Ausgabe 
28.2.1928
 
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Nr 50 Erstes Blatt

178. Jahrgang

Dienstag. 28. Zebruar 1928

Erfchetnt lügUch.außer Sonntag« md Feiertag«.

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Bietzen« Famllien blätter Heimat im Bild Die Scholle

MonatS'Bezvgrpretr;

2 Reichsmark und 20 Reichspfennig für Träger» lohn, auch bei Richter« scheinen einzelnerRummern infolge höherer Gewalt. Fernfprechanlchlüffe:

61, 54 und 112

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

$rann«rtamCmXii688. Vrvck Mtd Verlag: vrühl'fche Untoerfftäts-Bnd)« und Stetnörncferet B. ränge in Sieben. Zchriftlettnng und GefchastriteSe: Zchulftrabe 7.

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Chefredakteur

Dr Friedr Wilh. Lange. Derontwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot, für den übrigen Teil Ernst Blumschein; für den An» zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gießen.

Das Aoiprogramm -er Reichsregierung.

Vizekanzler Hergi vertritt die Vorschläge des Reichskabinetts vor dem Reichstag. - Die Stellung der Parteien.

D e r 11 n. 27. Febr. (V. D. 3 ) 2luf der Tages­ordnung steht als einziger PunktEntgegennahme einer Erklärung derReichsregierung' in Verbindung mit dem Haushalt des Reichsmi- nisteriumS des Reichskanzlers und der Reichs­kanzlei. Zur Abgabe der Regierungserklärung nimmt daS Wort

Vizekanzler Hergi.

Er teilt zunächst mit, daß die Genesung des Reichskanzlers Dr. Marx erfreulich fort chreite (Ruse bei den Kommunisten:Sic politische Ge­nesung nicht!") Die Regierung und der Reichs­tag seien einig in dem Wunsche einer baldigen völligen Genesung des Kanzlers (Beifall) Dr. Marx habe erklärt, daß er mit dem Rotpro­gramm der Regierung in allen Punkten einverstanden sei. Durch das Scheitern der Verhandlungen über das Reichsschulgesetz wurde die Reichsregierung vor die Frage gestellt, wie die Gesamtheit der ihr obliegenden gesehgbe- rischen Arbeiten nunmehr zu behandeln sei._ Es bleiben andere hoch wichtige Aufgaben zu losen. Zwingende Bedürfnisse, ja vielfach bittere Rot in den verschiedensten Bevölkerungsgruppen und Lebensnotwendigkeiten der Landwirtschaft erheischten unmittelbare Hilfsmaßnahmen. Dazu trat gebieterisch der Gesichtspunkt, das) der Reichshaushaltsplan für 1923 zuzüglich des Rachtrages 1927 rechtzeitig verabschiedet wer­den muh. Bei diesen berechtigten Ansprüchen der Allgemeinheit gab es für das Reichskabinett nur einen Weg: Mit allen Kräften dafür zu sor­gen, daß vor dem Auseinandergehen des Reichs­tages ein fest umrissenes Arbeits­programm noch durchgeführt wurde. Durch die Ereignisse, die mit dem Scheitern des Schul­gesetzes im Zusammenhänge stehen, ist die ver- sassungsmähige Zuständigkeit des Kabinetts nicht beeinträchtigt. Es ist kein geschäftsführendrs Ka­binett, sondern bildet nach wie vor die ord- nungsmäßige Regierung (Gelächter links). Recht und Pflicht zugleich sind die Trundlagen, auf denen der Entschluß der Reichs- rcgierung beruht, die notwendige politische Arbeit mit aller Entfchiedenheit und aller Beschleunigung tu betreiben. Mit dieser Auffassung befindet sich die Reichsregierung in voller Hebet- einstimmung mit dem Reichspräsi­denten, der wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, daß aus vaterländischen Rücksichten alles daran zu setzen sei, um neben der abschließenden Erledigung des Haushaltes den augenblicklichen lebenswichtigen gesetzgeberischen Rotwendigk iten Rechnung zu tragen. Sollen, wohin die feste Absicht der Regierung geht, noch bis zum Be­ginn des neuen Haushaltsjahres die entsprechen­den Vorlagen endgültig verabschiedet werden, so mühte die Regierung aus die Durchführung noch weiterer, wenn auch bedeutsamerer Vorlagen, verzichten. Sachlich betreffen dir einzelnen Teile des Arbeitsprogramms die Kriegs- und Li- quidationsschädenschluhregelungen. eine Landwirt­schaftliche Hilfsaktion und Rotmaßnahmen für den Kleinrentner und Sozialrentner. Diese Teile lind entsprechend den Bedürfnissen derBeteiligten und 6er Gesamtleistungsfähigkeit des Reichs- Haushaltes miteinander sorgsam abgewogen. Durch Erweiterungen an einer Stelle darf die Tragfähigkeit des Gesamtvrogramms nicht ge­fährdet werden. Das Arbeitsprogramm erscheint daher als ein einheitliches Ganzes, das in einem Zuge verwirklicht wer­den muh.

Das Kriegsschädenschluhgeseh

hat in der von der Reichsregierung vorgelegten Form zunächst Angriffe erfahren. Einmal erschie­nen den Geschädigten die Sätze u n z u l a n g l i ch, bann aber bestand im weiten Umfange der Wunsch, das Gesetz nur als eine Zwischen­lösung zu betrachten. Dieser letzte Gedanke, der ben Reichshaushalt nicht hätte zur Ruhe kommen lassen, konnte von der Reichsregierung nicht an­genommen werden. Die Reichsregierung ist >edoch in der Bemessung des Eesamtentschädigungskapl- lals den Vorschlägen gefolgt, die der Reichswirt- lchastsrat gemacht hat. Dies bedeutet gegenüber der Regierungsvorlage ein Entschädigungskapital von iund 300 Millionen Reichsmark mehr. In chwerer Sorge um die Tragfähigkeit der Haushalte gerade der nächsten Jahre ist aber die Mehrbe- laftung sorgsam verteilt worden. Don we- etlicher Bedeutung ist von den einzelnen Aende- runqen insbesondere die Gewährung der vollen Entschädigung nicht nur bis zu 2000, sondern bis iu 4500 Reichsmark, die Erhöhung der Entscha- bigungsprozente für die Mittelstandsgeschädlgten, sowie die Tilgung des bisher untilgbaren Die- beraufbauzuschlages und die Gewährung eines besonderen nach 14 Jahren zu ®ie^erafPf'

dauzuschlages für die großen Geschädigten Sie Reichsregierung glaubt, daß die schweren Opfer, bie das Gesamtwohl nunmehr für tue Geschä­digten übernimmt, auch von diesen als eine -bat anerkannt werden wird, die den ernsten -atulen des Volkes beweist, nach feinen Kräften zum 2vie- beraufbau der beraubten Existenzen beizutragen.

In dem Ringen um den Wiederaufbau ist der deutschen Landwirtschaft bisher der Erfolg ver­sagt geblieben. Die Kotlage wird gekennzeichnet durch ein -außerordentlich starkes Anwachfen der Verschuldung, auch bei sonst gefunden Be­

trieben. Vie gesamte Zinslast Übersteigt infolge des überaus hohen Zinssußes die höhe der Vorkriegszinslast bereits beträchtlich. 3n den lehtcn Monaten haben sich die Merkmale der krisenhaften Zuspitzung bedeutend verschärft.

Außer den Aufwendungen im bischerigen Etat, so­wie den bereits vorgeschlagenen Zinsverbilligungen für Meliorationen und für die Milchwirtschaft hält daher die Reichsregierung eine Reihe von weiteren Maßnahmen für notwendig. Für bedrängte land­wirtschaftliche Betriebe soll, soweit sich ihre ratio­nelle Fortführung erwarten läßt, und soweit es der Kapitalmarkt zuläßt, eine Ordnung der Schuldner- hältnisse durch die Umschuldung von drücken­den landwirtschastlichen Schulden in niedriger verzinslichen Hypothekarkredit her« beigeführt werden. Zu dem Zwecke sollen die terri­torialen Kreditinstitute durch eine besondere Orga­nisation unterstützt werden, an der sich auch Reich und Länder beteiligen sollen. Um die Durchführung der Umschuldung zu beschleunigen, wird die Reichs- regicrung an die territorialen Kreditinstitute Kassen- Vorschüsse in Höhe von zunächst 100 Millionen Reichsmark gewähren und nach Möglichkeit darüber hinaus weitere Vorschüsse flüssig machen. Un das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen zu befähi­gen, den Ausgaben der Finanzierung des landwirt- schastlichen Personalkroditbedarfes und des Waren- Umsatzes gerecht zu werden, werden 25 Millionen Reichsmark im Etat 1928 angefordert. Die Land- wirtschaft hat die Erzeugung von Vieh und Fleisch trotz gewisser Verluste mit allen Mitteln gesteigert. Dadurch ist eine starke Ueberlafhmg des Marktes eingetreten. Die Reichsregierung hält deshalb zur Organisation und Förderung des Absatzes für er« forderlich, einen Betrag von 22 Millionen durch Uebernahme einer Bürgschaft des Reiches im Haus- baltgesetz und acht Millionen Mark im Ergänzung-, haushalt 1928 anzufordern. Den Zweck dieser Maß- nahmen erblickt die Regierung neben einer 61 a bilislerung der Di« hp - eise auch darin, die zwischen Erzeuger- und Verdrau- cherpreisen bestehenden hohen Spannen zu verringern. Eine wesentliche Förderung de« Absatzes von Vieh und Fletsch wird auch in der Er- Weiterung des Einfuhrscheinsystems aus die Aus« fuhr von Schweinen und Schweinefleisch bestehen.

Die deutsche Landwirtschaft hat im vergangenen Jahre durch Viehseuchen Verluste von über einer halben Milliarde Mark erlitten. Zur Ver­hütung ist eine gleichmäßigere Handhabung der vcterinärpolizeilichen Grenzsperren erforderlich. Das Reichsministerium des Innern hat mit den Ländern Vereinbarungen getroffen, die dies sicherstellen. Die Vieh- und Schweinebestände haben in einem solchen Maße zugenommen, daß die besonderen Einfuhrerleichterungen nicht mehr in dem bisherigen Umfange notwendig erscheinen. Daher ist jetzt eine ratenweise Herabsetzung des zollfreien Gesrierfleischtontin- g e n t e s geboten. Der dem Reichsrate vorgelegte Gesetzentwurf bemißt das neue Kontingent aus 50 000 Tonnen. Zur Förderung der Ge­flügelhaltung und Organisation des Eier­absatzes werden eine Million Mark angefordert. Für dringende Rotstände werden 30 Millionen . Mark gleichfalls durch den Etat 1928 zur Ver­fügung gestellt.

Das vorgeschlagene Programm wird die gegen­wärtige landwirtschaftliche Krise nicht beseitigen, sondern nur mildern können. Das Mißverhältnis zwischen den Einnahmen des Landwirtes und seinen Betriebsausgaben und Lasten ist nur durch weitere grundlegende Maßnahmen zu beheben.

Angesichts der Gesamtlage und der geringen noch zur Verfügung stehenden Zelt Ist cs aus­geschlossen, die reichsrechtliche Rentnerversorgung jetzt zu lösen. Die Reichsregierung muß aber scsi- stellen, daß bedauerlicherweise die Fürsorge für die Kleinrentner keineswegs überall so durch­geführt wird, wie es dem Sinne und dem Geiste der Reichsgrundsähe entspricht.

Sie hat daher bereits dem Reichsrat den Entwurf einer Verordnung zur Aenderung der Reichsgrundsätze vorgelegt. Rach diesem Ent­wurf darf die Fürsorge ihre Hilfe künftighin nicht mehr vom Verbrauch oder der Verwertung kleinerer Vermögen abhängig machen. Sie darf auch den Verbrauch sonstigen Vermögens nur verlangen, wenn dies keine besondere Härte bedeutet. Den über 65 Jahre alten Kleinrentnern hat die Fürsorge wenigstens den erhöhten Richt­satz sicherzustellen. Freiwillige Zuwendungen Dritter oder Arbeitsverdienst dürfen darauf nur

FW Ml Mx von Ächnowsky f.

Der ehemalige deutsche Botschafter in Lon­don, Fürst Lichnowsky, ist Montag morgen auf seiner Besitzung Kuchelna an l den Folgen eines Schlaganfalles g e - storden.

Der Mann, der jetzt auf seinem oberschlesischen Schloß Kuchelna die Augen für immer geschlossen hat, gehörte zu den umstrittensten Persönlichkeiten der deutschen Diplomatie; aber auch seine Feinde haben stets anerkannt, daß er, mag er nun ge­irrt haben oder nicht, ein aufrechter Charakter, ein Aristokrat von Geschmack, ein bestrickend liebens­würdiger Gesellschafter gewesen ist. Er war der sechste Fürst seines Geschlechtes, das uralt ist, aber erst im Jahre 1773 in Preußen und im Jahre 1846 in Oesterreich in den Fürftenstand erhoben wurde. In der Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde der Name seiner Familie in ganz Deutschland viel ge­nannt, als sein Onkel im Jahre 1848 zusammen mit dem General von Auerswald in Frankfurt bei den politischen Unruhen ermordet wurde.

Fürst Karl Max von Lichnowsky. der nach einem Ahnherrn auch den Titel Edler von Woschüh führte, wurde am 8. März 1860 in Kreuzenorr geboren; seine Mutter war eine Prin­zessin von Croy. Rach dem Tode des Vaters erbte er im Jahre 1901 nicht nur das ober- schlesische Schloß Kuchelna, ein Fideikommiß, dessen Eigentümer Anspruch auf einen Sih im preußischen Herrenhaus hatte, sondern auch das böhmische Schloß G r ä h . einen wunderschönen Herrensitz, der mit auserlesenem Geschmack ein­gerichtet ist. Schon seit seinem 24. Lebensjahr ge­hörte Prinz Karl Max die Erstgeborenen aus dem Hause Lichnowsky haben Anspruch auf den Titel Prinz, während sich die späteren Kinder nur Grasen nennen dürfen dem diploma­tischen Dienst an; er hat in verschiedenen Hauptstädten Europas an deutschen Missionen gearbeitet und war auch zu Anfang der neun­ziger Jahre längere Zeit unter dem späteren Reichskanzler Fürsten Bülow an der Gesandt­schaft in Bukarest sowie später unter dem Botschafter Fürsten Eulenburg in Wien tätig. Rach größeren Reisen, auf denen er Oftajten und Nordamerika kennen lernte, trat er später als vortragender Rat in die politische Abtei­lung des Auswärtigen Amtes ein. Dort genoß er das besondere Vertrauen des Fürsten Bülow und übte als Bearbeiter der diplo­matischen Personal angelegenheilen einen wichtigen Einsluh aus. .

Als er sich am 22. August 1904 mit der geist­reichen Gräfin Mechthilde von Arco- Zinneberg verheiratete, zog er sich aus dem Staatsdienst zurück und beschloß, sich nur noch der Verwaltung seiner Güter zu widmen. Meist wohnte das Ehepaar auf dem an Erinnerungen

reichen Gräher Schloß, in dem übrigens auch einmal Beethoven als Gast geweilt hat. Aber in politischen Kreisen wußte man bald, daß Lichnowsky nicht für alle Zeiten aus der Diplomatie ausscheiden würde. Schon damals begann der Fürst übrigens mit seiner schrift­stellerischen Tätigkeit, die ihn dann in den letzten Jahren seines Lebens ganz ausgesüllt hat. Wäh­rend sich Lichnowsky aber fast ausschließlich mit politischen Themen beschäftigte, benutzte die Fürstin die Zeit, die ihr neben der Erziehung ihrer drei Kinder blieb, zu umfangreichen lite­rarischen Arbeiten. Viele ihrer Bücher sind in­zwischen sehr bekannt geworden und besonders ihr »Kampf mit dem Fachmann" hat bei vielen, gleich ihr von der Bureaukratie schwer gequäl­ten Menschen lebhaftes Verständnis gesunden.

Nach dem raschen und unvermuteten Tod des Freiherrn o. Marschall wurde Lichnowfky dann im Jahre 1912 zum deutschen Datschas« ter in London ernannt. Es war eine verhäng­nisvolle Zeit, und niemand kann bestreiten, daß sich der Fürst redlich um die Aufrechterhaltung des Friedens bemüht hat; nur bchaupten manche, daß er den englischen Diplomaten allzu leicht­gläubig geqenüberstand. Daß er sich aber in London große Sympathien erworben hat, wird da­durch bewiesen, daß er in die Universität Oxford zum Doktor honoris causa ernannt wurde. Als ihm im August 1914 dann von der englischen Re­gierung die Pässe zugestellt wurden, zog er iich schweren Herzens in das Privatleben zurück und benutzte die ihm auferlegte Muße, um im Jahre 1916 eine Denkschrift darüber zu verfassen, wie nach seiner Meinung der wirkliche Hergang der Dinge war, die zum Kriege führten. Gegen seinen ausdrücklich ausgesprochenen Willen fertigte der Hauptmann von Beerfelde, der damals zur politischen Abteilung des Generalstabs gehörte, von dieser Druckschrift eine Abschrift an, und versandte sie in fünfzig Exemplaren an einflußreiche Persön­lichkeiten, u. a. an den Kronprinzen und an Hinden­burg. Durch einen weiteren Dertrauensbruch, der niemals aufgeklärt werden konnte, gelangte ein Exemplar dieser Denkschrift dann auch in die Hande feindlicher Politiker und wurde im Ausland unter entstellenden Veränderungen ver­öffentlicht. Das hatte zur Folge, daß Lichnowfty aus dem Herrenhaus ausgeschlossen wurde. Großes Aufsehen erregten dann die Memoiren des Di­plomaten, das zweibändige WerkAuf dem Wege zum Abgrund", das erst vor wenigen Monaten er­schienen ist, sowie seine Schriften über Tirpitz, über Holstein und Wilhelm von Stumm, über dcn Ein­heitsstaat und über viele andere Dinge. Auch diese Schriften sind stark umstritten, doch kann niemand leugnen, daß sie mit Sachkunde und mit dem Ge­schmack eines Mannes von umfassender Bildung geschrieben sind.

mit Zustimmung deS Fürsorgeausschusses oder einer anderen von der obersten Landesbehörde bestimmten Stelle angerechnet werden. Entspre­chend der Entschließung des Reichstages sollen Kriegshinterbliebene ohne weite­res als bedürftig angesehen werden, wenn sie Zusatzrente erhalten. Um den Fürsorgeverbänden die Verbesserung zu ermög­lichen, ist im Haushalte 1928 bereits ein Be­trag von 25 Millionen Mark vorgesehen. Dar­über hinaus aber wird ein weiterer Betrag von 25 Millionen Mark einzustellen fein zu un­mittelbaren Beihilfen an die Kleinrentner. Auch die Verbesserung der Renten aus der Inva­lidenversicherung ist ein Gebot der Stunde. 2m Reichsdurchschnitt beträgt die In­validenrente jetzt 28 bis 30 Mark im Monat. Diese Renten berücksichtigen die Verteuerung der Lebenshaltung noch nicht ganz. Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung beträgt 40 v. H. der Steigerungssähe, die jetzt für Beitragszeiten vor der Inflation gewährt werden. Die Erhöhung soll ab 1. Juli d. I. in Kraft treten. Da den Versicherten und den Arbeitgebern zur Zeit ein neuer Beitrag nicht zugemutet werden kann, wird der Mehrbedarf von jährlich 103 Millionen. Mark durch einen jährlichen, mit der Zeit abnehmenden Reichsbeitrag gedeckt werden müssen. Für 1928 handelt es sich infolge des Inkrafttretens am 1. Juli 1928 um 75 Millio­nen Mark.

Für die Angestelltenversicherung wird eine entsprechende Maßnahme vorgeschla- gen. Für die Deckung reichen aber die vorhan­denen Derftcherungsmittel aus. Zur Verbesse­rung der Bezüge aus den sog. Werkspensions» lassen soll das Reich 3 Millionen Mark bereit­stellen, wobei von der Voraussetzung ausge­gangen wird, daß die Werke und die beteiligten Städte das ihrige nach Kräften beitragen.

Zu dcm IkbeUsprogramm, dessen Erledigung die Reichsregierung für unbedingt erforderlich hält, gehört auch die Verabschiedung des dem Hause bereite vorliegenden Haushaltsplanes für 1928 und dee Rachtragsetat« für 1927, der die Auswirkungen der Vefoldungsordnung, die Bar- ausfchüttungcn für die Liquidationegeschädigteu. das Oftpreußenprogramm, Leistungen für be­sonders bedrängte westliche und östliche Gebiete und eine Reihe anderer unabweisbarer Rach- tragsbewilltgungen enthalten wird.

Im übrigen werden die Notstandsmaßnahmen auf dcm Gebiete der Landwirtschaft und der sozialen Fürsorge nach Ergänzungen in dem Haushaltsplan erforderlich machen. Es erscheint möglich, die hier­für notwendigen Beträge auszugleichen, einmal durch gewisse Einsparungen bei den Ausgabeposten des bereits vorliegenden Etats und durch eine Erhöhung des Ansatzes für die Zölle. Ersparnisvorschläge werden im Ver­laufe der Etatsberatungen gemacht werden Der bisherige Ansatz der Zölle enthielt noch eine ge­wisse Reserve. Nach den jetzt vorliegenden Ergeb­nissen erscheint es unbedenklich, diesen Ansatz um 150 Millionen zu erhöhen. Daraus ergibt sich aber auch, daß im ganzen gesehen, die vorgeschlagenen Maßnahmen und Mehrausgaben das Höchst­maß des finanziell Vertretbaren be­deuten. Ein Teil der Ausgaben des Notprogramms wirkt allerdings auch für die folgenden Haushalts­jahre. Ein Teil des Notprogramms kann unmittel­bar der Förderung der deutschen Volkswirtschaft dienen und damit zu einer günstigen Entwicklung der Einnahmen beitragen. Nach der mit Zustim­mung des Reichspräsidenten erfolgten Kundgebung der Reichsregierung vom 18. Februar 1928 soll sich der parlamentarischen Erledigung des Arbeitspro­gramms die Auflösung des Reichstages anschließen, und zwar sollen in jedem Falle d i e Wahlen in der zweiten Hälfte des Mo­nats Mai stattfindcn können. Das ist nur eine kurze Frist. Die Reichsregierung ist sich der schwe- ren Verantwortung für das Gelingen des ganzen Hilfswerkes voll bewußt. Sie weiß, wie sehr die weiteren Verhandlungen dadurch beeinflußt wer­den können, daß die kommenden Wahlen ihre Schatten vorauswerfen. Sie wird alles tun, um ihr Arbeitsprogramm zum Wohle des Volksganzen durchzuführen. Nach dem Verlaufe der bisherigen Verhandlungen mit den Parteien darf die Reichs« regierung erwarten, daß der Reichstag diese Not­wendigkeit auch seinerseits anerkennen und ihr Rechnung tragen wird.

Abg. Stampfer (Soz.)

bemerkt, die in der Luft schwebende Regierung ohne parlamentarische Basis bezeichnet sich als eine ordnungsgemäße Regierung. Man spricht nur noch von denbisherigen" Regierungs­parteien, und manche schlauen Leute glauben, auch vonbisherigen" Oppositionsparteien spre­chen zu fönnen. Rein! Wir bleiben in Opposition zu dieser Regierung, bis sie verschwindet. Wir warnen die Regierung, Teile ihres Programms auf dem Verordnungswege durchführen zu wollen und aus derordnungsgemäßen" sich zur ver­ordnungsgemäßen Regierung zu machen. Die Zusammenfassung des Rotproaramms zu einem Mantelge eh ist unzulässig. Mit einem Mantel kann man nur Dinge umfassen, die innerlich zusammenhängen. Will man es aber etwa wagen, zu erklären: Wenn das Agrarprogramm nicht