solche Ernennung erscheine jedoch nicht ohne Beden­ken, da dadurch zum mindesten nach der persön­lichen Seite eine weitere Einschaltung der Reparationskommission geschehen würde.

Die Stellvertreter.

Materialvcrforgnng der deutschen Delegierten.

Berlin, 9.Ian. (TU.) Wie dieTelegraphen- Tlnion erfährt, werden die beiden Mitglieder des Ausschusses von unabhängigen Finanzsachverstän­digen sofort von ihren Stellvertretern Melchior und Kastl begleitet werden. Die Arbeit erfolgt nicht etwa in ter Weise, daß die Sdellvertreter einspringen werten, falls eines der Hauptmitglieder aus Krankheit oder anderen Gründen an ter weiteren Teilnahme verhindert sein sollte; vielmehr werden auch die Stellvertreter.sich an den Verhandlun­gen beteiligen. Das geschieht schon deshalb, weil es angesichts der überaus umfangreichen und schwierigen Materie ein Unteng wäre, wenn einer der Stellvertreter oder beide in einem ge° I gebenen vorgeschrittenen Stadium ter Bespre­chungen einspringen müßte, ohne auf das ge­nauste über den bis dahin genommenen Verlauf unterrichtet zu sein.

In Berlin ist zur Zeit noch nichts genau bekannt, ob der Ausschuß am 5. Februar zu­sammen treten wird, ein Zeitpunkt, über den zwi­schen den alliierten Regierungen bereits ge­sprochen worden ist. Es ist jedoch selbstverständ-

D a r m st a d t, den 10. Januar 1929.

Der Minister des Innern gibt soeben nach Zu­stimmung des Gesamtministeriums den Ent­wurf des neuen Gemein debea m t en- gesetzes ter Oeffentlichkeit bekannt, in dem die Vorschriften für die städtischen und die land- gemeindlichen Beamten zusammengefaßt sind, wie auch in der in Arbeit befindlichen neuenGemeindeordnung" Stadt- und Land­gemeinden zusammengefaßt werten sollen. Es entspricht aber den Wünschen der Gemeinte- beamtenschaft, die Reuregelung ihrer Beziehun­gen vorab von der Gemeindeordnung zu voll­ziehen.

Der Minister macht in dem vorliegenden Ent­wurf "ten Versuch, das für das Land Hessen geltende Gemerndebeamtenrecht zeitgemäß f ort­zubilden, wie er in ter Begründung sagt. Die teamtenpolitischen Probleme, die vor allem durch die heurige Ausgestaltung des Ar- bertsrechtes ausgelöst und in ten letzten Jahren lebhaft erörtert worden sind (tote die Frage der Bcamtenverkretungen, ter Einführung von Schiedsgerichten, des Kündigungsschutzes na­mentlich für die nicht auf Lebenszeit angestellten Gemeintebeamten und eine ten heurigen Ab­fassungen e.rtsprechente Ausgestaltung des Dtenst- strafrechtes), haben in dem Entwurf ihven Rieter- schlag gefunden, wenn natürlich auch nicht alle Wünsche ter. Beamtenschaft volle Berücksichtigung gefunden haben, da manche Fragen doch noch nicht genügend geklärt sind. Andererseits muhte auch den Vertretungen der Städte und Landgemeinden bei ihren Anregungen und Vorschlägen Beach­tung geschenkt werten. Zu beachten bleibt aber auch, "dah die nach Artikel 129 ter Reichsver­fassung vorzunehmende einheitlich e Rege­lung ter Grundlagen des Deamtenverhaltnisses durch Reichsgesetz noch aus steht, und sich heute noch nicht überblicken läßt, wie ihre Grund­züge aussehen werden. Außerdem war es wichtig, für die Beamten großer Städte, wie auch für die ter kleinsten Landgemeinden, für ausgespro­chene Derufsteamte, wie für die nur zu einem geringen Grad beschäftigten, ein in den Haupt­fragen tocnigftcnä einheitliches Recht zu i schassen. Andererseits waren die , berechtigten Wünsche ter Gemeindebeamten auf eine gesicherte Stellung, eine angemessene Besoldung und mög­lichste Angleichung an die Rechte der Staats­beamten (die in Hessen auch noch nicht geregelt sind) in Einklang zu bringen mit ter in der Reichsverfassung besonders geschützten Selbstver­waltung.

Der Gesetzentwurf gibt zunächst eine , Bestim­mung des BegriffesGemeindebeamten", bringt dann Vorschriften übet die Anstellung und Ent­lassung (Art. 29), die vermögensrechtlichen An­sprüche (Art. 1014), die allgemeinen Pflichten (Art. 15), das Dienststrafrecht (Art. 1627) und I notwendige Tlebergangs- und Schluhbestimmun- gen (Art. 2836). .

®cr Entwurf bestimmt, daß als Gemeinde­beamter airzusehen tst, wer von einer Gemeinte als Beamter angestellt ist und eine im Gesetz umrittene Anstellungsurkur^x» erhalten hat. Reu und bedeutsam ist die Vorschrift, dah Be­amte, deren Stellen dauernd notwendig sind und eine volle Arbeitskraft erfordern, auf Sehend-

roar. I

(Ls lag nahe, als zweiten Sachverständigen einen Ttann ausderJndustriezu wählen, der neben seinem internationalen Ruf doch am heften in der Lage ist, die wirtschaftlichen Möglich­keiten Deutschlands zu überblicken. Dr. Vogler, der Vorsitzende des Rheinisch-Westfalischen Kohlen- syndikates, heute ein Mann von 52 Jahren, hat in feiner Laufbahn in weitem Umfange einen Einblick in das deutsche Wirtschaftsleben nehmen können. Politisch der Deutschen Volkspartei angehörend, hat er auch in erhöhtem Umfang in den schweren Krisen- Zeiten der deutschen Schwerindustrie im Westen als Sachberater gewirkt. Entsprechend der chauptdele- qierten hat die Reichsregierung wiederum einen Bankier und einen Industriellen zu Ersatzmännern gewähll. Der Hamburger Bankier, Mitinhaber des weltbekannten Bankhauses Warburg, Dr. M ei­ch i o r, hat in den letzten Jahren fast immer an den Verhandlungen über Reparationen teilgenommen. 1919 gehörte er der deutschen finanzpolitischen Dele­gation in Versailles an, lehnte aber seinerseits ganz energisch die Unterzeichnung des Versailler Fne- densoertrages ab. Und schließlich ist noch der Ge­heime Regierungsrat Dr. Ludwig Kastl, der 1927 vorn Völkerbundsrat zum deutschen Mitglied der Mandatskommission ernannt wurde und trotzdem nach wie vor Präsidialmitglied des Reichsverbandes der deutschen Industrie blieb, zum Mitglied der Sachverständigenkommission als Ersatzmann gewählt worden. Geheimrat Kastl gehörte bis 1925 dem! Staatsdienst an, war während des Krieges un Gene- | rnlqouDernement Windhuk tätig und wurde nach dem Kriege zuerst ans Wiederaufbauministerium und sodann ins Reichsfinanzministerium berufen.

Neben diesen Männern hat die Reichsregierung natürlich noch eine Reihe von Sachver­ständigen bereit gestellt, die allerdings nicht, wie Diel ad) gemeldet wird, zu einer Kommission zu- sammengeschlossen werden; sie stehen lediglich dem deutschen Delegierten mit bearbeitetem UR a tert al ßur Verfügung. Die Arbeit, die diese Männer an- treten, ist ungeheuer schwer; und der Wunsch des ganzen deutschen Volkes geht gerade am Tage ihrer Ernennung besonders eindringlich dahin, daß es ihnen gelingen möge, die deutschen Interessen auch wirksam verteidigen zu können.

Der Vorsitz im DaweSkomilee.

Erneuter Versuch einer Einschaltung der Neparationskonnnission.

Berlin, 10. Jan. (TU.) Nachdem nunmehr die deutschen Mitglieder der Reparationskonferenz er­nannt worden sind, müssen, wie der Demokratische Zeitungsdienst aus politischen Kreisen erfährt, zwi­schen den beteiligten Regierunaen noch einige Fragen erörtert werden, die für die Arbeiten der Sachver­ständigen von Bedeutung sind. Dabei handele es sich einmal um die Frage des Vorsitzes in der Reparationskonferenz. Da die Sach­verständigen vorerst in Paris tagen werden, so werde dem internationalen Herkommen gemäß vor­aussichtlich ein französisches Mitglied, also ent­weder der Leiter der Bank von Frankreich, M o - r e a u , oder das Mitglied des Transferkomitees, Parmentier, den Vorsitz führen. Weiter wird innerhalb ter übrigen beteiligten Reaierungen er-