Nr. 210 Erstes Blatt
179. Zahrgang
Samstag, 7. September 1929
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Aach dem Rheinland der deutsche Osten.
Das Getränk, das im Haag gebraut worden ist, bekommt den Polen nicht; anstatt sie als gute Europäer zu beruhigen, regt es sie auf. Don Warschau kommen verärgerte Stimmen und steigen 2lhnungen auf, die man näher analysieren muh. Die Stellung des polnischen Auhen- ministers Zaleski scheint erschüttert zu sein. Eine eigenartige Fernwirkung. Weil im Haag die Liquidation des Krieges Fortschritte gemacht hat, weil demnächst französische Truppen das Rheinland verlassen, weil summa summarum der europäische Frieden gefördert worden ist, wird in Polen ein wichtiger Pfeiler des außenpolitischen Systems wacklig. Dies System scheint dem- nach sehr wenig mit der Befriedung Europas zu tun zu haben. So ist es in der Tat. Der zynische Satz: Der Ausbau des europäischen Friedens ist für Polen die Gefahr — stammt aus einer polnischen Feder. Sie hat treffend die Karikatur der polnischen Haltung in einem Fug gezeichnet, einer Außenpolitik, die bei einem ständigen Gegensatz zu dem benachbarten Deutschland und zu der Rekonvaleszenz des wundgeschlagenen Europas zu gedeihen glaubt.
Schon die Abfuhr, die Zaleski seinerzeit in der Minderheitsfrage in Genf erfuhr, warf ein Schlaglicht auf die beginnende Isolierung dieser politischen Haltung. Im Haag wurde dem Vertreter Polens der Einblick in die vertraulichen Dokumente verweigert. Es gelang den Polen nicht, sich einzuschalten, viel weniger auf die Verhandlungen Einfluß zu nehmen. Das Haager Ergebnis wird in Warschau sehr peinlich empfunden. Herr -Zaleski wahrt das Gesicht und erkennt an, was Tatsache geworden ist. Die Rheinlandräumung ändere, so sagt er, nichts an der polnischen Sicherheit. Im gleichen Atemzuge verlangt er aber, reichlich unlogisch, die Rückkehr zum Genfer Protokoll, damit diese Sicherheit gewährleistet sei. Run. dies Protokoll wird er mit der heutigen englischen Regierung nie bekommen. Za- lcski will ferner das polnische Bündnissystem ausbauen, diese alte Methode im Dienste der jungen Kriegsgewinnlerstaaten, die sich unter der Gunst der Sieger übernommen haben und sich in ihrem Bestand unsicher fühlen. Für einen solchen Ausbau liegen aber keine weiteren Möglichkeiten vor.
Man wird nach unseren Informationen damit rechnen können, daß Zaleski nicht mehr lange bleibt. Sein Gegner ist der Fürst Janus Aadziwill, der bei einem Besuch französischer Parlamentarier Ausführungen machte, durch deren geschraubten aristokratischen Stil doch die in polnischen maßgebenden Kreisen herrschende Auffassung deutlich durchbricht. Zwei Sähe sind besonders bemerkenswert: Einmal das Bekenntnis, daß für Polen ein Verhältnis zu Deutschland undenkbar sei, das dem Geist des polnisch-französischen Bündnisses widerstrebe. Bekanntlich ist der Geist dieses Bündnisses der der Zange, während die Gesinnung, die für Polen notwendig und für beide Teile, Deutschland und Polen, gedeihlich wäre, die der befriedeten Rachbarschaft ist, die ihre Konfliktstoffe ausgeräumt hat. Der zweite wichtige Sah bringt zum Ausdruck, daß Polen sich nicht einem europäischen Schiedsgericht unterwerfen würde, wenn es einmal zur Bereinigung der deutsch-polnischen Frage — Zerschlagung der polnischen LInabhängigkeit nennt das der Fürst — kommen würde.
Diese Manifestation ist als diejenige der Erregung, als der cauchemar einer Politik zu bewerten, die fühlt, daß sich allmählich die europäische Entwicklung kritisch ihren haltlosen Grundlagen zuwendet. Die Polen wittern richtig, wenn sie ahnen, daß nach der Räumung des Rheinlandes, nach der Lösung des deutschen Westgrenzenproblems in zwei Etappen — Erledigung des Separatismus und Abzug der Besatzung — d i e Frage der deutschen O st g r e n z e in den Vordergrund der deutschen Außenpolitik treten wird. In der Tat ist das die Logik der Entwicklung. Alle deutschen Kräfte, die bisher auf das Rheinland gerichtet waren, werden jetzt umschwenken und sich mit der gleichen, ja mit der verdoppelten Intensität an die Revision der deutschen Ostgrenze, an das abgeschnürte und geliebte O st preußen klammern. Wille und Sehnsucht des deutschen Volkes werden es keinem deutschen Staatsmann erlauben, das Ostproblem nicht auf sein Aktionsprogramm zu setzen. Die vorzeitige Nheinlandräumung ist eine ehrenwerte Leistung; immerhin ist sie nicht Meisterstück außenpolitischer Kunst, sondern ein tüchtiges Gesellenstück, denn die Räumung hätte doch wohl spätestens 1935 erfolgen müssen, weniger oder jedenfalls nicht allein aus juristischen Gründen, als weil sie im Zuge der gesamten europäischen und weltpolitischen und -wirtschaftlichen Entwicklung lag. Das Meisterstück der deutschen Befreiungs- und Grenzenpolitik wird die Lösung der Frage des Korridors, überhaupt
Oie Kontrollfrage in den Haager Vereinbarungen.
Reichsminister Or. Wirth antwortet auf die Kritik des Grafen Westarp.
Berlin, 6. Sept. (WB.) Reichsminister Dr. Wirth übermittelt uns Ausführungen zu der Kritik, die Graf Westarp in der „Kreuzzeitung" Dom 6. September 1929 an einigen Teilergebnissen der Haager Konferenz geübt hat. In diesen Ausführungen Dr. Wirths heißt es u. a.: Was Frankreich im Haag wollte, war eine Kontrollkommission für die entmilitarisierte Zone. Sein gefährlicher Plan i st im Haag von den deutschen Unterhändlern abgewehrt worden. Was im Haag unterzeichnet wurde, war materiell nicht mehr als eine Bestätigung des geltenden Vertragsrechtes. Aber gerade in der Auffassung des geltenden Vertragsrechtes von Locarno distanziert sich Graf Westarp von der deutschen Reichsregierung, deren Rechtsstandpunkt auch ich im Haag vertreten habe. Graf Westarp, der sich dabei auf meinen Parteifreund Prälat Dr. K a a s berufen kann, geht davon aus, dah EntUiilitarisierungsfragen nicht unter Artikel 3 des Locarnopaktes fallen und für die E n t - militari i e r u n g s f r a g e n u u r d e r V ö l- kerbundsrat gemäß Artikel 4 des Locarnopaktes zuständig sei. Mir ist nicht bekannt, daß bei den Beratungen des Reichstags über den Locarnopakt irgend jemand die Auslegung des Artikels 3 und 4 des Locarnopaktes vertreten hätte, was mir jetzt entgegengehalten wird. Es steht vielmehr fest, daß die Verfasser des Vertragstextes von Locarno, zu denen auch Ministerialdirektor Gauß gehört, bei der Beratung des Textes die Einbeziehung von Entmilitarisierungsfragen unter Artikel 3 als zutreffend ansahen und zur Beseitigung jeden Zweifels dem Schiedsabkommen den bekannten Artikel 20 einfügten, wonach die Schiedsabkommen von Locarno mit Frankreich und Belgien auch dann zur Anwendung gelangen, wenn dritte Mächte an dem Streitfall beteiligtsind.
Run zu b«r Ralle. der V^leich-fkyrv^sisio'.'r^ 'bei fu n 11 i g'e n En kfümtär. llerusi'gsskrciVjkeilen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Tätigkeit der Vergleichskommissionen in solchen Fällen nur bedingt möglich ist, wenn keine der fünf Locarnomächte den Völkerbundsrat gemäß Artikel 4 des Locarnopaktes anruft. Auch Deutschland, dem der Wortlaut des Art. 4 Absatz 1 nicht völlig günstig war, erhielt einwandsfrei das Recht, jederzeit und in jedem Stande des Verfahrens die Vergleichskommission durch die Anrufung des Völkerbundsrates auszuscheiden. Ich habe mich übrigens im Haag zur Sicherstellung des Rechtes Deutschlands, den Völkerbundsrat jederzeit anzurufen, nicht mit dem Texte des Abkommens begnügt, sondern auch eine jenes Recht unterstreichende Erklärung zu Protokoll der Politischen Kommission gegeben, der die Außenminister der Besatzungsmächte, sowie die übrigen Mitglieder der Kommission zugestimmt haben. In einem stimme ich ganz mit Graf Westarp überein, daß nämlich das Investigationsrecht des Art.213 des Versailler Vertrages nur die Abrü- stung, nid) t aber v i e Entmilitarisierung erfaßt. Wenn Graf Westarp aber eine
Preisgabe dieses Grundsatzes aus der Haager Vereinbarung ableiten will, so kann ihm dies nicht gelingen. Er verwendet einen überholten Text, der indes auch seine Behauptung nicht .beweisen würde. Der unterzeichnete Text sagt an der in Betracht kommenden Stelle: Besonders sind Vorbehalten die allgemeinen Befugnisse des Rates und der Versammlung des Völkerbundes und die etwaige Anwendung des Art. 213 des Versailler Vertrages über die Investigationen.
Die etwaige Anwendung besagt eben die Anwendung, wenn die Voraussetzungen der Anwendung gegeben sind. Graf Westarp wird nicht bestreiten wollen, daß der endgültige Text niemals die Behauptung stützen könnte, daß die Investigation auch die Entmilitarisierung erfaßt. Die deutsche Delegation im Haag hatte es in der Tat mit Projekten fremder Kontrolle zu tun, sie hat aber diese Projekte zu Fall gebracht, indem sie unerschütterlich auf dem Boden des Rechtes verharrte. Zwei Dinge aber mußte die Delegation als gegeben berücksichtigen: die einseitige Entmilitarisierung, die uns im Versailler Vertrag 1919 aufgezwungen wurde, und die Einzelheiten des Locarnowerkes,
Genf, 6. Sept. (WTB.) Das deutsche Ratsmitglied Dr. Stresemann gab in der heutigen Rachmittagssitzung des Völkerbundsrates bei Behandlung des Tätigkeitsberichtes des
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Meinungsverschiedenheiten über den Hilton- Poung-De richt erwähnt sind, über die administrative Vereinigung des Ostafrika - Kolonialbesitzes Englands mit dem englischen Mandatsgebiet Tanganyika eine Erklärung ab, in der es u. a. heißt: Ich glaube, daß die Mandatskommission berechtigt war, den besonderen Befürchtungen Ausdruck zu verleihen, die sich der Mehrheit ihrer Mitglieder bei dem Studium des Berichtes aufgedrängt haben. Es ist in der Tat die Grundlage des ganzen Mandatssystems, daß die Mandatsgebiete selbst- ständige internationale Einheiten sind, hinsichtlich deren die Mandatsmächte dem Völkerbünde als dem Mandanten Rechenschaft schuldig sind. Unter diesem leitenden Grundsatz, der in der Dölkerbundssahung selbst verankert ist, stehen alle Stipulationen der Mandatsurkunden, und keine dieser Bestimmungen kann so ausgelegt werden, daß dieser oberste Grundsatz verletzt würde. Wenn daher auch nach der Tanganyika-Mandatsurkunde in verwaltungstechnischer Hinsicht eine gewisse Zusammenfassung mit benachbarten Gebieten möglich ist, so
das bereits im Jahre 1925 Gesetzeskraft erlangte. Aufgabe der deutschen Delegation konnte es nur sein, auf dem Boden des bestehenden Rechtes für Deutschland ein Höchstmaß von Bewegungsfreiheit zu erwirken. Entgegen den drei zusammenfassenden Behauptungen des Grafen Westarp am Schluß seines Artikels stelle ich auf Grund meiner Darlegungen nochmals fest: Das Haager Abkommen vom 30. August 1929 enthält
a) keine Anerkenntnis, daß das Investigationsrecht des Völkerbundes sich auf die Kontrolle der Entmilitarisierung beziehe;
b) keine Ausdehnung der Zuständigkeit der Locarno-Vergleichs- k o m m i s s i o n e n aus alle Streitigkeiten der Entmilitarisierung, da diese mit Artikel 4 des Paktes konkurrierende Zuständigkeit bereits besteht;
c) kein Recht und selbstverständlich keine Verpflichtungen der Vergleichs- kommissionen. auf einseitigen Antrag Frankreichs oder Belgiens zur Klärung der vor- gebrachten Anstände jede Untersuchung auf deutschem Boden vorzunehmen. Ueber die Beweisanträge Frankreichs oder Belgiens
darf doch keine Verschmelzung in der Art stattfinden, daß das Weiterbe stehen des Mandatsgebietes als selbständige politische Einheit, und. damsi hie I ? f h stcindlge V . dc r.v ach u ng der Aus-' führung des Mandats durch den Völkerbund in Frage gestellt wäre. Ich hoffe sehr, daß es der Zusammenarbeit zwischen der Mandatskommission und der Mandatsmacht gelingen wird, die Frage im Sinne der Völkerbundssahungen und des Mandatsgedankens zu bereinigen.
Das italienische Ratsmitglied Scialoja brachte verschiedene Bedenken auch gegenüber einer rein verwaltungstechnischenVereinigung der englischen Kolonien Kenia und Uganda mit dem britischen Mandatsgebiet Tan- ganyaka vor. Das Mandatsgebiet sei viel größer als beide Kolonien zusammen, so daß also die Verwaltung des sehr großen Gebiets an die des kleinen Kenia angeschlossen würde. Es sei sehr fraglich, daß eine solche Maßnahme in den Rahmen des Mandats hineinpasse, auch wenn im Mandatsgebiet der Zusammenschluß benachbarter Zollverwaltungen zugelassen würde. Die englische Regierung sollte daher den Mandatsausschuß als einziges Spezialorgan für alle Mandatsfragen über die Ausführbarkeit des Hilton- Poung-Planes befragen.
Ostastikas Schicksal unter britischer Manbaisherrschast. Siresemann und Scialoja kritisieren den Hilton-^oung-Bericht
das deutsch-polnische Problem, sein. Aus dem Bekenntnis zur innigen Verbundenheit vom deutschen Schicksal in West und Ost heraus, werden wir stets dieser großen politischen Aufgabe, die uns für den nächsten Zeitabschnitt gestellt ist, besonders annehmen und alle ihre Phasen aufmerksam verfolgen.
Reue Schulbeschwerden aus Ost-Oberschlesien.
Tic Polen sabotieren die deutsche Minderhcitenschule.
kakiowih, 6. Sept. (WB.) 3m Namen der deutschen Abgeordneten Polens hat Senator Dr. Pont (Königshütte) im Zusammenhang mit den Beschwerden über die Nichtberücksichtigung der Anmeldungen zu den Minderheitenfchulen in Ostoberschlesien an das Völkerbundssekretariat in Genf eine Beschwerde gerichtet, in der u. a. festgestellt wird: Von 75 deutschen Minderheikenschulen in Polnisch- Oberschlesien liegen bis heute aus 15 Schulen die Ergebnisse der Zulassung der Kinder zur Schule bei Schulanfang vor. Für diese 15 Schulen waren 618 Kinder neu angemeldel. Nicht jugelaffen ro u c b e n 2 4 2, an manchen Orlen b i s ; u 9 0 o. h. der angemeldeten Kinder. Als Hauptgrund der Nichtzulassung wird von den Behörden angegeben, daß die Eltern nicht die Erklärung über die Minderheits- und Sprachenzugehörigkeit abgegeben hatten. Nach der Angabe der Eltern ist dies unzutreffend, wir erheben eindringlich Beschwerde wegen der offenbar schweren Mißbräuche, welche bei der Beurkundung der von den Erziehungsberechtigten abgegebenen Erklärungen vorgekommen sind.
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Aus allen Teilen der Wojwodschaft Schlesien werden zahlreiche Nichtaufnahmen von deutschen Kindern in die deutschen Minderheitenschulen gemeldet.
In der Gemeinde R a d z i o n k a u im Kreise Tar- nowitz sind von 72 deutschen zur Minderheitenschule angemeldeten Kindern nur 15 tatsächlich in die Minderheitenschule ausgenommen. Weitere Klagen über die Nichtaufnahme von Kindern in deutsche Schulen kommen aus Königshütte, Bismarckhütte, Schwientochlomitz, Hohenlinde, Friedenshütte, Morgenrot, Schlesiengrube, Godullahütte und Orzegow. In vielen Fällen handelt es sich bei den Zurückgewiesenen um solche, die seinerzeit die sogenannten Sprachprüfungen des Schweizer Schulfach- mannes Meurer nicht bestanden haben. Nach einer Entscheidung des Präsidenten der gemischten Kommission Ealonder vom Februar d.I. haben jedoch die Eltern dieser Kinder das Recht, für das neue Schuljahr ihre Kinder von den polnischen nach den deutschen Schulen umzumel- d c n. Alle derartigen Anträge sind entgegen der klaren Entscheidung Ealonders von den polnischen Schulbehörden für ungültig erklärt worden. Weiter werden zahlreiche Einzelheiten über die U n- regelmäßigkeit bei den Anmeldeaus- schüssen bekannt, von denen teilweise schwere Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen wurden. Sehr groß war aber auch, wie weiter bekannt wird, die Beeinflussung der deutschenErziehungsberechtigten durch Drohungen usw. In vielen Fällen ist man vor bewußten Fälschungen nicht zurückgeschreckt.
Die Sorge der deutschen Eltern um das Schicksal ihrer Kinder, die gegen ihren Willen in die polnischen Schulen geschickt werden, ist außerordentlich groß und auch durchaus berechtigt. Rach einem Bericht des „Oberschlesischen Kurier" mußten die Kinder in der polnischen Klasse in Lipine einen Aufsatz über das Thema schreiben: „Was für Rachbarn sind die Deutschen?" Hierbei wurden die Kinder, auch die deutschen, gezwungen, niederzuschreiben, daß die Deutschen die Feinde Polens sind, und immer ihre große, räuberische Pfote nach Polen ausgcstreckt haben. Die Deutschen, so wurde weiter für die Rieder- I schrift skizziert, seien Diebe, Lumpen, Hunde, Geschwüre und Schlangen. Dieser Bericht zeigt 1 am besten, was die deutschen Kinder, die zwangs
weise in die polnische Schule geschickt werden, dort lernen. Es kann daher gegen die neue Ver- gewaltigungd eutscher Kinder entgegen dem klaren Willen der Erziehungsberechtigten nicht stark genug Verwahrung eingelegt werden.
polnische Anschluß-Phantasien.
Warschau verlangt
Lstpreutzcn und Pommern als Lohn.
Berlin, 7. Sept. (Priv.-Tel.) Der Führer der polnischen Rationaldemokraten, die bei den letzten polnischen Kommunalwahlen ihren alten Besitzstand als größte polnische Partei zurückgewannen, Roman Dmowski, behandelt in einer kürzlich erschienenen Broschüre unter dem Titel „Die polnische Politik und der Aufbau des polnischen Staates" auf eine sehr bezeichnende Weise auch die deutsch-österreichische Anschluhfrage. In dieser Broschüre, die von der Presse der verschiedensten Richtungen in Polen sehr wohlwollend besprochen wurde, seht sich Dmowski für den Anschluß Oesterreichs an Deutschland ein. Aber das geschieht keineswegs aus dem Gedanken der Gerechtigkeit und des Selbstbestimmungsrechts der Völler, sondern Dmowski verbindet mit dieser These sehr eigenartige Vorschläge. Als Lohn für die Billigung des Anschlusses verlangt Dmowski nicht nur die Abgabe Ostpreußens an Polen, sondern er will gleichzeitig auch Pommern schlucken. An Phantasie fehlt es dem Verfasser nicht, denn er kalkuliert, daß mit der Abgabe Ostpreußens und Pommerns! und mit dem Anschluß Oesterreichs Berlin sich Deichshauptstadt halten könnte, so daß die ganze nicht länger mehr in der Rolle der deutschen: Ostpolitik eine Wandlung und der deutsche Widerstand im Rorden an der polnischen Grenze seine Kraft verlieren würde. Der Anschluß wird kommen, aber sicherlich nicht um den Preis, den Roman Dmowski fordert, und den jeder Oesterreicher und Reichsdeutscher mit aller Klarheit ablehnt.


