Ausgabe 
31.1.1928
 
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sind 190- biS 200-TonnenschifsH voryeschen. Re »war ohne Umschlag bis zum Niederrhein ver­mehren können, jedoch ist ein Umschlag, besonders von Massengütern, in Niederlahnstein vorgesehen. Die Frachtgebühren auf der Lahn sollen sich in den Grenzen des Maiirtarifs halten.

Don anderer Seite wird uns über diese Ver­handlungen noch berichtet: Die in Aussicht ge­nommen« Kanalabgabe, über die sich eine lebhafte Erörterung entspann, wurde seitens der Verfrachter als zu hoch bezeichnet, und zum Ausdruck gebracht, daß es Dach« des Reichs und vor allem Preußens sei. durch Gewährung eines Zuschusses, zum wenigsten für eine ge­wisse mehrjährige Äebergangszeit, diese auf ein« erträglich« Höhe zu bringen. Ein solcher Zu­schuß ist ohne weiteres gerechtfertigt durch die als Folge des Kanals mit Sicherheit zu erwar­tend« Belebung der ganzen Wirt­schaft des Lahngaues und damit der He­bung der Steuerkraft, und nicht zuletzt mit Rück­sicht auf die Verbesserung der allgemeinen Landeslulturinteressen durch Vermeidung bzw. unschädliche Abführung der verderblichen Hoch-

Wasser in den kanalisierten Fluß. Di« Aussprache hat ohne Zweifel eine weitere Klärung der für das Lahngebiet so wichtigen Frage, deren Weiter­behandlung einer Kommission übertragen wurde, gebracht, und es ist zu hoffen, daß es nunmehr recht bald gelingt, auch eine Verständigung über die Höh« der Kanalabgabe herbeizufüyren.

Amtsgericht Gießen.

* Gießen. 27. Jan. Die beiden Brüder W. glaubten sich in einem Lokal von einem ausländi­schen, in Gießen wohnenden Handwerker beleidigt. Sie gingen ihm nachts nach und verprügelten ihn gemeinsam. Dabei wurde dem Mißhandelten ein Schneidezahn ausgeschlagen. Von den beiden Ange­klagten war nur der eine, der noch nicht vorbestraft ist, erschienen. Strafe 50 Mark, im Falle der Uneinbringlichkeit zehn Tage Gefängnis.

Ein Frankfurter Autofahrer war in den Asterweg eingefahren, als dieser wegen Neuherstellung der Straßendecke gesperrt war. Der Angeklagte berief sich darauf, daß der Querbaum gerade nicht auf den dastehenden Pflöcken lag. Er mußte jedoch aus den

ganzen Umständen erkennen, daß cs sich um einen gesperrten Straßenzug handelte. Da lediglich Fahr­lässigkeit nachzuweisen war, lautete die Strafe nur auf fünf Mark.

Buntes Allerlei.

Ls regnet Schnepfen.

Die italienische Halbinsel ist von großen Scha­ren von Schnepfen heimgesucht worden, die die Bevölkerung, die sich ja immer noch dem bar­barischen Brauch des Vogelfangens und der Vogelverspeisung hingibt, mit Jubel begrüßte. Tausende dieser Vögel hat man in Latium, in Toskana, in den Abruzzen, in Piemont und in Sardinien erbeutet. Der Preis der Schnepfen ist in Rom von 7 Lire auf 50 Centesimi das Stuck gefallen. Was würde der heilige Franz dazu sagen, der die Vögel nicht fing und ver­zehrte, sondern ihnen predigte?

Die Legende vom lebenden Zarewitsch.

Unter öc#t Bauern des Marisker Kreises (Sow-- jetrußland) war, wieRabotschaja Geseta" mit-

teilt, da» Gerücht verbreitet, der Sohn des letzten Zaren, der Zarewitsch Alerei, sei noch am Leben und verberge sich in der Stadt Kosmodjemiansk. Tatsächlich hielt sich im dortigen Nonnenkloster ein Mann auf. der sich für den Zarewitsch ausgab. Die Behörden gingen der Sache nach und stellten fest, daß zu dem angeblichen Zare­witsch, der Nonnenkleidung trug, viele Leute kamen, die ihm Geld und Geschenke brachten. Schließlich schritt man zur Verhaftung des Mannes, den man als den wiederholt bestraften Hochstapler Alexander Sawin, einen dreiund- zwanzigjährigen Burschen, entlarvte.

Schneesturm in den Nordstaaten Amerikas.

Ein schwerer Schneesturm, der in den Nord­staaten durchschnittlich 16, in Pennsylvanien so­gar 18 Zoll Schneefall brachte, verursachte allenthalien starke Verkehrsstörungen, da der Schnee stellenweise biS sechs Fuß hoch aufgeweht war.

Sprechstunden der Redaktion.

12 bis 1 Uhr mittags, 5 bis 7 Uhr nachmittags. Samstag nachmittag geschlossen.

Konkurs-

Versteigerung

von 1I10D

Holzbearbeitungs- Maschinen

als: 1 Abrichthobelmaschine mit 5 ?8-Motor, 1 Dicktenhobelmaschine mit 5 PZ» Motor, 1 Bandsäge mit 5 ?8-Motor, 1 Fräs­maschine mit 6 ?8-Motor sowie ein Per­sonenkraftwagen (4-Siher) Aga 6/20 PS

am Donnerstag, dem 2. Februar, nach­mittags 2 Uhr, im Hofe: Kirchstraße 13.

Versteigerung bestimmt und pünktlich.

Besichtigung am Versteigerungstage von

vormittags 11 Uhr ab.

Die Maschinen sind in gutem Zustande, stehen noch im Betrieb und werden so vorgezeigt.

Abmontage innerhalb einer Woche.

L. Althoff,

Konkurs-Verwalter und Auktionator.

Vrerm- undNutzholzversteigerung

«den 3. Februar d. J vorm. angend, kommen im Gemeinde­wald Eleeberg an Ort und Stelle aus den Distrikten Schorn, Mohrswald, Altenwald und Schützenunner, folgende Mengen Brenn- und Nutzholz zur öffentlichen Ver­steigerung: 1227D

1. Buchen:

19 rin Scheiter,

63 rm Knüppel, 4000 Wellen.

2. Lichen:

45 rm Scheiter und Knüppel, 2,4 m lang,

152 rm Brennholzknüppel, 20 000 Wellen.

3. Kiefern:

8rm Rundscheiter, 1,5 und 2m L, 138 rm Knüppel,

204 rm Reiserknüppel 1. Kl.

4. Fichten:

1200 Stangen 1. bis 4. Kl.

Bemerkt wird, daß die Eichen- und Buchenwellen meistens la-Kl. sind und von jungem Abtrieb zur Umwandlung in Fich­tenkultur stammen. Abfahrtsverhältnisse sind sehr gut. Zusammenkunft Brannt­weinstraße auf dem Schorn.

Luloverbindung:

ab Butzbach 7.33 Uhr,

ab Niederkleen 7.50 Uhr, ab Cleeberg 15.20 Uhr.

Cleeberg, den 26. Januar 1928.

Der Bürgermeister. Höhn.

Ortssatzung

über die Bildung eine» Forstbcfriebsstocks für die Waldungen der Provinzialhaupt­stadt Ließen.

Auf Grund des Artikels 15 der Städte ordnung vom 8. Juli 1911 sowie Art. 27 des Forstoerwaltungsgesetzes vorn 16. No­vember 1923 wird auf Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom 18. März 1927 nach gutächtlicher Aeuße- rung des Herrn Oberbürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Hessischen Herrn Ministers des In­nern vom 9. Dezember 1927 zu Nr. M. d. 1.46 215 für die Stadt Gießen folgende Ortssatzung erlassen

§ 1.

Die Stadt Gießen errichtet eine Forst­betriebsrücklage (Forstbetriebsstocks für ihre Waldungen in der Weise, daß l.der Reinerlöß, d. h. Roherlös weniger

Erntekosten aus den außerordentlichen Fällungen vom Wirtschaftsjahr 1926 mit rund 42 000 RM. zurückgelegt wird,

2. vorn Wirtschaftsjahr 1927 an (ab 1. Ok­tober 1926):

n) der Reinerlös etwaiger, über den Hiebssatz des Betriebswerks hinaus­gehender außerordentlicher Fällun­gen, sowie

h) 5 Prozent des Roherlöses sämtlicher ordentlicher Fällungen dem Forstbe­triebsstock zufließen.

lieber die Rücklagen zu Ziffer 1 und 2a und 2b ist getrennte Rechnung zu führen.

Die dem Forstbetriebsstock zuzusühren- den Beträge sind bei der etabtfaffe ver­zinslich (in Höhe des jeweiligen Reichs- bankdiskontes) anzulegen und gesondert zu verwalten.

§ 2.

Die Zinsen der im Forstbetriebsstock zu­rückgelegten Einnahmen sind zu außerplan­mäßigen Waldverbesserunaen, die über das normale jährliche Maß hinausgehen, in erster Linie zum Ausbau von Holzab­fuhrwegen zu verwenden. Die hierfür vor­gesehenen Beträge sind in den jährlichen Wirtschaftsplan gesondert aufzunehmen.

Insoweit nach Ausführung dieser Ar­beiten die Zinsen für unvorhergesehene, außerplanmäßige Waldverbesserunaen nicht benötigt werden, sind sie dem Forstbe­triebsstock zuzuführen, bis der in §3 be­stimmte Höchstbetrag erreicht ist. Ist dies der Fall, dann ist die Stadt Gießen be­rechtigt, unbeschadet der jederzeit in erster Linie zu berücksichtigenden Interessen der Waldkultur über die Zinsen frei zu ver­fügen. 11238

§ 3. .

Der Forstbetriebsstock soll auf wenig­stens 50 000RM. erhalten werden. Sein Höchstbetrag wird auf 300 000 RM. fest-

S 4.

Der den Mindestbetrag des Forstbe­triebsstocks übersteigende Teil (§ 3) kann herangezogen werden.

l.zur Ausgleichung von Mindereinnah­men, die durch einen geringeren Roh­erlös aus Holz gegenüber den im Vor­anschlag für ein Rechnungsjahr einge­setzten Roherlösen verursacht sind:

2. zur Ausgleichung von Mindereinahrnen, die durch einen geringeren Einschlag an Holz gegenüber dem durch das Betriebs­werk festgesetzten Jahreshiebssatz ver­ursacht sind.

Die Mindereinnnahrnen berechnen sich aus dem Roherlös für Holz nach Abzug Der für städtische Betriebe oder sonstige Zwecke unentgeltlich verabfolgten Holz-

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Reichsoieh- seuchcngesetzes: hier: Die Aus­schläge der Beiträge auf Biehbe- sitzer und Viehhändler. 11258

Die in Gemäßheit des Reichsoieh seuchengesetzes aufgestellte Liste der bei­tragspflichtigen Pferde- und Rindvieh- befitzer der Stadt Gießen und der Ge­markung Schiffenberg liegt während acht Tagen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 3 (Vermessungsamt) zur Einsicht offen.

Einwendungen gegen die Einträge können nur während dieser Osfeniegungs- frift und nur von den beteiligten Dieh- besitzern vorgebracht werden.

Gießen, den 30. Januar 1928.

Der Oberbürgermeister: ________2. V.: Dr. R o s e n_b__rg.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abteilung A wurde eingetragen: Am 17. Januar 1928 di« Firma Paul 8t Neumeier in Gießen. Inhaber sind der Kaufmann Julius Lud­wig Theodor Heinrich Paul, und der Kaufmann Franz Neumeier, beide in Gießen. Die offene Handelsgesellschaft hot am 1. Januar 1928 begonnen.

Am 21. Januar 1928 bezüglich der Firma Radio - Gesellschaft, Dipl. - Jng. W. Brinckmann und Comp. in Gießen: Die Firma ist mit dem Rechte der Weiter­führung der seitherigen Firma und unter Uebernohme der seither im Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten mit Wirkung vom 31. Dezember 1925 auf die Firma Jng. Heinrich Brinkmann, Ingenieur du reau in Gießen, über gegangen. Die offen« Han­delsgesellschaft ist mit Wirkung vom glei­chen Tage erloschen. 1115D

Am 24. Januar 1928: bezüglich der Firma Ludwig Schmittgall 8t Co. in Gie­ßen: Wilhelm Schmidt ist aus der offe­nen Handelsgesellschaft ausgeschieden und diese erloschen. Das Geschäft ist nebst Ak­tiven und Passiven und der Firma per 9. September 1927 auf Ludwig Schmitt- gall als Einzelkaufmann übergegangen. Der Carola Schmittgall in Gießen ist Prokura erteilt.

Gießen, den 26. Januar 1928.

__________Hessisches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abteilung B wurde am 23. Januar 1928 bezüglich der Firma Faber 8t Schreiner, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gießen, ein­getragen: Ernst Fader, Monteur in Gie­ßen, hat die Geschäftsführung niedergelegt. Die Gesellschaft wird, abgesehen von der bestehenden Prokura, allein durch den Geschäftsführer Fritz Schreiner, Kauf­mann zu Salzböden, vertreten. 11151)

Gießen, den 26. Januar 1928.

__________Hessisches Amtsgericht.__________ MeWÄMs-zSMWl, (Langholz und Abschnitte Güteklasse N) aus dem Gräflich Solms-Bödelhelmschen

Revier Einartshausen.

la 1b lla Hb lila lllb

Los I: 9 33 34 = 76 hn

So-. II: 41 28 6 = 75 fm

Los III: 5 34 32 25 8 2

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13 2 1

Rutz-und Brennholzvsrsteigerung Donnerstag, den 2. Jcbr. 1928, vormit­tags 9% Uhr beginnend, soll im Anncrvder Gemeindewald folgendes Holz versteigert werden: 11020

Nutzholz.

Derbstangen 1. Klasse. Fichte: 113 Stück mit 10,17 km.

Derbstangen 1. Klasse. Esche: 1 Stück mit 0,09 fm.

Derbstangen 2. Klasse. Fichte: 191 Stück mit 11,46 hu.

Derbstangen 2. Klasse. Esche: 2 Stück mit 0,12 fm.

Derbstangen 3. Klasse. Fichte: 175 Stück 5,25 fm.

Derbbstangen 3. Klasse. Esche: 2 Stück mit 0,06 fm.

Nutzscheit. Esche: 0,7 rm.

Brennholz.

Scheit. Buche 3,5, Eiche 3,4, Esche 5, Kiefer 11 rm.

Knüppel. Buche 15,5, Eiche 20,7, Esche 2, Kiefer 35, Fichte 36,02 rm.

Reisig 3. Klasse. Buche 140, Eiche 220, Esche 150, Kiefer 200, Fichte 250 Wellen.

Stöcke. Eiche 0,7, Fichte 9 rm.

Zusammenkunft beim Hochbehälter der Stadt Gießen an der Grünberger Straße.

Annerod, am 28. Januar 1928.

Hessische Bürgermeisterei Annerod. ____________Horn.____________ Nutzholzversteigerung

Am Jreitag, dem 3. Februar 1928, kommt in den Waldungen der Gemeinde Ettingshausen folgendes Holz zur Ver­steigerung: 11280

Stämme, Buche, 3. Kl., 2 St., 1,41 fm Stämme, Buche, 4. Kl., 5 St., 403 hn Stämme, Hb., 1. Kl., 2 St., 0,17 fm Stämme, Eiche, 1. Kl., 136 St., 17,75 hn Stämme, Eiche, 2. Kl., 26 St., 8,38 hn Stämme, Eiche, 3. Kl., 1 St., 0,40 fm Stamme, Kies., le- bis 3b-Kl., 22 St., 11,71 hn

Stämme, Fichte, la» bis 4a-Kl., 588 St., 231,07 fm

Abschnitte, Kiefern, 3a« bis 4a-Kl., 38 St., 26,44 fm

Abschnitte, Fichte, 3a- bis 4K-Kl., 14 St., 17,18 fm

Derbstangen, Buch., Hb., Esche 50 St., 1,93 fm

Derbstangen, Fichte, 1. bis 3. Kl., 483 St., 28,17 fm

Reisstangen, Fichte, 5. Kl., 18 St., 0,24 fm Bohnenstangen, Fichte, 1940 St., 5,82 fm Nutzknüppel, Eiche, 4 bis 6 in lang, zu

Deichseln, 14,49 fm

Nutzreisig, Fichte, Schichthaufen, 146 rm Zusammenkunft vormittags 8.30 Uhr am Bahnhof Ettingshausen. Anfang in Hardt 39.

Für auswärtige Steigerer, welche mit dem 10-Uhr-Zug hier eintreffen, steht am Bahnhof Ettingshausen ein Führer be­reit. Das Schnittholz kommt nach der ersten Pause zum Verkauf. Aeußerst gün­stige Zahlungsbedingungen, günstige Ab­fuhrlage.

Ettingshausen, den 31. Januar 1928.

Hess. Bürgermeisterei Ettingshausen.

O p p e r. _____________

mengen. $

Ueberschreiten infolge von Mehrfällun­gen gegenüber dem durch das Betriebs­werk festgesetzten Iahreshiebssatz oder von Schäden durch ungünstige Witterung, In- sektenfraß, Pilzerkrankungen u. a. m.; so­wie von außerordentlichen Maßnahmen der Bodenpflege bei Dodenerkrankungen die Kulturkosten eines Wirtschaftsjahres den normalen durchschnittlichen jährlichen Aufwand, so ist der Mehrbetrag aus dem Forstbetriebsstock zu bestreiten.

§ 6.

Am Schluß jeden Rechnungsjahres teilt die Stadtverwaltung dem Forftamt den jeweiligen Stand des Betriebsstocks bei Jahresabschluß mit, ebenso den Betrag der zur Verfügung stehenden Zinsen.

8 7.

Beantragt die Stadtoerordneten-Der- fammtunq die Auflösung des Forstbetriebs­stocks, so hat das Ministerium des Innern nach Anhörung der oberen Forstbehorde über den Antrag und die Verwendung der im Stock gesammelten Mittel cnd- gültig zu beschließen.

§ 8.

Diese Ortssatzung tritt mit dem 1. Ok­tober 1925 in Kraft.

Gießen, den 12. Januar 1928.

Der Oberbürgermeister.

3.93.: Dr. Rosenberg.

Fichte

Los IV: 1 26 49 36 20 2 -134 fm

Los 1 und II in Struhtwald 2, Los III in Dörnberg 1, Los IV in Hohebügel 2. Das Holz ist ungeschält und mit Rinde gemessen. Bei Lagerung über den 15. April hinaus ist das Holz vom Käufer zu ent­rinden. Das Holz ist an die Wege gerückt. Besichtigung wird vor Abgabe der Gebote vorausgesetzt. Stöbere Auskunft durch Herrn Förster Hübner, Einartshausen (Kr. Schotten) ober durch die unterzeichnete Stelle. Gebote mit der AufschriftFichten­stammholz-Submission" an das unterzeich netc Forstamt. Eröffnung der Gebote Mittwoch, den 8. Februar 1928, vormittags 10X- Uhr, auf unserem Geschäftszimmer.

hessisches Forstamt Lichelsdorf.

__________(Fernruf Nidda 59.)__________

Bullenverkauf.

Die Gemeinde weitershain verkauft einen drei Jahre alten 10840

Bullen.

Angebote pro Zentner Lebendgewicht find bis zum 2. Februar 1928, nachmittags 1 Uhr, auf der Bürgermeisterei abzugeben, woselbst die Oeffnung der Angebote und Bekanntgabe der Bedingungen stattfindet. Bedingungen können auch vorher einge­sehen werden.

Bürgermeisterei Weitershain. Reichert.

holzversteigerung.

Aus den Waldungen der Gemeinde Nonnenroth werden am Freitag,3. Februar, versteigert:

4St. Kiefer.Abschn.Gütekl.^IbKl.2,66Fm.

3,4a =2,28

6 ii ,, fi 4 b = 6,24

2 n ii ii 5.2,23

4 St. Ahorn-Stämme 1. =0,54

56 Esche- 1. =4,69

5 ii 2.0,95

35 -Derbstangen 2.

26 ., 3.

16 . 4.

104 Rm. Buchen-Scheiter

6,8 Lichen-

6 Hainbuchen-

1 Fichten-

62 Buchen-Knüppel

29 Hainbuchen

19 Eichen-

16 Eschen-

9 Obst bäum-

6 Kiefern-

80 Buchen.Reiser 2. Klasse

296 Hainbuchen-Reiser 2. Klasse

133 Buchen- 3.

97 Hainbuchen- 3.

196 Eichen- 3.

35 Eschen. 3.

61,4 Kiefern- 1.

30 Weymutskiefern 2.

72 Buchen-Stöcke

22 Hainbuchen.Stöcke

8t Eichen.

108 Kiefern«

Anfang um 10 Uhr im Forstort Stuckes. Das Nutzholz wird zuerst versteigert.

Nonnenroth, den 31. Januar 1928.

Bürgermeisterei Nonnenroth. 11370 Hoppe.

Restaurant wrwto iltinifitr. 21 Jnbnb. Nrilr Greilich Mittwoch, beit 1. Februar AßM-MO

Anfang 7,59 Nbr. 11430

Aus dem Rockenberg-OPperShofener Markwald sollen an Buchen-Langholz und -Abschnitten auf dem Submissionswege zu den bei dem Hess. Staate üblichen Be­dingungen verkauft werden:

LvS 1, 15 Fstm. QL Stämme, 4. bis 6 Klasse, von 4,8 bis 13 m Länge, aus den Forstorten Hommelshausen u. Alterhof.

Los 2, 17 Fstm. N. Stämme, 4. bis 6. Klasse, 5 bis 8 m lang, aus Forstort Hommelshausen.

Los 3, 25 Fstm. N. Stämme, 4. bis 6. Klaffe, 4 bis 12 m lang, aus Forstort Alterhof.

Schriftliche Angebote sind mit der Auf­schriftGebot auf Buchenstammholz" bis zum Dienstag, dem 14. Februar, nach­mittags 5Tlhr, an das unterzeichnete Forst­amt einzusenden.

Das Holz wird auf Anmeldung von Herrn Förster Oberheim in Rockenberg vorgezeigt.

Friedberg (Heffen), 31. Januar 1928. Hess. Forstamt Friedberg.

I. E. Dr, Zimmer.

nachmittags 2 Uhr, versteigere ich Neuenweg 28 (im Löwen) zwangsweise geg. Barzahlung:

I. I Pianino, 1 Jnstrumentenschrank, zwei Schreibmaschinen, 1 Nähmaschine, einen Kaffenschrank, 1 Küchenbüfett, 2 Chaise­longues. 2 Linoleumteppiche, 1 Ökono­miewagen, 1 Damenfahrrad, 2 Kleider­schränke.

ii. Bestimmt:

1 gebrauchte Hobelbank, 1 Grude­ofen, 1 Herrenüberzieher und eine größere Partie Fahrradteile wie: Sattelstühen. Fuhruhen, ©ununi. griffe, Motorradhupen (elektr.) der- nickelteFuhhalter,Sattelklammern, InnenNammern, und Reparatur- platten. U41D

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