Nr 281 Zweites Blatt
Die Konkordatsplane in Preußen.
Von D theol. Hermann Schuster, o.Honorarprofessor an der Universität Göttingen
Der Bayerische Staat hat vor drei Jahren mit der päpstlichenKurieein Konkordat geschlossen, d. h. einen feier ichen, völkerrechtlichen Vertrag, in dem das gesamte Verhältnis des Staates zur römisch katholischen Kirche grundlegend geregelt ist. Soba'd dies Konkordat nach einem kurzen, aber h ftig n Kamps im bayerischen Landtage mit einer knappen Mehrheit unter Dach und Fach gebracht war, erhob sich in deutschen Landen das Geraune. das) es damit nicht getan sei. Das Bayerische Konkordat sei nur ein Anfang, dem weitere Länder- Konkordate oder ein Reichs-Konkordat folgen sollten. Eine Zeitlang schien es in der Tat, als ob wir ein Reichskonkordat be ommen würden. Es ist kein Zweifel, daß trotz allem ossiziellen Dementi darüber sehr ernstlich verhandelt worden ist und daß auch gewisse Grundlinien eines Reichs-Konkordats schon gezogen waren. Der Widerstand der Oeffentlichkeit gegen ein Reichs- Konkordat war aber so stark, daß man es mindestens vorläufig fallen lassen mutzte.
Mit verdoppelter Energie aber hat sich die Kurie an die Arbeit gemacht, einpreuhisches Konkordat zu schaffen. Es ist auch ein öffentliches Geheimnis, daß dieses preußische Konkordat ungefähr bis aus den letzten Federstrich fertig ist, daß es im Kabinett verhandelt wird und über kurz oder lang vor den Staatsrat und vor den Landtag kommen wird. Heber feinen Inhalt freilich weiß man nichts Genaues, da die Staatsregierung die wiederholt gegebene Zusage, den Landtag rechtzeitig von feinem Inhalt in Kenntnis zu fetzen, bisher nicht erfüllt hat. Diese Ungewißheit über den Inhalt entbindet uns nicht Yon der Verpflichtung. uns auf den por'amentari- fthen und öffentlichen Kamps zu rüsten, im Gegenteil, wir müssen uirs und die Oeffentlichkeit darüber auf klären, worum es sich handelt und worum es geht. Es darf sich nicht das bayerische Beispiel wiederholen daß Parlament und Oefsent- lichkeit durch das Konkordat überrascht werden imb in der Verwirrung eines unerwarteten Angriffs von vornherein di- Geschlagenen sind.
.Ein Konkordat ist, wie wir oben schon sagten, ein völkerrechtlich bindender Vertrag, den die Kurie mit einem Staate schließt, um die Gesamtheit der kirchlichen Fragen zu regeln. Darin liegt dreierlei. Erstens: Es ist ein Vertrag nicht zwischen dem Staat und den Bischöfen nur eben dieses Staates, sondern zwilchen dem Staat und der päpstlichen Kurie, also zwischen dem Staat und einer außerdeutschen, von deutscher Staatshoheit und deutschem Änsluh unabhängigen Macht. Zweitens: Es ist ein Vertrag von völkerrechtlicher Bindung, von dem der Staat nicht durch einseitigen Willens- gkt zurücktreten kann, an den er vielmehr für alle Zeit gebunden ist, in dem Maße gebunden ist, daß seine Auslegung bei etwaigen Streitiglei'en vor ein internationales Forum (den Völkerbund oder das Haager Schiedsgericht) gebracht werden könnten. Und drittens: ist es ein Vertrag, der. wenn er wenigstens der idealen Theorie gerecht wird, den gesamten Komplex kirchlicher Fragen regelt. Und zu diesen kirchlichen Fragen rechnet die römische Kirche ganz vorzüglich auch die Schulfrage im weitesten Sinne des Wortes. Ein solches Konkordat hat die Kurie bisher noch nie mit einem (überwiegend) protestantischen Staat abgeschlossen. Ein preußisches Konkordat wäre also ein ilnitum in der Kulturgeschichte. So erklärt cs sich auch, daß kürzlich eine große spanische Zeitung das preußische Konlordat, mit dessen Zustandekommen sie sicher rechnet, als einen großen Triumph der römischen Kirche betrachtet.
Die Beziehungen des preußischen Staates zur römisch-katholischen Kirche sind wenige Jahre nach Beendigung der napoleonischen Kriege (1821)
Gießener Gtadttheater.
Vruuo Frank: „Perlenkomödie".
In Berlin, wo dieses Stück vor wenigen Tagen die fünfundzwanzigste Aufführung erlebte, wurde es gleichwohl zuvor heruntergemacht. In Frankfurt, von wo eine ähnliche Aufführungsziffer bisher nicht gemeldet worden ist, hat man es ebenfalls oerriffen, wie der schöne FachausdruÄ lautet. In Gießen, wo gestern die Premiere stattfand, wird es — hiermit — gelobt. (Was werden die Berliner sich ärgern und die Frank« furter sich giften.)
Dieses Stuck ist kurz — es dauert kaum zwei Stunden samt Pause und Verwandlungen; ein großer Vorzug — und es ist gut. Kurz und gut
Gesellschaftsstück. Kriminalstück. Ehestück. Alles zusammeir. In vier Akten. In vier brillant gebauten OUten. So ungemein gekonnt ist dieses Lustspiel, daß man stellenweise merkt, wie geschickt es gemacht ist. (Was man eigentlich nicht merken dürste; eine kleine Schwäche, die an der Gesamtaustassung wenig ändert, ... und ein Wink für die Regie.)
DaS Ehestück bietet in den vier Akten den Hintergrund. Rur die Kulisse. Wäre es mehr, könnte das Ganze Komödie sein. Older das war wohl nicht beabsichtigt. Das Eigentliche liegt mehr an der Oberfläche.
Auch das Krianinalstück ist nicht das Eigentliche. Der „Fall", um den es sich hier handelt, wird nicht recht ernst genommen. Die Polizei bekommt ein paar Liebenswürdigkeiten gesagt. Und der De.ektiv ist ein Hll, eine Karikatur ... nichts weicr.
Das Gesellschaftsstück ist das Entscheidende, fnpbfx sitzend, elegant, federnd im Dialog, geschrieben aus der Freude am Spiel mit Worten, mit Situationen, mit Dingen und mit Schauspielern, die mehr sind als nur Figuren auf dem Thea erschachbrett, aber auch weniger, als man ton Menschen verlangt. 2m Spiel mit Menschen, in, der Komödie, geht das alles nicht so glatt, so prompt, so auf Stichwort und Abgang und Rollentausch und 'Vorhangfall berechnet. Abeo das Gesellschaftsstück, k«s flinke, amüsante ßuft- spiel ohne Schwere und Grübelei ... es lebt davon. Hnb wenn es in weniger als zwei Stunden aus kommt, ist das ein weiterer Vorzug.
Soll man. vom Inhalt sprechen, von der Handlung? Wenn dgs Stück so viele Austührungen
Eiehener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderhesseu) Donnerstag, 29. November 1928
durch Verhandlungen dec preußischen Regierung mit der Karie geregelt, die ihren Riederschlag fanden in der berühmten Bulle „D e s a I u t e animarum“ (und einigen e.'iän enden Schriftstücken). Diese Dulle beschä.tipte sich im wesentlichen mit der neuen Umgrenzung derBis- tüm er, die durch die Gebietsveränderungen nach dem Wiener Kongreß erforderlich geworden waren. Sie ist deshalb eine sogenannte „Zirkumskripfions-Dulle". Nebenher wurden damals auch andere Fragen äußerlicher Art geregelt, die Zusammensetzung der Domkapitel, das Verfahren bei der Bischofs- wahl, die Einrichtung von bischöflichen Priesterseminaren und nicht zum mindesten die staatlichen Aufwendungen (Dotationen) für die römisch-katho'i,che Ki.che. Irgendwelche Kulturfragen oder Fragen des inneren kirchlichen Lebens waren nicht berühr!. Es war also keineswegs die Gesamtheit der kirchlichen Beziehungen geregelt. Der Rame Kmlordat für diese Abmachungen konnte deshalb auch vermieden werden, wenn man sich darüber auch nicht im unklaren sein darf, daß sie ebenso gut völkerrechtlich bindenden Charakter haben, wie ein feierliches Konkordat. .
Diese Abmachungen von 1821 und die ganz ähnlichen, die wenige Jahre darauf für das damollige Königreich Hannover und für die so- genarmte Oberrheinische Kirchenprovinz (Südwestdeutschland) getroffen wurden, stehen heute noch in Kraft, wenn auch von römisch-ckatho- lischer Seite der Versuch gemacht ist, sie für ungültig zu erklären, well durch die neue Regierungsform in Deutschland (die Staatsumwälzung von 1918/19) der eine Partner des Vertrages fernem Wesen nach ein anderer geworden sei. Diese Behauptung ist mit aller Entschiedenheit abzulehnen, hat doch auch das Konkordat, das einst Rapoleon I. mit dem Papst geschlossen hatte, die verschiedensten Umwälzungen in der Regierungsform Frankreichs während des 19. Jahrhunderts überlebt, bis es Ende des 19. Jahrhunderts dem französischen Kulturkampf zum Opfer fiel. Besteht dieses napoleonische Konkordat heute doch in Elsaß-Lothringen n o ch zu Recht! So wird ein pflichtbewußter preußischer Staatsmann unbedingt an der Gültigkeit der Vereinbarungen von 1821 feftfjalten, wie ja tatsächlich auch die preußische Staatsregierung bis zum Heilligen Tage, den damaligen Abmachungen entsprechend, je in den ungeraden Monaten des Jahres die erledigten Domkapitelstellen besetzt. 'Zu Recht besteht also auch heute noch der starke Einfluß der preußischen Staatsregierung auf die Bischofswahl, daß sie nämlich aus der Kandidatenliste des Domkapitels Persönlichkeiten, die ihr aus staatspolitischen Gründen unwillkommen sind, streichen kann und somit eine gewisse Gewähr besitzt für einen national zuverlässigen deutschen Episkopat.
Diesem Recht der Staatsregierung steht auch die neue Re ich s v er f a s sun g nicht entgegen. Diese bestimmt freilich in Artikel 137,3:
„Jede Religionsgesellschast ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Olemter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinden."
„Innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes," damit ist dem Staat z. D. durchaus die Möglichkeit gegeben, von den Beamten der Kirche (den Geistlichen aller Grade) genau so wie von allen anderen Beamten zu verlangen, daß sie nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sondern auch das Reisezeugnis einer deutschen höheren Schule und die Ausbildung auf einer deutschen Hochschule nachweisen. Wenn das bayerische Konkordat die Ausbildung auf der päpstlichen Hochschule in Rom zugesteht, so ist das ein nicht vorbildliches Zugeständnis, zu dem die Reichsverfassung nicht nötigt.
„Sie verleiht ihre Olemter ohne Mitwirkung des Staates", damit ist das oben geschilderte Einspruchsrecht des Staates gegen gewisse
erlebt, wie wir ihm wünschen, nimmt man allen, die es noch zu sehen bekommen, viel vorweg mit einer Inhaltsangabe, die über die besten Reize eines solchen Spieles mit nüchternen Worten referiert und die ohnehin nicht „große" Handlung umständlich auseinanderklaubt. Die Spannung lockert sich, wenn man schon was läuten gehört hat.
Also es gibt zwei Paare. Hebers Kreuz. Eins ist verheiratet. Das andere nicht. Der verheiratete Herr liebt die unverheiratete grau. Hnd der unverheiratete Herr liebt die verheiratete grau. Diese Ehegattin hatte mal eine echte Perlenschnur. Von ihrem Mann geschenkt bekommen. Sie hat sie noch im ersten Akt ... aber da ist sie schon nicht mehr echt, sondern falsch wie Aprilsonne, obwohl sie unverdächtig aussieht. Die echte hat nämlich derweilen die Freundin. Im vierten Akt aber, da bat die greundin .... da hat der Herr Gemahl ..., da hat die gnädige grau ..., da hat der ledige Herr ... halt! Jeder hat etwas, es ist nur eine kleine, unbedeutende, fast geräuschlose und beinah unauffällige Veränderung vorgegangen. Mit den Perlen, mit den beiden Damen, mit den beiden Herren. Es ist sogar ein kleiner Einbruch passiert, bei Rächt, mit Musik, höchst ungewöhnlich, „romantisch" sagt man wohl. Mit zwei Sähen wäre alles erllärt. OEber das bißchen, was noch fehlt, wolle man sich gütigst selbst zusammensuchen. Im Theater.
Es wird auch sehr gefällig gespielt. 'S a ft 6 inszeniert: fix, glatt, prompt, tote am Schnürchen. Es ist nur darauf zu achten, daß das Schnürchen nicht zu sehen ist: es schadet dem Stück und der Wirkung. Vielleicht kann gelegentlich im Tempo noch eine Kleinigkeit zugelegt werden: man darf gar nicht zur Besinnung und nicht ins Rachdenken kommen; man würde sonst allerlei merken, was man viel besser erst auf dem Heimweg überlegt. Dann schadet es nichts mehr — bei einem Gesellschaftsstück.
Tannert muh zuerst genannt werden; es war ein Vergnügen. Er war selten so gut aufgelegt wie hier. So liebenswürdig-frech, so sicher und gewinnend wie in dieser Rolle. Sein Bon- vivantgemüt muß zufrieden gewesen sein.
Trude Heß: seine ebenbürtige Partnerin. Ihre Darstellung hatte Charakter, was eigenllich von keiner Otolle in diesem Stück ernstlich gefordert werden darf, einen menschlichen Unterton aus der Wirklichkeit; echte Komödienfigur.
Für Ebert-Grassow war Frank Falkner eingesprungen, vom Heuen Theater in Frankfurt.
Persönlichkeiten auf der Dischofsliste nicht ausgeschlossen. Wir haben hierüber eine authentische Erklärung. Olm 17. Januar 1925 stand im Reichstag die Frage der Rechtsgülligkeit des bayerischen Konkordats auf der Tagesordnung. In diesem bayerischen Konkordat ist (wenn auch in einer sehr vorsichtigen und praktisch unwirksamen Form) ein solches Einspruchsrecht des Staates ausdrücklich vorgesehen. Zu seiner Rechtfertigung gab der Staatssekretär Zweigert vom Reichsinnenministerium, ein Mann, der die Entstehung der Reichsverfassmrg an veraillworllicher Stelle mitgemacht hatte, im Otamen der Reichsregierung die folgende Erllärung ab:
„Unter Mitwirkung bei der Verleihung (von kirchlichen) Aenllern ist eine positive, aktive Mitwirkung bei dem Olkt der Verleihung zu verstehen. Ein Crinnerungsrecht (Vetorecht) des Staates ist noch nicht Mitwirkung in diesem Sinne."
Dieser Erklärung ist damals von keiner Seite, auch nicht von feiten der römischen Kurie widersprochen worden.
Wir kennen, wie gesagt, den Inhalt des preußischen Konkordats nicht, können deshalb zu Einzelheiten keine Stellung nehmen, können und müssen nur grundsätzlich das Folgende festlegen: Erstens: Die veränderten Verhällnisse erfordern zweifellos in mancher Beziehung eine Anpassung der alten Bestimmungen von 1821 an die gegenwärtige Lage. Einer solchen Anpassung wird sich niemand, auch Lin evangelischer Staatsbürger, widersetzen, denn selbstverständlich wollen wir mit unserer katholischen Mitbürgern in Frieden
leben und ihrer Kirche geben, was ihr gehört.
Zweitens Diese neue Regelung sollte — wie 1821 — in den Formen schlichter Vereinbarungen und nicht in der Form eines feierlichen Konkordats getroffen werden.
Drittens: Sie muh sich grundsätzlich auf die Gegenstände beschränken, die damals geregelt sind. Insbesondere ist unbedingt zu fordern, daß Schul - und Kulturfragen unberührt bleiben, daß sie toeber in einem solchen Vertrag, noch in nebenher laufenden Erklärungen vorkommen. Diese Fragen sind einzig durch Staatsgesetz zu regeln.
Viertens: Das Machtverhältnis zwischen Staat und Kirche darf nicht zu Ungunst en des Staates verschoben werden, insbesondere müssen die alten Bürgschaften für die Erhaltung eines drutschgesinnten Klerus bewahrt bleiben.
Fünftens: Wenn der römisch-katholischen Kirche durch feierliche Verträge ihre alten Rechte, insbesondere finanzieller Art, gesichert oder In gewissem Umfange dem jetzigen Bedürfnis entsprechend erweitert werden, so müssen den evangelischen Kirchen gleichzeitig durch feste Vereinbarungen auch die ihnen gebührenden finanziellen Sicherungen verschafft werden. Rie- mals aber dürfen solche berechtigte Forderungen evangelischer Kirchen dazu verleiten, nach dem unerfreulichen bayerischen Vorblld ein Konkordat zu fördern, das mit der Autorität eines deutschen Staates und mit der Freiheit und Selbständigkeit deutscher Kultur und Wissenschaft nicht vereinbar wäre.
Die wirtschafiLLche Bedeutung der Schädlingsbekämpfung.
Insekten als Feinde der Volksgesundheit und des Volksvermögens. Mlliardenverluste durch Massenschädlinge. — Oer beste Schuh: die Reinlichkeit. Organisation der Schädlingsbekämpfung.
Von llniversitäisprofessor Or. Max Oingler, Gießen.
Die Erkenntnis, daß die Insekten die arten- und individuenreichste aller Liergruppen, in ihrer Bedeutung für die menschliche Wirtschaft und Lebensfiihrung eine außerordentlich große Rolle spielen, bricht sich mehr und mehr 'Bahn. Vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus sprechen wir von „nützlichen" und „schädlichen" Insekten, während alle jene, welche weder nützen iroch schaden, bei dieser Betrachtungsweise als „gleichgültig" außer acht bleiben. Bescheiden ist die Zahl der direkt nützlichen Insekten, welche uns Lebensmittel oder technisch verwertbare Rohstoffe liefern, und mit dem gortfdyreiten der chemischen Industrie schwindet ihre Bedeutung immer mehr. Rur zwei hervorragend wich- tige Arten kommen hier noch in Bettacht: die Honigbiene und der Seidenspinner, beides Insekten, welche nicht mehr (oder kaum mehr) in der freien Ratur an getroffen werden, sondern schon völlig zu Haustieren des Menschen geworden sind.
Um so größer aber ist die Zahl und Wirkung der „Schädlinge", die einerseits für die Volks» gesundheit, andererseits für das Volks vermögen eine dauernde Gefahr von teilweise geradezu phantastischen Ausmaßen darstellen. Man bedenke, welch enorme Opfer an Menschenleben schon die Malaria, die Pest, die Schlafkrankheit und — vor allem im Kriege — der Flecktyphus forderten und daß der Mensch mit den Keimen dieser Krankheiten einzig mrd allein durch den Stich von Insekten infiziert wird; denn nut die Fiebermücke überträgt den Malaria- Erreger, ein Floh (auf dem Umwege über die Ratte) die Pest, die Tsetsefliege die Schlafkrankheit, die Kleiderlaus den Flecktyphus (und das Rückfallfieber). Und das sind nur einige,
allerdings besonders schlagende Beispiele. Bei ihrer Erwähnung mag uns trösten, daß es sich dabei um Krankheiten handelt, die zumeist aus heißere Landstriche beschränkt sind und auf deutschem Boden kaum oder gar nicht auf treten. Aber auch in der einheimischen Insektenwelt fehlt es nicht an sogenannten fakultativen Krankheitsüberträgern, die gelegentlich Anlaß zu den ver- schiedenartigsten Erkrankungen geben können. Roch ist es nicht llargestellt, wieviel Gesundheit und Lebensglück unser gemeinstes Hausinsekt, die — nicht stechende — Stubenfliege und die ihr sehr ähnliche — empfindlich stechende — Stechfliege auf dem Gewissen hat. Masern, Scharlach, Augenkrankheiten, Pocken, Cholera, Tuberkulose, Typhus, Ruhr, spinale Kinderlähmung und viele andere müssen nicht, aber können durch diese unheimlichen, luftigen und unappetitlichen Hausgenossen übertragen werden.
Handelt es sich bei solchen Insekten um Schädlinge, die nicht des Massenauftretens bedürfen, um verhängnisvoll zu werden, sondern schon als einzelnes Individuum menschliche Gesundheit und menschliches Leben gefährden können, so beruht bei der anderen Gruppe, nämlich jenen Insekten, welche das Volksvermögen bedrohen, die Schadenerzeugung auf der Masse. Für gewisse Arten ist eine ganz außerordentlich große 'VermehrungTendenz geradezu charatteristisch, und wo die Millionenheere einmal hervorgebrochen sind, steht ihnen der Mensch mit allen seinen geistigen und technischen Mitteln auch heute noch vielfach machtlos gegenüber. Aus diesem Grunde wird ein vorbeugendes Verhalten, welches die Millivnenheeve erst gar nicht hochkom» men läßt, zum besten Schutz und damit zur sozialen Pflicht. Auch hier sei zuerst ein ‘Sei*
Er spielte gut, bewies Geschmack und Humor, machte sauber Konversation (nur, besonders im ersten Akt, etwas deutlicher, bitte!) und hatte im übrigen die undankbarste Aufgabe in diesem Stück.
Alix K r a h m e r sprach nur einen knappen, aber wirksamen Dialog: er sah ihr so gut wie die bemerkenswerte Toilette (es gibt überhaupt allerlei hübsche Garderoben zu bewundern) und kam Schlag auf Schlag.
Karl Ritter holte sich mit dem rührend harmlosen und drolligen Detektiv einen artigen Sondererfolg. —
Cs war ein äußerst unterhaltsamer Abend.
Dr. Th.
Ion fristet sein Leben.
Von Hans ORiebau.
Ion stieg in einem der vornehmsten Hotels ab.
„Zimmer mit Bad," bestellte er und ließ fein Gepäck nach oben bringen.
Rach dem Essen, als der Kellner kassieren wollte, sagte er: „Schreiben Sie den Bettag mit auf die Rechnung."
„Sehr wohl," verbeugte sich der Kellner.
Vier Tage lebte Ion so. Da klingelte er eines Morgens in aller Frühe, verlangte den Direktor zu sprechen. Der Drrektor kam.
„Ich bin," sagte Ion, „ja gewohnt, in den Hotels allerlei Dinge zu erleben. Aber s o etwas ist mir denn doch noch nicht vorgekommen I" Hnd er wies mit der Hand auf einen völlig zerfetzten Pelzmantel, der über einem Stuhl hing. Daneben lag eine tote Ratte.
„Ich habe sie mit dem Briefbeschwerer tot* geschlagen," sagte Ion.
Der Direktor stammelte eine Entschuldigung. „Völlig rätselhaft," dienerte er. „Aber selbstverständlich haben Sie Anspruch auf Schadenersatz."
„Allerdings!" sagte Ion. „Der Pelzmantel hat 700 Mark gekostet."
Der Direktor prüfte den Pelz, nickte. Ion packte den Rest des Mantels in den Koffer, und an der Kasse erhielt er nach Abzug der Hotelrechnung 500 Mark aus gezahlt.
Dann lieh er sein Gepäck nach unten bringen, nahm ein Auto und fuhr zum Kammerjäger Häserling. „Ich brauche," sagte er zu dem, „von mm an jeden fünften Tag eine tote Ratte."
Intendanienkrise und Theaterskandal in Frankfurt a. M.
Sieben Piscatvr und Hartung kommt, wie aus Frankfurt gemeldet wird, der Intendant des Frankfurter Schauspielhauses, Weichert, in engere Wahl für den Posten des künstlerischen Leiters der 'Volksbühnen in Berlin. Dem Ersuchen, sich über seine eventuelle Bereitwilligkeit zu äußern, nach Berlin zu gehen, glaubte In.endant Weichert nicht entsprechen zu können, offenbar deshalb, weil er abwarten will, wie die jetzt akut gewordene ©c* neialintenbantenfrage t n Frankfurt gelöst wird und er inzwischen vernreiden will, Hnruhe in den Betrieb der städtischen Bühnen zu bringen.
Weichert ist durch den in den letzten Tagen angefachten Sturm gegen das von ihm inszenierte Stück von Hasen clever „Ehen werden im Himmel geschossen" ebenfalls in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Der Anttag in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, in dem gefordert wird, „dem Intendanten des Schauspielhauses zu eröffnen, daß bei Wiederholung solcher Vorwmmnisse der Intendant für den dadurch ungedeckten Oluswand für Inszenierung des Stückes persönlich haftbar gemacht werde, wird von der Presse int allgemeinen als zu weitgehend abgelehnt. Abgesehen davon ist anzunehmen, daß Intendant Weichert bei seiner bekannten Einstellung zum zellgenössischen Schrifttum sich kaum freitoiHig dazu verstehen wird, daS Stück vom Spielplan abzusetzen.
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'Sei der Aufführung von Hasenclevers „Chen werden im Himmel geschlossen", die am Mittwochabend im Frankfurter Schauspielhause ftattfanb, hat sich ein Theaterskandal ereignet Bereits vor der Sorftellung wurden vor dem Schauspielhaus Flugblätter verbreitet, und verteilt, die von den Frankfurter Pfarrern Manz und Schumann unterzeichnet waren und einen Protest gegen das Stück enthielten. Rach dem 3. Akt stand tn einer Dalkonloge einer der Protestler auf und hielt eine Ansprache an das Publikum, das sich aber ablehnend verhielt Der herbeieilende Direktor der Städtischen Bühnen, ©edel, konnte durch gütliches Zureden den Redner entfernen. Daraufhin wurde das Stück zu Ende-gespielt


