Ausgabe 
2.5.1929
 
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Sie Reichsresorm im Südwesten.

Koch-Weser

zu den hessischen Reformvorschlägen.

Frankfurt a. M., 1. Mai. Der Führer Der Demokratischen Partei. Reichsjustizimmster o. D. Koch-Weser, beschäftigt sich in einem Zeitungsartikel mit den Vorschlägen der hessi­schen Minister Adelung und Leuschner sowie den Gegenvorschlägen des preußischen Innenministers Grzesinski zur Frage der Reichsreform. Der frühere Reichsjustizminister äußert gegen alle drei Vorschläge Bedenken und kommt zu folgendem Schluß: So wichtig die Der- waltungsreform ist, so wenig kann die Reichsreform über den Lmweg der Verwaltungsreform erreicht wer­den. Erleben wir doch seit Jahrzehnten einen Kampf um die Verwaltungreform in den Län­dern, ohne in dieser Frage auch nur über die ersten Schritte von mehr oder weniger lokaler Bedeutung hinausgekommen zu sein. Das liegt in der Ratur der Sache. Denn es ist klar, daß die gegenwärtige uneinheitliche Struktur des Reichs eine weitgehende Lneinheitlich- keit des Verwaltungsaufbaues der Länder zur Folge hat, daß aus dem gleichen Grunde die vielfache Leberschneidung der Ver­waltungsgrenzen zwangsläufig ist und daß, so lange nicht diesem Grundübel dur ch Her­beiführung einer einheitlichen Reichsorganisation mit einheitlicher orga­nisierter Mittelinstanz gesteuert werden kann, die sogenannte Verwaltungsreform in der Be­seitigung örtlich bedingter M ih- stände von relativ geringfügiger Tragweite stecken bleiben muß.

Was hat die Erhöhung der Reichsbahntarife eingebracht?

D e r l i n. 2. Mai. (Priv.-Tel.) Als die Reichs­bahn zum Oktober vergangenen Iahres ihre Ta­riferhöhung erzwang, setzte sie auf die damit verbundenen Mehreinnahmen die größten Hoff­nungen. Inzwischen ist ein halbes Iahr ver­gangen. aber trotzdem läßt sich, wie uns von zu­ständiger Seite erklärt wird, noch kein abschließen­der Leberblick über die finanziellen Auswirkungen dieser Tarrferhö- h u ng machen. Vergleichbar wären nur die verschiedenen Monate mit denen des Vorjahres, aber die anormale Entwicklung des Personen­verkehrs durch die Aussperrung der Eisenindustrie im Rovember, die den Berufsver­kehr fast ganz niederlegte und den geschäftlichen Verkehr auf lange Zeit hinaus fühlbar zum Stocken brachte, zusammen mit den verkehrs­hindernden Folgen des außerordentlich kalten Winters, verschieben jeden Vergleichsmahstab. Das gleiche gilt auch für den Warenverkehr, denn die Steigerung der Kohlentrans­porte, die nur zu sehr niedrigen Sätzen be­rechnet werden, scheint noch kein Aequivalent für den Ausfall fro st gefährdeter Waren zu sein. Interessant ist, daß die Meinungen der Fachleute über die Auswirkungen des Konjunkturabstiegs gegenüber dem Vor­jahr, abgesehen von Aussperrung und Kälte, sehr auseinandergehen, ja, daß einige Theoretiker im Reichsbahn-Zentralamt glauben feststellen zu kön­nen. daß der reine Warenverkehr nicht we­sentlich geringer geworden ist, so daß hier der Konjunkturabstieg noch nicht direkt fühlbar wäre.

Unter diesen ilmftan&cn dürfte es auch im Oktober dieses Iahres. wenn die Tariferhöhung ein Iahr besteht, außerordentlich schwierig sein, ihre Auswirkungen einwandfrei zu berechnen. Die Mitte dieses Monats stattfindende Ver- kehrszählung ist eine der vier üblichen Prü­fungen, die regelmäßig im Iahre vorgenommen werden.

Vor neuen Kämpfen in China.

Schanghai, 1. Mai. (Reuter) Der Präsident der Rationalregierung, General Tschiangkai- s ch e ck, scheint einen Feldzug gegen Marschall Feng zu planen. Die Krise ist dadurch auf ihren Höhepunkt gekommen, daß Fengs Vertre­ter, der den Auftrag hatte, Tsinanfu, die Hauptstadt von Schangtung, von den Iapanern zu übernehmen, plötzlich seine Streitkräfte nach

der Provinz Honan zurückgezogen hat. Daß die Lage ernst ist, geht aus der Flucht zahl­reicher Anhänger Fengs aus Ranking hervor, unter denen sich der Kriegsminister General Lutschunglin befindet. Gut unterrichtete Be­obachter glauben, daß ein neuer Kampf unvermeidlich sei, wenn nicht Marschall Feng ins Ausland gehe. Viele Umstände begün­

stigten General Tschiangkaischeck, vor allem das Verschwinden der Wuhanpartei, deren Truppen jetzt zur Verwendung gegen Feng verfügbar seien und die ernste Krankheit Fengs, der Ma­genkrebs haben soll. Auch leidet Marschall Feng unter Mangel an Munition und infolge der in den Provinzen Honan und Kwansu herrschenden Hungersnot auch unter Mangel an Lebensmitteln.

Deutsche Forderungen im Genfer Abrüstungsausschuß.

Genf, 1. Mai. (WB.) Leber die Tabellen zur Erfassung der einzelnen Kategorien der Effektiv­bestände ist im Vorbereitungsausschuh für die Abrüstungskonferenz noch keine Leber ei n- st i m m u n g erzielt worden. Die Delegationen Frankreichs, Italiens und Iapans konnten sich zwar auf eine gemeinsame Formel einigen, die aber von der englischen und amerikanischen Dele­gation angefochten wurde, da die vorgeschlage­nen Kategorien auf Länder mit Berufs­heeren nicht angewendet werden könn­ten. Die Frage wurde schließlich zur Ausglei­chung der neuen Schwierigkeiten vertagt. Ohne wesentliche Aenderung wurden die übrigen Ar­tikel des Kapitels über die Effektivbestände dann in zweiter Lesung abgeschlossen, wobei jedoch ausdrücklich festgestellt wurde, daß die Erfassung der Flotteneffektivbestände erst bei Behandlung dieses Kapitels geregelt werden soll. Zur Frage der Effektivbestände der Luftstreitkräfte wurde von Frankreich ein Kompromißvorschlag ein­gebracht.

Zum Schluß der Sitzung gab Graf Bern­storfs eine grundsätzliche Erklärung über die Rotwendigkeitv der Herabsetzung der Dienst dauer und des jährlichen Re - krutenkontingentes ab. Die deutsche Re­gierung wird bei der Prüfung der Frage, ob eine Herabsetzung der Rüstungen stattgefunden hat, nicht nur die Zahl der Effektivbestände unter den Fahnen und die Dienstzeit als entschei­dend ansehen können. Sie wird in diesem Zu­sammenhang auch der Frage des Materials größte Bedeutung beimessen: denn wenn man schon nicht die Reserven selbst direkt beschränken will, so kann man doch das Material herabsehen, das die Voraussetzung zur Verwendung der Reserven zu Beginn eines Krites bildet. Die deutsche Delegation wird bei Behandlung des entsprechenden Kapi­tels auf diese Frage besonders zurückkommen.

Der entscheidende Faktor für die Verminderung der Rüstungen eines Heeres der allgemeinen Wehrpflicht ist die Höhe des Rekruten­kontingentes, und ich halte es für uner­läßlich, daß zur Herbeiführung einer wirllichen Rüstungsverminderung von Heeren der allge­meinen Wehrpflicht eine wesentliche Her­absetzung des jährlichen Kontingents erfolgt und die hierfür festgesetzten Zahlen von den ver­tragschließenden Staaten nicht überschritten wer­den dürfen. Graf Bernstorff brachte im Sinne dieser Erklärung einen Abänderungsantrag ein.

Auf eine Frage Litwinows über die wahr­scheinliche Dauer der jetzigen Beratungen machte der Vorsitzende Politis Vorschläge über das Arbeitsprogramm, die jedoch, wie Lord Cushendun und Graf Bernstorff betonten, kei­nen verbindlichen Charakter haben. Rach diesem Arbeitsprogramm wird der Aus­schuß zunächst noch die heute offengebliebenen Restpunkte über die Effektivbestände der Land­streitkräfte erledigen und dann in die Beratung des Kapitels über das Reserve- und gelagerte Kriegsmaterial eintreten. Aber auch hier soll nur der Abschnitt über die Landrüstungen behandelt werden. Der Ausschuß würde dann entweder bereits Ende dieser Woche oder im Verlauf der nächsten Woche seine gegenwärtige Tagung un­terbrechen, aber vor der nächsten Völker­bundsversammlung zum Abschluß seiner Arbei­ten, d. h. vor allem zur zweiten Lesung des Kapitels über die Flottenabrüstung, zusammen­treten. Ein Datum für die Wiederaufnahme der Tagung wurde noch nicht angegeben. Außerdem schlug der Vorsitzende vor, im August einen Schlußbericht an den Völkerbundsrat aus­zuarbeiten, der in drei Abschnitte zerfallen soll: 1. Entwurf des Abrüstungsabkommens, 2. Ana­lyse der gesamten Aussprache und 3. Vorbehalte und sonstige Erklärungen der einzelnen Dele­gationen.

Tragödie einer Bergbesteigung.

Ein leichtsinniger Lugendführer vor Gericht.

Berlin, 1. Mai. (WB.) Die Tragödie am Mat­terhorn, bei der am 13. Juli v. I. der 16jährige Ber­liner Unterprimaner Alexander Bradt verunglückt ist, bildete heute den Gegenstand einer Verhandlung vor dem Schöffengericht Berlin- Schöneberg. Angeklagt waren der 32 Jahre alte Hilfszeichenlehrer Walter Behm, der jetzt von sei­ner Lehrtätigkeit am Reform-Realgymnasium in Niederschönhausen suspendiert ist, und der 21jährige -student und Sportlehrer Werner Eichler, die durch ihre Fahrlässigkeit den Tod des jungen Bradt verursacht haben sollen. Der Angeklagte Behm hat sich seit langer Zeit als Führer von Jugend wandergruppen betätigt und in den letzten Jahren auch hochalpine Touren aus­geführt, obgleich er in dieser Beziehung Autodidakt ist und grundsätzlich auf die übliche Unter­stützung durch ortskundige Führer verzichtete. So hat er auch mit den Primanern Bradt und Günther Stipp und in Begleitung Eich­lers, der ihn schon bei früheren Hochtouren unter- stützt hatte eine Besteigung des Matter- yorns unternommen. Ungefähr 50 Meter unter dem Gipfel kehrte die Gruppe wegen eines heran­ziehenden Gewitters um. In der Nähe der Sol- vay-Hütte geriet die Gruppe in Nebel, und es entstand einige Unsicherheit über denWeg. Behm ging voraus, um das Terrain zu untersuchen, während Bradt, der nicht an geseilt war, bei Eichler und Stipp zurückblieb, die ihrerseits durch ein Seil miteinander verbunden waren. Eichler, der

nunmehr als Führer der Gruppe zu gelten hatte, hat nun merkwürdigerweise zugelassen, daß Bradt sich von ihm trennte und allein oorausging. Von diesem Augenblick an blieb Bradt ver­schwunden. Auch seine Leiche ist niemals ge- fanden worden. Die Anklage macht Behm weiter­hin noch den Vorwurf, daß er nicht sofort eine Rettungsaktion einleitete, son­dern erst in Zermatt die Meldung erstattete. Die in der heutigen Verhandlung vernommenen alpi­nistischen Sachverständigen übten die s ch ä r f st e Kritik an dem Verhalten des Angeklagten Behm. Die beiden Angeklagten erklärten ihrerseits, daß der verunglückte Bradt genügend gewandt gewesen sei, um gefahrlos eine Tour wie die aufs Matterhorn, unternehmen zu können.

In vorgerückter Abendstunde verkündete Land- aerichtsdirektor Ziegel das Urteil, das gegen den Angeklagten Behm auf 6 Monate Gefängnis mit Bewährungfrist und gegen den Angeklagten Eichler auf Freisprechung lautete. Der Vor­sitzende wies in der Urteilsbegründung darauf hin, daß es als Fahrlässigkeit bei beiden Ange­klagten bezeichnet werden müsse, sich m i t 1 6 j j ä h- rigen Jungen an die Besteigung des Matter­horns heranzuwagen, zumal vor der Abfahrt aus­drücklich betont worden fei, daß schwere Berg­touren unterbleiben sollten. Beide Ange­klagten hätten in keiner Weise die zur Be­steigung erforderlichen Voraussetzungen in alpinisti­schem Sinne erfüllt. Das Gericht, so betonte der

Das Kind auf der Briefmarke.

Von M. Büttner.

Unsere Zeit ist so oft dasJahrhundert des Kin­des" genannt worden. Die stärkere innere Anteil­nahme, die sich in unseren Tagen dem wahren We­sen des Kindes zuwendet, spiegelt sich auch auf einem Gebiet, von dem man es auf den ersten Blick kaum annehmen sollte: in den Darstellungen auf Briefmarken. Eine ganze Reihe graphischer Künstler des Postwertzeichens ist sich des Reizes be- wußt, den die Züge drolliger Kindlichkeit in der Zeichnung dieser kleinen amtlichen Dokumente aus­zuüben vermögen. So finden sich denn im Sammel­album manche Marken, die mit niedlichen Kinder­figuren geschmückt sind, ähnlich wie sie als Putten in der bildenden Kunst und in der Architektur feit lan­gem als beliebtes Ziermotiv und anmutig dekora­tives Beiwerk verwendet werden.

Besonders lebendig und lustig schauen uns die auf allen Seiten pausbäckigen beiden Knirpse an, die F. A. von Kaulbachs Zeichenfeder 1911 auf Mar­ken Bayerns gelungen sind und die sich mit einem riesigen, das Porträt des damaligen Prinz- regenten umgebenden Früchtekranz abquälen. Etwas rokokohaft angehauchte Babypärchen sind auf den Postwertzeichen Liechtensteins von 192021 als Füllhorn- und Wappenträger emsig beschäftigt. Ein paar rundliche Rangen, die sich in aller Oeffent- lichkeit der amtlichen Briefmarke sogar zärtlich küssen, konnte man auf der Ausgabe 1900 von Frankreich bemerken. Auf einer Markenreihe des fernen Siam sah man zwei kleine braune Asiaten ein großes Medaillonbild des Königs vor­sichtig balancieren. In ähnlicher Art stehen, nur mit Engelsflügeln und Bauchbinde bekleidet, zwei Kin­der auf der Zehn-Schilling-Marke von Jamaika neben dem englischen König Wache. Ein kindlicher Schutzgeist des Ackerbaues, wie man ihn auch der notieibenben deutschen Landwirtschaft wünschen möchte, ist auf einer Marke Uruguays in der angenehmen Lage, aus einem offenbar reichhaltigen Füllhorn landwirtschaftliche Produkte spenden zu können.

Aus einer anderen Briefmarkengruppe könnte )nan eine förmlich« Porträtgalerie hübscher Kinder»

köpfe zusammenstellen. Es liegt nahe, daß die Post- verwaltungen in Ländern, in deren Herrscherfami­lien sich niedliche Vertreter der jüngsten Generation finden, derartige gutgeratene Exemplare als bild­liche Zierde der Briefmarke konterfeien. Das an­sprechendste Beispiel in dieser Beziehung ist wohl das benachbarte Luxemburg. Wie der Neu­heitensammler weiß, sind auf den Wohltätigkeitsaus- gaben der letzten drei Jahre nacheinander die Kopf- dildnisse des jungen Thronfolgers Prinzen Jean, der kleinen Prinzessin Elisabeth und der noch jünge­ren Prinzessin Marie-Adelheid dargestellt worden alles wirkliche kleine Schönheiten. Da übrigens die großherzoglichen Eltern noch ziemlich junge und rüstige Leute sind, darf die philatelistische Welt wohl noch mit mancher Fortsetzung dieser kindlichen Orgel­pfeifen rechnen.

Daß aus Kindern Leute werden, beweisen z. B. die Niederlande. Die bärtigen Marken zeigen von 1891 ab bie Königin Wilhelmina als kleines Mäbchen mit langen Locken, um sie bann auf spä­teren Ausgaben in verschiebenen Attersstufen zu charakterisieren. Einen noch ausführlicheren phila- telistischen Lebensfilm kurbelte bie Postverwaltung Spaniens. Sozusagen mit ber Zeitlupe begleitete sie Alfons XIII. von Äinbesbeinen an: 1889 wurde er als Kind, 1901 als Knabe und alle paar Jahre in weiteren Altersklassen auf den Postwertzeichen Spaniens und seiner Kolonien verewigt. Im benach­barten Portugal erschien bereits 1855 der Iüng- lingskopf Pedros V., ber ein Jahr später von ber glatten zur gelockten Haartracht überging, auf Brief­marken. Eine Wohltätigkeitsausgabe Rumäniens führte 1907 bie kinderreiche damalige Kronprinzen­familie vor, und seit dem vergangenen Jahr schim­mert bie weiße Seidenbluse des kindlichen Königs Michael I. auf den rumänischen Marken. Auch A e - gypten, das bank seinem markensammelnden König in der Erfindung neuer Gelegenheitsmarken besonders fruchtbar ist, macht diese Mode mit und schenkte erst kürzlich seinem Erbprinzchen Farouk quasi zum neunten Geburtstag Briefmarken mit sei­nem lächelnden Bildnis. (Weniger lächeln darüber bie leid- unb foftentragenben Markensammler!) In der Neuen Wett finben sich schließlich noch bei Neufunbland mehrere kindliche Mitglieder der britischen Königsfamilie in der postalischen Bil­dergalerie. f

Die dritte und wohl größte Gruppe der Darstel­lungen unserer jüngsten Jahrgänge in der Philatelie erscheint im Jahrhundert des Kindes am zeitgemäße- ften sie ist Zweck und Ausdruck der sozialen Kinderfürsorge, die insbesondere seit dem Kriege immer in den Vordergrund getreten ist. Pro juventute,Orphelins de la guerrt (Kriegs- waisen),Voor het Kind so und ähnlich lauten die Inschriften bei dieser Markengattung, die diesem Zweig der Humanität dienen will. Es ist nur na­türlich, daß auf solchen Markenbildern das Kind häufig in seiner besten Gesellschaft unb an feinem sichersten Aufenthaltsort dargestellt wird: im Mut­terarm. Das fromme Symbol ber mütterlichen Liebe, bie Madonna mit dem Kind, zeigen Postwert­zeichen einzelner Länder, wie z. B. Bayern, das Saargebiet, Liechtenstein, Ungarn. Andere, weltlichere und mehr familiäre Szenen der Mütterlichkeit kennt der Markenfreund etwa von Wertzeichen Oesterreichs, der Tschechoslo- wakei, Ungarns (das Kind in der Wiege), Rußlands usw. Allerdings hat der Marken- Zeichner die jüngsten Erdenbürger hie und da so stiefmütterlich behandelt, daß man mit Goethe mit» leidig fragen möchte:Was hat man dir, du armes Kind, getan?"

Um so erfreulicher wirken dann wieder so ausge­zeichnete kleine Kunstwerke wie beispielsweise die be­liebten Jugendfürsorge-Marken der Schweiz mit hübschen Kindergestalten in verschiedenen heimischen Volkstrachten ober etwa die Wohlfahrtsmarke U n - ga r n s, auf der ein wohlgerundeter Nackedei in kindlicher Sorglosigkeit über eine blühende Wiese trippelt, oder manches andere. Einen ernsteren Ton schlagen Postwertzeichen an, die eine Erinnerung an Schicksal und Not des Kindes in der Kriegs­zeit und in den folgendenJahren bilden. Kriegs- roaifen sehen wir auf f r a n z ö s i s ch e n und grie­chischen Marken: ein Kind führt einen erblinde­ten Soldaten (Bosnien): der ins Feld ziehende Vater nimmt von feinen Kindern Abschied (Ruß­land), ber aus ber Gefangenschaft Heimkehrende wird von ihnen begrüßt (Ungarn). Ein für das heutige Rußland besonders schwieriges Nachkriegs­problem, die Sorge für die vielen eitern- unb ob- dachlofen Kinder, findet in entsprechenden russischen Briefmarken einen gewissen sozialpolitischen Aus­druck. Zugunsten jener bedauernswerten Geschöpfe

Vorsitzende, sehe eine Fahrlässigkeit Behms nicht darin, daß er an ber fraglichen Stelle abgefeilt habe: dieses Verfahren könne unter Umständen als durchaus zweckmäßig angesehen werden. Es sei ihm aber vorzuwerfen, daß er die übrigen in einer durchaus ungeroiffen Lage zurückae- lassen habe. Behms Verhalten sei auch insofern überaus fahrlässig gewesen, als er, nachdem er b e n richtigen Weg gefunden habe, nicht sofort umgekehrt unb zu den Leuten zurückgegangen sei, sondern daß er im Gegenteil erst noch die Hütte besucht und sich in ihr mit gleichgültigen Dingen beschäftigt habe. Die Möglichkeit eines Selbstmordes des Bradt halte das Gericht für aus- geschlossen. Die Frage, ob Behm die Straftat in Verletzung einer Berufspflicht be­gangen habe, sei vom Gericht verneint worden. Er habe die Alpenfahrt picht in seiner Eigenschaft als Zeichenlehrer, fonoern als Iugendführer un­ternommen. Strafschärfend sei der unerhörte Leichtsinn ins Gewicht gefallen, mit dem der Angeklagte zu Werke gegangen fei. Derart schwie­rige Bergbesteigungen dürften unter solchen Ver­hältnissen keinesfalls erfolgen, wenn die Jugend nicht den schwersten Gefahren ausgesetzt werden solle. Behm habe in ganz unverantwort­lichem Leichtsinn gehandelt und dadurch e i n hoffnungsvolles Menschenleben ver­nichtet. Strafmildernd fei berücksichtigt worden, daß von eigennützigen Bestrebungen nicht die Rede fein könne. Behm fei unbestraft und habe die Fahrt aus ideellen Beweggründen unternommen, wenn er dabei auch eine falsche Richtung eingeschlagen habe.

Oie Vorfälle in Oppeln.

Unangebrachte Aufregung der Pole«.

Kattowih, 1. Mai. (Privatmeldung.) An einer Prote st Versammlung des West­markenvereins im Zusammenhang mit den Oppelner Vorgängen nahmen etwa 5000 Per­sonen teil. Die Vorsitzenden des Westmarken­vereins und der polnischen Theatergemeinde so­wie der Chefredakteur derPolska Zachodnia" hielten Ansprachen. In einer Entschließung wurde gefordert, daß die polnische Regierung die Oppelner Vorgänge vor das Forum des Völkerbundes bringe, weiter, daß die Regierung die deutsche Minderheit in Polen ebenso behandele wie die Deut­schen die polnische Minderheit in Deutsch-Ober­schlesien behandelten, aber unter Ablehnung der barbarischen Methoden, wie sie in Op­peln gehandhabt worden seien". Don deutschen Theateraufführungen in Ostoberschlesien könne in Zukunft nur dann die Rede sein, wenn in Deutsch­land polnische Aufführungen möglich seien unb wenn diese dort ebenso subventioniert würden, wie das bei den deutschen Theatern in Polnisch- Oberschlesien der Fall sei. Don deutschen Auf­führungen im Kattowitzer Stadttheater jedoch könne keine Rede mehr sein. Di« Entschlie­ßung werrdet sich sodann gegen die deut­schen Filme und gegen die Geschäfts­leute, die die deutsche Presse unter­stützen. Diese sollten in der polnischen Presse namentlich genannt werden. Die Demonstranten zogen dann vor die Wohnung des Wojwoden, der die Demonstranten aufforderte, weiterhin für die polnische Sache zu kämpfen. Die künstliche Erregung, in die sich die Polen mit amtlicher Hilfe hineinsteigern, ist angesichts der an sich gewiß bedauerlichen und scharf zu miß­billigenden Vorfälle in Oppeln zwar begreiflich, erscheint jedoch in sehr merkwürdigem Licht, wenn man sich des langen Sündenregisters schwerster chauvinistischer Ausschreitungen erinnert, die sich die Polen gegen die deutsche Minderheit in Oberschlesien, in Posen und Westpreuhen haben zuschulden kommen lassen. Wir würden sehr froh sein und wollen ja im Grunde nichts mehr, als daß die Polen die deutsche Minderheit genau so behandelt wie die polnisch« Minderheit bei uns in Deutschland behandelt wird. Daran ändert auch ein so singulärer Fall, wie die Vorgänge in Oppeln nichts.

Abberufung -es Polizeipräsidenten von Oppeln

Berlin, 1. Mai. (WB.) Amtlich. Die preußi­sche Staatsregierung hat den Polizeipräsidenten von Oppeln, Mai, von seinem Posten abbe­ruf e n und mit Wirkung vom 2. Mai 1929 i n

erschienen 1927 Marken mit Kinderköpfen sowie einem Brustbild Lenins als Kind, während bie in diesem Jahr zum gleichen Zweck verausgabten Marken lebendige Szenen mit Kindern bei der Ar­beit in der Werkstatt und auf dem Lande zeigen.

Das Kind als Symbol für die durch den Krieg errungene nationale Freiheit erscheint auf eini­gen anderen Seiten des Markenalbums. Auf einer Ausgabe Lettlands von 1920 sieht man ein Kind in die Arme ber Mutter zurückkehren, eine sinnbildliche Erinnerung an die Wiedergewinnung des Gebietes von Lettgallen. Südslawische Marken brachten eine beflügelte Äinbesgeftalt als Boten der Befreiung und des Friedens. An die schöne Heldensage ber Schweiz erinnert auf den dortigen Postwertzeichen der kleine Tellknabe mit Armbrust und Apfel. Das gleiche Land hatte 1927 den großen Kinderfreund P e st a l o z z i durch Brief­marken mit seinem Bildnis und fein Wirken sym­bolisierenden Kinderfiguren geehrt.

In anderer Art eindrucksvolle Markenbilder, die leider in diesem wasserreichen Frühjahr wieder at- tuell wirken, sind den Sammlern von Liechtenstein her bekannt. Die Wohttätigkeitsausgabe 1927 zum Besten ber durch das Hochwasser des Rheins Ge­schädigten enthält u.a. die ergreifende Szene, wie Flüchtlingskinder vor den Ueberfchwemmungsgefah- ren errettet werden. Auf Marken mit menschen­freundlichen Zielen ist das Kind in den übersee­ischen Postgebieten nur recht selten anzutreffen. Es seien eine sinnbildliche Gruppe aus dem portu­giesischen Mozambique unb bie kleinen Neger­pärchen aus Jamaika mit der InschriftChild welfare (Kindeswohlfahrt) erwähnt.

Mit dem Hinweis auf deutsche Postmarken mit freundlicherer Entstehungsursache diejenigen zur Deutschen Gewerbeschau 1922 mit dem drolligen Münchner Wavpenkindl sei unser Gang durch den philatelistischen Kindergarten beendet.

Lochschulnachrichten.

Der ordentttche Honorarprofessor für Steuerrecht, Arbeits- und Gewerberecht, Derkehrsrecht, Handels­und Wechselrecht, Urheberrecht sowie Dersicherungs- recht an der Technischen Hochschule in D a r m ft a_b t, Geheimer Iustizrat Erich Aron ist 3um persönli­chen Ordinarius ebenda ernannt worden.