Ausgabe 
7.9.1929
 
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Nr. 210 Erstes Blatt

179. Zahrgang

Samstag, 7. September 1929

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General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Aach dem Rheinland der deutsche Osten.

Das Getränk, das im Haag gebraut worden ist, bekommt den Polen nicht; anstatt sie als gute Europäer zu beruhigen, regt es sie auf. Don Warschau kommen verärgerte Stimmen und steigen 2lhnungen auf, die man näher analy­sieren muh. Die Stellung des polnischen Auhen- ministers Zaleski scheint erschüttert zu sein. Eine eigenartige Fernwirkung. Weil im Haag die Liquidation des Krieges Fortschritte gemacht hat, weil demnächst französische Truppen das Rheinland verlassen, weil summa summarum der europäische Frieden gefördert worden ist, wird in Polen ein wichtiger Pfeiler des außenpoliti­schen Systems wacklig. Dies System scheint dem- nach sehr wenig mit der Befriedung Europas zu tun zu haben. So ist es in der Tat. Der zynische Satz: Der Ausbau des euro­päischen Friedens ist für Polen die Gefahr stammt aus einer polnischen Feder. Sie hat treffend die Karikatur der polnischen Haltung in einem Fug gezeichnet, einer Außen­politik, die bei einem ständigen Gegensatz zu dem benachbarten Deutschland und zu der Re­konvaleszenz des wundgeschlagenen Europas zu gedeihen glaubt.

Schon die Abfuhr, die Zaleski seinerzeit in der Minderheitsfrage in Genf erfuhr, warf ein Schlaglicht auf die beginnende Isolie­rung dieser politischen Haltung. Im Haag wurde dem Vertreter Polens der Einblick in die vertraulichen Dokumente verweigert. Es ge­lang den Polen nicht, sich einzuschalten, viel weniger auf die Verhandlungen Einfluß zu neh­men. Das Haager Ergebnis wird in Warschau sehr peinlich empfunden. Herr -Zaleski wahrt das Gesicht und erkennt an, was Tatsache geworden ist. Die Rheinlandräumung ändere, so sagt er, nichts an der polnischen Sicherheit. Im gleichen Atemzuge verlangt er aber, reichlich un­logisch, die Rückkehr zum Genfer Pro­tokoll, damit diese Sicherheit gewährleistet sei. Run. dies Protokoll wird er mit der heu­tigen englischen Regierung nie bekommen. Za- lcski will ferner das polnische Bündnissystem ausbauen, diese alte Methode im Dienste der jungen Kriegsgewinnlerstaaten, die sich unter der Gunst der Sieger übernommen haben und sich in ihrem Bestand unsicher fühlen. Für einen solchen Ausbau liegen aber keine weiteren Mög­lichkeiten vor.

Man wird nach unseren Informationen damit rechnen können, daß Zaleski nicht mehr lange bleibt. Sein Gegner ist der Fürst Janus Aadziwill, der bei einem Besuch französischer Parlamentarier Ausführungen machte, durch deren geschraubten aristokratischen Stil doch die in polnischen maßgebenden Kreisen herrschende Auffassung deutlich durchbricht. Zwei Sähe sind besonders bemerkenswert: Einmal das Bekennt­nis, daß für Polen ein Verhältnis zu Deutsch­land undenkbar sei, das dem Geist des pol­nisch-französischen Bündnisses wider­strebe. Bekanntlich ist der Geist dieses Bündnisses der der Zange, während die Gesinnung, die für Polen notwendig und für beide Teile, Deutschland und Polen, gedeihlich wäre, die der befriedeten Rachbarschaft ist, die ihre Konfliktstoffe ausgeräumt hat. Der zweite wich­tige Sah bringt zum Ausdruck, daß Polen sich nicht einem europäischen Schiedsgericht unter­werfen würde, wenn es einmal zur Bereini­gung der deutsch-polnischen Frage Zerschla­gung der polnischen LInabhängigkeit nennt das der Fürst kommen würde.

Diese Manifestation ist als diejenige der Er­regung, als der cauchemar einer Politik zu bewer­ten, die fühlt, daß sich allmählich die europäische Entwicklung kritisch ihren haltlosen Grundlagen zu­wendet. Die Polen wittern richtig, wenn sie ahnen, daß nach der Räumung des Rheinlandes, nach der Lösung des deutschen Westgrenzenproblems in zwei Etappen Erledigung des Separatismus und Ab­zug der Besatzung d i e Frage der deut­schen O st g r e n z e in den Vordergrund der deut­schen Außenpolitik treten wird. In der Tat ist das die Logik der Entwicklung. Alle deutschen Kräfte, die bisher auf das Rheinland gerichtet waren, wer­den jetzt umschwenken und sich mit der gleichen, ja mit der verdoppelten Intensität an die Revision der deutschen Ostgrenze, an das abgeschnürte und ge­liebte O st preußen klammern. Wille und Sehn­sucht des deutschen Volkes werden es keinem deut­schen Staatsmann erlauben, das Ostproblem nicht auf sein Aktionsprogramm zu setzen. Die vorzeitige Nheinlandräumung ist eine ehrenwerte Leistung; immerhin ist sie nicht Meisterstück außenpolitischer Kunst, sondern ein tüchtiges Gesellenstück, denn die Räumung hätte doch wohl spätestens 1935 erfolgen müssen, weniger oder jedenfalls nicht allein aus juristischen Gründen, als weil sie im Zuge der ge­samten europäischen und weltpolitischen und -wirt­schaftlichen Entwicklung lag. Das Meisterstück der deutschen Befreiungs- und Grenzenpolitik wird die Lösung der Frage des Korridors, überhaupt

Oie Kontrollfrage in den Haager Vereinbarungen.

Reichsminister Or. Wirth antwortet auf die Kritik des Grafen Westarp.

Berlin, 6. Sept. (WB.) Reichsminister Dr. Wirth übermittelt uns Ausführungen zu der Kritik, die Graf Westarp in derKreuz­zeitung" Dom 6. September 1929 an einigen Teil­ergebnissen der Haager Konferenz geübt hat. In diesen Ausführungen Dr. Wirths heißt es u. a.: Was Frankreich im Haag wollte, war eine Kontrollkommission für die entmilitarisierte Zone. Sein gefähr­licher Plan i st im Haag von den deutschen Unterhändlern abgewehrt worden. Was im Haag unterzeichnet wurde, war materiell nicht mehr als eine Bestätigung des geltenden Vertragsrechtes. Aber gerade in der Auf­fassung des geltenden Vertragsrechtes von Lo­carno distanziert sich Graf Westarp von der deut­schen Reichsregierung, deren Rechtsstandpunkt auch ich im Haag vertreten habe. Graf Westarp, der sich dabei auf meinen Parteifreund Prälat Dr. K a a s berufen kann, geht davon aus, dah EntUiilitarisierungsfragen nicht unter Artikel 3 des Locarnopaktes fallen und für die E n t - militari i e r u n g s f r a g e n u u r d e r V ö l- kerbundsrat gemäß Artikel 4 des Lo­carnopaktes zuständig sei. Mir ist nicht bekannt, daß bei den Beratungen des Reichstags über den Locarnopakt irgend jemand die Aus­legung des Artikels 3 und 4 des Locarnopaktes vertreten hätte, was mir jetzt entgegengehalten wird. Es steht vielmehr fest, daß die Verfasser des Vertragstextes von Locarno, zu denen auch Ministerialdirektor Gauß gehört, bei der Be­ratung des Textes die Einbeziehung von Entmilitarisierungsfragen unter Artikel 3 als zutreffend ansahen und zur Beseitigung jeden Zweifels dem Schiedsabkommen den bekannten Artikel 20 einfügten, wonach die Schiedsabkommen von Locarno mit Frankreich und Belgien auch dann zur Anwendung gelangen, wenn dritte Mächte an dem Streitfall beteiligtsind.

Run zu b«r Ralle. der V^leich-fkyrv^sisio'.'r^ 'bei fu n 11 i g'e n En kfümtär. llerusi'gsskrciVjkeilen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Tätigkeit der Vergleichskommissionen in solchen Fällen nur bedingt möglich ist, wenn keine der fünf Locarnomächte den Völkerbundsrat gemäß Artikel 4 des Locarnopaktes anruft. Auch Deutschland, dem der Wortlaut des Art. 4 Absatz 1 nicht völlig günstig war, erhielt ein­wandsfrei das Recht, jederzeit und in jedem Stande des Verfahrens die Vergleichskommis­sion durch die Anrufung des Völkerbundsrates auszuscheiden. Ich habe mich übrigens im Haag zur Sicherstellung des Rechtes Deutschlands, den Völkerbundsrat jederzeit anzurufen, nicht mit dem Texte des Abkommens begnügt, sondern auch eine jenes Recht unterstreichende Erklärung zu Protokoll der Politischen Kommission ge­geben, der die Außenminister der Besatzungs­mächte, sowie die übrigen Mitglieder der Kom­mission zugestimmt haben. In einem stimme ich ganz mit Graf Westarp überein, daß nämlich das Investigationsrecht des Art.213 des Versailler Vertrages nur die Abrü- stung, nid) t aber v i e Entmilitarisie­rung erfaßt. Wenn Graf Westarp aber eine

Preisgabe dieses Grundsatzes aus der Haager Vereinbarung ableiten will, so kann ihm dies nicht gelingen. Er verwendet einen überholten Text, der indes auch seine Behauptung nicht .beweisen würde. Der unterzeichnete Text sagt an der in Betracht kommenden Stelle: Beson­ders sind Vorbehalten die allgemeinen Befugnisse des Rates und der Versammlung des Völker­bundes und die etwaige Anwendung des Art. 213 des Versailler Vertrages über die Investi­gationen.

Die etwaige Anwendung besagt eben die An­wendung, wenn die Voraussetzungen der An­wendung gegeben sind. Graf Westarp wird nicht bestreiten wollen, daß der end­gültige Text niemals die Behauptung stützen könnte, daß die Investigation auch die Entmilitarisierung erfaßt. Die deutsche Dele­gation im Haag hatte es in der Tat mit Projekten fremder Kontrolle zu tun, sie hat aber diese Projekte zu Fall gebracht, indem sie unerschütterlich auf dem Boden des Rechtes verharrte. Zwei Dinge aber mußte die Dele­gation als gegeben berücksichtigen: die ein­seitige Entmilitarisierung, die uns im Versailler Vertrag 1919 aufgezwungen wurde, und die Einzelheiten des Locarnowerkes,

Genf, 6. Sept. (WTB.) Das deutsche Rats­mitglied Dr. Stresemann gab in der heu­tigen Rachmittagssitzung des Völkerbundsrates bei Behandlung des Tätigkeitsberichtes des

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Meinungsverschiedenheiten über den Hilton- Poung-De richt erwähnt sind, über die administrative Vereinigung des Ostafrika - Kolonialbesitzes Eng­lands mit dem englischen Mandats­gebiet Tanganyika eine Erklärung ab, in der es u. a. heißt: Ich glaube, daß die Man­datskommission berechtigt war, den besonde­ren Befürchtungen Ausdruck zu verleihen, die sich der Mehrheit ihrer Mitglieder bei dem Studium des Berichtes aufgedrängt haben. Es ist in der Tat die Grundlage des ganzen Man­datssystems, daß die Mandatsgebiete selbst- ständige internationale Einheiten sind, hinsichtlich deren die Mandatsmächte dem Völkerbünde als dem Mandanten Rechen­schaft schuldig sind. Unter diesem leitenden Grundsatz, der in der Dölkerbundssahung selbst verankert ist, stehen alle Stipulationen der Man­datsurkunden, und keine dieser Bestimmungen kann so ausgelegt werden, daß dieser oberste Grundsatz verletzt würde. Wenn daher auch nach der Tanganyika-Mandatsurkunde in verwal­tungstechnischer Hinsicht eine gewisse Zusammen­fassung mit benachbarten Gebieten möglich ist, so

das bereits im Jahre 1925 Gesetzeskraft erlangte. Aufgabe der deutschen Delegation konnte es nur sein, auf dem Boden des bestehenden Rechtes für Deutschland ein Höchstmaß von Bewegungsfreiheit zu erwirken. Entgegen den drei zusammenfassenden Behauptungen des Gra­fen Westarp am Schluß seines Artikels stelle ich auf Grund meiner Darlegungen nochmals fest: Das Haager Abkommen vom 30. August 1929 enthält

a) keine Anerkenntnis, daß das Investi­gationsrecht des Völkerbundes sich auf die Kontrolle der Entmilitari­sierung beziehe;

b) keine Ausdehnung der Zustän­digkeit der Locarno-Vergleichs- k o m m i s s i o n e n aus alle Streitigkeiten der Entmilitarisierung, da diese mit Artikel 4 des Paktes konkurrierende Zuständigkeit bereits be­steht;

c) kein Recht und selbstverständlich keine Verpflichtungen der Vergleichs- kommissionen. auf einseitigen Antrag Frank­reichs oder Belgiens zur Klärung der vor- gebrachten Anstände jede Untersuchung auf deutschem Boden vorzunehmen. Ueber die Beweisanträge Frankreichs oder Belgiens

darf doch keine Verschmelzung in der Art stattfinden, daß das Weiterbe stehen des Mandatsgebietes als selbstän­dige politische Einheit, und. damsi hie I ? f h stcindlge V . dc r.v ach u ng der Aus-' führung des Mandats durch den Völkerbund in Frage gestellt wäre. Ich hoffe sehr, daß es der Zusammenarbeit zwischen der Mandatskommission und der Man­datsmacht gelingen wird, die Frage im Sinne der Völkerbundssahungen und des Mandats­gedankens zu bereinigen.

Das italienische Ratsmitglied Scialoja brachte verschiedene Bedenken auch gegenüber einer rein verwaltungstechnischenVer­einigung der englischen Kolonien Kenia und Uganda mit dem britischen Mandatsgebiet Tan- ganyaka vor. Das Mandatsgebiet sei viel größer als beide Kolonien zusam­men, so daß also die Verwaltung des sehr gro­ßen Gebiets an die des kleinen Kenia ange­schlossen würde. Es sei sehr fraglich, daß eine solche Maßnahme in den Rahmen des Mandats hineinpasse, auch wenn im Mandatsgebiet der Zusammenschluß benachbarter Zollverwaltungen zugelassen würde. Die eng­lische Regierung sollte daher den Mandatsaus­schuß als einziges Spezialorgan für alle Man­datsfragen über die Ausführbarkeit des Hilton- Poung-Planes befragen.

Ostastikas Schicksal unter britischer Manbaisherrschast. Siresemann und Scialoja kritisieren den Hilton-^oung-Bericht

das deutsch-polnische Problem, sein. Aus dem Bekenntnis zur innigen Verbundenheit vom deutschen Schicksal in West und Ost heraus, werden wir stets dieser großen politischen Aufgabe, die uns für den nächsten Zeitabschnitt gestellt ist, besonders annehmen und alle ihre Phasen aufmerksam ver­folgen.

Reue Schulbeschwerden aus Ost-Oberschlesien.

Tic Polen sabotieren die deutsche Minderhcitenschule.

kakiowih, 6. Sept. (WB.) 3m Namen der deutschen Abgeordneten Polens hat Senator Dr. Pont (Königshütte) im Zusammenhang mit den Beschwerden über die Nichtberücksichtigung der An­meldungen zu den Minderheitenfchulen in Ostober­schlesien an das Völkerbundssekretariat in Genf eine Beschwerde gerichtet, in der u. a. festgestellt wird: Von 75 deutschen Minderheikenschulen in Polnisch- Oberschlesien liegen bis heute aus 15 Schulen die Ergebnisse der Zulassung der Kinder zur Schule bei Schulanfang vor. Für diese 15 Schulen waren 618 Kinder neu angemeldel. Nicht jugelaffen ro u c b e n 2 4 2, an manchen Orlen b i s ; u 9 0 o. h. der angemeldeten Kinder. Als Hauptgrund der Nichtzulassung wird von den Behörden ange­geben, daß die Eltern nicht die Erklärung über die Minderheits- und Sprachen­zugehörigkeit abgegeben hatten. Nach der Angabe der Eltern ist dies unzutreffend, wir erheben eindringlich Beschwerde wegen der offenbar schweren Mißbräuche, welche bei der Be­urkundung der von den Erziehungsberechtigten ab­gegebenen Erklärungen vorgekommen sind.

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Aus allen Teilen der Wojwodschaft Schlesien wer­den zahlreiche Nichtaufnahmen von deutschen Kin­dern in die deutschen Minderheitenschulen gemeldet.

In der Gemeinde R a d z i o n k a u im Kreise Tar- nowitz sind von 72 deutschen zur Minderheitenschule angemeldeten Kindern nur 15 tatsächlich in die Minderheitenschule ausgenommen. Weitere Klagen über die Nichtaufnahme von Kindern in deutsche Schulen kommen aus Königshütte, Bismarckhütte, Schwientochlomitz, Hohenlinde, Friedenshütte, Mor­genrot, Schlesiengrube, Godullahütte und Orzegow. In vielen Fällen handelt es sich bei den Zurück­gewiesenen um solche, die seinerzeit die sogenannten Sprachprüfungen des Schweizer Schulfach- mannes Meurer nicht bestanden haben. Nach einer Entscheidung des Präsidenten der gemischten Kom­mission Ealonder vom Februar d.I. haben jedoch die Eltern dieser Kinder das Recht, für das neue Schuljahr ihre Kinder von den pol­nischen nach den deutschen Schulen umzumel- d c n. Alle derartigen Anträge sind entgegen der klaren Entscheidung Ealonders von den polnischen Schulbehörden für ungültig erklärt worden. Weiter werden zahlreiche Einzelheiten über die U n- regelmäßigkeit bei den Anmeldeaus- schüssen bekannt, von denen teilweise schwere Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften vor­genommen wurden. Sehr groß war aber auch, wie weiter bekannt wird, die Beeinflussung der deutschenErziehungsberechtigten durch Drohungen usw. In vielen Fällen ist man vor be­wußten Fälschungen nicht zurückgeschreckt.

Die Sorge der deutschen Eltern um das Schick­sal ihrer Kinder, die gegen ihren Willen in die polnischen Schulen geschickt werden, ist außer­ordentlich groß und auch durchaus berechtigt. Rach einem Bericht desOberschlesischen Kurier" mußten die Kinder in der polnischen Klasse in Lipine einen Aufsatz über das Thema schreiben: Was für Rachbarn sind die Deutschen?" Hier­bei wurden die Kinder, auch die deutschen, ge­zwungen, niederzuschreiben, daß die Deutschen die Feinde Polens sind, und immer ihre große, räuberische Pfote nach Polen ausgcstreckt haben. Die Deutschen, so wurde weiter für die Rieder- I schrift skizziert, seien Diebe, Lumpen, Hunde, Geschwüre und Schlangen. Dieser Bericht zeigt 1 am besten, was die deutschen Kinder, die zwangs­

weise in die polnische Schule geschickt werden, dort lernen. Es kann daher gegen die neue Ver- gewaltigungd eutscher Kinder entgegen dem klaren Willen der Erziehungsberechtigten nicht stark genug Verwahrung eingelegt werden.

polnische Anschluß-Phantasien.

Warschau verlangt

Lstpreutzcn und Pommern als Lohn.

Berlin, 7. Sept. (Priv.-Tel.) Der Führer der polnischen Rationaldemokraten, die bei den letzten polnischen Kommunalwahlen ihren alten Besitzstand als größte polnische Partei zurück­gewannen, Roman Dmowski, behandelt in einer kürzlich erschienenen Broschüre unter dem TitelDie polnische Politik und der Aufbau des polnischen Staates" auf eine sehr bezeichnende Weise auch die deutsch-österreichische Anschluhfrage. In dieser Broschüre, die von der Presse der verschiedensten Richtungen in Polen sehr wohlwollend besprochen wurde, seht sich Dmowski für den Anschluß Oe­sterreichs an Deutschland ein. Aber das geschieht keineswegs aus dem Gedanken der Gerechtigkeit und des Selbstbestimmungsrechts der Völler, sondern Dmowski verbindet mit dieser These sehr eigenartige Vorschläge. Als Lohn für die Billigung des Anschlusses verlangt Dmowski nicht nur die Abgabe Ostpreu­ßens an Polen, sondern er will gleichzeitig auch Pommern schlucken. An Phantasie fehlt es dem Verfasser nicht, denn er kalkuliert, daß mit der Abgabe Ostpreußens und Pommerns! und mit dem Anschluß Oesterreichs Berlin sich Deichshauptstadt halten könnte, so daß die ganze nicht länger mehr in der Rolle der deutschen: Ostpolitik eine Wandlung und der deutsche Wi­derstand im Rorden an der polnischen Grenze seine Kraft verlieren würde. Der Anschluß wird kommen, aber sicherlich nicht um den Preis, den Roman Dmowski fordert, und den jeder Oesterreicher und Reichsdeutscher mit aller Klarheit ablehnt.