Ausgabe 
8.6.1929
 
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Teile der Annuität, welche kommerzialisiert wer­den können. Die Tätigkeit der Bank wird der ge­wöhnlichen geschäftlichen und finanziellen Praxis angepaßt werden. Ihre Organisation wird außerhalb des Gebietes politischer Einflüsse liegen, und ihre Befugnisse und ihr Wirkungskreis werden weit genug sein, um sie zu Sen', die mit der Regelung der deutschen chtungen verbundenen Probleme mit der nötigen Freiheit und Schnelligkeit zu behandeln. Die Gläubiger werden eine weitere Sicherheit haben, daß die Auswirkungen wirtschaftlicher Ver­änderungen auf den Fluß der Zahlungen soweit als möglich beschränkt werden, und Deutschland andererseits wird in Zeiten vorübergehend un­günstiger Verhältnisse die Möglichkeit einer Llnterstützung haben. Die Kontrolle über die Ge­schäftsführung der Bank soll in den Händen der Zentralbanken der beteiligten Länder liegen, deren Präsidenten von Amts wegen Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank werden sollten. Durch die Ernennung je eines weiteren Mitgliedes von feiten jedes Landes und die Entsendung je eines besonderen dritten Ver­treters von Frankreich und Deutschland werde die Zahl der Mitglieder des Derwaltungsrats zu­nächst bis zu 16 betragen. Diese hätten ihrer­seits das Recht, sich durch Zuwa'hl weiterer neun Mitglieder zu ergänzen. Das Stimmrecht soll von dem Besitz der Anteile losgelöst sein und in verhältnismäßigem Umfange den Zentral­banken der Länder zustehen, in denen die Emissio­nen der Anteile durchgeführt worden sind.

Sur die Bemessung der Höhe der Annui­tät ist nicht maßgebend gewesen, daß in Deutsch­land wie in jedem anderen Lande zeitweilige Schwierigkeiten entstehen können, sondern die Be­urteilung geht von normalen Zeiten aus. Andern­falls wären die Vorschläge für die Gläubiger nicht annehmbar gewesen.

Der Ansicht der deutschen Sachverständigen, die eine Haftung dafür, daß die Gesamlver- pflichtung innerhalb der deutschen Leistungsfähigkeit läge, nicht über- nehmen wollten, ist dadurch Rechnung ge­tragen worden, daß für schwierige Zeilen die Möglichkeit eines T r a n s f e r a u f s ch u b e s gegeben ist. Die Sachverständigen der haupt- gläubigermachle halten die Annuitäten in voller höhe für aufbringbar und übertragbar, aber nur durch die Einlegung eines aufschiebbaren Teils ist es den deutschen Sachverständigen möglich geworden, die Gesamtlösung anzu­nehmen.

Das System der S a ch l i e f e r u n g e n ist für eine bestimmte Uebergangszeit von zehn Jahren beibehalten worden, um wirtschaftliche Er­schütterungen Deutschlands zu vermeiden. Der Zeit­punkt des Inkrafttretens des neuen Planes und des Außerkrafttretens des Dawesplanes soll durch die Regierungen festgesetzt werden. Die Sach­verständigen gehen davon aus, daß der Dawesplan am 31. August 1929 außer Kraft treten und der neue Plan am 1.September 1929 in Kraft treten soll.

Die Annuitäten sind so aufgestellt, daß das An- üuitatsjahr vom 1. April 1930 ab mit dem deutschen Haushaltsjahr zusammenfällt.

Der Annuitätsplan sieht vor:

Mill. RM.

1. September 1929 bis 31. Marz 1930 742,8

1. April 1930 bis 31. März 1931 1707,9

1. April 1931 bis 31. März 1932 1685,0

1. April 1932 bis 31. März 1933 1738,2

1. April 1933 bis 31. März 1934 1804,3

Die Zahlungen steigen bann weiter laufend von Jahr zu Jahr bis auf 2427,5 Millionen im Aahre 1965/66 und senken sich dann allmählich Die in fremder Währung zahlbare Annuität zer­fallt tn zwei Teile: einem in halbmonatlichen Raten zahlbaren unauffchiebbaren Teil von 660 Millionen Mark jährlich (einfchließend den Anleihedienst aus der Dawes-Anleihe von 1924} und den restlichen in monatlichen Raten zahlbaren Tell, für den ein Uebertragungs- aus sch ub und teilweise auch ein Aufbrin­gungsaufschub zugelassen ist. Richt mehr enthalten find in den Annuitäten die Kosten I? fremden Kommissionen und Dre D e s a h u n g s k o st e n , da diese nur bis zu einem von den Regierungen gleichzeitig mit den Abmachungen über die Annahme des Plans zu vereinbarenden Zeitpunkt zu zahlen seien.

Für die Reparationsleistungen wird die haupt- stcherheit nunmehr in der feierlichen Ueber- "ahme der Verpflichtung durch die Regierung gesehen, die durch keine andere Garantie verstärkbar ist. Demzufolge empfiehlt der Ausschuß den Gläu­bigerregierungen, das Erforderliche zu veran- lassen, um alle noch bestehenden Kontrollen, be­sonderen Sicherheiten, Pfänder oder Belastun­gen freizugeben und anzuerkennen, daß durch die Annahme der von der deutschen Regierung feierlich übernommenen Verpflichtung sämtliche zur Zeit vorhandenen Sicherheiten, Pfänder, Belastungen oder Kontrollen erseht werden.

Die Reichsbahnobligationen fallen und ebenso die bestehende Mitwirkung von Ausländern in der Verwaltung. Die Reichs­bahn soll lediglich für die Dauer von 37 Jahren eine direkte Steuer von 660 Millio­nenjährlich zahlen und entsprechende Zerti­fikate der Bank für internationale Zahlungen übergeben. Die Steuer wird von den Bruttoer­trägen der Bahn erhoben und hat den Rang hinter den Personalausgaben, steht im gleichen Rang mit den Ausgaben für Material und lau­fende Erneuerung und im Vorrang vor etwaigen anderen Steuern, sowie vor Hypotheken und son­stigen Reichsbahnverbindlichkeiten. Der private und unabhängige Charakter, die autonome Ver­waltung nach wirtschaftlicher, finanzieller und personeller Seite soll gewahrt bleiben. Die bis­her erhobene Beförderungssteuer unterliegt der Treten Verfügung des Deutschen Reiches.

Die Industriebelaftung fällt als inter­nationale Belastung fort.

Deutschland ist aus eigener freier Entschließung berechtigt, bis zur höhe des aufschiebbaren Teils der Annuität einen Transferaus- fdjub zu verlangen.

Wenn während eines Zeitraums von drei auf- einanöcrfolgenben Jahren von dem Transfer- aufschub für Krs erste Zahr Gebrauch gemacht wird, können die Liebertragungen, die im zweiten Jahr gemacht werden, für höchstens ein Jahr "ach chrer Fälligkeit aufgehoben werden, es fei denn, daß die während des ersten Jahres

fällig geworöenenn Liebertragungen inzwischen voll Dorgenommenn worden find. Ist das der Fall, so tonnnen während des zweiten Jahres fällig werdende Liebertragungen für zwei Jahre, vom Fälligkeitstage an gerechnet, aufgefchoben werden. Während des dritten Jahres fällig wer­dende ^Übertragungen können nicht aufgefchoben werden, bis die im ersten Jahre fälligen Lieber- tragungen voll vorgenommen worden sind.

Ein Jahr nach Inkrafttreten eines Transfer- auffchubs kann Deutschland für die Hälfte des Betrages, dessen Liebertragung aufgeschoben ist, die Zahlung selbst aufschieben. Deutschland ist nach freiem Ermessen berechtigt zu erklären, daß seine Währung und Wirtschaft durch teilweise oder vollständige Zahlung des aufschiebbaren Teils ernsthaft gefährdet werden könnte. (Revi- sionsklausel.) Sowohl im Falle des Aufschubs wie bei Inkrafttreten der Revisionsklausel tritt ein Sonderausschuß bei der Internationalen Dank zusammen, der den Gläubigerregierungen und der Dank zur Erwägung gibt, welche Maß­nahmen ergriffen werden sollten.

Seine Verpflichtungen aus dem neuen Plan hat Deutschland erst erfüllt, wenn alle aufge­schobenen Liebertragungen nachgeholt oder durch Sachlieferungen a b g e d e ck t sind.

Um bas für bas erfolgreiche Arbeiten bleses Planes unerläßliche allgemeine Vertrauen zu gewährleisten, empfiehlt ber Ausschuß ben Re­gierungen, von ihrem Rechte, Rechte u n b Interessen ber brutschen Reichsan - gehörigen ober ber von ihnen abhängigen Gesellschaften zu beschlagnahmen, zurück­

zubehalten unb zu liquidieren, soweit sie nicht bereits liquide ober liquidiert sind ober soweit barüber nicht endgültig verfügt worden ist, nicht mehr Gebrauch zu machen.

Auf Verlangen der internationalen Dank hat Deutschland Donds auf den Ramen des Reiches unter Garantie des Reiches und seiner Länder über ein Kapital auszustellen, durch das ein Teil der Annuitäten kapitalisiert wird. Linter bestimmten Voraussetzungen hat die Dank dieses Verlangen an Deutschland zu stellen, wenn ein Gläubigerstaat eigene Anleihen auf diese Weise zu konvertieren wünscht.

Zusammenfassend wird ausgeführt, daß die Reparationsschuld nunmehr nichts anderes sei als eine sonstige durch internationale Abkommen geregelte Schuld, daß damit der Umfang der Verpflichtungen genau festgesetzt sei und jede Unsicherheit ausgeschaltet werde. Der Ausschuß spricht unter besonderer Hervorhebung der Ver­antwortlichkeit für diese Erklärung aus, daß die finanziellen Verpflichtungen innerhalb der Zahlungsfähigkeit Deutschlands lie­gen, aber er macht einen Vorbehalt. Alles hängt von der künftigen Haltung der beteiligten Völker ab. Die Lösung des Problems ist nicht nur eine Aufgabe Deutschlands, sondern eine gemeinsame Aufgabe von Gläubi­gern und Schuldner. Der Erfolg ist durch gegenseitiges Vertrauen bedingt. Schließlich wird unter Zitierung der betreffenden Stelle des Dawesplanes betont, daß auch der neue Plan ein unteilbares Ganzes sei.

Erstes Echo -er Presse.

Derlin, 8. Juni. (Priv.-Tel.) Bisher nimmt nur ein Teil der Berliner Blätter zu dem Schluh- bericht der Reparationssachverftändigen Stellung. DerDormärts" schreibt: Das Ergebnis von Paris gibt keinen Anlaß zu Iubelge- sängen, aber es bedeutet einen Schritt vor­wärts. Politisch gesehen zeigt es, daß gegen Deutschland in der Welt kein Demichtungswille mehr besteht, und daß man bereit ist, die Ver­nunft zu Wort kommen zu lassen. Die internatio­nale Schulden- und Reparationsfrage ist end­gültig aus dem akuten Stadium des Kampfes in das Stadium der Verständigung hinüberge- treten. ImD. T." wird ausgeführt: Trotz aller anzuerkennenden Endgültigkeit der neuen Reparationsregelung darf man wohl die Hoff­nung hegen, daß Deutschland nicht erst nach 58 Jahren und nach Abtragung der vollen Kapitalsumme von 35 Milliarden von feiner Re- parationsschuld befreit werden wird. Der Streit um die Reparationen ist nun zu Ende. Damit beginnt eine neue Periode der deutschen Wirt- schaftsentwicklung. Die ökonomische Selbständigkeit ist Deutschland wiedergegeben, und was jetzt geschieht, geschieht auf Grund uneingeschränkter eigener Verantwortung. In der V o f f. Z t g." heißt es: Die Vorstellung ist absurd, daß ein Volk zwei Generationen lang den anderen Völkern Kriegsentschädigun­gen zahlen soll. Auch im Lager der alliierten Mächte und vor allem in den Vereinigten Staa­ten wird eines Tages .die wirtschaftliche Ver­nunft liegen, und wenn nicht zu einer völligen Annullierung, so doch zu einer vernünftigen Herabsetzung ber internationalen Kriegsver- schuldung führen müssen. Bis dahin gilt es, Vertrauen in die Zukunft zu haben und mit un­gebrochener Kraft an dem Wiederaufhau der deutschen Wirtschaft zu arbeiten. DerBör­se n k u r i e r" sagt: Die Last muß getragen wer­den. Obwohl nicht wirtschaftliche Erkenntnis, nicht der Wille, die Welt an einem Reparationsplan genesen zu lassen, sie gemessen hat. Die Grenze, bei der sich Forderung und Angebot, schließlich zusammenfanden, wurde von der Macht der Sieger bestimm t. Lind das Sachverständnis der Sachverständigen kam den wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur insofern zugute, als es ge­wisse Vorsichtsmaßregeln einfügte oder zugestand. DerLok.-Anz." schreibt: Woodrow Wil­son versprach einst dem deutschen Volke einen ehrenhaften Frieden, keine Kriegsentschädigung als Strafe, sondern nur die Kosten ber Wiederherstellung des durch Kriegshandlun­gen zerstörten Eigentums sollte Deutschland leisten. Dann kam Versailles. 30 Jahre

sollte Deutschland Tribute zahlen. Der Dawes- Plan: Wiederum 30 Jahre lang soll es zah­len. Der neue Pariser Tributplan: Von neuem 37 und dann noch 21 Jahre soll Deutsch­land zahlen. Das ist gar nicht so schlimm sagt man wieder denn der neue Plan sieht die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs und einer Revision vor. Wenn Amerika seinen Schuld­nern Rachlah gewährt, soll ein Teil dieses Rach­lasses Deutschland zugutekommen. Wenn und abermals wenn! Versprechungen ohne Hintergrund, zu nichts wirklich verpflichtend. Die letzten Rechte, die Deutschland aus 11 Jah­ren internationaler Konferenzen noch bewahrt hat, werden eingetauscht gegen Phantome.

DieDeutsche Zeitung" schleudert diesem Machtwerk" ein rundes Rein entgegen und sagt: Und wir wissen, daß auch diejenigen eines Tages bekehrt sein werden, die heute abermals alles Heil darin sehen, den unersättlichen Rachen des auf Vernichtung bedachten Feindbundes zu stopfen.

Glückwunschschreiben der Reichsregierung

Berlin, 7. Juni. (WBI Ramens der Reichsregierung richtete der Reichskanzler nachstehendes Schreiben an Reichsbankpräsident Dr. Sch acht:Sehr verehrter Herr Reichs- bankpräfident! Es ist mir ein aufrichtiges Be­dürfnis, Ihnen, sehr verehrter Herr Reichsbank­präsident, Herrn Kastl und Herrn Melchior na­mens der Reichsregierung für. Ihre auf­opfernde Arbeit im Interesse der endgültigen Liquidierung des Krie­ges und seiner Folgen unseren besten Dank auszusprechen. Ihre vom höchsten Ver­antwortungsgefühl gegenüber dem deutschen Volk getragenen Bemühungen mögen uns helfen, d i e politischen Ziele zu erreichen, die neben der Verwirklichung der in Paris gefunde­nen Lösung erst eine wahre und dauernde Be­friedung Europas gewährleisten. Mit dem Aus­druck meiner besonderen Wertschätzung Ihr sehr ergebener (gez.) Mülle r."

Reichskanzler Müller hat auch an den Prä­sidenten ber Sachverständigenkonferenz in Paris Otoen QJoung nachstehendes Telegramm ge­richtet:

Anläßlich des Abschlusses ber Pariser Re- parationsverhanblungen beehre ich mich, Ihnen, hochverehrter Herr Präsident, ben wärmsten Dant ber beutschen Reichsregierung für Ihre unermüdliche unb aufopfernde Arbeit sowie ber ganzen amerikanischen Gruppe für ihre tatkräftige Mitarbeit auszusprechen. (gez.): Reichskanzler Müller."

Oie Minderheitenfrage in Madrid.

ten aber der Ausgestaltung. Die Ausschließung der Minderheiten von der Vorprüfung müsse beseitigt werden. Der vorliegende Bericht böte keine ge­eignete Grundlage zu einer Diskussion, und das Ratskomitee müßte einen neuen Bericht vor­legen.

B r i a n d sprach sich für die Fortsetzung der all­gemeinen Aussprache auf ber (Grundlage des vorliegenden Berichts des Dreier-Komitees aus. Die Vertagung stehe juristisch nur dem R a t du und könne nicht vom Ratskomitee beschlossen werden. Als letzter Redner der heutigen Sitzung schloß sich der finnische Außenminister Prokope den Ausführungen Dandurands an.

Die Debatte drehte sich schließlich darum, ob der Bericht des Dreier-Komitees als Ver­handlung sgrundlage dienen soll. Auf eine diesbezügliche Frage des Präsidenten Scialoja an jedes einzelne Ratsmitglied, erklärten die e mit ge-

Vcwbehalten ihre Zustimmung hierzu. Auf Wunsch von verschiedenen Ratsmitgliedern wurde beschlossen, daß A d a t s ch i als Berichterstat- ter für die Minderheitenfrage die einzelnen in dem Bericht des Dreier-Komitees enthaltenen Vorschläge in konkreter Form zusammenfassen soll. Diese Zu­sammenstellung wird also die eigentliche Grundlage ber Aussprache bilben, währenb ber Bericht selbst den Charakter eines Kommentars zu dieser Zusam- menfteUuna hätte. Dieser Beschluß bebeutet in keiner Weise bie Annahme bes Berichtes bes Dreier-Komi­tees. Staatssekretär v. Schubert verlieh noch- mals seinen starken Sebent en Ausbruck. Brianb wies auf bie Gefahr ber Schaffung eines neuen Völkerbunbsorganes in Form eines Minder- heitenausschusses hin. Der englische Ratsbelegierte Sir George Graham gab schließlich eine Erklä­rung ab, daß er von feiner Regierung bie Weisung erhalten habe, im allgemeinen auf ber Grundlage bes Berichtes des Dreier-Komttees zu verhandeln.

Staatssekretär v. Schubert

legte die grundsätzliche Stellungnahme Deutschlands zu dem vorgelegten Bericht dar. Wie wir hören, dürfe kein Zweifel darüber gelassen werden, daß der Bericht der Dreier-Kommission tiefgehende Enttäuschung auf deutscher Seite ausgelöst hat, weil er von einer negativen Einstellung ö" dem Minderheitenproblem erfüllt ist. In dem Bericht werde ber Schutz ber Minderheiten nicht als eine der großen Aufgaben des Völkerbundes Yingestellt, sondern als eirte Nebensache. Die Ga- rantlepflicht solle sich nach dem Bericht darauf be= Wranten, daß der Völkerbund nur bann in Aktion tritt wenn ein Ratsmitglied eine Beschwerde Dorbnngt. Diese Auffassung müsse mit Nach­ts» 3" ruckgewiesen werden. Deutschland halte an der von Dr. Stresemann im März gege­benen Erklärung fest, daß der Völkerbund «»fILL1.? aUS -prulen müsse, ob die einschlägigen Bestimmungen eingehakten morden find. Die allge­meine Garantiepflicht müsse zur Einrichtung einer fta nbigen M in d e rh e i te n . K o m m i s s i o n futiren. Einige Ansätze zur wirksameren Gestaltung dec Garantie feien .in dem Bericht enthalten, bedürf.

©er Bericht des Dreierkomitees als Verhandlungsgrundlage

Madrid, 7. Juni. (WB.) Die allgemeine Aus­sprache über den Bericht des Dreier- Komitees zur Minderheitenfrage ist vom Rats- komitee begonnen morden. Als erster Redner er- klarte der kanadische Delegierte Sandurand, br bekanntlich im Dezember bereits vor dem Zwi- fchenfall in Lugano die Verbesserung des Minder- heitenverfahrens verlangt hatte, daß er mit dem Bericht des Dreier-Komitees nicht e in Der- st anden sei. Er beantragte die Vertagung ber tfrage auf die Herbsttagung des Völkerbunds- rates und betonte, baß nach seiner Auffassung auf leben Fall in der jetzigen Tagung keine ent­scheidenden Beschlüsse gefaßt werden durften. Der deutsche Vertreter

Oie Rheinlandräumung.

Noch keine Verhandlung.Verfrüht und irreführend."

ßonbon, 7. Juni. (WB.) Reuter meldet aus Paris: Die in London veröffentlichten Berichte, wonach bereits Vorbereitungen für die Räumung des Rheinlandes im Oktober eingeleitet worden seien, sind verfrüht und irre­führend. Selbstverständlich liegt die Räu­mung in der Luft und die alliierten Regie­rungen denken an sie, aber es ist bisher nicht nur keine Entscheidung darüber getroffen worden, daß zu einem bestimmten Termin geräumt werden wird, sondern es sind auch zwischen der britischen und der französischen Regierung t e*i n e Ver­handlungen hierüber eingeleitet worden. Anderseits würde die Räumung, wenn sie aus­geführt würde, eine Operation fein, die sorgfäl­tiger Vorbereitung bedürfte. Es liegt durchaus im Bereich der Möglichkeit, daß die alliierten Armeestäbe bereits damit beschäftigt sind, die eventuellen Mittel und Wege für eine Räumung zu prüfen: indessen ist die Räumung für den Augenblick lediglich ein Projekt für die Regierungen und ein Erörterungsgegenstand für die Presse.

GchwereGtudenientumuttein Lemberg.

Warschau, 7. Juni. (WTD.) Seit Sonntag währen in Lemberg von nationalistischen Stu­denten veranstaltete judenfeindliche Demonstra­tionen. Demonstrierende Studentengruppen haben in jüdischen Geschäften, auf dem Markt und in der Ruthcnischen Straße die Schaufenster einge- schlagen und versucht, das große Kaffeehaus Zum Frieden" zu zerstören. Der Dor- lesungs streik dauert noch immer an. Eine Aufforderung der Rektoren der Lemberger Hoch­schulen, zur Arbeit zurückzukehren, blieb un­beachtet, ja, man versucht von Lemberg aus einen Generalstreik sämtlicher polnischer Hoch­schüler heröeizuführen. Tatsächlich hat das rein nationaldemokratisch orientierte Warschauer Oberste Studienkomitee für morgen eine große Studentenversammlung zur Erörterung der Lage einberufen. Die Regierung scheint je­doch nicht gesonnen, dem Druck der Studenten­schaft nachzugeben. Jedenfalls sind die 28 Stu­denten, die wegen der schweren Ausschreitungen am Sonntag verhaftet wurden und deren Freilassung durch den Streik erzwungen werden sollte, bislang noch immer im Gefängnis.

Die politischen Leidenschaften beginnen sich an den Lemberger Vorfällen zu erhitzen: während die Warschauer nationaldemokratische Presse sich voll­kommen mit der Haltung der nationalistischen Stu­denten solidarisiert, führen die Regierungszeitungen einen überaus heftigen Feldzug gegen die Ratio- nalbemokraten, denen sie allein die Schuld an den Lemberger Unruhen beimessen. Die nationalistische Presse verbreitet einen von den Lemberger Bischö­fen an den Woiwoden gerichteten Offenen Brief, worin die Verfasser sich die von den Studenten erhobene Beschuldigung zu eigen machen, baß die Fronleichnamsprozession von jüdischer Seite gestört worden sei, und erklären, es ban­dele sich um den ersten in Polen festgestellten Fall kirchenschänberischer Unbill, unb biefe sei einer Prozession zugesügt worben, welche dem heiligsten Geheimnis bes katholischen Lebens hulbigte. Die Bischöfe bedauern, baß bie an dieser mit aller Schärfe zu verurteilenden religiösen Störung Schul- bigen nicht sofort zur Verantwortung gezogen

Oie Wetterlage.

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Wettervoraussage.

Der gestern über Dänemark gelegene Wirbel zieht unter Abflachung nordostwärts ab, und ein Einfluß auf unsere Wetterlage geht dem Ende zu. Hoher Druck von Süden her führt auch bei uns zu Barometeranstieg, so daß unter seinem Einfluß die Bewölkung etwas zurückgehen wird und leichte Aufheiterung eintritt. Ein neues Druckfallgebiet gewinnt jedoch im Rordosten von Island an Ausdehnung, so daß für später wieder eine Wetterverschlechterung zu erwarten ist.

Voraussage für Sonntag: Wolkiges Wetter, stellenweise auch aufheiternd, leichter Barometeranstieg, strichweise leichte Riederschläge.

Voraussage für Montag: Zeitweise stärker bewölkt, feuchtwarm, vielfach Regen wahr­scheinlich.

Lufttemperaturen am 7.Juni: mittag- 19,1 Grad Celsius, abends 14,7 Grad: am 8. Juni: morgens 13.0 Grad. Maximum 19,4 Grad. Mini­mum 12,1 Grad. Sonnenscheindauer 10Vi ©tun*, den.

Erdtemperaturen in 10 Zentimeter Tiefe: am 7.3uni: abends 19,2 Grad: flu 8. Lun; prorgeuL 15,2 Grad. , < - r r"