Ausgabe 
25.10.1928
 
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haben. In Klammern wurden die Dergleichsüfsern für den am 12. Oktober 1924 an Amerika abgelie- ferlen Z. R. 3 (Los Angeles) angefügt.

Länge 236 Meter (200 Meter); Eigen­gewicht 58 000 Kilogramm (41000 Kilogramm): Nutzlast 15000 Kilogramm (8000 Kilogramm); Motoren stärke 2650 PS. (2000 PS.); Fahr­gast-Einrichtungen für 20 Personen (20 Personen); Aktionsradius: 16 bis 20 000 Kilometer (etwa 10 000 Kilometer); Normalge - schwin-igkeit 120 Kilometer (108 Kilometer); größter Durchmesser im Querschnitt 30,50 Meter (27,60 Meter); Kubikinhalt 105000 Kubikmeter (70 000 Kubikmeter); Kopfzahl der Besatzung 39 bis 40 (24); D e t r i e b s st o f f ° Fassungsvermögen 15 000 Kilogramm Benzin und 30 000 Kubikmeter Triebgas (40 000 Liter flüssiger Brennstoff); Ballonhülle 20 000 Quadratmeter (); Reichweite der Funkeinrichtung: Sender £500 Kilometer, Empfänger 40 000 Kilo­meter (Sender 2000 Kilometer, Empfänger 40 000 Kilometer).

Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 25. Oktober 1928.

Ausländische landwirtschaftliche Arbeiter.

Wie in früheren 3aHren, so hat jetzt der Prä­sident des Landesamts Hessen den Krcisdirektoren und Landräten di« Vordrucke zu den Anträgen auf Genehmigung zur Beschäftigung aus­ländischer Landarbeiter für daS 3ahr 1929 übersandt. Diese Anträge werden den in Betracht kommenden Arbeitgebern zur Ausferti­gung und Einreichung an die zuständigen Ar­beitsämter übermittelt. Für die Kreise Als­feld, Gießen, Schotten, Büdingen, Friedberg (ohne die Gemeinden Büdesheim, Dortelweil, Groh-Karben, Harhcim, Klein-Karben, Massenh-eim, Aied:r-ErlenAich, Niedcr-Eschbach, Ober-Eschbach, Ober-Erlenbach, Rendel, Vilbel) und Lauterbach (ohne die Gemeinden DernS- haufen, Frau-Rombach, Hartershausen, Hemmen, Huhdorf, Dietzhausen, Riederstoll, Ober-Weg- furlb, Pfordt, Queck, Rimbach, Sandlofs, Schlitz, Uellershausen, Unter-Schwarz, Unter-Wegfurth, Willofs) ist das Arbeitsamt in Gießen zuständig. Beim Arbeitsamt ist ein Prüfungs­ausschuß gebildet, dem ein Vertreter der Land­wirtschaft angchört. Dieser Prüfungsausschuß wird die eingereichten Anträge vorprüfen und sie dem Landesarbeitsamt zur Entscheidung weiterreichen. Bei der Einreichung der Anträge ist darauf zu achten, daß sämtliche auf dem An­tragsvordruck gestellten Fragen von den Antrag­stellern lückenlos beantwortet werden. Rach dem deutsch-polnischen Wanderarbeitervertvag und dem Vertrag mit der Tschechoslowakei sind sämtliche landwirtschaftliche Wanderarbeiter, deren Ein­reise nach dem 1. 3anuar 1925 erfolgt ist, dem Rückkehrzwang unterworfen, so daß mit dem Ab­lauf der Genehmigungsfrist (15. Dezember 1928) deren Entlassung unter allen Umständen erfolgen muß. Sollte bei anderen Ausländern in beson­deren Fallen aus betriebstechnischen oder anderen Gründen di« Weiterbeschäftigung über den 15. De­zember 1928 hinaus geboten sein, so ist in jedem Falle ein besonderer ausführlicher Antrag dem Arbeitsamt Gießen einzureichen. Alle Anträge dieser und der eingangs geschilderten Art sind bis 5 14 m 15. November d. 3. dem Arbeits­amt Gießen einzureichen. Später eingehende OIw träge können kein« Berücksichtigung finden.

Weihnachtsausstellungen der Künstlerhilfe 1928.

Auch in diesem Jahre werden in Hessen Weih- nachtsausstellungen in Form von Messen, ver­bunden mit Lotterien, stattfinden, und zwar in Darmstadt in der Kunsthalle am Rheintor für die Künstler der Provinz Starkenburg, eingeladen von der Reuen Hessischen Arbeitsgemeinschaft für bildende Kunst, in Mainz in der Städtischen Kunsthalle für die Künstler der Provinz Rhein­hessen, eingeladen von dec Vereinigung Mainzer bildender Künstler, in Gießen im Turmhaus am Drandplatz für die Künstler der Provinz Oberhessen, eingeladen vom Oberhessischen Kunst­verein. in Worms voraussichtlich in der Städ­tischen Gemäldegalerie für die Wormser Künst­ler, eingeladen von der Künstlergruppe Worms.

Die Bedingungen sind bekanntgegeben, die Ein-

Der Beirugöprozeß in Gießen.

3. Verhandlungstag.

* Gießen, 24. Okt. Zu Beginn der heutigen Sitzung vor dem Erweiterten Schöffengericht Gie­ßen wurde festgestellt, daß der Angeklagte H. im Oktober 1926 den Offenbarungseid geleistet und dabei in dem von ihm eingereich­ten Vermögensverzeichnis Außenstände im Be­trag von insgesamt etwa 20 000 Mk. angege­ben hat.

Ein Büchersachverständiger, der von amtlicher Stelle mit Erstattung eines Gutach- tens über die Art der Buch- und Kassenfüh­rung der Sparkasse Rodheim zur Z«L der Geschäftsverbindung mit den Angeklagten H. und R. s. Zt. beauftragt worden war, schil­derte auf Antrag der Verteidigung die dort angetrofsenen Zustände. Die Buchführung be­zeichnete er als eine reine Zettelwirtschaft, so daß man ohne weiteres über die damalige Ge­schäftsabwickelung keinen Ueberbttck habe bekom­men können.

Alsdann wurde in die Verhandlung der ein­zelnen angeklagten Betrugsfälle eingetreten. Ein V Zt. in Wetzlar wohnhafter Kaufmann, der sich in Geldverlegenheit befand, wandte sich im 3uni 1925 zwecks Geldbeschaffung an die An­geklagten H. und R. H. erklärte sich hierzu gleich bereit, gab auch dem Zeugen sofort einen Betraa von 450 Mk. in bar, verlangte aber vor Gewährung weiteren Kredits zunächst Herein­gabe von 2 Akzepten über je 2550 Mk. Den Ge­genwert versprach er dann in einigen Tagen, während R. hierfür mindestens eine Zeitspanne von 14 Tagen für erforderlich hielt. Auf die eingereichten Wechsel wurde dem Zeugen nichts mehr bezahlt, er wurde sogar aus einem Wechsel in Anspruch genommen. Den ihm aus der Geschäftsverbindung mit den Ange­klagten erwachsenen Schaden beziffert der Zeuge auf mehrere tausend Mark.

Ein Metzger von R o d h e i m benötigte zwecks Vergrößerung seiner Metzgerei, Anschaffung eines

ladungen sind erfolgt. Einsendungen haben vom 26. b is 30. Rovember an Ort und Stelle zu sein. Die Ausstellungen dauern von Sonntag. 2. Dez. (1. Advent), bis Sonntag, 23. Dez. (4. Advent).

Die Lotterie Künstlerhilfe 1 9 2 8 wird in drei selbständigen, nach den Provinzen des Landes getrennten Ausspielungen in Darmstadt, Mainz, Gießen durch geführt. Die Einze'gewinne werden in den Ausstellungen angekauft; für die Seriengewinne sind vier Künstler zur Anferti­gung von Kunstblättern beauftragt. Der Lose­vertrieb hat heute begonnen. v. H.

Institut für Evang. Zugendkunbe.

3m Wintersemester 1928/29 werden im Auf­trage des 3nstituts für Ev. 3ugendkunde beim Gv.-theol. Seminar in Gießen jeden zweiten Donnerstag, 8 Ahr abends. Dorträge über Gesellschaftsresorm und Ge schiech- terfrage in der 3ugendbewegung" von Vertretern der 3ugendbewegung und 3u- gendarbeit der verschiedenen Richtungen gehalten. Es werden sprechen:

Donnerstag, l.Rov., Pfarrer Dr. Karl Bernhard Ritter, Marburg, (Grundsätzliches).

Donnerstag, 15. Rov^, Sekretär Heinr. Kamp- hausen (3ugendbund für E. C. Berlin).

Donnerstag, 29. Rod.. Vertreter des Deutschen Sittlichkeitsbundes vom Weißen Kreuz.

Donnerstag. 13.Dez. Dr. W. Betke, Berlin. (Deutsch-Akademische Gildenschaft).

Donnerstag, 10. 3an., Ludwig Röss inger , Frankfurt, (Sozialistische 3ugendarbeit).

Donnerstag, 24.3an.. Dr. Rielen. Studenten­seelsorger. Frankfurt (katholische 3ugend).

Donnerstag, 7. Febr., Verband für die weibliche 3ugend (oder Kronacherbund).

Donnerstag, 21. Februar, Prov.-3ugendpfarrer Eggebrecht, Magdeburg (oder Vertreter). Die Vorträge sind unentgeltlich und für Hörer aller Fakultäten bestimmt. >.

Gietzerrer Wochenmarktpreise

Es kosteten auf dem heutigen Wvchenmarkt: Butter Pfund 1.90 bis 2.00; Matte 30 bis 35; Käse 60 bis 1.40; Wirsing 12 bis 15; Weih- kraut 8 bis 12; Rotkraut 12 bis 20; gelbe Rüben 10 bis 12; rote Rüben 10 bis 12; Spinat 30 bis

Motors usw. etwa 4000 Mk. H versprach ihm nach Ginreichung eines Hypoth^enbriefes Aus­zahlung des Nominalbetrages, abzüglich Pro­vision und sonstiger Kosten. Während der Zeuge behauptet, nach unö nach insgesamt 2800 Mk. erhalten zu haben, bleibt Sy dabei, den Hypo­thekenbrief in voller Höhe valuttert zu haben. Zwecks Aufklärung der sich widersprechenden Angaben ordnete das Gericht für die morgige Sitzung die Vorlage der Unterlagen an.

Einem Eisenbahnsekretär i.R. versprach H. ge­gen Einreichung eines H pothekenbriefes über 5000 Mk. Zug um Zug sofortige Aus­zahlung von 3000 Mk. in bar und Aushändi­gung einer notariellen Bescheinigung über Rück­zahlung der restlichen 2000 Mk. am gleichen Tage. Tatsächlich erhielt der Zeuge aber nur zusammen 1 000 Mk. ausbezahlt, was er nur dadurch erreichte, daß er über «inen Zeit­raum von ungefähr zwei Monaten H. wöchentlich mehrmals an Einlösung seines Versprechens er­innerte bzw. mit Klage drohte. Durch sein ener­gisches Vorgehen blieb der Zeuge vor grö he - rem Schaden bewahrt. Gegen Rückzahlung des empfangenen Geldes erhielt er einige Mo­nate später seinen Hypothekenbrief zu­rück.

3n einem anderen Falle suchte ein Schuh­macher und dessen Schwiegerva.er bei H. um Geldbeschaffung nach. Letzterer benötigte 700 Mk. H. verlangte Einreichung eines Hypothekenbriefes in Höhe von 2000 Mk. und gleichzeitig Ausstel­lung eines Blankoakzepts, das dann H. unbefugt über 1800 Mk. lautend ausstelfte. Außer einem Betrag von 200 Mk. hat er von H. nichts er- hcrtten. Trotzdem wurde er, da H. den Hypo­thekenbrief weitergegeben hatte, hieraus später in Anspruch genommen, so daß er einen Scha­den von 1800 Mk. erlitten hat, wozu noch die Kosten im Betrage von 500 Mk. kamen.

Die Weiterverhandlung findet am Donnerstag statt.

35: Römischkohl 10; Anter-Kohlrabi 8 bis 12; Grünkohl 20 bis 25; Rosenkohl 50 bis 60; Feld­salat 1,00 bis 1,20; Tomaten 30 bis 40; Zwie­beln 12 bis 18; Meerrettich 50 bis 1,50; Aepfel 20 bis 35; Dirnen 10 bis 25; Zwetfchen 15 bis 18; junge Hähne 1,00 bis 1,10; Suppenhühner 1,00 bis 1,20; Gänse 90 bis 1,10; Rüsse 60 bis 1,00; Eier Stück 16 bis 17; Dtrvmenkohl 50 bis 1,50; Salat 10 bis 20; Endivien 10 bis 30; Ober-Kohlrabi 5 bis 15; Lauch 10 bis 15; Ret­tich 10 bis 20; Sellerie 20 bis 50; Radieschen Bund 15.

** Der Weltspartag wird verlegt. Noch im vergangenen Jahre fiel der Weltspartag auf den 31. Oktober, also auf den Tag des Reformations- gedenkens. Mit Rücksicht auf die von kirchlicher Seite geäußerten Wünsche wurde für dieses Jahr der Tag vom 31. auf den 3 0. O k t o b e r verlegt. Ferner wird Vorsorge getroffen werden, daß der Weltspartag 30. Oktober, falls er auf einen Sonntag fällt, am Tage vorher begangen wird. Der Weltspartag hat die Hoffnung ausgesprochen, daß nach Beseitigung dieser Schwierigkeiten die deutschen evangelischen Kirchen der volkserzieherischen Arbeit der öffentlichen gemeinnützigen Sparkassen am Weltspartage ihre Unterstützung zuteil werden lassen.

Wohlfahrtsmarken. 3n der Zeit vom 15. Rovember bis 31.3anuar 1929 werden durch die Dostanstalten und die Deutsche Rot- hllfe Wohlfahrtsmarken mit Länderwappen zu 5, 8, 15, 25 und 50 Pfennig, sowie eine Wohl­fahrtspost arte zu 8 Pfennig zum tvppetten Rcnn- wert (die Wertzeichen zu 8 Pfennig für 15 Pfen­nig) vertrieben werden. Die Wertzeichen sind bis Ende April 1929 zum Freimachen von Post­sendungen im 3nland* und Auslandverkehr gültig.

* Verein ehem. Kavalleristen von Gießen und Umgebung. Man berichtet uns: Die Gründungsfeier am Sonntag imPost­keller" übertraf alle Erwartungen.' Der Saal er­wies sich als zu Eiern. Viele Kameraden an­derer Vereine waren erschienen, die üjre Sym­pathie zum Ausdruck brachten und versprachen, dem neuen Verein auch künfttg ihre Unterstützung zuteil werden zu lassen. U. a. waren zugegen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der hiesigen Militär- und Regimentsvereine, des Krieger­

Kopenhagener Allerlei.

Von unserem ständigen v. M.-Berichterstatter. Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten I

Kopenhagen, Oktober 1928.

Kopenhagen ist eine Stadt, in der man sein Auto wenn man nämlich eins hat und die Garage sparen will nachts vor der Tür stehen lassen oder sein Fahrrad acht Tage lang irgendwo am Bürgersteig vergessen kann, ohne einen unerwünschten Defihwechsel fürchten zu müssen. 3m schlimmsten Falle nimmt« die Polizei, sonst niemand vielleicht aus Tugend, vielleicht auch nur infolge Ueberangebots. Deswegen soll man aber nicht gleich ins Extrem verfallen und meinen, daß Kopenhagen sich feinen zeit­gemäß-großstädtischen Schwerverbrecher leisten kann. So rückständig ist man denn nun doch nicht! Da wäre z. D. Svend Aage Schöndorfs- Hansen, der Mann mit dem Doppelnamen und der weit mehr als doppelten Moral.

Herr Schöndorfs-Hansen pflegt sich gelegenllich einen programmwidrigen Hasturlaub zu nehmen und, mit einem Restguthaben von drei bis vier 3ahren Zuchthaus,unbekannt zu verziehen". So auch im vorigen Herbst. Als man ihn mit vieler Mühe fand, zeigte der rohe Mensch keiner­lei Wiedersehensfreude, sondern entwich erfolg­reich unb spurlos durch das Fenster. 3m Gegen­satz zu anderen Urlaubern bat Svend Aage das Bedürfnis sich auch während dieser Zeit beruflich zu betätigen. (Teils so, teils anders.) Diesmal mit falschem Bart und Brllle als Glasermeister am Vodrosfsvey. Vermutlich vom Gedanken ausgehend, daß das Glaserhand­werk allein eine reichlich spröde Angelegenheit ist, suchte und fand Schöndorfs die bewußte kleine Nebenbeschäftigung. Sechsmal verlief alles be­friedigend wenngleich einseitig nur «für \ h n. Beim siebtenmal aber geschah folgendes: kaum in der Schouschen Buchhandlung nächtlicherweile so recht warm geworden mußte der ehrsame Glaser die Entdeckung machen, daß die Pollzei von mißgünstigen Hausbewohnern benachrichtigt alle AuSgänge besetzt hatte. Kurz entschlossen warf Schöndorff-Hansen Mantel und Rock ab, verbarg sie im Mülleimer auf dem Hof und eilte der Polizei mit dienstfertigen Bücklingen

entgegen. Nicht wahr: Wenn ein Mensch in Hemdsärmeln mitten in der Nacht der Einlaß heischenden Staatsgewalt die Tür ausschlieht und längere Zeit eifrig an der Suche nach dem Diebe teilnimmt dann ist es doch ganz gewiß der Hausmeister? Besonders, wenn er sich ausdrücklich zu diesem Antt bekennt und den Einbrecherzuerst gehört" haben will! Die Polizei berät sich also mit dem wachsamen Hausgeist und hat auch nichts dagegen, daß er schnell mal eben auf die Straße hinausläuft. Warum auch nicht? Vielleicht ist ihm ein Ge­danke gekommen, vielleicht findet er was.... Das ist doch ganz logisch!

So logisch, daß Schöndorff-Hansen tatsächlich etwas findet nämlich ein fremdes Fahr­rad, auf dem er (wider alle Kopenhagener Traditton) das Weite sucht und abermals findet. Nachher fragt der drauhenhaltende Polizei- Chauffeur seine Kameraden, wer denn der Mann gewesen sei, der es mit dem Fahrrad so eilig gehabt habe. Und dann werden auch Rock und Mantel gefunden...

Kurze Zeit darauf hatten sie ihn wieder. Ob für lange?

3n einem großen Kopenhagener Konfektions­haus sind in letzter Zeit alle Rohre gewisser unvermeidlicher je und je wasiergespülter Einrichtungen chronisch verstopft gewesen. Da keinerlei Abführung verschlug und die Sache nachgerade begann, unerträglich bzw. anrüchig zu werden, schritt man energisch zur Tat: jene Kanalisation wurde freigelegt und sachkundiger Prüfung unterworfen. 3ch will es kurz machen: man förderte aus dem Kniegelenk der Grube 1500 sage und schreib« fünfzehnhundert Paar seidene Damen st rümpfe zutage. Tat­sächlich, ohne jede Uebertreibung!

Da nun auch die rätselhaftesten Dinge eine Er­klärung haben müssen, sei sie hiermit gegeben: wenn es immerzu so regnet, wie in diesem Sommer und Herbst in Dänemark, und wenn Schlamm die Sttaßen überzieht und die Autos spritzen, dann werden seidene Damenstrümpfe leicht unansehnlich. Wenn ferner besagte Strümpfe 30 Prozent der sichtbaren Kleiduna ausmachen, dann totll man doch dem Schaden abhelfen! Man geht also in ein Konfektionsgeschäft, kauft neue

und _ zieht sie gleich an Ort und Stelle an. Natürlich da, wo's niemand sieht. Die schmutzi­gen Strümpfe nimmt man gar nicht erst mit, sondern ...

Sehr einfach nicht?

Wissen Sie waszivile Wehrpflich­tige" sind? 3a, das sind Leute, die nach däni­schem Gesetz aus Ueberzeugungsgrünben nicht mit der Waffe zu dienen brauchen. Seiner­zeit trat diese Art epidemisch auf, so daß man sich entschloß, sie in einer Waldbaracke zu sam­meln und dem nachweislich friedlichen Geschäft des Holzhackens zuzuführen. Nun aber ist mit einer regelrechten, ausgewachsenen Ueiberzeu- gung nicht zu spaßen. Das zeigte sich insofern auch hier, als die braven Zivilsoldaten ihre scharfgeschliffenen und daher immerhinkriegs- verwendungsfähigen" Aexte schaudernd beiseite legten und in die heimatlichen Gefilde entwichen. Die Obrigkeit mußte sie dann ausipüren, an den Ort der Tat zurückschaften, bestrafen usw. Es gab also allerhand Scherereien, wie das bei Ueberzeugungsgegensähen nicht auszubleiben pflegt.

3etzt sind diese Zeiten gottlob vorbei doch dafür gibt es auch noch zwei Zivilwehrpflich­tige und keine Waldarbeit. Die beiden endemischen Falle" haben tagaus tagein genug damit zu tun, ihre Baracke sauber zu halten unö_ sich das Essen zu kochen. Die Freistunden gehören uneingeschränkt dem Schlaf. Es soll ihnen gut gehen und sie kosten auch was. Näm­lich dreitausend Kronen pro Mann undDienst­zeit". Unb auch der Wächter hat sein Brot ...

Ritte über Tolstoi.

Die Bekanntschaft mtt Tolstoi gehörte zu den großen Erlebnissen Rainer Maria Ril­kes, und so ist die Schilderung dieser Begeg­nung. die im neuesten Heft des ,3 n s e l s ch i f f s" veröffentlicht wird, ein nicht minder wertvoller Beitrag zur Psychologie des genialen Lyrikers als zur Kenntnis Tolstois. Rille machte die Reise nach Rußland mit Lou Andreas-Sa- lomä, die Tolstoi bereits näher kannte. Sie kommen im Mai 1900 nach 3afnaja Poljana,

und über ihr Erlebnis schreibt Rille aus Tula am 20. Mai an Sofija Nikolajewna Schill: Der älteste Sohn öffnet die Glastür, und wir stehen im Flur dem Grafen gegenüber, dem grei­fen Mann, zu dem man immer wie ein Sohn kommt, selbst wenn man nicht unter der Gewalt seiner Väterlichkeit bleiben will. Er scheint Hei­ner geworden, gebeugter, weißer, und wie un­abhängig von dem greifen Körper erwartet das schattenlos llare Auge die Fremdlinge und prüft sie mit Absicht und segnet sie unwillkür­lich mit irgendeinem unsagbaren Segen." 3m Hause herrscht Unruhe, und die Besucher sind glücklich, als ihnen Tolstoi einen Gang durch den Park vorschlägt.Wir gehen langsam die engumwachsenen langen Wege entlang in reichem Gespräch, das vom Grafen Wärme und Bewe­gung empfängt. Er spricht russisch, und wo der Wind mir nicht die Worte verdeckt, verstehe ich jede Silbe. Er hat die linke Hand unter feiner Wolljacke in den Gürtel geschoben, die rechte ruht auf der Krücke des Stockes, ohne sich schwer aufzustützen, und er bückt sich von Zett zu Zett, um mit einer Bewegung, als wollte er eine Blume mit dem um sie stehenden Duft ein­fangen, ein Kraut zu pflücken, aus der hohlen Hand trinkt er das Arom und läßt dann im Sprechen die leere Blume achttes fallen in den vielen Ueberfluß des wilden Frühlings, der da­durch nicht ärmer geworden ist. Das Ge­spräch geht über viele Dinge. Aber alle Worte gehen nicht vorn an ihnen vorüber, an den Aeußerlichketten, sie drängen sich hinter den Dingen im Dunkel durch. Und der tiefe Wert von jedem ist nicht seine Farbe im Licht, sondern das Gefühl, daß es aus Dunkelhetten und Ge­heimnissen kommt, aus denen wir alle (eben. Und jedesmal wenn, in dem Klange des Ge­sprächs, das Nichtgemeinsame bemerkbar wurde, ging irgenbtoo ein Ausblick auf auf Helle Hin­tergründe tiefer Einigkeit. Und so war der Weg ein guter Weg. Manchmal im Wind wuchs die Gestatt des Grafen; der große Bart wehte, aber das ernste, von der Einsanttett gezeichnete Ge­sicht blieb ruhig, wie unberührt vom Sturme. Gleich nachdem wir das Haus betraten, nahmen wir Abschied vom Grafen in dem Gefühl kind­lichen Dankes und reich von Geschenken seines Wesens. B. ,

Amtsgericht Gießen.

Gießen, 19. Oft Wie stark das Wohlfahrts­amt finanziell auch dadurch in Anspruch ge­nommen ist, daß es für den oft sich auf Tausende von Mark un Einzelfall b:Iau eiben Unterhalt einer ganz beträchtlichen Anzahl von Kindern gewissenloter Eltern, die sich geflissentlich ihrer Alimenrationspflicht entziehen und ihre Kinder k. H. fremder öfsentllcher Sorge überlassen, auf­kommen muß, bewies bie heutige Gerichtsver­handlung gegen eine derartige pflichtverges ene uneheliche Mutter, während die Derchandlung gegen den ebenfalls und zwar in erster Linie unterhaltspflichtigen, aber fast ebenso gewissenlosen Vater, der wenigstens ab und zu, aber in durchaus unzureichendem Maße, für die Kinder sorgt, noch zu erwarten steht. Wie fast stets in solchen Fällen, berief sich die An­geklagte darauf, sie sei zum Unterhalt nicht imstande. Es wurde jedoch durch Vernehmung von Polizei- bvw. Wohlsahrtsbeamten, die ge­nauen Einblick in die einschlägigen Verhält­nisse haben, der Nachweis erbracht, daß sie hierzu mindestens zu einem Telle recht wohl hx der Lage sei, daß es ihr eben an dem guten Willen fehle. Da die Angellagte noch un­bestraft unb immerhin noch Wandel in ihrer Gesinnung zu erhoffen ist zudem wollen die Eltern der Kinder angeblich in nächster Zeit heiraten und bann die Sorge für sie aus­schließlich übernehmen erkannte bas Gericht auf eine Haftstrafe von zwei Wochen.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutochten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

P. ©., Alsfeld. Wenden Sie sich an die Marine­station der Nordsee in Wilhelmshaven oder an die Marinestation der Ostsee in Kiel.

3. in h. Testamente und Erbverträge, die sich noch nicht in gerichtlicher Verwahrung befinden, müssen vom Notar oder dem, der sie im Besitz hat, bei einem Sterbefoü unverzüglich an das Nachlaßgericht abgeliefert werden. Das Gericht m u ß die Urkunden unabhängig vom Willen des Erblassers oder der Beteiligten eröffnen. Für die Testaments- (Erb­vertrags-) eröffnung erhebt das Gericyt eine Gebühr zur Staatskasse nach freiem Ermessen im Betrage von 3300 Reichsmark und berücksichtigt hierbei den Wert des Nachlasses. Die Gebühr von 1 wird für das Ortsgericht erhoben, das die Sterbefallsanzeige erstattet hat. Die Höhe der Schreib- und Dehändi- gungsgebühren für die den Erben zugestellten Testa­mentsabschriften, sowie des Portos kann ohne Akten- einsicht nicht nachgeprüft werden; vermutlich hat aber auch dieser Betrag seine Richtigkeit.

1U. £. G. Nach § 226 BGB. ist die Ausübung eines Rechtes unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. Wenn der Vermieter zumZweckederSchikane in kalter Jahreszeit die Treppenfenster von morgens bis abends offenstehen läßt, so steht Ihnen, wenn Sie Ihre Gesundheit hierdurch gefährdet fühlen, ein Klagerecht auf Unterlassung zu. Ob Sie auf Grund des § 544 BGB. mit einer Klage Erfolg haben, ist ftaglich. Beantragen Sie bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einen Sühnetermin (§ 226 BGB.) oder lasten Sie zunächst durch einen Anwalt brieflich die Unterlassung der gerügten Handlungsweise fordern.

A. 100. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer An­frage an die betr. Lebensversicherungsbank zu wen- den, die Ihnen wohl die gewünschte Auskunft geben wird. Evtl, legen Sie danach die Antwort der Bank dem Reichsaufsichtsamt für Privatoersicherung in Berlin zur gutachtlichen Aeußerung vor. Erst d a - nach wären wir in der Lage, etwaige weitere Fragen zu beantworten. Wie hoch die Bayk auf­wertet oder aufwerten kann, kann von hier aus nicht festgestellt werden.

Vereins Gießen, des Vereins ehern. Leibgar­bisten unb des Vereins ehern. Hess. Leib-Dra­goner des Kreises Gießen. Letztgenannter Verein überreichte sein Abzeichen mit entsprechendem Diplom als Zeichen seiner kavalleristifchen Ver­wandtschaft. Das Gießener Gesangsquartett Gie­ßen erfreute die Anwesenden mit einigen Vorträ­gen, die allgemeinen Anklang fanden. Kamerad L. Oswald, Wteseck, wurde zum Ehrenmitglied ernannt, der für diese Ehrung in schönen Wor­ten seinen Dank aussprach. Alles in allem: die Feier hat gezeigt, bah der jüngste Gießener Mili­tärverein lebensfähig ist und auch für die Zu­kunft bleiben wird.