Ausgabe 
27.9.1928
 
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-er Homberg a. b 06 m. 26 Sept. Dom 1. Oktober ab wird &L* eint Zweigstelle der Ärei<lranle.tlaffc ml IxtBerufe« ung Ort*1reutenLilk ^otnSerq in» klönt treten. Der Äalfe werden die um Hombera liegenden Ort'chuN.n cmgeglied-rt Dir Errichtung einer solchen Safte 6ii sich durch die gtoiit Tlanmg- falligfeit -er Arbeiten in txzug auf bat Jtran- lentrden in d.n großen Betrieben bei Homberg und bei Aieder-Vf leiden als notirc ibtg erwre'en.

Groh-Felda. 26. Sept. 2ün Conntag sand m unserem Orte Bürgermeillcr- wahl statt. Bon vier Kandidaten, die zur Tkcfrl vvrg<schlag.n waren würd' der bish« ige Beigeordnete, Landwirt Albert Schneider, der nach der infolge Gesund- ttsrücksichteir ettola'.en Amtsniederlegung des l>ürg:nn<i,ieri die Bür» germu'irrg l<tu te geübte balle, mit 231f.m» men -um Bürgermeister gewühlt Den neuen Ortsoberhauvt wurde von der 2inwohnerschall am Abend bei Wahltages eine herzliche Ohrung bereitet.

Preußen.

Arcit Wetzlar.

X Wißmar. 25. Sept. Die Neubesetzung der hiesigen Pforr stell« machte eint gründliche Herrichtung des Pfarrhauses not» Bx-ntig. Alle Instandsetzungsarbe t n konnte , fo gdbrbert werden, dah d.r neu ernannte Geistliche. Plärrer 9a peil er aus Ktein-Archtenbach. im nüchften Monat euiziehcn lann. -- Bei der jung­ten umfassenden Aeoaratur unserer Kir­ch e n o r g e l land man auf einem Brrtte folgende interessante Inschrift: e3m Jahre 1828 wurde diese Orgel an Orgelbauer rai aus Gie- -en veracordirt. derselbe batte sie aber nicht vollendet, teils aus Mißkredit. Allersschwäche. mangelhafter Kenntnis. Die Gemeinde veraror- blrte deshalb die Orgel and rswv. Die Geme n e- organ« gingen darauf nach Atzbach i damaliger Amtssitz). Der damalige Pfarrer Liebrich. Or -- vvrstehcr Drornetv Hausen und das Pr.sbhtcrium schloffen mit dem Orgelbauer Hartmann D rnhart aus Romrod einen neuen B.rtrog ab, wonach die Orgel im Jahre 1835 fertig wurde Dreier letztere Halle von den Anfängen folgendes an­ders machen muffen, den Prinziva'.baß 8 Fuß neu. die Waldslöt? 2' die Oftat>e 2", die Mixtur, das Gemshorn, im Preise von 400 Gulden".

Tagung des hessischen Forstvereins.

LPD. Bad Salzhausen. 24. Sept. Hier fand, wie schon kur» gemeldet, die bte$|übrigc Tagung de» hessstchen Forst Vereins statt, zu der auch die Forstverwaltungen benach­barter süddeutscher Länder ihre Vertreter ent­sandt hatten. Bon der hessischen Aegirrung war Finanzminister Kirnberger anwesend. Aach den Begrüßungsansprachen hielt Landforstmeister Hesse c.ncn Dortrag über Rentabilität und Rationalisierung der Forstwirtschaft". Staatsrat Landsorslmetster a. L. Weber sprach über leine Erfahrungen während seiner AVjiihrigen Tätigkeit im Forstanllsbezirf Konradsdorf. Ooerfdrster Dr. Ky ekrierte über seine Studien und

Forschungen übet d.« Vervollkommnung des hes­sischen Forsteinrichtungsverfahren, während der Direktor der geologischen Landesanstalt. Bergrat Dr. Schottler, 'ich über die geologischen Srkenntniffe des Srkurfionsgebietes verbreitete. Am 21. September fand e;n Waldbcgang in die Siaatssdrslerei Finkenloch des Forstamts Konradsdorf statt. Die daran anschliestende Aus­sprache war lebhaft. Besonder» die Aussührun- gen des Prof. Dr. Borgmann - (Sieben, Ver­treter der forstwirtschaftlichen Betriebslehre, san­den lebhaften Beifall bei der Mehrzahl der 2ln- wefenden. W.t einem Vortrag non Poos. Dr. Banfe low übet finnische Rei,eelnbrü<fc en- bete die Tagung.

Evangelischer Landeskirchentag.

WSA. Darmstadt. 26. Sept Das Parla­ment der Evangelischen Landeskirche Hessens begann am Mittwoch im Landes- klrchentagsgebäube seine IS. Sitzung, die gleich- Hertig die letzte Tagung in der am Sn de des Jahres ablouienden Wahlperiode ist.

Aach Gebet eröffnete der Präsident, Freiherr Cornelius v. Heyl zu Herrnsheim- Worms. die Sitzung mit einer längeren An­sprache, in der er u. a. erflär:e 8» ist daS sechste- mal. hab dieser I. Hessische LandeSktrchentaa zu- lammentritt. Ernste und schwierige Fragen haben hn beschäftigt und beschästigen ihn auch wieder bei der diesmaligen Tagung. Unsere Sorge ist die Finanzlage unserer Landeskirche. Sell acht Jahren ringt die Landeskirche um die Io dringend erforderliche Erhöhung deS Staalszuschusses. Don Monat zu Monat wurde mit dem Staate verhandelt, wurde von der Kirchenregierung gehofft und geborgt, baß doch diese grundlegende Frage unserer Finanzen endlich entschieden werde. Eine Erledigung ist bis heute nicht erfolgt. Die Kirchen- rtgwrurg hat 'ich gtpmungen gesehen, dem Lande»iiichentag nunmehr finanzielle Borlagen zu machen, tne der ernstesten Beratung bedürfe«. Die ethi'che und sittliche Macht der Kirche kann heut« weniger als je entbehrt werden Die Span­nungen in der Well lind grober geworden, tott sehen d.es an der Aufrüstung, statt Abrüstung der groben Seemächte. Unsere Evangelische Landeskirche in Hessen muh mehr wie je auf dem Plane sein und ihren Mann stehen Sie erkennt es nach § 2 ihrer Berfassung als ihre Aufgabe, die ihr zugehörenden Kirchcn- gemeinden zu kraftvoller gemeinsamer Arbeit im Sinne des Evange/iums zu'ammcnzusasfen. die n ihnen wirksamen Kräfte des Glaubens und der Liede zu fördern und so dem Ausbau der Reiches Gottes zu helfen. Alle» was wir hier m Landeskirchentag tun und treiben, soll dazu dienen, die Erfüllung dieser Aufgabe zu fördern.

Die Aenderung der Wahlbestim­mungen der Kirchenverfassung ucr* ursachte sodann eine umfangreiche Debatte Pfar­rer D. Wait- (Darmstadt, erstattete den Be­richt des kleinen Verlass ungsaus'chuf es über die rorliegenberx Anträge. Der Llusschuh wolle bei feiner früheren Stellung beharren und habe gegen zwei Stimmen den Antrag Campa* ab- gelehnt. Aba. Lampas begründe nun in längeren Ausführungen jein en Antrag, der be­tagt' .Die Abga. und ihre Stellvertreter werden in geheimer Wahl von den Kirchengemeinde- Vertretern gewählt. Zur Wahl der weltlichen Mitglieder toll jedes Dekanat einen Wahlbezirk bilden, in dem unter Berücllicb'izung der ccclcn- iah! ein bis drei Abgeordncr und ihre Srrll- nertretet gewählt werden. Zur Dahl d<- geilt» !icher Mitglieder sollen 13 Dekanate je einen

WechselsälschuiW- unb Wuchcrprozeß in Gießen.

Erster Tag.

' Gießen, 26. Septz Bor dem S chös ien­ge r i ch l begann heute pormtitag unter Dem Bvritz b.s Landgerichts rat» Dr. Han- lull Mc Bcrbandlung gegrn den Schnei­der £y K. den Äaufmonn 0- etbn. und den Hr- chllekten R- h- wegen Urkundensälfchung und den Kenlner V. den portier Ä. 9L. den Post- afsistenien o. D. Ä. B unb den Kaufmann C j). UKorn Wucher», gegen ersteren auch noch wea.-n Vetruasoerfuch». Sämtliche AngeNagten sind von Gießen. 9L unb Schn haben in iehr großem Umsang« Wechsel gefälscht, edenfo ))., aller, ding» nur einige wenige Diese flnflrtlaqten hnb in allen wesentlichen Punkten geständig «ngetlagter ®r. löst! burch seinen Verteidiger erklären, da-> er mit Nucksicht auf_ seinen Gesundheitszustand kein« Erklärungen zur Sache obgebtn werbe. Die anderen Angeklagten geben zu, Darlehen gegen Wechsel gegeben zu haben, behaupten aber ins» besondere, keine zu hohen Zinsen genommen ober sonst irgendwie eine Notlage ihrer Schuldner au:» gebeutet zu haben. Dann erfolgt die Beweiraus« nähme, in der eine ganze Neide von Augen ihre Erfahrungen mit den der. Wucher;flngrflagtcn schildert, fco zahlte ein Zeuge jur ein Darlehen von WOO Mark auf fünf Tage eine Vergütung von 200 Mark. Ein anderer erhielt für einen Dreimonats- »edjfel von 450 Mark nur 400 Mark und mutzte später für dessen Prolongation noch fln Mark zah­len Ein Dritter bekam für einen Sichtwechfel auf spätesten, zwei Monate über 2.50 Mark nur 170 Mark und mutzte noch 15 Mark Zinsen monatlich bezahlen. Wieder ein anderer mutzte einen Schuld- schein über 200 Mark ausstellen, erhielt nur 170 Mark unb lallte noch 30 Mark monatlich Zinsen bezahlen. Aehnlich lauten bic Angaben der weiteren Bclastunoe.zeugen. Schließlich schildert noch ein Zeuge wie ber Angeklagte Br ihn burch falfd^ An­gaben bazu veranlaßt habe, ihm zwei echte Wechsel an Stelle von zwei mit seinem Namen gcsälfchten ouc.zusteUeii. Gegen 7 Uhr abenbs wirb bie Der- Handlung auf Donncretagoormiltag vertagt.

Zweiter Tag.

Gissten. 27. Sept. Heute vormittag wurde ui t r dem Brr itz des LandgerichtSr ts Dr. Han- s u 11 die Behandlung in dem Prozeß gegen ten Schneider H. A und Genos en fortgesetzt. Im Laufe b:r Dorm,t:agsstunden hörte man das Plädotier des Ltrat-anwalt-, anschliessend daran

Plädoyer der Berteibizer Da» Uiteil. das wir weiter unten mitt.'Nen, wurde g?gen 12' , Ufer gefällt.

Oie Anträge deS Staatöanwatts.

Der Dcrtteter btr Anklage beantragte hin- licht^ ich der Angeklagten Portier A. A.. Post- affiftent a. D. K. B. und den Kaufmann O. H. Freisprechung aus rechtlichen unb tatsächlichen Gründen: im ersten Falle,

weil es sich um Darlehen auf von den Ange­klagten Sch-. .der H. X ifttb Kaufmann 0. Schn, gefatscht. Wechsel handelte, allo lebig ich ein niQt strafbarer Bettuch des Wuchers in Be­tracht ttmt: im übrigen weil die bis in da» Iahe 1MI iurüdgetenren Fälle nicht etnwand tcl zuungunsten krr Änatliagten aukgeklän werden konnten. Bcsüglich der 3ngeLajien Schneider H. A and K.iusmann O. Schn, beantragte er Gefängnis st r äsen von je 1 Jahr und 6 Monaten unter Anrechnung der ilntcdu- ä ungSha'l, gegen den Angekalgten Architekten K. H eine Gesängnisnrafe von sechs Wochen. Den Angeklagten Aen:ner B hielt er sowohl des gewerbsmäßigen Wuchers, als auch des Betruges für überfuhrt und trug auf eine Si:a*t von e BIvnaten und 1 Wewe Gefängnis 4070 Mk. Geldstrafe und fünf Jahren Ehrverlust an.

Oie Anträge der Verteidigung.

Die Berteidiger fchlosfen sich, soweit die von der StaaiSanwa.tscha t beantragten Fret'prechun- gen tn Betracht kamen, dielen Anträgen an. Wetter beantragte die Berteidtgung der Angc- Nagten Schneider H. TI. und Architekt K H. mü­dere Strafen, her Verteidiger des Angeklagten Rentner B. hat um Freisprechung, da weder gewerbsmätziger Wucher, noch Urkundensälschang vorl.eg« Der Angeklagte Kaufmann O. Schn beantragte für sich eine mildere Bestrafung

Oas Urteil.

Aach längerer Beratung verkündete bas Ge- ttcht folgendes Urteil: Tie 2 ngcflajten, Postastl- ftent a D K B, Por irr A R. und Kaufmann O. H. werden freigefprvchen. die Angeklag­ten Schneider H. R und Kaufmann O. Schn zu Gefängnis si rasen von je 8 OK onat en, abzüglich der Unt.-ttuchungehaft, der Angellagte K.H zuein.-rGesängnisstrasevonlMo- n a t, und der Angeklagte Rentner B. unter Frei- sprechurg von ber Anklage toegen - einer (Aesänanisstrose von 1 Monat verurteilt. Im Falle des Angeklagten Rentner B. hielt das Gericht nicht für ausreichend nachge- wiesrn. hast eS sich in den einzelnen Fällen um eine nach den Wucherbeftimmungen erforderliche Rotlage der Darlehenssucher gehandelt habe, und es mußte insolgcdefsen insoweit freisprechen. Den Angeklagten Schneider H. R. und Kaufmann O. Schr» wurden ihre Geständnisse zugute gehalten, an Derlei die große Zahl der von ihnen ber- sälschten Wechsel strasverschärfcnd berüchskchrigt. Dem AngeNagten Archi ekt K. H. wurden welt- geh.nd mildernde Umstände um deswillen ;u- aebtlltgt, weil er nicht In fein.m eigenen Interesse Die Fälschungen vorgenommen. im übrigen alten Schaden ersetzt hat Bei bm übrigen Angeklagten schloß sich das Gericht den Aussührungen der Staatsanwaltschaft und ber Berteidtgung an.

Das Echußwaffenrecht.

Von Lmtsgerichtöiat Di. jur. Bergmann, Heiligenhafen.

Am l.Oktober b. 3. tritt das Gesetz über Schutzwasfen und Munition vom 12. April 1928 in Kraft, defsen Kenntnis jeden waffenfähigen Bürger interessieren sollte, da seine Bestimmungen nicht unw.'ientlich von denen des bisherigen Rechts auweichen. Unberührt bleiben allerdings die Bestimmungen über Militär- Waffen, deren Erwerb nach wie vor ver­boten bleibt 3m übrigen aber ist das grund­sätzliche Verbot des Waffenbesitze- aus der Ver­ordnung des Rats der 1>oLI*beaultragten vorn 13. Januar 1919. das nur landesrechtliche Aus­nahmen kannte, aufgehoben. Damit tritt an die Stelle der unuberiichtliehen lande-rechtlichen Re­gelung eine einheitliche von Reichs wegen. Während einer Uebergangszeil von sechs Mo­naten aber bleiben die auf Grund Landesrechts ausgestellten Bescheinigungen («Da srnscheinr") noch in Kratt, Jagdscheine gellen sogar unbe­schränkt weiter. Anderettells treten lande-recht­liche Beschränkungen, die über das neue Reichs­recht hinausgehen, am l. April 1929 außer Kraft.

Grundsätzlich ist in Zukunft der Besitz von Schußwassen und Munition innerhalb der eigenen Wohnung, Geschä tSräume unb des beliebeten Besitztums jedermann ohne besondere Erlaubnis gestattet. Ausgenommen ist nur eine Gruppe von «Un­zuverlässigen". zu denen die unter 20 3ah« Allen, die Entmündigten und Minderwertigen. Ziaeuner, gewisse CBeUtafte. sowie solche Pettonen gehören, die unter Polizeiaufsicht sieben, oder die bürgerlichen Ehrenrechte verloren haben

Wer aber eine Schußwaffe auheryalb dec angegebenen Oerlstchkeilen, insbesondere auf der Straße bei sich führt, bedarf eines ..Waffen­scheines", den er hei der Polizeibehörbe seines Wohnortes erhält, werzn gegen sein« Zuverkäfsig- fett keine Bedenken bestehen unb et nachweist dah er einer Schußwaffe außerhalb seiner Wohnung ufto. bedarf. Durch diese erschwerten Voraus- fesungen wird das Führen von Schußwaffen bi der Öffentlichkeit auf die notwendigen Fälle bttchränkt. Der Schein gill regelmäßig für c in Iaht und für das ganze Reichsgebiet.

3m übrigen bedarf ber Privatmann einer Er­laubnis nur. wenn er Schußwaffen unb Mu­nition erwerben will. Dlefe C: auch beim Erwerb au» Privathand erforderlich ist, hciht Waffen- oder Munitionser» werb-schetn und wird ebenfalls von bet Dol zcibehorde des Wohnortes ausgestellt. Sie setzt aber ben Rachweis eines Bedürfnisses nicht voraus. Ist alle nxcnrfub leichter zu erlangen als der Daffenlchem Wer dielen besitzt, be­darf darum auch leines Waffen- oder Munitiont- erwerbS'chtines zum Erwerb

Der 3ahresjagdschein eine» deutschen Landes etteyt sowohl den Waffenschein, wie den Srwcrbsichcin. Obwohl er aus Grund Landes­recht- ausgestellt wird, berechtigt er im gesamten Reichsgebiet zum Erwerb von Jagd- und Faust- feueroaffen unb nun Führen bitter Waffen aut der Jagd, beim Jagdschutz unb Uebunasfchietzen,

sowie auf ben dazu gehörigen Hin- unb Rück­wegen.

Die Zahl ber Waffen, bie ber Privatmann im Besitz haben kann, wirb beschränkt burch bie Bestimmung, bie sogenannte Wassenlaaet für genehmigungspflichtig erklärt. Ein lolche- Lager nimmt baS Gttetz an bei mehr als fünf Schußwaffen ber glttchen Art unb über hundert Patronen, für Iagdwaffen bei mehr als zehn Waffen unb über uufaib Patronen. Die Ge- nehmlguna zum Halten größerer Mengen er­teilt bie höhere Derwaltung-vehörbe.

Waffen- unb Erwerbsschrinc können einge­zogen werben, wenn bie VorauSteNungen für ihre (tHeilung wegaefallen Unb. unb es kann alsbann auch bk Ävl leserung der dazu ge­hörigen Waffen verlangt werden Für bie Ein­ziehung von 3agbfchetnen gelten weiter bie bis­herigen landesrecht lichen Btttimmungen Auch sonst haben Personen, bie Schußwaffen unb Mu­nition im Besitz« haben, ohne dazu berechtigt zu sein das sind die oben erwähntenUn­zuverlässigen". diese an die Polizeibehörde zur Derwahrung abzultesetri. Tcrfügen sie nicht innerhalb sechs Monaten zugunsten einesZu- ttedäiiigcn", fo werden die Sachen enteignet. Wer Schußwaffen unb Munition erbt, hat bies feiner Polizeibehörbe ansuzeig««

Damit ist der Kreis der Bestimmungen ge- fchlollen, die Besitz und Erwerb von Schuß­waffen unb Munition durch den Privatmann regeln.

Gine zweite Gruppe betrifft Herstellung und Handel. Beide sind konzession-pflichtig, doch darf bie Erteilung der Konze!fu>n nicht vom Rachweis des Bedüttni'ses abhängig gemacht werden. E» kommt allo nut auf die Zuver­lässigkeit des Fabrikanten unb Händler- an. Trödlern und ..Unzuverlässigen' muß bie Ge­nehmigung versagt werden. Auch ist der Han­del im llmherziehen unb aus Jahr­märkten. sowie das Beleihen burch Psanb- ieiher verboten. Vom 1. April 1929 an bars nut noch mit Schußwaffen gewerbsmäßig g-. handelt werden die Fabrikbezeichnung unb Hetttellungsnummer veriehen sind. An bitte letz­te« Bestimmung knüpf« sich verschiedene An- Ordnungen der 2u»führung-vet5'rdnung vom 13.3uli 1928, die eine Kontrolle de- Der» bleibs ber Waffen crmöglichen wollen Her­steller unb Händler haben ein Waffen- b«a>. Daffenhandelsbuch m, m welchem bk

Erw.-rber zu verzeichnen swb unter Angabe der erworbenen Watten, und der Händler hat auf dem Erwerb--, Waffen- oder Jagdschein die Der äußert en Dalsen zu verzeichnen. Verbrauchte Wasfenerwerbslcheine har er ein zubehalten und der Polizeibehörde abzuliefetn.

Die Beachtung feiner Vorschriften lucht das Gttetz durch Strafandrohungen (Gesängni- bis zu drei 3ahren und Geldstrak« zu sichern. Die Verletzung der Au-iührung-voriche.stcn wird als Htberttetur.g behandelt TUir im zweiten Rück- faßt tritt Vergehensstrase em.

Wahlbezirk bilden, während je zwei der zehn anderen kleinen Dekanate verbunden werd«." Der Redner ging auf die Mißstimmung gegen die heutigen Wablbest immungen ein, auS der feine Anregungen entipnmg« feien. Dazu nahm eine ganze Reihe von Rednern Stellung Aach dem

Schtuhwort des Antragstellers Lamr-ae wurde die Abstimmung aut morgen vertagt. Die drei Ausschüsse treten heute nachmittag zu Be­ratungen zusammen, die ber Vorbereitung ber morgigen Tagesordnung dienen Gegen 1 llhr mittag- schlotz di« heutige Sitzung

Lebenslänglich ins Zuchthaus.

Hanau. -6 Sep: (-LHJ Bor dem htestaen Schwurgericht hatte sich in mehrtägiger Ver­handlung ber sO,ahri»,e Bäcker Heinrich Recker mann wegen Lustmorde- zu tw antworte Der Angeklagte hatte am Fastnachr»- bienoiag In der Rahe ?on Hanau die 7 Jahrs alte Anneliese Gerat Iler an sich griodt unb mit seinem F.ihrtad ins Feld gefahren. Tort bat Neckermann btc Kleine vergewalttgt unb mtt einem Meller entsetzlich »ugerichtet unb getdtet. Bei seiner Berbattung schoß sich Reckermann eine Kugtt m den Kopf Sr wurde jedoch g.bttlt. ver­lor aber bei dem Selbltmordoettuch das rechte Auge. 3n der Verhandiuna am gestrigen Mitt­woch ließ ber Staatsanwalt leine Anklage auf Mord fallen, da bie Sachverständigen den An­geklagten als Psychopathen unb die lat als eine Assttth-indlung dezeichneten. Sr beantragte 2kr- uncilung auf Paragraph 1 <S des Strafgttetz- budxv nach welchem ein Täter mit Zuchthaus mch« unter zehn Jahren, oder lebenslängltchee Zuchthausstrate txruneih uxrb, wenn durch ein begangenes Siltlichleitsveri»rechen der Tod des betressenden Petton erurth. Sein Antrag lautete aus 15 Jahre Zuchthaus Da» Gericht tarn nach längerer Beratuitg zu folgendem Urteil Den Annellagte wird wegen erschwerten Sittlichkeits- Verbrechen» m Xatcinb:it m't Totschlag zu le­benslänglichem Zuchthaus oerureil. In der Urteilsbegründung betonte der Voisitzende. daß eS sich bet dem Angeklagten um feinen ehr­losen Mörder handele. londernt um einen krank­haft veranlagten Mensche n. Die AN- gernembeit habe jedoch rin Recht, vor der­artigen Menschen dauernd geschützt au werden Das Gericht habe die Ansicht, baft Der unnatürliche Seschlechlstried. der tn Dein An­geklagten stecke, unh-ilbar sei. Es habe bdäflof­fen. das Material dem Rechtsausfchuft deS Reichstages zur Reform des neuen StrafgttetzhucheS zu QbtrtoJf«.

Oie Korruption bei der frankfurter ErwerbsbefchrLnktenzentrale.

WSA. Frankfurt a. M. 26. Sept An­fangs August 1926 machte der Mag .st rat dem Ae.testenauSfchuß der Sladttxrordnetenverfamm- lung Aussehen erregende M.ltetlungen über schier ung.aublche Zustände bei der städtischen Grwerbsbeswränktenzenlral«. die vom städlö'chen Revisionsamt ausgedeckt twrben Waren. Aus rinen fozialdemokratischen Anttag beschloß der Aus'ck' e nstimmig, den Magistrat Au ettuchen. dte bl-yerigen Leiter der Zentrale fristlos zu entlassen und Anze la« bet der Staatsanwaltschaft zu erstatten, da bx noch in rnvsti-'ches Dunkei gehüllten Borgänge ge- r.chtiicher Aufkläruna bedurften. Die schon da­mals geniachten Fest st« Hungen beziffern die durch de unsolide Geschäftsführung in diefem städt.scheii Betrieb« entstandenen Verlust« auf

. nb 1 , Bkilllonen Mark Die «

che Voruntettuchuna in dteser Affäre beon- Ivruchle ein« Lang« Tauer und gipfelte in einer Anklage, die jetzt Gegenstand einer mehrtägigen Verhandlung vor dem Großen Schöffengericht bildet Di« Anklage richtet sich gegen ben au» D esbaden gebürt gen 46iührigen. ehemaligen städi'chcn Betriebsdirektor Wilhelm Trapp, ben aus Reut rchen tKreis Ziegenhain) gebür­tigen ehemaligen städtllchen Angestellten R t ch. Roh der heute .-n 60 Lebenslah« steht, und gegen de aus Hanau gebürtigen Kaufleute Wtl- y«lm und August Heinzinaer. von denen ersterer in München ansässig ist. Der 73jährige Auaust Hetn^.nger ist der Va::r des 47jähnaen D.chelm Hemziger Den Anaellagten werben passive vzw. aktive Bestechungen zur Last gelegt. Trapp und Roh sind außerdem der Untreue unb des Betruges. Wilhelm Heinzinaer auch dos Betruges beschuldigt

Die Delikte solkn in ber Zeil von Ende 1920 bis Ende 1926 in Frankfurt bzw. München be­gangen worden fein. Der früher beim Lcbens- mittelomt tätige Trapp war Leiter der ftädt. Arbettszcntrale für Erwerbsbeschränkte, zu deren Obliegenheiten d.c Beschäftigung der ilru.-erhs- beschräiillon aehörte. da der Magistrat die 8r- werbSlofenfüriorge produktiv gestalten wollte. Aoh war Betriebsleiter der Zweigstelle Bvcken- betm. Maglftratsde^r-nent war Dr. Schlotter, Dem hie Arbeitszentrale unterstand. Die 2r- beit<A«nftak hatte die Rohrnatenali«, wie Stosse, Leder. Holz einzukaus«. die durch ®r- werbsbeschränkte zu verarbeiten waren Bei den Vertragsabschlüssen sollen Trapp und Roß immer darauf bedacht gewesen sein, Vor­teile sür sich herauSzuschlagen. und es be­steht der Eindruck, baß Trapp teils durch feste Brovifionen. teil durch Abgaben von den Gewinnen bei sämtlichen Gttchäften am Gewinn der Unternehmer bzw. der Lieferanten beteiligt war. Die Verhandlung dürfte vor allem auch tlariegen welch. Preismihwittfchast zum Aachleil des Frankfurter Holzhwrdel» getrieben wurde, daß man den HeinAingers fchlechtes Material waagonvelse abnahm, daß man unliebsame Konkurrenzen sich vom Halse kieli und Differenzen durch getegentsiche Aus­sprachen bei einem kühlen Trunk in einem ersten Hotel glättete und beilegte, und wer berSüße Freund" ber HeinzingerS war. ber sich mit Kind und Äeocl auch von anderen Lieferanten frtt- halten lieh

D.e Verhandlung bvrfie etwa achi Tage dauern Zur Derbandkung sind etwa 35 Zeugen unb mehrere Sachverständige geladen. Am Schlüsse des ersten Berhank'.uug-lage« an dem m ber Hauptsache bic Holzgeschäfte bet Ange- nagien desptoche". wurden, stellte ber Staats- anwalr den Antrag. Trapp unb die beiden Heinzinger wege.i Verdunkelungsgefahr und Fluchiverdachts in Untersuchungshaft zu nehmeiu Da» Gericht bttchioß. Trapp und WUH. Httnzinger aus ben Gründen, die der Staats­anwalt anführte, in Haft zu nehmen. Von cmer Verba »rung ber übrigen Angeklagten lah das Gericht ab.

Kirchliche Nachrichten.

Vrarittische Rttigion»gcmriudr. Gottesdienst m der Synagoge (eubonlage). Somstag, ben 29, unb Sonntag. Öen 30.tptember: Laudhütlenfeft. Samstag: Doradenb 5.4.5 Uhr: morgen» 8JM); Prt - bigt; nachmittags 4. Sonntag. Vorabend 7; morgen» 8.30; abends 6.20 unb 6L0 Uhr

Djrariitlidx Lriigioosgririlschäft. Samsrog, otx 29 September, unb Sonntag, den 30. September: f) ü 11 e n f * ft 1 Tag: Vorabend 5 40 Uhr, morgen» 8; Predigt, nachmittag» 4. 2 lag: Boravenb 6-55, morgen» 8; nachmittags 4; gejtesausgana 6JO. Wochenootteshi-ntt morgen» 6L0; abends 5JO Uhr.