Ausgabe 
7.3.1929
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 56 Erstes Blatt

179. Jahrgang

Donnerstag, 7. Mr; 1929

Erscheint täglich,anher Sonntags und Feiertag». Beilagen

Die Illustrierte Gießener Familienblätter

Heimat im Bild Die Scholle Bezugspreis sürrwochen: 1 Reichsmark und 15 Reichspfennig für Träger« lohn, auch bei Richter« scheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt. Fernsprechanlchlüfse: 51, 54 und 112.

Anschrift für Drahtnach« richten: Anzeiger Stehen.

Postscheckkonto: granlfurt am Main 11686.

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

VN'S imd verlor! vrühl'sche Unlverslttlr.vuch. und Stelndnickerel R. Lange in Sieben. Lchristleitnng UN» SeschSsirftelle: ichulltrabe 7.

Annahme oon Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspjennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzoorfchrist 20°/ mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THynot; für den übrigen Tetl Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann. fämUich in Gießen.

Sttesemanns große Wndecheitenrede vor dem Völkerbundsmt.

Oer Reichsaußenminister schlägt Oeffentlichkeit des Verfahrens und Einsetzung einer (Studienkommission vor. - Freiheit für Sprache, Seele und Glaube.

Ein großer Tag in Genf.

Genf, 6. März. (WTD.) Die Hülle und die Wandelgänge des Dölkerbundssekrelariats find überfüllt Journalisten und Politi.'ec dieses internationalen Milieus diskutieren in eifrigem Gespräch den voraussichtlichen Gang der bevor­stehenden Debatte. Selbstverständlich sind zu der bevorstehenden grundsätzlichen Auseinander- sehung über die Minderheitenfrage auch nam­hafte Vertreter der Minderheitenbcwegung aller Länder hier eingetroffen, darunter der Pr.sident des nationalen Minderheitentongresses, der Slo- vene Dr. Wilfan (Triest). Kurz nach l/912 Ahr trat der Rat in die öffentlicheSihung ein. Die öffentliche Sitzung zeigt das Bild eines ganz großen Tages. Der auf Vorschlag des deutschen Ratsmitgliedes im vergangenen Som­mer für die Feit der Ratstagungen um_ das Doppelte erweiterte große GlaSsaal des Völker­bundssekretariats ist bis auf den letzten Platz beseht. Die Mitglieder der Delegationen, die dieses Mal ohnehin stärker als sonst nach Genf gekommen sinü, wohnen fast vollzählig der Sitzung bei. Auch das Personal des V ö l - kerbundsfekretariats ist in dieser ge­schichtlichen Stunde des Rückblickes auf eines der wich.igften Tätlgkeitegebiele des Völkerbundes stärker vertreten als sonst.

Da» kanadische Ralsmilgtted Dandurand begann sofort mit der Begründung feiner bekann­ten Anträge zur Verbesserung des Verfahrens bei der Behandlung von Minderheitenbeschwerden. In gedrängter Form gab er zunächst eine Wieder- holung der in feiner Denkschrift enthaltenen Be­gründung und betonte zum Schluß: G e recht ig- keitsfinn und Pflichtgefühl gegenüber dem Völkerbund haben mich zu meinen Vorschlägen veranlaßt. Zweifellos hat der Völkerbund auf dem Gebiete der Minderheitenfragen schon manches gute Werk getan. Das Dunkel und das Schweigen, das feine Beratungen über die Minderheitenfragen um­gibt, haben aber den Glauben aufkommen lassen können, daß er feine Pflicht nicht in vollem Maße erfüllt. Um jede Art von Verschleierung zu verhin­dern und den Befürchtungen von Minderheiten jede Berechtigung und jeden Anschein einer Berechti­gung zt? nehmen, hat Kanada diesem Problem seine besondere Aufmerksamkeit geschenkt und seine An­träge eingebracht. Dap Geringste, das die Minder­heiten vom Söfterbunb erwarten können, ist, daß allen Ratsmitgliedern Mittel und Wege zur Ver­fügung stehen, um sich über die Lage der Minder- Herten im Falle von Beschwerden zu unterrichten. Unter angespanntester Aufmerksamkeit des ge­samten Saales ergriff hierauf kurz nach 11.45 Uhr das deutsche Ratsmitglied, Reichsaußen- minifter Dr. Stresemann, das Wort, um zur Begründung seines Antrages über die Völkerbunds­garantie zum Minderheitenschutz die folgenden grundsätzlichen Ausführungen zu machen.

Stresemann spricht.

Schon während der letzten Bundesversammlung klang aus verschiedenen Reden die Erkenntnis, daß in der Entwicklung der Völkerbundstätigkeit der Zeitpunkt gekommen ist, an dem es von Nutzen fein wird, auf die bisherige Behandlung der Minder­heitenprobleme einen Rückblick zu werfen. Nicht darum geht.es mir, die Schicksale und Verhältnisse bestimmter einzelner Minderheiten bei dieser Ge­samterörterung in den Mittelpunkt zu stellen. Worauf es mir ankommt, das ist die Situation, die sich er­gibt durch die geltenden Verträge und Erklärungen, durch die dem Völkerbund übertra­gene Garantie, und seine aus diesen Garan­tien zu folgernden Rechte und Pflichten. Es ist die Aufgabe des Völkerbundes, der Menschheit zu zei- gen, daß es eine Entwicklung im Dölkerleben gibt, die nach aufwärts strebt und nicht unter­geht in Resignation und Pessimismus, die niemals stärker werden als dann, wenn ein klaffender Wider­spruch zwischen den Verheißungen und den Taten besteht. Dr. Stresemann erklärte, wenn er mit den prinzipiellen Grundlagen die Praxis zusammenhalle, so könne er sich nicht des Gefühls erwehren, daß Theorie und Praxis nicht immer im Einklang miteinander geblieben sind. Die Minderheiten selbst feien im sehr weiten Maße von diesem Gefühl und den sich daraus ergebenden Sor« gen um ihr kulturelles Schicksal beherrscht. Dr. Stresemann erinnerte an die Erklärung des frühe­ren Berichterstatters im Rat aus dem Jahre 1920. Hier finden sich Steuerungen grundsätzlicher Art über den Zweck der Mindcrheitenschutzbesiim- muvgen und über den Zweck der Garantie des Völkerbundes, die nicht so gedeutet werden fön« nen, als ob cs sich bei diesen Bestimmungen um eine Art von Uebergangsregime handelt, das schließ­lich dahin zu führen hat, daß die Minderhei­ten als -solche verschwinden, d. h. sie in der Majorität der Staatsbevölkerung aufgehen zu lasten.

Wenn jene 2lcugerungen im Sinne einer Art Assimilationstheorie zu verstehen sein sollten, worauf manche in späteren Ratssitzun­gen gelegentlich abgegebenen Erklärungen hin­zudeuten scheinen, so muß ich dem zu meinem Teil auf da» bestimmteste wider­

sprechen. Line solche Theorie steht im Ge­gen s a tz zu dem bei Begründung des neuen Winderheilenschuhes in aller Klarheit festge­stellten Gedanken, daß dieser Schuh ein dauernder und nicht nur ein Uebergangs­regime zum Zwecke der Erleichterung vorüber­gehender Schwierigkeiten sein sollte.

Im Zusammenhang hiermit steht ein anderer Punkt von grundsätzlicher Bedeutung. Im we­sentlichen beschränkt sich das bestehende Verfah­ren auf die Erledigung der beim Völkerbund eingegangenen Petitionen. Es sind keiner­lei Einrichtungen oder Verfahrensarten vorge­sehen, um die dem Völkerbund in ganz allgemei­ner Form übertragene Garantie auch außer­halb des Gebietes der Petitionen zu realisieren. In den bereits von mir erwähnten grundsätzlichen Beratungen vom Jahre 1920 kommt aber zum Ausdruck, daß der Völkerbund die Verpflichtung habe, sich der fortdauernden Durchführung der Minderheltenschuhbestimmungen zu vergewis­sern.

Die Praxis habe sich dahin entwickelt, daß die Vehandlung der Petitionen in den Komitees das gesamte Verfahren in der Regel abfchließe, ohne daß die nicht im Komitee vertretenen Ratsmit­glieder irgendetwas darüber erfahren. Eine selbstverständliche Folge deS ursprünglich mit der Einrichtung der Komitees beabsichtigten Zweckes sollte aber fein, daß diese auf jeden Fall das Ergebnis ihrer Arbeiten den Rats­mitgliedern vorlegen, damit diese sich darüber schlüssig werden können, ob sie die An­gelegenheit weiter verfolgen wollen. Zur Her­beiführung einer größeren Publizität des ganzen Verfahrens wäre z. B. zu erwägen, ob es nicht angebracht fei, dem alljährlich der Bundes- verfammlung zu erstattenden Bericht über dieTätigkeitbesRates eine listenmähige Rachweisung aller eingegangenen und in den Ko­mitees behandelten Defchwerden beizufügen. Außerdem könnte das Verfahren durch eine Vor­prüfung außerhalb der Ratstagungen beschleu­nigt und die Arbeit der Komitees dadurch ver­lieft werden, daß ihnen die Möglichkeit gegeben wird, nicht nur wie bisher mit der Regierung der Minderheit in Verbindung zu treten, son­dern auch nach Lage des Falles von berufenen Vertretern der Minderheit selbst oder von anderen Sachkundigen ergänzende Mitteilungen einzufor­dern.

Dr. Stresemann befaßte sich dann mit dem Plan der Einrichtung einer ständigen Minderheiten- fommiffion,

der von so weittragender Bedeutung sei, daß er genauester Prüfung bedürfe. Erst das Studium der mit seiner Derwirllichung zusammenhängen­den Einzelfragen, insbesondere das Studium der Frage, welche Funktion einem solchen Organismus im Verhältnis zur Tätigkeit des Rates selbst zuzuweisen wäre, werde eine be­stimmtere Stellungnahme dazu ermöglichen. Wie indes das formale Verfahren künftig auch zu gestalten sein möge, unerläßlich fei volle Klarheit darüber, welchen Zwecken die dem Völker­bund übertragene Garantie letzten Endes zu dienen habe und von welchem Geiste ihre Durch­führung getragen sein müsse.

Aus den angeführten Erwägungen komme ich, so erklärte Dr. Stresemann, zu folgenden Schluß« folgerungen: Was ich wünsche und dem Rate dringend zur Erwägung stelle, ist einmal -eine sorg­fältige Durchprüfung der Möglichkeiten, die für eine Besserung des formalen Verfahrens bei der Behandlung von Petitionen gegeben sind. Zweitens bitte ich, in Aussicht zu nehmen, d i e bisher geübte Ausschaltung der be­teiligten Nationen durch Ihre Hinzu- Ziehung zu ersetzen. Drittens wäre zu prü­fen, in welcher Weise der Völkerbund seiner Go­ran t i e p f l i ch t außerhalb des Gebie- tes der Petitionen zu genügen hat. Endlich liegt mir daran, daß in der oon mir ausgespro­chenen Weise eine Klärung der grundsätzlichen Seite der Dölkerbundsgarantie herbeigeführt wird. Ich bin mir darüber klar, daß die Aufgabe, die sich hieraus ergibt, zu umfangreich und auch zu wichtig ist, als daß sie oon uns während der gegenwärtigen Ratssitzung bewältigt werden könnte.

Wohl aber können wir die zu bewältigende Arbeit in Gong bringen. Als dos beste Mittel dazu erscheint mir die Einsetzung einer be­sonderen Studienkommission. Sie wäre so zu- fammenzusehen, daß sie über die notwendige

Autorität und Sachkunde verfügt.

Ich kenne in dieser Frage nicht einen Unter- schied zwischen an diesen Fragen interessierten und nichtinteressierten Rationen. Denn die Frage, die wir behandeln, ist eine Frage, die den Völker­bund in seiner Gesamtheit interessieren muß. Die Idee, die zu der Begründung des Völkerbundes und zu den von ihm übernomme­nen Garantien für die Minderheiten geführt hat, sehe ich gerade darin, daß er den Ausgleich schaffen wollte zwischen den Spannungen, die die neuen Verhältnisse naturgemäß schaffen und zurücklassen mußten, durch eine gerechte Hand­habung gegenüber den Menschen anderer Rasse, anderer Religion und anderer Sprache. Den Frie­

den auf Ewigkeit zu sichern, ist ein Ideal, dem die Menschen zustreben, ohne daß irgend jemand würde behaupten können, daß die Menschheit dieses Ideal je erreichen wird. Wir können nur alles, was in unseren Kräften steht, dazu tun, um die Voraussetzungen für einen solchen Frieden zu schaffen. Eine dieser Voraussetzungen ist der kulturelle Friede der Völker unter einander, und stärker, als Paragra­phen und Bindungen es für die Ewigkeit ver­mögen, wird der Friede gesichert werden können durch die Ausübung der Gerechtig­keit gegenüber jedem, der für das ihm gegebene Lebensrecht feiner Sprache, feiner Seele und seines Glaubens eintritt.

Oie Oebaiie.

Zaleski, Chamberlain und Briand.

In der weiteren grundsätzlichen Aussprache über das Minderheitenproblem verlas der pol­nische Außenminister Zaleski eine Erklärung, in der u. a. ausgeführt wird, bah das jetzige Verfahren zur Behandlung der Minderheiten­beschwerden in den Minderheitenverträgen nicht vorgesehen sei. Es sei deshalb außerhalb der Verträge entstanden und vom Völker- bundsrat in Uebereinftimmung mit den ©Ignatar- ftaaten der Minderheitsverträge ausgearbeitet worden, ohne deren Zustimmung es nicht funk­tionieren könne. Wiederholt fei von diesen Staa­ten erklärt worden, daß es ihnen unmöglich wäre, jeder Abänderung des gegenwärtigen Re­gimes zuzustimmen, wenn sie nur für diese Staaten allein verpflichtend wäre. Es müsse daher zunächst untersucht werden, ob die Vor­schläge Dandurands ein neues Verfahren dar- stellen derart, daß durch ihre Verwirklichung die in den Minderheitenverträgen enthaltenen Verpflichtungen der Signatar st aalen a b g e ä n dert würden. Er beantrage daher, daß der Rat einen Berichterstatter ernenne, der mit älntcrstützung von zwei anderen Ratsmitglied^.n zunächst diese Vorfrage prüfe. Das rumä­nische Ratsmitgfied Titule scu schloß sich dem polnischen Anträge an, dessen Zweck darin be­stehe, festzustellen, ob die vorgeschlagenen Ab­änderungen die heute geltenden Verpflichtungen überschreiten oder nicht.

Als dritter Redner gab sodann der englische Außenminister Chamberlain eine grundsätz­liche Würdigung des gegenwärtigen Minder­heitenverfahrens, wobei er vor allem auf zwei Mängel hinwies für die, wenn möglich, Abhilfe geschaffen werden sollte, nämlich die Publi­zität, die in Zukunft in größerem Ausmaße verwirklicht werden sollte, weil dadurch ein großer

Tell der bei den Minderheiten vorhandenen Be­fürchtungen hinfällig werden und zweitens sollte das Tempo des Verfahrens bei der Behandlung von Minderheitenfragen beschleunigt werden. Zur grundsätzlichen Seite der Angelegen­heit erklärte Chamberlain: Das Wort Briande von den heiligen Rechten der Minder­heiten könne nicht genug unterstrichen werden es müsse aber ergänzt werden durch die Betonung der Rotwendigkeit der Loyalität der M i n^ derheiten gegenüber dem Staate, zr dem sie gehören. Auch er sei überzeugt, daß di« Beratung dieser komplizierten und heiklen Frag« nicht in einer einzigen Art abgeschlossen Werder könne, und empfehle daher, sämtliche Anregungen und Vorschläge sowohl die des deutschen und bei kanadischen Ratsmitgliedes zur Verbesserung bei Minderheitenverfahrens wie auch die von den polnischen und dem rumänischen Vertreter er­wähnten bestehenden Verpflichtungen durch einer Bericht auf breitester Grundlage einer gründ- lichenundumfafsendenPrüfung durch einen Berichterstatter unter Hinzuziehung wei­terer Ratsmitglieder zu unterziehen.

Gegen Ende der Sitzung erklärte der französisch« Außenminister Briand: In bezug auf die g e h e i- ligten Rechte der Minderheiten gebi es am Ratstisch keine geteilte Meinung. Auch habe der Völkerbund niemals versucht, sich diese Aufgabe zu entziehen. Der Grundsatz der 6 o u. beränltät der Völkerbundsstaatel beenge jedoch die Tätigkeit des Döllerbundes so daß es notwendig sei, den Gedanken det Schutzes der Minderheiten in das möglich- Verhältnis zum Gedanken der Souveränllä zu bringen. So wenig eS die Aufgabe bet M Verbundes fein könne, die Minderheiten zi afhmilieren und zu nivellieren, so wenig bürf- et S den Minderheiten einen Block ber Um Airfth >enen werden lassen. Er habe aber nicht» dagegen, daß man sich nach Möglichkeit bemühe um duS heutige Verfahren eventuell zu verbes fern; auf keinen Fall dürfe man eine über nationale Jurisdiktion zur Behandlung voi Minderheitenbefchwerden schaffen. Die toei tere Diskussion brachte eine kurze Replik bei Reichsministers Dr. Stresemann und ein- Duvlik Chamberlains, ferner grundsätzlich« Erklärungen des finnischen Ministers Pro c o p e , und deS kanadischen RatsmitglledeS Dan durand. Aadatchi (Japan) erhlell bei Auftrag, dem Rat, ber Donnerstag zu ein« öffentlichen Sitzung 8ufammentritt, einen Ent! schliehungsentwurs zu unterbreiten, bd Anträge über die Zusammensetzung des voi Chamberlain vorgeschlagenen Dertchterstat t e r k o m i t e e S enthält.

Hessen und die Reichsreform.

Eine Oenkschrifi des Staatspräsidenten Or. Adelung.

Darmstadt, 6. März. Auf eine demokra­tische Anfrage über d ie Haltung der Re­gierung auf der Länderkonferenz, und ob die Regierung bereit sei, mit allem Rach­druck für die Schaffung deS dezentra­lisierten deutschen Einheitsstaates einzutreten, erwiderte Staatspräsident D r. Adelung nach einem Rückblick über die bisherigen Ergebnisse der Länderkonferenz und die von ihren beiden älnterausschüssen gefaßten Entschließungen u. a.: Ohne den Arbeiten des älnlerausschusses vorgreifen zu wollen, darf ge­sagt werden, daß für die Bildung und Abgren­zung der Länder wirtschaftlicheGesichts- punkte wesentlich bestimmend sein werden; da­bei wird es schon aus praktischen Gründen ge­boten sein, bestehende Länderorganisationen der zu erstrebenden Reugliederung dienstbar zu ma­chen. Cs bedarf hier keiner Ausführungen, daß das Land Hessen mit der preußischen Provinz Hessen-Rasiau, insbesondere mit den Gebie­ten um Frankfurt und Wiesbaden, wirtschaftlich eng verflochten ist. Geht man mit der Entschließung des Ausschusses der Länderkonferenz davon aus, daß neben ber Auf­rechterhaltung leistungsfähiger Länder auch neue Länderzu schaffen sind, und stimmt man auch dem Gedanken zu, daß die Abgrenzung dieser Länder in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat, so wird man auch zugeben müssen, daß bei Timgliederung Deutschlands Hessen und die angrenzen­den Gebiete an Mittelrhein und ilntermain zusammenzufafsen sind.

Der Staatspräsident zitiert dann die Auf­fassung des Reichsministers Koch-Wes er, der in feiner Schrift ^Einheitsstaat und Selbstver­waltung" u. a. schreibt: »Das souveräne Reich, das die Lebensaufgaben der Ration fest in feiner Hand hält, und unter dem Reich g u t gegliederte und zweckmäßig organi- flerte Länder, Kreise und Gemein­den, die vom Reich zur Mitarbeit und zur Ausführung feiner Ausgaben in möglichst weit­gehendem Umfange herangrzogen werden^ und die einen möglichst weitgestreckten Kreis eigener

Aufgaben in voller Selbstverwaltung erledigen.' Aus solchen Gedankengängen heraus würde sj fuhr der Staatspräsident fort, ein Auf gehe? Heffens in Preußen nicht auf dem Weg liegen, der für eine Reichsform allein in Frag kommt. Aus dem gleichen Grunde wird in bef Denkschrift von Staatspräsident Dr. Adelung aud der Reformvorschlag des Bundes* die Erneuerung deS Reichs abgelehnt, d! die darin vorgeschlagene Bildung eines zen tralistisch organisierten Reichslandes nich einem dezentralisiert regierten sondern zentra listischen Gesamtdeutschland den Weg ebne: würde.

Andererseits wird aber auch von Preußen nich verlangt werden können, daß es, solange es all Staat besteht, wichtige Teile seines Staatsgebiet» ausgliedert. Es darf eben nicht verkannt werden daß die deutsche Mission Preußen» noch nicht zu Ende ist, da das Reich öa< starke preußische Staatsgefüge, das den ganze» deutschen Rorden vom Rheinland bis nach Ost Preußen fest umtlammert, noch nicht entbehre» kann. Es ist aber auch klar, daß eine Reichs reform in dezentralisiertem Sinne nicht möglich ist, ohne daß der staalliche Aufbau Preußem wesentlich aufgelockert wird. Diese Auf lockerung Preußens wird indessen kaum durö einen einmaligen Akt erreicht werden können vielmehr kann es sich hier nur um eine I ä n gere Entwicklung handeln. Diese Entwick lung, die in dem preußischen Gebiet die neue» Länder territorial und verfassungsrechtlich sicht bar machen muß, wird durch die in Aussich genommenen Reichsau ftragsverwaltun gen gefördert werden können. Bei Einführunz einer Reichsauftragsverwaltung wird es nicht zi umgehen sein, an Gebietsteile Preußens, fei ei direkt, sei es auf dem Wege über die preußisch Staatsregierung, Derwaltungsaufträae zu ertei len. Damit wäre auch die Möglichkeit gegeben deutsche Länder, die sich in räumlicher Derflech tung mit preußischen Gebieten befinden, mit dei angrenzenden preußischen Gebietstellen für dies. Rerchsauftragsverwaltungen zus a mmenzu fassen, ohne sie in die preußische CBertnaiiu».