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Aus der provr'nziahauptsta-t.

Gießen, den 5. Suli 1929.

Oer Tod im Wasser.

So manches blühende Menschenleben geht beim Baden und beim Wassersport durch Leichtsinn, durch unsinniges Zuwiderhandeln gerade gegen die einfachsten und selbstverständlichsten Vor­schriften zugrunde. Wie oft ist schon die Forde­rung erhoben worden: Badet nicht sofort nach dem Essen! Unö doch immer wieder und wieder kann man beobachten, wie unver­nünftige junge Leute noch mit dem letzten Bissen im Munde das nasse Element aufsuchen. Sie denken eben nicht daran, daß beim vollen Magen die große Gefahr des Erbrechens besteht: sei es, daß der gefüllte Magen dem ungewohnten Druck des Wassers nicht gewachsen ist und sich reflektorisch", unwillkürlich zu entleeren sucht: sei es, daß der Leib beim Springen hart auf­schlägt: vielleicht hat auch der plötzliche Tem­peraturwechsel Erbrechen im Gefolge, das unter Wasser fast ausnahmslos Ertrinken be­deutet. Denn bei jedem Atmungsversuch werden Wasser und Erbrochenes in Luftröhre und Lunge hineingesogen die Folge ist der Erstik- k u n g s t o d. Doch auch, wenn der Kopf ü b e r Wasser ist, vermag Erbrechen, das mit Schwindelgefühlen, mit Angstempfindungen ein­hergeht, die schwersten Unfälle nach sich zu ziehen, da in diesem Zustand der Kopf leicht unter Wasser kommen kann und dann das Schick­sal des leichtsinnigen Schwimmers besiegelt ist. Derartige Unfälle haben übrigens mit dem Ge­sundheitszustände des Badenden gar nichts zu tun. Auch bei jungen Leuten mit kräftigem Verdauungsapparat sind tätliche Unfälle beim Baden schon sehr häufig beobachtet worden.

Ebenso oft ausgesprochen und ebenso oft über­treten wird das Verbot, mit erhitztem Kör­per ins Wasser zu springen. Es kommt bei den großen Temperaturunterschieden zwischen Körper- und Wassertemperatur zu gewaltigen Dlutver- schiebungen im Organismus, denen unter Um­standen dos Herz und die Blutgefäße nicht ge­wachsen sind und die dann den berüchtigte^ Herzschlag im Wasser" zur Folge haben. Ganz besonders Personen mit angegriffenem Herzen und Gefäßsystem, mit hohem Blutdruck und Nierenschädigungen sind gefährdet. Beim Dor­liegen derartiger Störungen sollte überhaupt, bevor gebadet und geschwommen wird, zuvor die Erlaubnis des Arztes eingeholt werden.

Auch das Ohr bildet-mitunter die Ursache von plötzlichen Unfällen im Wasser. Wenn näm­lich z. D. infolge einer alten Mittelohreiterung das Trommelfell durchlöchert ist, können leicht beim Tauchen oder Schwimmen unter Wasser Tropfen in das Mittelohr eindringen: der Tau­cher verliert das Gleichgewicht, macht ungeordnete Bewegungen, wird schwindlig, erbricht und geht an Erstickung zugrunde.

Die Statistik der plötzlichen, oftmals rätsel­haften Todesfälle beim Baden und Schwimmen würde unbedingt erheblich zurückgehen, wenn

1. nach jeder Mahlzeit etwa eine Stunde ge­wartet wird, bevor man ins Wasser geht:

2. wenn man den erhitzten Körper erst in der Luft abkühlen läßt:

3. wenn Personen mit Schädigungen des Trom­melfells den Gehörgang zuvor dicht durch einen

mit Oel getränkten Wattepfropfen wasserdicht abschließen. Dr. meä. E. M.» Berlin.

** Die Papierkörbe in den Gießener Straßen, von deren Anschaffung wir gestern bereits berichteten, werden an folgenden Stellen angebracht: an dem Kandelaber auf dem Kirchen- plah: an dem Kandelaber auf dem Kreuzplatz, Ecke Sonnenstrahe: vor dem Torhaus Selters- wea 74, Ecke Westanlage: vor dem Torhaus Seltersweg 93, Ecke Südanlage: vor dem Ein­gang zum Volksbad in der Bahnhofstraße: am Haus Bahnhofstraße 17, gegenüber der Mühl- straße: an der Ecke Sonnenstraße Schulstraße: in der Neuen Däne an den Kastanienbäumen vor dem Stadttheater: auf dem Lindenplah, Ecke Lindengasse: an der Ecke Senckenbergstraße Land- graf-Philipp-Plah: vor dem Haus Seltersweg 21 (neben Delikatessengeschäft Schwab): Seltersweg am Eingang zum Teufelslustgärtchen: in der Plockstraße gegenüber Herso: Liebigstrahe vor der alten Klinik: an der Dieseckbrücke, Ecke Bahnhof­straße Alicenstraße; an der Straßenkreuzung Ecke Nordanlage Neustadt: Ecke Marktstraße Neustadt, vor der Boschungsmauer: auf dem Ludwigsplatz an der Haltestelle der Straßenbahn: in der An­lage vor dem Universitätsgebäude: in der An­lage am alten Friedhof vor dem mittleren Ein­gangstor an der Licher Straße.

** Anlagenkonzert findet heute, Freitag, 19.15 Uhr, durch das Musikkorps des 1. Batl. 15. Jnf.-Regt. bei günstiger Witterung am Liebig- dcnkmal statt. Leitung: Obermusikmeister Löb er. Die Musikfolge ist: 1.Königsmarsch" von R. Strauß: 2. Ouvertüre zur OperOberon" (König der Elfen): 3. Große Fantasie aus der OperDie Rantzau" von P. Mascagni: 4.Prinz Eugen, der edle Ritter" (älteste Aufzeichnung) von W. Hilge; 5.Solinger Schützenmarsch" von Frz. v. Blon.

* Verkehrsgefährdung durch rück­sichtsloses Dampfablassen. Gestern, kurz todr 17 Uhr, ereignete sich unmittelbar an dem Lahntorviadukt nach der Stadtseite zu dadurch ein Verkehrsunfall, daß infolge Dampf­ablassens einer Lokomotive, die einen Zug in der Nichtung Lollar zog, die Pferde eines Fuhr­werks scheuten. Hierdurch kam ein Radfahrer zu Fall, dessen Rad vom Fuhrwerk erfaßt und erheblich beschädigt wurde. Der Radfahrer kam mit dem Schrecken davon, hätte aber auch eben­sogut selbst unter das Fuhrwerk geraten und vielleicht fein Leben dabei lassen können. Ob und inwieweit der Dampf gerade am Lahntor, also an einem der verkehrsgefährdeten Punkte der Stadt, abgelassen werden mußte, entzieht sich unserer Kenntnis. War das Dampfablassen an dieser Stelle keine unbedingte Notwendigkeit, so muß gegen diese Handlungsweise entschieden Einspruch erhoben werden. An jener Stelle ver­kehren bekanntlich jederzeit Fuhrwerke und son­stige Gefährte aller Art in großer Zahl, und das Passieren jener Straßenstelle ist deshalb überhaupt stets nur mit besonderer Aufmerk­samkeit möglich. Ein Verkehrsschutzmann war leider im fraglichen Zeitpunkt nicht zugegen.

** Unfall auf der Ost-Anlage. Gestern mittag gegen 12 Uhr stieß in der Ost- Anlage beim Ueberholen ein Auto auf einen plötzlich von der rechten Straßenseite nach links wendenden Radfahrer. Das Hinterrad des Fahr­rades wurde zertrümmert, der Radfahrer fam zum Glück mit heiler Haut davon, da der Auto­lenker die Geistesgegenwart hatte, den Wagen

sofort zum Stehen z« bringen. Der Radler ist nach den Bekundungen von Augenzeugen direkt in den Kraftwagen hineingefahren.

Oberheffen.

Aus dem Licher Gemeinderat.

s) Lich, 4. Juli. Aus dem Gemeinderat: Zunächst legte der Bürgermeister die Rech­nung der Stadtkaise für das Rech­nungsjahr 1926 zur Prüfung vor und er­stattete den Rechenschaftsbericht. Nach feinen Ausführungen weist die De trieb s- rechnung folgenden Abschluß auf: Einnahme 310 993,94 Mk.. Ausgabe 255 959,23 Mk., ver­bleiben 55 034,71 Mk. Hiervon find zur Ver­wendung in der Dermögensrechnung in Aus­ficht genommen 14 290,22 Mk., so daß ein Kassenvorrat von 40 744,49 Mk. verbleiben würde. Die Dermögensrechnung schließt mit 99 281,40 Mk. in Einnahme und Ausgabe. Der Bürgermeister wandte sich gegen die Ueber- führung von Betriebsmitteln in die Dermögens­rechnung und begründete seine Stellungnahme da­mit, daß zum Ausgleich der Vermögensrech­nungen 1926 und 1927 eine Kapitalaufnahme von 40 000 Mk. erfolgt sei und diese auch entsprechend verwendet werden müsse. Eine Schmälerung des Rechnungsrestes der Detriebsrechnung halte er für bedenklich im Hinblick darauf, daß die Stadt zur Bewirtschaftung ihres umfangreichen Wald- besihes größere Betriebsmittel haben müsse, um die vor Eintritt in das neue Rechnungsjahr fäl­ligen Ausgaben aus eigner Kraft bestreiten zu können. Weiterhin mühten infolge der derzeitigen schlechten Wirtschaftslage den Nuhholzkäufern oft­mals weitgehende Stundungen auf fälliges Holz­geld gewcchrt werden. Durch die Lieberführung würde hauptsächlich das Betriebskapital ge­schwächt. Der Gemeinderat wählte alsdann zum Zwecke der Rechnungsprüfung einen Vorsitzenden. Dieser erstattete Bericht über die durch die Fi­nanzkommission vorgenommene Vorprüfung der Rechnung mit dem Antrag, die Prüfung der Rechnung damit als erfolgt anzusehen, zumal Be­anstandungen im allgemeinen nicht vorlägen. Der Gemeinderat trat dem Antrag bei und beschloß, gemäß der Ausführungen 6eS Bürgermeisters die Ueberführung des Betrages von 14 290,22 Mk. aus der Detriebsrechnung in die Vermögens­rechnung nicht zu genehmigen und der Stadt­kasse aufzugeben, den Ausgleich der Dermögens­rechnung durch die vorgesehene Anleihe herbei­zuführen.

3m Anschluß hieran teilte der Bürgermeister mit, daß er mit der Bezirkssparkasse Mainz und dem Treuhänder Verhandlungen über die Ablösung der Vorkriegsanleihen der Stadt Lich im Restbeträge von 188970 Papiermark geführt und vorbehaltlich der Ge­nehmigung des Gemeinderates mit den genann­ten Stellen vereinbart habe, daß die Stadt ein Angebot auf eine 1 6 proz. Aufwertung und Rückzahlung des aufgewerleten Betrages in sechzehn gleichen 3ahresraten machen solle. Der hiernach aufzuwertende Betrag von 30 235,20 Reichsmark solle ab 1. 3anuar 1926 mit 5 Pro­zent verzinst und in sechzehn gleichen Jahresraten von 1889,70 Mk. ab 31. Dezember 1930 getilgt werden. Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, der Bezirkssparkasse Mainz ein

Angebot entsprechend seinen Ausführungen z« machen.

Sodann gab der Bürgermeister ein Rundschrei­ben des Kreisamts Gießen bekannt, wonach sich der hessische Minister des Innern im Einver­ständnis mit dem Minister der 3ustiz für die Z u- lässigkeil der Aufwertung der wäh- ren b der 3nslationszeit gezahlten Einzugsgelder, berechnet auf den Gvld- markwert am 1. Oktober 1918, ausgesprochen habe. Bereits am 24. April 1924 habe der Gemeinde­rat beschlossen, die während der Inflationszeit gezahlten Einzugsgelder von neu aufgenommenen Ortsbürgern aufzuwerten. Auf Anfrage habe das Kreisamt Gießen damals einen Aufwertungs­anspruch der Stadt bestritten. Nunmehr werde die Frage der Aufwertung erneut aufgerollt. Während der Inflationszeit sei in der Stadt I Lich von 57 Personen das Ortsbürgerrecht er- I worben worden. Die von diesen Personen ge- I zahlten Cinzugsgelder würden im Höchstfälle I 6,18 Gvldmark, im überwiegenden Teile aber I unter 1 Goldpfennig betragen. Er habe mit I Rücksicht auf die Stellungnahme des Ministers I des Innern des Ministers der Justiz die I Auszahlun g des O r t s b ü r g e r g e l d e s für 1928 an die in Frage kommenden Personen bis zur Klärung der Angelegenheit gesperrt. Nach kurzer Debatte beschloß der Gemeinderat, die Aufwertung des Einzugsgeldes entsprechend dem Rundschreiben von den während der In­flationszeit aufgenommenen Ortsbürgern zu ver­langen und im Weigerungsfälle sie aus der Liste der Ortsbürger zu streichen. Eine Rückfor­derung des in den Jahren 1923 bis 1927 ein­schließlich gezahlten Ortsbürgergeldes im Ge­samtbeträge von etwa 7500 Mk. soll nicht er­folgen.

Es hat sich als notwendig erwiesen, die im Jahre 1924 festgesetzten W i e g e g e b ü h r e n bei den städtischen Waagen angemessen zu erhöhen. Auf Vorschlag der Finanzkommisfion soll ab 1. Juli folgender Tarif Geltung haben: a) lebendes Vieh, Kleinvieh (Schweine, Käl­ber, Ziegen usw.) für jedes Stück 20 Pf. und Großvieh für jedes Stück 40 Pf.; b) Fuhr­werke und sonstiges: bis 500 Kg. 20 Pf., bis 1000 Kg. 30 Pf., bis 1500 Kg. 40 Pf., bis 2000 Kg. 50, über 2000 Kg. 60 Pf.

Weiter teilte der Bürgermeister mit, daß nach dem Marktplan der Licher Svmmermarkt am 15. Juli stattfinden sollte. Dieser Markt, mit dem wieder wie in früheren Jahren eine Zucht­viehversteigerung verbunden wäre, hätte auf Mittwoch, 24. Juli, verlegt werden müssen. Für Prämiierungszwecke wurde ein städtischer Kredit von 600 Mk. und für Beschaffung von Prämiierungsbändern ein solcher von 90 Mk. zur Verfügung gestellt. Außerdem steht noch ein weiterer Betrag von 200 Mk. für Prämiierungs- zwecke zur Verfügung. Zur Tombolaverlosung anläßlich dieses Marktes wurde ein städtischer Beitrag von 125 Mk. bewilligt.

Auf Antrag des Zweigvereins Lich des D.H.C. beschloß der Gemeinderat den Beitritt der Stadt Lich zu der zwecks Herstellung des Jugendheimes auf der Herchenhainer Höhe ge­gründeten Iugendheimgemeinde unter Bewilligung eines Jahresbeitrages von 10 Mk. ab 1. April 1929.

Eine in Liquidation befindliche auswärtige Firma schuldete der Stadt an rückständigen Ge-

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